Saale-Sormitz-Kurier

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1 Saale-Sormitz-Kurier Amts- & Mitteilungsblatt der Gemeinde Remptendorf mit den Ortsteilen Altengesees, Burglemnitz, Eliasbrunn, Gahma, Gleima, Liebengrün, Liebschütz, Lückenmühle, Rauschengesees, Remptendorf, Ruppersdorf, Thierbach, Thimmendorf, Weisbach Nummer 12 Freitag, Jahrgang Allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein gesegnetes Weihnachten und die besten Wünsche für ein gutes und erfolgreiches Jahr 2005.

2 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner! Bereits zur Vorweihnachtszeit wünschen sich die Menschen untereinander eine besinnliche und ruhige Zeit. Paradoxer Weise sind aber gerade in der Adventszeit die Menschen rastlos unterwegs, um die Tage zu Weihnachten in Griff zu haben. Da müssen die Geschenke her, der Speiseplan für Weihnachten muss feststehen und, und, und Manche stellen sich ab dem 1. Advent mit ihrer Dekoration in der Wohnung und am Haus auf Weihnachten ein; es macht Spaß durch die Orte zu gehen, vor allem bei Nacht. Eine wundervolle Stimmung macht sich breit. Die Friedliche Zeit ist eingeläutet es könnte für viele immer so sein. Um so unverständlicher ist es, wenn Chaoten meinen durch blinde Zerstörungswut und Vandalismus diese weihnachtliche Stimmung zu stören. Lichterketten zu klauen, Weihnachtsdekoration zu demolieren, so geschehen in Remptendorf in der Nacht vom 26. November In wünsche diesen Zeitgenossen nicht alles Gute. Als Bürgermeister habe ich mich sehr darüber geärgert, ist es doch ein Ausdruck dafür, dass kommunales und vor allem privates Engagement nicht akzeptiert wird. Um so positiver die Reaktion auf diese Vorkommnisse. Eine Lichterkette wurde der Gemeinde gespendet. Die privat Geschädigten haben die Spuren der Zerstörung sofort wieder behoben. Ein Jahresrückblick sollte sich nicht nur auf ein Ereignis beschränken oder gar nur die negativen Dinge benennen. Das Jahr 2004 hat für die Gemeinde wieder viel gebracht. Bei den Oberflächensanierungen der Straßen in den Ortslagen haben wir im unteren Dorf von Remptendorf nun alle Schlaglöcher beseitigt. In Liebengrün im Wohngebiet Teile und in Ruppersdorf in einer Stichstraße ist jeweils die lang ersehnte Schwarzdecke aufgetragen worden. Ansonsten haben wir Oberflächenbehandlungen von Straßendecken in Liebengrün, Weisbach, Gahma und Ruppersdorf durchführen lassen. Wenn wir in diesem Tempo unsere Straßen weiter sanieren könnten, würden wir in etwa 3-4 Jahren mit dem notwendigen Instandsetzungsaufwand unserer Straßen fertig sein. Aus heutiger Sicht müssten nun auf die Umspannwerkstraße bis Wasserturm, den Friesauer Weg, die Bahnhofstraße, jeweils einen Straßenabschnitt in Liebengrün, Liebschütz, Weisbach und Gahma eine sogenannte Veschleißschicht Bitumen aufgebracht werden, um dann noch einen größeren Teil des Straßennetzes in der Ortslage Eliasbrunn zu erneuern. Der kommunale Anteil in der Ortslage Liebschütz der Landesstraße ist unsererseits seit drei Jahren fest eingeplant. Wie es aussieht, werden hier auch wieder Landesmittel fehlen, um wirklich die längst fertigen Planungen zur Sanierung der Ziegenrücker Straße zu realisieren. Mit dem Straßenbauamt Ostthüringen bin ich noch im Gespräch, um möglicherweise doch noch für 2005 eine Möglichkeit einer Oberflächensanierung zu finden. Zur Investition der Stützmauer an der Schleizer Straße in Remptendorf wurde in 2004 schon viel geschrieben. Fakt bleibt, ohne Fördermittel (hier 80 %) hätten wir dieses Projekt nie beginnen können. Wenn ich unsere finanziellen Möglichkeiten und die Fördermittel- Problematik des Landes für 2005 und Folgejahre nicht ganz falsch einschätze, dann war die Fertigstellung dieses Vorhabens im abgelaufenen Jahr der letzte Zeitpunkt dafür. Ein späterer Baubeginn bliebe undenkbar, egal welchen Zustand die alte Stützmauer auch hatte. Nach langer Diskussion haben wir nun erstmals eine größere Summe in unsere Kindereinrichtungen investiert. Der Sanitärbereich im Kindergarten Remptendorf ist im 1. Teil mit einer Summe von ca. 40 TEuro saniert worden. Im nächsten Jahr soll nun der 2. Teil mit Kläranlage saniert werden. Im Kindergarten Thimmendorf haben wir mit den Außenanlagen begonnen. Für 2005 soll der Spielplatz völlig neue Spielgeräte erhalten, um hier endlich den notwendigen Standard einziehen zu lassen. Wenn wir die notwendigen Eigenmittel aufbringen können, werden wir mit Summen im TEuro - Bereich diverse Einrichtungen weiter sanieren. Es gibt hier noch viel zu tun. Im Kindergarten Liebengrün wollen wir vordringlich die Heizung sanieren. Das muss nun 2005 eingeplant werden, da 2004 aus verschiedenen Gründen diese Sache nicht mehr zu vollziehen war. Leider stehen uns für die Vielzahl von kleinen Vorhaben im Kindergarten- Bereich keine Fördermittel zur Verfügung, da diese Werterhaltungsmaßnahmen nur einen geringen jährlichen Umfang darstellen. 302

3 Ein Neubau eines Kindergartens würde förderwürdig werden, da fehlen aber die Eigenmittel für ein oder zwei Jahresscheiben. Außerdem würden wesentliche neue Probleme zu bewältigen sein, wie z.b. die Standortfrage. Ausgaben hatte die Gemeinde natürlich in 2004 noch viele Andere. Die Salzsilos hatte ich auch schon mehrmals erwähnt und im laufenden Geschäft werden beträchtliche Summen benötigt, damit alles läuft. Für unsere kommunalen Objekte brauchen wir beispielsweise über Liter Öl jährlich zum Heizen, andere Energieträger nicht berücksichtigt. Bei steigenden Preisen eine wesentliche Belastung des kommunalen Haushaltes, da an dieser Stelle so gut wie keine Einnahmen stehen. Auf Grund des sehr kalten Sommers sind gegenüber 2003 die Einnahmen im Freibad Liebschütz um 50 % zurückgegangen. Dabei haben wir sogar mehr Ausgaben gehabt. Unabhängig davon mussten wir das Kinderbecken sanieren Kostenpunkt: Euro. Wir werden für 2005 noch viel härter kalkulieren müssen und bei der Haushaltsaufstellung uns darüber im Klaren sein, dass die Schlüsselzuweisungen weiter gekürzt werden. Nach ersten Berechnungen werden wir im Verwaltungshaushalt kein Geld übrig machen, dass wir dann im Vermögen ausgeben (investieren können). Es steht uns rein rechnerisch nur die Tilgungsrate von etwa 90 TEuro im Vermögenshaushalt zur Verfügung. Die Investitionen in 2005 werden ausschließlich aus der Rücklage finanziert. Die Rücklage, die wir in den letzten vier Jahren angespart haben. Die ersten Projekte der Dorferneuerung in Rauschengesees, Gahma und Gleima sollen damit realisiert werden. Von den Investitionen her war 2004 wirklich für uns ein gutes Jahr. Die Aussichten für die nächsten Jahre auf ähnlich hohe Investitionssummen sind wohl aussichtslos. Wir werden den Gürtel enger schnallen, viel enger schnallen. Sogenannte freiwillige Leistungen werden weiter zurückgefahren werden müssen, um die Pflichtaufgaben erfüllen zu können. Sollten wir unseren Haushalt nicht mehr hinbekommen, ist wohl die Existenz unserer Einheitsgemeinde gefährdet. Wesentlich für eine weitere erfolgreiche Arbeit sind die Entscheidungen des Gemeinderates hinsichtlich der Entwicklung und Existenz der Gemeinde. Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, hatten im Juni 2004 die Möglichkeit und die Wahl der neuen Zusammensetzung des höchsten kommunalen Organs. Nach einer sehr erfolgreichen Arbeit der Gemeinderäte in der 1. Legislatur rechne ich damit, auch mit den jetzt gewählten Vertretern diesen Weg trotz weit weniger Mittel so fortsetzen zu können. Für kommendes Jahr kann ich Ihnen nicht so ein Wahlmarathon versprechen. Fest steht jedoch, dass der Bürgermeister gewählt werden muss. Diese Entscheidung wird wohl wesentlich davon abhängig, ob Sie als Wählerin und Wähler die kommunalen Ergebnisse ebenso einschätzen wie ich. Eine gute und richtige Entscheidung wünsche ich Ihnen! Für das bevorstehende Weihnachtsfest wünsche ich allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein paar besinnliche und wirklich ruhige und entspannende Stunden im Kreise Ihren Familien und Freunde. Denken Sie auch an die einsamen Menschen und überraschen Sie diese mit einer Aufmunterung. Viele hatten auch 2004 schwere Schicksalsschläge hinzunehmen, sei es durch den Verlust des Arbeitsplatzes, durch gesundheitliche Probleme oder gar den Verlust eines Mitmenschens. Diese brauchen oft Fürsorge und Unterstützung. Gerade zur Weihnachtszeit sollte man auch an diese Menschen denken. Vielleicht schöpfen daraus alle die Kraft für ein sicher interessantes und erfolgreiches Jahr 2005, das eine Menge vorhersehbare, aber auch unvorhersehbare Aufgaben für uns bereithält. Ich wünsche hierzu beste Gesundheit und Wohlergehen und ein erfolgreiches Ihr Bürgermeister Thomas Franke 303

4 AMTLICHER TEIL Gemeinde Remptendorf In der Gemeinderatssitzung am 25. November 2004 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss 110/2004 Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung. Beschluss 111/2004 Der Gemeinderat beschließt das Protokoll vom 14. September Beschluss 112/2004 Der Gemeinderat beschließt das Protokoll vom 12. Oktober Beschluss 113/2004 Der Gemeinderat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe zur Anschaffung einer Software in der Liegenschaftsverwaltung. Beschluss 114/2004 Der Gemeinderat beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe zum Ankauf von Stühlen. Beschluss 115/2004 Der Gemeinderat befürwortet das Fällen eines Ahornbaumes im OT Eliasbrunn. Beschluss 116/2004 Der Gemeinderat befürwortet das Fällen von acht Pappeln und einer Birke auf dem Grundstück der Schule Remptendorf. Beschluss 117/2004 Der Gemeinderat erteilt der Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Schönbrunn seine Zustimmung. Aufgrund der 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Remptendorf die 1. Änderungssatzung zur Erhebung der Hundesteuer 1 Änderung 10 Fälligkeit der Steuer wird geändert. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des entsprechenden Steuerbescheides fällig. 2 In-Kraft-Treten Die 1. Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft. Remptendorf, 6. Dezember 2004 Franke Bürgermeister Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Beschluss 118/2004 Der Gemeinderat erteilt der Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Am Kindergarten Friesau seine Zustimmung. Beschluss 119/2004 Der Gemeinderat erteilt dem Bebauungsplan-Nr. 6 Kurgebiet Lobenstein seine Zustimmung. Beschluss 120/2004 Der Gemeinderat beschließt die Beantragung kommunaler Maßnahmen für 2005 im Zuge der Dorferneuerung in den anerkannten Förderschwerpunkten Rauschengesees und Gahma/Gleima. Franke Bürgermeister Die nächste Ausgabe des Saale-Sormitz-Kuriers erscheint am 21. Januar Redaktionsschluss ist der 12. Januar Impressum: Herausgeber: Gemeinde Remptendorf Bahnhofstraße 17, Remptendorf Tel.: /449-0, Fax: / verwaltung@remptendorf.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Remptendorf Gesamtherstellung: Satz & Media Service Uwe Nasilowski Straße des Friedens 1 a, Kaulsdorf Tel.: / , Fax: / Erscheinungsweise: monatlich Kostenlos an alle Haushalte der Gemeinde. Im Bedarfsfall können Einzelstücke zum Preis von 2,00 Euro (inklusive Porto) bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden bzw. Abruf im Internet unter 304

5 Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2004 Die Finanzämter geben hiermit bekannt, dass bei ihnen die nachstehend aufgeführten Steuererklärungen bis zum 31. Mai 2005 abzugeben sind. Für Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird, endet die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2004/2005 folgt. Die Umsatzsteuererklärung ist auch in diesen Fällen bis zum 31. Mai 2005 abzugeben. Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen, endet die Antrags- und Erklärungsfrist am 31. Dezember Die Umsatzsteuererklärung war in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31. Dezember 2004 beendet hat, binnen eines Monats nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzugeben. A. Zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen sind verpflichtet: I. Unbeschränkt steuerpflichtige Personen, und zwar 1. für den Fall, dass keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen a) Ehegatten, die zu Beginn des Kalenderjahres 2004 nicht dauernd getrennt gelebt haben oder bei denen diese Voraussetzung im Laufe des Kalenderjahres 2004 eingetreten ist, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als Euro betragen hat oder einer der Ehegatten die getrennte Veranlagung wählt oder beide Ehegatten für das Kalenderjahr der Eheschließung die besondere Veranlagung beantragen; b) andere Personen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als Euro betragen hat; c) wenn neben inländischen steuerpflichtigen Einkünften auch aa) Einkünfte aus dem Ausland bezogen worden sind, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, nach anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem Auslandstätigkeitserlass im Inland steuerfrei sind, oder bb) Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosenbeihilfe, Insolvenzgeld, Altersübergangsgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder andere Einkommensersatzleistungen im Sinne des 32 b Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bezogen worden sind, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe und Zusammensetzung der inländischen steuerpflichtigen Einkünfte; 2. für den Fall, dass lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen a) Ehegatten (siehe 1 a) und andere Personen, wenn aa) die Summe ihrer Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen waren oder die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, nach anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem Auslandstätigkeitserlass freigestellten ausländischen Einkünfte und die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkommensersatzleistungen (siehe 1 c, bb) jeweils mehr als 410 Euro betragen haben oder bb) einer der Ehegatten oder eine andere Person Einkünfte aus mehreren Dienstverhältnissen bezogen hat oder cc) nur die gekürzte Vorsorgepauschale anzusetzen ist, der Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2004 oder für einen Teil des Kalenderjahres 2004 jedoch unter Berücksichtigung der ungekürzten Vorsorgepauschale vorgenommen wurde, oder dd) auf der Lohnsteuerkarte vom Finanzamt ein Freibetrag eingetragen worden ist (ausgenommen Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Zahl der Kinderfreibeträge) oder ee) bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder - beide Elternteile eine Aufteilung des Freibetrages zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen oder - beide Elternteile eine Aufteilung des einem Kind zustehenden Pauschbetrages für Behinderte/Hinterbliebene in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen oder ff) für einen Steuerpflichtigen ein sonstiger Bezug (z.b. Entlassungsentschädigung) vom Arbeitgeber ermäßigt besteuert wurde oder gg) der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist (Großbuchstabe S) oder hh) für einen unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des 1 Abs. 1 EStG auf der Lohnsteuerkarte ein Ehegatte im Sinne des 1 a Abs. 1 Nr. 2 EStG berücksichtigt worden ist oder ii) für einen Steuerpflichtigen, der zum Personenkreis des 1 Abs. 3 oder des 1a EStG gehört, das Betriebsstättenfinanzamt eine Bescheinigung nach 39 c Abs. 4 EStG erteilt hat oder jj) die Veranlagung beantragt wird, z.b. zur Rückzahlung von Lohnsteuer, zur Anwendung ermäßigter Steuersätze auf außerordentliche Einkünfte, zur Berücksichtigung von Steuervergünstigungen zur Förderung des Wohneigentums oder von Verlusten oder Verlustabzügen, zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag/Solidaritätszuschlag/Körperschaftsteuer oder zur Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen nach 34 f EStG sogenanntes Baukindergeld. Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung muss bis zum 31. Dezember 2006 abgegeben werden. b) Ehegatten (siehe 1 a), wenn aa) beide Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, einer von ihnen nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist oder bb) die Ehe im Kalenderjahr 2004 durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst worden ist und ein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Kalenderjahr 2004 wieder geheiratet hat oder cc) einer der Ehegatten die getrennte Veranlagung beantragt oder dd) beide Ehegatten für das Jahr der Eheschließung die besondere Veranlagung beantragen; 3. für den Fall, dass zum 31. Dezember 2003 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist. II. Beschränkt steuerpflichtige Personen, und zwar 1. über ihre inländischen Einkünfte ( 49 EStG), soweit die Einkommensteuer für diese Einkünfte nicht durch Steuerabzugsbeträge abgegolten ist, und über Einkünfte im Sinne der 2 und 5 des Außensteuergesetzes; 2. wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im Sinne des 1 Abs. 2 oder 3 oder des 1 a EStG nicht vorgelegen haben; 3. wenn ein Arbeitnehmer, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Sinne des 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG bezieht und Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Staates ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und im Hoheitsgebiet eines dieser Staaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt 305

6 hat, eine Veranlagung beantragt. Der Antrag auf Veranlagung kann nur bis zum 31. Dezember 2006 gestellt werden; B. Zur Abgabe von Erklärungen für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage sind verpflichtet: 1. bei Personengesellschaften und Gemeinschaften mit a) einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften, b) ausländischen Einkünften, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen freigestellt, aber bei der Festsetzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind, die Personen, denen ein Anteil an den Einkünften zuzurechnen ist, sowie die Geschäftsführer; 2. a) Personen, die zu mehreren der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betreiben, nutzen oder unterhalten, wenn sie zur Abgabe aufgefordert werden; b) bei Gesamtobjekten die Personen, die bei der Planung, Herstellung, Erhaltung, dem Erwerb, der Betreuung, Geschäftsführung oder Verwaltung des Gesamtobjektes für die Feststellungsbeteiligten handeln oder im Feststellungszeitraum gehandelt haben, wenn sie zur Abgabe aufgefordert werden; 3. Einzelunternehmer mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit, die ihren Wohnsitz und ihren Betrieb in den Bezirken verschiedener Finanzämter und verschiedener Gemeinden haben oder die innerhalb derselben Wohnsitzgemeinde, aber in den Bezirken mehrerer Finanzämter Betriebe unterhalten; 4. Personen, für die ein am Schluss des Veranlagungszeitraumes verbleibender Verlustvortrag festzustellen ist; 5. Personen, die gemeinsam Steuervergünstigungen zur Förderung des Wohneigentums einschließlich Eigenheimzulage beantragen. Der Antrag auf Eigenheimzulage ist an die oben genannten Fristen nicht gebunden. C. Zur Abgabe von Körperschaftsteuererklärungen sowie ggf. von - Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Sinne der 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes sind verpflichtet: 1. Uneingeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts für ihre Betriebe gewerblicher Art, soweit sie nicht von der Körperschaftsteuer persönlich in vollem Umfang befreit sind; 2. beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren im Kalenderjahr 2004 erzielten inländischen Einkünften, soweit diese nicht dem Steuerabzug unterlegen haben; - Erklärungen zur Zerlegung der Körperschaftsteuer sind verpflichtet: Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des 2 Abs. 1 des Zerlegungsgesetzes. D. Zur Abgabe von Gewerbesteuererklärungen sowie ggf. von Erklärungen für die Zerlegung des Steuermessbetrages sind verpflichtet: 1. Alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Kalenderjahr 2004/Wirtschaftsjahr 2003/2004 den Betrag von Euro überstiegen hat; 2. ohne Rücksicht auf die Höhe des Gewerbeertrages: Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wenn sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sind; 3. folgende Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Kalenderjahr 2004/Wirtschaftsjahr 2003/2004 den Betrag von Euro überstiegen hat: a) Sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten; b) Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie als stehende Gewerbebetriebe anzusehen sind; 4. Unternehmen, für die zum Schluss des Erhebungszeitraumes 2003 vortragsfähige Gewerbeverluste gesondert festgestellt worden sind. E. Zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen sind verpflichtet: I. Alle im Inland ansässigen Unternehmer, insbesondere 1. Unternehmer, deren Gesamtumsatz zuzüglich Umsatzsteuer im Kalenderjahr Euro überstiegen hat; 2. Unternehmer mit einem Gesamtumsatz zuzüglich Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2003 bis zu Euro, wenn sie a) zu Beginn des Kalenderjahres 2004 mit einem Gesamtumsatz zuzüglich Umsatzsteuer von mehr als Euro in diesem Kalenderjahr rechnen konnten oder b) ihre im Kalenderjahr 2004 bewirkten Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu versteuern hatten oder c) für das Kalenderjahr 2004 Umsatzsteuer nach 6 a Abs. 4 Satz 2, 14 c Abs. 2 oder 15 a UStG schulden; 3. Unternehmer, die ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Kalenderjahr 2004 neu aufgenommen haben, wenn sie a) bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit mit einem Gesamtumsatz zuzüglich Umsatzsteuer von mehr als Euro für das Kalenderjahr 2004 rechnen konnten, oder b) ihre im Kalenderjahr 2004 bewirkten Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuern hatten oder c) für das Kalenderjahr 2004 Umsatzsteuer nach 6 a Abs. 4 Satz 2, 14 c Abs. 2 oder 15 a UStG schulden; 4. Land- und Forstwirte, die die Durchschnittssätze nach 24 UStG anwenden, wenn sie a) für die Umsätze von Sägewerkserzeugnissen, Getränken oder alkoholischen Flüssigkeiten Umsatzsteuer zu entrichten haben oder b) Steuerbeträge nach 6 a Abs. 4 Satz 2, 14 c schulden oder c) im Kalenderjahr 2004 Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausgeführt haben. II. Im Ausland ansässige Unternehmer, wenn sie steuerpflichtige Umsätze ausgeführt haben, für die sie die Steuer schulden. III. Unternehmer und juristische Personen, die ausschließlich Steuer für innergemeinschaftliche Erwerbe ( 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG), Steuer nach 13 b Abs. 2 UStG als Leistungsempfänger oder Steuer aus innergemeinschaftlichen Dreiecks- 306

7 geschäften ( 25 b Abs. 2 UStG) zu entrichten haben ( 18 Abs. 4 a UStG). IV. Nichtunternehmer, die Steuerbeträge nach 6 a Abs. 4 Satz 2 oder nach 14 c Abs. 2 UStG schulden ( 18 Abs. 4 b UStG). V. Fahrzeuglieferer im Sinne des 2 a UStG. VI. Fiskalvertreter ( 22 a UStG) für die von ihnen vertretenen im Ausland ansässigen Unternehmer ( 22 b UStG). F. Zur Abgabe der Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach 18 des Außensteuergesetzes sind verpflichtet: Steuerpflichtige, die Beteiligungen an ausländischen Zwischengesellschaften im Sinne des Außensteuergesetzes halten. G. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass zur Abgabe der Meldungen nach 138 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) diejenigen Steuerpflichtigen verpflichtet sind, die 1. Betriebe oder Betriebsstätten im Ausland gegründet oder erworben haben oder 2. sich an ausländischen Personengesellschaften beteiligt haben, eine derartige Beteiligung aufgegeben haben oder bei denen sich die Beteiligung an der ausländischen Personengesellschaft geändert hat oder 3. Beteiligungen an nicht unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen erworben haben, wenn damit unmittelbar eine Beteiligung von mindestens 10 % oder mittelbar eine Beteiligung von mindestens 25 % an deren Kapital oder Vermögen erreicht wird oder wenn die Summe der Anschaffungskosten aller Beteiligungen mehr als Euro beträgt. Die Mitteilungen sind nach 138 Abs. 3 AO innerhalb eines Monats nach dem meldepflichtigen Ereignis zu erstatten. Bei nichtgeschäftsfähigen natürlichen Personen sowie bei juristischen Personen ist der gesetzliche Vertreter, bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen der Geschäftsführer bei nicht vorhandenem Geschäftsführer jedes Mitglied, jeder Gesellschafter bzw. jeder Vermögensberechtigte zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet. Außerdem ist jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, der hierzu vom Finanzamt besonders aufgefordert wird. Die Steuererklärungen sind nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben; diese sind beim Finanzamt erhältlich. Wer später erkennt, dass eine abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, ist verpflichtet, diese dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen. Ausschreibung Die Gemeinde Remptendorf schreibt das ehemalige Bad Thimmendorf zur Pacht oder zum Verkauf aus. Interessenten melden sich bitte bis Freitag, dem 14. Januar 2005 unter Telefon / bei Frau Kuhnla. Thomas Franke Bürgermeister Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung Am Donnerstag, dem 13. Januar 2005 findet um Uhr im Sitzungszimmer des Verwaltungsgebäudes der Gemeinde, Bahnhofstraße 17 in Remptendorf die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Vorläufige Tagesordnung: ÖFFENTLICHER TEIL 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Beschluss Tagesordnung 4. Beschluss Protokoll 5. Haushalt 2005 Diskussion gegebenenfalls Beschlussfassung 6. Stellungnahme Landschaftsschutzgebiet Beschlussfassung 7. Bauplanmappen 8. Sonstiges / Einwohnerfragestunde NICHTÖFFENTLICHER TEIL 1. Beschluss Protokoll 2. Niederschlagung von Forderungen Alle Einwohner sind herzlich eingeladen. Franke Bürgermeister Das Thüringer Landesamt für Statistik informiert über Mikrozensus und Arbeitskräfteprobe der EU 2005 Hier ein Auszug aus dem Schreiben, da auch Haushalte unserer Gemeinde mittels eines mathematischen Stichprobenverfahrens ausgewählt und damit befragt werden können: Im Jahr 2005 wird im gesamten Bundesgebiet monatlich eine 1 % Stichprobenerhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz) vom 30. Juni 2004 (BGBl. I Nr. 31), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 566), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) sowie der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte (ABl. EG Nr. L 77/3). Alle Angaben unterliegen dem Datenschutz gemäß Thüringer Datenschutzgesetz vom 10. Oktober 2001 sowie dem Statistikgeheimnis gemäß 16 BStatG. 307

8 Öffnungszeiten Kindertagesstätten Bis zum 23. Dezember 2004 sind alle Kindereinrichtungen zu den üblichen Zeiten besetzt. In der Zeit vom 27. bis 30. Dezember 2004 hat nur die Kindereinrichtung in Liebengrün geöffnet. Bei Bedarf setzten Sie sich bitte mit dieser Einrichtung in Verbindung. Ab dem 3. Januar 2005 gelten wieder in allen Einrichtungen die üblichen Öffnungszeiten. Öffnungszeiten Verwaltung In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Verwaltung am Dienstag, 28. Dezember 2004 Donnerstag, 30. Dezember 2004 zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt. Bis zum 23. Dezember 2004 und ab dem 3. Januar 2005 gelten die gewohnten Öffnungszeiten: Montag geschlossen Dienstag Uhr Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Thomas Franke Bürgermeister Das Einwohnermeldeamt informiert! Im nächsten Jahr werden viele Personalausweise und Pässe ungültig. Vor zehn Jahren wurden die DDR-Ausweise und Pässe für ungültig erklärt und jeder Ausweisinhaber hatte die Pflicht, einen Bundespersonalausweis oder einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland zu beantragen. Für Personen, die das 26. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Dokumente zehn Jahre. Aufgrund des Umtausches im Jahr 1995 läuft die Gültigkeit dieser Dokumente im Jahr 2005 ab. Jeder Ausweisinhaber sollte deshalb die Gültigkeit der Dokumente überprüfen. Gemäß 7 des Thüringer Landespersonalausweisgesetzes ist jeder Inhaber eines Ausweises verpflichtet, rechtzeitig (ca. vier Wochen) vor Ablauf der Gültigkeit seines Ausweises einen neuen zu beantragen. Zur Beantragung eines Dokumentes bitten wir ein aktuelles Passbild, die Geburts- oder Eheurkunde und 8,00 Euro (für Ausweis) bzw. 26,00 Euro (für Pass) mitzubringen. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis oder einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland zu besitzen, um sich durch diesen ausweisen zu können. Das heißt, jeder der oben genannten Personengruppe muss im Besitz eines gültigen Dokumentes sein, entweder eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses. Ortschaftsratssitzung Thierbach Einladung zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung in Thierbach am: Mittwoch, 22. Dezember 2004 um: Uhr Ort: Saal Thierbach Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Aufgaben des Ortschaftsrates 3. Probleme im Ort Alle Einwohner sind herzlich eingeladen. Die nächste Sonderöffnungszeit des Einwohnermeldeamtes Remptendorf ist geplant für Samstag, den 29. Januar 2005 von Uhr bis Uhr. Ulrich Zienert Ortsbürgermeister Fischteich gesucht Tel. 0172/

9 Ein frohes Weihnachtsfest und für das neues Jahr Gesundheit, Glück und Zuversicht wünschen die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister auch im Namen ihrer Ortschaftsräte. Wilfried Spindler Renate Böttner Norbert Sommer Elfriede Wetzel Thomas Franke Erika Rössel Herbert Enke Ulrich Zienert Uwe Zeltsmann Bernt Wurzbacher Hubert Roßbach Häuschen im Schnee Von allen Lärmen und Drängen weit, in gottumfriedeter Einsamkeit, von Abendwinden leise umsungen, von Weihnachtsliedern freundlich durchklungen, im Dämmernebel und schneeverweht ein kleines Häuschen im Felde steht. Und drinn ein Bäumchen, lichtüberglänzt, von bunten Bändern und Rosen umkränzt. Auf jedem Zweiglein am grünen Baum hängt ein fröhlicher Lebenstraum und das selige Wissen: Zu jeder Frist dein Leben in Gottes Händen ist, und wo du wandelst, nach oder fern, überleuchtet dich freundlich Bethlehems Stern. Gemeinde Burgk Allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Burgk wünsche ich, auch im Namen des Gemeinderates Burgk, ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2005 viel Gesundheit und Erfolg. Ihr Bürgermeister Peter Boltres Kein Königsschloß kann reicheren Segen mit seinen stolzen Mauern umhegen. Wilhelm Lobsien Aus Alte Glocken Neuer Klang Ein Weihnachtsbuch, herausgegeben von Gustav Schröer. ENDE AMTLICHER TEIL 309

10 NICHTAMTLICHER TEIL Gemeinde Remptendorf Einwohnerentwicklung Einwohnerentwicklung der Gemeinde Remptendorf Okt. 04 Nov. 04 Dez. 04 Altengesees Burglemnitz Eliasbrunn Gahma/Gleima Liebengrün Liebschütz Lückenmühle Rauschengesees Remptendorf Ruppersdorf Thierbach Thimmendorf Weisbach gesamt Geburtstage Geburtstage Wir gratulieren recht herzlich zum Geburtstag: Altengesees Herr Walter Jahn zum 77. Geburtstag Frau Irmgart Ziermann zum 76. Geburtstag Frau Hella Schmidt zum 72. Geburtstag Frau Martha Müller zum 74. Geburtstag Frau Edeltraud Hachenberger zum 71. Geburtstag Burglemnitz Herr Rudolf Leib zum 79. Geburtstag Eliasbrunn Herr Helmut Schmidt zum 82. Geburtstag Frau Irma Alberti zum 71. Geburtstag Gahma Herr Herbert Franz zum 79. Geburtstag Herr Manfred Schlegel zum 78. Geburtstag Gleima Frau Gertrud Hofmann zum 80. Geburtstag Liebengrün Frau Helma Meisgeier zum 71. Geburtstag Frau Erna Linke zum 77. Geburtstag Herr Hans Alberti zum 70. Geburtstag Liebschütz Frau Else Hofmann zum 83. Geburtstag Frau Lisbeth Wolfram zum 80. Geburtstag Frau Frieda Loth zum 74. Geburtstag Herr Karl Wolfram zum 70. Geburtstag Frau Marianne Linke zum 79. Geburtstag Herr Arno Hirt zum 85. Geburtstag Rauschengesees Frau Luise Büttner zum 82. Geburtstag Remptendorf Herr Armin Haustein zum 70. Geburtstag Herr Günter Grimm zum 78. Geburtstag Herr Walter Rössel zum 70. Geburtstag Frau Hildegard Michael zum 84. Geburtstag Frau Ingeborg Wöckel zum 74. Geburtstag Frau Elly Stotz zum 70. Geburtstag Frau Irmgard Walthemate zum 90. Geburtstag Frau Jutta Linke zum 73. Geburtstag Frau Irene Häßner zum 80. Geburtstag Herr Siegfried Hartenstein zum 72. Geburtstag Herr Erich Ludewig zum 87. Geburtstag Herr Rudolf Mann zum 70. Geburtstag Herr Walter Müller zum 82. Geburtstag Frau Ursula Grote zum 75. Geburtstag Frau Rosemarie Reichel zum 70. Geburtstag Ruppersdorf Frau Gudrun Ulitzsch zum 71. Geburtstag Frau Gertrud Knüpfer zum 83. Geburtstag Thierbach Herr Kurt Scherf zum 75. Geburtstag Frau Ilse Vorsatz zum 84. Geburtstag Thimmendorf Herr Alfred Schwarz zum 80. Geburtstag Frau Alice Röppischer zum 83. Geburtstag Weisbach Frau Elfriede Feustel zum 80. Geburtstag Frau Lina Schneider zum 88. Geburtstag Frau Martha Wolfram zum 71. Geburtstag Herr Horst Müller zum 75. Geburtstag Herr Richard Kupfer zum 72. Geburtstag Geburten Herzliche Glückwünsche zur Geburt Jonny Geitner in Remptendorf Sophie Ott in Remptendorf 310

11 Kiga Ruppersdorf Vorfreude ist die schönste Freude Auch für alle Kinder aus dem Kindergarten Max und Moritz in Ruppersdorf! Zum Halloweenlaternenumzug begleitete uns die FFw Ruppersdorf und zündete anschließend ein richtiges Gespensterfeuer. Familie Fengler bruzelte leckere Roster für uns. Danke für den gelungenen Abend! Bei unseren wichtigen, geheimnisvollen Arbeiten in der Vorweihnachtszeit, wie Plätzchen backen, Basteln und Programm üben für die Elternweihnachtsfeier in der Gaststätte Birkenhof, möchten wir nicht vergessen, uns bei allen Sponsoren, die Geld für die weitere Ausgestaltung und Verschönerung unseres Kindergartens spendeten, herzlichst zu bedanken. - KHT Klausner Holz - Autohaus Grüner Ebersdorf - Geflügelhof Thierbach - LWU Hofmann Ruppersdorf - Werkzeugbau Blochberger Nordhalben - Agrargenossenschaft Lemnitztal Oberlemnitz - STW Eliasbrunn - Autowerkstatt Drechsel Ruppersdorf Grundschule Ruppersdorf Übergabe / Einweihung Entspannungsraum Mit einem Fest der Sinne wurde am 16. November 2004 der neue Entspannungsraum unserer Grundschule in Ruppersdorf eingeweiht. Bereits mit Spannung und Vorfreude erwartet, konnten die Kinder und Erwachsenen an diesem Tag begeistert von diesem Raum Besitz ergreifen. Mit viel Liebe zum Detail und sehr phantasievoll wurde diese kleine Oase der Ruhe gestaltet. Auf schönen roten Matratzen unter blau gestrichenen Wänden, mit verschiedenen Lichteffekten, Duftlampen und unter einem Baldachin können die Kinder unter Anleitung bei leiser Musik oder bei Entspannungsgeschichten Ruhe bewusst wahrnehmen. So können sie sich und ihre Umwelt einmal anders erfahren. Vorher galt es aber, an verschiedenen Stationen zahlreiche Sinne zu testen. Es war gar nicht so einfach, bei der Verrückten Wäscheleine z.b. alle verpackten Gegenstände richtig zu fühlen und sie zu benennen. Beim Schmecken in der Schülerküche waren gute Geschmacksnerven gefragt. Aber süß und sauer, scharf und salzig wurden von den Kindern recht gut unterschieden. Und dass Süßes der Favorit ist, hat sich darin gezeigt, dass die zwei lecker gestalteten Torten in Form eines nachgebackenen Entspannungsraumes und eines Schmetterlings ganz schnell verputzt waren. Im Schlafraum konnten sich die Kinder gegenseitig mit Duftbällen massieren. Erst etwas ungewohnt, hat es aber allen von klein bis groß Spaß gemacht. Ganz zum Schluss versammelten sich zahlreiche Helfer und Beteiligte in der Schulbibliothek zum gemütlichen Beisammensein bei belegten Broten und Saftcocktails. Hortleiterin Petra Milz dankte für das gemeinsame Engagement. An dieser Stelle auch einmal ein ganz besonderer Dank an die Hortleiterin Frau Milz für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Kinder. 311

12 Danke auch an: - Baugeschäft Nitschke und Sohn - Ing. Büro Frank Wohlfahrt - Hausmeister Herr Pöllner - Schulküche Fengler - Hans-Joachim Milz - Bauschlosserei Herholz GmbH und alle, die in irgendeiner Weise daran mitgewirkt haben!!! G. Jahn-Herholz Schulweihnachtsfeier am 3. Dezember 2004 Kleine Künstler Mit einem abwechslungsreichen Weihnachtsprogramm erfreuten die Kleinen Künstler der Grundschule Ruppersdorf ihre Eltern, Geschwister und Großeltern zur Schulweihnachtsfeier am Freitag, dem 3. Dezember 2004 in der Gaststätte Frankenblick in Gahma. Jede Klasse hatte sich mit ihren Lehrern und Erziehern und viel Mühe darauf vorbereitet, und so sahen wir das Weihnachtsmärchenspiel Sterntaler oder Aufregung im Weihnachtswald. Auf Instrumenten dargebotene Musikstücke zeigten uns die Vielfalt, mit der die Mädels und Jungen auf Keyboard, Flöte, Schlagzeug oder Trompete bereits umgehen können. Ein mit viel Schwung dargebotener Tanz der Tanzgruppe um Franziska Bauer und Maria Jäschner begeisterte die Gäste. Bei weihnachtlichen Liedern und Gedichten war für Kurzweil gesorgt und so können wir immer wieder staunen, was für ein Repertoire die Kleinen Künstler haben. Durch die von der AKTION MENSCH geförderte mobile Beschallungsanlage konnten dieses Jahr auch alle Gäste im Saal das Programm akustisch gut verstehen. Schön, dass dies noch vor den zahlreichen Auftritten der Kleinen Künstler geklappt hat! Der Weihnachtsmann kam auch kurz vorbei und brachte zur Freude aller Kinder einen Beutel voll Süßigkeiten vorbei. Ein Basar, bei dem weihnachtliche Bastelarbeiten erworben werden konnten, rundete das Programm ab. Die Kleinen Künstler traten bereits mit ihrem Programm zur Rentnerweihnachtsfeier der Volkssolidarität am 4. Dezember 2004 und am 8. Dezember 2004 in Ruppersdorf auf. Zwei Auftritte sind noch zu bestreiten. Dieses Jahr erstmals in Liebengrün am 16. Dezember 2004 zur Rentnerweihnachtsfeier und am 19. Dezember 2004 in Thierbach. Dazu viel Glück! G. Jahn-Herholz 312

13 Zwergenhaus Remptendorf Wir schauen im Zwergenhaus Remptendorf auf unser letztes Jahr zurück Wie in jedem Jahr begrüßten wir im März wieder alle Omas und Opas unserer Kinder zum gemütlichen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen. Der Osterhase schaute auch bei uns vorbei. Unsere Größten bekamen zum Abschluss im Sommer bei einem feuchten Grillfest ihre Zuckertüte und ein Geschenk. Im Anschluss machten wir eine Nachtwanderung. Auch das Sommerfest war eine besonderer Höhepunkt für unsere Kinder und Eltern, die uns dabei unterstützen. In den Sommermonaten haben wir unseren Kindern verschiedene Feste angeboten: Blumenfest, Wandertag, Puppen- und Teddyfest, Musikfest, Tierfest, Farbenfest, Bob der Baumeisterfest. Den Herbst läuteten wir mit einem zünftigen Erntefest eine. Zum Drachenfest gab es bunten Drachenkuchen für die Kinder und Halloween ging es gespenstig zu. Ronald Mc. Donald besuchte uns und lernte mit den Kindern zum Thema Unser Körper ein Lied und erfreute alle mit einem bunten Programm. Frau A. Goll führte einen Kurs Rückenschule mit unseren Kindern durch. Dafür danken wir ihr nochmals und freuen uns schon auf den nächsten Kurs. Weiterhin haben die Kinder die Möglichkeit, sich an Musikerziehung bei S. Hilbert und in Englisch zu beteiligen. Durch die Praxiswochen an der Schule haben wir immer regelmäßig Praktikanten in unserer Einrichtung, die viel Freude an der Arbeit mit Kindern haben. Nach einer langen erfolgreichen Bauphase können wir uns alle über einen wunderschönen, neuen Waschraum mit Dusche und Toiletten erfreuen. Wir bedanken uns bei allen, die an dem Bau beteiligt waren, recht herzlich und freuen uns auf den 2. Bauabschnitt im Frühjahr Den ABM-Mitarbeitern sagen wir Dankeschön für den super gestalteten Gartenzaun. Alle Kinder und Erzieherinnen vom Zwergenhaus 313

14 Gemeinde Burgk Einwohnerentwicklung Einwohnerentwicklung der Gemeinde Burgk Okt. 04 Nov. 04 Dez. 04 Burgk Geburtstage Geburtstage Wir gratulieren recht herzlich zum Geburtstag: Burgk Herr Horst Freund zum 71. Geburtstag Veranstaltungen Zünden wir das 4. Lichtlein an, dann suchen wir den Weihnachtsmann Wann? Sonntag, 19. Dezember 2004 Uhrzeit? Wo? Uhr Vereinshaus Remptendorf Der Kultur- und Traditionsverein Remptendorf lädt alle Kinder und Eltern von Remptendorf ein, zu einer Kinderweihnachtsfeier Ein bunter Nachmittag mit tollen Überraschungen wie: - Erscheinen des Weihnachtsmanns, - Animation mit Spiel, Spaß und Überraschung, - Bastelecke für kleine Weihnachtsgeschenke - Plätzchen backen erwartet die Kinder an diesem Nachmittag. Vorweihnachtliche Stimmung bieten wir bei Kaffee & Stollen, Glühwein, Rostbratwürsten, Getränken und Musik auch für die großen Einwohner. Weihnachtsfeier Thierbach Die Weihnachtsfeier für alle Thierbacher findet statt am: Sonntag, dem 19. Dezember 2004 um: Uhr im: Saal Hierzu wird ganz herzlich eingeladen. Rentnerweihnachtsfeier in Eliasbrunn am: Montag, 20. Dezember 2004 ab: Uhr im: Gasthaus Alberti Alle Seniorinnen und Senioren sind dazu herzlich eingeladen. Das Kabarett Fettnäpfchen gastiert! am: Sonntag, 26. Dezember 2004 um: Uhr im: Vereinshaus Remptendorf Motto: Lasst uns froh und drunter sein Kartenvorverkauf im Spar-Markt Remptendorf Silvestertanz in Remptendorf Silvestertanz mit Roxy im Vereinshaus Remptendorf ab Uhr. Kartenvorverkauf im Spar-Markt Remptendorf Silvesterparty im Frankenblick Gahma Anmeldung bitte bis 20. Dezember Tanz mit den Rocktigers Der Freizeit-Sport-Verein Remptendorf lädt herzlich ein zum Tanz am Freitag, dem 7. Januar 2005 mit den Rocktigers in das Vereinshaus Remptendorf. 314

15 Vereine Liebe Sportfreundin, lieber Sportfreund! Die Abteilung Kegeln des TSV Gahma e.v. lädt alle Vereinsmitglieder zur vierten Vereinsmeisterschaft für Freizeitkegler ein. Teilnehmen können alle Vereinsmitglieder, die keine aktiven Kegler sind. Gespielt wird nach dem Modus 2 mal 25 Wurf in die Vollen. Durchgeführt wird die Meisterschaft auf der Kegelbahn Thimmendorf. Die Abteilung Kegeln öffnet am Montag, dem 27. Dezember 2004 ab Uhr die Kegelbahn. Mannschaften und Abteilungen können gesonderte Termine vereinbaren. Alle Vereinsmeister werden im Rahmen der Mitgliederversammlung am 8. Januar 2005 geehrt. Auf rege Beteiligung freut sich die Abteilung Kegeln. Gut Holz! TSV Gahma Kirchliche Nachrichten Kirchspiel Gahma mit den Kirchgemeinden Gahma, Rauschengesees, Burglemnitz-Gleima, Thimmendorf, Ruppersdorf-Thierbach und Eliasbrunn Gottesdienste im Dezember 2004 Freitag, 24. Dezember Uhr Burglemnitz Uhr Ruppersdorf Uhr Gahma Uhr Eliasbrunn Uhr Thimmendorf Heiligabend Samstag, 25. Dezember 2004 Christgeburt Uhr Burglemnitz Uhr methodistische Kirche Uhr Ruppersdorf Sonntag, 26. Dezember Uhr Gahma Uhr Thimmendorf Freitag 31. Dezember Uhr Thierbach Uhr Burglemnitz Uhr Eliasbrunn Christfest Silvester Einladung zur Mitgliederversammlung Der TSV Gahma führt am Samstag, dem 8. Januar 2005 seine jährliche Mitgliederversammlung durch. Versammlungsbeginn ist um Uhr im Bürgertreff Gahma. Tagesordnung: - Bericht des Vorstandes - Kassenbericht Finanzplan Diskussion - Sonstiges Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Ein kleiner Imbiss ist vorbereitet. Im Anschluss an diese Mitgliederversammlung wird altbewährter Weise ein Skatturnier, das Darts-Turnier und die Rommérunde stattfinden. Für die Besten stehen kleine Sachpreise bereit. Winterwanderung des TSV Gahma Der TSV Gahma lädt am Neujahrstag ab Uhr zu seiner diesjährigen Winterwanderung ein. Treffpunkt ist am Vereinsheim. Mit geheimen Ziel werden alle Teilnehmer bei ihrer Wanderung ins Blaue wieder viel Spaß haben. Für wohltuende Verpflegung nach einer anstrengenden Silvesternacht ist gesorgt. Der TSV Gahma freut sich auf gut gelaunte Wanderfreunde. Gottesdienste im Januar 2005 Samstag, 1. Januar Uhr Gahma Uhr Thimmendorf Sonntag, 2. Januar 2005 kein Gottesdienst Samstag, 8. Januar Uhr Burglemnitz Sonntag, 9. Januar Uhr Ruppersdorf Uhr Gahma Samstag, 15. Januar Uhr Thimmendorf Sonntag, 16. Januar Uhr Eliasbrunn Uhr Ruppersdorf Samstag, 22. Januar Uhr Gahma Sonntag, 23. Januar Uhr Burglemnitz Uhr Eliasbrunn Samstag, 29. Januar Uhr Thierbach Sonntag, 30. Januar Uhr Thimmendorf Uhr Burglemnitz Neujahr, Tag d. Beschneidung 2. nach dem Christfest 1. nach Epiphanias Letzter nach Epiphanias Septuagesimä (70 T. v. Ostern) Sexagesimä (60 T. vor Ostern) 315

16 Historisches Erinnerungen an das Weihnachtsfest in meinem Geburtsort Saalburg im Jahre 1929 Das nahende Weihnachtsfest hatte für uns Kinder in Saalburg schon am Wochenende vor dem ersten Advent einen Höhepunkt: Heute gegen Abend kommt bei Greiners der Schlitten mit dem Weihnachtsmann und den Rentieren in das Schaufenster! Diese Nachricht, von Bäcker und Kolonialwarenhändler Hugo Greiner und seiner immer grämlichen kleinen Frau wie so nebenbei in Umlauf gebracht, machte unter uns Kindern schnell die Runde, und wir trieben uns vom zeitigen Nachmittag an in der Nähe des Geschäftes herum. Wurde schließlich das Schaufenster verhängt, wichen wir nicht mehr von der großen Glasscheibe. Endlich fing es dahinter an zu rumoren, und gelegentlich bewegte sich auch das Tuch. Eines der älteren Kinder brachte einen Zweier aus der Hosentasche und ging wichtigtuerisch in den Laden, um diese kleine Münze in Süßigkeiten umzusetzen und sich bei dieser unverfänglichen Gelegenheit über den Fortgang der Schaufensterdekoration zu informieren. Seinen ungeduldig erwarteten Nachrichten lauschten wir in atemloser Stille. Der Schlitten steht schon auf dem Ladentisch! Sie pinseln gerade den Staub vom Weihnachtsmann. Das Wunder würde sich also bald vollziehen. Und dann, endlich, fiel der Vorhang. Starr standen wir ohne Drängeln und Schieben und starrten mit glänzenden Augen auf das alte und immer wieder neue Schauspiel in Greiners Schaufenster. In der Mitte befand sich, wie alle Jahre, der Schlitten mit den geweihten Hirschen, der Weihnachtsmann saß mit verschmitztem Lächeln als Kutscher auf dem Bock, in den behandschuhten Händen den Zügel, und hinter ihm waren die köstlichsten Weihnachtsnäschereien aufgebaut. Das Licht der Schaufensterbeleuchtung wurde von den künstlichen Schneekristallen, die über den Schlitten und die anderen kunstfertigen Staffagen des kleinen Ausstellungsraumes ausgestreut waren, viel hundertfach reflektiert. Gegenseitig machten wir uns auf dieses und jenes aufmerksam, was uns besonders gefiel oder im vorigen Jahr anders aufgebaut war. Eigentlich war schon alles wie alle Jahre am Sonnabend vor dem ersten Advent, dennoch schien uns die gegenwärtige Herrlichkeit festlicher und erhabener als jede andere zuvor. Mein Gott, wie bescheiden und anspruchslos waren wir damals noch alle! Damit hatte für uns Kinder auf dem Saalburger Markt wie alle Jahre die lange, stimmungsreiche und geheimnisumwobene Vorweihnachtszeit begonnen. Ein Weihnachten im neuen Forsthaus ist mir gut in Erinnerung geblieben, es wird wohl jenes von 1929 gewesen sein. Die ganze Familie besuchte die Christmette. Gleich nach Verlassen der Kirche sonderte Vater sich ab. Ich wollte seine Hand nehmen, um mit ihm zu gehen. Doch er wehrte behutsam ab und bedeutete mir, er hätte noch einen eiligen Gang zum Herrn Organisten Vorsatz. Das war der stets streng blickende und sich eben so würdevoll wie reserviert gebende erste Lehrer von Saalburg. Die Eltern wussten, dass dieser Mann mir ängstlichen Respekt einflößte, hatten sie doch durch unbesonnene Reden diesen Zustand selbst herbeigeführt. Das ganze Manöver diente lediglich dem Zweck, Vater den nötigen Vorsprung mir gegenüber zu verschaffen, damit er zu Hause in Ruhe die Kerzen am Weihnachtsbaum anzünden konnte, um die schon leicht erschütterte Mär vom Weihnachtsmann für ein weiteres Jahr mit neuer Glaubwürdigkeit zu versehen. Die übrige Familie ging in aller Gemächlichkeit den etwas längeren Weg über den Markt und am Friedhof vorüber unserer Wohnung im Neubauviertel zu. Von Ferne konnte ich bald die erleuchteten Fenster unseres Weihnachtszimmers im sonst dunklen Haus sehen. Der Weihnachtsmann musste also bereits dort gewesen sein. Mein Losstürmen auf den letzten Metern duldete die Familie ausnahmsweise. So traf ich auf der Gartentreppe Vater in Mantel, Handschuhen und Hut, als wäre er gerade erst gekommen. Eben ist der Weihnachtsmann gegangen. Er muss noch viele Kinder besuchen und konnte nicht auf dich warten. Vaters Regie war perfekt. Umständlich schloss er die Haustür auf, und erst nachdem die Überkleidung abgelegt und sorgfältig aufgehängt war, wurde die Tür zum Weihnachtszimmer geöffnet, und ich durfte als erster den festlich geschmückten Raum betreten. Unaufdringliche Erziehung zu Geduld und Disziplin! Selten in meinen Kindertagen habe ich ein höheres Glücksgefühl empfunden. Hier sind einige Worte zu unserer Wohnung angebracht. Dieses Festzimmer war eines unserer beiden Wohnzimmer und eigentlich überflüssig. Wir benutzten es im Jahr lediglich zu Heiligabend und am ersten Osterfeiertag, und da auch nur zur Bescherung, gefeiert wurde im üblicherweise benutzten Wohnzimmer nebenan. Da das Festzimmer nur Heiligabend geheizt wurde, war dieser Raum stets vom Geruch nach verbrannter Ofenbronze erfüllt Dieser fast rituelle Ruch setzte sich auch im Gräfenwarther Forsthaus fort, und so nimmt es nicht Wunder, dass dieses penetrante Aroma, gemischt mit dem Rauch ausgeblasener Kerzen, für mich zur immerwährenden Weihnachtserinnerung geworden ist. Steigt mir das jetzt nach so vielen Jahren in die Nase, werden Bilder aus diesen Tagen gegenwärtig. Ein an elektrische Kerzen gewöhntes Kind weiß nicht, welchen Weihnachtsduft es versäumt. Vor Ostern bauten die Eltern eben so geheimnisvoll wie vor Weihnachten auf dem guten Tisch im Festzimmer ein phantasievolles Panorama auf. Die Platte war vollkommen mit bunter Osterwolle ausgelegt, dazwischen kleine Väschen mit den ersten Frühlingsblumen und mehrere Osternester. Zwei drei Osterhasen aus Schokolade standen da, nicht eben die größten ihrer Art, gefärbte Hühnereier, glänzend vom Fett einer Speckschwarte, lagen malerisch verteilt zu zweien oder dreien hier und dort. Das Ganze glich einem bunten Blumenteppich mit österlichen Köstlichkeiten. Im Zentrum thronte eine großer, auf den Hinterpfoten sitzender Osterhase aus Preßpappe, einen geflochtenen Tragekorb auf dem Rücken. Dieser und das Innere der österlichen Symbolgestalt waren mit bunten Zuckereiern gefüllt, die bei uns Kindern keinen übermäßigen Anklang fanden. Sie wurden meist erst gegessen, wenn sie zu einer farbigen Masse verklebt waren. Auch die Hasen aus Schokolade standen noch lange nach dem Fest hinter der Scheibe der Kredenz, wo sie sich nicht selten die Zeit mit den Weihnachtsmännern vom letzten Jahr vertrieben. Waren wir Kinder einmal allein zu Hause, machten wir den Schokoladenfiguren endgültig den Garaus. Üppig waren diese beiden Feste ebenso wie unsere Geburtstage nicht, doch wir entbehrten nichts. Der Papposterhase hatte übrigens bereits zu den kindlichen Osterfesten des Vaters und seiner beiden Schwestern gehört, er war ein wirkliches Erbstück, das gehegt und gepflegt wurde, und dürfte noch das 19. Jahrhundert im Forsthaus der Großeltern, damals schon einmal in Isabellengrün, erlebt haben. Achim Weidhaas 316

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