VVT Verkehrsverbund Tirol GmbH z.h. Hr. DI Mag. Jörg Angerer Bürgerstraße Innsbruck Innsbruck, 21. April 2005

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1 ÖBB-Personenverkehr AG z.h. Hr. Dr. Alexander Jug Claudiastraße Innsbruck VVT Verkehrsverbund Tirol GmbH z.h. Hr. DI Mag. Jörg Angerer Bürgerstraße Innsbruck Innsbruck, 21. April 2005 Besichtigung Talent am 23. März 2005 Sehr geehrter Herr Dr. Jug! Sehr geehrter Herr DI Mag. Angerer! So alt wie die Behindertenbewegung ist, so alt sind auch die Forderungen nach Bus und Bahn für Alle. Ihre Einladung zur Besichtigung des Talents am 23. März 2005 sehen wir als ersten wichtigen und positiven Schritt in die richtige Richtung. Da Sie in Aussicht stellten, dass eine tatsächliche Einführung des Talents in Tirol unter anderem von unserem Urteil abhängig gemacht werden soll, erlauben wir uns, konkret zur Besichtigung der neuen Nahverkehrszüge und in diesem Zusammenhang auch auf die derzeitige Situation von Menschen mit Behinderung im Bahnverkehr kurz Stellung zu nehmen. Wir beschränken uns auf den Blickwinkel der Rollstuhltauglichkeit, da in diesem Bereich, aus unserer Sicht die größten Mängel bestehen. Derzeitige Situation: Insbesondere im Personen-Nahverkehr mit dem Schwerpunkt ländliches Gebiet gibt es bundesweit grobe Mängel. So zum Beispiel ist es RollstuhlbenützerInnen nicht möglich, mit der Bahn von Innsbruck nach Wattens zu fahren. Auch wo Hublifte an den Bahnhöfen zur Verfügung stehen (lediglich an großen Bahnhöfen wie z.b. Innsbruck, Jenbach, Wörgl), müssen sich RollstuhlfahrerInnen drei Tage früher anmelden, damit der Einstieg in die Bahn gewährleistet werden kann. Dies ist ein untragbarer Zustand und macht spontanes Bahnfahren unmöglich bzw. unberechenbar.

2 So schlecht die Situation beim Wagenmaterial der ÖBB ist, so ist doch großes Engagement in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Bahnhöfen feststellbar. Die Umsetzung, wie z.b. beim Bahnhof Innsbruck kann sich sehen lassen. Handlungsbedarf besteht noch bei kleineren Bahnhöfen. Dort sind die Bahnsteige oft nicht erreichbar. Wagengebundene Hublifte: Gleichstellung mit nicht behinderten Fahrgästen kann beim derzeit im Einsatz befindlichen Wagenmaterial nur mit wagengebundenen Einstiegshilfen, wie sie z.b. bei der Zillertalbahn im Einsatz sind, erreicht werden. Dem von Ihnen eingebrachten Vorschlag, die im Einsatz befindlichen City-Shuttle mit Hubliften auszustatten, stimmen wir zu 100% zu. Fragwürdig erscheinen uns allerdings die von Ihnen geschätzten Kosten pro Hublift von ca Euro. Unseres Wissens nach kosteten die im Einsatz befindlichen Hublifte bei der Zillertalbahn ca Euro. zum Talent: Einstiegssituation: Bei der Besichtigung stellten wir fest, dass der Einstieg für RollstuhlfahrerInnen bei einer Bahnsteighöhe von 55cm barrierefrei, ohne Niveauunterschied erfolgen kann. Bei einer Bahnsteighöhe von 38,5 cm ist es nur für geübte und sportliche RollstuhlfahrerInnen möglich, ohne fremde Hilfe ein- oder auszusteigen. Hier ist es besonders wichtig geschultes Zugbegleitpersonal zum Aus- und Einsteigen zur Verfügung zu haben.

3 Nicht erprobt wurde der Einstieg bei einer Bahnsteighöhe von 25cm. Unseres Wissens nach sind 25cm-Bahnsteige im Wipptal, Brixental und im Außerfern vorhanden. Aufgrund der großen Steigung der Rampe ist es aus unserer Sicht nicht vorstellbar, dass der Einstieg bei 25cm- Bahnsteighöhe erfolgen kann. Derzeit fahren zahlreiche Regionalzüge auf der Strecke Innsbruck Mittenwald Garmisch- Partenkirchen München und Innsbruck Rosenheim umsteigefrei durch. In Garmisch z.b. beträgt die Bahnsteighöhe 96cm. Somit müsste eine 41cm-hohe Stufe zum Bahnsteig hin überwunden werden. Diese Stufe macht es auch nicht behinderten Fahrgästen äußerst schwer, aus- bzw. einzusteigen. Unseres Wissens nach bestehen in Deutschland auch Bahnsteighöhen weit unter 55cm. Ohne wagengebundene Einstiegshilfe wären viele Bahnhöfe für RollstuhlfahrerInnen nicht erreichbar. Die Rampe selbst, ist aus unserer Sicht im Wesentlichen brauchbar. Lediglich am Ende der Rampe kann der Knick beim Ein- und Aussteigen bei niedrigeren Bahnsteigen von 55cm zu Problemen führen. Speziell beim Aussteigen können RollstuhlfahrerInnen mit den kleinen Vorderrädern hängenbleiben, was einen Sturz nach vorne zur Folge haben kann. Bei allen Einstiegssituationen ist es wichtig, dass Zugbegleiter zur Verfügung stehen, die einerseits im Umgang Rollstühlen geschult sind und auch tatsächlich die Einstiegsrampe anbringen, weil aufgrund des Spaltes zwischen Bahnsteig und Bahn dies für RollstuhlfahrerInnen die einen Rollstuhl mit kleineren Vorderrädern benützen ein großes Gefahrenpotential darstellt. Außerdem benötigen RollstuhlfahrerInnen beim Ein- bzw. Aussteigen bei Bahnsteigen mit der Höhe von 38,5cm Hilfspersonal, das sie dabei unterstützt.

4 Generell ist anzumerken, dass ohne Fahrzeugebundene Einstiegshilfe (Hublifte) lediglich bei Bahnsteighöhen von 55cm ein barrierefreier Zugang besteht. Beim Talent kann aus unserer Sicht nur ein Hublift bei fast allen Bahnsteigen (außer bei höheren Bahnsteigen in Deutschland) ein barrierefreies Ein- bzw. Aussteigen gewährleisten. Toilette: Die Stufe in die Toilette ist ein Hindernis; diese müsste beseitigt werden. Die Türe ist aufgrund des Sperrmechanismus nur schwer zu schließen, ein automatischer Antrieb ist aus unserer Sicht erforderlich. Die Toilette ist für RollstuhlfahrerInnen zu klein bemessen

5 Stufen innerhalb des Fahrzeuges: Ein Wechseln zwischen dem Hochflurbereich (an den Kopfwagenenden, wo auch die Rollstuhlpätze sind) und dem Mittelflurbereich (an den Wagenübergängen) ist aufgrund einer hohen Stufe unmöglich. Da im Bereich der Stellplätze von Kinderwägen und Rollstühlen keine komfortablen Sitzmöglichkeiten bestehen (lediglich Klappsitze für RollstuhlfahrerInnen unmöglich benutzbar), ist ein Umsitzen vom Rollstuhl in einen komfortableren Sitz nicht möglich. RollstuhlfahrerInnen sind an die ihnen zugewiesenen Plätze gebunden und können den Rollstuhl bzw. den Rollstuhlbereich nicht verlassen. Dies stellt unter anderem auch eine soziale Barriere dar. Eine Kommunikation mit anderen nicht behinderten Fahrgästen ist aufgrund des unüberwindbaren Hindernisses nicht möglich. In ihrer Mobilität eingeschränkte Personen (RollstuhlfahrerInnen, Eltern mit Kinderwägen etc.) werden somit selektiert. Eine Abhilfe könnte eine adäquate Rampe schaffen. Das BMVIT lehnte eine Rampe aus von uns nicht nachvollziehbaren Sicherheitsargumenten ab. Es wäre nun Aufgabe der politisch verantwortlichen Personen des Landes Tirol, sämtliche Hebel in Bewegung zu setzen, um im Zusammenwirken mit der Genehmigungsbehörde und der ARGE Bombardier/Elin die angesprochenen Stufen bei den Tiroler Talenten doch noch durch Rampen ersetzen zu lassen.

6 Zur Sicherheit: Bei einer Schnellbremsung kann es ohne entsprechende Haltvorrichtung vorkommen, dass z.b. ein Elektrorollstuhl (Gewicht über 100kg) einen vor ihm stehenden Kinderwagen erdrückt. Schlussfolgerung: Der Talent ist nach dem Lokalaugenschein aus unserer Sicht als nicht barrierefrei einzustufen. Die größten Probleme sind die Barrieren beim Übergang vom Kopfwagenende zum Mittelflurbereich, die Toilettanlage und die aufgrund von unterschiedlichen Bahnsteighöhen schwierigen bzw. unmöglichen Einstiegssituationen. Um eine Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssten alle Bahnsteige 55cm hoch sein, die Stufen im Wageninneren beseitigt und neue Toiletten mit mehr Raum und einer motorbetriebenen Türöffnung ausgestattet werden. Da anzunehmen ist, dass der Umbau aller Bahnsteige auf eine Höhe von 55cm in den nächsten Jahren nicht abgeschlossen ist, kann nur der Einbau eines Hubliftes Barrierefreiheit garantieren. Außerdem muss gewährleistet sein, dass ausgebildete Zugbegleiter für notwendige Hilfestellungen zur Verfügung stehen. Positiv bewerten wir die Aussicht auf den Einbau von Hubliften bei den derzeit im Einsatz befindlichen Steuerwagen der City-Shuttle-Züge. Das Mehrzweckabteil der City-Shuttle-Züge ist komfortabler, als dies im Talent der Fall ist. Der hindernisfreie berollbare Waggonboden der City-Shuttle-Züge ist positiver zu bewerten als der hindernisreiche Boden des ÖBB-Talent. Allerdings sind die Toiletten für RollstuhlfahrerInnen nicht nutzbar. Wir empfehlen dem VVT bzw. der ÖBB weitere Niederflurfahrzeuge, welche keine Talenttriebwagen sind, in Tirol probeweise über längere Zeit hinweg zu testen, um festzustellen, welche Fahrzeuge sich im Alltagsbetrieb auch für gehbehinderte und ältere Menschen sowie für Menschen mit schweren Gepäckstücken, Eltern mit Kinderwägen und RollstuhlfahrerInnen eignen.

7 Forderung an die Landespolitik: Grundsätzlich müssen Zahlungen an den Einsatz von barrierefreien Nahverkehrszügen geknüpft sein (ÖPNRV-G 31 Z.1). Unter anderem scheinen uns folgende Investitionen als dringend erforderlich: 1) Zusätzliche Mittel für die Schaffung von 55cm Bahnsteigen bereitstellen. 2) Einsatz von Mitteln für den Hublifteinbau in die bestehenden City-Shuttle-Züge. Das Land als Eigentümer des VVT sollte diesem folgende Weisungen erteilen: 1) Kontrolle auf Einhaltung der bestehenden Verkehrsdienstverträge. 2) Definition von genauen Neubeschaffungskriterien. 3) Über Verkehrsdienstverträge die Verkehrsbetreiber dazu zwingen, barrierefreies Wagenmaterial einzusetzen. 4) Kennzeichnung der barrierefreien Verkehrsmittel in den Fahrplänen Mit freundlichen Grüßen Hubert Stockner (f. Selbstbestimmt Leben Innsbruck) Ergeht an: LHStv Ferdinand Eberle, Neues Landhaus, 6020 Innsbruck LABG Hubert Rauch, Rathausplatz 4, 6150 Steinach LABG Georg Dornauer, Tannrain 20, 6181 Sellrain LABG Wilfried Tilg, Schlöglstr. 23, 6060 Hall i.t. LABG Uschi Schwarzl, Neues Landhaus, 6020 Innsbruck ÖVP-Landtagsclub, Neues Landhaus, 6020 Innsbruck SPÖ-Landtagsclub, Neues Landhaus, 6020 Innsbruck FPÖ-Landtagsclub, Neues Landhaus, 6020 Innsbruck Grüner Landtagsclub, Neues Landhaus, 6020 Innsbruck Verkehrsclub Österreich, Martin Amann und Peter Erler Verein Fahrgast, Martin Teißl Österreichischer Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Generalsekretär Eduard Riha, Stubenring 2/1/4, 1010 Wien BIZEPS Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Martin Ladstätter, Kaiserstraße 55/3/4a, 1070 Wien Beilage: Fotos Talentbesichtigung vom 23. März 2004

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