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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Vorlage zur Kenntnisnahme Bericht über die Arbeit des Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a SGB V in Berlin im Jahr 2015 (Jahresbericht 2015)

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2651

3 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales I A 42 9(0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin Bericht über die Arbeit des Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a SGB V in Berlin im Jahr 2015 (Jahresbericht 2015) Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Auf Grundlage des Gesetzes zur Errichtung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (GVBl. vom 11. Dezember 2012, S. 402) wurde in Berlin 2013 selbiges errichtet. 8 des Landesgesetzes legt eine jährliche Berichtspflicht über die Arbeit des Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a SGB V an das Abgeordnetenhaus von Berlin fest. I. Das Gemeinsame Landesgremium nach 90a SGB V in Berlin Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus dem Jahr 2011 wurden die Länder ermächtigt, ein gemeinsames Gremium auf Landesebene zu bilden. Ziel war es u. a. die Mitspracherechte der Länder bei der ambulanten Bedarfsplanung und der sektorenübergreifenden Versorgung zu stärken. Das aufgrund der Ermächtigung beschlossene Berliner Gesetz zur Errichtung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a SGB V trat am in Kraft. Das Gemeinsame Landesgremium nach 90a SGB V in Berlin, an dem unter meinem Vorsitz Vertreterinnen und Vertreter der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung, die KV Berlin, die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Berlin, die Berliner Krankenhausgesellschaft, die Ärztekammer Berlin, die Psychotherapeutenkammer Berlin sowie sachkundige Personen zur Wahrnehmung von Patienteninteressen, der

4 2 Landesarzt für Psychiatrie und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung beteiligt sind, kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben sowie zur Aufstellung und Anpassung der Bedarfspläne und zu den von den Landesausschüssen zu treffenden Entscheidungen zu Über- und Unterversorgung Stellung nehmen. Die einstimmig zu treffenden Beschlüsse, sowie die beschlossenen Empfehlungen und Stellungnahmen werden zusammen mit den entscheidungstragenden Gründen im Internet veröffentlicht unter: II. Sitzungen und Themenschwerpunkte im Geschäftsjahr 2015 Das Gemeinsame Landesgremium nach 90a SGB V in Berlin (GLG 90a) hat im Jahr 2015 zwei Sitzungen - am 22. Juni 2015 und am 05. Oktober abgehalten. Themenschwerpunkte waren - die AG Patientenpfade Schnittstellenmanagement in der akuten Schlaganfallversorgung mit einem Teilbericht inklusive Präsentation und Beschlussfassung, - der Beschluss zu den Inhalten des Berichts zum Letter of Intent (LOI) zur Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung auf Bezirksebene, - Präsentationen und Beschlussfassung zum Dialogprozess 80 plus sowie - der Beschluss zur Einrichtung der AG Barrierefreiheit zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen. Nähere Informationen finden sich in den folgenden Abschnitten. 1) AG Patientenpfade und Schnittstellenmanagement am Beispiel Schlaganfallversorgung In der Sitzung des GLG 90a im Juni 2015 wurde der Bericht der AG Patientenpfade zum Schnittstellenmanagement am Beispiel des Bereichs der Akutversorgung des Schlaganfalls per Beschluss konsentiert. Allgemein ist festzuhalten, dass besonders Patienten mit schwerwiegenden und/oder chronischen Erkrankungen längere und komplexe Versorgungswege durchlaufen. Diesem Umstand wird in den Ausführungen des Berichts der AG Patientenpfade Rechnung getragen. Darin werden insbesondere wichtige Zielsetzungen und Verbesserungsvorschläge im Bereich der drei Schnittstellen bei der Akutversorgung von Schlaganfallpatienten beleuchtet, d. h. die Schnittstelle vom Auftreten der (Schlaganfall-) Symptome bis zur Alarmierung des Rettungsdienstes (Schnittstelle 1), die Schnittstelle von der Alarmierung bis zur Versorgung in der Notaufnahme (Schnittstelle 2) sowie die Schnittstelle von der Notaufnahme hin zur akut-stationären Behandlung (Schnittstelle 3). Daher leistet dieser Bericht in den Augen des GLG 90a einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung des Angebots und der Qualität

5 3 sektorenübergreifender Versorgung und bildet zudem für die Beteiligten des GLG 90a eine fachlich fundierte Analyse mit Handlungsempfehlungen zur Optimierung der sektorenübergreifenden Versorgung. Darüber hinaus haben die Beteiligten des GLG 90a einstimmig ihre Bereitschaft erklärt, sich - im Rahmen ihrer verfügbarer Kapazitäten - an der Umsetzung der in diesem Bericht benannten Verbesserungsvorschläge zu beteiligen sowie bei Monitoring und Evaluation von Maßnahmen zur Verbesserung des Schnittstellenmanagements in der Akutversorgung des Schlaganfalls aktiv mitzuwirken. Außerdem wird angestrebt, die tragenden Kernpunkte der in der AG Patientenpfade erarbeiteten Vorschläge für ein verbessertes Schnittstellenmanagement für weitere Krankheitsbilder übertragbar auszugestalten. Mit Blick auf die aktuell in der AG Patientenpfade noch zu behandelnden Schnittstellen 4 (Überleitung in Rehabilitation) und 5 (Nachsorge), konnten hinsichtlich des Berichts zu Schnittstelle 4 weitere entscheidende Schritte bei der Erarbeitung und Konsentierung von Empfehlungen zur Überleitung von Patienten mit Schlaganfall in Rehabilitation erzielt werden. Die Beteiligten konnten dabei die Grundsätze sowie die Kategorien zur Phasen- und Rehaformenzuordnung im neurologischen Bereich bereits vollständig konsentieren. Auch ist es gelungen, eine strukturierte und schematische Übersicht der Phasenzuordnung gemäß Kriterien der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) zu erarbeiten. Es bleibt nun noch, die Kriterien der Phasen- und Rehaformenzuordnung für den geriatrischen Bereich zu erarbeiten und gegen den neurologischen Teil abzugrenzen sowie die Themenkomplexe der Entlassung in die Häuslichkeit und der Palliativversorgung im Kontext mit zu erfassen. Eine Berichtserstellung und Vorlage zum ersten Sitzungstermin des GLG 90a im Jahr 2016 scheint daher aus heutiger Sicht realisierbar. Im Anschluss wird sich die AG Patientenpfade der Schnittstelle 5 (Nachsorge) widmen und erste Ergebnisse, aller Voraussicht nach, zur zweiten Sitzung im Jahr 2016 präsentieren 2) Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung Mit dem Letter of Intent (LOI) zur Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke im Rahmen der Bedarfsplanung auf Landesebene auf der Grundlage des Bedarfsplans 2013 haben sich die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Berlin das Ziel gesetzt, die regionalen Unterschiede zwischen den Verwaltungsbezirken in der ambulanten ärztlichen Versorgung anzugleichen. Dieses Vorhaben hat nach seiner Ingangsetzung erste Erfolge zu verzeichnen, welche bereits im Zwischenbericht vom Dezember 2014 ersichtlich wurden. Die Datenbasis für selbige wurde daraufhin, gemäß Protokollnotiz zum LOI, erstmals im Herbst 2015 (Datenstand ) fortgeschrieben und veröffentlicht. Auch ist im LOI eine Berichtsfassung zum Herbst 2015 vorgesehen. Allerdings haben sich durch das Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Juli 2015 weitere Impulse zur Optimierung der ambulanten vertragsärztlichen Ver-

6 4 sorgung innerhalb Berlins ergeben. Somit ist diese neue Gesetzeslage in den Bericht einzuarbeiten. Die AG Bedarfsplanung des GLG 90a hat die Arbeiten hierfür aufgenommen. Der Erarbeitungshorizont für den Bericht wurde entsprechend adaptiert, da eine nachhaltige und konstruktive Behandlung der Thematik eine dezidierte und fundierte Herangehensweise erforderlich macht. Auch sind darin - unter Berücksichtigung demografischer und sozialindikativer Aspekte, lokaler Besonderheiten sowie rechtlicher und gesundheitspolitischer Entwicklungen - Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Dieser Bericht ist dem GLG 90a zur ersten Sitzung im Jahr 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen. 3) Dialogprozess 80 plus Das Diskussionspapier 80 plus Gesundheitliche und pflegerische Versorgung hochaltriger Menschen Schnittstellen, Ziele und Handlungsbedarf der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin behandelt Schnittstellen und Übergänge in der gesundheitlichen Versorgung hochaltriger Menschen aus verschiedenen Bereichen der in diesem Diskussionspapier identifizierten sieben Handlungsfelder (Prävention und Gesundheitsförderung, ambulante geriatrische Versorgung, stationäre Versorgung, Vernetzung ambulanter und stationärer Versorgung, Versorgung am Lebensende, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Selbstbestimmung und Teilhabe). Ziel des Diskussionspapiers ist es, einen Diskurs mit Verantwortlichen, Partnern und Betroffenen anzustoßen und in einem Dialogprozess konkretisierte und konsentierte Handlungsempfehlungen abzuleiten, sowie eine Verständigung auf Meilensteine zu erreichen, welche die Akteure aus den jeweiligen Versorgungsbereichen gemeinsam angehen wollen. Letztere sollen in einer Rahmenstrategie für Berlin festgehalten werden. Hinsichtlich der Hintergründe und Motivation dieses Vorhabens lässt sich festhalten, dass in den 1980er Jahren - aufgrund des sich stetig weiter manifestierenden demografischen Wandels - die Gruppe der Hochaltrigen ( Oldest Old ) erstmals vermehrte Beachtung im Bereich der medizinischen Forschung sowie der gesundheitlichen Versorgung fand. In Deutschland erscheint nun seit dem Beginn der 1990er Jahre in jeder Legislaturperiode der Bundesregierung ein Altersbericht und das BMG hat 2012 den Themenkreis Gesund älter werden als nationales Gesundheitsziel etabliert. Ebenso befasst sich die Gesundheitsberichterstattung des Bundes intensiv mit den Aspekten des Bereichs Gesundheit und Krankheit im Alter. Dabei zeigt sich, dass ältere Menschen im allgemeinen in einem höheren Ausmaß auf gesundheitliche Versorgung angewiesen sind als jüngere, ihre Versorgungsbedarfe andere sind als die jüngerer Menschen und diese darüber hinaus auch häufig komplexerer Natur sind. Daraus folgt des Weiteren, dass eben diese altersspezifisch bedingten und besonders komplexen Versorgungsbedarfe auch in erhöhten Ansprüchen an das koordinierte Zusammenwirken der verschiedenen an der Versorgung beteiligten Akteure im Gesundheitswesen resultieren. Kurz gesagt, die Erhaltung und

7 5 Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung hochaltriger Menschen untermauert den heute und in Zukunft weiter zunehmenden Bedarf für den Ausbau und die Entwicklung sektorenübergreifender Versorgungskonzepte im Gesundheitswesen. Daher hat es das GLG 90a in seinem Beschluss vom Juni 2015 begrüßt, dass die Thematik der gesundheitlichen Versorgung hochaltriger Menschen durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin durch das Konzept 80 plus näher beleuchtet wird und zudem das durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin erarbeitete Diskussionspapier 80 plus Gesundheitliche und pflegerische Versorgung hochaltriger Menschen Schnittstellen, Ziele und Handlungsbedarf zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus haben die Beteiligten des GLG 90a ihre Bereitschaft erklärt, sich im Rahmen verfügbarer Kapazitäten am Dialogprozess zur Entwicklung einer Rahmenstrategie für die Erhaltung und Verbesserung der sektorenübergreifenden, gesundheitlichen Versorgung hochaltriger Menschen in Berlin zu beteiligen. Der Forderung, Ergebnisfortschritte aus dem Dialogprozess zum Konzept 80 plus zu berichten ist mein Haus daraufhin in der Sitzung am 5. Oktober 2015 nachgekommen und hat Arbeitsfortschritte und erste Expertenrückmeldungen zum Thema der integrierten, sektorenübergreifenden Versorgung - aus gesamtstädtischer und bezirklicher Perspektive - präsentiert. Der nächste Bericht zu den Ergebnissen der ersten Fachdialoge ist für die erste Sitzung im Jahr 2016 geplant. 4) AG Barrierefreiheit Das Thema der Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen wurde auf Anregung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Berlin in das GLG 90a eingebracht. Daraufhin fand im Zuge der Sitzung am 22. Juni eine Präsentation statt, woraufhin in der Sitzung vom 05. Oktober das GLG 90a in einem Beschluss übereinkam, dass die gesundheitliche Versorgung von alten Menschen und/oder Menschen mit Behinderung trotz einer insgesamt guten Gesundheitsinfrastruktur in Berlin Mängel aufweist und betroffene Patienten, ihre Familien und die Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sowie die Erbringer medizinischer und therapeutischer Dienstleistungen vor große Herausforderungen stellt. Somit wurde es von Seiten aller Beteiligter positiv aufgenommen, dass die Thematik der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung verstärkt in den Fokus des GLG 90a rückt. Daher wird das GLG 90a eine Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen einrichten, an der die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin, die Ärztekammer Berlin, die Krankenhausgesellschaft Berlin und Psychotherapeutenkammer Berlin sowie die Patientenvertretung, die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung beteiligt sind. Selbstredend können weitere interne und externe Experten bei Bedarf hinzugezogen werden. In Summe erhält die Arbeitsgruppe zuallererst den Auftrag, ein mo-

8 6 dularisiertes Diskussionspapier zu einer fundierten Analyse der Ist-Situation zu erstellen. Zwischenergebnisse sollen dabei regelmäßig präsentiert und dokumentiert werden. Auf Basis dieser Grundlage wird es somit dem GLG 90a möglich, den Stand der Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen insgesamt bewerten zu können. Hierbei ist es zudem wichtig, zwischen dem behinderungsunspezifischen und dem behinderungsspezifischen gesundheitlichen Versorgungsbedarf zu unterscheiden. Eine erste Sitzung der AG Barrierefreiheit ist für den Jahresbeginn 2016 avisiert. III. Künftige Themen Die vom Gemeinsamen Landesgremium nach 90a SGB V in Berlin ins Leben gerufenen Arbeitsgruppen zu Patientenpfaden und Schnittstellenmanagement am Beispiel Schlaganfall und zum Letter of Intent (LOI) zur ambulanten, sprich zur vertragsärztlichen Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung, arbeiten weiter und werden dem Landesgremium in den Sitzungen des Jahres 2016 Bericht erstatten. Weitere wichtige Themen für das Gemeinsame Landesgremium nach 90a SGB V in Berlin im Jahr 2016 sind zum einen der Themenkreis der ambulanten Notfallversorgung sowie der durch mein Haus initiierte und koordinierte Dialogprozess zum Konzept 80 plus zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung von hochaltrigen Menschen. Berlin, den Mario Czaja Senator für Gesundheit und Soziales

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