Prävention und Gesundheitsförderung

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1 Der Paritätische Baden-Württemberg Fachtagung Das Präventionsgesetz Potenziale und Chancen der Gesundheitsförderung für freie Träger Stuttgart, 15. November 2016 Prävention und Gesundheitsförderung Zentrale Aufgaben in der Gesundheitspolitik des Landes Dr. Jürgen Wuthe Agenda - Ein Präventionsgesetz - Im Dialog von der Gesundheitsstrategie zum Gesundheitsleitbild - und weiter, vom Leitbild zum Landesgesundheitsgesetz - oder wie Gesundheitsförderung und Prävention zu einer zentralen Aufgabe wurde. Seite 1

2 ..oder wie man Wirkung entfaltet ohne zu erscheinen. In Baden-Württemberg entstanden der Präventionspakt und im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes die Neuakzentuierung der Prävention Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg Lebensstil assoziierte Risikofaktoren z.b. - Tabakkonsum - Bewegungsmangel - Fehlernährung - Übergewicht - Alkoholmissbrauch Risiken am Arbeitsplatz Sozialer Gradient Folgen - Frühes Auftreten chronischer Erkrankungen - Steigende Kosten für das Sozialsystem - Krankheitsbedingte Frühpensionierung - Abnahme der Wettbewerbsfähigkeit Prävention und Bekämpfung chronischer Erkrankungen (NCDs) - Herz-Kreislauf-Erkrankungen -Krebs - Diabetes mellitus - Psychische Gesundheitsprobleme - Muskel-Skelett-Erkrankungen -Chronische Atemwegserkrankungen Gewinn - Zugewinn krankheitsfreier Lebensjahre - Hohe Lebensqualität - Gesteigerte Erwerbsquote - Hohe Wettbewerbsfähigkeit Gesundheitsförderung Prävention -Soziale Teilhabe - Gesunde Lebenswelten in Betrieben, Kindertagesstätten, Schulen, Kommunen, -Bewegung - Tabakverzicht - Gesunde Ernährung - Mäßiger Alkoholkonsum Seite 2

3 Gesundheitsdialog - auf Landesebene Datum Bürgerdialoge Thema Bürgerforum Vorbereitung des 1. Bürgerdialogs Bürgerdialog Gesundheitsversorgung heute und in Zukunft Fachforen (Experten + Bürger) Zu Fragen der onkologischen- Hospiz und Palliativ- Schmerz- und geriatrischen Versorgung Bürgerdialog Erarbeitung von Leitsätzen für das Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg Gesundheitsförderung und Prävention Medizinische Versorgung und Rehabilitation Pflege Vernetzung Patientenorientierung Regionalisierung Seite 3

4 Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg Gesundheitsförderung und Prävention Die Gesunderhaltung der Menschen steht in Baden-Württemberg im Mittelpunkt. Allen Menschen wird die Chance gegeben, von Geburt an so gesund wie möglich aufzuwachsen und zu leben. Gesundheit wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen und ist in allen Politikbereichen verankert. Alle Akteure stimmen ihr Handeln ab. Die Menschen werden vor Ort unterstützt, ihre Lebenswelt und ihr Leben nach ihren Vorstellungen gesundheitsförderlich zu gestalten. Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg Gesundheitsförderung und Prävention Gesundheitsförderung und Prävention stehen in Baden-Württemberg gleichberechtigt neben Kuration, Rehabilitation und Pflege. Wann immer möglich, verfügen Menschen in Baden-Württemberg über die Fähigkeit, Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen. Von Geburt an wird allen Menschen in Baden-Württemberg ein gesundheitsförderliches Aufwachsen und Leben ermöglicht. Gesundheitsförderung und Prävention werden regional, vernetzt und partizipativ umgesetzt. Alle Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sind von bestmöglicher Qualität. Seite 4

5 Landesgesundheitsgesetz Wesentlicher Inhalt Regelungsgegenstand Inhalt Beteiligung, Gesundheitsdialog - Einbindung und Vernetzung von Bürgerinnen/ Bürgern u. Patientinnen u. Patienten z.b. Planungen der med. u. Pflegerischen Versorgung mit wesentlichem Einfluss auf die Gesundheitsversorgung - Beteiligung an der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens im Rahmen von Gesundheitsdialogen auf Landes u. kommunaler Ebene 2 Landesgesundheitskonferenz - Ziel: Koordinierung, Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg - Durchführung von Gesundheitsdialogen - Mitglieder: Leistungserbringer u. Kostenträger, KLVen, Wissenschaft, ÖGD, Gesundheits- u. Pflegeberufe - Leitung: Ministerin/ Minister d. für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums 4 Kommunale Gesundheitskonferenzen 5 Landesgesundheitsgesetz Wesentlicher Inhalt Regelungsgegenstand Inhalt Sektorenübergreifender Landesausschuss - Gesetzliche Regelung des Gremiums nach 90a SGB V - Empfehlungen zur gesundheitlichen Versorgung u. der Entwicklung med. Versorgungsstrukturen, insbesondere zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen - Stellungnahme bei der Aufstellung und Anpassung von Bedarfsplänen nach 99 Abs. 1 SGB V u. zu den von den Landesausschüssen zu treffenden Entscheidungen nach 99 Abs. 2, 100 Abs. 1 Satz 1 u. Abs. 3 sowie 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Mitglieder: KVBW, KZVBW, Kassen, BWKG, KLVen, Heilberufekammern, Verbände der Pflegeberufe, Selbsthilfe, Patientenvertreter - Leitung: das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium 6 Landesausschuss für Gesundheitsförderung u. Prävention 7 Seite 5

6 8 Landesgesundheitsgesetz Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention (1) Der Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention befasst sich mit landesweiten Strategien und Programmen zur Gesundheitsförderung und Prävention und erarbeitet entsprechende Empfehlungen. Er orientiert sich am Gesundheitsleitbild ( 1 Absatz 1 Satz 3) und an der jeweils aktuellen Landesrahmenvereinbarung gemäß 20 f Absatz 1 Satz 1 SGB V und begleitet die Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung. Landesgesundheitsgesetz Baden-Württemberg Kommunale Gesundheitskonferenzen In 37 Stadt-/ Landkreisen sind KGKen vorhanden In 3 Stadt-/ Landkreisen sind KGKen im Aufbau In 4 Stadt-/ Landkreisen sind bisher keine KGK vorhanden Seite 6

7 Landesgesundheitsgesetz B.-W. 5 Kommunale Gesundheitskonferenzen (1) Die Land- und Stadtkreise mit einem Gesundheitsamt nach 2 Absatz 1 Nummer 3 des Gesundheitsdienstgesetzes richten im jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Kommunale Gesundheitskonferenzen zur Beratung, Koordinierung und Vernetzung von Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention, der medizinischen Versorgung, der Pflege und der Rehabilitation mit örtlichem Bezug ein. Stadtkreisen ohne eigenes Gesundheitsamt steht es abweichend von Satz 1 frei, eine eigene Kommunale Gesundheitskonferenz einzurichten. Kommunale Gesundheitskonferenzen können auch kreisübergreifend eingerichtet werden. (2) Die Kommunale Gesundheitskonferenz entwickelt Ziele für die Bereiche Gesundheitsförderung, Prävention, medizinische Versorgung sowie Pflege mit örtlichem Bezug. Bei Bedarf gibt sie Empfehlungen. Landesgesundheitsgesetz B.-W. 5 Kommunale Gesundheitskonferenzen (3) Erarbeitete Empfehlungen können von der Kommunalen Gesundheitskonferenz in die zuständigen gesundheitspolitischen Gremien des Landes eingebracht werden. Diese sollen sich in angemessener Frist mit den Empfehlungen befassen. (4) Die Kommunale Gesundheitskonferenz setzt sich insbesondere aus delegierten Vertretungen der örtlichen Institutionen und Einrichtungen aus Gesundheitsförderung und Prävention, der medizinischen Versorgung, der Pflege, der Selbsthilfe, des Patientenschutzes, der oder des kommunalen Behindertenbeauftragten, der oder des kommunalen Suchtbeauftragten und weiteren Institutionen des Sozialbereichs, die Berührungspunkte mit dem zu beratenden Thema haben, zusammen. Themenspezifische Netzwerke werden in den Kommunalen Gesundheitskonferenzen beteiligt. Bürgerinnen und Bürger können an der Beratung gesundheitspolitischer Fragestellungen mit örtlichem Bezug beteiligt werden. Seite 7

8 ÖGDG Baden-Württemberg 6 Gesundheitsplanung, Gesundheitsberichterstattung (1) Die den Gesundheitsämtern obliegende Gesundheitsplanung umfasst die Bestands- und Bedarfsanalyse auf der Grundlage der Gesundheitsberichterstattung. Zu den Planungsaufgaben gehören insbesondere das Aufzeigen von Problemfeldern in der Gesundheitsförderung und Prävention, der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung sowie die Definition von Schnittstellen einschließlich des Koordinierungs- und Vernetzungsbedarfs zwischen den verschiedenen Handlungsträgern und Planungsbereichen. (2) [.] (3) Die Erkenntnisse aus der Beobachtung, Beschreibung und Bewertung der gesundheitlichen Situation der Bevölkerung nach Absatz 2 Nummer 1 dienen auch Kommunalen Gesundheitskonferenzen und den Gesundheitsämtern als Grundlage für die Durchführung einer Gesundheitsplanung nach Absatz 1 und für die Entwicklung und Durchführung von konkreten Maßnahmen und deren Evaluation. Pilotvorhaben - Fachplanung Gesundheit mit Bürgerbeteiligung Kreise Enzkreis Landkreis Karlsruhe Landkreis Lörrach Landkreis Reutlingen Rhein-Neckar-Kreis Landeshauptstadt Stuttgart Handlungsfeld Medizinische Versorgung und Pflege Gesundheitsförderung / Prävention Gesundheitsförderung / Prävention Gesundheitsförderung / Prävention und medizinische Versorgung Gesundheitsförderung / Prävention Gesundheitsförderung / Prävention und Pflege Seite 8

9 Landesgesundheitskonferenz Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg Patienten-/Bürgerorientierung, Vernetzung, Regionalisierung in den Handlungsfeldern Gesundheitsförderung und Prävention, medizinische Versorgung und Pflege Gesundheitsdialog Fachdialoge Dialoge zu spezifischen und strategischen Fragestellungen der Gesundheitspolitik mit Verantwortlichen und Experten der jeweiligen Gesundheitsthemen. Sie unterstützen beispielsweise das Sozialministerium bei der Entwicklung und Koordination gesundheitspolitischer Maßnahmen, Planungen und Konzeptionen. Landesebene Ebene der Stadt-und Landkreise (KGKs) Städte und Gemeinden Bürgerdialoge Inhalt der Dialoge sind Fragen der medizinischen/ pflegerischen Versorgung einschließlich der Versorgungsstrukturen sowie der Gesundheitsförderung und Prävention einschließlich des Themas Arbeit und Gesundheit. Strategischer Ansatz Gesundheitsstrategie Baden-Württemberg Gesundheit in allen Lebensbereichen Seite 9

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