MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN

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1 - Entwurf - Geschr.: Speicherst.: abgesandt: MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach Stuttgart Adressen lt. Verteiler Datum Name Dr. Andrea Kloster Durchwahl 0711/ Aktenzeichen (Bitte bei Antwort angeben) Versand nur per Gesetz zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg (Landesgesundheitsgesetz) und zur Änderung anderer Gesetze Durchführung der Anhörung / Beteiligung außerhalb der Landesverwaltung Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg erarbeitete den beiliegenden Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg (Landesgesundheitsgesetz) und zur Änderung anderer Gesetze. Der Ministerrat hat mit Beschluss vom 21. Juli 2015 zum einen dem Entwurf als solchem zugestimmt und zum anderen das Ministerium beauftragt, die Anhörung und Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfes ist es, eine tragfähige gesetzliche Grundlage für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg geschaffen. Als inhaltlicher Anhaltspunkt und Auftrag für die Ausgestaltung der Gesundheitspolitik in Baden-Württemberg soll das Gesundheitsleitbild dienen. Unter Beachtung der bundes- und landesrechtlichen Kompetenzordnung und der gesetzlichen Verantwortung der jeweiligen Gewährleistungsträger für die verschiedenen Versorgungsbereiche werden neue und bewährte Dialog- und Arbeitsformen, nämlich die Schellingstraße Stuttgart Telefon Telefax poststelle@sm.bwl.de Stadtmitte Friedrichsbau Besucheradresse der Abteilung 5 - Gesundheit: Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg Willi-Bleicher-Straße Stuttgart

2 - 2 - Gesundheitskonferenzen auf Landes- und Kreisebene sowie der Sektorenübergreifende Landesausschuss (nach 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch SGB V ) und ein Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Gesetzlich geregelt werden die Arbeitsweise, Zuständigkeit, Interaktion und Vernetzung dieser Beteiligungsgremien. Hierdurch wird das Zusammenwirken von Landes- und kommunaler Ebene im Bereich des Gesundheitswesens gestärkt und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit intensiviert. Bürgerinnen und Bürger sollen in den gesamten Weiterentwicklungsprozess (Stichwort Gesundheitsdialog ) frühzeitig einbezogen werden. Mit diesem Schreiben übersenden wir Ihnen den Anhörungsentwurf des Gesetzes mit der Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Für Ihre Stellungnahme bitten wir um Übersendung bis zum 4. September 2015 an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (Abteilung 5), Schellingstraße 15, Stuttgart, oder an poststelle@sm.bwl.de. Vor dem Hintergrund, dass es ein besonderes Anliegen der Landesregierung ist, den beiliegenden Gesetzentwurf rechtzeitig im Herbst in den Landtag einzubringen und ein zeitnahes Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen ist, bitten wir um Verständnis, dass trotz der bevorstehenden Sommerferien eine Fristverlängerung für die Abgabe einer Stellungnahme nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Vierheilig Anlage Anhörungsentwurf Gesetz zur Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und der Vernetzung aller Beteiligten des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg (Landesgesundheitsgesetz) und zur Änderung anderer Gesetze

3 - 3 - Verteiler: Arbeitgeber- und Berufsverband privater Pflege Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg Angehörige psychisch Kranker AOK Baden-Württemberg Ärzteverband öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg e.v. AWO Baden AWO Württemberg B 52 Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft BARMER-GEK Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Berufsverband für Kinderkrankenpflege e.v. BKK Landesverband Süd Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. Bund Freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD) Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.v. Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. BWKG DAK Gesundheit Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe DBfK Südwest e.v. dbl - Deutscher Bundesverband für Logopädie e.v. Der Paritätische LV Baden-Württemberg Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.v., LV Baden-Württemberg DGB Diözesancaritasverband Freiburg Diözesancaritasverband Rottenburg-Stuttgart DRK Diakonie Württemberg Diakonie Baden Fachverband Deutscher HeilpraktikerLandesverband Baden-Württemberg e.v. Gemeindetag Baden-Württemberg Hebammenverband Baden Württemberg e.v. IKK classic Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Knappschaft Bahn See Pflege Kommunalverband für Jugend und Soziales Körper-/Mehrfach Behinderte

4 - 4 - LAG Hauswirtschaft LAG Selbsthilfe LAK Psychatrie Landesapothekerkammer Baden-Württemberg Landesärztekammer Baden-Württemberg Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg Landesseniorenrat Landessportverband BW Landesstelle für Suchtfragen Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.v. Landeszahnärztekammer LandFrauen Landkreistag Baden-Württemberg Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt (Ärzteverband ÖGD) Lebenshilfe Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.v. LOGO Deutschland e.v., Interessengemeinschaft selbständiger LogopädInnen und SprachtherapeutInnen e. V. Medizinischer Dienst der Krankenkassen BW Örtliche Sozialhilfeträger PKV Psychiatrieerfahrene Selbsthilfe Sozialmedizinische Angestellte Sozialverband VdK Landesverband Baden-Württemberg Sprecher/in Kommunale Gesundheitskonferenzen Städtetag Baden-Württemberg Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Techniker Krankenkasse TK-Landesvertretung Baden-Württemberg Unabhängige Patientenberatung Beratungsstelle Stuttgart Unfallkasse Baden-Württemberg Hauptsitz Stuttgart UPD-Beratungsstelle Karlsruhe UPD-Beratungsstelle Stuttgart Verband Deutscher Alten-und Behindertenhilfe e.v. Vdek ver.di Verband der Angehörigen Psychisch Kranker e.v. Verband der Ersatzkassen e.v. Landesvertretung Baden Württemberg Verband der Privaten Krankenversicherung e.v. Landesausschuss Baden-Württemberg Verband Deutscher Podologen, LV Baden-Württemberg e.v. Verbraucherzentrale Baden Württemberg e.v. Volkshochschulverband BW

5 - 5 - Dokument - nicht - löschen Ggf. bei VZ Min / VZ MD Austrag aus Tagebuch veranlassen. Tgb.-Nr:... z.d.a. / Wv.

Quelle: Fundstelle: GBl. 2015, 1205 Gliederungs-Nr: Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe.

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