Rolle der Stadt: Wie lassen sich Pflege und Beruf. Referentin: Fr. Petra Strauß Leitung Zentrale Dienste/Personalservice

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rolle der Stadt: Wie lassen sich Pflege und Beruf. Referentin: Fr. Petra Strauß Leitung Zentrale Dienste/Personalservice"

Transkript

1 Rolle der Stadt: Wie lassen sich Pflege und Beruf bei der Stadt Ulm verbinden? Referentin: Fr. Petra Strauß Leitung Zentrale Dienste/Personalservice

2 Pflege, Familie und Beruf I. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) v II. Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) v III. Weitere Freistellungsmöglichkeiten IV. Rahmenregelung zur Beurlaubung und zum Wiedereinstieg bei der Stadt Ulm

3 I. Pflegezeitgesetz mit Rechtsanspruch für Beschäftigte (für Beamte: 74 LBG, 48 ff. AzUVO) bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Organisation der Pflege (Kurzzeitpflege) bis zu 6 Monate unbezahlte Freistellung von der Arbeit um selbst einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen (Pflegezeit)

4 I. Das Pflegezeitgesetz Kurzzeitpflege -bei akut auftretender Pflegesituation einer/eines nahen Angehörigen,um bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder um pflegerische Versorgung sicherzustellen -Fernbleiben vom Dienst ist unverzüglich anzuzeigen - Arbeitsbefreiung bis zu 10 Tagen ohne Entgeltfortzahlung ist möglich -Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die (voraussichtliche) Pflegebedürftigkeit

5 I. Das Pflegezeitgesetz Pflegezeit - Zur Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung - Vollständige oder teilweise Freistellung von Arbeits- leistung für längstens sechs Monate ohne Entgeltfortzahlung - Ankündigungsfrist spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn -Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die bestehende Pflegebedürftigkeit

6 I. Das Pflegezeitgesetz Begriffsdefiniton Nahe Angehörige hierzu zählen: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Eheleute, Lebenspartner/innen, Partner/innen in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder (auch Pflege-und Adoptivkinder sowie Kinder des Ehegatten/der Ehegattin), Schwiegerkinder und Enkelkinder. Ein Zusammenleben mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft ist nicht erforderlich

7 I. Das Pflegezeitgesetz Begriffsdefiniton Pflegebedürftigkeit Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen. Diese Voraussetzungen erfüllen Personen, bei denen mind. Pflegestufe 1 festgestellt wurde, für die Kurzzeitpflege genügt eine voraussichtliche Pflegebedürftigkeit ( 14, 15 SGB XI).

8 I. Das Pflegezeitgesetz Kündigungsschutz Von der Ankündigung bis zur Beendigung der Kurzzeitpflege oder der Pflegezeit besteht Kündigungsschutz.

9 I. Das Pflegezeitgesetz Verlängerung -Bei einer zunächst weniger als 6 Monaten vereinbarten Dauer der Pflegezeit kann diese bei Zustimmung des Arbeitgebers auf maximal 6 Monate verlängert werden. -Wenn aus wichtigem Grund ein vorgesehener Wechsel der pflegenden Person nicht erfolgen kann, kann die Verlängerung bis zur Höchstdauer verlangt werden.

10 I. Das Pflegezeitgesetz Vorzeitige Beendigung Ist der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder ist die häusliche Pflege nicht mehr möglich bzw. unzumutbar endet die Pflegezeit 4 Wochen nach Feststellung. Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber über diese Umstände unverzüglich zu informieren. Ansonsten kann die Pflegezeit nur vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

11 II. Familienpflegezeitgesetz Freiwillig, auf Vertragsbasis, d.h. ohne Rechtsanspruch für Beschäftigte (gilt nicht für Beamte) Alternative zur vollständigen Freistellung ohne Entgeltfortzahlung nach dem Pflegezeitgesetz Max. Gesamtdauer 48 Monate, davon 50 % Pflegephase und 50 % Nachpflegephase

12 II. Familienpflegezeitgesetz Pflegephase -bis zur Dauer von max. 24 Monaten - durchschnittlich mindestens 15 Wochenarbeitsstunden - Halbierung der entstehenden Entgelteinbuße durch vorauszugewährende Aufstockungsleistungen des Arbeitgebers (steuer- und sozialversicherungspflichtig)

13 II. Familienpflegezeitgesetz Nachpflegephase -bis zur Dauer von max. 24 Monaten - Rückkehr zur Arbeitszeit vor Pflegephase -Zahlung reduziertes Entgelt bis zum Ausgleich der von Arbeitgeber gewährten Aufstockungszahlungen, d.h. Abbau des negativen Wertguthabens der Pflegephase

14 II. Familienpflegezeitgesetz Beispiel: Ein Mitarbeiter mit 100 % Arbeitszeit nimmt vom bis Familienzeit, daran schließt sich vom bis die sogenannte Nachpflegephase an. Pflegephase: 50 % Arbeitszeit ( ) 75 % Arbeitsentgelt, davon 25 % Aufstockung aus Wertguthaben Nachpflegephase: 100 % Arbeitszeitumfang ( ) 75 % Arbeitsentgelt, darin sind 25 % zum Ausgleich der gewährten Aufstockung aus Wertguthaben enthalten

15 II. Das Familienpflegezeitgesetz Begriffsdefinitonen Nahe Angehörige und Pflegebedürftigkeit entsprechen den Definitionen nach dem Pflegezeitgesetz

16 II. Das Familienpflegezeitgesetz Kündigungsschutz Während der Inanspruchnahme der Pflegephase und der Nachpflegephase besteht Kündigungsschutz Mitteilungspflicht Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Beendigung der häuslichen Pflege unverzüglich mitzuteilen

17 II. Das Familienpflegezeitgesetz Beendigung gemäß Ablauf der vereinbarten Termine laut Vertrag: -50 % Pflegephase (von bis ): Arbeitgeber leistet Aufstockungszahlungen -50 % Nachpflegephase (von bis ): Ausgleich des negativen Saldos Wertguthaben

18 II. Das Familienpflegezeitgesetz Vorzeitige Beendigung - Bei Tod oder den Wegfall der Pflegebedürftigkeit des zu pflegenden Angehörigen oder - bei Unterschreiten der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden nach Ablauf des zweiten, auf Ereignis folgenden Monats

19 II. Das Familienpflegezeitgesetz Familienpflegezeitversicherung -verpflichtet den Versicherer, im Falle des Todes sowie der Berufsunfähigkeit des Beschäftigten eine Leistung in der Höhe zu erbringen, in der das Wertguthaben noch nicht ausgeglichen ist -wird je nach vertraglicher Vereinbarung vom Beschäftigten, vom Arbeitgeber oder vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für den Beschäftigten abgeschlossen

20 III. Weitere Freistellungsmöglichkeiten Sonderurlaub ohne Entgeltfortzahlung Teilzeitbeschäftigung

21 III. Weitere Freistellungsmöglichkeiten Sonderurlaub ohne Entgeltfortzahlung - Beschäftigte: 28 TVöD aus wichtigem Grund -Beamte: 72 LBG max. Gesamtdauer 15 Jahre für Sonderurlaub ohne Entgeltfortzahlung und Teilzeitarbeit mit weniger als 50% Arbeitszeit

22 III. Weitere Freistellungsmöglichkeiten Teilzeitbeschäftigung - Beschäftigte: TVöD 11 Teilzeit- und BefristungsGesetz (TzBfG) -Beamte: 69 LBG

23 IV. Rahmenregelung zur Beurlaubung und zum Wiedereinstieg bei der Stadt Ulm Beurlaubung Während der Beurlaubung Anstehende Rückkehr

24 IV. Rahmenregelung zur Beurlaubung und zum Wiedereinstieg bei der Stadt Ulm Beurlaubung - kein Mindestbewilligungszeitraum für Pflege -Einzelfallbezogene Behandlung

25 IV. Rahmenregelung zur Beurlaubung und zum Wiedereinstieg bei der Stadt Ulm Während der Beurlaubung - Kontakthalten und Information -Möglichkeit der Übernahme von Vertretungen - Zugang zum städtischen Fortbildungsprogramm

26 IV. Rahmenregelung zur Beurlaubung und zum Wiedereinstieg bei der Stadt Ulm Anstehende Rückkehr - Ermittlung individueller Fortbildungsbedarf - Familiengerechte Arbeitszeit - ggf. Teleheimarbeitsplätze (soweit dienstl. möglich) -gezielte Integration in geändertes Arbeitsfeld

Rechtsanwälte Korzus Piewack Horstkötter und Partner, Bremen Referentin: RAin Inge Horstkötter, Bremen Bielefeld/Minden Termin: am 09.

Rechtsanwälte Korzus Piewack Horstkötter und Partner, Bremen Referentin: RAin Inge Horstkötter, Bremen Bielefeld/Minden Termin: am 09. Das Pflegezeitgesetz Rechtsanwälte Korzus Piewack Horstkötter und Partner, Bremen Referentin: RAin Inge Horstkötter, Bremen Ort: Bielefeld/Minden Termin: am 09. Februar 2016 1 Worum geht es heute? Geltungsbereich

Mehr

Fachtagung Pflegeberater Internes Case Management Pflegeüberleitung

Fachtagung Pflegeberater Internes Case Management Pflegeüberleitung Fachtagung Pflegeberater Internes Case Management Pflegeüberleitung Familien Pflegezeit - Gesetz Bay. Pflegeakademie München München, den 14.06.2013 Angelika Öhlschläger Gesetze zur Vereinbarkeit von Pflege

Mehr

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei 2. Änderung des Pflegezeitgesetzes und Einführung des Gesetzes über die Familienpflegezeit Familienpflegezeitgesetz zum 01. Januar 2015 Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege

Mehr

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz FPfZG

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz FPfZG Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz FPfZG Ziel des Gesetzes Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Pflegezeitgesetz PflegeZG 816 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) 1 Ziel

Mehr

Zwischen. dem Land Baden-Württemberg. und

Zwischen. dem Land Baden-Württemberg. und Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch (Name und Anschrift der Anstellungsbehörde) und Frau/Herrn Anschrift: geboren am: (Beschäftigte/Beschäftigter) wird in Abänderung des Arbeitsvertrages

Mehr

Muster für Vereinbarungen einer Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz

Muster für Vereinbarungen einer Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz Muster für Vereinbarungen einer Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz Zwischen dem Land Niedersachsen vertreten durch. (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... Anschrift: geboren am: (Beschäftigte/Beschäftigter)

Mehr

Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes

Ihr Ansprechpartner  Tel. Assessor Stefan Cordes MERKBLATT Recht / Steuern P f l e g e z eitgesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand April 2012 Seit 1. Juli 2008 ist das Pflegezeitgesetz

Mehr

Das Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz Praxistag Das Pflegezeitgesetz 23.11.2011 - Ralf Dernbach, Agenda (Familien-)Pflegezeit Pflegezeitgesetz seit 1. Juli 2008 Familienpflegezeit ab 2012 Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen weitere

Mehr

Personalleiterkreis Chemnitz

Personalleiterkreis Chemnitz Personalleiterkreis Chemnitz Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf PFLEGEZEIT und FAMILIENPFLEGEZEIT Ass. Daniel Hupka Verbandsjurist, SACHSENMETALL Neumark, 05.03.2015 Personalleiterkreis

Mehr

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf trat am in Kraft

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf trat am in Kraft Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass die Bundesregierung das bestehende Familienpflegezeitgesetz sowie das Pflegezeitgesetz im Rahmen des Gesetzes zur besseren

Mehr

Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf www.bayreuth.de Qualifizierung zum betrieblichen Pflegelotsen Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Arbeitsrechtliche Ansprüche Pflegezeitgesetz

Mehr

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) Arbeits- und Sozialrechts-Info Pflegezeitgesetz (PflegeZG) Stand: 11/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Plegezeitgesetz Was regelt das Gesetz? Das am 1.7.2008 in Kraft getretene Pflegezeitgesetz soll dem

Mehr

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz Bedeutung und Auswirkungen

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz Bedeutung und Auswirkungen Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz Bedeutung und Auswirkungen Beitrag im Rahmen der Mitarbeiterversammlung der Evangelischen Kirche in Karlsruhe am 28.06.2016 Dr. Christine Stüben Referatsleiterin

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2008, 874, 896 FNA: FNA , GESTA M023. Gesetz über die Pflegezeit Pflegezeitgesetz

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2008, 874, 896 FNA: FNA , GESTA M023. Gesetz über die Pflegezeit Pflegezeitgesetz juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: PflegeZG Ausfertigungsdatum: 28.05.2008 Gültig ab: 01.07.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2008, 874, 896 FNA: FNA 860-11-4,

Mehr

Das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Hamburger Allianz für Familien 12. Februar 2015 in der Handelskammer Hamburg christine.jordan@familienservice.de Tel: 040-4321450

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

I K K - A K T U E L L

I K K - A K T U E L L I K K - A K T U E L L Die neue Pflegezeit BERUF UND FAMILIÄRE PFLEGE VEREINBAREN Die Krankenkasse mit dem Plus an Leistung und Service. Liebe Leserin, lieber Leser, bei unerwartetem Eintritt einer besonderen

Mehr

Evangelische Landeskirche in Baden Evangelischer Oberkirchenrat

Evangelische Landeskirche in Baden Evangelischer Oberkirchenrat Evangelische Landeskirche in Baden Evangelischer Oberkirchenrat Evangelischer Oberkirchenrat Postfach 2269 76010 Karlsruhe I. An die personalverwaltenden Stellen der Evangelischen Landeskirche in Baden

Mehr

Pflege Familie und Beruf. Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt

Pflege Familie und Beruf. Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt Pflege Familie und Beruf Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Pflegebedürftig, was nun? 2.2 ambulante Leistungen 3. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Mehr

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wenn Beschäftigte Angehörige pflegen Kurt Ditschler Am Kebsgraben 37154 Northeim Pflichten im Arbeitsverhältnis Die Arbeitskraft zur Verfügung stellen Direktionsrecht

Mehr

Pflegezeit. Voraussetzungen. Was sind "nahe Angehörige"? (Pflegezeitgesetz)

Pflegezeit. Voraussetzungen. Was sind nahe Angehörige? (Pflegezeitgesetz) Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) Nicht immer entwickelt sich Pflegebedürftigkeit schleichend. Gerade bei älteren Menschen führt häufig ein akutes Ereignis wie ein Schlaganfall oder ein Sturz zu einer plötzlichen

Mehr

Leitfaden für Tarifbeschäftigte zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Leitfaden für Tarifbeschäftigte zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Leitfaden für Tarifbeschäftigte zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Akute Pflege erfordert eine schnelle Organisation für den zu Pflegenden, aber auch für die berufstätigen Angehörigen um die

Mehr

Um die Situation berufstätiger Angehöriger zu erleichtern, hat der Gesetzgeber zum das Pflegezeitgesetz eingeführt.

Um die Situation berufstätiger Angehöriger zu erleichtern, hat der Gesetzgeber zum das Pflegezeitgesetz eingeführt. Pflegezeit (Pflegezeitgesetz) Nicht immer entwickelt sich Pflegebedürftigkeit schleichend. Gerade bei älteren Menschen führt häufig ein akutes Ereignis wie ein Schlaganfall oder ein Sturz zu einer plötzlichen

Mehr

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege arbeitsrechtliche Bedingungen LH Kiel und IHK Kiel. 18. April 2013 Birgitt Becker Arbeitsgericht Kiel

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege arbeitsrechtliche Bedingungen LH Kiel und IHK Kiel. 18. April 2013 Birgitt Becker Arbeitsgericht Kiel Vereinbarkeit von Beruf und Pflege arbeitsrechtliche Bedingungen LH Kiel und IHK Kiel 18. April 2013 Birgitt Becker Arbeitsgericht Kiel I. Pflegezeitgesetz v. 1.7.2008 1. Sinn und Zweck des Gesetzes Stärkung

Mehr

Familienpflegezeit - im Fokus

Familienpflegezeit - im Fokus Familienpflegezeit - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: März 2015 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L T S V E

Mehr

Pflege und Beruf beides geht?!

Pflege und Beruf beides geht?! Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.

Mehr

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition

Mehr

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Seit 1.1.2015 gelten im Bereich der Pflege neue gesetzliche Regelungen Elke Lechner-Rummel stellvertretende Wenn sich ein akuter Pflegefall ergibt? Kurzzeitige

Mehr

EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT STUTTGART,

EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT STUTTGART, EVANGELISCHER OBERKIRCHENRAT 70012 STUTTGART, 2015-05-28 POSTFACH 10 13 42 Telefon 0711 2149-0 Sachbearbeiter/in - Durchwahl Frau Braunagel - 612 AZ 25.00 Nr. 25.0-01-02-V08/6 E-Mail: jana.braunagel@elk-wue.de

Mehr

Wie Arbeitnehmer einer drohenden Kündigung auf unbestimmte Zeit zuvorkommen können

Wie Arbeitnehmer einer drohenden Kündigung auf unbestimmte Zeit zuvorkommen können Das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil vom 06.05.201, Az. 9 AZR 678/12) hat entschieden, daß Mitarbeitern aufgrund eines unbezahlten Sonderurlaubs wegen einer sogenannten Pflegezeit der gesetzliche bezahlte

Mehr

Pflege- und Familienpflegezeit 2015

Pflege- und Familienpflegezeit 2015 Christian Beck Pflege- und Familienpflegezeit 2015 Verbesserte Möglichkeiten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von DATEV eg und Verlag Dr. Otto Schmidt KG Christian

Mehr

Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Vortrag Brückenteilzeit. Brückenteilzeit

Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Vortrag Brückenteilzeit. Brückenteilzeit Brückenteilzeit Vortrag am 15.01.2019 in Stuttgart und am 22.01.2019 in Waiblingen im Rahmen des MitMachProgramm 2019 ver.di-bezirk Stuttgart Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Breitscheidstraße

Mehr

Die Auswirkungen der Pflegereform auf Unternehmen

Die Auswirkungen der Pflegereform auf Unternehmen Die Auswirkungen der Pflegereform auf Unternehmen Telefonvortrag am 25.06.2008 für das Portal Mittelstand und Familie Referentin: Christine Jordan, pme Familienservice GmbH www.mittelstand-und-familie.de

Mehr

MERKBLATT. FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Zeit für Pflege durch Arbeitszeitreduzierung. Recht und Steuern

MERKBLATT. FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Zeit für Pflege durch Arbeitszeitreduzierung. Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Seit dem 1. Januar 2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft, das eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ermöglichen und dem Wunsch

Mehr

Vereinbarkeit Unternehmenspräsentation

Vereinbarkeit Unternehmenspräsentation Vereinbarkeit Unternehmenspräsentation von Pflege und Beruf Maik Max Purrotat Mustermann Pflegeberater 30.06.2012 der IKK classic Seite 1 Inhalt 1. Pflegezeitgesetz 2. Familienpflegezeitgesetz 3. Die Pflegestärkungsgesetze

Mehr

Hinweise zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember 2014 (BGBl: I S. 2462) 1.

Hinweise zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember 2014 (BGBl: I S. 2462) 1. Hinweise zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember 2014 (BGBl: I S. 2462) 1. Allgemeines 2 2. Allgemeine Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der 3 gesetzlichen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail!

Mehr

Rechtsanwalt Carsten Paulini

Rechtsanwalt Carsten Paulini Familie, Pflege und Beruf, geht das überhaupt? Arbeitsrechtliche Freistellungsansprüche Rechtsanwalt Carsten Paulini Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Rechtsanwälte Amthauer Rohde

Mehr

A 6/

A 6/ A 6/2012 02.04.2012 00 20 01 Inhalt: 1. Familienpflegezeitgesetz 2. Verfall des Urlaubsanspruchs bei Nichtinanspruchnahme wegen Krankheit 3. Entgeltumwandlung - Einstellung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens

Mehr

Familie und Beruf AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Direktion Bayreuth-Kulmbach Bayreuth,

Familie und Beruf AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Direktion Bayreuth-Kulmbach Bayreuth, Familie und Beruf - Die Gesundheitskasse Direktion Bayreuth-Kulmbach Bayreuth, 15.05.2012 - Die Gesundheitskasse Bevölkerungsentwicklung 2001-2050 1 1 2 2 3 3 Pflegezeitgesetz Inkrafttreten zum 01.07.2008

Mehr

Merkblatt Beamtenversorgung Freistellungen vom Dienst

Merkblatt Beamtenversorgung Freistellungen vom Dienst Seite 1. Allgemeines 2 2. Beurlaubung 2 2.1 Voraussetzungen und Dauer 2 2.2 Finanzielle Auswirkungen 3 2.3 Auswirkungen auf das Ruhegehalt 3 3. Teilzeitbeschäftigung 3 3.1 Voraussetzungen und Dauer 3 3.2

Mehr

Angehörigenpflege und Beschäftigung

Angehörigenpflege und Beschäftigung Aktuelles Recht für die Praxis Angehörigenpflege und Beschäftigung Familienpflegezeit und Pflegezeit Bearbeitet von Prof. Dr. Katharina Koppenfels-Spies 1. Auflage 2016. Buch. XXII, 228 S. Kartoniert ISBN

Mehr

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 11 /2015 vom

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 11 /2015 vom Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 11 /2015 vom 18.05.2015 Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember

Mehr

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 11/2015 - Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember 2014 Familienpflegezeitgesetz Rundschreiben der Senatorin für Finanzen

Mehr

I: Pflege von Angehörigen Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung über die Pflegebedürftigkeit

I: Pflege von Angehörigen Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung über die Pflegebedürftigkeit I: Pflege von Angehörigen Datum: Zeitpunkt: Kurzfristig nach Mitteilung über die Pflegebedürftigkeit Dieser Gesprächsleitfaden soll Ihnen als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und Ihnen als Vorgesetzter/Vorgesetztem

Mehr

Gesetzesänderungen sind die Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen.

Gesetzesänderungen sind die Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen. 424 Gesetzliche vorgeschriebene Aushänge in Schulen, Ergänzungen zur 1. Auflage Gesetzesänderungen sind die Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen. Seite 15: Die 3. Zeile des Normkopfs ist zu ändern

Mehr

1. Änderungen durch das Pflegezeitgesetz a) kurzzeitige Arbeitsbefreiung S. 2 b) Pflegezeit S. 3 c) Sonderkündigungsschutz S. 3

1. Änderungen durch das Pflegezeitgesetz a) kurzzeitige Arbeitsbefreiung S. 2 b) Pflegezeit S. 3 c) Sonderkündigungsschutz S. 3 Mandantenrundschreiben Juli 2008 01.07.2008 Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem aktuellen Mandantenrundschreiben möchten wir Sie auf die für die Praxis außerordentlich wichtigen Neuregelungen des

Mehr

B. Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und Pflegezeitgesetz... 15

B. Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und Pflegezeitgesetz... 15 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 13 B. Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und Pflegezeitgesetz... 15 C. Sonderkündigungsschutz gem. 5 PflegeZG... 19 I. Begriff Sonderkündigungsschutz... 19 II. Normzweck

Mehr

Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Mehr

JUDITH AHREND. Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Diplom - Gerontologin. Rechtsanwältin Judith Ahrend Oldenburg

JUDITH AHREND. Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Diplom - Gerontologin. Rechtsanwältin Judith Ahrend Oldenburg JUDITH AHREND Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Diplom - Gerontologin 1 Ohne Familie geht es nicht Vereinbarkeit von Beruf/ Studium und Pflegeaufgaben an der Hochschule Hannover 11.06.2015: Alles,

Mehr

Begriffsbestimmungen welche Personen sind umfasst?

Begriffsbestimmungen welche Personen sind umfasst? Pflegezeitgesetz Photographee.eu - Fotolia.com Mit dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) will der Gesetzgeber die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Beschäftigten die Pflege naher Angehöriger

Mehr

Das Pflege- und Familienpflegezeitgesetz

Das Pflege- und Familienpflegezeitgesetz Folie 1 Das Pflege- und Familienpflegezeitgesetz Arbeitsrecht im demographischen Wandel - Bonner Unternehmertage 2014 - Referentin: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Ebba Herfs-Röttgen I.

Mehr

Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung

Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung MBlSchul Nr. 4 12. Mai 2009 I N H A L T Dienstvereinbarung über die Behandlung von Arbeitsgelegenheiten gemäß 16 Abs. 3 SGB II (sog. 1 2-Euro-Jobs)

Mehr

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v.

Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. Allgemeine Hamburger Arbeitgebervereinigung e.v. An alle Mitgliedsfirmen der Allgemeinen Hamburger Arbeitgebervereinigung e. V. Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefon: 040 / 63 78-5000 Telefax: 040 / 63

Mehr

Merkblatt zu den Ansprüchen aus Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz für Tarifbeschäftigte

Merkblatt zu den Ansprüchen aus Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz für Tarifbeschäftigte Merkblatt zu den Ansprüchen aus Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz für Tarifbeschäftigte Durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember 2014 (BGBl.

Mehr

Familienpflegezeit - Auswirkungen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Familienpflegezeit - Auswirkungen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Familienpflegezeit - Auswirkungen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Rechtsanspruch 3. Ankündigung gegenüber dem Betrieb 4. Vereinbarung 5. Dauer der Freistellung 6. Befristeter

Mehr

Inhalt. 1. Einleitung 3

Inhalt. 1. Einleitung 3 Inhalt Hinweise der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu den Auswirkungen des Gesetzes über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz PflegeZG) und des Gesetzes über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz

Mehr

Handout Dienstrechtsreform

Handout Dienstrechtsreform Handout Dienstrechtsreform Personalversammlung für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke - 30. Mai 2017 Hinweis: Die Angaben betreffen sofern nicht anders angegeben Beamt*innen!

Mehr

V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015

V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015 V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte Vom. September 015 Aufgrund des 60 Abs. 5 Satz 1 und des 68 Abs. Sätze und 3 des Niedersächsischen

Mehr

Betreff: Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2462)

Betreff: Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2462) Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014

Mehr

F I N A N Z M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G. Postfach Stuttgart FAX:

F I N A N Z M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G. Postfach Stuttgart   FAX: F I N A N Z M I N I S T E R I U M B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@fm.bwl.de FAX: 0711 279-3893 Herrn Präsidenten des Landtags von Peter Straub MdL

Mehr

Poko-Info. Aus dem Inhalt: Das neue Pflegezeitgesetz NR für den Betriebsrat! Kommentierte Entscheidungen und aktuelle Rechtsprechung

Poko-Info. Aus dem Inhalt: Das neue Pflegezeitgesetz NR für den Betriebsrat! Kommentierte Entscheidungen und aktuelle Rechtsprechung NR. 125 Poko-Info für den Betriebsrat! Oktober/November/Dezember 2008 Kommentierte Entscheidungen und aktuelle Rechtsprechung u. a. zu folgenden Themen Zweistufige Ausschlussfrist in AGB Neues zu 1 a KSchG:

Mehr

Die Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit November 2012 Die Familienpflegezeit Impressum Inhalte: Marlen Holnick Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz

Mehr

IHK-Merkblatt Stand:

IHK-Merkblatt Stand: IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

X.4.15 Personal, Arbeits-, Tarif- und Besoldungsrecht, Personalstatistik, Personalverwaltungssystem (PVS) - Pflegezeit und Familienpflegezeit

X.4.15 Personal, Arbeits-, Tarif- und Besoldungsrecht, Personalstatistik, Personalverwaltungssystem (PVS) - Pflegezeit und Familienpflegezeit X.4.15 Personal, Arbeits-, Tarif- und Besoldungsrecht, Personalstatistik, Personalverwaltungssystem (PVS) - Pflegezeit und Familienpflegezeit AnsprechpartnerIn: Referat Arbeits- und Tarifrecht (IIa) Kontaktdaten

Mehr

Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken

Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken Familienbund der Katholiken Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zu einem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz)

Mehr

Leistungsansprüche für Pflege & Gesundheit. VdK-Landesjuniorenkonferenz Grünberg,

Leistungsansprüche für Pflege & Gesundheit. VdK-Landesjuniorenkonferenz Grünberg, Leistungsansprüche für Pflege & Gesundheit VdK-Landesjuniorenkonferenz Grünberg, 12.11.2016 Grundlegende Zahlen der Pflegebetreuung Berufstätigkeit und Pflegeverantwortung Unterstützung der Arbeitgeber/

Mehr

Familienpflegezeitgesetzgebung

Familienpflegezeitgesetzgebung Dr. Hiltrud Höreth Gleichstellungsstelle Stadt Aschaffenburg DGB Kreisverband Aschaffenburg Mittwoch, 22. Februar 2017 Familienpflegezeitgesetzgebung Zweites Pflegestärkungsgesetz PSG II vom 21.12.2015

Mehr

Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Mit dem (PflegeZG) will der Gesetzgeber die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Beschäftigten

Mehr

Muster für Vereinbarungen einer Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz. Zwischen. und

Muster für Vereinbarungen einer Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz. Zwischen. und Muster für Vereinbarungen einer Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch (Arbeitgeber) und Frau/Herrn wohnhaft in geboren am: (Beschäftigte/Beschäftigter)

Mehr

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege?

T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und. Familien im Bereich Pflege? T Welche Hilfen gibt es für Betroffene und Familien im Bereich Pflege? Region Hannover/Fachbereich Soziales Senioren- und Pflegestützpunkt Calenberger Land, Stand 2016 Womit müssen Sie sich auseinandersetzen

Mehr

Familie und Betrieb. Arbeitshilfen für Betriebsräte. Bell Fuchs Bauer. Antworten für die Praxis

Familie und Betrieb. Arbeitshilfen für Betriebsräte. Bell Fuchs Bauer. Antworten für die Praxis Arbeitshilfen für Betriebsräte Bell Fuchs Bauer Antworten für die Praxis Familie und Betrieb Schutzvorschriften Freistellungs- und Teilzeitansprüche Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Verlag Vahlen

Mehr

Für Beamte gelten die Vorschriften der 62, 64 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG).

Für Beamte gelten die Vorschriften der 62, 64 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG). Freistellung und Teilzeitbeschäftigung zur Pflege Angehöriger Hinsichtlich der Freistellung oder Teilzeitbeschäftigung im Falle der Pflege (naher) Angehöriger ist zunächst zwischen tarifbeschäftigten und

Mehr

Vorname, Nachname. Geburtsdatum. Anschrift. Telefonnummer. Adoptiv- oder Pflegekind des Ehegatten/Lebenspartners Schwiegerkind Enkelkind.

Vorname, Nachname. Geburtsdatum. Anschrift. Telefonnummer. Adoptiv- oder Pflegekind des Ehegatten/Lebenspartners Schwiegerkind Enkelkind. Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld Daten zum pflegebedürftigen nahen Angehörigen Name: Versichertennummer: Daten zum Antragsteller Vorname, Nachname Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer Ich muss die Pflege

Mehr

Ziel der folgenden Empfehlungen ist eine einheitliche Handhabung der Freistellungen im Beamtenbereich in der hessischen Landesverwaltung.

Ziel der folgenden Empfehlungen ist eine einheitliche Handhabung der Freistellungen im Beamtenbereich in der hessischen Landesverwaltung. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Postfach 31 67 D-65021 Wiesbaden Geschäftszeichen: I 12-12 a 02 11.5 Nur per E-Mail Empfänger laut anliegendem

Mehr

Pflegezeit - im Fokus

Pflegezeit - im Fokus Pflegezeit - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: März 2015 Sollten Sie Rückfragen haben, wenn Sie sich an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I

Mehr

Ratgeber für Beamtinnen und Beamte zur Vereinbarkeit Beruf und Pflege

Ratgeber für Beamtinnen und Beamte zur Vereinbarkeit Beruf und Pflege Ratgeber für Beamtinnen und Beamte zur Vereinbarkeit Beruf und Pflege Stand: März 2016 Akute Pflege erfordert eine schnelle Organisation für den zu Pflegenden, aber auch für die berufstätigen Angehörigen

Mehr

Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Berliner Beamtinnen und Beamte.

Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Berliner Beamtinnen und Beamte. Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin Bearbeitungsstand: 28. April 2016 Gesetz zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

Maßnahmen und Möglichkeiten wie Arbeitszeiten flexibler und familienfreundlicher werden. Familienfreundliche FernUniversität

Maßnahmen und Möglichkeiten wie Arbeitszeiten flexibler und familienfreundlicher werden. Familienfreundliche FernUniversität Maßnahmen und Möglichkeiten wie Arbeitszeiten flexibler und familienfreundlicher werden Familienfreundliche FernUniversität 2 Inhalt Maßnahmen und Möglichkeiten wie Arbeitszeiten flexibler und familienfreundlicher

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Pflegezeit/Familienpflegezeit Rechtliche Rahmenbedingungen, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Pflegezeit/Familienpflegezeit Rechtliche Rahmenbedingungen, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Rechtliche Rahmenbedingungen, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Kolloquium zur Praxis des Unternehmensrechts, Universität Tübingen 12. Mai 2015 Rechtsanwältin Dr. Ursula Strauss, Südwestmetall

Mehr

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Infoblatt. Freistellungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte für die Pflege von nahen Angehörigen

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Infoblatt. Freistellungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte für die Pflege von nahen Angehörigen Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Infoblatt Freistellungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte für die Pflege von nahen Angehörigen Stand: Januar 2019 - 2 - Freistellungsmöglichkeiten für

Mehr

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Neue gesetzliche Regelungen seit dem 1.1.2015 4 Grußwort Für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen ist es oft schwierig eine gute Balance zwischen

Mehr

Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung. Kommentierung 49 Teil 2: Pflegezeitgesetze. Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59

Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung. Kommentierung 49 Teil 2: Pflegezeitgesetze. Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59 Schnellübersicht Seite Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung Kommentierung 49 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegezeit 145 Stichwortverzeichnis 155 1

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Frau Herr Name. Vorname

Frau Herr Name. Vorname Körper Geist Seele Frau Herr Name Vorname Geburtsdatum Alter Gesetzliche Leistungen 1 Wer an Körper Geist Seele erkrankt ist, hat Anspruch auf Pflegeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI 14 (1): Pflegebedürftig

Mehr

Das neue Pflegezeitgesetz Vortrag 10. Februar 2009 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, Forststr. 57, Stuttgart

Das neue Pflegezeitgesetz Vortrag 10. Februar 2009 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, Forststr. 57, Stuttgart MELZER & KEMPNER R E C H T S A N W Ä L T E Das neue Pflegezeitgesetz Vortrag 10. Februar 2009 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, Forststr. 57, 70176 Stuttgart 1 Das Pflegezeitgesetz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort V. Abschnitt A Das Pflegezeitgesetz 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort V. Abschnitt A Das Pflegezeitgesetz 1 Vorwort V Abschnitt A Das Pflegezeitgesetz 1 1.Teil Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Pflegezeitgesetzes 3 I Überblick 3 II Kurzzeitige Arbeitsverhinderung gem. 2 PflegeZG 4 1. Anspruchsvoraussetzungen..............................

Mehr

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Familienpflege Zeit für Pflege und Beruf wege-zur-pflege.de Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Neue gesetzliche Regelungen seit dem 1.1.2015 4 Grußwort Für Menschen mit pflegebedürftigen

Mehr

Das Konzept Pflegesensible Arbeitszeiten. LANCEO Forum II Wenn die Arbeitswelt den Takt vorgibt 15. November 2012 Stefan Reuyß

Das Konzept Pflegesensible Arbeitszeiten. LANCEO Forum II Wenn die Arbeitswelt den Takt vorgibt 15. November 2012 Stefan Reuyß Das Konzept Pflegesensible Arbeitszeiten LANCEO Forum II Wenn die Arbeitswelt den Takt vorgibt 15. November 2012 Stefan Reuyß PFLEGESENSIBLE ARBEITSZEITGESTALTUNG Ein Forschungsprojekt von SowiTra, dem

Mehr

Die weitere Stärkung der Position von pflegenden Angehörigen ist unerlässlich

Die weitere Stärkung der Position von pflegenden Angehörigen ist unerlässlich 23.09.2014 Die weitere Stärkung der Position von pflegenden Angehörigen ist unerlässlich Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie,

Mehr

Pflege und Beruf. besser vereinbaren. Infos für Arbeitgebende. Empfehlung: Telefon

Pflege und Beruf. besser vereinbaren. Infos für Arbeitgebende. Empfehlung: Telefon Pflege und Beruf besser vereinbaren Infos für Arbeitgebende Überreicht durch: Mit freundlicher Empfehlung: Telefon 0541 27026 www.frau-und-betrieb-os.de Darum geht s: 1 2 3 4 5 6 7 8 Arbeitszeit und Organisation

Mehr

Stand Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG) Stichwortverzeichnis

Stand Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG) Stichwortverzeichnis Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG) Stichwortverzeichnis Stichwort Beschreibung Rechtsquelle A Antrag Antragsunterlagen Arbeitsentgeltberechnung Arbeitszeit

Mehr

Stellungnahme des Sozialverband Deutschland (SoVD)

Stellungnahme des Sozialverband Deutschland (SoVD) Sozialverband Deutschland e.v. Stralauer Straße 63 10179 Berlin Abteilung Sozialpolitik Tel.: 030 / 72 62 22 199 Fax: 030 / 72 62 22 328 Sekretariat: 030 / 72 62 22 125 E-Mail: fabian.mueller-zetzsche@sovd.de

Mehr

FAMILIENSCHECKHEFT 2018

FAMILIENSCHECKHEFT 2018 FAMILIENSCHECKHEFT 2018 für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main, seiner Kirchengemeinden und des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main Impressum

Mehr