Bewertung des arbeitsbezogenen Stressrisikos
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- Victor Auttenberg
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1 Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Interconsult GmbH Srl Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I Bozen Bolzano T F E info@interconsult.bz.it I Steuer-, MwSt.-, Eintragungsnummer Handelsregister Bozen Codice fiscale, Part. IVA, numero iscrizione registro imprese Bolzano Ges.-Kap. v.e. Cap.soc. i.v ,00 RS 03/11 Bozen, den Bewertung des arbeitsbezogenen Stressrisikos Sehr geehrter Kunde, hiermit möchten wir Sie wie folgt informieren: Ab gilt eine Bestimmung, die Betriebe nun verpflichtet die Stresssituation am Arbeitsplatz zu überwachen und eine diesbezügliche Bewertung der stressauslösenden Faktoren durchzuführen. Dies ist auf einer EU-Richtlinie vom Oktober 2004 zurückzuführen, deren Inhalt im italienischen Einheitstext zur Arbeitssicherheit (gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 81/2008) festgehalten wurde. Wie bereits erwähnt tritt diese Bestimmung ab in Kraft. Die Bewertung des Stressrisikos hat nach homogenen Gruppen (nach Abteilungen, Mitarbeiter die dieselbe Tätigkeit im Betrieb ausführen und auch gleichen Risiken ausgesetzt sind usw.) zu erfolgen und dabei unterteilt sich die Erhebung prinzipiell in 2 Phasen: 1) Einer Voranalyse, die von allen Betrieben durchgeführt werden muss; 2) Einer vertieften Analyse, falls aus der Voranalyse Stressfaktoren hervorgehen. Die Voranalyse dient dazu, dass sich der Betrieb einen ersten Eindruck über die am Arbeitsplatz vorhandenen Stressrisiken verschaffen kann. Hierbei wird nach objektiven und nachprüfbaren Kriterien vorgegangen und anhand von Checklisten werden 3 Bereiche überprüft: - Das Vorhandensein von gewissen Alarmzeichen (spezifische Betriebsindikatoren) im Betrieb: z.b. Anzahl der Arbeitsunfälle, krankheitsbedingte Abwesenheit, eingeleitete Disziplinarverfahren, nicht genossener Urlaub usw.; - Eine genauere Analyse des Arbeitsumfeldes: hier wird spezifisch auf die Entwicklung der Berufskarriere der Mitarbeiter, der Rolle der Mitarbeiter im Bereich der Organisation, die Entscheidungsbefugnis der Mitarbeiter, die zwischenmenschlichen Beziehungen am Arbeitsplatz und auf die Vereinbarkeit zwischen Privat- und Arbeitsleben eingegangen; - Inhaltlichen Faktoren: d.h. die Bewertung von Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel, die Planung der Aufgaben, die Arbeitszeiten bzw. der Arbeitsrhythmus. Sollte ein gewisses Stressrisiko festgestellt werden und um dem auch entgegenzuwirken, muss der Betrieb bzw. der Arbeitgeber, Verbesserungs- und Vorbeugemaßnahmen ausarbeiten und auch umsetzen. Falls diese Maßnahmen sich als erfolglos erweisen, so müssen Betriebe eine vertiefte Analyse durchführen. RS 03/11 1/1
2 Hierfür können folgende Instrumente für die Analyse herangezogen werden: - Fragebögen; - Semi-Strukturierte Interviews; - Gruppendiskussionen. Jene Betriebe, die bis zu 10 Mitarbeiter beschäftigen, können lediglich die Checkliste hinsichtlich das Vorhandensein von gewissen Alarmzeichen (sh. Vorlage) ausfüllen. Falls das Ergebnis dieser Checkliste eine Gesamtpunktezahl kleiner als 20 ergibt und es wurden keine relevanten Stressfaktoren identifiziert (z.b. mögliche Berufskrankheiten usw.) so schließt der Arbeitgeber die Stressbewertung mittels Erstellung einer Eigenerklärung ab (sh. Vorlage). Die Eigenerklärung hat eine Gültigkeit bis max Andernfalls müssen auch die Checklisten hinsichtlich Arbeitsumfeld und den inhaltlichen Faktoren ausgearbeitet und ausgefüllt werden. Des Weiteren möchten wir Ihnen noch folgendes raten: - Die Mitarbeiter sollten bei der Erhebung der Stressfaktoren miteinbezogen und ausreichend darüber informiert werden; - Falls ein Betriebsarzt vorhanden ist, sollte die Bewertung auch in Absprache mit dem fachkundigen Mediziner getätigt werden; - Die erhobenen Stressfaktoren sowie die ausgearbeiteten Vorbeugemaßnahmen sollten in konstanten Zeiträumen überprüft und überwacht werden. - Im Falle von Veränderung der Risiken sollte die Stressbewertung auf alle Fälle überarbeitet werden. - Die ausgearbeitete Stressbewertung samt evtl. Eigenerklärung, sollte der bereits im Betrieb aufliegenden Risikobewertung, beigelegt werden. Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass jene Betriebe, die die Stressbewertung nicht selbst durchführen wollen, sich an Fachbetriebe im Bereich Arbeitssicherheit wenden können um den Obliegenheiten nachzukommen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Interconsult GmbH Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll RS 03/11 2/2
3 CHECKLISTE BETRIEBSINDIKATOREN STRESSBEWERTUNG AM ARBEITSPLATZ 1 Diese Betriebsindikatoren beziehen sich auf einen Zeitraum der letzten 3 Jahre Betriebsindikatoren Nr. Indikatoren Vermindert Unverändert Ansteigend Punkte Notizen 1 Anzahl Unfälle 2 Krankheit / Abwesenheitstage (außer Mutterschaft, Stillstunden, Hochzeitsurlaub) Abwesenheit von der Arbeit % nicht genossener Urlaub % interne Versetzungen (auf Anfrage der Arbeitnehmer) % Personalrotierung / Arbeitnehmerwechsel (Neuanmeldungen- und Abmeldungen) Anzahl Verfahren / Disziplinarmaßnahmen Anzahl der ärztlichen Visiten auf Anfrage der Arbeitnehmer Förmliche Meldung des Arbeitsmediziner in Bezug auf 0 - NEIN 4 - JA Stress-Situationen Gerichtsverfahren wegen Entlassung / Rückstufung von 0 - NEIN 4 -JA Arbeitnehmern Gesamtpunktezahl (*) für die Indikatoren mit Stern gilt: falls in der Kategorie UNVERÄNDERT 0 Ereignisse vorliegen, wird die Kategorie VERMINDERT gewählt. Beispiel: In den letzten 3 Jahren hat der Betrieb keinen Unfall zu verzeichnen. Laut Checkliste müsste man das Feld UNVERÄNDERT ankreuzen, da es keine Veränderungen gegeben hat. Allerdings handelt es sich hier um einer Situation die nicht verbessert werden kann, deshalb muss das Feld VERMINDERT angekreuzt werden. Indikator NEIN JA Gerichtsverfahren zu moralische/sexueller Belästigung oder Meldung an den Diese Situation verlangt eine vertiefte Analyse des Arbeitsmediziner von Seiten 0 spezialisierter Zentren wegen arbeitsbezogenen Stresses (z.b. mittels Fragebögen). verlängerter moralischer Belästigung 1 Vorlage unter Anlehnung an den Vorgaben des ISPESL (Istituto Superiore per la Prevenzione e la Sicurezza sul Lavoro).
4 Anleitung: a) für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern: Bei jedem Indikator muss das zutreffende Feld (vermindert, unverändert oder ansteigend) angekreuzt und die entsprechende Punktezahl in die Spalte Punkte übertragen werden. Ist die erreichte Gesamtpunktezahl kleiner als 20, so hat die Bewertung keine relevanten Stressfaktoren ergeben und die Erhebung ist abgeschlossen. Es muss noch die Eigenerklärung ausgearbeitet werden. Andernfalls müssen weitere Faktoren untersucht werden. Dafür sind die Checklisten zum Arbeitsumfeld und zum Tätigkeitsinhalt auszufüllen. b) Betriebe mit über 10 Mitarbeitern: Diese Betriebe müssen unabhängig von der erreichten Gesamtpunktezahl auch die Checklisten zum Arbeitsumfeld und zum Tätigkeitsinhalt ausfüllen.
5 EIGENERKLÄRUNG 1 ZUR BEWERTUNG DES STRESSRISIKOS IM BETRIEB GEMÄSS ART 28, ABSATZ 1BIS UND 29, ABSATZ 5, G.V.D. 81/2008 IN GELTENDER FASSUNG nur für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern Der/Die Unterfertigte, Arbeitgeber/In, gesetzliche/r Vertreter/In der Firma mit Sitz in (Ort) (Strasse), St.Nr. und MwSt.Nr. erklärt mit gegenständlichem Schreiben die Bewertung des Stressrisikos am Arbeitsplatz gemäss Art 28, Absatz 1bis, GVD 81/08 in geltender Fassung, in Zusammenarbeit mit dem Sicherheitssprecher und dem Betriebsarzt (falls vorhanden), unter Berücksichtigung von folgenden konkreten objektiven und nachvollziehbaren Kriterien durchgeführt zu haben: Unfallzahlen Krankheitsbedingte Arbeitsausfälle Abwesenheit Nichtgenossener Urlaub Von den Beschäftigten geforderten internen Versetzungen Personalrotierung/Mitarbeiterwechsel/Ein-Austritte Disziplinarverfahren Mitteilungen des Betriebsarztes über das Vorliegen von arbeitsbezogenem Stress Anfragen der Mitarbeiter um medizinische Untersuchung Gerichtliche Kündigungsverfahren Arbeitsumfeld Arbeitsbelastung anderes: Der Arbeitgeber erklärt weiters, dass die gemäss den hier angeführten Kriterien durchgeführte Analyse keine besonderen Stressrisiken ergeben hat. Ort und Datum Unterschrift 1 Die Eigenerklärung sollte mit sog. data certa versehen werden.
RS 01/10 Bozen, den
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