IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 2 / 2016/17. Konflikte an Fachhochschulen Wann soll/muss das Rektorat davon erfahren?

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1 Informationen für IHO 2 / 2016/17 Hochschul-Ombudsdienste Wintersemester 2016/17 Konflikte an Fachhochschulen Wann soll/muss das Rektorat davon erfahren? Einschätzungen einer FH-Studiengangsleiterin und ehemaligen FH-Vizerektorin Von FH-Prof. Mag. Dr. Doris Kiendl, LL.M., FH JOANNEUM Graz Konflikte entstehen überall dort, wo Menschen zusammenarbeiten, also auch an Fachhochschulen. Das Konfliktpotential betrifft alle an Fachhochschulen tätigen Personen. Wenn MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb Probleme haben, können sie sich an die Studiengangsleitung, den Betriebsrat oder bei einem höheren Eskalationgrad an die FH-Geschäftsführung wenden. Für Studierende steht der Weg zur Studierendenvertretung, zur Studiengangsleitung oder wiederum im Falle einer schwerwiegenden Angelegenheit direkt zum Rektorat offen. Mitarbeiterbezogene Problemfälle können auch indirekt Auswirkungen auf Studierende haben, insbesondere dann, wenn die Leistungen, Wertevorstellungen und Haltungen von Mitgliedern des Lehr- und Forschungspersonals zu Unzulänglichkeiten in der Lehre führen. Im folgenden werden diese Konfliktfälle jedoch weitgehend ausgeklammert und stattdessen Konfliktthemen, die unmittelbar mit Studierenden zusammenhängen, kurz skizziert. y Konfliktthemen Die Konfliktthemen, die Studierende direkt betreffen, können vielfältig sein. Im Fachhochschulsektor sind folgende Themen besonders häufig: - Verletzungen der Anwesenheitspflicht durch Studierende; - Prüfungsergebnisse; - Probleme bei der Durchführung von Prüfungen (Verwendung unerlaubter Hilfsmittel etc); - Plagiate bei schriftlichen Arbeiten; - Fristversäumnisse bei der Einreichung von Arbeiten (zb Bachelor- oder Master-Arbeiten); -Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse bzw. Nichtanerkennung durch die Studiengangsleitung; y Wer entscheidet? -Beschwerden in Bezug auf die Qualität der Lehre durch Studierende (zb hinsichtlich der didaktischen Fähigkeiten der Lehrenden); -Beschwerden von Praktikumsstellen aufgrund des Verhaltens von Studierenden im Berufspraktikum. Das für diese Themen im Fachhochschulsektor zuständige Organ ist die jeweilige FH-Studiengangsleitung. Diese entscheidet über studienrechtliche Angelegenheiten in erster Instanz ( 10 Abs 5 Fachhochschul- Studiengesetz, FHStG, idgf). Meist werden Streitfälle auf der Studiengangsebene gelöst, sodass eine Befassung des Rektorats bzw. des FH-Kollegiums nicht erforderlich ist.

2 Inhaltsverzeichnis Konflikte an Fachhochschulen Wann soll/ muss das Rektorat davon erfahren? Seite 1, 3-4 Stichwort? Stipendium! Seite 4 Österreichisches Netzwerk der hochschulischen Ombudsstellen und ähnlicher Einrichtungen gegründet: Seite 5 Fragebogen Seite 6 Ihre Interessen Seite 7 Klagenfurter Erklärung Seite 8-9 BeVeOM Jahrestreffen 2016 in Köln Seite 10 Konferenzen 2017 Seite 10 Universitäten vor dem Kadi: Erste Erfahrungen mit dem Bundesverwaltungsgericht als neuer Instanz bei Beschwerdeverfahren an öffentlichen Universitäten Seite 11 Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen im österreichsichen Hochschul- und Forschungsraum Seite Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende im BMWFW 2015/16: Rückblick auf ein Jahr Studierendenalltag (im Brennglas) Seite Arbeitsgespräche zum Tätigkeitsbericht Seite 15 Fachtagung der Ombudsstelle für Studierende zu Behinderung, Inklusion und Diversität in Krems. Behinderte Studierende: Mehr Bewusstsein, mehr Unterstützung Seite 16 Erstes ENOHE-Webinar Seite 17 ENOHE Conference Report Innsbruck 2015 Seite 17 Qualitätssicherung wird von Hochschulen zunehmend nachgefragt Seite Neue Aktivität für Hochschulombudsstellen: Praktika bei der Ombudsstelle für Studierende im BMWFW Seite 19 Wissenschaftsminister Mitterlehner will internationale Mobilität an österreichsichen Hochschulen fördern Seite 20 Vorschlag an die Studienbeihilfenbehörde im Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende 2015/16 Seite 20 Literatur Seite 21 Kodex Universitätsrecht 2016 Mag.a Christine Perle Seite 21 Bestellformular für den Tätigkeitsbericht 2015/16 der Ombudsstelle für Studierende im BMWFW Seite 23 Veranstaltungen der Ombudsstelle für Studierende 2017 Seite 24 Editorial Liebe Leserinnen und Leser! Mit dieser Ausgabe von Informationen für Hochschul-Ombudsdienste IHO werden wiederum zahlreiche Neuigkeiten zu den Bereichen hochschulisches Beratungs-, Beschwerde-, Diversitäts-, Informations-, Konflikt-, Krisen-, Qualitäts- und Verbesserungsmanagement übermittelt. Besonders hinzuweisen ist auf die Gründung des österreichischen Netzwerkes der Ombudsstellen für Studierende und zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis am 2. Juni 2016 in Klagenfurt, dessen geplante Aktivitäten sowie auf die neue Möglichkeit der Praktika bei der Ombudsstelle für Studierende im Ministerium ab dem Sommersemester Auf ein gute neues erfolgreiches 2017! Dr. Josef Leidenfrost, MA (Mediation) 2

3 Das FH-Kollegium wird dann befasst, wenn sich Studierende über die Entscheidungen der Studiengangsleitungen beschweren ( 10 Abs 3 Z 11 FHStG). In den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Fachhochschule sind dazu nähere Bestimmungen enthalten, z.b. zu Rechtsmittelfristen. An Fachhochschulen existiert nach dem Wortlaut des FHStG kein Rektorat ; vielmehr fungiert der/die Vorsitzende des FH-Kollegiums als der/die akademische Leiter/in der Fachhochschule. Es ist an vielen FHs üblich, den/ die Vorsitzende/n des FH-Kollegiums als FH- Rektor/in zu bezeichnen. Das Rektorat einer Fachhochschule wird somit kraft 10 Abs 3 Z 11 FHStG von Konflikten dann informiert, wenn sich Studierende an das FH-Kollegium als Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen der Studiengangsleitung wenden. Das ist sozusagen der Standard-Fall. y Wann muss wer was wissen? Wesentlich interessanter erscheint aber nach der Auffassung der Verfasserin dieses Beitrages die folgende Frage: Wann sollte/muss das FH-Kollegium bzw der/die FH-Rektor/in von Konflikten wissen, auch wenn Studierende den Weg zum FH-Kollegium nicht eingeschlagen haben? Meines Erachtens muss das FH-Kollegium und dessen Vorsitzende/r insbesondere in den folgenden Konstellationen von Konflikten informiert werden: a) Wenn Konfliktthemen darauf hindeuten, dass Regelungen, die von der FH kraft ihrer Autonomie geschaffen wurden (zb in der Studien- und Prüfungsordnung), problematisch sind und daher geändert werden sollen. Es kann sich herausstellen, dass eine in der Studienund Prüfungsordnung verankerte Bestimmung nicht praktikabel ist oder zu unwillkommenen Steuerungseffekten führt. Daher ist in diesem Fall ein Tätigwerden des FH-Kollegiums zum Zweck der Korrektur dieser Regelungen notwendig. In diesem Fall sollte jede FH einen Mechanismus einführen, dass solche systemimmanente Unzulänglichkeiten von den Studiengangsleitungen und auch von der Studierenden-Vertretung systematisch an FH-Prof. Mag. Dr. Doris Kiendl, LL.M. das Rektorat gemeldet werden, damit die Organisation lernen und das Regelwerk verbessern kann. b) Wenn Konfliktthemen eklatante Qualitätsmängel am jeweiligen Studiengang offenlegen. Um dem gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag einer akademischen Berufsausbildung auf Hochschulniveau nachkommen zu können und arbeitsmarktfähige Absolventen und Absolventinnen hervorzubringen, muss die Qualität der Ausbildung der Studierenden hochgehalten werden. Es ist Sache des FH-Kollegiums, die Evaluierung des Lehrbetriebes zu regeln ( 10 Abs 3 Z 8 FHStG). An den Fachhochschulen sind dazu Evaluierungsprozesse vorgesehen, wonach Lehrveranstaltungen nach vom FH-Kollegium vorgegebenen Grundsätzen von den Studierenden evaluiert werden. Je nach der Qualitätskultur der jeweiligen Einrichtung führt das Feedback der Studierenden zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess oder nicht. Sollte sich erweisen, dass an einem FH-Studiengang ein solcher Verbesserungsprozess nicht durchgeführt wird, muss das Rektorat dies wissen, um steuernd eingreifen zu können. Fraglich ist in diesem Zusammenhang besonders, auf welche Weise das Rektorat davon Wind bekommen soll. y Idealerweise offene Kultur Idealerweise herrscht an der Bildungseinrichtung eine offene Kultur, in der Verbesserungsvorschläge an das Rektorat überbracht werden können, ohne dass der/die Sender/in mit Repressalien zu rechnen hat. Wenn diese Kultur nicht besteht, sollte das Rektorat vor allem darauf hinwirken, dass die Kultur an der FH weiterentwickelt wird, um Ängste der MitarbeiterInnen und der Studierenden abzubauen. Darüber hinaus bedarf es Mechanismen und Prozessen, zum Beispiel in Form von Kummerkästen und anderen formellen und informellen Kommunikationskanälen, um die Informationsweitergabe zu ermöglichen. c) Wenn Konfliktthemen sichtbar machen, dass die Akzeptanz der Absolventen und Absolventinnen eines Studienganges am Arbeitsmarkt 3

4 Stichwort? Stipendium! nicht (mehr) gegeben ist, muss dies das Rektorat ebenfalls wissen, um einen Innovationsprozess einzuleiten und durch Curriculumsänderungen die Berufsfeldorientierung zu verbessern. Durch regelmäßige Arbeitgeber- und AbsolventInnenbefragungen können derartige Mängel an Studiengängen erkannt und kann darauf reagiert werden. y Organisationsentwicklung und Konfliktbearbeitung Organisationsentwicklung hängt eng mit der Konfliktbearbeitung zusammen. Je besser Fachhochschulen Krisen als Chancen zu Weiterentwicklung nützen, desto besser werden sie für die gesellschaftlichen Erwartungen an den tertiären Bildungssektor gerüstet sein. Es ist Aufgabe des FH-Kollegiums und des FH- Rektorats, gemeinsam mit dem Erhalter der Fachhochschule aufmerksam Konfliktthemen zu beobachten, um daraus Verbesserungspotenzial abzuleiten. FH-Prof. Mag. Dr. Doris Kiendl, LL.M. Leiterin der FH-Studiengänge Management Internationaler Geschäftsprozesse und Business in Emerging Markets an der FH JOANNEUM in Graz. Nachdem Finanzierungsanliegen für ein Studium immer häufiger Alltagsthema von Studierenden und daher auch in der Betreuungsarbeit der Ombudsstelle für Studierende sind, hat der Hochschulombudsmann bereits vor einiger Zeit eine spezielle Broschüre zum Thema Stichwort? Stipendium! erstellt und veröffentlicht. Sie ist in der Zugriffstatistik auf der Homepage at die mittlerweile am häufigsten aufgerufene Publikation der Ombudsstelle. In Österreich ermöglicht die öffentliche Hand durch eine Reihe von direkten und indirekten Förderungen auch dann hochschulische Ausbildungen, wenn diese durch die familiäre und persönliche Einkommenssituation kaum möglich wären. Neben der Familienbeihilfe sind hier vor allem Studienbeihilfe, Beihilfe für Studien im Ausland, Mobilitätsstipendien, Fahrtkostenzuschüsse, aber auch Leistungs- und Förderungsstipendien zu nennen. Ziel dieser Förderungen ist sowohl die Unterstützung und Stärkung der sozialen Durchmischung von Studierenden als auch die Anerkennung für hervorragende Studienleistungen, wofür zahlreiche Exzellenzstipendien zur Verfügung stehen. Neben den staatlichen Fördermaßnahmen gibt es auch weitere Institutionen, Unternehmen oder Stiftungen, die Studierenden eine finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien oder Preisen gewähren. Die Broschüre Stichwort? Stipendium! gibt Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an finanziellen Fördermöglichkeiten, die neben dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durch Bundesländer, tertiäre Bildungseinrichtungen oder andere Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Eine überarbeitete Auflage erscheint zu Beginn des Sommersemesters Österreichische Fachhochschulen mit eigenen Ombudsstellen FH Wien-Studiengänge der WKW Wien: Ombudsstelle für Studierende FH des bfi Wien: Ombudsstelle zur Sicherung der guter wissenschaftlicher Praxis FH Technikum Wien: Ombudsstelle Studienrecht 4

5 Österreichisches Netzwerk der hochschulischen Ombudsstellen und ähnlicher Einrichtungen gegründet: y Netzwerk neu Im Rahmen der Tagung Konfliktmanagement und Qualitätssicherung durch Ombudsstellen an österreichischen Hochschulen am 2. Juni 2016 in Klagenfurt ist in Analogie zum European Network of Ombudsmen in Higher Education (ENOHE) bzw. zum European Network of Research Integrity Offices (EN- RIO) ein informelles Netzwerk aller bestehenden Ombudsstellen im österreichischen Hochschulraum gegründet worden. Dieses Netzwerk soll der intensiven Zusammenarbeit dienen sowie gemeinsame Veranstaltungen zur professionellen Weiterentwicklung organisieren. Zu deren Hauptaufgaben siehe die Klagenfurter Erklärung auf den Seiten 8 und 9! y Beispiel Klagenfurt An der Universität Klagenfurt hatte Rektor Univ.-Prof. Dr. Oliver Vitouch kurz nach seinem Amtsantritt eine Ombudsstelle für Studierende an der AAU initiiert. In Konfliktfällen kann die Klagenfurter Ombudsstelle beraten und unterstützen, sie sucht mit den vor Ort Verantwortlichen gemeinsame Lösungen, umreißt Rektor Vitouch die Hauptaufgaben dieser Einrichtung für Studierende an seiner Universität. In der alltäglichen Routine des Hochschulbetriebes können nicht für alle Individualanliegen sämtliche rechtlichen oder sonstigen operativen Regelungen vorab festgelegt werden. Daher gibt es immer mehr außerhierarchische und niedrigschwellig erreichbare Ombudsstellen, die hier vermittelnd auftreten. In Österreich bestehen derartige Einrichtungen derzeit an 39 Universitäten und Hochschulen, entweder für Studierende, speziell für Studienrecht oder zur Wahrung bzw. Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. y Erfahrungsausstausch zwischen zwei Systemen Univ.-Prof. Dipl.Ing. Dr. Christine Mannhalter, Vorstandvorsitzende der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI), betonte die wachsende Bedeutung der Ombudsstellen für die Wahrung bzw. Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis und erhofft sich durch die Gründung des Ombudsstellen-Netzwerkes einen Austausch der Erfahrungen zwischen den beiden jetzt schon tätigen Systemen. Sektionschefin Mag. Dr. Iris Rauskala vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft befasste sich in einem Grundsatzreferat mit dem Thema Annotationen zum sich wandelnden Verhältnis Staat & Bürger/innen: Das Beispiel der hochschulischen Ombudsstellen und widmete sich dabei der sich ändernden Kommunikation von Institutionen des öffentlichen Sektors und der Bürger als Ausdruck des geänderten Rollenverständnisses staatli- V.l.n.r. Josef Leidenfrost, Ombudsstelle für Studierende, Nicole Föger, Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität und Rektor Oliver Vitouch, Universität Klagenfurt und Präsident der Universitätenkonferenz cher Institutionen und der daraus resultierenden Interaktion zwischen den beiden. 5

6 y Hochschulische Ombudsstellen: Die Faktoren regional, national und europäisch Die Klagenfurter Tagung behandelte neben den Grundsatzreferaten in weiteren Beiträgen auch regionale, nationalen und europäische Aspekte hochschulischer Ombudsarbeit. Aus der Alltagspraxis an der Technischen Universität Graz sprachen deren Studierendenombudsmann Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Reinhard Haberfellner über seine Erfahrungen sowie Univ.-Prof. Dipl.-Ing. DDr. Bernhard Hoffmann-Wellenhof als ehemaligen Vizerektor für Lehre der Technischen Universität Graz über die Commission for Scientific Integrity and Ethics. Mag. Dr. Nicole Föger von der OeAWI und Dr. Josef Leidenfrost von der Ombudsstelle für Studierende im Wissenschaftsministerium berichteten über jeweilige Erfahrungen auf nationaler Ebene. Über ein mitarbeiter-zentriertes Praxisprojekt an der Universität Graz sprach Ass.-Prof. Mag. Dr. Sascha Ferz, Mediations-Forscher in Graz, zur hochschulischen Konfliktkultur. y Aktivitäten des Netzwerkes Mit der Gründung des Netzwerkes werden viele Aktivitäten begonnen, damit eine systematische Auseinandersetzung mit hochschulischem Konflikt- und Beziehungsmanagement erfolgen kann. Dazu werden Webinars, Intensivseminare zu Spezialthemen, gemeinsame Tagungen mit anderen Netzwerken, gemeinsame Schulungen und Enqueten sowie ein Ombuds-Blog zählen. Die Tagungsdokumentation ist bereits online veröffentlicht worden ( und steht auch gedruckt zur Verfügung. - Ombudsstelle für Studierende Werkstattbericht 19 KONFLIKTMANAGEMENT UND QUALITÄTSSICHERUNG DURCH OMBUDSSTELLEN (FÜR STUDIERENDE UND ZUR WAHRUNG DER GUTEN WISSENSCHAFTLICHEN PRAXIS) AN ÖSTERREICHISCHEN HOCHSCHULEN: ERFAHRUNGSBERICHTE UND ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN Fragebogenaktion: Was wollen Sie? Wie in der Klagenfurter Erklärung über die Gründung eines gemeinsamen Netzwerkes der Ombudsstellen für Studierende und für gute wissenschaftliche Praxis (siehe Seiten 8 und 9) festgehalten soll es verschiedenste gemeinsame Aktivitäten innerhalb des Netzwerkes geben. Dazu werden u. a. zählen: Intensivseminare, Fachtagungen, Schulungen und Enqueten sowie digitale Aktivitäten wie z.b. Webinars, Discussion lists und Blogs. Aus einer Fragebogenaktion über den Sommer 2016 ergaben sich gewisse inhaltliche Schwerpunktinteressen der an der Umfrage teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen. Am meisten interessiert offensichtlich das Thema Beschwerdemanagement, gefolgt von Konfliktmanagement sowie an nächster Stelle ex aequo Mediation und Coaching. Die Anliegenerfassung sowie das informelle Bearbeiten derselben stellen weitere Schwerpunkte dar. Auch der Umgang mit schwierigen Kundinnen und Kunden sowie mit Medien interessiert die Hochschulombudsleute, nicht zu vergessen die internationale Vernetzung von einschlägigen Stellen, die mit hochschulischem Beratungs-, Beziehungs-, Beschwerde-, Diversitäts-, Informations-, Konflikt-, Krisen-, Qualitäts- und Verbesserungsmanagement zu tun haben. Aus den genannten Interessenslagen sind die Veranstaltungen der Ombudsstelle für Studierende im BMWFW im Jahr 2017 mit konzipiert worden, eine Aufstellung über diese Aktivitäten findet sich auf der letzten Seite dieser IHO- Ausgabe. Der Fragebogen ist zum Nachlesen in diesem Heft auf der gegenüberliegenden Seite abgedruckt und steht unter online zur Verfügung. Er kann jederzeit elektronisch befüllt werden. Weitere eigene nicht normierte Vorschläge sind unter josef.leidenfrost@bmwfw.gv.at gerne willkommen. 1 Werkstattbericht 19 6

7 Ihre Interessen Für zukünftige Aktivitäten des informellen Netzwerks der österreichischen hochschulischen Ombudsstellen und ähnlicher Einrichtungen möchten wir Sie nach Ihren thematischen und organisatorischen Interesse befragen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Bevorzugte Organisationsformen (bitte ankreuzen! 1 größte Präferenz, 5 geringste Präferenz): Tagungen (halbtags, max. drei Redner/innen) Konferenzen (ganztags, fünf und mehr Redner/innen) Kongresse (mehrtägig, viele Redner/innen) Klausuren / Seminare (Freitag bis Sonntag, Expert/inn/en, sehr interaktiv) Webinars (zeitlich ungebunden, online, Vierteltag oder mehr) Discussion list (zeitlich ungebunden, online) Andere? Welche? Bevorzugte Themenbereiche (bitte ankreuzen! 1 größtes Interesse, 5 geringstes Interesse): Konfliktmanagement Beschwerdemanagement Mediation Coaching Anliegenerfassung und bearbeitung informelles Bearbeiten von Anliegen informelle Verfahren bei der Anliegenbearbeitung Umgang mit Medien Umgang mit schwierigen Kundinnen und Kunden Plagiatsbekämpfung gute wissenschaftliche Praxis internationaler Erfahrungsaustausch Andere? Welche? Ich bin beruflich in folgendem/n Bereich/en tätig: (hochschulisches) Beschwerdemanagement (hochschulisches) Diversitätsmanagement (hochschulisches) Informationsmanagement (hochschulisches) Konfliktmanagement (hochschulisches) Qualitätssicherungsmanagement (hochschulisches) Verbesserungsmanagement (hochschulische) Öffentlichkeitsarbeit Mediation Hochschul Leitung Hochschul Lehre Hochschul Verwaltung Studierenden Service oder Verwaltung Forschung Andere? Welche? Dieser Fragebogen steht unter elektronisch zur Verfügung. 7

8 Klagenfurter Erklärung 2. Juni ) Das informelle österreichische Netzwerk der hochschulischen Ombudsstellen (für Studierende, für Studienrecht, zur Wahrung bzw. Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis) und ähnlicher Einrichtungen umfasst Institutionen an hochschulischen Bildungs- und Forschungseinrichtungen im österreichischen Hochschul- und Forschungsraum, die in den Bereichen Beratungs-, Beschwerde-, Diversitäts-, Informations-, Konflikt-, Krisen-, Qualitäts-, und Verbesserungsmanagement tätig sind. 2) Als Koordinierungsstelle dieses informellen Netzwerkes soll die Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Rahmen der ihr gemäß 31 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 aufgetragenen Ombuds-, Informations- und Servicetätigkeiten fungieren. 3) Die Ziele des Netzwerks sollen die bundesweite Vernetzung und der professionelle Erfahrungsaustausch seiner Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den oben erwähnten Aufgabengebieten u. a. durch folgende Arbeitsaufträge sein: Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie Mitarbeiterinnen und -arbeiter an Hochschul- und Forschungsinstitutionen bei der Etablierung und Professionalisierung einschlägiger Einrichtungen zu unterstützen Wissen, Erkenntnisse und Erfahrungen in den genannten Tätigkeitsbereichen auszutauschen sowie zur Kompetenzerweiterung beizutragen institutionsübergreifend Entwicklungen im Sinne der Tätigkeitsbereiche anzustoßen, zu begleiten und zu fördern engen Kontakt zu und Kooperationen mit internationalen Netzwerken (vor allem ENO- HE, dem European Network of Ombudsmen in Higher Education und ENRIO, dem European Network of Research Integrity Offices) sowie zu transnationalen Projekten zu halten 4) Das Netzwerk der österreichischen hochschulischen Ombudsstellen und ähnlicher Einrichtungen soll dazu beitragen, eine Fairnesskultur zu leben und die Angehörigen der einzelnen Institutionen durch Netzwerkaktivitäten zu stärken. 5) Das Netzwerk wird die Leistungen und Angebote sowie die Erfahrungen der teilnehmenden Einrichtungen kommunizieren. Zu diesem Zwecke sollen gemeinsame analoge Aktivitäten wie z.b. Intensivseminare, Fachtagungen, Schulungen und Enqueten sowie digitale Aktivitäten wie z.b. Webinars, Discussion Lists und Blogs durchgeführt werden. 8

9 6) Das informelle österreichische Netzwerk der hochschulischen Ombudsstellen und ähnlicher Einrichtungen ist am 2. Juni 2016 in Klagenfurt offiziell begründet worden. Es steht facheinschlägig interessierten Personen und Institutionen offen, unabhängig von deren inner-institutionellen Bezeichnungen bzw. Positionierungen. Univ. Prof. Dr. rer. nat. Oliver Vitouch Universitätenkonferenz Univ. Prof. i. R. Dipl. Ing. Dr. nat. tech. Christine Mannhalter Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität Dipl. Ing. Siegfried Spanz Fachhochschulkonferenz Mag. iur. Dr. med. Dagmar Schaffler-Schaden Österreichische Privatuniversitätenkonferenz Univ. Prof. HR Mag. phil. Mag. theol. Dr. phil. Dr. theol. Erwin Rauscher Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen Julia Stopper, B.A. Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft AAU Klagenfurt Mag. rer. soc. oec. Dr. rer. soc. oec. Iris Eliisa Rauskala Leiterin der Sektion VI im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. phil. Josef Leidenfrost, MA (Mediation) Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. rer. nat. Dr. rer. nat. Nicole Föger Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität 9

10 BeVeOM Jahrestreffen 2016 in Köln Das deutsche Netzwerk der Beschwerde- Verbesserungsmanager und Ombudspersonen hielt am 22. September 2016 sein Jahrestreffen an der Albertus-Magnus-Universität zu Köln ab. An der zweitägigen Konferenz haben rund 30 Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland teilgenommen. Österreich war durch den Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Josef Leidenfrost, vertreten. In den Hauptreferaten wurden verschiedene Aspekte der Ombudsarbeit an den Mitgliederinstitutionen behandelt. Vor allem zu den Ausführungen zum Thema Bedrohungsmanagement ergab sich eine zum Teil heftige Diskussion zu Methoden und Zielsetzungen in diesem immer bedeutender werdenden Bereich auch im hochschulischen Beziehungsmanagement. Wolf Hertlein, seit 2010 Beschwerdemanager an der Technischen Universität Darmstadt und einer der Gründungsväter des deutschen Netzwerkes, sprach zu seinen Erfahrungen und über seine Vorstellungen, wie man zu einem professionellen Ombudsmann wird. Neben einem Grundsatzpapier zur Außendarstellung des Netzwerkes wurde auch ein Logo präsentiert und adaptiert. Nächstes Jahr am 21. und 22. September 2017 ist in Salzburg Köln im September 2015: Albertus Magnus an der Paris-Lodron- (im Hintergrund) und 25 Ombudspersonen Universität eine gemeinsame Tagung des deutschen und des österreichischen Netzwerkes vorgesehen. Vorschläge für dort zu behandelnde Themen umfassen derzeit vor allem Erfahrungen mit den Anliegen internationaler Studierenden. Weitere Vorschläge sind gerne willkommen unter gv.at. Konferenzen 2017 y IOA Annual Conference 2017: Join the Conversation: Learn, Share, Grow, 23. bis 26. April 2017, St. Paul-Minneapolis, Minnesota, USA Conference/2017-Annual-Conference.aspx y FCO/ACCUO Annual Conference 2017: The Work of Ombudsman: Holding Governments and Organizations to Account, 15. bis 17. Mai 2017, Ottawa, Kanada y EAIE Annual Conference 2017: A Mosaic of Cultures, 12. bis 15. September 2017, Sevilla, Spanien y USOA Annual Conference 2017, 2. bis 6. Oktober 2017, San Antonio; Texas, USA 10

11 Universitäten vor dem Kadi: Erste Erfahrungen mit dem Bundesverwaltungsgericht als neuer Instanz bei Beschwerdeverfahren an öffentlichen Universitäten Welche Erfahrungen es im Hochschulbereich mit dem Bundesverwaltungsgericht als neuer Rechtsmittelinstanz für Beschwerden in universitären Verwaltungsverfahren gibt, wurde bei einer Fachtagung am 20. Juni 2016 in Wien beleuchtet. Einige der Hauptfragen, die behandelt wurden, sind wie viele Beschwerden aus dem Hochschulbereich es beim Bundesverwaltungsgericht seit dessen Arbeitsbeginn 2014 gab, wie lange sie im Durchschnitt behandelt wurden und wie Beweisführung und Spruchpraxis waren bzw. sind. Es referierten Expertinnen und Experten von Universitäten, vom Bundesverwaltungsgericht selbst und aus der Hochschulverwaltung. Die ganztägige Konferenz war eine gemeinsame Veranstaltung der Ombudsstelle für Studierende, der Österreichischen Universitätenkonferenz, der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und des BMWFW. Weitere Themen, die bei der Konferenz behandelt wurden, waren die Rolle der ÖH bei Verwaltungsverfahren, die Sicht aus der Perspektive eines auf Hochschulrecht spezialisierten Anwaltes sowie mögliche Strategien zur Vermeidung von Gerichts- und Höchstgerichtsverfahren durch Vermittlung, z.b. durch hochschulische Ombudsstellen, bevor Anliegen in formelle Verfahren übergehen. Auch die Rolle von social media in hochschulischen Beschwerdeverfahren ist zur Sprache gekommen. y Gerald Bast: Exzesskontrolle notwendig, aber... Gerald Bast spricht als Vertreter der UNIKO Seitens der UNI- KO hielt der Rektor der Universität für angewandte Kunst in Wien, Gerald Bast, zum Tagungsthema fest: Es macht Sinn, die Erfahrungen mit Rechtsschutzverfahren in Studienangelegenheiten beim Bundesverwaltungsgericht zu analysieren und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Exzesskontrolle bei der Durchführung von Prüfungen ist notwendig. Gleichzeitig sei aber davor gewarnt, die Erwartungshaltung nach Konfliktlösungen allzu zu sehr auf die formaljuristische Ebene zu verlagern. y Bettina Perthold-Stoitzner: Rechtlich korrekte und zeitnahe Verfahren Bettina Perthold-Stoitzner, an der Universität Wien in mehreren verwaltungsjuristischen Funktionen tätig und eine Hauptreferentin bei der Tagung, bemerkte zu den formaljuristischen Verfahren an den Universitäten, dass die Verfahren nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch zeitnahe durchgeführt werden müssen, um für die Betroffenen die Situation rasch klären zu können. Für Josef Leidenfrost, Leiter der Ombudsstelle für Studierende im Wissenschaftsministerium und für Anliegen von rund Studierenden in ganz Österreich zuständig, sind informelle Vermittlungsgespräche sowie Mediation zu bevorzugende Instrumente bei der Konfliktbehandlung. So viel reden wie Bettina Perthold- Stoitzner von der juridischen Fakiltät der Universität Wien UNIVERSITÄTEN VOR DEM KADI? ERSTE ERFAHRUNGEN MIT DEM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT ALS NEUE RECHTSMITTELINSTANZ AN ÖFFENTLICHEN UNIVERSITÄTEN Werkstattbericht 20 möglich, so wenig schreiben wie notwendig ist ein wesentliches Arbeitsprinzip von Ombudsstellen, um Betroffenen formelle Verfahren ersparen zu helfen, so Leidenfrost. 11

12 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 2 / 2016/17 Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen im österreichischen Hochschul- und Forschungsraum SALZbuRG Paris-Lodron Universität Salzburg Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Universität Mozarteum Salzburg Abteilung der Studiendirektorin/des Studiendirektors/Bolognaprozess Paracelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg Gute wissenschaftliche Praxis Stand: November 2016 INNSbRuCK Leopold-Franzens-Universität Innsbruk Ombudsbeauftrage an der Fakultät für Bildungswissenschaften Medizinische Universität Innsbruck Kommission zur Wahrung der guten wissenschaftlichen Praxis DORNbIRN FH Vorarlberg Beschwerdekommission des FH-Kollegiums Management Center Innsbruck Beschwerdeausschuss des Hochschulkollegiums Seekirchen fhg - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol Kollegium des fh gesundheit HALL IN TIROL Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Studienmanagement und interne Mediation SPITTAL/DRAu Allgemeine Informationen: Universitäten, Medizinische Universitäten, Universitäten der Künste: Privatuniversitäten: Fachhochschulen: Pädagogische Hochschulen: 12 Fachhochschule Kärnten Beschwerdekommission des FH-Kollegiums Beauftragte für Gleichbehandlung und Vielfalt

13 IHO - Informationen für Hochschul-Ombudsdienste 2 / 2016/17 LINZ Johannes Kepler Universität Linz Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis Anton Bruckner Privatuniversität für Musik, Schauspiel und Tanz Ombudsstelle für Studierende KREMS WIEN Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften Kommission für Gleichstellung und Frauenförderung Universität Wien Ombudsstelle für internationale Austauschstudierende Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Danube Private University Ombudsstelle für akademische Angelegenheiten ST.PÖLTEN FH Oberösterreich Beauftragte für Diversitymanagement Beschwerdekommission des Kollegiums Wirtschaftsuniversität Wien Ombudsstelle für Studierende FH St. Pölten Beschwerdekommission des FH-Kollegiums KLOSTERNEubuRG New Design University Ombudsstelle für Studierende Institute of Science and Technology Austria Ombudspersonen Medizinische Universität Wien Ombudsstelle für Studierende Technische Universität Wien Plagiatsprüfung an den Fakultäten Universität für Bodenkultur Wien Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Veterinärmedizinische Universität Wien Ombudsstelle für die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis Student Point Krems FH Wien-Studiengänge der WKW Ombudsstelle für Studierende FH des bfi Wien Ombudsstelle zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis FH Campus Wien Stelle für Gleichbehandlungsfragen FH Technikum Wien Ombudsstelle Studienrecht MODUL University Vienna Student Service Center Musik und Kunst Privatuniversität Wien Arbeitsgemeinschaft für Gleichbehandlungsfragen Österreichische Akademie der Wissenschaften Kommission für Wissenschaftsethik Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Oberschützen EISENSTADT FH Burgenland Arbeitsausschuss für Gleichbehandlung und Beschwerde WIENER NEuSTADT FH Wiener Neustadt Arbeitsausschuss für Studierende Coaching für Studierende GRAZ Medizinische Universität Graz Ombudsstelle für wissenschaftliche Qualitätssicherung Ombudsperson Doktoratsstudium KLAGENfuRT Alpen-Adria-Universität Klagenfurt Ombudsstelle für Studierende Ombudsstelle zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis Technische Universität Graz Ombudsstelle für Studierende Commission for Scientific Integrity and Ethics Karl-Franzens Universität Graz Büro des Studiendirektors Beschwerdekommission für Fälle vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Vertrauensperson zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft Beschwerdeausschuss des FH-Kollegiums Psychologische Beratung für Studierende FH JOANNEUM Gleichbehandlung und Vielfalt 13 Bundesweit tätige einrichtungen: Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Wien Ombudsstelle in der Nationalagentur Lebenslanges Lernen, Wien Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität, Wien

14 Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende im BMWFW 2015/16: Rückblick auf ein Jahr Studierendenalltag (im Brennglas) Am 15. Dezember 2016 hat die Ombudsstelle für Studierende (OS) im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) gemäß 31 Abs. 7 Hochschul- Qualitätssicherungsgesetz 2011 idgf ihren vierten Tätigkeitsbericht an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und an den Nationalrat vorgelegt. Berichtszeitraum ist der 1. September 2015 bis zum 30. September Der Bericht wird geschäftsordnungsgemäß am 22. Februar 2017 im Wissenschaftsausschuss des Nationalrates behandelt und dort enderledigt (also nicht weiter im Nationalrats-Plenum beraten) werden. Er steht schon davor, ab Anfang Jänner 2017, auf den Homepages des Parlaments ( und der Hochschulombudssstelle (www. hochschulombudsmann. at) zur Verfügung. Der Bericht kann auch kostenlos mit dem auf Seite 23 abgedruckten Bestellformular angefordert werden. Das Formular steht auch elektronisch unter pdf zur Verfügung. y Berichtsgegenstände, Statistiken Berichtsgegenstände in den insgesamt acht Kapiteln des heurigen Berichtes sind die Tätigkeiten und Wahrnehmungen der Ombudsstelle für Studierende zu Anliegen aus dem Studien-,Lehr-, Prüfungs-, Service und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum. (öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen sowie sonstige Einrichtungen). Die behandelten Anliegen stammen von Studieninteressentinnen und -interessenten, Studienwerberinnen und -werbern, Studierenden sowie von ehemaligen Studierenden. So wie schon im Vorjahr können nunmehr aufgrund der 2015er-Novelle zum HS-QSG 2011 die Anliegen pro Hochschulinstitution angeführt werden. Diese Neuerung ist nach einem ursprünglichen Initiativantrag der FPÖ im Wissenschaftsausschuss von fünf Parteien (SPÖ, ÖVP, FPÖ, NEOS, TS) im Frühjahr 2015 beschlossen worden. Die wichtigsten Kennzahlen im statistischen Teil des Berichtes sind die jeweils häufigsten Themenkategorien in Relation zur jeweiligen Studierendenpopulation. Die Top-10 -Themen für den gesamten Tertiärbereich sind (in dieser Reihenfolge): Studienbeiträge, Zulassung zum Studium, Studienbeihilfe, Aministration/Organisatorisches, Studien- und Prüfungsordnungen, Anerkennung bzw. Anrechnung von Leitungen, Leistungsbeurteilungen, Nostrifizierungen, Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten sowie Sonstiges. Auf der Homepage der Ombudsstelle werden in Ergänzung zu den allgemeinen Statistiken auch institutionenspezifische Statistiken pro Hochschulinstitution in Form sogenannter Jahresbriefe veröffentlicht werden. y Anliegenbschreibungen und Vorschläge an Organe So wie in früheren Berichten stellen Anliegenbeschreibungen und Vorschläge an Organe und Angehörige an Hochschulinstitutionen sowie an den Gesetzgeber ebenfalls einen wesentlichen Teil des Berichtes ein. Die genannten Teile sind bei Intensiv-Seminaren mit Anspruchsgruppen zu bisherigen Berichten wiederholt als wesentliche Momentaufnahmen studentischer Anliegen und essentiell für die Weiterentwicklung von Gesetzesmaterien bezeichnet worden. Sowohl für die Ausformulierung und Beschreibung der Anliegen als auch der Vorschläge steht der Ombudsstelle für Studierende eine kleine Gruppe von Hochschulexpertinnen und experten unter der Leitung 14

15 des Altrektors der Karl-Franzens-Universität Graz, Helmut Konrad, zur Verfügung. Im Bericht 2015/16 werden insgesamt neun Vorschläge an Institutionen und sieben Vorschläge an den Gesetzgeber gegeben. y Neuerungen 2015/16: Amtswegiges Aufgreifen Neu ist im Rahmen der Tätigkeiten der Ombudsstelle für Studierende, dass sie nunmehr selbstständig aktiv werden kann, wenn sie auf Themen aufmerksam wird. Zwei amtswegige Behandlungen von hochschulischen Themen für den Bericht 2015/16 waren eine Abfrage unter allen FH-Trägerinstitutionen nach den Studien- und Prüfungsordnungen sowie nach Muster-Ausbildungsverträgen und die Erhebung zu Zahlen von Studienwerberinnen und werbern an Privatuniversitäten. Zum genannten FH-Thema ist nach einer Doppeltagung zum Thema in Dornbirn und in Wien eine Sondernummer der Neuen Hochschulzeitung zu Studierendenrechte an Fachhochschulen und Privatuniversitäten im Wandel erschienen. Aufnahmeverfahren an Hochschul- institutionen wird 2017 eine gemeinsame Tagung der Ombudsstelle für Studierende und des Rechnungshofes gewidmet sein. y Gedruckt, im Netz, Feedbackmöglichkeit Der Tätigkeitsbericht 2015/16 der Ombudsstelle für Studierende steht wie bisher in gedruckter Form (darunter 60 Pflichtexemplare für die Parlamentsdirektion) und elektronisch zur Verfügung. Für Direktfeedback zu Inhalten des Berichtes und zu Anregungen für Änderungen und Verbesserungen ist wiederum eine eigene -Adresse eingerichtet werden os.tb1516@bmwfw.gv.at Arbeitsgespräche zum Tätigkeitsbericht Seit dem Frühjahr 2016 haben zum Tätigkeitsbericht 2014/15 entsprechende Direktgespräche zur Institutionalisierung von Rückkoppelungsmechanismen mit allen Interessensvertretungen pro Institutionenkategorie sowie mit Hochschulinstitutionen stattgefunden. Diese neue Aktivität dient vor allem zum Austausch über Gestaltung und Inhalte der Tätigkeitsberichte bzw. zu Analyse der bestehenden und zum Ausbau zu künftiger Beziehungen. Erfahrungen mit Einzelanliegen und systemischen Anliegen werden ebenfalls besprochen. Begonnen haben diese Gespräche mit der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz (ÖPUK) am 14. März 2016 in Hall in Tirol sowie mit dem Ausschuss für Qualitätsmanagement der Fachhochschulkonferenz (FHK) am 28. April in Wien. Am 17. Mai 2017 in Wien stand eine Zusammenkunft mit dem Forum Lehre der UNIKO auf dem Programm. Auch Zusammenkünfte mit der Rektorinnen- und Rektorenkonferenz der österreichischen Pädagogischen Hochschulen sowie mit dem Vorsitzteam der Bundes-ÖH fanden noch vor dem Sommer statt. Mittlerweile hat es insgesamt zwölf Arbeitsgespräche auf institutioneller Ebene gegeben an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, an der Technischen Universität Graz (diese beiden Institutionen haben jeweils eigene Ombudsmänner für Studierende), an der Universität Mozarteum, an der Universität Salzburg, an der Paracelsus Privaten Medizinuniversität Salzburg, an der Medizinischen Universität Innsbruck, an der Universität Wien und an der Wirtschaftsuniversität Wien. Ergebnisprotokolle der Arbeitsgespräche werden im Internet veröffentlicht werden. 15

16 Fachtagung der Ombudsstelle für Studierende zu Behinderung, Inklusion und Diversität in Krems Behinderte Studierende: Mehr Bewusstsein, mehr Unterstützung Ein stärkeres Bewusstsein für die Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und für die Institutionen, die sie vor Ort betreuen einerseits, mehr finanzielle Unterstützung für die Umsetzung unterstützeder Maßnahmen sowohl in der Verwaltung als auch bei den konkreten Maßnahmen andererseits, dies waren zwei der Hauptüberlegungen bei der Tagung Behinderung, Diversität, Inklusion: Wegmarken für den österreichischen Hochschulraum. Diese Veranstaltung wurde gemeinsam mit der Donau-Universität Krems, der IMC Fachhochschule Krems, dem Verein Uniability, der Österreichischen HochschülerInnenschaft sowie dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Oktober 2016 organisiert. y Wieviele behinderte Studierende? Wie funktioniert Inklusion? Zur Erfassung der Anzahl von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen, demnach auch keine konkreten Studierendenzahlen in diesem Bereich, wobei auch noch zwischen sichtbaren und nicht auf den ersten Blick wahrnehmbaren Beeinträchtigungen zu differenzieren ist. Eine Bekanntgabe ihrer Bedürfnisse obliegt den Studierenden selbst. Zur Inklusion aller Studierenden gibt es an den Hochschulinstitutionen unterschiedliche Bestimmungen und unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten vor Ort, vor allem aber auch unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten. y Möglichst barrierefreie Strukturen Aus Sicht des Vereins Uniability, der Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen, sollen möglichst barrierefreie Strukturen die Diversität im Alltag gewährleisten. Noch nicht an allen Hochschulen im österreichischen Hochschulraum (mit insgesamt mehr als Studierenden) gibt es derzeit allerdings entsprechende Unterstützungseinrichtungen. Mit GESTU (Gehörlos erfolgreich studieren) an der TU Wien, dem Zentrum für Gebärdensprache an der Universität Klagenfurt oder dem Universitätslehrgang LOGO an der Universität Salzburg gibt es Beispiele guter Durchführungspraxis für zur Verbesserung der Situation von behinderten Studierenden. Im Fachhochschul- Bereich ist mittlerweile ein Studiengang Disability & Diversity Studies eingerichtet. V.l.n.r.: Gebärdendolmetscherin Sabine Zeller, Begleitperson von Frau Mag. Levc Johanna Steiner, Vorsitzende des Vereins UNIABILITY Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen Mag. Barbara Levc y Schwerpunkt - Themen Zu den bei der Tagung behandelten Schwerpunkt-Themen zählten unter anderem auch die Anerkennung von nicht offensichtlichen Beeinträchtigungen im Studien-, Lehr- und Prüfungsbetrieb, die konkrete Umsetzung von abweichenden Prüfungsmethoden und deren Finanzierbarkeit, aber auch die Ermöglichung von abweichenden Methoden bei Praktika während des Studiums. Die Tagungsdokumentation dazu ist als Werkstattbericht 21 mittlerweile veröffentlicht worden. 16

17 Erstes ENOHE-Webinar Am 29. September 2016 wurde das erste ENO- HE-Webinar abgehalten, Generalthemea war die professionelle Weiterentwicklung von Ombudspersonen. Teilgenommen haben 29 Personen aus mehreren europäischen Ländern Ländern sowie aus den USA und Kanada. Webinare sind Seminare, die über das World Wide Web gehalten werden. Sie sind interaktiv ausgelegt und ermöglichen beidseitige Kommunikation zwischen den Vortragenden und den Teilnehmenden. Eine Aufzeichnung der Beiträge ist via verfügbar. ENOHE Conference Report Innsbruck 2015 ENOHE 2015 Thirty Years of Solitude? University Ombudsmen s Pioneering Past, Confident Present, Challenging Future Edited by: Jean Grier, Jim Wohl & Josef Leidenfrost Report of the twelfth Annual Conference of the European Network of Ombudsmen in Higher Education Innsbruck, Austria, May 2015 ENOHE European Network of Ombudsmen in Higher Education Zur Jahreskonferenz des europäischen Hochschulombudsnetzwerkes ENOHE 2015 in Innsbruck ist der Konferenzbericht dazu erschienen. Er umfasst insgesamt 40 Seiten und steht auch on-line unter zur Verfügung. Unter anderem enthält er folgende Beiträge: Zunächst aus der Eröffnungssitzung die Beiträge von Dr. Josef Hauser, dem Landesvolksanwalt von Tirol und von Dr. Josef Siegele, dem Generalsekretär des European Ombudsman Institute sowie die Eröffnungshauptrede von Frau Rektorin Dr. Elisabeth Freismuth zum Thema Autonomous Universities and Independent Ombudsmen: Does it Work? Does it Really Work? Can that Work? In einem weiteren Teil über den Rückblick auf die ersten (letzten) dreißig Jahre des Hochschulombudswesens weltweit gab es Vorträge von Marta Elena Alonso de la Varga (Spanien), Patricia Begne (Mexiko), Jenna Brown (USA), Martine Conway (Canada) und Josef Leidenfrost (Österreich), deren Referate im Konferenzbericht wiedergegeben sind. Auch aus den beiden Workshops Who Are We, and What Do We Do? (Jenna Brown, USA und Wolf Hertlein, Deutschland) und The Deadly Sins in Dispute Resolution in Higher Education (Josef Leidenfrost und Doris Kiendl-Wendner, beide Österreich) sind die Ergebnisse im Bericht erfasst. Im Konferenzteil The Confident Present sind insgesamt sechs Beiträge vertreten, von Marianne Hova Rustberggard (Norwegen), Josef Leidenfrost (Österreich) und Marta Elena Alonso de la Varga (Spanien), Mathieu Heemelaar (Niederlande), Anna Cybulko (Polen), Ram Gidoomal (England und Wales, UK), Karolina Pietkiewicz (Poland), Jenna Brown und Jim Wohl (beide USA), Rob Behrens (England and Wales, UK), Irene Berkel (Österreich), Nathalie Depoorter (Belgien), Jean Grier (Schottland), Maria de Pellegrin, Elisabeth Rieder und Nathalie Podda (alle Österreich). Statements zu The Challenging Future gab es bei der Konferenz und gibt es nunmehr in gedruckter Form von Patrizia Jankovic (Österreich), Patricia Begne (Mexiko), Marco Dworschak (Österreich), Ann Lee (England und Wales, UK), Deborah Peach (Australien), Natalie Sharpe (Kanada), Patty Kamvounias (Australien) und Rob Behrens (England and Wales, UK). Ebenfalls im Konferenzbericht enthalten sind die sogenannten Innsbruck Descriptors, eine Zusammenfassung von Fakten für die Planung, Einrichtung und den Betrieb von hochschulischen Ombudsstellen. Der Bericht kann in gedruckter Form angefordert werden unter alberina.nuka@bmwfw. gv.at. Die nächste ENOHE-Konferenz wird 2017 in Straßburg, Frankreich stattfinden, gemeinsam veranstaltet mit der europäischen Bürgerbeauftragten und dem Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Ombudsmann-Institut, Generaltitel: Nous aurons toujours Paris: Ombudsmen as Beacons for a fair and transparent European Higher Education Area 17

18 Qualitätssicherung wird von Hochschulen zunehmend nachgefragt Tätigkeitsbericht 2015 der AQ Austria über das dritte Jahr der Volltätigkeit im Bereich Qualitätssicherung des Hochschulsystems im Wissenschaftsausschuss des Nationalrates Wien - Seit 2012 ist die Agentur für Qualitätssicherung (AQ Austria) als nationale Qualitätssicherungsagentur für sämtliche Hochschulen in Österreich zuständig. Ihre Angebote werden zunehmend nachgefragt, auch über die gesetzlichen Verpflichtungen zu Setzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Akkreditierungen hinaus, erfuhren die Abgeordneten des Wissenschaftsausschusses in dessen Sitzung am 6. Oktober Der Geschäftsführer der AQ Austria, Achim Hopbach, stand als Auskunftsperson zum Tätigkeitsbericht 2015 der AQ Austria zur Verfügung. Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner zeigte sich zufrieden über diese Entwicklung, sie mache deutlich, dass eine gute Struktur für die Aufgaben der Qualitätssicherung geschaffen wurde. Der Ausschuss nahm den Bericht einstimmig zur Kenntnis. y Zusammenführung erfolgreich Die Agentur AQ Austria führt Qualitätssicherungsverfahren an Universitäten und Fachhochschulen durch, bietet Beratungsleistungen zur Qualitätssicherung an und führe Studien sowie Systemanalysen für Universitäten und Fachhochschulen durch, legte Achim Hopbach dar konnte der Prozess der Zusammenführung der drei früher einzeln - agierenden Einrichtungen, nämlich der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur (AQA), des Österreichischen Fachhoch schulrates (FHR) und des Österreichischen Akkreditierungsrates für Privatuniversitäten (ÖAR), erfolgreich abgeschlossen werden. Die daraus entstandene Struktur habe sich im dritten Jahr ihrer Volltätigkeit bewährt, betonte der Geschäftsführer der AQ Austria auf eine diesbezügliche Frage von Abgeordnetem Karlheinz Töchterle (V). Die Tatsache, dass die Agentur sich nicht ausschließlich aus den Honoraren für Qualitätssicherungsverfahren finanziere, wie vergleichbare Einrichtungen, komme der Entwicklung des Angebots in Richtung Service zugute. Bei ihrer Errichtung wurden hohe Rücklagen gebildet, die nun aufgebraucht werden, erläuterte er gegenüber den Abgeordneten Jessi Lintl (F) und Sigrid Maurer (G), die die Budgetierung der Agentur hinterfragten. Die hohen Einnahmen für 2014 seien ein Einmaleffekt eines überdurchschnittlich großen Auftrags in Kasachstan gewesen. Für Fachhochschulen wurde ein angemessenes vereinfachtes Verfahren für Änderungs,- Aufstockungs- und Umschichtungsanträge gefunden, erfuhr NEOS-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon. y Tätigkeiten ausgeweitet Die Tätigkeit der Agentur erweitere sich zunehmend, sagte Hopbach. Neben der Durchführung der gesetzlich verpflichtenden Qualitätssicherungsverfahren für den Bereich der Hochschulbildung würden auch immer mehr ihre Serviceangebote nachgefragt. Dazu gehört die Durchführung von Studien und Systemanalysen, die Information und Beratung zu Fragen der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung und nicht zuletzt die internationale Zusammenarbeit. Diese konzentriert sich auf den südosteuropäischen und den deutschsprachigen Hochschulbereich, merkte Hopbach an. Der hohe Anteil an Aufträgen aus Kasachstan sei durch eine der Vorgängerinstitutionen eingebracht worden, er rechne damit, dass dieser sich zunehmend reduzieren werde. Der 2015 erstmals erstellte Bericht zum Entwicklungsstand der Qualitätssicherung an den österreichischen Hochschulen gebe einen wichtigen Überblick über Rahmenbedingungen, Strukturen und Verfahren österreichischer Hochschulen auf dem Gebiet der internen Qualitätssicherung. Die Evaluierung der Pädagogischen Hochschulen laufe im November erst an, teilte er Katharina Kucharowits (S) mit, sie werde mit Vorortbesuchen etwa bis März kommenden Jahres dauern. 18

19 y Graubereiche im Studienangebot ausländischer Einrichtungen Die Agentur übernimmt zunehmend neue Aufgaben. Seit 2014 ist sie für Verfahren zur Meldung grenzüberschreitender Studien zuständig. Für diesen Bereich interessierten sich die Abgeordneten Maurer (G), die einen unübersichtlichen Bildungsmarkt befürchtete. Hopbach betonte, es sei davon auszugehen, dass zunehmend alle Studien, bei denen Akkreditierungspflicht besteht, auch gemeldet werden. Hinweise kämen dabei oft von Mitbewerbern. Er konzedierte jedoch einen gewissen Reformbedarf bei Studienangeboten, die von ausländischen Einrichtungen teilweise in Österreich durchgeführt werden, aber hier zu keinen Abschluss führen. Wenn es keinen österreichischen Kooperationspartner gebe, bestehe keine gesetzliche Verpflichtung zu einem Akkreditierungsverfahren. Hier werde versucht, eine Klärung der rechtlichen Fragen zu erreichen, inwiefern eine Grauzone bestehe, die eventuell eine Novellierung des Hochschul- Qualitätssicherungsgesetzes erfordere, merkte Hopbach auf diesbezügliche Fragen von Ausschussobmann Andreas Karlsböck (F) an. JAHR_2016/PK1038/index.shtml Neue Aktivität für Hochschulombudsstellen: Praktika bei der Ombudsstelle für Studierende im BMWFW Ab dem Sommersemeter 2017 soll es für die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulinstitutionen und der Ombudsstelle für Studierende im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die Möglichkeit für eine neue Aktivität geben: die Absolvierung von Praktika zum besseren Kennenlernen der jeweiligen Aufgabengebiete. Gedacht ist an einen ein bis zweiwöchigen Aufenthalt und die Teilnahme an den Alltagsaktivitäten sowie an der Vorbereitung von Konferenzen und Publikationen der Ombudsstelle für Studierende. Für eine Teilnahme sollten vorab die Konditionen für die Zeit der vorübergehenden Tätigkeit bei der Ombudsstelle für Studierende geklärt werden. Für die Zeit der Tätigkeit ist eine Verschwiegenheitsverpflichtung über die aus der Mitarbeit vor Ort bekanntgewordenen Tatsachen zu unterschreiben. Innerhalb des europäischen Hochschulombudsnetzwerkes ENOHE gibt es wechselseitige Arbeitsbesuche bereits seit zwei Jahren. Erfahrungsberichte sind nachzulesen unter Bei Interesse an einem Praktikum bei der Ombudsstelle für Studierende im BMW- FW schreiben Sie bitte an 19

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