Antdorfer Zeitung. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hat sich das Format unseres Info-Blattes etwas geändert.

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1 Antdorfer Zeitung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie Ihr erkennen könnt, hat sich das Format unseres Info-Blattes etwas geändert. Da natürlich viele Mitbürger, aber nicht alle, im Internet unterwegs sind, haben wir das Wichtigste für Euch zusammengefasst. Gemeinderat Von links: Hans Adlwart, Peter Haberle, Markus Ponholzer, Franz Thanner, Andrea Winkler, Josef Schweyer, Klaus Kostalek, Michael Mangold, Bettina Streicher, Karl Kuhn, Hannes Aigner, Hubert Wagner, Hermann Streicher 1. Bürgermeister: Klaus Kostalek 2. Bürgermeister: Franz Thanner 3. Bürgermeister: Peter Haberle jun.

2 Diese wurden mit folgenden Aufgabengebieten betraut: Straßen und Wege Peter Haberle Dr. Hermann Streicher Schule und Jugend Hans Adlwart Bettina Streicher Tourismusverband und Vereine Andrea Winkler Kiesabbau und Dorferneuerungsprogramm Klaus Kostalek Wasser und Abwasser Josef Schweyer Franz Thanner Liegenschaften und Friedhof Hannes Aigner Kindergarten Klaus Kostalek Franz Thanner EDV Markus Ponholzer Gemeindewald Michael Mangold Als Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung der VG Habach wurden bestellt: Klaus Kostalek Vertreter: Karl Kuhn Franz Thanner Vertreter: Josef Schweyer Peter Haberle Vertreter: Hannes Aigner In den Rechnungsprüfungsausschuss berufen wurden: Franz Thanner Vertreter: Peter Haberle Andrea Winkler Vertreter: Bettina Streicher Josef Schweyer Vertreter: Markus Ponholzer Hubert Wagner Vertreter: Hans Adlwart In den Bauausschuss berufen wurden: Klaus Kostalek Vertreter: Michael Mangold Karl Kuhn Vertreter: Hannes Aigner Peter Haberle Vertreter: Josef Schweyer Hermann Streicher Vertreter: Hans Adlwart

3 Dorferneuerung Schulhaus: Unser ehemaliges Schulhaus ist bis auf ein paar pa Restarbeiten fertiggestellt. Eine abschließende Kostenberechnung ist noch nicht möglich, jedoch sollte der geplante Kostenrahmen nicht wesentlich überschritten werden. Die Räumlichkeiten werden wie vorher vom Turnverein, rnverein, Mütterverein und BVT genutzt. g Ob später einmal, wie geplant, geplant ein Dorfmuseum im Schulhaus eingerichtet wird, ist noch offen. Dorfstraße und Kirchplatz: Kirchplatz Im Bereich der Dorfstraße und am Kirchplatz müssen noch die Straßenränder Straßenränder hergestellt werden. Ferner werden die Gehwege mit einem ei Gussasphalt überzogen.. Dieser kann jedoch nur bei einer Außentemperatur von +15 Grad verarbeitet verarbeitet werden, so dass die Arbeiten A wahrscheinlich erst im Mai oder Juni durchgeführt werden können. Die Einweihungsfeier findet im Rahmen unseres Patroziniums am statt. Bereits realisierte Projekte der Dorferneuerung: Dorferneuerung Hausnamensschilder Beidensee Die Gemeinde bedankt sich bei der Vorstandschaft des Dorferneuerungsprogramms sowie allen ehrenamtlichen Helfern, die diese Projekte unterstützen.

4 Gewerbegebiet Die Planung für unser neues Gewerbegebiet schreitet voran. Die Ausschreibung für die Erschließung hat mittlerweile stattgefunden. Ziel ist es, e die komplette Infrastruktur bis Ende des Jahres herzustellen. Die Nachfrage der Betriebe ist groß, jedoch kann man erst im Mai definitiv eine Aussage über die sich ansiedelnden Firmen treffen. Schützenhaus Umbau Der Umbau des Schützenhauses hat im Erdgeschoss bereits begonnen. Der Trachtenverein hat größtenteils die ehemalige Kegelbahn bereits entkernt. Im 1. Obergeschoss beginnen die Renovierungsarbeiten nach dem 3. Mai. Freiwillige Helfer sind immer gerne gern gesehen und können sich jederzeit beim Trachtenverein ein oder Schützenverein melden.

5 Neubau Vereinsheim ASV Antdorf Wer mal am Sportplatz vorbeischaut, wird sehen, dass das neue Vereinsheim bereits weit fortgeschritten ist. Normalerweise hätte es der ASV nicht so eilig gehabt, da erst 2016 das 50-jährige Jubiläum stattfindet. Da aber im Rahmen des Schützenhausumbaus der Fitnessraum ins Obergeschoss des bestehenden Vereinsheimes des ASV verlegt wird, muss das neue Vereinsheim fertig gestellt werden. Wasserversorgung Das Genehmigungsverfahren für unsere Wasserversorgung läuft noch. Sobald der Genehmigungsbescheid vorliegt, werden wir mit der Planung des neuen Hochbehälters beginnen. Wie bereits in den letzten Jahren in den Bürgerversammlungen angekündigt, muss in nächster Zeit die Abrechnung der in den letzten Jahren angefallenen Verbesserungen und Erneuerungen unseres Wasserversorgungssystems abgerechnet werden. Dies geschieht erstens über einen Verbesserungsbeitrag, der einmalig zu entrichten ist, und zweitens über die Neubewertung der Wassergebühren. Genauere Informationen bezüglich der Kosten werden wir Euch mitteilen, sobald die Genehmigung für die Wasserversorgung vorliegt.

6 Internet Mit 100 MBit/s durch Penzberg, Iffeldorf und Antdorf Telekom-Netz wird mit neuester Technik ausgebaut. Rund Haushalte im Vorwahlbereich werden vom Ausbau profitieren. Mehr Tempo im Internet: bis zu 100 MBit/s. Wer gerne schnell im Internet unterwegs ist, kann sich doppelt freuen: Die Telekom baut ihr Netz im Vorwahlbereich aus und erhöht zugleich das Tempo. Dazu wird das Unternehmen rund 38 Kilometer Glasfaser verlegen und 48 Multifunktionsgehäuse neu aufstellen oder mit modernster Technik ausstatten. Dadurch werden rund Haushalte in den Kommunen Penzberg, Iffeldorf und Antdorf bis voraussichtlich Ende 2015 VDSL-/Vectoring-fähig. Vectoring ist ein Datenturbo auf dem VDSL-Netz. Im Vergleich zu einem bisherigen VDSL-Anschluss (Very Highspeed Digital Subscriber Line) verdoppelt sich das maximale Tempo beim Herunterladen auf bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s). Beim Heraufladen vervierfacht sich das Tempo sogar auf bis zu 40 MBit/s. Das hilft beim Austausch von Dokumenten, Fotos und Videos über das Netz. Das neue Netz wird so leistungsstark sein, dass Telefonieren, Surfen im Internet und Fernsehen gleichzeitig möglich sind. Der Ausbau wird komplett von der Deutschen Telekom finanziert. Schülerlotsen Die Gemeinde Antdorf bedankt sich bei Anett Seele, die 7 Jahre lang die Organisation der Schülerlotsen übernommen hatte. Ab sofort wird die Organisation von Elisabeth Hartmann und Bettina Streicher übernommen. Auf diesem Wege möchte sich natürlich die Gemeinde Antdorf bei allen Schülerlotsen bedanken. Straßenreinigung Die Straßenreinigung findet dieses Jahr erst Anfang Juni statt, nachdem die Dorferneuerung abgeschlossen ist. Aufgrund der Tatsache, dass diesen Winter im Ort größtenteils mit Streusalz gearbeitet wurde, sollte nicht zu viel Split auf den Straßen liegen.

7 Mittagsbetreuung Schulkinder Aufgrund der Tatsache, dass die Mittagsbetreuung der Grundschulen in Iffeldorf und Habach zu wenig Kapazität für das kommende Schuljahr hat, wurden wir gebeten, für die Antdorfer Kinder eine eigene Mittagsbetreuung zu organisieren. Ob dies so kommt, wird sich nach der Schulanmeldung entscheiden. Kindergartenerweiterung Die Planungen für die Erweiterung des Kindergartens haben bereits begonnen. Der momentane Stand ist, dass die noch zur Verfügung stehenden Räume des alten Gebäudes genutzt werden. Ziel ist es, sowohl zusätzliche Gruppenräume für den Kindergarten als auch einen Raum für die Mittagsbetreuung der Schulkinder zu schaffen. Ob dies so realisierbar ist, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Maibaum 2015 Alle 3 Jahre ist es in Antdorf wieder so weit. Ein neuer Maibaum wird aufgestellt. Im Namen der Maiburschen und Mädel möchten wir Euch herzlich einladen zum Maibaum aufstellen am 1. Mai sowie zum Mailaufen am 3. Mai. Die Gemeinde Antdorf möchte sich schon mal vorab bei allen Teilnehmern recht herzlich bedanken. Wir wünschen Euch viel Spaß und hoffentlich gutes Wetter.

8 Bauleitplanung Die Gemeinde versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Bauleitplanung den Bedürfnissen der Bürger anzupassen. Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass es Bauplätze gibt, welche im Rahmen eines Bebauungsplanes bereits als zu bebauende Fläche ausgewiesen sind. Für Flächen im Außenbereich wird die Gemeinde ausschließlich anhand eines qualifizierten Bebauungsplanes weitere Flächen erschließen. Als Grundlage dient der vorhandene Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan. Dieser dient als Basis für die weitere Vorgehensweise. Ausnahmeregelungen wie Einbeziehungssatzungen oder Ortsabrundungen werden prinzipiell nicht angewendet, da man keine Präzedenzfälle schaffen will, die dann als ungerecht empfunden werden. Auszug aus unserem Flächennutzungsplan

9 Einheimischenmodell :17:15 Quelle: Bayerischer Gemeindetag Der Bayerische Gemeindetag hat den Gemeinden folgende Information überlassen. Neues zum Streit um die Einheimischenmodelle Nach Gesprächen mit der Obersten Baubehörde gehen wir davon aus, dass der vom Bund der Europäischen Kommission übermittelte und von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erarbeitete Entwurf eines Einheimischenmodells mit Europarecht vereinbar und geeignet ist, den bayerischen Städten und Gemeinden als Grundlage ihrer Einheimischenmodelle zu dienen. Der Entwurf des Einheimischenmodells des Bundes sieht folgenden Rahmen vor: Die Städte und Gemeinden können ihr Einheimischenmodell innerhalb dieses Rahmens frei gestalten: 1. Ausschlusskriterien (Zugangsvoraussetzungen zur Vergabe im Einheimischenmodell): - Ortsansässigkeit: maximal 5 Jahre - Einkommen: Bewirbt sich ein Paar oder eine Familie, darf das Gesamteinkommen ,- zuzüglich der Kinderfreibeträge in Höhe von 7.000,- nicht überschreiten. Bei Alleinstehenden ist die Hälfte dieses Betrags, also ,- (ggf. zuzüglich von Kinderfreibeträgen) maßgeblich. Liegt in Ihrer Stadt oder Gemeinde das Durchschnittseinkommen eines Steuerpflichtigen vor Abzügen unter dieser Höchstgrenze, ist dieses Einkommen maßgebend. - Vermögen: Das Vermögen der Bewerber darf den Grundstückswert der im Einheimischenmodell veräußerten Fläche nicht übersteigen. Die Bewerber dürfen nicht Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der betreffenden Gemeinde sein. 2. Auswahlverfahren (Punktesystem) Im Auswahlverfahren soll vorwiegend nach sozialen Gesichtspunkten (z.b. Einkommen, Kinder, Pflege naher Verwandter) entschieden werden. Von einer Bepunktung des Ehrenamts sollte abgesehen werden. Eine abschließende Entscheidung hat die Europäische Kommission bislang nicht getroffen. Derzeit wird geprüft, ob die Grundstücks- und Wohnungsvergaben über das Einheimischenmodell überhaupt eine Binnenmarktrelevanz aufweisen. Dazu wird die Oberste Baubehörde mit Unterstützung des Bayerischen Gemeindetags eine Umfrage bei allen bayerischen Städten und Gemeinden durchführen.

10 Straßenausbaubeitragssatzung Die Gemeinde Antdorf hat es bis heute vermeiden können, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen. Wir werden dies auch in Zukunft versuchen. Das Problem dabei ist, dass nur finanziell unabhängige Gemeinden auf diese Satzung verzichten dürfen. Das heißt, einer Gemeinde kann die Genehmigung des Haushalts verweigert werden, wenn sie einen Kredit benötigt, jedoch ihre Einnahmemöglichkeiten, z.b. in Form einer Straßenausbaubeitrags- Erhebung nicht ausschöpft. Auszug aus Quelle: Verwaltungsservice Bayern Straßenausbaubeiträge; Erhebung Beiträge der Gemeinden zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen. Beschreibung Während Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Straßen erhoben werden, fallen gemeindliche Straßenausbaubeiträge nur in den übrigen Fällen von Verbesserungen oder Erneuerungen an; sie sind insofern nachrangig. Straßenausbaubeiträge fallen nicht für Maßnahmen an, die nur den Straßenunterhalt betreffen; diese sind aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt zu finanzieren. Die Grenze zwischen beitragspflichtiger Verbesserung oder Erneuerung und beitragsfreier Unterhaltung lässt sich nicht schematisch, sondern nur für jede Maßnahme gesondert ziehen. Straßenausbaubeiträge werden aufgrund des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erhoben. Sie setzen in jedem Fall eine wirksame örtliche Beitragssatzung voraus, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aussehen kann, so dass sich globale Aussagen nur bedingt treffen lassen. Eine Bewertung von Beitragsbescheiden erfordert in jedem Fall die Kenntnis des einschlägigen Ortsrechts, das bei der Gemeinde eingesehen werden kann. Die Gemeinden sind regelmäßig verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und die danach automatisch entstehenden Beitragspflichten mittels Bescheid abzurechnen. Vom Erlass einer Ausbaubeitragssatzung kann nur in Ausnahmefällen und nur dann abgesehen werden, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig ist. Straßenausbaubeiträge dürfen seit dem grundsätzlich nur noch innerhalb einer Höchstfrist von 20 Jahren nach dem Eintritt der Vorteilslage erhoben werden. Die Vorteilslage ist dann gegeben, wenn die zu sanierende Ortsstraße "insgesamt betriebsfertig", d. h. technisch endgültig fertiggestellt ist.

11 Veranstaltungen Mai - August 2015 Regelmäßig wiederkehrende Termine: jeden 1. Montag im Monat FFW-Übung jeden 2. Donnerstag im Monat Musikantenstammtisch im EC-Heim um Uhr jeden letzten Mittwoch im Monat Veteranenstammtisch im EC-Heim um Uhr Mai 2015 Datum Uhrzeit Veranstalter und Anlass Ort Maibaumburschen Kirchplatz Maibaum aufstellen Maibaumburschen Mailaufen Gartenbauverein Kirchplatz Pflanzentauschmarkt ASV Höck-Stadel Nachspielzeit Fingerhakler Gundertshausen Alpenländische Meisterschaft Eisstockclub Eisstockplatz Vatertagsturnier Trachtenverein Musik- und Trachtenfest Pfarrei Andechswallfahrt Juni 2015 Obersöchering Treffpunkt: Petermichl Datum Uhrzeit Veranstalter und Anlass Ort Pfarrei Fronleichnamsprozession BVT Obersiffelhofen (20.6. Ausw.) Johannifeuer Pfarrei / Gemeinde Patrozinium u. Dorffest / Einweihung Kirchplatz Kirchplatz

12 Juli 2015 Datum Uhrzeit Veranstalter und Anlass Ort Pfarreiengemeinschaft Habach Firmung Trachtenverein Iffeldorf Trachtenwallfahrt Loisachgau Trachtenverein Neuried Heubodenfest ASV Sportplatz Dorflauf Trachtenverein Heimatabend Neuried August 2015 Datum Uhrzeit Veranstalter und Anlass Ort Fingerhakler Rimbach Deutsche Meisterschaft Eisstockclub Eisstockplatz Herrenturnier Trachtenverein Penzberg Gauheimatabend Trachtenverein Gaufest Penzberg Treffpunkt: Petermichl Fundsachen In letzter Zeit bei der Gemeinde Antdorf abgegebene Fundsachen: Kette mit Herzanhänger verschiedene Schlüssel Ring Brille Umhängetasche

13 Todesfall Liebe trauernde Angehörige! Der Tod eines lieben Menschen erfüllt Sie mit Schmerz und Trauer. Alles Mitgefühl und alle Anteilnahme können den Schmerz höchstens lindern, aber nicht beseitigen. Als weitere Belastung kommt hinzu, dass nach dem Tod eines Angehörigen eine Fülle von Formalitäten zu erledigen sind. Diese sind oft nicht bekannt, so dass man sich mühsam durchfragen muss. Wir haben alles zusammengestellt, was für Sie im Zusammenhang mit einer Beerdigung in Antdorf wichtig sein kann... In der Hoffnung, dass wir Ihnen damit einen kleinen Dienst erweisen können und in herzlicher Trauer mit Ihnen verbunden Ihr Pfarrer Peter Seidel mit dem Pfarrgemeinderat Den Arzt benachrichtigen, dass der/die Angehörige verstorben ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus oder Heim wird dazu von der Leitung des Hauses bzw. Station ein Arzt beauftragt. Nehmen Sie Kontakt zu Pfarrer Peter Seidel auf (Tel /219) um den Ort und die Zeit für die Beerdigung und ein Trauergespräch zu vereinbaren. Falls Pfarrer Seidel nicht erreichbar ist, wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro in Habach (Tel /219 täglich von Uhr geöffnet, Donnerstags auch von Uhr). Wenden Sie sich dann an Herrn Albert Nagl, Untergasse 13 in Obersöchering (Tel /275 oder Handy-Nr ). Er kümmert sich um das Einbetten des/der Verstorbenen und hilft Ihnen beim Besorgen der Todesanzeige und der Sterbebilder. Besprechen Sie dann mit Frau Renate Frech (Tel /2982 oder Handy-Nr ) das Totengebet oder Rosenkranz. Sie wird den Aushang am

14 Leichenhaus veranlassen und der Mesnerin Bescheid sagen, damit die Totenglocke (Schiedam) geläutet wird. Auch für das Öffnen und Schließen des Grabes wird Herr F.X. März benachrichtigt. Beim Standesamt des Sterbeortes wird Ihnen eine Sterbeurkunde ausgestellt. In Habach befindet sich das Standesamt im Rathaus, Tel / Dazu müssen Sie die Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder das Stammbuch des/der Verstorbenen mitbringen, sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten, falls der/die Verstorbene verwitwet war, die Todesbescheinigung des Arztes und Ihren eigenen Ausweis. Eine Abschrift der Sterbeurkunde geben Sie bitte an das Pfarrbüro in Habach weiter. Wenn Sie es wollen, erledigt Hr. Nagl dies für Sie. Für evangelische Christen ist das Evang. Pfarramt in Penzberg, Schlossfeldweg 2, Tel / zuständig. Falls Sie einen Organisten für die musikalische Umrahmung des Requiems brauchen, wenden Sie sich bitte an Hr. Benedikt Höck sen. Dorfstrasse 7 in Antdorf, Tel /6931. Für die Beerdigung brauchen Sie Träger für den Sarg, die Fahne und das Sterbekreuz (z.b. Nachbarn, Freunde). Die Sterbebilder sollten Sie vor dem Gottesdienst bei der Mesnerin Frau Rosa Kirchbichler abgeben. Wir möchten uns natürlich auf diesem Wege recht herzlich bei unserer Hedwig Pfluger bedanken, die die letzten 20 Jahre den Angehörigen der Verstorbenen als Trauerbegleitung sowohl in organisatorischen Angelegenheiten als auch menschlich zur Seite gestanden ist.

15 Bürgerbeteiligung Antdorf Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie bereits in der Bürgerversammlung 2014 angesprochen, wäre von Seiten der Gemeinde großes Interesse vorhanden, eine Genossenschaft zu gründen. Ziel dieser Genossenschaft sollte es sein die Infrastruktur unseres Ortes zu verbessern. Als erstes Projekt wäre ein Seniorenheim angedacht. Um die Gleichberechtigung aller Genossenschaftsteilnehmer zu wahren, könnte bei unserem favorisierten Modell, jeder Bürger nur einen Genossenschaftsschein in Höhe von zum Beispiel 500 erwerben. Um jedoch die finanziellen Mittel für die Realisierung des Projektes zu gewährleisten, kann jeder Genossenschaftsteilnehmer bei der Genossenschaft Geld anlegen, welches mit einem etwas höheren Zins als marktüblich, verzinst wird. Ob dieses oder ein anderes Modell in Frage kommt würden wir gemeinsam erarbeiten. Bevor wir jedoch Kosten bezüglich einer Genossenschaftsgründung verursachen, wäre es für uns von Vorteil, wenn wir überhaupt wüssten, ob für ein solches Projekt Interesse besteht. Aus diesem Grund haben wir unten einen Abschnitt angehängt, mit der Bitte diesen auszufüllen und anonym bei der Gemeinde einzuwerfen. Erklärung Abschnitt 1.) Für jedes Familienmitglied kann ein Genossenschaftsanteil erworben werden, deshalb bitte Anzahl eintragen. 2.) Jedes Mitglied kann zusätzlich Kapital in die Genossenschaft einbringen, welches mit einem etwas höheren Zinssatz als marktüblich verzinst wird. 3.) Eine Genossenschaft braucht eine Vorstandschaft, was natürlich mit etwas Zeitaufwand verbunden ist. Genossenschaft Antdorf Anzahl Genossenschaftsanteil Stück Kapitalanlage ja nein Vorstandschaft ja nein

16 Gemeinde Antdorf Schleierweg Antdorf Tel: 08856/91999 Fax: 08856/ gemeinde@antdorf.bayern.de Die Öffnungszeiten der Gemeinde Antdorf sind: Montag: 17:00-19:00 Uhr Mittwoch: 17:00-19:00 Uhr Freitag: 9:00-10:00 Uhr Sowie Termine nach Vereinbarung Verwaltungsgemeinschaft Habach Hofmark Habach Tel: 08847/ Fax: 08847/ Die Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft sind: Montag 8:00-12:00 Uhr Dienstag 8:00-12:00 Uhr Donnerstag 8:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag 8:00-12:00 Uhr

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