Umweltpolitische Arbeit
|
|
- Pamela Kuntz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 100% Recyclingpapier Umweltpolitische Arbeit Leipzig, 22. Mai 2013 Touristische Potentialanalyse und Betrachtung der Grobvarianten der Trassen des Projektes Anbindung des Elster-Saale-Kanals an die Saale für das Gebiet der sächsischen und sachsen-anhaltinischen Kommunen und Landkreise Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, die Entscheidung für oder gegen die Anbindung des Elster-Saale-Kanals an die Saale stellt einen entscheidenden Schritt für die weitere Entwicklung Leipzigs dar. Sowohl aus naturschutzfachlicher als auch finanzieller Sicht (Planungssumme 115 Millionen Euro) ist dieses Projekt in keinster Weise nachhaltig und stellt eine Ressourcenverschwendung dar. Diese Ressourcen könnten an anderen Stellen effektiver eingesetzt werden, z.b. Verwaltungspersonal für den Natur- und Gewässerschutz sowie Geldmittel der Stadt Leipzig. Aus naturschutzfachlicher Sicht kommt es zu Eingriffen in europäische Schutzgebiete des Natura-2000-Netzes. Deren Ziel ist es die biologische Vielfalt (Biodiversität) in Europa nachhaltig zu bewahren und zu entwickeln. Die geplante Trassierung beeinträchtigt auf sächsicher Seite im Raum Leipzig erheblich das direkt anliegende FFH- Gebiet "Bienitz und Moormergelgebiet", sowie das SPA-Gebiet Leipziger Auwald. Eine Veränderung der Lebensräume in den genannten Natura-2000 Gebieten ist nicht mit den Gebietsspezifischen Erhaltungszielen nach Artikel 6 (3) der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie) und 34 BNatSchG zu vereinbaren. Nach dem Wortlaut der FFH-RL (Artikel 6 Abs. 3) und 34 BNatSchG löst bereits die Möglichkeit einer Beeinträchtigung die Pflicht zur Durchführung einer Fauna-Flora-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) aus. Vor einer Zustimmung Leipzigs zu diesem Vorhaben gilt es abzuwarten, wie sich das Land Sachsen-Anhalt bzw. die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes zu dem länderübergreifenden Projekt äußert. Nach Aussage der WSV besteht kein Interesse an einem Anschluß Leipzigs an das Bundeswasserstraßennetz. Dafür stehen keine Mittel zu Verfügung, vor allem nicht für ein Schiffshebewerk. Ein Ausbau für den wasserseitigen Güterverkehr ist nicht vorgesehen. Ansprechpartner Florian Wüstneck Juliane Elzner- Buhl Kontakt upa@oekoloewe.de Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.v. Haus der Demokratie Leipzig Bernhard-Göring-Str Leipzig Telefon Fax Geschäftskonto Sparkasse Leipzig Konto BLZ Spendenkonto Sparkasse Leipzig Konto BLZ Geschäftsführung Nico Singer Vereinsvorstand Marco Böhme Beatrice Garske Peter Hartelt Dr. Sabine Hübert Michael Schaaf Holger Seidemann Philipp Steuer Annett Wagner Steuernummer 231/141/02229 (FA Leipzig II) Vereinsregister-Nummer VR45 (Amtsgericht Leipzig) Mitglied im anerkannten Naturschutzverband:
2 Allein die derzeitig vorhandenen Schleusen auf Sachsen-Anhaltinischer Seite müssten entsprechend ausgebaut werden, was mit einem erheblichen Mehraufwand an Kosten und Personal einhergeht. Die Folgekosten für Brückenum- bzw. -ausbaumaßnahmen stellen dabei einen weiteren nicht unerheblichen Posten dar. Bitte bedenken Sie vor einer Entscheidung zu diesem Projekt die von uns genannten Einwände. Die Stadt Leipzig befindet sich derzeit in einer Position des Reagierens, erst nach einer klaren Äußerung Sachsen-Anhalts besteht die Notwendigkeit einer Abwägung über die mögliche Anbindung des Elster-Saale-Kanals an die Saale.
3 Übersicht der Schutzgebiete und deren Hauptgefährdungsfaktoren für verschiedene Arten: Schutzgebiet Lebensraumtyp Hauptgefährdungsfaktoren FFH- Gebiet "Bienitz Eutrophe Stillgewäs- Uferverbau und - und Moormerser befestigung, Freizeitnut- gelgebiet" zung, Bootsverkehr, Feuchte Hochstaudenfluren Wegeunterhaltung, Uferbefestigung und Fließgewässerverbau, Stauhaltung, Grundwasserabsenkung, Brenndolden- Auenwiesen Entwässerung, Veränderung des Flutregimes, Intensivierung von Mahd oder Beweidung, Düngung betroffene Arten (ausgewählte) Fischotter, Höckerschwan, Schellente, Haubentaucher, Wachtelkönig, Rohrammer, Eisvogel, Helm- Azurjungfer, grüne Keiljungfer, asiatische Keiljungfer, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Schmale Windelschnecke, westliche Smaragdeidechse, Schlingnatter, Rotbauchunke, Gelbbauchunke Kalkreiche Niedermoore Entwässerung (v.a. Grundwasserabsenkung), Nutzungsaufgabe SPA-Gebiet Leipziger Auwald Zerschneidung zusammenhängender Auwaldkomplexe, Beeinträchtigung störungsarmer Brutplätze, Wegfall von Biotopbäumen ( Nest- und Höhlenbäume), Beseitigung von liegendem und stehendem Totholz Baumfalke, Eisvogel, Flußuferläufer, Grauammer, Grauspecht, Halsbandschnäpper, Heidelerche, Kiebitz, Knäkente, Mittelspecht, Neuntöter, Raubwürger, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Sperbergrasmücke, Weißstorch, Wendehals, Wespenbussard, Zwergdommel, Zwergschnäpper
4 1.Wirkungen der Potentialanalyse Elster-Saale-Kanal auf das FFH-Gebiet Bienitz und Moormergelgebiet Die Anbindung des Elster-Saale Kanals an die Saale unterliegt dem europäischen Projektbegriff / Planbegriff im Sinne des Artikels 6 der FFH-RL. Die Folgen aus der resultierenden Grundwasserabsenkung und Zerschneidung von Lebensräumen infolge der Trassenplanung, müssen vor Zulassung zwingend eine FFH- Verträglichkeitsprüfung mit Summationsbetrachtung durchlaufen (siehe Artikel 6 Abs. 3 FFH-RL). Nach dem Wortlaut der FFH-RL (Artikel 6 Abs. 3) und 34 BNatSchG löst bereits die Möglichkeit einer Beeinträchtigung die Pflicht zur Durchführung einer FFH-VP aus. 1.2 Lage des FFH-Gebietes Das FFH-Gebiet Bienitz und Moormergelgebiet liegt im nahen Planungsumgriff und wird teilweise durch die geplante Trassierung des Kanals durchschnitten. Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand aus der Planung des Projektes wahrscheinlich. 1.3 Beeinträchtigung des FFH- Gebietes Bienitz und Moormergelgebiet a) Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Das Gebiet repräsentiert die Lebensraumtypen Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnoptamion oder Hydrocharition (LRT 3150), Trespe-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (LRT 6210), Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Stufe inkl. Waldsäume (LRT 6430), Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler (LRT 6440), Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe (LRT 6510), Kalkreiche Niedermoore (LRT 7230) und Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald (LRT 9170) 1. Erhaltung einer strukturreichen, wechselfeuchten Niederung auf Moormergel im Leipziger Tiefland einschließlich der Endmoräne Bienitz, mit Vorkommen in Sachsen seltener, kalkhaltiger Standorte in Verbindung mit trockenwarmem Klima, verschiedenen Wiesen- und Rasengesellschaften sowie Eichen-Hainbuchenwäldern. 2. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-RL, einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Lebensräume des Anhanges I der FFH-RL von Bedeutung sind. Landesweite Bedeutung kommt den Kalk-Trockenrasen (LRT 6210) und den Kalkreichen Niedermooren (LRT 7230) zu, da sie in Sachsen stark gefährdet beziehungsweise vom Verschwinden bedroht sind. An beiden Reliktstandorten der Kalk-Niedermoore kommt die in Sachsen vom Aussterben bedrohte Stumpfblütige Binse (Juncus subnodulosus) vor. Von dieser existieren derzeit ausschließlich auf dem Messtischblatt 4639 gesicherte Nachweise. Bei dem Niedermoorbereich an der Hunnenquelle handelt es sich um die größte Fläche des Lebensraumtyps 7230 im Freistaat Sachsen. Die Feuchten Hochstaudenfluren (LRT 6430) gehören gegenwärtig zu den artenreichsten Lebensraumtypen des Gebietes und nehmen auf Grund ihres Erhaltungszustandes sowie ihrer beachtlichen Flächengröße landesweit einen vorderen Platz ein. Der Bestand am Grenzgraben an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt erfüllt in idealer Weise das Leitbild des Lebensraumtyps und kann als regionaler Referenzstandort fungieren. Da lediglich in sechs FFH-Gebieten Brenndolden-Auenwiesen
5 (LRT 6440) erfasst werden konnten, hat auch der Bestand mit wenigen echten Auenwiesenarten auf der Spitzwiese eine große Bedeutung. 3. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-RL sowie ihrer Habitate im Sinne von Artikel 1 Buchst. f der FFH-RL. Im Gebiet nachgewiesene Arten zum Stand 2004: Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) Bei der kleinen, aber vitalen Population der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) an der Hunnenquelle handelt es sich um eins der gegenwärtig vier bekannten Vorkommen von dieser vom Aussterben bedrohten Art in Sachsen. 4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung beziehungsweise der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumtyp- und Habitatflächen des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der FFH-RL entsprochen wird. b) Auswirkungen auf die Schutzgebietsziele / Wirkfaktoren der Trassenplanung Durch die Veränderung des Wasserregimes und die damit stattfindenden Absenkungen des Grundwassers in das FFH- Gebiet ist die Verschlechterung der genannten Schutzgebietsziele anzunehmen. Um erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen bzw. Schutzgebietszielen in Natura Gebieten qualifizieren zu können, wurde über den Begriff des qualitativ-absoluten Flächenverlustes von Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-RL ein Instrument geschaffen, dass beim Überschreiten von Flächengrößen in den Lebensräumen konkrete Schwellenwerte (Flächenverlustwerte) festsetzt. Durch Überschreitungen dieses qualitativ-absoluten Flächenverlustwertes in Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-RL werden regelmäßig erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgebietsziele des FFH-Gebietes ausgelöst. Der im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutzes erarbeitete Fachkonventionsvorschlag zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-Vorprüfung nennt für an den Gewässern in Sachsen und damit zugleich regelmäßig innerhalb von Natura 2000-Gebieten und als deren Schutzgebietsziel festgeschrieben Lebensraumtypen folgende Größen von Flächeninanspruchnahmen, ab denen die Erheblichkeitsschwellen in jedem Falle überschritten ist. Quelle: (Lambrecht/Trautner, Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP, Endbericht zum Teil Fachkonventionen Schlussstand FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrage des Bundesamtes für Naturschutz; Tab. 2, S 35 bis. 37 Insbesondere sind die an einen hohen Grundwasserstand bzw. an ein besonderes Wasserregime gebundene Lebensraumtypen (Anh. 1) sowie deren charakteristische Arten und die Arten (Anh. II) gefährdet. Austrocknungen (auch teilweise) der Feuchtbiotope / feuchten Biotope entfalten je nach Häufigkeit und Zeitdauer negative Folgen, die auch über der Erheblichkeitsschwelle liegen und
6 gegen das Verschlechterungsverbot im FFH-Gebiet verstoßen. In den folgenden genannten Lebensraumtypen werden die Populationen der folgenden wertgebenden bzw. charakteristischen Arten durch die Entwertung des Erhaltungszustandes des Lebensraumes (hervorgerufen durch Grundwasserabsenkungen, Trockenfallen, Verringerung der bisherigen Feuchte) erheblich geschädigt. Empfindlich auf Feuchteveränderungen reagieren folgende Lebensraumtypen: 3150 Eutrophe Stillgewässer 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6440 Brenndolden-Auenwiesen 7230 Kalkreiche Niedermoore Diese Angaben zur Gefährdung durch Grundwasserabsenkung und Veränderungen des Nährstoffgehaltes (Folgewirkung) sind folgender Quelle entnommen: Sysmank et al., Das europäische Schutzgebietssystem Natura Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.); siehe darin jeweilige Fachkapitel zu den genannten LRT unter Punkt Gefährdungsursachen. Zusätzlich wird je nach Ausprägungstyp der Biotope auf mögliche besondere Empfindlichkeit bei Veränderung der Trockengrade hingewiesen (Quelle: Ellenberg, Heinz; Scripta Geobotanica IX, Zeigerwerte der Gefäßpflanzen Mitteleuropas. Göttingen: 1974, darin Tabelle S. 46 ff.; Spalte F=Feuchtezahl) Hinweis: Auf die Veränderungen der Bodenfeuchte folgen auch weitere negative Auswirkungen durch die Beeinflussung der Säurestufe, der Sauerstoffversorgung und der Nähstoffversorgung (Stickstoff; Phosphate; Mineralien). In der aktuellen Fachliteratur werden bereits die Veränderungen der Bodenfeuchte / des Grundwasserstandes in FFH-Gebieten für die FFH-VP handhabbar besprochen und als Auslöser für erhebliche Beeinträchtigungen in FFH-Gebieten betrachtet. Darin werden auch entsprechende Schwellen zur Erheblichkeit definiert. Diese Schwellenüberschreitungen werden an den Standorttoleranzen der charakteristischen Pflanzenarten bezüglich der Ordinalwerte der Bodenfeuchte abgeleitet. Hier der unmittelbare Zusammenhang zwischen Bodenfeuchte (Wert mit Skalierung 0 bis 7) und Grundwasserabstand für terrestrische Böden beachtlich. Sie schwankt z. B. bei Grundwasserflurabständen von 0 bis 200 cm zwischen Feuchtegrad 7 und 3. Werden die artspezifischen Toleranzwerte der Bodenfeuchte verlassen, treten dann je nach Empfindlichkeit entsprechende Beeinträchtigungen auf. (Quelle: Kelschebacher und Klüver; Erheblichkeit bei graduellen Funktionsverlusten durch Bodenfechte-Änderung. Vorschlag zur Vorgehensweise im Rahmen der FFH-VP am Beispiel des LRT In: Natur und Landschaftsplanung, Jg.: Januar 2011, S. 15 ff.) Da wir nicht in der Lage sind, die nicht vorhandene FFH-VP hier praktisch stellvertretend für den Unternehmer auf eigene Kosten anzufertigen, unterstellen wir nach dem Vorsorgeprinzip für alle in der Stellungnahme genannten charakteristischen oder wertgebenden Pflanzenarten der Lebensraumtypen eine Überschreitung des Feuchtetoleranzbereiches und damit eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele. Nach unserer Kenntnis sind die Toleranzwerte zur Bodenfeuchte für Pflanzenarten in der Datenbank TERRA BOTANICA erhältlich.
7 c) Betroffene "Charakteristische Arten der Lebensraumtypen" LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnoptamion oder Hydrocharition Tierarten: Fischotter Höckerschwan, Schellente, Bläßhuhn, Gänsesäger, Haubentaucher Rotbauchunke, Europäische Sumpfschildkröte, Laubfrosch, Ringelnatter, Kleiner Wasserfrosch, Seefrosch, Kammolch Brachsen, Güster, Karausche, Hecht, Döbel, Alan, Schlammpeitzger, Flußbarsch, Wels Pflanzenarten, dominante: Hydrocharis morsus-ranae, Lemna spp., Potamogeton spp., Stratiotes aloides, Utricularia spp. Hauptgefährdungsfaktoren: Nährstoff- und Schadstoffeintrag (v.a. Abwassereinleitung, Biozideintrag, einschließlich atmogenem Eintrag), Uferverbau und -befestigung, Freizeitnutzung, Bootsverkehr, intensive fischereiliche Nutzung, Verfüllung (besonders bei kleinen Gewässern) LRT 6210 Trespe-Schwingel-Kalk-Trockenrasen Tierarten: Feldlerche, Brachpieper, Hänfling, Zippammer, Goldammer, Ortolan, Neuntöter, Heidelerche, Sperbergrasmücke Schlingnatter, Westliche Smaragdeidechse Calliptamus itaclicus, Chorthippus brunneus, Chorthippus mollis, Decticus verrucivorus, Gryllus campestris, Mantis religiosa Amara consularis, Amara, eyrinota, Brachinus crepitans, Callistus palus cordatus, Harpalus puncticollis Candidula unifasciata, Chondrula tridens, Cichlicopa lubricella, Granaria frumentum, Helicella itala Pflanzenarten, dominante: Achillea pannonica, Adonos vernalis, Astragalus danicus, Carex supina, Erysimum crepidifolium, Euphorbia seguieriana, Festuca rupicola, Linum perenne, Orobanche coerulescens, Oxytropis pilosa, Potentilla incana, Pulsatilla vulgaris spp., Scabiosa canescens, Scorzonera purpurea Hauptgefährdungsfaktoren: Gesteinsabbau (Kalk, Zement), Trittbeeinträchtigungen (Wandern, Klettern, Drachenfliegen), atmogene Nährstoffeinträge, Intensivierung der Grünlandnutzung, (insbesondere Düngung), Weinbau, Aufforstung (insbesondere Kiefer)
8 LRT 6430 Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Stufe inkl. Waldsäume Tierarten: Rohrammer, Feldschwirl, Braunkehlchen Chorthippus parallelus, Chrysochraon brachyptera, Conophalus dorsalis, Gomphocerus rufus, Mecostethus grossus, Metrioptera roeseli, Miramella alpina, Andrena nitidiuscula, Macropis labiata, Melitta nigricans, Tetralonia salicariae Macrosteles septemnotatus Antistea elegans, Glyphesis servulus, Hygrolycosa rubrofasciata, Oedothorax gibbosus, Pirata latitans Pflanzenarten, dominante: Achillea ptarmica, Aconitum variegatum, Angelica archangelica, Angelica sylvestris, Bryonia dioica, Calystegia sepium, Chaerophyllum aureum, Circaea lutetiana, Cirsium hirsutum, Cuscuta europaea, Dipsacus pilosus, Epilobium hirsutum, Geranium phaeum, Impatiens noli- tangere, Knautia dipsacifolia Hauptgefährdungsfaktoren: Wegeunterhaltung, Uferbefestigung und Fließgewässerverbau, Stauhaltung, Grundwasserabsenkung, Intensivierung der Mahd, intensive Beweidung, Umbruch, Verbuschung, Aufforstung LRT 6440 Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler Tierarten: Wachtelkönig Chorthippus albomarginatus, Chorthippus dorsatus, Chrysochraon dispar, Mecosthetus grossus, Metrioptera roeseli Lachnaeus critinus Pflanzenarten, dominante: Achillea cartilaginea, Allium angulosum, Cnidium dubium, Gratiola officinalis, Inula britannica, Juncus atratus, Lathyrus palustris, Oenanthe lachenalii, Peucedanum officinale, Scutellaria hastifolis, Tetragonolobus maritimus, Veronica longifolia, Viola elatior, Viola persicifolia, Viola pumila Hauptgefährdungsfaktoren: Entwässerung, Veränderung des Flutregimes, Intensivierung von Mahd oder Beweidung, Düngung, Aufforstung LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen Tierarten: Feldlerche; Wiesenpieper; Wachtel; Wachtelkönig; Grauammer
9 Goldene Acht; Großer Feuerfalter; Heller und Dunkler Ameisenbläuling Spinnen: Pardosa amentata; Pardosa prativaga; Pardosa pullata; Trochosa ruricola Pflanzenarten, dominante: Großer Wiesenknopf; Glatthafer; Fuchsschwanz, Wilde Möhre; Wiesen-Storchschnabel; Pastinak; Wiesen-Bocksbart; Wiesen-Pippau; Wiesen-Labkraut; verschiedene Seggenarten (z. B. ; Brenndolde; Rasen-Schmiele; Kälberkropf-Arten; Gemeiner Dost; Sumpf-Scharfgabe; Sumpf-Kratzdistel; Moor-Labkraut; Wald-Engelwurz; Herbst-Zeitlose; Flatter-Binse; Knäul-Binse; Kümmel-Silge; Supf- Schachtelhalm; Sumpf-Dotterblume; Wiesen-Segge; Kohl-Kratzdistel; Sumpf-Pippau; Sumpf- Hornklee; Wiesen-Knöterich; Trauben-Trespe; Bach-Nelkenwurz; Supf-Vergissmeinnicht; Flatter-; Knäul-; Sumpf-; Faden-Binse; Sumpf-Storchschnabel; Hauptgefährdungsfaktoren: Nutzungsaufgabe, Grünlandumbruch, Intensivierung der Mahd bzw. Nachbeweidung, Umstellung auf Weidewirtschaft, starker Nährstoffeintrag (z.b. Aufdüngen zwecks Silageschnitt), Melioration bzw. Grundwasserabsenkung bei den feuchteren Ausbildungen, Aufforstung Das extensiv genutzte Grünland frischer Standorte ist in Sachsen stark gefährdet; magere Ausbildungen gehören auch nach 26 SächsNatSchG zu den besonders geschützten Biotopen. Hier finden sich zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten (zum Beispiel Gefäßpflanzen, Vögel, Schmetterlinge, Heuschrecken, Wanzen, Zikaden und andere Wirbellose). LRT 7230 Kalkreiche Niedermoore Tierarten: Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Orthetrum coerulescens Chorthippus montanus, Gryllotalpa gryllotalpa, Mecosthethus grossus Coenonympha oedippus Agonum dolens, Cercyon convexiusculus, Elaphrus uliginosus, Pterostichus rhaeticus Andrena angiustor, Andrena haermorrhoa, Lasioglossum fratellum Pflanzenarten, dominante: Carex davalliana, Carex frigida, Carex hostiana, Carex viridula ssp. brachyrryncha, Juncus subnodulosus, Schoenus ferrugineus, Schoenus nigricans, Trichophorum alpinum Hauptgefährdungsfaktoren: Entwässerung (v.a. Grundwasserabsenkung), Nutzungsaufgabe (Sukzession, Verbuschung), Intensivierung der Grünlandnutzung (zu hohe Weideintensität u.a., Nähtstoffeintrag (Dünger, atmogen u.a.)
10 LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Tierarten: Mittelspecht, Trauerschnäpper, Waldlaubsänger, Grauspecht, Kleiber Boloria euphrosyne, Catocala promissa, Catocala sponsa, Cyclophora ruficiliaria, Drymonia querna, Drymonia ruficornis, Hamearis lucina, Harpyia milhauseri, Momo alpium, Neozephyrus quercus, Akimerus schaefferi, Cerambyx cerdo, Chlorophus herbsti, Clytus tropicus, Exocentrus adspersus, Lucanus cervus Aegopinella nitns, Aegopinella pura,carychium tridentatum, Cochlicopa lubrica, Cochlicopa laminata, Discus rotundatus, Punctum pygmaeum Pflanzenarten, dominante: Carpinus Betulus, Quercus petraea Carpinus Betulus, Crataegus monogyna, Ligustrum vulgare, Quercus petraea, Rosa arvensis, Sorbus domesticus, Sorbus torminalis, Virburnum lantana, Campanula persicifolia, Carex montana, Carex umbrosa, Convallaria majalis, Festuca heterophylla, Galium sylvaticum, Lathyrus niger, Melica picta, Melittis melissophyllum, Primula veris Eurhynchium striatum, Fissidens dubius, Plagiochila asplenioides, Thuidium tamariscinum u.a. Hauptgefährdungsfaktoren: Intensive Forstwirtschaft, Nadelholzaufforstung, Förderung einer einzigen Baumart, Rodung
11 2. Wirkungen der Potentialanalyse Elster-Saale-Kanal auf das SPA-Gebiet Leipziger Auwald Die Anbindung des Elster-Saale Kanals an die Saale unterliegt dem europäischen Projektbegriff / Planbegriff im Sinne des Artikels 6 der FFH-RL. Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bzw. 34 Abs. 1 bis 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes oder Planes mit den festgelegte Erhaltungs-zielen des betreffenden Gebietes vor. Die Folgen aus der Grundwasserabsenkung müssen vor Zulassung zwingend eine FFH- Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich ihrer Summationswirkung durchlaufen. (Artikel 6 Abs. 3) Die Unterlassung aus der Vergangenheit kann nicht verfahrensrechtlich wirkungslos in die neue Planung übernommen werden. Nach dem Wortlaut der FFH-RL (Artikel 6 Abs. 3) löst bereits die Möglichkeit einer Beeinträchtigung die Pflicht zur Durchführung einer FFH-VP aus. 2.1 Lage des SPA-Gebietes Das SPA-Gebiet "Leipziger Auwald" liegt im nahen Planungsumgriff und wird teilweise durch die geplante Trassierung des Kanals durchschnitten. Es kommt zu Überschneidungen/ Berührungen mit den FFH-Gebieten "Bienitz und Moormergelgebiet" und "Leipziger Auensystem". 2.3 Beeinträchtigung des SPA-Gebietes Leipziger Auwald a) Gebietsbeschreibung Naturnahe Fluss- und Auenlandschaft mit ausgedehnten Hartholzau- u. Eichen- Hainbuchenwäldern sowie wertvollen Stromtal-Auenwiesen, zahlreiche Strukturelemente wie Altwässer, Staugewässer, ehemalige Lehmstichlachen, verbuschte Bereiche. (Gesamtfläche 4952 ha) b) Schutzwürdigkeit Bedeutendes Brutgebiet von Vogelarten naturnaher Flussauen, bedeutendes Nahrungs- und Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wasservogelarten. c) Vogelarten und Erhaltungsziele Im Gebiet sind 22 Vogelarten nach Sächsischem SPA-Fachkonzept (Anhang I-Arten der EG- Vogelschutzrichtlinie, Kategorie 1 und 2 der Roten Liste Sachsens) nachgewiesen: Baumfalke, Eisvogel, Flussuferläufer, Grauammer, Grauspecht, Halsbandschnäpper, Heidelerche, Kiebitz, Knäkente, Mittelspecht, Neuntöter, Raubwürger, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Sperbergrasmücke, Weißstorch, Wendehals, Wespenbussard, Zwergdommel, Zwergschnäpper
12 Das Vogelschutzgebiet besitzt eine herausragende Funktion als Wasservogellebensraum und ist ein bedeutendes Nahrungs- und Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wasservogelarten. d) Lebensraumbezogene Erhaltungsziele, Vogellebensräume Ziel ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb des Vogelschutzgebietes zu erhalten oder diesen wieder herzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammenhänge zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der für das Vogelschutzgebiet genannten Vogelarten sind insbesondere: Die naturnahe Flussauenlandschaft von Weißer Elster, Pleiße und Luppe, mit großflächigen Altbeständen der Hartholzaue sowie naturnahen Eichen- Hainbuchenwäldern mit höhlenreichen Einzelbäumen in enger Verzahnung mit Frischund Feuchtwiesen oder -weiden, sowie Nasswiesen, verbuschten Bereichen, Altwässern und Lachen der ehemaligen Lehmstiche. Neben den Fließgewässern sind auch naturnahe Stillgewässer bzw. Gewässer größerer Ausdehnung einschließlich ihrer Ufer- und Verlandungszonen von Bedeutung. Vorrangig in den Randbereichen der Aue treten Streuobstwiesen hinzu. Maßgeblich für alle Erhaltungsziele des SPA ist der Originaltext in der Grundschutz-verordnung im sächsischen Amtsblatt b) Auswirkungen auf die Schutzgebietsziele / Wirkfaktoren der Trassenplanung auf die LRT Durch die Veränderung des Wasserregimes und die bereits jetzt stattfindenden Absenkungen des Grundwassers ins SPA-Gebiet ist die Verschlechterung der genannten Schutzgebietsziele anzunehmen. Der im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutzes erarbeitete Fachkonventionsvorschlag zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-Vorprüfung nennt für an den Gewässern in Sachsen und damit zugleich regelmäßig innerhalb von Natura 2000-Gebieten und als deren Schutzgebietsziel festgeschrieben Lebensraumtypen folgende Größen von Flächeninanspruchnahmen, ab denen die Erheblichkeitsschwellen in jedem Falle überschritten ist. Quelle: (Lambrecht/Trautner, Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP, Endbericht zum Teil Fachkonventionen Schlussstand FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrage des Bundesamtes für Naturschutz; Tab. 2, S 35 bis. 37 Insbesondere sind die an einen hohen Grundwasserstand bzw. an ein besonderes Wasserregime gebundene Lebensraumtypen (Anh. 1) sowie deren charakteristische Arten und die Arten (Anh. II) gefährdet. Austrocknungen (auch teilweise) der Feuchtbiotope / feuchten Biotope entfalten je nach Häufigkeit und Zeitdauer negative Folgen, die auch über der Erheblichkeitsschwelle liegen und gegen das Verschlechterungsverbot im SPA-Gebiet verstoßen. Zusätzlich wird je nach Ausprägungstyp der Biotope auf mögliche besondere Empfindlichkeit bei Veränderung der Trockengrade hingewiesen (Quelle: Ellenberg, Heinz; Scripta Geobotanica IX, Zeigerwerte der Gefäßpflanzen Mitteleuropas. Göttingen: 1974, darin Tabelle S. 46 ff.; Spalte F=Feuchtezahl) Hinweis: Auf die Veränderungen der Bodenfeuchte folgen auch weitere negative Auswirkungen durch die Beeinflussung der Säurestufe, der Sauerstoffversorgung und der Nähstoffversorgung (Stickstoff; Phosphate; Mineralien).
13 In der aktuellen Fachliteratur werden bereits die Veränderungen der Bodenfeuchte / des Grundwasserstandes in FFH-Gebieten für die FFH-VP handhabbar besprochen und als Auslöser für erhebliche Beeinträchtigungen in FFH-Gebieten betrachtet. Darin werden auch entsprechende Schwellen zur Erheblichkeit definiert. Diese Schwellenüberschreitungen werden an den Standorttoleranzen der charakteristischen Pflanzenarten bezüglich der Ordinalwerte der Bodenfeuchte abgeleitet. Hier der unmittelbare Zusammenhang zwischen Bodenfeuchte (Wert mit Skalierung 0 bis 7) und Grundwasserabstand für terrestrische Böden beachtlich. Sie schwankt z. B. bei Grundwasserflurabständen von 0 bis 200 cm zwischen Feuchtegrad 7 und 3. Werden die artspezifischen Toleranzwerte der Bodenfeuchte verlassen, treten dann je nach Empfindlichkeit entsprechende Beeinträchtigungen auf. (Quelle: Kelschebacher und Klüver; Erheblichkeit bei graduellen Funktionsverlusten durch Bodenfechte-Änderung. Vorschlag zur Vorgehensweise im Rahmen der FFH-VP am Beispiel des LRT In: Natur und Landschaftsplanung, Jg.: Januar 2011, S. 15 ff.) Da wir nicht in der Lage sind, die nicht vorhandene SPA-VP hier praktisch stellvertretend für das Vorhaben auf eigene Kosten anzufertigen, unterstellen wir nach dem Vorsorgeprinzip für alle genannten charakteristischen oder wertgebenden Pflanzenarten der Lebensraumtypen eine Überschreitung des Feuchtetoleranzbereiches und damit eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele. Nach unserer Kenntnis sind die Toleranzwerte zur Bodenfeuchte für Pflanzenarten in der Datenbank TERRA BOTANICA erhältlich. c) Betroffene "Charakteristische Arten der Lebensraumtypen" Für die LRT sind erheblichen Schädigungen / Beeinträchtigungen in Folge der geplanten Trassenführung des Kanals der charakteristischen Tierarten wie hier folgend aufgezählt zu erwarten: Im SPA vorkommende Arten (Anhang I-Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie, Kategorie 1 und 2 der Roten Liste Sachsens) Hier werden die im Gebiet vorkommenden Arten aufgeführt, die in Tabelle 1 und 2 des Fachkonzepts aufgelistet sind. Tabelle 1 enthält die in Sachsen vorkommenden Brutvögel des Anhang I- Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie, Tabelle 2 enthält die Zugvogelarten der Roten Liste Sachsens, Kategorie 1 und 2 (auswahlrelevante Arten im engeren Sinne). Flussuferläufer Grauammer, Heidelerche, Raubwürger, Sperbergrasmücke, Weißstorch, Wendehals, Zwerdommel, Zwergschnäpper Mindestrepräsentanz-Arten Ist eine Vogelart in dieser Kategorie aufgeführt, leistet das betreffende Gebiet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung eines bestimmten Mindestbestandes der Art innerhalb der SPA-Kulisse. Es handelt sich dabei um das Hauptkriterium b des Fachkonzepts. Dies besagt, dass für jede auswahlrelevante Art im engeren Sinne (siehe Punkt «Im SPA vorkommende Arten»), ein bestimmter Anteil (10 %, 20 % oder 40 %) des sächsischen Gesamt-brutbestandes innerhalb der Vogelschutzgebietskulisse liegen muss. Baumfalke, Eisvogel, Grauspecht, Halsbandschnäpper, Kiebitz, Knäkente, Neuntöter, Rohrweihe, Schwarzspecht, Wespenbussard
14 TOP 5-Arten Ist eine Vogelart in dieser Kategorie aufgeführt, zählt das betreffende Gebiet zu einem der fünf besten in Sachsen für diese Art. Es handelt sich um das Hauptkriterium des Fach-konzepts. Die Formulierungen in den Grundschutzverordnungen sind von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk unterschiedlich. Mittelspecht, Rotmilan, Schwarzmilan 3. Charakteristische Arten des Anhänge II und IV der FFH-RL Folgende Charakteristische Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL werden erheblich beeinträchtigt. Biber, Bitterling, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Eremit*, Fischotter, Großes Mausohr, Grüne Keiljungfer, Heldbock, Hirschkäfer, Kammmolch, Rapfen, Rotbauchunke, Schlammpeitzger, Steinbeißer
15 4. Beurteilung und Bewertung der geplanten Trassierung des Elster-Saale-Kanals Aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen auf das anliegende FFH- und SPA-Gebiet können wir einer der Planung nicht zustimmen. Wie der touristischen Potentialanalyse zu entnehmen ist, kommt es infolge der geplanten Trassierung des Elster-Saale-Kanals zu erheblichen Beeinträchtigung der oben genannten Schutzgebiete. Besonders der Grundwasserentzug sowie Zerschneidungseffekte der Habitate durch den Kanal stellen eine eindeutige Verschlechterung der Lebensräume dar. Dies führt zu einem Verlust der besonderen Lebensraumeigenschaften des FFH und SPA - Gebietes mit ihren jeweils benannten Lebensraumtypen des Anhanges I; Arten der Anhänge II und IV und der weiteren charakteristischen Tierarten der Lebensraumtypen nach der FFH-RL. Die Lebensraumtypen selbst werden dabei ebenfalls erheblich beeinträchtigt und eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes tritt ein. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Florian Wüstneck Projektmitarbeiter Umweltpolitische Arbeit
Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrDie Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll?
Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Dr. Andreas Weih Die Sieg als FFH-Gebiet Gliederung Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 Die Sieg im NATURA
MehrSynergien EG-WRRL mit Natura-2000
Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) andreas.haubrok@brd.nrw.de Seite 1 Synergien
MehrSynergien EG-WRRL mit Natura-2000
Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) www.brd.nrw.de Seite 1 Synergien EG-WRRL
MehrWas sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?
Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"
MehrStaatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg
Staatliches Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2545-303 Tollensesee mit Zuflüssen und umliegenden Wäldern UmweltPlan GmbH: Dipl.-Ing. Antje Sluschny,
MehrVogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch
Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes
MehrManagementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und mit Mitteln
Mehr30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt
30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 1 Braunkohlentagebau im Raum Delitzsch 30. Januar 2013 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Bau und Umwelt 2 Bergbaufolgelandschaft Einstellung
MehrGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 40 vom 24. Juli 2017 4 Anlage 2 1. Der Loben Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Der Loben (Zusammenlegung der Gebiete Der
MehrGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 25 vom 29. März 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckauunterlauf und Nebenfließe Name: Buckauunterlauf und Nebenfließe
MehrGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 26 vom 11. Mai 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckow Waldsieversdorfer Niederungslandschaft Name: Buckow
MehrGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 32 vom 7. Mai 2018 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Alte Spreemündung Name: Alte Spreemündung Landes-Nr.: 58 EU-Nr.:
MehrRechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die
MehrGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 53 vom 4. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Karpfensee bei Boisterfelde Name: Karpfensee bei Boisterfelde
MehrGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 27 vom 12. Mai 2017 4 Anlage 2 1. Bergen-Weißacker Moor Name: Bergen-Weißacker Moor Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Landes-Nr.:
MehrDie FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Kontext anderer Planungsvorhaben Dirk Bernotat Fachgebiet II 4.2 Eingriffsregelung, Verkehrswegeplanung E-Mail: dirk.bernotat@bfn.de
MehrFFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin
FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel
Mehr(Für gebietsbezogene Beschwerden im Bereich Naturschutz)
Für die Kommission Beschwerde-Nummer: Mitgliedsstaat (Für gebietsbezogene Beschwerden im Bereich Naturschutz) Erstellt am 26. März 2009 Kontaktperson: BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
MehrNatura Natur im Netz
Natura 2000 Natura 2000, der Begriff ist schon oft gefallen, Sie haben davon gehört, vielleicht ist in Ihrer Nähe sogar ein Natura 2000-Gebiet. Aber was ist das eigentlich? Antworten auf diese und viele
MehrNatura 2000 Ein Einblick, ein Überblick
Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Kompetenz für die Region Rhein-Main/Südhessen Synergieprojekte NATURA 2000/WRRL am Beispiel der Horloff Synergie Natura 2000 Synergie WRRL Synergie Synergie Synergie Synergie Synergie Dezernat V 53.2 Naturschutz
MehrVorstellung der FFH-Gebiete im Unterspreewald
Vorstellung der FFH-Gebiete im Unterspreewald 16 Vorstellung der FFH-Gebiete im Unterspreewald Neun FFH-Gebiete im Unterspreewald: FFH 755 Neuendorfer See FFH 56 Josinskyluch-Krumme Spree FFH 54 Verlandungszone
MehrNatura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung
Natura 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren der Tierhaltung Dr. Gisela Nolte, Dipl.-Biol., Sachverständige der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für Naturschutz, Landschaftspflege und Gewässerschutz
MehrRepowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser
Repowering in Vogelschutzgebieten Dr. Matthias Kaiser Vogelschutzrichtlinie, V-RL (1979, 2009) / Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, FFH-RL (1992) Erhalt der Biologischen Vielfalt NATURA 2000 Strenges Artenschutz-
MehrDas FFH-Gebiet Zwester Ohm ( ) und der Maßnahmenplan. Thema des Vortrags. Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz
Das FFH-Gebiet Zwester Ohm (5218-303) und der Maßnahmenplan Thema des Vortrags FFH EU-RL zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen v. 1992 Natura 2000 Zusammenhängendes
MehrFFH-Management - Umsetzungschancen am Beispiel des Gebietes Wälder bei Feldberg. Dr. Peter Wernicke
FFH-Management - Umsetzungschancen am eispiel des Gebietes Wälder bei Feldberg Dr. Peter Wernicke Größe des Gebiets: 3945 ha Gemeinde Feldberger Seenlandschaft NSG : 576 ha Feldberger Hütte, Sprockfitz,
MehrGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 47 vom 13. September 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Dorchetal Name: Dorchetal Landes-Nr.: 524 EU-Nr.: DE
MehrSANIERUNG UNTERE SALZACH
T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der
MehrFeststellungsentwurf
Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_830_0,211 bis B 20_830_4,692 PROJIS-Nr.: ---- B 20 Burghausen Marktl 3-streifiger Ausbau Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme 3-streifiger
MehrMehr Vielfalt für die Aller und ihre Aue
Mehr Vielfalt für die Aller und ihre Aue Foto: Dirk Sanne Akteursforum Aller am 10.12.2015 Dipl. Umweltwiss. Julia Mußbach Entwicklungen auf Bundesebene Neue Netzstruktur der Bundeswasserstraßen: Ausrichtung
MehrInformationsveranstaltung zur Managementplanung
Informationsveranstaltung zur Managementplanung Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (kurz FFH-Gebiet) Oberes Temnitztal Ergänzung Walsleben, 24.05.2018 FFH-Managementplanung Oberes Temnitztal Ergänzung Abgrenzung
MehrFachkonzept zur Auswahl von Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA) im Freistaat Sachsen
Abteilung 6: Natur, Landschaft, Boden Postfach 54 01 37, 01311 Dresden Internet: http://www.smul.sachsen.de/lfulg Ansprechpartner: Heiner Blischke Bearbeiter: Steffen au E-Mail: Heiner.Blischke@smul.sachsen.de
MehrFür die FFH-Verträglichkeitsprüfung relevante Lebensraumtypen und Arten
Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung relevante Lebensraumtypen und Arten Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biodiversitätsstrategie, Artenschutz, Natura 2000, Klimaschutz und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)
MehrNatura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt
Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie
Mehraktuelle Biotop- und Nutzungsstruktur im Untersuchungsraum und seinem Umfeld Lebensräume potentiell vorkommende Arten / Artengruppen Untersuchungsgebiet Acker Bodenbrütende Wiesen- und Ackervögel (Feldlerche,
Mehranlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung
anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011
MehrFFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal
Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de FFH
MehrBebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen. Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung. 23. März Auftraggeber
Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung 23. März 2012 Auftraggeber Universitätsstadt Tübingen Landschafts- und Freiraumplanung Fachabteilung Stadtplanung
MehrManagementplan (MaP) FFH-Gebiet Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner
Stand 28.11.2018 Managementplan (MaP) FFH-Gebiet 7911-341 Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet 7912-442 Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner Managementpläne werden in Baden-Württemberg
MehrFESTSTELLUNGSENTWURF
Straßenbauverwaltung: Freistaat Bayern, Autobahndirektion Südbayern Straße / Abschnittsnummer / Station: A92_100_0,975 bis A92_140_3,28 Unterlage 19.2.2 A 92 München - Deggendorf 6-streifiger Ausbau AD
MehrStaatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern Managementplanung für die FFH-Gebiete DE 2045-302 Peenetal mit Zuflüssen, Kleingewässerlandschaft am Kummerower See und DE 2048-301 Kleingewässerlandschaft
MehrDie Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz
Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt
MehrFörder-und Fachbildungszentrum Kamenz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Förder-und Fachbildungszentrum Kamenz des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Strukturdaten 2018 Zuständigkeiten: Sachgebiet 1 Ausgleichs- und Direktzahlungen Sachgebiet 2 Bildung und Fachrecht
MehrFlächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung
Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2
MehrEuropaschutzgebiet Nr. 27 Lafnitztal Neudauer Teiche Beurteilung der Gebietseingriffe im Grünland
Europaschutzgebiet Nr. 27 Lafnitztal Neudauer Teiche Beurteilung der Gebietseingriffe im Grünland Heli Kammerer STIPA Büro für Planung & Beratung in angewandter Ökologie im Auftrag der Steirischen Umweltanwältin
MehrGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. Landes-Nr.: 613
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 60 vom 4. Dezember 2015 5 Anlage 2 (Gebiete 1 bis 15) 1. Alteno-Radden Ergänzung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Alteno-Radden
MehrHochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach. FFH-Vorprüfung. FFH-Gebiet Isarmündung
GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach Anlage 3.3.1 Vorhaben: GEW I / Isar / Donau Hochwasserschutz Straubing - Vilshofen Hochwasserschutz Stögermühlbach
MehrMonitoring für das FFH-Gebiet Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am Referent: Dr. Marcus Fritsch.
Monitoring für das FFH-Gebiet 6418-351 Steinachtal bei Abtsteinach Informationsveranstaltung am 26.02.2018 Themen des Monitorings: Erfassung und Bewertung von FFH- Lebensraumtypen (LRT) - Vergleich mit
MehrDR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE
Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4731 6. Wahlperiode 11.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Erstellung des Managementplanes für das europäische Vogelschutzgebiet
MehrErstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor
Erstinformation Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Inhaltsverzeichnis Allgemeines Natura 2000 FFH-Gebiet Seite 3 Seite 4 Verfahrenstechnische Details Ablaufschema MaP-Erstellung
MehrDR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE
Amphibien in Baden-Württemberg - ein kurzer Überblick - DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Gliederung Amphibienarten in Baden-Württemberg siehe Anhang Rote Liste
MehrFFH-Verträglichkeitsabschätzungen
FFH-Verträglichkeitsabschätzungen für die Erweiterung der Quarzsandgewinnung "Mischelbach" in der Gemarkung und Gemeinde Röttenbach/Landkreis Roth Welchenholzerstraße 7 91634 Wilburgstetten Tel. 09853
MehrAnhang 2 Zuordnung von Arten zu SNK+Typen
Anhang 2 Zuordnung von Arten zu en Artspezifische Bewertung der Erhaltungsmöglichkeit durch CEF-Maßnahmen (siehe Handbuch für Besonderen Artenschutz, BayStMELF 2012) Einstufung Beschreibung Beispiele gut
MehrRegierungspräsidium Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für den Regierungsbezirk Hessische Biodiversitätsstrategie Hessen-Liste der Arten und Lebensräume 27. Mai 2015 Jutta Schmitz, Dez. 53.2 Schutzgebiete und biologische
MehrEinbeziehung der Hördter Rheinaue als Reserveraum für Extremhochwasser in das Hochwasserschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz
Einbeziehung der Hördter Rheinaue als Reserveraum für Extremhochwasser in das Hochwasserschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz 3. Sitzung der Steuerungsgruppe am 22.09.09 - Naturschutz - Inhalt der Präsentation
MehrFIS FFH- Verträglichkeitsprüfung
FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung Umgang mit Summationsund Erheblichkeitsprüfung - Konvention, Hinweise Beispiel - Ulrike Biedermann, FB 22 Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund
MehrNotwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung
P. Schütz Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)
MehrManagementplanung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE Galenbecker See"
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Managementplanung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2348-301 Galenbecker See" ILN Greifswald Institut für Naturschutz und
MehrFFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen - 2.Informationsveranstaltung
StALU Vorpommern/ StALU Mittleres Mecklenburg/ Rostock FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1941-301 Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen - 2.Informationsveranstaltung UmweltPlan GmbH Datum: 28.
MehrNordteil Haselbacher Teiche (psci )
Gebietsspezifische Erhaltungsziele nach Artikel 6 (3) der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) für den sächsischen Gebietsvorschlag gemeinschaftlicher Bedeutung Nr. 223: Nordteil Haselbacher
MehrGrünlandmanagement im Biosphärenreservat Mittelelbe
Grünlandmanagement im Biosphärenreservat Mittelelbe 1. Kartenübersicht Biosphärenreservat Mittelelbe davon ca. 45.000 ha Grünland 2. Ziel des Grünlandmanagement Erhalt des charakteristischen wechselfeuchten
MehrBedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung
Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Planungs- und Naturschutzamt Landkreis Osterholz Dr. Bettina Frieben Worum geht es dem Naturschutz? DER LANDKREIS OSTERHOLZ 26-60 Arten Wirbellose
MehrDas NABU-Gebiet Lieper Burg
Das NABU-Gebiet Lieper Burg (rund 224 ha) Gebietsbeschreibung Die NABU-Flächen des Gebietes Lieper Burg liegen beiderseits der Grenze zwischen den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen, die in diesem
MehrArtenreiches Grünland durch erfolgsorientierte Honorierung
21. Sächsischer Grünlandtag - Stollberg, 19. Juni 2013 Artenreiches Grünland durch erfolgsorientierte Honorierung Herangehensweise und Erfahrungen aus Thüringen PD Dr. Hans Hochberg www.thueringen.de/de/tll
Mehr3.2.1 Ökologische Flutungen
Aus fachlichen und rechtlichen Gründen notwendig Doppelfunktion in Rückhalteräumen Vermeidungsmaßnahmen gegenüber Wirkungen der Hochwasserrückhaltung Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten
MehrErweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT August 2018 Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten In den aktuellen Unterschutzstellungsverfahren zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher
MehrNatura 2000 was ist das?
P. Arnold Informationen zum Managementplan für das FFH-Gebiet 8221-342»Pfrunger Ried und Seen bei Illmensee«und das Vogelschutzgebiet 8022-401»Pfrunger und Burgweiler Ried«Natura 2000 was ist das? Natura
MehrDschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?
Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur
MehrÜbersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337
Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad
MehrKonfliktfelder und Herausforderungen in der Natura Umsetzung
Konfliktfelder und Herausforderungen in der Natura 2000 - Umsetzung Deutscher Landschaftspflegetag 2014 Matthias Strobl, NABU Baden-Württemberg NABU- Glaubensbekenntnis zu Landwirtschaft und Naturschutz
MehrProf. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts
Prof. Dr. Michael Pfohl Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts 1980: 1. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität 1994: 2. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität
MehrBericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für Bayern. Juni 2014
Bericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für Bayern Juni 2014 1. Grundsätzliches Ziel der FFH-Richtlinie ist, für bestimmte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen Bayerns günstige
MehrEinzelbetriebliche Naturschutzberatung für Landwirte im institutionellen Rahmen der FFH-Managementplanung in Sachsen
Einzelbetriebliche Naturschutzberatung für Landwirte im institutionellen Rahmen der FFH-Managementplanung in Sachsen Sebastian Lakner INA, Göttingen Alexandra Lukas Büro Lukas GbR Bad Gandersheim am Harz
MehrStadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03
Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur
MehrDer Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans
Der Blankensee - Möglichkeiten im Rahmen des Managementplans Edelgard Heim 1 Rahmenbedingung I Der Blankensee liegt innerhalb des Naturschutzgebietes Grönauer Heide, Grönauer Moor und Blankensee. Die Regelungen
MehrLIFE-Projekt Lippeaue
Fachtagung Ökologischer Hochwasserschutz und Auenschutz Konzepte und Beispiele 21. April 2010 Bundesamt für Naturschutz, Bonn LIFE-Projekt Lippeaue Stadt Hamm - Umweltamt Dipl.-Ing. Landschaftsentwicklung
MehrErgebnis der Relevanzprüfung
Neubau einer 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Maria Trost und Metternich 110-kV-Gemeinschaftsleitung Pkt. Maria Trost Pkt. Metternich, Bl. 1365 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Metternich Pkt.
Mehr- Kläger - - Beklagter -
2 Verwaltungsgericht Leipzig Rathenaustraße 40 04179 Leipzig - vorab per Fax: 0341 / 44 60 114 - Leipzig, den 1. Februar 2012 Klage gem. 43 VwGO (Feststellungsklage) der Grünen Liga Sachsen, vertreten
MehrNaturschutzgebiet Großer Weidenteich
Forstbezirk Plauen Naturschutzgebiet Großer Weidenteich Das NSG Großer Weidenteich, etwa 4 km westlich von Plauen gelegen, ist mit 335 ha das größte und artenreichste Naturschutzgebiet im Vogtlandkreis.
MehrHessen-Liste der Arten und Lebensräume Prioritätensetzung und Kriterien. Biodiversitätsstrategie. im Rahmen der Hessischen.
Hessen-Liste der Arten und Lebensräume Prioritätensetzung und Kriterien im Rahmen der Hessischen Biodiversitätsstrategie Nina Bütehorn mit Beiträgen von Achim Frede und Martin Hormann Wiesbaden, 25.3.2015
MehrNATURA-2000-Monitoring in Thüringen Resümee und Ausblick
Bestandteile: NATURA-2000-Monitoring Thüringen Verbreitungsgebiete Bundesmonitoring FFH - Gebiete 1.) Was war / ist die Aufgabe? (allgemein): Kartierung / Untersuchung der SP (nur Bundes- und FFH-Monitoring)
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 26. Jahrgang Potsdam, den 11. November 2015 Nummer 56 Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen über Naturschutzgebiete
MehrBundesnaturschutzgesetz: BNatSchG
Gelbe Erläuterungsbücher Bundesnaturschutzgesetz: BNatSchG Kommentar. Unter Berücksichtigung der Bundesartenschutzverordnung, des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, der EG-Artenschutz-Verordnungen,
MehrNATURA 2000 Umsetzung in Bayern
NATURA 2000 Umsetzung in Bayern Runder Tisch am 23. Oktober 2006 zum Entwurf des Managementplans Giesenbacher Quellmoor FFH-Gebiet 7635-302 Regierung von Oberbayern Sachgebiet 51 Naturschutz NATURA 2000
MehrFFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station
ANLAGE 19.5 FFH-VORPRÜFUNG L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz von NK 6511 035 Station bis NK.. Station Baufläche KVP ca. 7.500 m² aufgestellt: Kaiserslautern,
MehrNATURA 2000 im Wald Die Sicht des BUND
NATURA 2000 im Wald Die Sicht des BUND Prof. Dr. Hubert Weiger Vorsitzender BUND- Naturschutz in Bayern Vorsitzender BUND Tagung der Bayerischen Forstverwaltung am 23. März 2015, Nürnberg NATURA 2000:
Mehr- 1 - NSG-ALBUM. Bobenheimer Altrhein NSG (P.E. Jörns)
- 1 - NSG-ALBUM Bobenheimer Altrhein NSG 338.186 (P.E. Jörns) - 2 - - 3 - NSG-ALBUM NSG Bobenheimer Altrhein Entwicklung des Naturschutzgebiets im Zeitraum der Biotopbetreuung (Überblick) NSG-Ausweisung:
MehrWeiterführende Informationen zum betreffenden Gebiet
Weiterführende Informationen zum betreffenden Gebiet Naturschutzgebiete (NSG) - sind nach 16 SächsNatSchG Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen
MehrManagementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg
Managementplanung Natura 2000 im Land Managementplan für das FFH-Gebiet Leitsakgraben DE 3343-301 1 Gliederung der Präsentation Darstellung der Erhaltungszustände Maßnahmenvorschläge Entwicklungsziele
MehrFläche* (ha) rd ha rd ha. 203 m/ 140 m 196 m/ 163 m
GEBIETSBESCHREIBUNG Biogeografische Region Fläche ges. (ha) Natura 2000- Gebiet kontinental rd. 17.990 ha FFH-Gebiet (Tullnerfelder Donau-Auen) Vogelschutzgebiet (Tullnerfelder Donau-Auen) Gebietsnummer
MehrFFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD
Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001022 GRÜNEWALD PAG FLÄCHE DOMMELDANGE 5 Mai 2016 FFH-Vorprüfung (Screening) Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG... 1
MehrGebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 41 vom 22. Juni 2018 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Anlage 2 1. Arensnest Name: Arensnest Landes-Nr.: 412 EU-Nr.: DE 3840-302
MehrVorkommen und Gefährdung von Wasserpflanzen im östlichen Niedersachsen Dr. Eckhard Garve NLWKN Leiter der Betriebsstelle Süd
Vorkommen und Gefährdung von Wasserpflanzen im östlichen Niedersachsen Besonderheiten von Wasserpflanzen (Hydrophyten) Typ Hornblatt Typ Tausendblatt Typ Teichrose Typ Wasserlinse Typ Tannenwedel Unterwasserblätter
MehrNSG-ALBUM. Kirchweiler Rohr NSG (G. Ostermann, Mai 2011)
NSG-ALBUM Kirchweiler Rohr NSG 7233-028 (G. Ostermann, Mai 2011) NSG-ALBUM Kirchweiler Rohr Entwicklung des Gebiets im Zeitraum der Biotopbetreuung (Überblick) Schutzgebietsausweisung Lage in Natura 2000
Mehr1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.
Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -
MehrStaatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1547-303 Kleiner Jasmunder Bodden mit Halbinseln und Schmaler Heide II. Informationsveranstaltung
Mehr