Umweltpolitische Arbeit

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1 100% Recyclingpapier Umweltpolitische Arbeit Leipzig, 22. Mai 2013 Touristische Potentialanalyse und Betrachtung der Grobvarianten der Trassen des Projektes Anbindung des Elster-Saale-Kanals an die Saale für das Gebiet der sächsischen und sachsen-anhaltinischen Kommunen und Landkreise Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, die Entscheidung für oder gegen die Anbindung des Elster-Saale-Kanals an die Saale stellt einen entscheidenden Schritt für die weitere Entwicklung Leipzigs dar. Sowohl aus naturschutzfachlicher als auch finanzieller Sicht (Planungssumme 115 Millionen Euro) ist dieses Projekt in keinster Weise nachhaltig und stellt eine Ressourcenverschwendung dar. Diese Ressourcen könnten an anderen Stellen effektiver eingesetzt werden, z.b. Verwaltungspersonal für den Natur- und Gewässerschutz sowie Geldmittel der Stadt Leipzig. Aus naturschutzfachlicher Sicht kommt es zu Eingriffen in europäische Schutzgebiete des Natura-2000-Netzes. Deren Ziel ist es die biologische Vielfalt (Biodiversität) in Europa nachhaltig zu bewahren und zu entwickeln. Die geplante Trassierung beeinträchtigt auf sächsicher Seite im Raum Leipzig erheblich das direkt anliegende FFH- Gebiet "Bienitz und Moormergelgebiet", sowie das SPA-Gebiet Leipziger Auwald. Eine Veränderung der Lebensräume in den genannten Natura-2000 Gebieten ist nicht mit den Gebietsspezifischen Erhaltungszielen nach Artikel 6 (3) der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie) und 34 BNatSchG zu vereinbaren. Nach dem Wortlaut der FFH-RL (Artikel 6 Abs. 3) und 34 BNatSchG löst bereits die Möglichkeit einer Beeinträchtigung die Pflicht zur Durchführung einer Fauna-Flora-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) aus. Vor einer Zustimmung Leipzigs zu diesem Vorhaben gilt es abzuwarten, wie sich das Land Sachsen-Anhalt bzw. die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes zu dem länderübergreifenden Projekt äußert. Nach Aussage der WSV besteht kein Interesse an einem Anschluß Leipzigs an das Bundeswasserstraßennetz. Dafür stehen keine Mittel zu Verfügung, vor allem nicht für ein Schiffshebewerk. Ein Ausbau für den wasserseitigen Güterverkehr ist nicht vorgesehen. Ansprechpartner Florian Wüstneck Juliane Elzner- Buhl Kontakt upa@oekoloewe.de Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.v. Haus der Demokratie Leipzig Bernhard-Göring-Str Leipzig Telefon Fax Geschäftskonto Sparkasse Leipzig Konto BLZ Spendenkonto Sparkasse Leipzig Konto BLZ Geschäftsführung Nico Singer Vereinsvorstand Marco Böhme Beatrice Garske Peter Hartelt Dr. Sabine Hübert Michael Schaaf Holger Seidemann Philipp Steuer Annett Wagner Steuernummer 231/141/02229 (FA Leipzig II) Vereinsregister-Nummer VR45 (Amtsgericht Leipzig) Mitglied im anerkannten Naturschutzverband:

2 Allein die derzeitig vorhandenen Schleusen auf Sachsen-Anhaltinischer Seite müssten entsprechend ausgebaut werden, was mit einem erheblichen Mehraufwand an Kosten und Personal einhergeht. Die Folgekosten für Brückenum- bzw. -ausbaumaßnahmen stellen dabei einen weiteren nicht unerheblichen Posten dar. Bitte bedenken Sie vor einer Entscheidung zu diesem Projekt die von uns genannten Einwände. Die Stadt Leipzig befindet sich derzeit in einer Position des Reagierens, erst nach einer klaren Äußerung Sachsen-Anhalts besteht die Notwendigkeit einer Abwägung über die mögliche Anbindung des Elster-Saale-Kanals an die Saale.

3 Übersicht der Schutzgebiete und deren Hauptgefährdungsfaktoren für verschiedene Arten: Schutzgebiet Lebensraumtyp Hauptgefährdungsfaktoren FFH- Gebiet "Bienitz Eutrophe Stillgewäs- Uferverbau und - und Moormerser befestigung, Freizeitnut- gelgebiet" zung, Bootsverkehr, Feuchte Hochstaudenfluren Wegeunterhaltung, Uferbefestigung und Fließgewässerverbau, Stauhaltung, Grundwasserabsenkung, Brenndolden- Auenwiesen Entwässerung, Veränderung des Flutregimes, Intensivierung von Mahd oder Beweidung, Düngung betroffene Arten (ausgewählte) Fischotter, Höckerschwan, Schellente, Haubentaucher, Wachtelkönig, Rohrammer, Eisvogel, Helm- Azurjungfer, grüne Keiljungfer, asiatische Keiljungfer, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Schmale Windelschnecke, westliche Smaragdeidechse, Schlingnatter, Rotbauchunke, Gelbbauchunke Kalkreiche Niedermoore Entwässerung (v.a. Grundwasserabsenkung), Nutzungsaufgabe SPA-Gebiet Leipziger Auwald Zerschneidung zusammenhängender Auwaldkomplexe, Beeinträchtigung störungsarmer Brutplätze, Wegfall von Biotopbäumen ( Nest- und Höhlenbäume), Beseitigung von liegendem und stehendem Totholz Baumfalke, Eisvogel, Flußuferläufer, Grauammer, Grauspecht, Halsbandschnäpper, Heidelerche, Kiebitz, Knäkente, Mittelspecht, Neuntöter, Raubwürger, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Sperbergrasmücke, Weißstorch, Wendehals, Wespenbussard, Zwergdommel, Zwergschnäpper

4 1.Wirkungen der Potentialanalyse Elster-Saale-Kanal auf das FFH-Gebiet Bienitz und Moormergelgebiet Die Anbindung des Elster-Saale Kanals an die Saale unterliegt dem europäischen Projektbegriff / Planbegriff im Sinne des Artikels 6 der FFH-RL. Die Folgen aus der resultierenden Grundwasserabsenkung und Zerschneidung von Lebensräumen infolge der Trassenplanung, müssen vor Zulassung zwingend eine FFH- Verträglichkeitsprüfung mit Summationsbetrachtung durchlaufen (siehe Artikel 6 Abs. 3 FFH-RL). Nach dem Wortlaut der FFH-RL (Artikel 6 Abs. 3) und 34 BNatSchG löst bereits die Möglichkeit einer Beeinträchtigung die Pflicht zur Durchführung einer FFH-VP aus. 1.2 Lage des FFH-Gebietes Das FFH-Gebiet Bienitz und Moormergelgebiet liegt im nahen Planungsumgriff und wird teilweise durch die geplante Trassierung des Kanals durchschnitten. Beeinträchtigungen der gebietsspezifischen Erhaltungsziele sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand aus der Planung des Projektes wahrscheinlich. 1.3 Beeinträchtigung des FFH- Gebietes Bienitz und Moormergelgebiet a) Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Das Gebiet repräsentiert die Lebensraumtypen Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnoptamion oder Hydrocharition (LRT 3150), Trespe-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (LRT 6210), Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Stufe inkl. Waldsäume (LRT 6430), Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler (LRT 6440), Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe (LRT 6510), Kalkreiche Niedermoore (LRT 7230) und Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald (LRT 9170) 1. Erhaltung einer strukturreichen, wechselfeuchten Niederung auf Moormergel im Leipziger Tiefland einschließlich der Endmoräne Bienitz, mit Vorkommen in Sachsen seltener, kalkhaltiger Standorte in Verbindung mit trockenwarmem Klima, verschiedenen Wiesen- und Rasengesellschaften sowie Eichen-Hainbuchenwäldern. 2. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-RL, einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Lebensräume des Anhanges I der FFH-RL von Bedeutung sind. Landesweite Bedeutung kommt den Kalk-Trockenrasen (LRT 6210) und den Kalkreichen Niedermooren (LRT 7230) zu, da sie in Sachsen stark gefährdet beziehungsweise vom Verschwinden bedroht sind. An beiden Reliktstandorten der Kalk-Niedermoore kommt die in Sachsen vom Aussterben bedrohte Stumpfblütige Binse (Juncus subnodulosus) vor. Von dieser existieren derzeit ausschließlich auf dem Messtischblatt 4639 gesicherte Nachweise. Bei dem Niedermoorbereich an der Hunnenquelle handelt es sich um die größte Fläche des Lebensraumtyps 7230 im Freistaat Sachsen. Die Feuchten Hochstaudenfluren (LRT 6430) gehören gegenwärtig zu den artenreichsten Lebensraumtypen des Gebietes und nehmen auf Grund ihres Erhaltungszustandes sowie ihrer beachtlichen Flächengröße landesweit einen vorderen Platz ein. Der Bestand am Grenzgraben an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt erfüllt in idealer Weise das Leitbild des Lebensraumtyps und kann als regionaler Referenzstandort fungieren. Da lediglich in sechs FFH-Gebieten Brenndolden-Auenwiesen

5 (LRT 6440) erfasst werden konnten, hat auch der Bestand mit wenigen echten Auenwiesenarten auf der Spitzwiese eine große Bedeutung. 3. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-RL sowie ihrer Habitate im Sinne von Artikel 1 Buchst. f der FFH-RL. Im Gebiet nachgewiesene Arten zum Stand 2004: Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) Bei der kleinen, aber vitalen Population der Schmalen Windelschnecke (Vertigo angustior) an der Hunnenquelle handelt es sich um eins der gegenwärtig vier bekannten Vorkommen von dieser vom Aussterben bedrohten Art in Sachsen. 4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung beziehungsweise der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumtyp- und Habitatflächen des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der FFH-RL entsprochen wird. b) Auswirkungen auf die Schutzgebietsziele / Wirkfaktoren der Trassenplanung Durch die Veränderung des Wasserregimes und die damit stattfindenden Absenkungen des Grundwassers in das FFH- Gebiet ist die Verschlechterung der genannten Schutzgebietsziele anzunehmen. Um erhebliche Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen bzw. Schutzgebietszielen in Natura Gebieten qualifizieren zu können, wurde über den Begriff des qualitativ-absoluten Flächenverlustes von Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-RL ein Instrument geschaffen, dass beim Überschreiten von Flächengrößen in den Lebensräumen konkrete Schwellenwerte (Flächenverlustwerte) festsetzt. Durch Überschreitungen dieses qualitativ-absoluten Flächenverlustwertes in Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-RL werden regelmäßig erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgebietsziele des FFH-Gebietes ausgelöst. Der im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutzes erarbeitete Fachkonventionsvorschlag zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-Vorprüfung nennt für an den Gewässern in Sachsen und damit zugleich regelmäßig innerhalb von Natura 2000-Gebieten und als deren Schutzgebietsziel festgeschrieben Lebensraumtypen folgende Größen von Flächeninanspruchnahmen, ab denen die Erheblichkeitsschwellen in jedem Falle überschritten ist. Quelle: (Lambrecht/Trautner, Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP, Endbericht zum Teil Fachkonventionen Schlussstand FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrage des Bundesamtes für Naturschutz; Tab. 2, S 35 bis. 37 Insbesondere sind die an einen hohen Grundwasserstand bzw. an ein besonderes Wasserregime gebundene Lebensraumtypen (Anh. 1) sowie deren charakteristische Arten und die Arten (Anh. II) gefährdet. Austrocknungen (auch teilweise) der Feuchtbiotope / feuchten Biotope entfalten je nach Häufigkeit und Zeitdauer negative Folgen, die auch über der Erheblichkeitsschwelle liegen und

6 gegen das Verschlechterungsverbot im FFH-Gebiet verstoßen. In den folgenden genannten Lebensraumtypen werden die Populationen der folgenden wertgebenden bzw. charakteristischen Arten durch die Entwertung des Erhaltungszustandes des Lebensraumes (hervorgerufen durch Grundwasserabsenkungen, Trockenfallen, Verringerung der bisherigen Feuchte) erheblich geschädigt. Empfindlich auf Feuchteveränderungen reagieren folgende Lebensraumtypen: 3150 Eutrophe Stillgewässer 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6440 Brenndolden-Auenwiesen 7230 Kalkreiche Niedermoore Diese Angaben zur Gefährdung durch Grundwasserabsenkung und Veränderungen des Nährstoffgehaltes (Folgewirkung) sind folgender Quelle entnommen: Sysmank et al., Das europäische Schutzgebietssystem Natura Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.); siehe darin jeweilige Fachkapitel zu den genannten LRT unter Punkt Gefährdungsursachen. Zusätzlich wird je nach Ausprägungstyp der Biotope auf mögliche besondere Empfindlichkeit bei Veränderung der Trockengrade hingewiesen (Quelle: Ellenberg, Heinz; Scripta Geobotanica IX, Zeigerwerte der Gefäßpflanzen Mitteleuropas. Göttingen: 1974, darin Tabelle S. 46 ff.; Spalte F=Feuchtezahl) Hinweis: Auf die Veränderungen der Bodenfeuchte folgen auch weitere negative Auswirkungen durch die Beeinflussung der Säurestufe, der Sauerstoffversorgung und der Nähstoffversorgung (Stickstoff; Phosphate; Mineralien). In der aktuellen Fachliteratur werden bereits die Veränderungen der Bodenfeuchte / des Grundwasserstandes in FFH-Gebieten für die FFH-VP handhabbar besprochen und als Auslöser für erhebliche Beeinträchtigungen in FFH-Gebieten betrachtet. Darin werden auch entsprechende Schwellen zur Erheblichkeit definiert. Diese Schwellenüberschreitungen werden an den Standorttoleranzen der charakteristischen Pflanzenarten bezüglich der Ordinalwerte der Bodenfeuchte abgeleitet. Hier der unmittelbare Zusammenhang zwischen Bodenfeuchte (Wert mit Skalierung 0 bis 7) und Grundwasserabstand für terrestrische Böden beachtlich. Sie schwankt z. B. bei Grundwasserflurabständen von 0 bis 200 cm zwischen Feuchtegrad 7 und 3. Werden die artspezifischen Toleranzwerte der Bodenfeuchte verlassen, treten dann je nach Empfindlichkeit entsprechende Beeinträchtigungen auf. (Quelle: Kelschebacher und Klüver; Erheblichkeit bei graduellen Funktionsverlusten durch Bodenfechte-Änderung. Vorschlag zur Vorgehensweise im Rahmen der FFH-VP am Beispiel des LRT In: Natur und Landschaftsplanung, Jg.: Januar 2011, S. 15 ff.) Da wir nicht in der Lage sind, die nicht vorhandene FFH-VP hier praktisch stellvertretend für den Unternehmer auf eigene Kosten anzufertigen, unterstellen wir nach dem Vorsorgeprinzip für alle in der Stellungnahme genannten charakteristischen oder wertgebenden Pflanzenarten der Lebensraumtypen eine Überschreitung des Feuchtetoleranzbereiches und damit eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele. Nach unserer Kenntnis sind die Toleranzwerte zur Bodenfeuchte für Pflanzenarten in der Datenbank TERRA BOTANICA erhältlich.

7 c) Betroffene "Charakteristische Arten der Lebensraumtypen" LRT 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnoptamion oder Hydrocharition Tierarten: Fischotter Höckerschwan, Schellente, Bläßhuhn, Gänsesäger, Haubentaucher Rotbauchunke, Europäische Sumpfschildkröte, Laubfrosch, Ringelnatter, Kleiner Wasserfrosch, Seefrosch, Kammolch Brachsen, Güster, Karausche, Hecht, Döbel, Alan, Schlammpeitzger, Flußbarsch, Wels Pflanzenarten, dominante: Hydrocharis morsus-ranae, Lemna spp., Potamogeton spp., Stratiotes aloides, Utricularia spp. Hauptgefährdungsfaktoren: Nährstoff- und Schadstoffeintrag (v.a. Abwassereinleitung, Biozideintrag, einschließlich atmogenem Eintrag), Uferverbau und -befestigung, Freizeitnutzung, Bootsverkehr, intensive fischereiliche Nutzung, Verfüllung (besonders bei kleinen Gewässern) LRT 6210 Trespe-Schwingel-Kalk-Trockenrasen Tierarten: Feldlerche, Brachpieper, Hänfling, Zippammer, Goldammer, Ortolan, Neuntöter, Heidelerche, Sperbergrasmücke Schlingnatter, Westliche Smaragdeidechse Calliptamus itaclicus, Chorthippus brunneus, Chorthippus mollis, Decticus verrucivorus, Gryllus campestris, Mantis religiosa Amara consularis, Amara, eyrinota, Brachinus crepitans, Callistus palus cordatus, Harpalus puncticollis Candidula unifasciata, Chondrula tridens, Cichlicopa lubricella, Granaria frumentum, Helicella itala Pflanzenarten, dominante: Achillea pannonica, Adonos vernalis, Astragalus danicus, Carex supina, Erysimum crepidifolium, Euphorbia seguieriana, Festuca rupicola, Linum perenne, Orobanche coerulescens, Oxytropis pilosa, Potentilla incana, Pulsatilla vulgaris spp., Scabiosa canescens, Scorzonera purpurea Hauptgefährdungsfaktoren: Gesteinsabbau (Kalk, Zement), Trittbeeinträchtigungen (Wandern, Klettern, Drachenfliegen), atmogene Nährstoffeinträge, Intensivierung der Grünlandnutzung, (insbesondere Düngung), Weinbau, Aufforstung (insbesondere Kiefer)

8 LRT 6430 Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Stufe inkl. Waldsäume Tierarten: Rohrammer, Feldschwirl, Braunkehlchen Chorthippus parallelus, Chrysochraon brachyptera, Conophalus dorsalis, Gomphocerus rufus, Mecostethus grossus, Metrioptera roeseli, Miramella alpina, Andrena nitidiuscula, Macropis labiata, Melitta nigricans, Tetralonia salicariae Macrosteles septemnotatus Antistea elegans, Glyphesis servulus, Hygrolycosa rubrofasciata, Oedothorax gibbosus, Pirata latitans Pflanzenarten, dominante: Achillea ptarmica, Aconitum variegatum, Angelica archangelica, Angelica sylvestris, Bryonia dioica, Calystegia sepium, Chaerophyllum aureum, Circaea lutetiana, Cirsium hirsutum, Cuscuta europaea, Dipsacus pilosus, Epilobium hirsutum, Geranium phaeum, Impatiens noli- tangere, Knautia dipsacifolia Hauptgefährdungsfaktoren: Wegeunterhaltung, Uferbefestigung und Fließgewässerverbau, Stauhaltung, Grundwasserabsenkung, Intensivierung der Mahd, intensive Beweidung, Umbruch, Verbuschung, Aufforstung LRT 6440 Brenndolden-Auenwiesen der Stromtäler Tierarten: Wachtelkönig Chorthippus albomarginatus, Chorthippus dorsatus, Chrysochraon dispar, Mecosthetus grossus, Metrioptera roeseli Lachnaeus critinus Pflanzenarten, dominante: Achillea cartilaginea, Allium angulosum, Cnidium dubium, Gratiola officinalis, Inula britannica, Juncus atratus, Lathyrus palustris, Oenanthe lachenalii, Peucedanum officinale, Scutellaria hastifolis, Tetragonolobus maritimus, Veronica longifolia, Viola elatior, Viola persicifolia, Viola pumila Hauptgefährdungsfaktoren: Entwässerung, Veränderung des Flutregimes, Intensivierung von Mahd oder Beweidung, Düngung, Aufforstung LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen Tierarten: Feldlerche; Wiesenpieper; Wachtel; Wachtelkönig; Grauammer

9 Goldene Acht; Großer Feuerfalter; Heller und Dunkler Ameisenbläuling Spinnen: Pardosa amentata; Pardosa prativaga; Pardosa pullata; Trochosa ruricola Pflanzenarten, dominante: Großer Wiesenknopf; Glatthafer; Fuchsschwanz, Wilde Möhre; Wiesen-Storchschnabel; Pastinak; Wiesen-Bocksbart; Wiesen-Pippau; Wiesen-Labkraut; verschiedene Seggenarten (z. B. ; Brenndolde; Rasen-Schmiele; Kälberkropf-Arten; Gemeiner Dost; Sumpf-Scharfgabe; Sumpf-Kratzdistel; Moor-Labkraut; Wald-Engelwurz; Herbst-Zeitlose; Flatter-Binse; Knäul-Binse; Kümmel-Silge; Supf- Schachtelhalm; Sumpf-Dotterblume; Wiesen-Segge; Kohl-Kratzdistel; Sumpf-Pippau; Sumpf- Hornklee; Wiesen-Knöterich; Trauben-Trespe; Bach-Nelkenwurz; Supf-Vergissmeinnicht; Flatter-; Knäul-; Sumpf-; Faden-Binse; Sumpf-Storchschnabel; Hauptgefährdungsfaktoren: Nutzungsaufgabe, Grünlandumbruch, Intensivierung der Mahd bzw. Nachbeweidung, Umstellung auf Weidewirtschaft, starker Nährstoffeintrag (z.b. Aufdüngen zwecks Silageschnitt), Melioration bzw. Grundwasserabsenkung bei den feuchteren Ausbildungen, Aufforstung Das extensiv genutzte Grünland frischer Standorte ist in Sachsen stark gefährdet; magere Ausbildungen gehören auch nach 26 SächsNatSchG zu den besonders geschützten Biotopen. Hier finden sich zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten (zum Beispiel Gefäßpflanzen, Vögel, Schmetterlinge, Heuschrecken, Wanzen, Zikaden und andere Wirbellose). LRT 7230 Kalkreiche Niedermoore Tierarten: Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Orthetrum coerulescens Chorthippus montanus, Gryllotalpa gryllotalpa, Mecosthethus grossus Coenonympha oedippus Agonum dolens, Cercyon convexiusculus, Elaphrus uliginosus, Pterostichus rhaeticus Andrena angiustor, Andrena haermorrhoa, Lasioglossum fratellum Pflanzenarten, dominante: Carex davalliana, Carex frigida, Carex hostiana, Carex viridula ssp. brachyrryncha, Juncus subnodulosus, Schoenus ferrugineus, Schoenus nigricans, Trichophorum alpinum Hauptgefährdungsfaktoren: Entwässerung (v.a. Grundwasserabsenkung), Nutzungsaufgabe (Sukzession, Verbuschung), Intensivierung der Grünlandnutzung (zu hohe Weideintensität u.a., Nähtstoffeintrag (Dünger, atmogen u.a.)

10 LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Tierarten: Mittelspecht, Trauerschnäpper, Waldlaubsänger, Grauspecht, Kleiber Boloria euphrosyne, Catocala promissa, Catocala sponsa, Cyclophora ruficiliaria, Drymonia querna, Drymonia ruficornis, Hamearis lucina, Harpyia milhauseri, Momo alpium, Neozephyrus quercus, Akimerus schaefferi, Cerambyx cerdo, Chlorophus herbsti, Clytus tropicus, Exocentrus adspersus, Lucanus cervus Aegopinella nitns, Aegopinella pura,carychium tridentatum, Cochlicopa lubrica, Cochlicopa laminata, Discus rotundatus, Punctum pygmaeum Pflanzenarten, dominante: Carpinus Betulus, Quercus petraea Carpinus Betulus, Crataegus monogyna, Ligustrum vulgare, Quercus petraea, Rosa arvensis, Sorbus domesticus, Sorbus torminalis, Virburnum lantana, Campanula persicifolia, Carex montana, Carex umbrosa, Convallaria majalis, Festuca heterophylla, Galium sylvaticum, Lathyrus niger, Melica picta, Melittis melissophyllum, Primula veris Eurhynchium striatum, Fissidens dubius, Plagiochila asplenioides, Thuidium tamariscinum u.a. Hauptgefährdungsfaktoren: Intensive Forstwirtschaft, Nadelholzaufforstung, Förderung einer einzigen Baumart, Rodung

11 2. Wirkungen der Potentialanalyse Elster-Saale-Kanal auf das SPA-Gebiet Leipziger Auwald Die Anbindung des Elster-Saale Kanals an die Saale unterliegt dem europäischen Projektbegriff / Planbegriff im Sinne des Artikels 6 der FFH-RL. Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten ein Gebiet des Netzes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bzw. 34 Abs. 1 bis 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) die Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes oder Planes mit den festgelegte Erhaltungs-zielen des betreffenden Gebietes vor. Die Folgen aus der Grundwasserabsenkung müssen vor Zulassung zwingend eine FFH- Verträglichkeitsprüfung hinsichtlich ihrer Summationswirkung durchlaufen. (Artikel 6 Abs. 3) Die Unterlassung aus der Vergangenheit kann nicht verfahrensrechtlich wirkungslos in die neue Planung übernommen werden. Nach dem Wortlaut der FFH-RL (Artikel 6 Abs. 3) löst bereits die Möglichkeit einer Beeinträchtigung die Pflicht zur Durchführung einer FFH-VP aus. 2.1 Lage des SPA-Gebietes Das SPA-Gebiet "Leipziger Auwald" liegt im nahen Planungsumgriff und wird teilweise durch die geplante Trassierung des Kanals durchschnitten. Es kommt zu Überschneidungen/ Berührungen mit den FFH-Gebieten "Bienitz und Moormergelgebiet" und "Leipziger Auensystem". 2.3 Beeinträchtigung des SPA-Gebietes Leipziger Auwald a) Gebietsbeschreibung Naturnahe Fluss- und Auenlandschaft mit ausgedehnten Hartholzau- u. Eichen- Hainbuchenwäldern sowie wertvollen Stromtal-Auenwiesen, zahlreiche Strukturelemente wie Altwässer, Staugewässer, ehemalige Lehmstichlachen, verbuschte Bereiche. (Gesamtfläche 4952 ha) b) Schutzwürdigkeit Bedeutendes Brutgebiet von Vogelarten naturnaher Flussauen, bedeutendes Nahrungs- und Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wasservogelarten. c) Vogelarten und Erhaltungsziele Im Gebiet sind 22 Vogelarten nach Sächsischem SPA-Fachkonzept (Anhang I-Arten der EG- Vogelschutzrichtlinie, Kategorie 1 und 2 der Roten Liste Sachsens) nachgewiesen: Baumfalke, Eisvogel, Flussuferläufer, Grauammer, Grauspecht, Halsbandschnäpper, Heidelerche, Kiebitz, Knäkente, Mittelspecht, Neuntöter, Raubwürger, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Sperbergrasmücke, Weißstorch, Wendehals, Wespenbussard, Zwergdommel, Zwergschnäpper

12 Das Vogelschutzgebiet besitzt eine herausragende Funktion als Wasservogellebensraum und ist ein bedeutendes Nahrungs- und Rastgebiet für durchziehende und überwinternde Wasservogelarten. d) Lebensraumbezogene Erhaltungsziele, Vogellebensräume Ziel ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der genannten Vogelarten und damit eine ausreichende Vielfalt, Ausstattung und Flächengröße ihrer Lebensräume und Lebensstätten innerhalb des Vogelschutzgebietes zu erhalten oder diesen wieder herzustellen, wobei bestehende funktionale Zusammenhänge zu berücksichtigen sind. Lebensräume und Lebensstätten der für das Vogelschutzgebiet genannten Vogelarten sind insbesondere: Die naturnahe Flussauenlandschaft von Weißer Elster, Pleiße und Luppe, mit großflächigen Altbeständen der Hartholzaue sowie naturnahen Eichen- Hainbuchenwäldern mit höhlenreichen Einzelbäumen in enger Verzahnung mit Frischund Feuchtwiesen oder -weiden, sowie Nasswiesen, verbuschten Bereichen, Altwässern und Lachen der ehemaligen Lehmstiche. Neben den Fließgewässern sind auch naturnahe Stillgewässer bzw. Gewässer größerer Ausdehnung einschließlich ihrer Ufer- und Verlandungszonen von Bedeutung. Vorrangig in den Randbereichen der Aue treten Streuobstwiesen hinzu. Maßgeblich für alle Erhaltungsziele des SPA ist der Originaltext in der Grundschutz-verordnung im sächsischen Amtsblatt b) Auswirkungen auf die Schutzgebietsziele / Wirkfaktoren der Trassenplanung auf die LRT Durch die Veränderung des Wasserregimes und die bereits jetzt stattfindenden Absenkungen des Grundwassers ins SPA-Gebiet ist die Verschlechterung der genannten Schutzgebietsziele anzunehmen. Der im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutzes erarbeitete Fachkonventionsvorschlag zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-Vorprüfung nennt für an den Gewässern in Sachsen und damit zugleich regelmäßig innerhalb von Natura 2000-Gebieten und als deren Schutzgebietsziel festgeschrieben Lebensraumtypen folgende Größen von Flächeninanspruchnahmen, ab denen die Erheblichkeitsschwellen in jedem Falle überschritten ist. Quelle: (Lambrecht/Trautner, Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP, Endbericht zum Teil Fachkonventionen Schlussstand FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrage des Bundesamtes für Naturschutz; Tab. 2, S 35 bis. 37 Insbesondere sind die an einen hohen Grundwasserstand bzw. an ein besonderes Wasserregime gebundene Lebensraumtypen (Anh. 1) sowie deren charakteristische Arten und die Arten (Anh. II) gefährdet. Austrocknungen (auch teilweise) der Feuchtbiotope / feuchten Biotope entfalten je nach Häufigkeit und Zeitdauer negative Folgen, die auch über der Erheblichkeitsschwelle liegen und gegen das Verschlechterungsverbot im SPA-Gebiet verstoßen. Zusätzlich wird je nach Ausprägungstyp der Biotope auf mögliche besondere Empfindlichkeit bei Veränderung der Trockengrade hingewiesen (Quelle: Ellenberg, Heinz; Scripta Geobotanica IX, Zeigerwerte der Gefäßpflanzen Mitteleuropas. Göttingen: 1974, darin Tabelle S. 46 ff.; Spalte F=Feuchtezahl) Hinweis: Auf die Veränderungen der Bodenfeuchte folgen auch weitere negative Auswirkungen durch die Beeinflussung der Säurestufe, der Sauerstoffversorgung und der Nähstoffversorgung (Stickstoff; Phosphate; Mineralien).

13 In der aktuellen Fachliteratur werden bereits die Veränderungen der Bodenfeuchte / des Grundwasserstandes in FFH-Gebieten für die FFH-VP handhabbar besprochen und als Auslöser für erhebliche Beeinträchtigungen in FFH-Gebieten betrachtet. Darin werden auch entsprechende Schwellen zur Erheblichkeit definiert. Diese Schwellenüberschreitungen werden an den Standorttoleranzen der charakteristischen Pflanzenarten bezüglich der Ordinalwerte der Bodenfeuchte abgeleitet. Hier der unmittelbare Zusammenhang zwischen Bodenfeuchte (Wert mit Skalierung 0 bis 7) und Grundwasserabstand für terrestrische Böden beachtlich. Sie schwankt z. B. bei Grundwasserflurabständen von 0 bis 200 cm zwischen Feuchtegrad 7 und 3. Werden die artspezifischen Toleranzwerte der Bodenfeuchte verlassen, treten dann je nach Empfindlichkeit entsprechende Beeinträchtigungen auf. (Quelle: Kelschebacher und Klüver; Erheblichkeit bei graduellen Funktionsverlusten durch Bodenfechte-Änderung. Vorschlag zur Vorgehensweise im Rahmen der FFH-VP am Beispiel des LRT In: Natur und Landschaftsplanung, Jg.: Januar 2011, S. 15 ff.) Da wir nicht in der Lage sind, die nicht vorhandene SPA-VP hier praktisch stellvertretend für das Vorhaben auf eigene Kosten anzufertigen, unterstellen wir nach dem Vorsorgeprinzip für alle genannten charakteristischen oder wertgebenden Pflanzenarten der Lebensraumtypen eine Überschreitung des Feuchtetoleranzbereiches und damit eine erhebliche Beeinträchtigung der Schutzgebietsziele. Nach unserer Kenntnis sind die Toleranzwerte zur Bodenfeuchte für Pflanzenarten in der Datenbank TERRA BOTANICA erhältlich. c) Betroffene "Charakteristische Arten der Lebensraumtypen" Für die LRT sind erheblichen Schädigungen / Beeinträchtigungen in Folge der geplanten Trassenführung des Kanals der charakteristischen Tierarten wie hier folgend aufgezählt zu erwarten: Im SPA vorkommende Arten (Anhang I-Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie, Kategorie 1 und 2 der Roten Liste Sachsens) Hier werden die im Gebiet vorkommenden Arten aufgeführt, die in Tabelle 1 und 2 des Fachkonzepts aufgelistet sind. Tabelle 1 enthält die in Sachsen vorkommenden Brutvögel des Anhang I- Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie, Tabelle 2 enthält die Zugvogelarten der Roten Liste Sachsens, Kategorie 1 und 2 (auswahlrelevante Arten im engeren Sinne). Flussuferläufer Grauammer, Heidelerche, Raubwürger, Sperbergrasmücke, Weißstorch, Wendehals, Zwerdommel, Zwergschnäpper Mindestrepräsentanz-Arten Ist eine Vogelart in dieser Kategorie aufgeführt, leistet das betreffende Gebiet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung eines bestimmten Mindestbestandes der Art innerhalb der SPA-Kulisse. Es handelt sich dabei um das Hauptkriterium b des Fachkonzepts. Dies besagt, dass für jede auswahlrelevante Art im engeren Sinne (siehe Punkt «Im SPA vorkommende Arten»), ein bestimmter Anteil (10 %, 20 % oder 40 %) des sächsischen Gesamt-brutbestandes innerhalb der Vogelschutzgebietskulisse liegen muss. Baumfalke, Eisvogel, Grauspecht, Halsbandschnäpper, Kiebitz, Knäkente, Neuntöter, Rohrweihe, Schwarzspecht, Wespenbussard

14 TOP 5-Arten Ist eine Vogelart in dieser Kategorie aufgeführt, zählt das betreffende Gebiet zu einem der fünf besten in Sachsen für diese Art. Es handelt sich um das Hauptkriterium des Fach-konzepts. Die Formulierungen in den Grundschutzverordnungen sind von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk unterschiedlich. Mittelspecht, Rotmilan, Schwarzmilan 3. Charakteristische Arten des Anhänge II und IV der FFH-RL Folgende Charakteristische Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL werden erheblich beeinträchtigt. Biber, Bitterling, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Eremit*, Fischotter, Großes Mausohr, Grüne Keiljungfer, Heldbock, Hirschkäfer, Kammmolch, Rapfen, Rotbauchunke, Schlammpeitzger, Steinbeißer

15 4. Beurteilung und Bewertung der geplanten Trassierung des Elster-Saale-Kanals Aufgrund erheblicher Beeinträchtigungen auf das anliegende FFH- und SPA-Gebiet können wir einer der Planung nicht zustimmen. Wie der touristischen Potentialanalyse zu entnehmen ist, kommt es infolge der geplanten Trassierung des Elster-Saale-Kanals zu erheblichen Beeinträchtigung der oben genannten Schutzgebiete. Besonders der Grundwasserentzug sowie Zerschneidungseffekte der Habitate durch den Kanal stellen eine eindeutige Verschlechterung der Lebensräume dar. Dies führt zu einem Verlust der besonderen Lebensraumeigenschaften des FFH und SPA - Gebietes mit ihren jeweils benannten Lebensraumtypen des Anhanges I; Arten der Anhänge II und IV und der weiteren charakteristischen Tierarten der Lebensraumtypen nach der FFH-RL. Die Lebensraumtypen selbst werden dabei ebenfalls erheblich beeinträchtigt und eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes tritt ein. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Florian Wüstneck Projektmitarbeiter Umweltpolitische Arbeit

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