Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer/innen im Jahr 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer/innen im Jahr 2013"

Transkript

1 Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer/innen im Jahr 2013 Pflegefreistellung wird ausgeweitet ÖAAB setzt langjährige Forderung durch: Ab haben alle Eltern Anspruch auf Pflegefreistellung, unabhängig davon, ob sie mit dem leiblichen Kind im gleichen Haushalt wohnen oder nicht. Damit haben z.b. nun auch geschiedene Väter die Möglichkeit auf Pflegefreistellung für jene Kinder, die nach der Trennung bei der Mutter wohnen. Ausgeweitet wird die Pflegefreistellung auch für die Begleitung bei stationären Spitalsaufenthalten von Kindern unter 10 Jahren. Weiters erhalten ab 2013 auch Stiefeltern Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn die leiblichen Kinder des Partners im gemeinsamen Haushalt wohnen. Auch diese Änderung trägt den Lebensumständen vieler Trennungs-Kinder Rechnung. Das Kindeswohl steht für den ÖAAB immer im Mittelpunkt. Hinweis: Anspruch auf Pflegefreistellung haben alle Arbeitnehmer/innen (auch geringfügig Beschäftigte) innerhalb eines Arbeitsjahres höchstens im Ausmaß ihrer Wochenarbeitszeit. Dabei handelt es sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen. Man kann die Pflegefreistellung tage-, aber auch nur stundenweise in Anspruch nehmen. Ist die Pflegefreistellung zur Gänze verbraucht, dann erhält man bei einer neuerlichen Arbeitsverhinderung wegen der notwendigen Pflege eines noch nicht 12-jährigen erkrankten Kindes bis zu einer zusätzlichen Woche Pflegefreistellung. Neue Regelung für Kurzarbeit Der Staat übernimmt ab Jahresbeginn den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung nicht erst ab dem siebenten Monat in Kurzarbeit, sondern bereits ab dem fünften Monat. Die Einführung der Kurzarbeit wird somit für Betriebe billiger. Kurzarbeit ist weiterhin an die Zustimmung der Gewerkschaft gebunden und kann künftig bis zu einer maximalen Dauer von 2 Jahren abgeschlossen werden. Hinweis: Kurzarbeit ist die vorübergehende Reduzierung der Normalarbeitszeit wegen wirtschaftlicher nicht saisonaler Schwierigkeiten im Betrieb. Die an die Mitarbeiter ausgezahlte Kurzarbeitsbeihilfe orientiert sich an den Tagsätzen des Arbeitslosengeldes und deckt die ausfallenden Arbeitsstunden ab. Sie wird vom Arbeitgeber an die Beschäftigten ausgezahlt, aber vom Arbeitsmarktservice (AMS) wieder rückerstattet. Mit den Neuerungen soll es für Unternehmen einfacher werden, Kurzarbeit einzuführen, anstatt Arbeitnehmer zu kündigen. Außerdem soll es durch die Novelle der Kurzarbeitsbeihilfe einfacher werden, von der Kurzarbeit ohne Qualifizierungsmaßnahmen in die Kurzarbeit mit Qualifizierungsmaßnahmen zu wechseln.

2 Altersteilzeit neu Die Altersteilzeit kann auch in Zukunft wie bisher von Frauen ab dem 53. und Männer ab dem 58. Lebensjahr angetreten werden. Neu ist, dass die Altersteilzeit ab 2013 nicht mehr automatisch mit der erstmöglichen Pensionsgelegenheit endet, sondern freiwillig bis maximal zum Regelpensionsalter ausgeübt werden darf. Damit landet niemand mehr zwangsweise in der Korridorpension. D.h. man kann das Ende der Altersteilzeit auf einen späteren Anspruch der Hackler-Regelung bzw. vorzeitigen Alterspension abstimmen. Achtung: Die maximale Bezugsdauer des Altersteilzeitgeldes darf jedoch ab 2013 maximal fünf statt bisher sieben Jahre betragen. Dank ÖAAB ist das Blocken auch in Zukunft möglich (mit maximal 2,5 Jahre Freizeitphase). Ab 2013 muss der Arbeitgeber aber für jeden neuen Fall der Blockvariante spätestens in der Freizeitphase eine zuvor arbeitslos gemeldete Person oder einen zusätzlichen Lehrling aufnehmen, um das Altersteilzeitgeld vom AMS zu bekommen. Neuerungen Korridorpension / vorzeitige Alterspension Bis zum Jahre 2012 konnte man mit 37½ Versicherungsjahren oder 35 Beitragsjahren in die vorzeitige Alterspension gehen. Das Antrittsalter wird pro Quartal um ein Monat erhöht und liegt für 2013 bei fast 59 Jahren für Frauen und 64 Jahren für Männer. Im Rahmen der Korridorpension kann man mit 37½ Versicherungsjahren ab dem 62. Lebensjahr in Pension gehen. Ab 2013 werden sowohl bei der Korridorpension als auch bei der vorzeitigen Alterspension die erforderlichen Versicherungsjahre stufenweise jährlich um ein halbes Jahr erhöht. Für 2013 benötigt man somit in beiden Fällen 38 Versicherungsjahre als Voraussetzung. Anhebung des Antrittsalters für den Tätigkeitsschutz Bis 2012 durfte man mit 57 Jahren auf Grund des Tätigkeitsschutzes in Pension gehen, wenn man jene berufliche Tätigkeit, die man in den letzten 15 Jahren mindestens zehn Jahre ausgeübt hatte, nicht mehr verrichten konnte. Personen ohne Ausbildung waren von dieser Regelung ausgenommen. Das Antrittsalter wird künftig schrittweise um drei Jahre angehoben. Der Tätigkeitsschutz greift somit 2013 und 2014 erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres. Höheres Arbeitslosengeld bei Schulungsmaßnahmen Arbeitslose, die AMS-Schulungsmaßnahmen besuchen, erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe ab 2013 einen Fixbetrag von 1,86 Euro täglich. Dieser Zuschuss wird jährlich valorisiert. Dafür fällt der bisherige Qualifizierungsbonus weg. Auflösungsabgabe für Betriebe bei Dienstverhältnis-Beendigung Betriebe müssen künftig für jede Arbeitgeberkündigung bzw. einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses 113 Euro (2013) an das Arbeitsmarktservice leisten. Die Auflösungsabgabe entfällt jedoch bei verpflichtenden Ferial- und Berufspraktika und bei befristeten Dienstverhältnissen von bis zu einem halben Jahr. Bauarbeiter sind bis 1. Juli 2013 davon ausgenommen.

3 Steuerliche Neuerungen für das Arbeitsjahr 2012: Aufnahme von Feuerwehren, Umweltschutzorganisationen und Tierheimen in den Kreis begünstigter Spendenempfänger und weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung. Alle Spenden an derartige mildtätige Organisationen sind bis zu einer maximalen Höhe von 10 Prozent des Jahreseinkommens als Sonderausgabe absetzbar. Höhere steuerliche Absetzbarkeit der Kirchenbeiträge Die Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften wurde für 2012 von bisher 200 Euro auf 400 Euro pro Jahr erhöht. Verbesserungen für alleinverdienende Pensionisten Mit 1. Jänner 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für kinderlose Steuerpflichtige abgeschafft. Dies ist auch dann der Fall, wenn Eltern keine Familienbeihilfe mehr für ihre Kinder beziehen. Für Pensionisten/innen mit unter Euro steuerpflichtiger Jahrespension wurde als Ausgleich der Pensionistenabsetzbetrag im gleichen Ausmaß von 400 auf 765 Euro angehoben. Für 2012 wurde diese Einkommensgrenze auf Euro erhöht. Voraussetzung ist eine Ehegemeinschaft und eine Person im gemeinsamen Haushalt darf nicht mehr als Euro im Jahr verdienen. Neu ist, dass alle steuerpflichtigen Personen ohne Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag (wo die Einkünfte des (Ehe)partners weniger als Euro im Jahr betragen und die Ehe- bzw. Lebensgemeinschaft über 6 Monate im Jahr besteht ) die Topfsonderausgaben bis zur doppelten Höhe (5.840 Euro) abschreiben können. Dies gilt auch für außergewöhnliche Belastungen. Hier wird bei den Krankheitskosten der Selbstbehalt um 1 Prozent reduziert bzw. bei mehr als 25% Behinderung die Abschreibung der Krankheitskosten für den Partner ohne Selbstbehalt gewährt. Die Geringfügigkeitsgrenze wurde angehoben - Täglich max. 29,70 Euro (bisher 28,89 Euro, bei fallweiser Beschäftigung kürzer als 1 Monat) - Monatlich max. 386,80 Euro (bisher: 376,26 Euro) - jährliche Obergrenze 4.641,60 Euro (bisher 4.515,12 Euro) Solidarbeitrag von Topverdienern im Lohn- und Einkommensteuerbereich Spitzenverdiener müssen von 2013 bis 2016 einen Solidarbeitrag leisten. Das Jahressechstel (beim 13. und 14. Gehalt) wird bis zu einem Brutto-Monatseinkommen von rund Euro mit 6 Prozent, bis Euro mit 27 Prozent und bis Euro mit 35,75 Prozent versteuert. Bei Selbständigen wird der Gewinnfreibetrag (derzeit 13 Prozent) ab einem Jahresgewinn von Euro eingeschliffen. Ab Euro Gewinn fällt der Freibetrag gänzlich weg. Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage Die Höchstbeitragsgrundlage zur Entrichtung der Sozialversicherungsabgaben wird im Jahr 2013 zusätzlich zur jährlichen Anpassung um weitere 90 Euro angehoben. Sie beträgt Euro (4.230 Euro 2012).

4 Neues Pendlerpaket ab Der NÖAAB konnte mit einer bundesweiten Kampagne die größte Reform der Pendler-Pauschale durchsetzen. Ab 2013 erhalten unsere Pendler/innen 530 Mio. Euro Unterstützung - über 150 Mio. Euro mehr pro Jahr. Rund NÖ Arbeitnehmer /innen profitieren davon. Der Ministerrat hat bereits folgende Punkte abgesegnet, die im Februar 2013 vom Parlament beschlossen werden. Folgende Neuerungen treten rückwirkend mit in Kraft: Pendlereuro Ein kilometergenauer Jahresabsetzbetrag zusätzlich zur bestehenden Pendlerpauschale 2 Euro pro Kilometer Arbeitsweg (einfache Strecke Wohnung - Arbeitsort) Nur für Bezieher der Pendlerpauschale - gleiche Ansprüche für Öffi-Fahrer Teilzeitkräfte, die 2 Tage pro Woche arbeiten, erhalten 2/3 und Wochenpendler 1/3 Beispiel: Bei 90 km Arbeitsweg beträgt der Pendlereuro 180 Euro, für Wochenpendler 60 Euro und für Teilzeitkräfte 120 Euro 149 Euro mehr für Kleinverdiener Wer weniger als Euro brutto im Monat verdient und keine Lohnsteuer zahlt, erhielt bisher 110 Euro Negativsteuer und als Pendler 141 Euro Pendlerzuschlag (statt der Pendlerpauschale). Pendlerzuschlag wird auf 290 Euro erhöht = 149 Euro mehr Direktförderung Das bringt insgesamt bis zu 400 Euro Steuergutschrift beim Jahresausgleich (mit Negativsteuer) Wer wenig Lohnsteuer zahlt, erhält ebenfalls immer mindestens 290 Euro vom Finanzamt retour Beispiel: Lehrlinge bzw. Teilzeitkräfte mit mtl. Bruttoverdienst von 1070 Euro erhalten künftig als Pendler 400 statt 251 Euro vom Finanzamt retour. Ansprüche für Wochen- und Teilzeitpendler Bisher hatte man keinen Anspruch auf Pendlerpauschale, wenn man weniger als 11 Mal im Monat zur Arbeitsstätte pendelte. Neu ist: Wer 1 Mal die Woche pendelt, bekommt ein Drittel der Pauschale. Wer 2 Mal die Woche pendelt, bekommt zwei Drittel der Pauschale. Wer mehr als 10 Mal pro Monat pendelt, bekommt die volle Pauschale. Beispiel: Ein Wochenpendler mit 117 km Arbeitsweg erhielt bisher 0, künftig große Pendlerpauschale od. 672 kleine Pauschale und zusätzlich einmal jährlich den Pendlereuro mit 78 Euro. Jobticket-Angebot für alle Bisher war das Jobticket nur für Bezieher der kleinen Pendlerpauschale ab 20 km Entfernung für den gesamten Arbeitsweg vorgesehen Ab 2013 können Betriebe freiwillig die Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter/innen steuerfrei übernehmen. In der Höhe einer Jahresfahrkarte eines öffentlichen Verkehrsmittels (egal für welche Strecke) Das Job-Ticket ist von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit. Beispiel: Das Job-Ticket bietet auch Anreiz, auf Öffis umzusteigen. Wer z.b. mit dem Auto nach Wien pendelt, kann den ersten Teil des Arbeitsweges bis zur Park&Ride Anlage mit der Pendlerpauschale abgelten und den restlichen Weg bis zur Arbeitsstätte gratis mit Öffis fahren.

5 Bildungsteilzeit Einführung der Bildungsteilzeit ist für 1. Juli 2013 geplant: Die Maßnahme wurde vom ÖAAB als zusätzliches Angebot zur Bildungskarenz initiiert und wurde von der Regierung bereits abgesegnet. Der Beschluss im Parlament ist im Frühjahr 2013 vorgesehen. Konkret bedeutet die Bildungsteilzeit eine Reduzierung der Arbeitszeit entweder um 25 oder um 50 Prozent der Normalarbeitszeit. In Form einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit werden die Details fixiert. Die Mindestdauer beträgt vier Monate, die Höchstdauer zwei Jahre. Bei der normalen Bildungskarenz, die es weiterhin gibt, erhält man Bildungsgeld in der Höhe des zustehenden Arbeitslosengeldes für maximal ein Jahr und einer Mindestdauer von 2 Monaten. Wird die Bildungsteilzeit vom AMS genehmigt, so erhält man für die Dauer der Bildungsmaßnahme bei 50% Teilzeitarbeit ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 436 Euro monatlich. Bei 25% Arbeitszeitreduktion gibt es 218 Euro Bildungsgeld. Um in Bildungsteilzeit bzw. Karenz zu gehen, muss das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate angedauert haben. Das heißt, wir haben mit der Bildungsteilzeit ein Modell geschaffen, mit dem auch während der Weiterbildung im Betrieb beschäftigt werden kann und man mehr Geld zum Leben erhält als bei der reinen Bildungskarenz. Beispiele für Bildungsteilzeit bei Reduktion der Arbeitszeit um 50 Prozent: Ein Arbeitnehmer verdient Euro (brutto) = Euro (netto) Wird die Arbeitszeit um die Hälfte reduziert, verdient man Euro (brutto) = Euro (netto) Das AMS finanziert analog zur Höhe des Kinderbetreuungsgeldes 14,53 Euro je Kalendertag die Lebenshaltungskosten, das sind (bei 30 Tagen/Monat) 435,90 Euro FACIT: Insgesamt erhält man 1.470,90 Euro im Monat, die der/die ArbeitnehmerIn für die Dauer der Bildungsmaßnahme monatlich zur Verfügung hat. Die Bildungskosten sind steuerlich darüberhinaus absetzbar. Redaktion: ÖAAB-Bundesservicerefernt Mag. Max Oberleitner, max.oberleitner@oeaab.com

Mag. Nikola König Politikreferentin Albrecht Oppitz Pressereferent

Mag. Nikola König Politikreferentin Albrecht Oppitz Pressereferent Das bringt 2013 Das neue Jahr bringt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einige neue Regelungen, die im Vorjahr im Parlament beschlossen wurden. Hier ein Überblick über die Änderungen, die für arbeitende

Mehr

Tipps für Pendler tritt das größte Reformpaket für Pendler mit vielen neuen verbesserten Maßnahmen in Kraft. Stand 10. Dez.

Tipps für Pendler tritt das größte Reformpaket für Pendler mit vielen neuen verbesserten Maßnahmen in Kraft. Stand 10. Dez. Tipps für Pendler 2013 tritt das größte Reformpaket für Pendler mit vielen neuen verbesserten Maßnahmen in Kraft. Stand 10. Dez. 2012 Der ÖAAB-Bundesvorstand setzte mit dem Pendlereuro ab 2013 jährlich

Mehr

HOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

HOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN HOLEN SIE IHR GELD ZURÜCK! Steuertipps für Pendler 2016 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Seit 1. Jänner 2016 ist für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer spürbar, wofür Arbeiterkammer und ÖGB lange gekämpft

Mehr

#öaab-info. Entlastungen für alle Pendlerinnen und Pendler tritt das größte Pendlerreformpaket seit 25 Jahren in Kraft.

#öaab-info. Entlastungen für alle Pendlerinnen und Pendler tritt das größte Pendlerreformpaket seit 25 Jahren in Kraft. #öaab-info eine information des öaab www.oeaab.com Entlastungen für alle Pendlerinnen und Pendler 2013 tritt das größte Pendlerreformpaket seit 25 Jahren in Kraft. Foto: ÖAAB Die Neuerungen auf einen Blick:

Mehr

STAND: DEZEMBER

STAND: DEZEMBER Mit 01.01.2018 hat sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.... 2... 3... 4... 4... 4... 5... 7 Seite

Mehr

STAND: DEZEMBER 2016 KONTAKT FAMILIENBEIHILFE... 2 KINDERBETREUUNGSGELD... 3 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG... 4 ARBEITSLOSENGELD... 4

STAND: DEZEMBER 2016 KONTAKT FAMILIENBEIHILFE... 2 KINDERBETREUUNGSGELD... 3 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG... 4 ARBEITSLOSENGELD... 4 Mit 01.01.2017 hat sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt. Inhalt Seite FAMILIENBEIHILFE... 2 KINDERBETREUUNGSGELD...

Mehr

ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013

ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013 ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Was tun beim Kauf aus dem Ausland?... 2 2. Erfreuliche Änderungen für Pendler... 2 3. Sind Gefahrenzulagen steuerfrei?... 3 4. Neue Abgabe

Mehr

VERSCHLECHTERUNGEN BEI DER ALTERSTEILZEIT

VERSCHLECHTERUNGEN BEI DER ALTERSTEILZEIT VERSCHLECHTERUNGEN BEI DER ALTERSTEILZEIT Wir stehen auf Ihrer Seite Stand: Juni 2018 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef moser, mba AK-direKtor Dr. Johann kalliauer AK-Präsident GLEITEND IN PENSION MIT DER

Mehr

BILDUNGSKARENZ ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS?

BILDUNGSKARENZ ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS? BILDUNGSKARENZ ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS? 1 Die Dauer der Bildungskarenz Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate, die Höchstdauer ein Jahr. Wird die Bildungskarenz in Teilen

Mehr

Tipps für Pendlerinnen und Pendler

Tipps für Pendlerinnen und Pendler Tipps für Pendlerinnen und Pendler 2013 tritt das bisher größte Reformpaket für Pendler mit vielen neuen verbesserten Maßnahmen in Kraft. Stand Dezember 2012 Der ÖAAB und die FCG setzten mit dem Pendlereuro

Mehr

Sozialrechtliche Werte 2013

Sozialrechtliche Werte 2013 Sozialrechtliche Werte 2013 Mit 1.1.2013 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt. Inhalt Seite

Mehr

BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT

BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT Zeit zum Lernen, Auszeit vom Job Stand: Jänner 2019 ooe.arbeiterkammer.at Zeit und Geld für meine Bildung: Geht das? Was kann die Bildungskarenz? Die Bildungskarenz ist

Mehr

Arbeitnehmer/innenveranlagung. Informationen für Studierende

Arbeitnehmer/innenveranlagung. Informationen für Studierende Arbeitnehmer/innenveranlagung Informationen für Studierende 1 Arbeitnehmerveranlagung 1) Pflichtveranlagung, zb Aufforderung vom Finanzamt zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte wurden bezogen

Mehr

STEUERRECHT KOMPAKT FAMILIENBONUS

STEUERRECHT KOMPAKT FAMILIENBONUS STEUERRECHT KOMPAKT FAMILIENBONUS Familienbonus I 14.11.2018 I Folie Nr.2 WAS IST DER FAMILIENBONUS WIE WIRKT ER UND WER KANN IHN BEANTRAGEN Voraussetzungen für den Familienbonus: Anspruch auf Familienbeihilfe

Mehr

Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit

Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit ! Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Betriebsversammlung allgemeines Personal MUW 09. Mai 2017 Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft

Mehr

Einzelne Personengruppen

Einzelne Personengruppen Kap 2 Einzelne Personengruppen Für die bessere Darstellung der einzelnen Zuverdienstgrenzen ist es sachgerecht, anhand der verschiedenen Personengruppen zu differenzieren. Diese Gruppen müssen jeweils

Mehr

Das Wichtigste im Überblick

Das Wichtigste im Überblick A.1.2. ABSETZBETRÄGE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Höhe Auswirkungen: Kinderabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Das Wichtigste im Überblick 494 jährlich mit einem Kind 669

Mehr

Einnahmen aus der Leihomatätigkeit (einschließlich Fahrtvergütungen) in einem Kalenderjahr minus 12 % pauschale Betriebsausgaben

Einnahmen aus der Leihomatätigkeit (einschließlich Fahrtvergütungen) in einem Kalenderjahr minus 12 % pauschale Betriebsausgaben Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen wenn die Leihoma diese Tätigkeit a) selbständig ausübt und b) neben dieser Tätigkeit in einem Dienstverhältnis steht: Sozialversicherung: Sozialversicherungsrechtlich

Mehr

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Stark für Sie. Arbeit und Recht.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Stark für Sie. Arbeit und Recht. Arbeit und Recht Bildungskarenz und Bildungsteilzeit Arbeitszeitreduzierung bzw. Freistellung im Arbeitsverhältnis bei Weiterbildungen Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Die Dauer der Bildungskarenz

Mehr

BILDUNGSKARENZ. AK Infoservice ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS?

BILDUNGSKARENZ. AK Infoservice ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS? BILDUNGSKARENZ AK Infoservice ZEIT UND GELD FÜR MEINE BILDUNG: GEHT DAS? 1 Zeit und Geld für meine Bildung: Geht das? Was kann die Bildungskarenz? Die Bildungskarenz ist eine Freistellung vom Arbeitsverhältnis

Mehr

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2019 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2019 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2019 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN AK Infoservice Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ACH TUNG Seit 1.7.2018 gibt es für Krankenstände, die in Arbeitsjahre

Mehr

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT. Zeit zum Lernen, Auszeit vom Job. ooe.arbeiterkammer.at

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT. Zeit zum Lernen, Auszeit vom Job. ooe.arbeiterkammer.at FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT Zeit zum Lernen, Auszeit vom Job ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT WEITERBILDUNG: MIT DER AK BERUFLICH AM BALL Sich im

Mehr

FRAUEN INFO.

FRAUEN INFO. FRAUEN INFO BROSCHÜRE www.oegb.at/frauen Mit 1. Jänner 2019 tritt der Familienbonus plus in Kraft. Der Familienbonus plus ist ein steuerrechtlicher Absetzbetrag, der die errechnete Lohn- bzw. Einkommensteuer

Mehr

BILDUNGSKARENZ BILDUNGSTEILZEIT

BILDUNGSKARENZ BILDUNGSTEILZEIT BILDUNGSKARENZ BILDUNGSTEILZEIT ANSPRÜCHE, VORAUSSETZUNGEN UND WEITERBILDUNGSGELD GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Die Arbeiterkammer Kärnten berät und informiert ihre Mitglieder in allen Fragen des Arbeits- und

Mehr

ÖGWT Mitarbeiterschulung

ÖGWT Mitarbeiterschulung ÖGWT Mitarbeiterschulung StB Dr. Stefan Steiger März 2013 Lebenslauf Dr. Stefan Steiger geboren: Eisenstadt, 20.12.1967 1987-1994 Studium BWL (Mag. + Dr.) WU Wien 1994-2000 Berufsanwärter PWT, Neudörfl

Mehr

BILDUNGS- MANAGEMENT MACHEN SIE MEHR AUS IHREN MITARBEITERN!

BILDUNGS- MANAGEMENT MACHEN SIE MEHR AUS IHREN MITARBEITERN! BILDUNGS- MANAGEMENT MACHEN SIE MEHR AUS IHREN MITARBEITERN! UNSERE LEISTUNG. IHRE FACHKRAFT. Kompetentes Personal ist die wichtigste Ressource eines Unternehmens. Wer laufend in seine Mitarbeiter investiert,

Mehr

20. Bin ich verpflichtet, Arbeitgeberinnen über meine Begünstigteneigenschaft zu informieren und können damit auch Nachteile verbunden sein? Ka

20. Bin ich verpflichtet, Arbeitgeberinnen über meine Begünstigteneigenschaft zu informieren und können damit auch Nachteile verbunden sein? Ka Inhaltsverzeichnis Kapitel I: Probleme am Arbeitsplatz 1. Muss ich den Arbeitgeberinnen meine Krebserkrankung mitteilen? 15 2. Was passiert, wenn ich wegen meiner Erkrankung nicht mehr die volle Leistung

Mehr

Steuertipps für Eltern

Steuertipps für Eltern Steuertipps für Eltern Wer Kinder hat, kann jeden Euro gut brauchen Gerechtigkeit muss sein Steuertipps für Eltern Wenn Sie nach der Karenz in den Beruf zurückkehren, können Sie sich Geld vom Finanzamt

Mehr

Personalvertretung. Bildungskarenz für Vertragslehrer/innen. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Bildungskarenz für Vertragslehrer/innen. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Bildungskarenz für Vertragslehrer/innen Personalvertretung Bedingungen, Höhe Weiterbildungsgeld, Dauer, gesetzliche Grundlagen, Dezember

Mehr

KURZBERICHT ALTERSTEILZEIT NEU AB Ernst Stummer

KURZBERICHT ALTERSTEILZEIT NEU AB Ernst Stummer Ernst Maria Stummer Lang Arbeitnehmerschutz im Europäischen Altersteilzeit Wirtschaftsraum neu ab 1.1.2004 KURZBERICHT Ernst Stummer ALTERSTEILZEIT NEU AB 1.1.2004 1. Die Voraussetzungen im Detail... 202

Mehr

MEHR NETTO GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

MEHR NETTO GERECHTIGKEIT MUSS SEIN MEHR NETTO GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Die Menschen haben endlich mehr Geld im Börsel. Sie können sich wieder mehr leisten. Und das stützt auch die Kaufkraft, den Konsum und die Wirtschaft. Erwin Zangerl,

Mehr

Bildungsförderung. Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen

Bildungsförderung. Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen Bildungsförderung Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Unternehmen Inhalt Förderung in den Bundesländern Wien 3 Niederösterreich 3 Burgenland 4 Oberösterreich 5 Steiermark 5 Kärnten 6 Salzburg 6

Mehr

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSRECHT KOMPAKT ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch für Angestellte: unter 5 Dienstjahren: 6 Wochen voll, 4 Wochen halb 6. bis

Mehr

Kurzarbeit. Regelung rückwirkend gültig ab 1. Februar (Beschluss im Nationalrat am 26. Februar 2009.) Stand: 26.

Kurzarbeit. Regelung rückwirkend gültig ab 1. Februar (Beschluss im Nationalrat am 26. Februar 2009.) Stand: 26. Kurzarbeit Regelung rückwirkend gültig ab 1. Februar 2009 (Beschluss im Nationalrat am 26. Februar 2009.) Stand: 26. Februar 2009 FRAGEN UND ANTWORTEN Was ist Kurzarbeit? Von Kurzarbeit (KUA) spricht man,

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 5 Textgegenüberstellung 16. (1) 1. bis 5. 16. Abs. 1 Z 1 bis Z 5 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung

Mehr

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT. Zeit zum Lernen, Auszeit vom Job. ooe.arbeiterkammer.at

FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT. Zeit zum Lernen, Auszeit vom Job. ooe.arbeiterkammer.at FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! BILDUNGSKARENZ, BILDUNGSTEILZEIT Zeit zum Lernen, Auszeit vom Job ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT WEITERBILDUNG: MIT DER AK BERUFLICH AM BALL Arbeitsverhältnis

Mehr

Arbeitnehmerförderung neu: Unterstützung für Kärntens Pendlerinnen und Pendler

Arbeitnehmerförderung neu: Unterstützung für Kärntens Pendlerinnen und Pendler Pressegespräch, Mittwoch, 11. Oktober 2017 Arbeitnehmerförderung neu: Unterstützung für Kärntens Pendlerinnen und Pendler TEILNEHMER: Gaby Schaunig, LHStv. in Günther Goach, Präsident Irene Hochstetter-Lackner,

Mehr

Personalvertretung. Bildungskarenz Bildungsteilzeit. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. für Vertragslehrer/innen

Personalvertretung. Bildungskarenz Bildungsteilzeit. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. für Vertragslehrer/innen ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Bildungskarenz Bildungsteilzeit für Vertragslehrer/innen Personalvertretung Bedingungen, Höhe Weiterbildungsgeld, Dauer, gesetzliche Grundlagen,

Mehr

Wiedereingliederungsteilzeit

Wiedereingliederungsteilzeit ! HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Abteilung für Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht - Grundlage BGBl I 30/2017 Inkrafttreten

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text 3.

Kurztitel. Kundmachungsorgan. Typ. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Außerkrafttretensdatum. Abkürzung. Index. Beachte. Text 3. Kurztitel Einkommensteuergesetz 1988 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 Typ BG /Artikel/Anlage 33 Inkrafttretensdatum 01.01.2019 Außerkrafttretensdatum 04.12.2018

Mehr

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Stark für Sie. Arbeit und Recht.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit. Stark für Sie. Arbeit und Recht. Arbeit und Recht Bildungskarenz und Bildungsteilzeit Arbeitszeitreduzierung bzw. Freistellung im Arbeitsverhältnis bei Weiterbildungen Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at BILDUNGSKARENZ UND BILDUNGSTEILZEIT

Mehr

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014

SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 STAND: JÄNNER 2014 SOZIALRECHTLICHE WERTE 2014 Mit 1.1.2014 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.

Mehr

Tipps für Ferialjob und Praktikum

Tipps für Ferialjob und Praktikum Der OÖVP-Arbeitnehmerbund Oberösterreich Tipps für Ferialjob und Praktikum Besser informiert. www.ooe-oeaab.at ÖAAB-Landesobmann Abg.z.NR August Wöginger Landessekretär Wolfgang Brandstätter Rat & Hilfe.

Mehr

Vergleich Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage zur Pensionsreform

Vergleich Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage zur Pensionsreform Vergleich Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage zur Pensionsreform Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage Bewertung Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit Für jene die nach bestehendem

Mehr

Steueränderungsgesetz 2007

Steueränderungsgesetz 2007 2007 Auswirkungen des Gesetzes auf die Lohnabrechnung 2007 Seite 1 / 18 Entfernungspauschale erst ab 21 km Bis 2006 einschließlich: Für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte können pro Entfernungskilometer 0,30

Mehr

Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL

Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL 1 von 10 Textgegenüberstellung 3. TEIL 3. TEIL TARIF TARIF Steuersätze und Steuerabsetzbeträge 33. (1) 33. (1) (2) Von dem sich nach Abs. 1 ergebenden Betrag sind die Absetzbeträge nach den Abs. 4 bis

Mehr

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF DER ARBEITERKAMMER STEIERMARK STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN FÜR FAMILIEN UND KINDER 1 NEGATIVSTEUER: STEUERTARIF ÖSTERREICH 2016 Anspruch auf Negativsteuer 2 NEGATIVSTEUER Interessant

Mehr

Das Sparpaket ein Kurzinfo-ABC

Das Sparpaket ein Kurzinfo-ABC Das Sparpaket ein -ABC Am Freitag, den 10. 2. 2012 präsentierte der Kanzler und sein Vize das Reformpaket. Das sind jene geplanten Maßnahmen, die bis 2016 den Staatshaushalt sanieren sollen. Wir haben

Mehr

Tipps für die Väterkarenz

Tipps für die Väterkarenz Der OÖVP-Arbeitnehmerbund Oberösterreich Tipps für die Väterkarenz Besser informiert. www.ooe-oeaab.at ÖAAB-Landesobmann Abg.z.NR August Wöginger Landessekretär Wolfgang Brandstätter Rat & Hilfe. Neben

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. August 2015 Teil I

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. August 2015 Teil I 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. August 2015 Teil I 106. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (NR: GP XXV RV 674 AB 767

Mehr

Gabriela KORECKY Bilanzbuchhalterin

Gabriela KORECKY Bilanzbuchhalterin KLIENTENBRIEF VOM DEZEMBER 2012 DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN IM ÜBERBLICK Zahlungsanweisungen ab 01. Jänner 2013 Da Zahlungen ab 01.01.2013 ausschließlich unter der Angabe von IBAN und BIC

Mehr

Bildungsteilzeit. Version 1.4 Helene Dechant April 2013

Bildungsteilzeit. Version 1.4 Helene Dechant April 2013 Bildungsteilzeit Version 1.4 Helene Dechant April 2013 Intro Beschluss des Nationalrates 21.03.2013: Eine Bildungsteilzeit (neues Instrument zur Höherqualifizierung von AN) wird eingeführt. Geplantes Inkrafttreten:

Mehr

Geld, das Familien zusteht

Geld, das Familien zusteht Geld, das Familien zusteht Themenübersicht Das Kind in der Arbeitnehmerveranlagung Kinderfreibetrag Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Erhöhte Topfsonderausgaben

Mehr

Pendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu

Pendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu Pendlerpauschale & Pendlereuro Freud und Leid kommt auf Arbeitnehmer & Arbeitgeber zu Am 11. 12. 2012 passierte die Regierungsvorlage betreffend Neuregelung der Pendlerpauschale den Ministerrat und wurde

Mehr

Personalvertretung. Bildungskarenz Bildungsteilzeit. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. für Vertragslehrer/innen

Personalvertretung. Bildungskarenz Bildungsteilzeit. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss. für Vertragslehrer/innen ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Bildungskarenz Bildungsteilzeit für Vertragslehrer/innen Personalvertretung Bedingungen, Höhe Weiterbildungsgeld, Dauer, gesetzliche Grundlagen,

Mehr

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gebührt für alle Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder), die ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden.

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gebührt für alle Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder), die ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden. Seite 1 von 5 Sie sind hier: Startseite (Bürger/in)» Geburt» Kinderbetreuungsgeld Kinderbetreuungsgeld Allgemeines Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld Zuverdienstmöglichkeiten Verzicht Krankenversicherung

Mehr

Steuer-NEWSLETTER CHECKLISTE "STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015"... 1

Steuer-NEWSLETTER CHECKLISTE STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015... 1 Steuer-NEWSLETTER Ausgabe 8c/2015 CHECKLISTE "STEUERTIPPS ZUM JAHRESENDE 2015"... 1 STEUERTIPPS FÜR ARBEITGEBER & MITARBEITER... 1 1. Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % bis 35,75 % Lohnsteuer...

Mehr

Steuerliche Absetzung der Fortbildungskosten

Steuerliche Absetzung der Fortbildungskosten Steuerliche Absetzung der Fortbildungskosten https://fernstudium.study/steuerliche-absetzbarkeit/ MBA Business Management MBA Projekt- und Prozessmanagement MBA Finance Die Kosten für MBA-Programme sind

Mehr

Inhaltsverzeichnis Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte K. Portele/M. Portele, 1 1 der Personalverrechnung VII

Inhaltsverzeichnis Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte K. Portele/M. Portele, 1 1 der Personalverrechnung VII Vorwort... V Tabellenverzeichnis... XIII 1. Arbeitsrecht (Grundlagen)... 1 1.1. Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Einzelvereinbarung... 1 1.2. Beschäftigungsformen... 1 1.2.1. Echtes Dienstverhältnis...

Mehr

Mehr Netto vom Brutto

Mehr Netto vom Brutto Mehr Netto vom Brutto Steuer-Tarifreform 2016 für Arbeitnehmer/innen Stark für Sie. Interessantes für Jeden 1. Antragslose Arbeitnehmerveranlagung in Gutschriftsfällen Die Arbeitnehmerveranlagung muss

Mehr

MACHEN SIE BILDUNGSMANAGEMENT MEHR AUS IHREN MITARBEITERN!

MACHEN SIE BILDUNGSMANAGEMENT MEHR AUS IHREN MITARBEITERN! BILDUNGSMANAGEMENT MACHEN SIE MEHR AUS IHREN MITARBEITERN! Lebe deinen Beruf. UNSERE LEISTUNG. IHRE FACHKRAFT. Kompetentes Personal ist die wichtigste Ressource eines Unternehmens. Wer laufend in seine

Mehr

Inhalt. Vorwort 3 Zum Gebrauch dieses Buches 9 Abkürzungsverzeichnis 10

Inhalt. Vorwort 3 Zum Gebrauch dieses Buches 9 Abkürzungsverzeichnis 10 Vorwort 3 Zum Gebrauch dieses Buches 9 Abkürzungsverzeichnis 10 Teil 1: Einführung in die Personalverrechnung 11 Innerbetriebliche Abrechnung 11 Außerbetriebliche Abrechnung 12 Teil 2: Arbeitsrecht 14

Mehr

Wichtiges bei der Einstellung eines Arbeitnehmers

Wichtiges bei der Einstellung eines Arbeitnehmers Kap 1 Wichtiges bei der Einstellung eines Arbeitnehmers 1.1 Allgemeines Sowohl bei der Einstellung eines Arbeitnehmers als auch während der Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber eine

Mehr

Inhalt Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung Übergangsbestimmung und Langzeitversichertenregelung

Inhalt Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung Übergangsbestimmung und Langzeitversichertenregelung Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Einleitung... 19 1.1. Themenstellung und -abgrenzung... 19 1.2. Sonstige Hinweise... 19 2. Möglichkeiten der Pensionierung... 21 2.1. Einleitung... 21 2.2. Auf

Mehr

Informationen zum Pendlerrechner. Ein Service für Pendler/innen.

Informationen zum Pendlerrechner. Ein Service für Pendler/innen. Informationen zum Pendlerrechner Ein Service für Pendler/innen. Pendlerrechner ein steuerrechtliches Instrument Der Pendlerrechner setzt die rechtlichen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes und der Pendlerverordnung

Mehr

ÄNDERUNG DES PENSIONSANTRITTES AB 01. JÄNNER 2008

ÄNDERUNG DES PENSIONSANTRITTES AB 01. JÄNNER 2008 ÄNDERUNG DES PENSIONSANTRITTES AB 01. JÄNNER 2008 DIENSTALTERSRENTE mit weniger als 40 Beitragsjahren ausschließlich Arbeitnehmerzeiten Lebensalter von 58 und 35 Beitragsjahre Pension ab 01. Jänner 2009

Mehr

Aktuelles aus dem Steuerrecht

Aktuelles aus dem Steuerrecht Aktuelles aus dem Steuerrecht September 2016 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem. 25 EStG Sonstige Bezüge gem. 29 Z. 4 EStG (Funktionsgebühren) Bürgermeister Stadträte Gemeinderäte Vorstandsmitglieder

Mehr

Die Reform des Pendlerpauschales

Die Reform des Pendlerpauschales Die Reform des Pendlerpauschales Die bisherige Regelung Das Pendlerpauschale in seiner bis 2012 geltenden Form hatte dringenden Reformbedarf. Besserverdienende und AutofahrerInnen profitierten überproportional,

Mehr

Sonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003

Sonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003 Sonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003 Späterer Beginn des Erwerbslebens, längere Lebensdauer, steigende Invaliditätsrate und geänderte Altersstruktur der Bevölkerung waren

Mehr

Das Wichtigste im Überblick

Das Wichtigste im Überblick A.1.2. ABSETZBETRÄGE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Höhe Auswirkungen: Kinderabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Das Wichtigste im Überblick 494 jährlich mit einem Kind 669

Mehr

Steuertipps für Pendler

Steuertipps für Pendler Besser informiert! Steuertipps für Pendler Bilderbox 1 www.ooe-oeaab.at Viele Pendler bedienen den Pendlerrechner falsch oder verzichten auf die OÖ. Fernpendlerbeihilfe und verschenken damit viel Geld.

Mehr

STEUERTIPPS FÜR ELTERN

STEUERTIPPS FÜR ELTERN STEUERTIPPS FÜR ELTERN WIE ELTERN MIT DER ARBEITNEHMERINNEN- VERANLAGUNG STEUERN SPAREN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Was bringt Ihnen als Eltern die ANV? Warum sollten Sie als Eltern die ANV machen? Weil Ihnen

Mehr

1.0 Ersatzkraft bei geblockter Altersteilzeit 1

1.0 Ersatzkraft bei geblockter Altersteilzeit 1 1.0 Ersatzkraft bei geblockter Altersteilzeit 1 Damit der Dienstgeber uneingeschränkt beim ATZ-Blockarbeitsmodell, bei dem das Altersteilzeitgeld ausschließlich für Zeiträume nach dem 31.12.2012 zuerkannt

Mehr

Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form der Pendlerpauschales nur zu wenn,

Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form der Pendlerpauschales nur zu wenn, Pendlerpauschale Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven ArbeitnehmerInnen (nicht den Pensionisten) unabhängig von den

Mehr

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.

Mehr

Die besten Tipps für den Steuerausgleich

Die besten Tipps für den Steuerausgleich Impressum & Mediadaten Fotocredits Anmelden oder Registrieren trend.at Branchen Steuern Die besten Tipps für den Steuerausgleich veröffentlicht am 28. 1. 2016 von Anneliese Proissl istock Seite 1 von 9

Mehr

2113 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und Erläuterungen 1 von 5 VORBLATT

2113 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und Erläuterungen 1 von 5 VORBLATT 2113 der Beilagen XXIV. GP - Regierungsvorlage - Vorblatt und Erläuterungen 1 von 5 VORBLATT Problem: Das Pendlerpauschale kommt derzeit nur für Arbeitnehmer, die an mindestens elf Tagen im Kalendermonat

Mehr

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung Der OÖVP-Arbeitnehmerbund Oberösterreich Geringfügige Beschäftigung Besser informiert. www.ooe-oeaab.at ÖAAB-Landesobmann Abg.z.NR August Wöginger Landessekretär Wolfgang Brandstätter Rat & Hilfe. Neben

Mehr

Kinderbetreuungsgeld (KBG)

Kinderbetreuungsgeld (KBG) Kinderbetreuungsgeld (KBG) Bücher die nicht fehlen sollten! Birgit Isepp 2 Anspruch hat man, wenn für das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. die Zuverdienstgrenze

Mehr

Sehr geehrter Klient!

Sehr geehrter Klient! Sehr geehrter Klient! Nachstehend möchten wir Ihnen verschiedene Themen näher erläutern: Registrierkasse: Prüfung des Jahresbeleges Steuerliche Gewinnoptimierung zum Jahresende 2018 Der Familienbonus Plus

Mehr

Die Höherversicherung

Die Höherversicherung Die Höherversicherung Berechtigung Personen, die in der Pensionsversicherung pflicht-, weiter oder selbst versichert sind, können neben der bestehenden Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung

Mehr

STEUERTIPPS FÜR ELTERN 2019

STEUERTIPPS FÜR ELTERN 2019 STEUERTIPPS FÜR ELTERN 2019 WIE ELTERN MIT DER ARBEIT NEHMERiNNENVERANLAGUNG STEUERN SPAREN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Was bringt Ihnen als Eltern die ANV? Entlastungen für Familien mit Kindern Der Familienbonus,

Mehr

> ARBEIT. Abfertigung ALT. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA!

> ARBEIT. Abfertigung ALT. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! > ARBEIT Abfertigung ALT Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! Wann bekommen Sie eine Abfertigung nach altem Recht? Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis

Mehr

Steuertipps für Studierende

Steuertipps für Studierende Steuertipps für Studierende Klare Antworten auf wichtige Fragen 2018 Albanien Bulgarien Kroatien Österreich Polen Rumänien Serbien Slowakei Slowenien Tschechien Ungarn Die besten Tipps für kluge Köpfe.

Mehr