Vergleich Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage zur Pensionsreform

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1 Vergleich Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage zur Pensionsreform Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage Bewertung Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit Für jene die nach bestehendem Recht Anspruch auf diese Pensionsart gehabt hätten, wird ein Arbeitslosengeld mit 20%igem Zuschlag ausbezahlt. Erhöhung des Antrittsalters bei der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer Erhöhung des Antrittsalters Ab 2004 plus 4 Monate (61 J + 10 Mo/56 J + 10 Mo) Ab 2005 plus 6 Monate (62 J + 4 Mo/57 J + 4 Mo) Ab 2006 plus 8 Monate (63 J/58 J) Ab 2007 plus 8 Monate (63 J + 8 Mo/58 J + 8 Mo) Ab 2008 plus 8 Monate (64 J ü 4 Mo/59 J + 4 Mo) Ab 2009 plus 8 Monate (Männer 65/Frauen 60) Übergangsregeln für Männer Jahrgänge 43 bis 48 Übergangsregeln für Frauen Jahrgänge 48 bis 53 Seite - 1 -

2 Hacklerregelung Das Antrittsalter für Personen mit 45 bzw. 40 Beitragsjahren wird ab auf 61,5 bzw. auf 56,5 Jahren angehoben. Die bestehende Hacklerregelung bleibt bis bestehen. D.h., Männer, die bis zum , Frauen, die bis zum 30, geboren sind, können weiterhin mit 60 bzw. 55 und einem höchstmöglichen Abschlag von 10,5 Prozentpunkten in Pension gehen. Ab wird das Antrittsalter auf 61,5 bzw. 56,5 Jahren angehoben. Die sogenannten Hackler müssen allerdings Abschläge von bis zu 15% und ab auch Verluste der Steigerungsprozentsätze in Kauf nehmen. Erhöhung der Abschläge bei vorzeitigen Alterspensionen Das geltende Recht sieht einen Abschlag von 3 Prozentpunkten des Steigerungsbetrags pro Jahr vor dem Regelpensionsalter vor, der Begutachtungsentwurf sieht einen Abschlag von 4,2% von der Bruttopension pro Jahr vor. Bis 2006 ist weiterhin ein Pensionsantritt mit 55 bzw. 60 Jahren und 40 bzw. 45 Beitragsjahren möglich. Der Steigerungsprozentsatz bleibt bei 2%. Die Abschläge kommen allerdings bereits ab zu tragen und betragen 3% pro Jahr vor dem Regelpensionsalter, was im Ergebnis bei Männern wieder auf einem 15%igen Abschlag von der Bruttopension (= 80% der Bemessungsgrundlage) hinausläuft. Ab 2007 bis 2009 wird das Antrittsalter auf 56,5 bzw. auf 61,5 erhöht und auch der Steigerungsprozentsatz schrittweise reduziert. Danach soll es eine sogenannte Hacklerregelung nur noch für bestimmte Berufe geben, die durch Verordnung festgelegt werden. Für Männer die, vor dem bzw. Frauen, die vor dem geboren sind, wurde die Regelung gegenüber dem Begutachtungsentwurf sogar verschlechtert. Die Tatsache, dass 2 Jahrgänge mehr mit 60 bzw. 55 in Pension gehen können, wird durch die neue Berechnungsmethode der Abschläge stark getrübt. Männer (und solche nehmen die Regelung hauptsächlich in Anspruch) verlieren im Vergleich zum geltenden Recht, wenn sie mit 60 Jahren und 45 Beitragsjahren in Pension gehen, fast 15%. Seite - 2 -

3 Senkung des Steigerungsbetrags Ab 2004 soll der Steigerungsbetrag pro Versicherungsjahr von 2 auf 1,78% reduziert werden. 1. Quartal 2004: Steigerungsbetrag 1,99 2. Quartal 2004: Steigerungsbetrag 1,98 3. Quartal 2004: Steigerungsbetrag 1,97 4. Quartal 2004: Steigerungsbetrag 1,96 1. Quartal 2005: Steigerungsbetrag 1,94 2. Quartal 2005: Steigerungsbetrag 1,92 3. Quartal 2005: Steigerungsbetrag 1,90 4. Quartal 2005: Steigerungsbetrag 1,88 1. Quartal 2006: Steigerungsbetrag 1,86 2. Quartal 2006: Steigerungsbetrag 1,84 3. Quartal 2006: Steigerungsbetrag 1,82 4. Quartal 2006: Steigerungsbetrag 1,80 Bei Pensionsstichtagen ab dem Jahr ,78. Die stufenweise Absenkung bedeutet lediglich für 3 Jahrgänge geringfügige Erleichterungen. Bei späterem Pensionsantritt beträgt der Verlust allein aus dieser Maßnahme 11%. Seite - 3 -

4 Einführung der Lebensdurchrechnung Ab 2004 soll der Durchrechnungszeitraum pro Kalenderjahr um ein Jahr verlängert werden. Bis in der Endausbauphase die Bemessungsgrundlage aus der Durchrechnung der besten 40 Jahre ermittelt wird. Die Ausweitung der Durchrechnung bleibt. Die Durchrechnungsverluste werden jedoch gedeckelt und zwar bis 2007 mit 3,5% bis 2015 mit 7% bis 2027 mit 10,5% ab 2028 verfällt die Deckelung der Durchrechnungsverluste Bei Frauen wird der Durchrechnungszeitraum pro Kind um 3 Jahre verkürzt. Die Deckelung bezieht sich nur auf Verluste, die sich aus der Durchrechnung ergeben. Verluste durch niedrige Steigerungsprozentsätze bzw. höhere Abschläge kommen dazu. Die Deckelung der Durchrechnungsverluste wird in den ersten 7 Jahren nur für Extremfälle Erleichterungen bringen, zwischen 2010 und 2027 die Pensionsverluste jedoch zum Teil erheblich reduzieren. Für unter 40- jährige Kolleginnen und Kollegen schlägt die Durchrechnung jedoch voll durch und die Verluste gerade für die Jüngeren werden im Durchschnitt 25% betragen. Seite - 4 -

5 Kindererziehungszeiten Altersteilzeit Personen, die bereits eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben und auf Grund der Anhebung des Pensionsanfallsalters nicht nahtlos in Pension gehen können, erhalten zum Arbeitslosengeld einen 20%igen Zuschlag, das sogenannte Altersübergangsgeld. Die Bemessungsgrundlage für die Kindererziehungszeiten (Ausgleichszulagenrichtsatz, dzt. 643,54 für Alleinstehende) wird schrittweise pro Jahr um 2% erhöht, bis die Bemessungsgrundlage im Jahre 2027 um 50% erhöht ist. Es soll für Personen, die sich derzeit in einer Altersteilzeitvereinbarung befinden, weiterhin der Antritt der Pension mit 61,5/56,5 Jahren möglich sein. Das gilt für Verträge, die bis zum abgeschlossen wurden. Für Vereinbarungen, die nach dem und vor dem abgeschlossen wurden, gilt das Altersübergangsgeld. Seite - 5 -

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