FSG-Position zum Regierungsübereinkommen
|
|
- Hildegard Michel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FSG-Position zum Regierungsübereinkommen Halbierung der Korridorabschläge, Hackerregelung bis 2010 abschlagsfrei und Valorisierung der Kindererziehungszeiten Der Korridorabschlag ist jener Abschlag, der außerhalb des Verlustdeckels berechnet wird. Die mittelfristigen Pensionskürzungen von über 20% im Vergleich zur Rechtslage zum ergeben sich durch den Korridorabschlag, der nach derzeitiger Rechtslage 4,2% beträgt. Laut dem Gesetzesentwurf, der bereits zur Begutachtung ausgeschickt wurde, soll dieser auf 2,1% reduziert werden. Für die Versicherten ergeben sich dadurch kurzfristig Pensionserhöhungen um 1,5% und mittelfristig um bis zu 7% (2015). Die Abschlagsfreiheit bei der Hacklerregelung wird bis 2010 verlängert. Laut dem ausgeschickten Gesetzesentwurf sollen auch Männer, die zwischen und geboren wurden, mit 60 (nach dem geltenden Recht könnten sie erst mit 60,5) und Frauen, die zwischen und geboren wurden, mit 55 (statt mit 55,5) in Pension gehen, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Hacklerregelung erfüllen. Bisher war für Kindererziehungs-, Präsenz- und Zivildienstzeiten im Pensionskonto eine fixe Beitragsgrundlage in Höhe von Euro im Monat vorgesehen, jedoch keine Valorisierung. Ohne eine entsprechende Gesetzesänderung würden diese Zeiten immer mehr an Wert verlieren. Nun ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass eine Aufwertung rückwirkend mit erfolgen soll. Dies ergibt für das Jahr 2006 eine Beitragsgrundlage von 1.390,50 Euro monatlich und für das Jahr 2007 eine Beitragsgrundlage von 1.423,87 Euro pro Monat. Die oben angeführten Verbesserungen sind zwar zu begrüßen, aber aus Sicht der FSG nicht weit reichend genug. Insbesondere fehlt eine unbefristete Regelung, die es ermöglicht nach 45 bzw. 40 Versicherungsjahren mit 60 bzw. 55 Jahren (bis zur verfassungsgesetzlich vorgesehenen Angleichung des Frauenpensionsalters an jenes der Männer) in Pension zu gehen. Die jetzige Hacklerregelung stellt auf Beitragsjahre ab und ist bis 2010 befristet. Danach steigt auch das Antrittsalter für die Hacklerregelung an. FSG Position zum Koalitionsprogramm 1
2 Die vorgesehene Valorisierung der Kindererziehungszeiten kann die Pensionsverluste die durch das Einbeziehen von Jahren der Teilzeitbeschäftigung auf Grund der Lebensdurchrechnung entstehen bei Weitem nicht kompensieren. Bereits derzeit betragen die Frauenpensionen im Vergleich zu jenen der Männer rund die Hälfte. Um zu verhindern, dass diese Differenz auf Grund der Lebensdurchrechnung noch weiter vergrößert wird, tritt die FSG für eine wesentlich bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten ein. Nach wie vor fehlt ein Pensionskorridor für Frauen. Die FSG tritt dafür ein, dass ein solcher durch das Stoppen der Anhebung des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer geschaffen wird. Des Weiteren fordert die FSG eine Angleichung der Pensionsbeiträge der Selbständigen an jene der ArbeitnehmerInnen und eine höhere Bewertung der Arbeitslosenzeiten im Pensionskonto. Neuordnung des Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionsrechts Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Sozialpartnern, RegierungsvertreterInnen und anderen Experten soll bis Vorschläge zu einer Neuordnung des Invaliditätspensionrechts erarbeiten. Derzeit ist das Invaliditätsrecht zwischen den verschiedenen Berufsgruppen unterschiedlich geregelt. Laut dem Regierungsprogramm soll es diesbezüglich zu einer Harmonisierung kommen. Gleichzeitig soll überprüft werden, ob für ältere ArbeitnehmerInnen, die wegen ihrer gesundheitlichen Probleme am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, aber die Anforderungen für eine Invaliditätspension noch nicht erfüllen, eine Verbesserung erreicht werden kann. Eine Verbesserung für ältere ArbeitnehmerInnen, die zwar gesundheitlich beeinträchtigt sind, aber mit der Begründung, dass sie beispielsweise noch als Portiere arbeiten könnten, keine Invaliditätspension erhalten, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt aber auf Grund ihrer Krankheit und ihres Alters absolut minimal sind, wäre aus Sicht der FSG absolut begrüßenswert. Eine Harmonisierung des Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsrechts für alle Berufsgruppen lässt hingegen Verschlechterungen für die ArbeitnehmerInnen mit Berufsschutz befürchten. Das gilt es zu verhindern. FSG Position zum Koalitionsprogramm 2
3 Pensionsberechnung Im Regierungsprogramm ist festgelegt, dass eine Arbeitsgruppe aus Sozialpartnern, RegierungsvertreterInnen und anderen Experten die derzeit geltenden Bestimmungen über die Pensionsberechnung einer Evaluierung unterziehen und Änderungsvorschläge erstatten soll, mit der Zielrichtung von mehr Transparenz und Vereinfachung. Voraussetzung soll aber sein, dass die Pensionshöhen gleich bleiben. Mit werden das Pensionskonto und die Parallelrechnung in Kraft treten. Auf Grund der Kombination des Verlustdeckels mit der Pensionsreform 2003 und der Parallelrechnung mit dem Pensionskontorecht wird die Pension für Personen, die nach dem geboren wurden, aus 3 verschiedenen Rechtslagen ermittelt. Nach den jetzigen Übergangsbestimmungen müsste man 4 Jahrzehnte lang 3 verschiedene Pensionen ausrechnen, um die tatsächliche Pensionshöhe zu ermitteln. Um dies zu verhindern, tritt die FSG dafür ein, dass für alle bis zu 30- Jährigen nur noch das Pensionskontorecht zur Anwendung kommen soll. Für die Jahrgänge dazwischen ist für die FSG oberste Priorität, dass es durch einen neuen Pensionsberechnungsmodus zu keinen Leistungskürzungen für die Versicherten kommt. Schwerarbeit Laut Regierungsprogramm soll im Fall des Nachweises einer deutlich niedrigeren Lebenserwartung von Schwerarbeiterinnen ein abschlagsfreier Pensionsantritt ermöglicht werden. Die Schwerarbeitspension ist seit in Kraft. Derzeit wird ein Abschlag von 4, 2% verrechnet. Die FSG tritt dafür ein, dass SchwerarbeiterInnen grundsätzlich - auch ohne Nachweis einer geringeren Lebenserwartung - abschlagsfrei in Pension gehen können. Des Weiteren fordert die FSG, dass die Leistung von Schwerarbeit bei der Berechnung der Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension berücksichtigt wird. Für Frauen gilt nur die ungünstigere Schwerarbeitsregelung, die auf Beitrags- und nicht auf Versicherungsjahre abstellt. Des Weiteren tritt diese Bestimmung erst mit 1. Juli 2010 in Kraft. Für Frauen kommt somit von 2007 bis 30 Juni 2010 überhaupt keine Schwerarbeitsregelung zum Tragen. Die FSG tritt dafür ein, dass auch schwer arbeitenden Frauen ein vorzeitiger Pensionsantritt ermöglicht wird und nicht daran scheitert, dass nicht nur reine Beitragsjahre sondern auch Versicherungsjahre vorhanden sind. FSG Position zum Koalitionsprogramm 3
4 Anmeldung zur Sozialversicherung Laut dem Regierungsprogramm soll in Hinkunft die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn erfolgen. Ein Feldversuch, der eine sofortige Anmeldung zur Sozialversicherung vorsieht, erfolgt derzeit im Burgenland. Grundsätzlich haben derzeit alle Gebietskrankenkassen in ihren Satzungen festgelegt, dass eine Anmeldung zur Sozialversicherung innerhalb von 7 Tagen ab Arbeitsbeginn zulässig ist. Dies hat zur Folge, dass wenn die KIAB Arbeitnehmer z. B auf Baustellen antrifft, die nicht angemeldet sind, von den Unternehmen zumeist angegeben wird, dass diese gerade erst begonnen haben zu arbeiten. Diese Behauptung ist in der Praxis schwer widerlegbar. Die FSG tritt für eine Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn ein, da dies eine sinnvolle Maßnahme wäre, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Zusätzlich fordert die FSG auch abschreckende Sanktionen gegenüber ArbeitgeberInnen, die ArbeitnehmerInnen schwarz beschäftigen, wie beispielsweise die Annahme einer vorangegangenen mehrmonatigen Beschäftigung mit der Pflicht des Unternehmens die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten zu müssen. Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung Die bedarfsabhängige Mindestsicherung soll in mehreren Schritten eingeführt werden. Den ersten Schritt bildete die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende auf 726 Euro im Monat. Danach soll es durch eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zu einer Vereinheitlichung der Sozialhilfe kommen. Vorraussetzung für die Zuerkennung der bedarfsabhängigen Mindestsicherung soll bei allen arbeitsfähigen BezieherInnen die Arbeitswilligkeit sein. Die Betreuung der arbeitsfähigen SozialhilfebezieherInnen zur Integration auf den Arbeitsmarkt soll durch das AMS erfolgen. Wer Vermögen besitzt, soll auch in Zukunft dieses zuerst verwerten müssen, bevor Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wobei eine Eigentumswohnstätte mit einer fiktiven Miete bewertet und ein für die Berufsausübung notwendiges Auto nicht verwertet werden muss. Im Regierungsprogramm ist des Weiteren festgehalten, dass die vorgesehenen Verbesserungen bei der Notstandshilfe nur unter dem Vorbehalt der Umsetzung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Bundesländern erfolgen soll. FSG Position zum Koalitionsprogramm 4
5 Die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung ist eine zentrale Forderung der FSG. Die geplante Vereinheitlichung der neun verschiedenen Sozialhilfegesetze ist grundsätzlich zu begrüßen. Anzumerken ist jedoch, dass die Verhandlungen mit den Ländern erst geführt werden müssen und von diesen auch noch keine Zusagen über zusätzliche finanzielle Mittel vorliegen. Wichtig ist, dass für die bedarfsorientierte Mindestsicherung keine Rückzahlungspflicht vorgesehen wird. Dies würde Bedürftige abschrecken und dazu führen, dass sich die Armut verfestigt. Zur Frage eines allfälligen Regresses findet sich im Regierungsprogramm nichts. Generalkollektivvertrag 1000 Euro Auf Basis eines Generalkollektivvertrages soll ein Mindestlohn in Höhe von 1000 Euro eingeführt werden. Ein Generalkollektivvertrag in Höhe von 1000 Euro ist grundsätzlich zu begrüßen, im Regierungsprogramm findet sich jedoch kein Hinweis, was für ArbeitnehmerInnen gelten soll, die keinem Kollektivvertrag unterliegen. Um tatsächlich einen österreichweiten Mindestlohn von 1000 Euro einzuführen, müssten die Satzungen und Mindestlohntarife entsprechend angepasst werden. Soziale Absicherung der atypisch Beschäftigten und einkommensabhängiges Wochengeld für freie Dienstnehmerinnen Im Regierungsprogramm ist festgelegt, dass Selbständige in die Arbeitslosenversicherung im Rahmen eines Optionen-Modells einbezogen werden sollen. Des Weiteren sollen freie DienstnehmerInnen unter den gleichen Sozialversicherungsschutz wie echte DienstnehmerInnen gestellt werden und auch in die Abfertigung Neu einbezogen werden. Des Weiteren sollen freie Dienstnehmerinnen in Zukunft auch ein einkommensabhängiges Wochengeld erhalten. Derzeit sind WerkvertragsnehmerInnen und freie DienstnehmerInnen nicht arbeitslosenversichert. Des Weiteren haben beide Gruppen im Falle von Krankheit keinen Anspruch auf Krankengeld( außer geringfügig Beschäftigte freie DienstnehmerInnen, die sich in der Kranken- und Pensionsversicherung freiwillig versichern). Das Wochengeld für freie Dienstnehmerinnen beträgt derzeit 7,42 Euro täglich. FSG Position zum Koalitionsprogramm 5
6 Die FSG begrüßt die geplante bessere soziale Absicherung der atypisch Beschäftigten. Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, Anhebung der Zuverdienstgrenze und Information der Eltern über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen Ab soll es 2 Varianten des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes geben. Entweder wie bisher 30 bzw. wenn der andere Elternteil auch das Kinderbetreungsgeld bezieht 36 Monate in der bestehenden Höhe von 436 Euro oder ein Bezug von insgesamt 18 Monaten( davon mindestens 3 Monate der andere Partner) in Höhe von 800 Euro pro Monat. Die Zuverdienstgrenze soll laut dem Regierungsprogramm von derzeit Euro auf Euro im Jahr angehoben werden. Im Regierungsprogramm ist auch festgehalten, dass die Eltern bereits bei der Antragstellung auf das Kinderbetreuungsgeld über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Karenz informiert werden. Die geplante Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldbezuges ist grundsätzlich zu begrüßen, es ist jedoch zu kritisieren, dass die Gesamtsumme niedriger ist, wenn man sich für den kürzeren statt den längeren Bezug entscheidet. Im Regierungsprogramm sind zwei Varianten des Kinderbetreuungsgeldbezuges vorgesehen. Aus ArbeitnehmerInnensicht wären zusätzliche Wahlmöglichkeiten und somit eine noch weitergehende Flexibilisierung wünschenswert. Die geplante Information der Eltern über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Karenz entspricht einer langjährigen Forderung der FSG. FSG Position zum Koalitionsprogramm 6
Vergleich Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage zur Pensionsreform
Vergleich Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage zur Pensionsreform Begutachtungsentwurf Regierungsvorlage Bewertung Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit Für jene die nach bestehendem
MehrSonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003
Sonder-Klienteninformation zur Pensionsreform 2004 Stand August 2003 Späterer Beginn des Erwerbslebens, längere Lebensdauer, steigende Invaliditätsrate und geänderte Altersstruktur der Bevölkerung waren
MehrPensionsharmonisierung: Die Eckpunkte des neuen Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG)
Pensionsharmonisierung: Die Eckpunkte des neuen Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) Inkrafttreten: 1. Jänner 2005 Nach der Pensionssicherungsnovelle, die bereits im Vorjahr beschlossen wurde und bereits
MehrKommunistische Initiative [KI] Sozialinformation III. Versicherungszeiten Ansprüche Formen Berechnung Pensionshöhe
Kommunistische Initiative [KI] Sozialinformation III Pensionen: Versicherungszeiten Ansprüche Formen Berechnung Pensionshöhe Sozialberatung: jeden 1. Montag im Monat ab 17 Uhr 1160 Wien; Rankgasse 2/5
MehrPensionsreformen in Österreich Steigende Ungleichheit als Folge
FORBA-Fachgespräch, 25.2.2014 Pensionsreformen in Österreich Steigende Ungleichheit als Folge Ingrid Mairhuber Inhalt des Vortrages Pensionsleistungen: Frauen Männer Pensionsreformen 2000/2003 Allgemeines
Mehr2. Möglichkeiten der Pensionierung
2.1. Einleitung 2. Möglichkeiten der Pensionierung In Bezug auf die Möglichkeiten, in Pension zu gehen, bestehen gravierende Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis auf
MehrRegierungsvorlage Angebot an Sozialpartner GÖD-Vorschlag Bewertung
Regierungsvorlage Angebot an Sozialpartner GÖD-Vorschlag Bewertung 28. Mai 2003 Für die Jahrgänge, geboren zwischen dem 2.10.1940 und dem 1.4.1948 wird in Form einer Geburtstagsregelung das Abschlagsgrenzalter
MehrOhne böses Erwachen in die Pension
www.frauen vorarlberg.at Ohne böses Erwachen in die Pension Frauenbewegung Götzis, 20.04.17 Welche Arten von Pension gibt es? Alterspension Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Korridorpension
MehrPension am Konto - (k)eine Kunst?
Pension am Konto - (k)eine Kunst? Die gesetzliche Pensionsversicherung Ein Informationsservice der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Stand März 2017 GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at
MehrStellungnahme zur Schwerarbeitsregelung
GB Pressekonferenz Stellungnahme zur Schwerarbeitsregelung Es informieren Sie: Renate Csörgits ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Mag a Dinah Djalinous-Glatz Referentin im ÖGB-Referat für Sozialpolitik
MehrPensionskonto Focus Frauen
Pensionskonto Focus Frauen Mag a. Birgit Schreiber Referentin der Abteilung Sozialversicherungsrecht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark Früher die besten 15 Einkommensjahre Grundlage
MehrArbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension von Andreas Gerhartl 1. Auflage Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang zur Pension Gerhartl schnell und portofrei
MehrUmstieg ins Pensionskonto. Eckpunkte und Auswirkungen
Umstieg ins Pensionskonto Eckpunkte und Auswirkungen Inhalte Rückblick über zurückliegende Reformen Pensionsberechnung nach derzeitigem Stand Eckpunkte zum Umstieg ins Pensionskonto ab 2014 Beitragsdefiniertes
MehrKONTOERSTGUTSCHRIFT PENSIONSKONTO. 5.Mai 2014 Wien
KONTOERSTGUTSCHRIFT PENSIONSKONTO 5.Mai 2014 Wien Kontoerstgutschrift Alle ASVG-Versicherten, die ab 1955 geboren sind und bis zum 31.12.2004 zumindest 1 Pensionsversicherungsmonat erworben haben, erhalten
MehrIch gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand:
Ich gehe in Pension Informationen zum Pensionsantritt Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand: 2016-04 Inhaltsverzeichnis 1. Welcher Versicherungsträger ist zuständig?... 3 2. Einholung von
MehrOÖ-PENSION 45/40. Wichtigste Fragen und Antworten.
OÖ-PENSION 45/40 Wichtigste Fragen und Antworten www.ooe.spoe.at Warum brauchen wir eine Oberösterreichpension? Die ÖVP hat mehrfach Verschlechterungen bei den Hacklerpensionen bis hin zum Auslaufen ab
MehrDABEI SEIN MACHT STARK! DIE ERRUNGENSCHAFTEN DES ÖGB SEIT SEINER GRÜNDUNG
DABEI SEIN MACHT STARK! DIE ERRUNGENSCHAFTEN DES ÖGB SEIT SEINER GRÜNDUNG 1945 RECHTSÜBERLEITUNGSGESETZ ALS GRUNDLAGE DES ÖSTERR. SOZIALRECHTES; AK-, FEIERTAGSRUHEGESETZ 1946 ARBEITERURLAUBS-, JUGENDEINSTELLUNGSGESETZ
MehrKinderbetreuungsgeld. für Geburten bis Mag. Gabriele Hebesberger Stand:
Kinderbetreuungsgeld für Geburten bis 28.2.2017 Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-04 Inhaltsverzeichnis Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?... 3 Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld und wie
MehrSTAND: DEZEMBER 2016 KONTAKT FAMILIENBEIHILFE... 2 KINDERBETREUUNGSGELD... 3 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG... 4 ARBEITSLOSENGELD... 4
Mit 01.01.2017 hat sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt. Inhalt Seite FAMILIENBEIHILFE... 2 KINDERBETREUUNGSGELD...
MehrSTAND: DEZEMBER
Mit 01.01.2018 hat sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.... 2... 3... 4... 4... 4... 5... 7 Seite
Mehrwww.arbeiterkammer.com PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN
www.arbeiterkammer.com Pensionsrecht PENSIONSRECHT: DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN PENSIONSRECHT DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE ÜBER 50-JÄHRIGEN Für Frauen und Männer, die
MehrPensionsberechnung. im Überblick
Pensionsberechnung im Überblick 7 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at
MehrGesetzliche Rahmenbedingungen rund um die Pensionsvorsorge. Mag. Petra Dreer
Gesetzliche Rahmenbedingungen rund um die Pensionsvorsorge Mag. Petra Dreer Zu meiner Person Mag. Petra Dreer Studium der Rechtswissenschaften Wien seit 2005 bei der SVA beschäftigt Abteilungsleiterin
MehrIch gehe in Pension. Informationen zum Pensionsantritt. Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand:
Ich gehe in Pension Informationen zum Pensionsantritt Mag. Gabriele Hebesberger, Dr. Raphael Wimmer Stand: 2017-06 Inhaltsverzeichnis 1. Welcher Versicherungsträger ist zuständig?... 3 2. Einholung von
MehrSoziales ZUSAMMENFASSUNG PENSIONEN
Soziales ZUSAMMENFASSUNG PENSIONEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Kernbotschaften 3 2. Österreichisches Pensionssystem 4 3. Pensionssysteme im Vergleich 5 4. Weiterentwicklung des ASVG in den letzten Jahren 6 5.
MehrPensionstipps. Ihr Recht nach dem Arbeitsleben. AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice
Pensionstipps Ihr Recht nach dem Arbeitsleben AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice 1 Nach einem langen Arbeitsleben in den wohlverdienten Ruhestand: Eine Einführung in
MehrInhaltsverzeichnis. I. Pensionsversicherungsträger 10. II. Versicherungsmonate.. 15
Inhaltsverzeichnis I. Pensionsversicherungsträger 10 II. Versicherungsmonate.. 15 A. Gemeinsame Bestimmungen für Unselbständige und für Selbständige... 15 1. Allgemeines 15 2. Monate einer freiwilligen
MehrVerschlechterungen im Beamtenpensionsrecht
Harmonisierung 2004 und Budgetbegleitgesetz 2003 Verschlechterungen im Beamtenpensionsrecht für BeamtInnen die ab 1.1.1955 geboren sind www.goedfsg.at Stand 19.11.2004 C:\NetTemp\Parallelrechnung-19-11-2004-Vergleich.doc
MehrHarmonisierung der Pensionssysteme
Drei Rechtslagen: Harmonisierung der Pensionssysteme 1 Rechtslage bis 31.12.2003 (ASVG) 2 Pensionsreform 2003 wirksam ab 1.1.2004 (ASVG) 3 Allgemeines Pensionsgesetz APG Pensionskonto Parallelrechnung
MehrSozialversicherung in der Beschäftigungstherapie
Sozialversicherung in der Beschäftigungstherapie Tom Schmid 4.7.2016 Norm Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung fordert nicht nur die freie Wahl des Arbeitsplatzes, sondern auch (Art. 27) diskriminierungsfreie
MehrEINBEZIEHUNG ALLER BESCHÄFTIGTEN UND AUFRECHTERHALTUNG DES LEBENSSTANDARDS
ZENTRALE PRINZIPIEN DER GESETZLICHEN PENSIONSVERSICHERUNG ÖSTERREICHS EINBEZIEHUNG ALLER BESCHÄFTIGTEN UND AUFRECHTERHALTUNG DES LEBENSSTANDARDS JOSEF BAUERNBERGER WIEN, 25. OKTOBER 2016 Österreichisches
MehrPENSIONS- HARMONISIERUNG
SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT PENSIONS- HARMONISIERUNG B 6/2009 Verleger und Hersteller Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86
MehrNICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT
NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT Die freiwilligen Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige
MehrArtikel X1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (77. Novelle zum ASVG)
1 von 8 Entwurf Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz
MehrPensionsversicherung. 1 Allgemeines Pensionsgesetz (APG) Wirtschafts und Sozialstatistisches Taschenbuch 2012
Pensionsversicherung Das Pensionsharmonisierungsgesetz bringt ab 1.1.2005 ein einheitliches Pensionsrecht für alle Erwerbstätigen, die zu diesem Zeitpunkt das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
MehrALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA 1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag für Frauen und Männer. die das 58. Lebensjahres vor dem
MehrFAMILIEN- ZUWACHS IHRE ANSPRÜCHE AUS DER KRANKEN-, PENSIONS- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
FAMILIEN- ZUWACHS IHRE ANSPRÜCHE AUS DER KRANKEN-, PENSIONS- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN AK Infoservice Was leistet die Sozialversicherung, wenn wir Eltern werden? Leistungen aus
MehrAktuelle Werte PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Aktuelle Werte 2018 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrDas oberösterreichische Beamten-Pensionsrecht
Das oberösterreichische Beamten-Pensionsrecht I. G R Ü N D E F Ü R D I E P E N S I O N S H A R M O N I S I E R U N G Ausgangssituation vor der Pensionsreform 2003 A. Eintritte - Situation nach der Pensionsharmonisierung
MehrIHRE ANSPRÜCHE AUS DER KRANKEN-, PENSIONS- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG
familien- ZUWACHS IHRE ANSPRÜCHE AUS DER KRANKEN-, PENSIONS- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG AK Infoservice Was leistet die Sozialversicherung, wenn wir Eltern werden? Leistungen aus der Krankenversicherung
MehrBeruf und Familie FAMILIEN- ZUWACHS IHRE ANSPRÜCHE AUS DER KRANKEN- PENSIONS- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG. Stark für Sie.
Beruf und Familie FAMILIEN- ZUWACHS IHRE ANSPRÜCHE AUS DER KRANKEN- PENSIONS- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG Stark für Sie. AK Infoservice Was leistet die Sozialversicherung, wenn wir Eltern werden? Leistungen
MehrFreiwillige Versicherungen
Freiwillige Versicherungen 14 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrWIFO VORTRÄGE LECTURES. Pensionsharmonisierung in Österreich und ihre Auswirkungen auf Frauenpensionen. Christine Mayrhuber
WIFO ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG VORTRÄGE LECTURES Pensionsharmonisierung in Österreich und ihre Auswirkungen auf Frauenpensionen Christine Mayrhuber 94/2004 Pensionsharmonisierung
MehrAktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig
Aktuelle Gesetzesänderungen kurz & bündig Geringfügige Beschäftigung 2012 Geringfügige Beschäftigung 1. Was bedeutet geringfügig beschäftigt? Sie sind geringfügig beschäftigt, wenn Ihr Einkommen 2011 aus
Mehr2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2017 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
MehrAktuelle Werte PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Aktuelle Werte 2017 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
Mehr"Pensionsvorsorge - staatlich, betrieblich, privat"
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 3 Kapitel 1 Gesetzliche Altersvorsorge 1.1 Die politische Absicht... 11 1.2 Altrechtspensionen... 13 1.2.1 (Regel)Alterspension... 14 1.2.1.1 Bonus für Pensionsaufschub... 14
MehrFRAUEN UND PENSION: BERECHNUNG LOHNT SICH
FRAUEN UND PENSION: BERECHNUNG LOHNT SICH Tipps und Informationen für Arbeitnehmerinnen Stand: März 2017 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef Moser, MBA AK-DIREKTOR Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT FRAUEN
Mehr2018: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2018: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2018 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
MehrSozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien
Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Geringfügige Beschäftigung WUSSTEN SIE, DASS die Anzahl der geringfügigen Beschäftigten seit Mitte der 1990er Jahre kontinuierlich steigt? es weit mehr
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
- und Altersgrenzen Normen 5 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als bei den Renten wegen verminderter
MehrHelmut Gaal Stand Pensionsrecht. Information für pragmatisierte Lehrer/innen
Helmut Gaal Stand 2014 Vorsitzender- Stv. des Zentralausschusses Pensionsrecht Information für pragmatisierte Lehrer/innen Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat sich das Pensionsrecht
MehrWIE SICHER IST UNSER PENSIONSSYSTEM?
WIE SICHER IST UNSER PENSIONSSYSTEM? GPA BR-Konferenz Pensionen: Fakten statt Panikmache! 13.06.2016 Josef Wöss / AK-Wien Rückblick / aktueller Stand Gesetzliche Pensionsversicherung AUSGABEN / FINANZIERUNG
MehrWorkshop Invaliditätspension
Workshop Invaliditätspension 3.11.2008 AGENDA Zu den Arbeitsgesprächen Invalidität im Wandel 2008 Anspruchsvoraussetzungen zur IP Die IP als Teilpension Pension und Ausgleichszulage Die Hinterbliebenenpension
MehrWir bekommen ein Kind
Wir bekommen ein Kind Informationen zu Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld und sonstigen Familienförderungen Mag. Gabriele Hebesberger Stand: 2017-06 Inhaltsverzeichnis Wochengeld/Betriebshilfe... 3 Kinderbetreuungsgeld
MehrSozialpolitik und Gender in Österreich Differenz, Gleichheit oder Transformation? Bettina Leibetseder
Sozialpolitik und Gender in Österreich Differenz, Gleichheit oder Transformation? Bettina Leibetseder 26.6.2007 halt Einführung 3 Beispiele Kinderbetreuungsgeld Pflegegeld Pensionsversicherung Familialisierung
MehrALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN AUSWIRKUNGEN DER GESETZLICHEN ÄNDERUNGEN im BEITRAGSGRUPPENSCHEMA 1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag für Frauen und Männer nach Vollendung des 57. Lebensjahres
MehrDIE GRUNDSÄTZE DER PENSIONSHARMONISIERUNG
DIE GRUNDSÄTZE DER PENSIONSHARMONISIERUNG. Einheitliches Pensionssystem für alle. Fairness zwischen den Berufsgruppen. Sicherheit für erworbene Ansprüche. Verbesserungen der Eigenpension für Frauen. Anerkennung
MehrDie gesetzliche Pensionsversicherung. ein Ausblick. GD Dr. Winfried Pinggera 18. Juni 2015 Gesellschaft für Versicherungsfachwissen
Die gesetzliche Pensionsversicherung ein Ausblick Die PVA IM ÜBERBLICK (2014) 3,1 Mio. Pflichtversicherte 1,9 Mio. Pensionen 332.000 PG-Bezieher 26,4 Mrd. Beitragseinnahmen * 28,6 Mrd. Pensionsaufwand
Mehr> ARBEIT. Abfertigung ALT. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA!
> ARBEIT Abfertigung ALT Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! Wann bekommen Sie eine Abfertigung nach altem Recht? Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis
MehrEckpunkte des Begutachtungsentwurfs zur Pensionsharmonisierung
Dr. Norbert Schnedl 22.9.2004 Dienstrecht Eckpunkte des Begutachtungsentwurfs zur Pensionsharmonisierung Für die GÖD ist der grundsätzliche Zugang zur Pensionsharmonisierung das Ziel der sozialen Ausgewogenheit.
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als
MehrAltersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit
! Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Betriebsversammlung allgemeines Personal MUW 09. Mai 2017 Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft
MehrStand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen
1.2008 Stand am 1. Januar 2008 Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-6 Leistungen der IV 7 Berufliche Vorsorge 8 Erwerbsersatz 9 Auskünfte und weitere
MehrSCHWERARBEIT PFLEGE? MAG. FRANJO MARKOVIC I
SCHWERARBEIT PFLEGE? MAG. FRANJO MARKOVIC I 30.11.2017 Schwerarbeit Pflege? I 30.11.2017 I Folie Nr. 2 INHALTSVERZEICHNIS Alterspension Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension Schwerarbeitspension
MehrAntrag Gesetzesantrag des Bundesrates
198/A-BR/2014 - Antrag (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 198/A-BR/2014 Eingebracht am 28.05.2014 Antrag Gesetzesantrag des Bundesrates der Bundesräte Herbert und Kollegen betreffend Schaffung von
Mehr10 Jahre nach dem Frauenvolksbegehren: - Was fehlt, was kommt?
10 Jahre nach dem Frauenvolksbegehren: - Was fehlt, was kommt? Vor zehn Jahren vom 7. April bis 14. April 1997 fand das Frauenvolksbegehren statt. Gemeinsam mit ganz unterschiedlichen UnterstützerInnengruppen
MehrWann gilt ein Beschäftigungsverhältnis
Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017) Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 ASVG: 425,70 Gemäß 5 Abs 1 Z 2 ivm Abs 2 ASVG gilt ein Beschäftigungsverhältnis
MehrPensionskonto - Erstgutschrift
Pensionskonto - Erstgutschrift 2. Juli 2014 Dr. Bernhard Atzmüller Pensionsberechnung Geboren vor 1.1.1955: Altrecht - Rechtslage 2003 - Rechtslage 2004 Geboren ab 1.1.1955: Altrecht + Pensionskonto =
MehrDie Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Koalition hat am 13.9.2016 den Beschluss über eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf eines Gesetzes
MehrPensionsregelungen für pragmatisierte LehrerInnen seit 2014
Pensionsregelungen für pragmatisierte LehrerInnen seit 2014 Regelpension Grundsätzlich gilt für Landeslehrpersonen ein Pensionsantrittsalter von 65. Das bedeutet, dass eine Versetzung in den Ruhestand
MehrEinführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung. mit 1. September 2010
Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung mit 1. September 2010 Der Ministerrat hat sich am 29. Juli auf die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung mit 1. September 2010 festgelegt.
MehrJahreskonferenz IG pflegender Angehöriger, Wien am Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
, Wien am 10.04.2014 Das Pflegekarenzgeld Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf Entstehung Empfehlung der Reformarbeitsgruppe Pflege (19.12.2012) Vorgeschlagene Maßnahme: Eine Pflegekarenz soll für
MehrTiroler Ärztetage 2016
Ärztekammer für Tirol Tiroler Ärztetage 2016 Praxiszurücklegungsseminar Pensionsversicherung nach dem ASVG und FSVG 1 1 Prinzipien Mehrfachversicherung gleichzeitig mehrere Erwerbstätigkeiten angestellter
MehrSozialrecht SR 5. Pensionsversicherung II Versicherungszeiten und Leistungen. Martina Thomasberger. Stand: Dezember 2015 INHALT
Sozialrecht SR 5 Martina Thomasberger Pensionsversicherung II Versicherungszeiten und Leistungen INHALT Versicherungszeiten 3 Beitragszeiten, Ersatzzeiten 3 Pflichtversicherungszeiten 4 Freiwillige Versicherung
MehrDIE BÄUERLICHE PENSIONSVERSICHERUNG
DIE BÄUERLICHE PENSIONSVERSICHERUNG Wien, am 27.01.2014 Ein Service des Österreichischen Bauernbundes Wien, am 27.01.2014 VORWORT Geschätzte Funktionärinnen und Funktionäre des Bauernbundes, auf mehrfachen
MehrMenschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger
Menschen zwischen Arbeitsmarktservice und Pensionsversicherungsträger März 2006 1 LeistungsbezieherInnen beim AMS Salzburg im Vergleich: Auf 6 BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe fällt
MehrPENSIONSRECHT. Welche Pensionsansprüche gibt es? Die Pensionsberechnung u.a. SOZIALE SICHERHEIT. noe.arbeiterkammer.at/pension
PENSIONSRECHT Welche Pensionsansprüche gibt es? Die Pensionsberechnung u.a. SOZIALE SICHERHEIT noe.arbeiterkammer.at/pension Pensionsrecht Autor der Broschüre: Mag. Reinhold Wipfel (Referat Sozialrecht
MehrABFER TIGUNG ALT DAS STEHT IHNEN ZU, WENN IHR ARBEITS VERHÄLTNIS VOR DEM BEGONNEN HAT
ABFER TIGUNG ALT DAS STEHT IHNEN ZU, WENN IHR ARBEITS VERHÄLTNIS VOR DEM 1.1.2003 BEGONNEN HAT Wann bekommen Sie eine Abfertigung nach altem Recht? Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003
MehrAktuell DAS FRAUEN UND DAS NEUE PENSIONSKONTO INFOSERVICE DER AK ! STANDPUNKT WIE ARBEIT UND FAMILIE DIE PENSION BEINFLUSSEN.
Aktuell DAS INFOSERVICE DER AK Nr 02/2015! STANDPUNKT FRAUEN UND DAS NEUE PENSIONSKONTO WIE ARBEIT UND FAMILIE DIE PENSION BEINFLUSSEN Aktuell VORWORT In dieser Ausgabe von AK Aktuell informieren wir über
MehrFrauen und das neue Pensionskonto
> SOZIALES Frauen und das neue Pensionskonto Wie Arbeit und Familie ihre Pension beeinflussen Wir sind für Sie da »Gerade für Frauen gilt es beim neuen Pensionskonto einiges zu beachten.«ak Präsident
MehrKonsolidierungsmaßnahmen im Pensionsbereich
Konsolidierungsmaßnahmen im Pensionsbereich Um das tatsächliche Pensions-Antrittsalter anzuheben und die Ausgabendynamik bei den Pensionen zu stabilisieren, sind Maßnahmen von der Bundesregierung vereinbart
MehrTiroler Ärztetage Praxiszurücklegungsseminar Pensionsversicherung nach dem ASVG und FSVG
Ärztekammer für Tirol Tiroler Ärztetage 2017 Praxiszurücklegungsseminar Pensionsversicherung nach dem ASVG und FSVG 1 Prinzipien Mehrfachversicherung gleichzeitig mehrere Erwerbstätigkeiten z.b. als -
MehrVorblatt. Problem: Seite 1 von 15
Problem: Vorblatt Ohne rechtzeitige Ergreifung gesetzlicher Maßnahmen ist die mittel- und langfristige Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung gefährdet. Inhalt und Ziele: Umsetzung diverser
MehrEckpunkte des Pensionsharmonisierungsgesetzes
Dr. Norbert Schnedl 22.11.2004 Dienstrecht Eckpunkte des Pensionsharmonisierungsgesetzes Das Verhandlungsteam der GÖD unter Führung von Fritz Neugebauer hat sich in den Verhandlungen mit der Bundesregierung
MehrPensionen nachhaltig sichern
Pressekonferenz am 24. Oktober 2011 mit Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner Pensionen nachhaltig sichern Neuer Jugendmonitor zeigt große Sorgen der Jugendlichen um Pensionen - Familien-
MehrUNZUFRIEDEN MIT WEITERBILDUNGSCHANCEN UND MITBESTIMMUNG
EINIGE ERGEBNISSE IM DETAIL UNZUFRIEDEN MIT WEITERBILDUNGSCHANCEN UND MITBESTIMMUNG Insgesamt geben 27 Prozent der Arbeiter und 17 Prozent der Angestellten an, wenig bis gar nicht zufrieden mit ihren Weiterbildungsmöglichkeiten
MehrPersonenbezogene Statistiken 2015
STATISTIKEN 2015 NEUE WEGE Personenbezogene Statistiken 2015 Die Ergebnisse für 2015 zeigen u. a., dass 3.438.000 beschäftigten Personen 3.480.000 Beschäftigungsverhältnisse gegenüberstehen; 13,9 Prozent
MehrGlückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen
Glückliches Österreich? Vom Nachbarn lernen Die österreichische und deutsche Alterssicherung im Vergleich Sitzung des Bezirksseniorenausschuss Berlin Berlin, 30.März 2016 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik
MehrUmstellung auf das Pensionskonto Welche Schritte erfolgen wann
Umstellung auf das Pensionskonto Welche Schritte erfolgen wann In Österreich ist das Pensionsrecht in den letzten Jahren durch zahlreiche sich gegenseitig überlagernde Pensionsreformen undurchschaubar
MehrIHR PENSIONS- KONTO ALSO. Setzen Sie sich doch erst einmal! Wir schaffen das. Die Niederösterreichische Versicherung
IHR PENSIONS- KONTO ALSO. Setzen Sie sich doch erst einmal! Die Niederösterreichische Versicherung Wir schaffen das. EIN BRIEF GEHT UM. Der Inhalt hat es in sich: Ihr Pensionskonto nach neuem Recht. Rund
MehrSozialrechts- Änderungsgesetz 2012 (SRÄG G 2012)
Sozialrechts- Änderungsgesetz 2012 (SRÄG G 2012) FACTS Erwerbsaustritt in IP/BUP fast 4 Jahre früher als Anfang der 70er Jahre: M: 59,2 / F: 57,3* Erwerbsbeteiligung Älterer ist eine der niedrigsten im
MehrUnterstützungsleistungen für Familien! Stand !
!!! Unterstützungsleistungen für Familien! Stand 2017-03! Gliederung! Kinderbetreuungsgeld! Familienbeihilfe! Steuervorteile für Familien! Familienzuschuss des Landes Vorarlberg! Pensionsrechtliche Absicherung
MehrWelche Zukunft haben unsere Pensionen
Welche Zukunft haben unsere Pensionen Ulrich Schuh EcoAustria Institut für Wirtschaftsforschung Linz 1. Oktober 2014 Das Pensionssystem bietet doppelte Sicherheit Sicher ist: die gesetzliche Pensionsversicherung
MehrPensionsversicherung III
SR 6 Alexander Warkoweil Pensionsversicherung III Pensionshöhe INHALT Pensionsberechnung 3 Bemessungsgrundlage 3 Pensionsprozentsatz 11 Vergleichspension 12 Hacklerregelung 13 Berufsunfähigkeitspension
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,
MehrKURZBERICHT ALTERSTEILZEIT NEU AB Ernst Stummer
Ernst Maria Stummer Lang Arbeitnehmerschutz im Europäischen Altersteilzeit Wirtschaftsraum neu ab 1.1.2004 KURZBERICHT Ernst Stummer ALTERSTEILZEIT NEU AB 1.1.2004 1. Die Voraussetzungen im Detail... 202
MehrVorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (und Langzeitversicherungspensionen) 2 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503
MehrWichtiges bei der Einstellung eines Arbeitnehmers
Kap 1 Wichtiges bei der Einstellung eines Arbeitnehmers 1.1 Allgemeines Sowohl bei der Einstellung eines Arbeitnehmers als auch während der Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber eine
Mehr