Steuertipps für Pendler

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1 Besser informiert! Steuertipps für Pendler Bilderbox 1 Viele Pendler bedienen den Pendlerrechner falsch oder verzichten auf die OÖ. Fernpendlerbeihilfe und verschenken damit viel Geld. Der ÖAAB informiert Sie über all Ihre Möglichkeiten und berät Sie gerne!

2 Reformpaket für Pendler Der ÖAAB konnte 2013 die größte Reform der Pendlerförderung mit Einführung des Pendlereuros durchsetzen. Seither erhalten Wochenpendler und Teilzeitkräfte erstmalig ein Pendlerpauschale und Kleinverdiener bis zu 149 Euro mehr Pendlerzuschuss. Für das Job-Ticket Angebot gibt es keine Einschränkung mehr. Seit sind folgende Neuerungen in Kraft: Pendlereuro Zusätzlich zum Pendlerpauschale gibt es einen kilometergenauen Absetzbetrag 2 Euro pro Kilometer Arbeitsweg (einfache Strecke Wohnung - Arbeitsort) pro Jahr Für alle, die das kleine oder große Pendlerpauschale beziehen, gleicher Maßen Teilzeitkräfte, die 2 Tage pro Woche arbeiten erhalten 2/3 und Wochenpendler 1/3. Beispiel: Bei 90 km Arbeitsweg beträgt der Pendlereuro 180 Euro, für Wochenpendler 60 Euro und für Teilzeitkräfte 120 Euro. Berechnungs-Tipp! Sind Öffis zumutbar, dann wird vom Pendlerrechner der Pendlereuro nach der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke berechnet d.h. zur Bus- oder Bahnstrecke wird auch der jeweilige Fußweg zur bzw. von der Haltestelle addiert (selbst wenn dabei Umwege nötig sind). Beim großen Pendlerpauschale wird hingegen die schnellste Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte ermittelt. In beiden Fällen wird die Wegstrecke jedoch auf volle Kilometer aufgerundet. So wird z.b. aus 20,1 km Arbeitsweg 21 km. 149 Euro mehr für Kleinverdiener Wer weniger als Euro brutto im Monat verdient und keine Lohnsteuer zahlt, erhielt bis zum Arbeitsjahr 2012 maximal 110 Euro Negativsteuer und als Pendler zusätzlich 15 Prozent der Sozialversicherung als Pendlerzuschlag bis zur maximalen Höhe von 141 Euro. Der Pendlerzuschlag wurde 2013 auf 290 Euro und 18 Prozent der SV-Beiträge erhöht. Kleinverdiener erhalten somit bei der Arbeitnehmerveranlagung insgesamt bis zu 400 Euro Negativsteuer (Steuergutschrift) im Jahr. Wer wenig Lohnsteuer zahlt, erhält mit dem Pendlerausgleichsbetrag ebenfalls mindestens 290 Euro vom Finanzamt retour. Bis 2012 hatte man keinen Anspruch auf Negativsteuer, sobald man von seinem Einkommen nur einen Euro Lohnsteuer zahlte. 2

3 Beispiel: Lehrlinge bzw. Teilzeitkräfte erhalten ab einem mtl. Bruttoverdienst von Euro als Pendler 290 Euro Pendlerzuschlag und somit 400 statt 251 Euro Negativsteuer. Der Zuschlag wird zwar vom Finanzamt berechnet, aber nur dann, wenn man unter Pkt. 718 im L1 Formular mit Hilfe des Pendlerrechners den gebührenden Freibetrag des Pendlerpauschales ausfüllt. Das Pendlerpauschale kommt erst ab Euro brutto voll steuerlich zu tragen. Praxis-Tipp! Online ist auch der Pendlereuro auszufüllen, damit der Pendlerzuschlag berechnet wird. Job-Ticket Bis 2012 war das Jobticket nur für Bezieher des kleinen Pendlerpauschales ab 20 km Entfernung für den gesamten Arbeitsweg vorgesehen. Seit 2013 können Betriebe freiwillig Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter steuerfrei übernehmen In der Höhe einer Jahresfahrkarte eines öffentlichen Verkehrsmittels (sogar für Netzkarten, wenn welche Strecke) Das Job-Ticket ist von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit. Beispiel: Das Job-Ticket bietet auch Anreiz, auf Öffis umzusteigen. Wer z.b. mit dem Auto nach Linz pendelt, kann den ersten Teil des Arbeitsweges bis zur Einstiegs-Haltestelle mit dem Pendlerpauschale abgelten und den restlichen Weg bis zur Arbeitsstätte gratis mit Öffis fahren. ÖAAB-Tipp! Wer einen Kostenanteil für das Job-Ticket tragen muss, kann die tatsächlichen Ausgaben als Pendlerpauschale geltend machen, jedoch nur bis zur maximalen Höhe des gebührenden Pendlerpauschales. Ansprüche für Wochen- und Teilzeitpendler Bisher hatte man keinen Anspruch auf Pendlerpauschale, wenn man weniger als 11 Mal im Monat zur Arbeitsstätte pendelte. Seit gilt: Wer 4 bis 7 Mal im Monat pendelt, bekommt ein Drittel des Pauschales. Wer 8 bis 10 Mal im Monat pendelt, bekommt zwei Drittel des Pauschales. Wer mindestens 11 Mal pro Monat pendelt, bekommt das volle Pauschale. 3

4 Beispiel: Ein Wochenpendler mit 117 km Arbeitsweg erhielt bisher 0, nun großes Pendlerpauschale oder 672 kleines Pauschale und zusätzlich einmal jährlich den Pendlereuro mit 78 Euro. Kleines Pendlerpauschale Entfernung monatlich jährlich voll Jährlich 2/3 Jährlich 1/3 ab 2 km Mind./mehr als 20 km mehr als 40 km mehr als 60 km Großes Pendlerpauschale Entfernung monatlich jährlich voll Jährlich 2/3 Jährlich 1/3 ab 2 km Mind./mehr als 20 km mehr als 40 km mehr als 60 km Hinweis: Bei Dienstwägen steht das Pendlerpauschale seit 1. Mai 2013 nicht mehr zu. Die Zumutbarkeit regelt den Anspruch auf das Pendlerpauschale Welches Pendlerpauschale jemand bekommt, hängt davon ab, ob an mehr als der Hälfte aller Arbeitstage im Monat (Urlaub und Krankenstand werden nicht berücksichtigt) öffentliche Verkehrsmittel am überwiegenden Arbeitsweg zumutbar sind oder nicht bzw. die zumutbaren Wegzeiten überschritten werden. Die Zumutbarkeitsbestimmungen wurden 2014 reformiert. Wann sind öffentliche Verkehrsmittel zumutbar? 1 Stunde Wegzeit ist generell zumutbar (bis 2013: 90 Minuten) Je Kilometer Arbeitsweg verlängert sich die Zumutbarkeit um eine Minute, z.b. bei 10km Arbeitsweg Minuten, oder bei 20km Minuten Über 2 Stunden sind Öffis generell unzumutbar (bis 2013: 2,5 Stunden) 4

5 Ausnahmen für Gehbehinderte Für Gehbehinderte gem 29b Straßenverkehrsordnung oder wenn eine dauernde Gesundheitsschädigung im Behindertenpass eingetragen ist, steht die große Pendlerpauschale immer zu. Fragen aus der Praxis Was ist bei mehreren Wohnsitzen zu beachten? Das Pendlerpauschale gebührt nur einmal, entweder vom Familienwohnsitz oder dem zur Arbeitsstätte nächstgelegenen Wohnsitz. Ausnahme! Wenn der Familienwohnsitz weiter als 80 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt liegt und die Fahrzeit mit dem tatsächlich benutzten Verkehrsmittel mehr als eine Stunde beträgt, kann man vom Zweitwohnsitz monatlich bis zu max. 306 Euro an Familienheimfahrten geltend machen. In diesen Fällen gebührt auch zusätzlich für den Weg von der Dienstwohnung zur Arbeits stätte ein Pendlerpauschale, falls dafür die Voraussetzungen erfüllt werden. Was ist bei mehreren Dienstverhältnissen zu beachten? Das Pendlerpauschale kann man innerhalb einer Entfernungsstufe im Regelfall nur einmal im vollen Umfang ausschöpfen. Ausnahmen gibt es dann, wenn wirklich zusätzliche Wegstrecken bewältigt werden müssen wie z.b. wenn jemand zwei Dienstverhältnisse hat und an einem Arbeitstag an unterschiedlichen Standorten tätig wird. Dann sind beide Arbeitswege für die Berechnung des Pendlerpauschales zu addieren (sofern sich die Arbeitswege nicht decken und der Wohnort in der Mitte von beiden Arbeitsorten liegt), sonst gilt die Strecke zum weiter entfernt gelegenen Arbeitsort als Berechnungsgrundlage. Achtung! Beide Wegstrecken sind fiktiv zusammenzurechnen. Bei über 60 Kilometer hat man den Höchstanspruch des Pendlerpauschales erreicht. Wer mehrere Arbeitgeber hat und z.b. zwei ganze Arbeitstage bei einem Betrieb und die restlichen Arbeitstage beim anderen Betrieb arbeitet, kann beim Zusammentreffen zweier Pendlerpauschalansprüche innerhalb einer Entfernungsstufe nur einmal das volle Pendlerpauschale beziehen. Sind die Arbeitswege unterschiedlich lang, so ist die längere Strecke für die Berechnung maßgeblich, auch hinsichtlich der Zumutbarkeit von Öffis. Beispiel 1 : Wer 2x wöchentlich 42 km zum Betrieb A und 3x wöchentlich 21 km zum Betrieb B pendelt, erhält 2/3 Pendlerpauschale über 40km und max. 1/3 für über 20km. 5

6 Beispiel 2: Wer 3x in der Woche 42 km zum Betrieb A und 2x in der Woche 21 km zum Betrieb B pendelt, erhält das volle Pendlerpauschale über 40km. Damit ist der volle Anspruch abpauschaliert - die 2/3 des Pauschales für über 20km kommen nicht mehr zum Tragen. Beispiel 3: Wer 4x wöchentlich 21 km zum Betrieb A und 1x pro Woche 61 km zum Betrieb B fährt, kann 1/3 des Pauschales über 60km geltend machen und 2/3 über 21 km. Wann wird ein Familienwohnsitz anerkannt? Der Familienwohnsitz ist dort, wo der Steuerpflichtige seine engsten persönlichen Beziehungen hat. Bei Personen, die nicht alleinstehend sind, wird das jedenfalls dort sein, wo sich die Familie oder der Partner aufhält. Zusätzlich zu den engsten persönlichen Beziehungen ist ein eigener Hausstand erforderlich, deren Einrichtung den Lebensbedürfnissen entspricht. Pendler-Rechner Seit 2014 ist die Beantragung des Pendlerpauschales nur mehr mit dem Pendlerrechner des Finanzministeriums gestattet. Der Pendlerrechner ermittelt die Länge ihres Arbeitsweges und ob Ihnen öffentliche Verkehrsmittel zur angegebenen Arbeitszeit zumutbar sind. Davon leiten sich ihre genauen Ansprüche des Pendlerpauschales und des Pendlereuro ab. Das Ergebnis der Pendlerrechner-Abfrage ist für Arbeitnehmer, dem Betrieb und die Behörden bindend. Hinweis: Die alten, mit dem L34-Formular getätigten Ansuchen, sind ab dem Kalenderjahr 2014 ungültig. Beantragung des Pendlerpauschales im Betrieb Wer das Pendlerpauschale über den Gehaltswege beziehen möchte, muss daher seit 2014 seinem Arbeitgeber eine repräsentative Abfrage des Pendlerrechners übermitteln. Wurde eine derartige Abfrage bereits mit der Versionen 2.0 des Pendlerrechners (nach 25. Juni 2014) durchgeführt, dann ist für 2015 und die Folgejahre keine neuerliche Abfrage mehr erforderlich zumindest so lange die Fahrpläne auf der Pendlerstrecke oder die angegebenen Arbeitszeiten als Berechnungsgrundlage gleich bleiben. L33-Formular für Sonderfälle Wenn der Arbeitsort im Ausland liegt, bei Adress-Fehler oder dauerhafter Zeitüberschreitung, kann der Pendlerrechner kein Ergebnis ermitteln. In diesen Sonderfällen ist es erlaubt, die 6

7 Länge des Arbeitsweges, Zumutbarkeit von Öffis und die damit verbundene Höhe des Pendlerpauschal-Anspruches mit dem L33-Formular selbst zu eruieren und das Formular beim Arbeitgeber abzugeben. Eine Fehlermeldung ist jedoch durch einen entsprechenden Ausdruck des Pendlerrechners nachzuweisen. Rückwirkende Geltendmachung des Pendlerpauschales Es ist auch möglich, Pendlerpauschale und Pendlereuro rückwirkend bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen. Beim L1-Formular ist Punkt 718 (Pendlerpauschale) und 916 (Pendlereuro) aber nur dann auszufüllen, wenn diese Steuervorteile vom Arbeitsgeber beim Gehalt noch nicht berücksichtigt wurden. Bitte achten sie darauf, dass sie ihre Ansprüche ebenfalls mit dem Pendlerrechner ermitteln und diese Abfrage aufbewahren. Im Falle einer Kontrolle durch das Finanzamt ist die Abfrage des Pendlerrechners nämlich vorzuweisen. Elektronische Berechnungshilfe für Pendler nützen Mit dem elektronischen L34a - Formular auf der BMF-Homepage kann man individuelle Pendleransprüche sehr leicht selbst berechnen. Die Berechnungshilfe ist ideal für all jene Pendler, die in einem Kalenderjahr unterschiedliche Pendleransprüche haben - zb wegen eines Jobwechsels, unterschiedlichen Arbeitszeiten, fehlenden Öffi-Verbindungen zu den Ferienzeiten, längere Straßensperren am Arbeitsweg etc. Dem Formular ist eine Excel-Tabelle hinterlegt. Pro Monat kreuzen Sie an, ob sie 4-7, 8-10 oder öfter zur Arbeitsstätte fuhren, weiters die jeweilige Entfernungskategorie der kleinen oder großen Pendlerpauschale und die Länge des Arbeitsweges. Sobald diese Angaben getätigt wurden, rechnet der Pendlerrechner ihren Anspruch automatisch aus. Link zur Berechnungshilfe: Tipps zur richtigen Handhabung des Pendlerrechners 7 Arbeitgeber haftet nicht für Falschangaben Der Betrieb muss die Anträge seiner Bediensteten nicht auf Richtigkeit prüfen, jedoch offensichtliche Falschangaben korrigieren (z.b. falsche Adressangaben). Es kann dem Arbeitgeber egal sein, welche Pendlerpauschale jemand bekommt. Es ist nicht das Geld

8 des Betriebes, sondern ein Steuervorteil, der beim Lohn bereits berücksichtigt wird. Repräsentativen Arbeitstag auswählen Achten Sie darauf, dass Sie die Abfrage des Pendlerrechners für einen repräsentativen Arbeitstag durchführen. D.h. Sie müssen im Kalender einen bestimmten Wochentag auswählen und jene Arbeitszeit eingeben, die an den überwiegenden Arbeitstagen zutreffend ist. Im Regelfall gilt die Abfrage nur für normale Werktage, nicht für das Wochenende oder Ferienzeiten. Wie sind Umziehzeiten zu berücksichtigen? In manchen Berufen (Krankenhäusern, Altersheimen, Exekutive etc.) müssen Arbeitnehmer rechtzeitig vor Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz sein, um ihren Dienst mit der vorgeschriebenen Dienstbekleidung antreten zu können. Auch in diesen Fällen kann man die notwendigen Umziehzeiten bei der Abfrage des Pendlerrechners berücksichtigen. Gelockerte Gleitzeitvorschriften Ein Pendler muss bei Gleitzeitmöglichkeit im Betrieb seit der Version 2.0 des Pendlerrechners (für Abfragen nach dem 25. Juni 2014) die Arbeitszeit nicht mehr zwangsweise der besten Öffi-Verbindung anpassen, sondern seiner tatsächlichen Arbeitszeit. Das heißt: Gibt es bei den gewählten Arbeitszeiten keine geeignete Öffi-Verbindung, dann muss das Finanzamt bzw. der Betrieb diese Tatsache auch so akzeptieren (aber natürlich nur dann, wenn die Angaben an den überwiegenden Arbeitstagen auch eingehalten werden). Einfachere Regelung für Nacht- und Wechseldienst Pendler bzw. Teilzeitkräfte, die ständig unterschiedliche Arbeitszeiten haben, brauchen beim Pendlerrechner ihren Anspruch auf Pendlerpauschale plus Pendlereuro nicht mehr auf Monatsbasis ermitteln. In derartigen Fällen ist als Berechnungsgrundlage auch der Jahresdurchschnitt erlaubt. Es ist jenes Abfrageergebnis abzugeben, dass den überwiegenden Arbeitstagen entspricht.»» Steuer-Tipp: Eine Abfrage zu den Ferienzeiten kann sich lohnen! In vielen Fällen ist der Fahrplan während der Ferien ausgedünnt und das Angebot an öffentlichen Verkehrsmittel stark eingeschränkt. Wenn Sie beim Arbeitgeber nur das kleine Pendlerpauschale beziehen, dann können Sie z.b. für die Sommermonate Juli und August, wo Sie keine Öffi-Verbindung zur Arbeitsstätte haben, das große Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung beantragen. Wichtig ist, dass Sie dies auch mit einem Ausdruck des Pendlerrechners rechtzeitig belegen. Beachten Sie dabei, dass beim Pendlerrechner rückwirkend für einen bestimmten Zeitraum keine Abfragen möglich sind, sondern immer nur vom Abfragedatum maximal 2 Wochen in die Zukunft. 8

9 Darf man ein vom Pendlerrechner abweichendes Ergebnis beantragen? Ja aber nur wenn man nachweisen kann, dass der Pendlerrechner bei der Berechnung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder bei der Beurteilung, ob ein öffentliches Verkehrsmittel unzumutbar ist oder nicht, unrichtige Verhältnisse berücksichtigt. Ein derartiger Gegenbeweis ist aber nur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zulässig, und nicht bei Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro durch den Arbeitgeber. Ein begründeter Einwand gegen den Pendlerrechner liegt beispielsweise dann vor, wenn irrtümlich ein falscher Fahrplan des öffentlichen Verkehrsmittels, ein nicht zur Verfügung stehendes öffentliches Verkehrsmittel oder eine Fahrtstrecke über eine nicht öffentlich zugängliche Privatstraße oder fragwürdige Abkürzungen (Verbindung zwischen zwei Tälern über eine einspurige Höhenstraße), bei der Abfrage des Pendlerrechners berücksichtigt wurde. Tipp: Sie können die vom Pendlerrechner vorgeschlagene Fahrtroute bei der Berechnung ihres Pendlerpauschalanspruchs mit dem Link Wegbeschreibung genau nachvollziehen. Hinweis: Unzulässig ist ein Gegenbeweis, wenn man z.b. kein Fahrzeug besitzt und der Pendlerrechner trotzdem Teile des Arbeitsweges auf Individualverkehrsbasis berechnet (bei Fußwegen über einen Kilometer wird automatisch die Benützung eines KFZ angesetzt). Der Pendlerrechner zeigt nur auf, ob die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel am Arbeitsweg zumutbar ist oder nicht. Es ist dabei unerheblich, mit welchem Verkehrsmittel man tatsächlich zur Arbeit fährt. Was ist, wenn mehrere Abfragen für verschiedene Tage im Pendlerrechner zu unterschiedlichen Ergebnissen führen? Liegen für verschiedene abgefragte Tage im Laufe eines Kalenderjahres unterschiedliche Ergebnisse vor, so ist jenes Ergebnis maßgebend, das als erstes im Beurteilungszeitraum getätigt wurde, wenn sich die Arbeitszeiten, Fahrplan- bzw. Straßenverbindungen nicht geändert haben. Alle wesentlichen Veränderungen (hinsichtlich Arbeitsort, neuen Arbeitszeiten), sind jedoch ab Vorliegen der neuen Voraussetzungen vom Arbeitnehmer dem Dienstgeber zu melden und mit einer neuen Abfrage des Pendlerrechners zu belegen. Was soll man tun, wenn man keinen Drucker hat? Sie können das Formular L34 EDV auch als PDF aufbewahren und zu einem späteren Zeitpunkt drucken. Installieren Sie sich dazu einen PDF Drucker, führen Sie dann die Berechnung durch und wählen Sie den Button Formular Drucken. Im Druckerdialog wählen Sie den installierten PDF-Drucker und bestätigen Sie mit OK. Der Drucker schlägt dann einen Speicherort für das gedruckte Formular vor. 9

10 OÖ. Fernpendlerbeihilfe Drei Viertel aller Pendler vergisst ihre Förderansprüche zu beantragen. Die oö Fernpendlerbeihilfe steht allen oö. Arbeitnehmern und Lehrlingen zu, die weiter als 25km zur Arbeit pendeln (einfache Wegstrecke Berechnungsgrundlage ist die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort) und weniger als Euro steuerpflichtiges Einkommen im Jahr haben. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 10 Prozent. Familienbeihilfe, Pflegegeld oder sonstige Beihilfen zählen nicht als Einkommen. Je nach Länge des Arbeitsweges geht es um 160 bis 309 Euro Förderung im Jahr. Wer eine Jahreskarte des OÖVV besitzt, erhält zusätzlich 30 Prozent ÖKO-Bonus. Der ÖAAB weist darauf hin, dass die Förderung auch für Wochenpendler, Teilzeitkräfte und öffentlich Bedienstete gilt. Es ist egal, ob der Arbeitsplatz außerhalb von OÖ liegt - solange man in unserem Bundesland seinen Hauptwohnsitz hat. Auch Ferialpraktikanten haben für ihren Ferialjob aliquoten Anspruch. Lehrlinge können die Fernpendlerbeihilfe auch für Fahrten zur Berufsschule beantragen, selbst dann, wenn sie Inhaber des neuen Jugendticket-Netz sind und defakto keine Fahrtkosten tragen. Die Antragsfrist für das Arbeitsjahr 2014 endet mit Antragstellung: Formulare gibt es auf allen Gemeindeämtern oder im Internet. Die Abwicklung ist auch Online möglich: (E-Government). 10 Redaktion/Rückfragehinweis: Mag. Max Oberleitner, Tel. 0732/ , Mail [email protected] Haftungsausschluss Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden vom ÖAAB Oberösterreich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden vom ÖAAB mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann der ÖAAB jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Hinweis In der gesamten Broschüre wurden, soweit dies möglich war, die weiblichen Formen integriert, um der geschlechtergerechten Formulierung zu entsprechen. Einzig bei legistischen Ausdrücken wurde die männliche Form beibehalten, um keinen Widerspruch zu Gesetzestexten herzustellen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nur in der männlichen Form niedergeschriebenen Aussagen und Formulierungen selbstverständlich auch Frauen gegenüber gelten.

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12 Rat & Hilfe. ÖAAB-Service-Broschüren Ausgabe Zu folgenden Themenbereichen erhalten Sie gerne weitere Service-Broschüren: O Neuerungen 2015 O Das 1 x 1 des Arbeitsrechts O Tipps für Ältere Arbeitnehmer O Berufliche Aus- und Weiterbildung O Bildungsteilzeit O Burnout O Familienratgeber O Ferialpraktikanten O Geringfügig Beschäftigte O Internet am Arbeitsplatz O Kilometergeld- & Diätenregelung O Fördertipps für Lehrlinge O Steuertipps für Familien O Steuertipps für Pendler O Urlaubsrecht O Väterkarenz O Zeitwertkonto Bestellung: 0732/ [email protected] ÖAAB-Service-Hotline: 0732/ Der OÖVP-Arbeitnehmerbund. ÖAAB Oberösterreich Harrachstraße 12, 4020 Linz Tel. 0732/ Mail [email protected] Web

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