ÄRZTEBLATT 1/2015 MECKLENBURG-VORPOMMERN

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1 ÄRZTEBLATT 1/2015 MECKLENBURG-VORPOMMERN Dank den Mitgliedern der bisherigen Kammerversammlung 57. Kammerversammlung der Ärztekammer Mangel an Fachärzten deutlich spürbar

2 Inhalt Leitartikel Dank den Mitgliedern der bisherigen Kammerversammlung 4 Aus der Kammer 57. Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 5 Mangel an Fachärzten deutlich spürbar 11 Wissenschaft und Forschung Pathologie und Klassifikation neuroendokriner Neoplasien des Verdauungstrakts 14 Satzungen und Ordnungen Zweite Änderung der Gebührensatzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 17 Offizielle Mitteilungen Weitergabe von infektionsschutzrelevanten Informationen Nutzung von Überleitbögen 18 Auswertung des Krebsregisters 19 Veranstaltungen und Kongresse Impfkurse in Mecklenburg-Vorpommern 20 Veranstaltungen der Ärztekammer M-V 20 Veranstaltung in unserem Kammerbereich 20 Aus der Kassenärztlichen Vereinigung Öffentliche Ausschreibung 22 Aktuelles 100. Geburtstag von Jonas Salk 19 Rationale und sichere Arzneimitteltherapie und unabhängige Arzneimittelinformationen 23 Kongressbericht Regionaltagung der Pathologen von Mecklenburg-Vorpommern 27 Kulturecke Jahrestagung des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie am 15. November Herztöne Musik für die Gesundheit 31 Gibt es den guten Arzt? 32 Personalien Nachruf für Prof. Dr. Hans Meyer-Rienecker 35 Laudatio Prof. Dr. med. habil. Lothar Pelz zum 80. Geburtstag 36 Wir beglückwünschen 38 Impressum 38 Veranstaltungen in anderen Kammerbereichen 21 Mitteilung des Wahlausschusses Die endgültige Zusammensetzung der Kammerversammlung wird auf der Internetseite der Ärztekammer ( veröffentlicht. Dr. med. R. Bitter Wahlleiter AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 3

3 LEITARTIKEL Dank den Mitgliedern der bisherigen Kammerversammlung Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie dieses Heft erhalten, dann haben sich von den wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten unseres Bundeslandes nur 5007, also gerade die Hälfte an der Wahl zur neuen Kammerversammlung, dem Ärzteparlament in Mecklenburg-Vorpommern beteiligt! Bei dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Vier-Jahresrhythmus ist das die 7. Wahl nach dem Fall der Mauer im ehemals geteilten Deutschland. Als Mitinitiator aus Neubrandenburg weiß ich noch wie damals 1990 Begeisterung, aber auch eine gewisse Skepsis für die neu entstandene Situation herrschten! Es sollte eine Standesvertretung aller Ärzte, die Ärztekammer, als Selbstverwaltung durch eine freie Wahl gegründet werden. Das war eine besondere Herausforderung. Doch brauchten wir das?! Ja! - Der Arztberuf wurde auch für die neuen Bundesländer ein freier Beruf! Jetzt sollten Krankenhäuser für die stationär notwendige Diagnostik und Therapie zuständig sein und niedergelassene Ärzte freie Unternehmer für den ambulanten Sektor. Daneben blieb das öffentliche Gesundheitswesen als dritter Sektor. Nicht Parteien oder irgendwelche fachfremden Verwaltungsangestellten, sondern Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete sollten die Geschicke ihres Berufsstandes mit einem gewählten Parlament in die Hand nehmen. Das haben sie mit der ersten Wahl getan! Die erste Kammerversammlung nahm ihre Arbeit auf, wählte einen Vorstand und gründete die Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern. Diese, unsere berufsständische Vertretung hat als hoheitliche Aufgabe die Aufsicht über uns Ärzte des Landes. Sie stellt für nahezu alle unsere Belange die Selbstverwaltung dar und ist zu einer wichtigen Institution geworden, zum Bindeglied zu Staat und Politik. In Fachausschüssen und Kommissionen wird über ärztliche Aufgaben beraten und natürlich auch gestritten. Die Weiterbildung bis zum Facharzt und für alle Zusatzbezeichnungen müssen bewertet und organisiert werden. Die gesetzlich vorgeschriebene, doch in unserer aller Interesse wichtige Fortbildung ist zu regeln und zu kontrollieren. Berufsrechtliche Belange müssen geordnet und vertreten werden. Spezielle medizinische Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen, einzelne medizinische, besonders ethische Fragen sind zu klären. Gutachten und Schlichtung und die notwendige Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten gehören dazu. In der Ärztekammer wird alles vorbereitet, verhandelt, beraten, vorgeschlagen und letztlich von der Kammerversammlung entschieden. Nicht zu vergessen und für uns alle wichtig und wertvoll ist die Betreuung des berufsständischen Versorgungswerkes, der Altersversorgung für uns Ärzte und unsere Familien. Es gibt also eine Vielzahl von Aufgaben, die von der Selbstverwaltung zu erfüllen sind. Das ist nun nur möglich, weil sich die von uns gewählten Mitglieder der Kammerversammlung diesen Aufgaben stellen und sich dafür einsetzen. Sie tun das neben ihrer eigentlichen, oft aufopfernden, nicht immer gerecht honorierten ärztlichen Hauptaufgabe Patientinnen und Patienten zu betreuen. Es müssen hier auch die Kolleginnen und Kollegen genannt werden, welche als nicht Gewählte, fachlich qualifizierte Mitglieder in den Fachausschüssen mitwirken, und somit in der Kammerversammlung nicht mit abstimmen dürfen. Am 24. Januar 2015 treffen sich nun die von uns jetzt gewählten Ärztinnen und Ärzte zu ihrer konstituierenden Versammlung. Es werden erfahrene und neue Kammermitglieder sein, die ihren Vorstand wählen und in den verschiedenen Ausschüssen und Kommissionen ihre Arbeit aufnehmen. Es wird wieder Ressentiments gegenüber den Gewählten, es wird Kritiker und auch Nörgler geben. Ich denke, es sind nicht die 50 % der Nichtwähler! Als nicht der Versammlung angehörendes Mitglied erlaube ich mir in Ihrer aller Namen Dank auszusprechen den Mitgliedern der bisherigen Kammerversammlung, dem Vorstand und auch allen fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle der Ärztekammer für ihre Arbeit im Sinne und zum Wohle unserer Ärzteschaft. Sie haben in den vergangenen vier Jahren viele schon lange vorher das Schiff der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern durch zahlreiche, auch hohe Wellen gesteuert. Möge die neue Kammerversammlung diese neue Wahlperiode mit viel Elan und Mut für eine gedeihliche, immer die Zukunft fördernde Arbeit beginnen und fortführen. Uns allen wünsche ich, dass dieses neue Jahr ein erfreuliches und zufriedenmachendes wird. Dr. med. Claus Brock Seite 4 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

4 AUS DER KAMMER 57. Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Die letzte Kammerversammlung der sechsten Legislaturperiode der Ärztekammer M-V am 8. November 2014 war geprägt von teils kontroversen Diskussionen. Einigkeit bestand allerdings in der Ablehnung der geplanten Regelung im Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes, die vorschreibt, dass in überversorgten Gebieten beim Ausscheiden des Praxisinhabers die Kassenärztliche Vereinigung diese Arztpraxis aufkaufen muss. Dies würde für mehr als 450 Arztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern das Aus bedeuten (s. auch Leitartikel Heft 12/2014). Dr. Katrin Bräutigam berichtete über die Tätigkeit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und vermittelte in ihrem Vortrag den Delegierten viele neue Informationen. Unter dem Tagesordnungspunkt Berufs- und Gesundheitspolitik stellte Dr. Annegret Schlicht die Ergebnisse der Facharztstudie 2014 vor. Dr. Fred Ruhnau informierte über den Stand der Novellierung der Musterweiterbildungsordnung und wertete die durchgeführte Evaluation der Weiterbildung aus. Wie bei jeder Herbstkammerversammlung standen auch wieder der Geschäftsbericht der Ärzteversorgung und der Finanzbericht der Ärztekammer auf der Tagesordnung. Grußworte Dr. Rolf Pietschke, Präsident der Tierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, stellte fest, dass durch die Überalterung der Tierärzte (38 Prozent Ruheständler) Finanzproble- Andrea Mrazek M. A. me entstehen. Die weitere Zunahme des Frauenanteils bei den Tierärzten führe zu Betreuungsengpässen für die Nutztierbestände, da von den Frauen vor allem Kleintiere betreut werden. Mit der Ärztekammer gebe es zahlreiche gemeinsame Themen, wie z. B. die Resistenzproblematik, die Versorgungswerke und die Bearbeitung von Fällen suchtkranker Ärzte (Tierärzte). Dr. Pietschke dankte den Gremien der Ärztekammer für die Unterstützung und besonders Frau Dr. Littmann für die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen. Die Präsidentin der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer Andrea Mrazek M. A., M. S. (USA) war zum ersten Mal Gast der Kammerversammlung der Ärztekammer. Die Gründung der gemeinsamen Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer erfolgte nach intensiven Vorbereitungen erst 2006 (erste Kammerversammlung 2007). Sie begründete dies damit, dass es in den einzelnen ostdeutschen Bundesländern zu wenige Psychologische Psychotherapeuten (für Erwachsene und Kinder) gab. Für die Behandlung psychischer Erkrankungen müsse in Mecklenburg-Vorpommern mit Wartezeiten von 14 Wochen und in ländlichen Gebieten sogar von 16 Wochen gerechnet werden. Es seien dringend Veränderungen notwendig, die auch spezielle neue Therapien berücksichtigen sollten. Aufgrund zahlreicher Anknüpfungspunkte sprach sich Andrea Mrasek für eine engere Zusammenarbeit mit der Ärztekammer und für gemeinsame Fortbildungen aus. Dr. Rolf Pietschke In seinem Grußwort informierte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 5

5 AUS DER KAMMER Axel Rambow ausführlich über die Auswirkungen des Referentenentwurfs des Versorgungsstärkungsgesetzes für die Arztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Überversorgung von mehr als 110 % müsste beim Ausscheiden Axel Rambow des Praxisinhabers die Praxis von der KVMV aufgekauft werden, ohne sie wieder zu besetzen. Nach der Bedarfsplanung, die auf Berechnungen aus dem Jahr 1990 beruht, würden in den nächsten drei bis fünf Jahren die Hälfte der kinderärztlichen, der internistischen und der chirurgischen Praxen wegfallen. Die demographische Situation der Bevölkerung und die Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte wurden beim Gesetzesvorhaben völlig außer acht gelassen. Im Widerspruch dazu stehe eine weitere Forderung des Gesetzentwurfs die Vermittlung eines Arzttermins für Patienten innerhalb von maximal vier Wochen die die Situation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch verschärft. Von der Landes- und Bundespolitik sollten auch die für den Nachwuchs entstehenden Probleme berücksichtigt werden. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit der Politik erbat Axel Rambow die Unterstützung der Ärztekammer. Crusius zum Anlass, allen ehrenamtlich Engagierten in der Kammerversammlung, den Ausschüssen und den Kommissionen für die in den letzten vier Jahren geleistete Arbeit zu danken. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit in diesem Zeitraum war die Qualifikation der jungen Ärztinnen und Ärzte, um sie bestmöglich auf die fachlichen und sozialen Herausforderungen vorzubereiten. Daneben ist die Ärztekammer nach dem Berufsbildungsgesetz auch für die Ausbildung der medizinischen Fachangestellten verantwortlich. In diesem Bereich wurden seit 2010 jährlich immer mehr zusätzliche Fortbildungen zur nichtärztlichen Praxisassistentin angebotenen. Ein weiteres Thema, das die Ärztekammer im letzten halben Jahr besonders beschäftigte, ist die Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte. Hierzu fehlt der Ärztekammer leider noch eine Aufgabenübertragungsverordnung des Sozialministeriums, eine Zusammenarbeit mit der Zahnärztekammer wurde schon vereinbart. Der Präsident informierte darüber, dass eine neue Arbeitsgruppe im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales gegründet wurde, die sich mit der Situation im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) befasst. Bereits beim Deutschen Ärztetag 2014 und in der letzten Kammerversammlung wurden die Arbeits- und Entgeltbedingungen der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD kritisiert und Änderungen angemahnt. Im Mittelpunkt der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen bei Ministerin Birgit Hesse stand die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Von den Teilneh- Die sich anschließende Diskussion stellte klar, dass auch die Kliniken nicht in der Lage sind, die im ambulanten Bereich fehlenden Ärzte zu ersetzen. In der von Dipl.-Med. Torsten Lange eingebrachten und von den Delegierten präzisierten Entschließung werden die Bundesregierung und der Bundesgesundheitsminister aufgefordert, die Regelung zum Zwangsaufkauf von Arztpraxen zu streichen. Die große Mehrheit der Kammerversammlungsmitglieder unterstützte diese Resolution. Lagebericht des Präsidenten Die letzte Kammerversammlung der Legislaturperiode nahm Dr. Andreas Blick ins Plenum, in der ersten Reihe die Gäste Seite 6 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

6 AUS DER KAMMER mern des Treffens wurde ein Projekt vorgeschlagen, das eine ausgewählte Region in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt. Seitens der Ärztekammer wurde ein Bonus für Landeskinder beim Medizinstudium gefordert, denn sie bleiben im Land. Dem Zweck, junge Ärzte zu gewinnen, dienten auch Studenteninformationsveranstaltungen in Rostock und Greifswald. Dr. Crusius lobte die zahlreichen Aktivitäten des Präventionsausschusses. So wurde u. a. als gemeinsame Aktion von Kassenärztlicher Vereinigung und Ärztekammer am ein Gesundheitsfrühstück zum Thema Hautkrebsvorsorge durchgeführt. Für das bundesweite Rezept für Bewegung wurden Flyer entwickelt, die auch auf der neu eingerichteten Internetseite heruntergeladen werden können. Mit der Zahnärztekammer und auch der Tierärztekammer wurde eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Prävention sowie beim Interventionsprogramm für suchtkranke Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Im Rahmen der Novellierung der Weiterbildungsordnung wurden die Fachgesellschaften gebeten, die eingereichten Curricula in eine einheitliche Norm zu bringen. Die Umsetzung der Hygieneverordnung bereite aufgrund fehlender Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin bundesweit Schwierigkeiten. Derzeit gibt es besonders im ambulanten Bereich Probleme, die in gemeinsamen Gesprächen aller Beteiligten gelöst werden müssen. Der Präsident informierte darüber, dass für alle Mitglieder der Ärztekammer M-V seit dem 1. November 2014 die Möglichkeit besteht, das neue Mitgliederportal, eine Erweiterung des bisherigen Internetauftritts der Ärztekammer, zu nutzen (s. Heft 12/2014, S. 439). Kritisch bewertete er den Entwurf zum Sterbehilfegesetz, der Staat dürfe Ärzte nicht zur Beihilfe zum Suizid zwingen. Abschließend dankte Dr. Crusius den Fachgremien, besonders dem Vorstand, für die gute Zusammenarbeit und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle für die Unterstützung. Diskussion zum Lagebericht Dr. Fred Ruhnau unterstrich die mit der Novellierung der Weiterbildungsordnung durch das zweistufige Normsetzungsverfahren verbundene umfangreiche Arbeit. Gastvortrag Bericht aus der Arbeit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Die Geschäftsführerin der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Dr. Katrin Bräutigam stellt zuerst Im Gespräch: Prof. Heidecke und Dr. Katrin Bräutigam AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 7

7 AUS DER KAMMER Das erfreute Präsidium: Vizepräsident Dr. Gibb, Geschäftsführer Frank Loebbert, Präsident Dr. Crusius und Vizepräsident Dr. Schimanke (v.l.n.r.) die Aufgaben und die Struktur der im Jahre 1911 gegründeten ÄkdÄ vor. Als wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer (BÄK) (seit 1952) berät die AkdÄ diese in den das Arzneimittelwesen betreffenden wissenschaftlichen und politischen Fragen. Außerdem informiert sie die deutsche Ärzteschaft über rationale Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit. Für die BÄK erarbeitet die AkdÄ wissenschaftliche Stellungnahmen zur Herstellung, Bezeichnung, Propagierung, Verteilung und Verwendung von Arzneimitteln. Diese Stellungsnahmen betreffen Gesetzesänderungen des Bundesgesundheitsministeriums, die Konsultationspapiere der EU und Berichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), aber auch Nutzensbewertungen nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Durch die AkdÄ erfolgt die Erfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW). Sie arbeitet eng mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie dem Paul- Ehrlich-Institut zusammen. Die AkdÄ organisiert ärztliche Fortbildungsveranstaltungen oder wirkt bei diesen mit. Der Vorstand der AkdÄ besteht aus fünf gewählten Vorstandsmitgliedern und je einem Vorstandsmitglied der BÄK und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die AkdÄ setzt sich aus 40 ordentlichen Mitgliedern und 140 außerordentlichen Mitgliedern (Fachexperten) zusammen. In der Geschäftstelle der AkdÄ sind 18 Mitarbeiter und ein Geschäftsführer tätig. Dr. Bräutigam hob die große Bedeutung der Sicherheit von Arzneimittel nicht nur bei der Markteinführung sondern auch danach hervor. Dies erfordere eine stetige Überwachung. Sie bat die Ärzte, alle schweren UAW, bisher unbekannte UAW sowie UAW von neu eingeführten Substanzen zu melden. Abschließend wies Dr. Katrin Bräutigam darauf hin, dass die AkdÄ alle Interessenten auf ihrer Internetseite und durch zahlreiche Veröffentlichungen, wie z. B. Arzneiverordnung in der Praxis, informiert. (S. auch in diesem Heft den Artikel auf S. 23 ff.). Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern Die neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse- Coopers AG (PwC) konnte für den Jahresabschluss 2013 wieder den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen, berichtete der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses Dr. Andreas Crusius. In einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung im September 2014 wurden den Gremienmitgliedern der Ärzteversorgung M-V umfangreiche, für Ihre Arbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt. Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Geschäftsbesorgerin der Ärzteversorgung Niedersachsen fand ein Symposium zum Thema Arbeit, Leben, Flexibilität statt, zu dem auch die Mitglieder des Aufsichts- und Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung M-V eingeladen waren. Als Angriffe auf die Versorgungswerke bezeichnete Dr. Crusius die letzten Urteile zum Befreiungsrecht. Es begann mit den drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom , seitdem heißt es für Ärzte: Neuer Job, neuer Antrag. Dabei ist es nicht geblieben. Seite 8 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

8 AUS DER KAMMER Die Urteile des Bundessozialgerichts vom betrafen Syndikusanwälte, deren Aus für eine berufsständische Versorgung ist aber von grundsätzlicher Bedeutung. Gegen eine dieser Entscheidungen wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt, das Ergebnis bleibt abzuwarten. Dr. Crusius sieht eine herausfordernde Aufgabe der Versorgungswerke und besonders der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen darin, weitere Verschlechterungen abzuwenden und den Fortbestand des Systems zu schützen. Wesentliche Punkte des Geschäftsberichts der Ärzteversorgung M-V für das Jahr 2013 erläuterte der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses PD Dr. Dr. Uwe Peter. Der Mitgliederbestand stieg im Jahr 2013 um 325 auf 7206 Personen. Die Anzahl der Rentner erreichte 1546 (2012: 1473), ca. ein Fünftel der Mitglieder. Die Beitragseinnahmen stiegen um 4,5 % auf 68,1 Mio. (2012: 65,2 Mio. ). Die Ausgaben für Versorgungsleistungen einschließlich der Aufwendungen für Rückkäufe und Überleitungen stiegen um 18 % auf 26,7 Mio.. Die Kapitalanlagen erreichten 2013 gut 1,12 Mrd. (2012: 1,04 Mrd. ), ein Zuwachs von rund 8 %. Es wurden Kapitalerträge von ca. 62 Mio. erzielt, dies waren 17 Mio. mehr als im Vorjahr. Die Nettorendite betrug 4,09 % (Vorjahr: 4,18), was aufgrund des niedrigen Zinsniveaus ein erfreuliches Ergebnis bedeutet. Der nach Erhöhung der Rücklage verbleibende Überschuss von 17,4 Mio. wurde der Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen zugeführt. PD Dr. Peter informierte, dass die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses nach intensiven Beratungen vorschlagen, die Anwartschaften und laufenden Renten zum jeweils um 0,5 % anzuheben (s. Beschlüsse). Aufgrund der niedrigen Zinsen investiert unser Versorgungswerk weiter in Immobilien und Aktien. Allerdings sei es nicht einfach Immobilienobjekte mit angemessenem Kaufpreis zu finden. Der Redner wies ausdrücklich darauf hin, dass für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung das Vorliegen einer ärztlichen Tätigkeit notwendig ist. Berufs- und Gesundheitspolitik Dr. Annegret Schlicht erläuterte die Ergebnisse der im Frühjahr des Jahres 2014 in den Krankenhäusern Mecklenburg- Vorpommerns in einer Online-Befragung durchgeführten Facharztstudie. Sie bedauerte die geringe Rücklaufquote von 23 %. Trotzdem bestätigte die Studie den vermuteten Fachärztemangel, denn zahlreiche offene Stellen konnten nicht besetzt werden. Die Ursachen sind vielfältig. Bei über fünfzig Prozent der Befragten wurden Überstunden nicht vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen. Vielfach kritisierten die Befragten, dass sie zu wenig Zeit für die Patienten haben und durch zu viel Bürokratie belastet werden. Die ungünstigen Arbeitszeiten und das Betriebsklima, wie z. B. die Wertschätzung der Arbeit durch die Chefärzte, waren weitere Kritikpunkte. Einen wichtigen Aspekt für die Tätigkeit der Fachärzte sieht Dr. Schlicht in den Rahmenbedingungen an den Krankenhäusern, d. h. die Gewinnorientierung vieler Betreiber. Eine ausführliche Bewertung der Facharztstudie finden Sie in diesem Heft (S. 11 ff.). In der anschließenden Diskussion wurden eine Aufwertung des Facharztes und das Beenden des Profitstrebens der Krankenhäuser gefordert. AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 9

9 AUS DER KAMMER Weiterbildung Dr. Fred Ruhnau, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses, informierte über den aktuellen Stand zur Novellierung der Musterweiterbildungsordnung. Ausgehend von den Vorgaben der Bundesärztekammer fanden umfangreiche Beratungen in den auf die jeweiligen Fachgebiete spezialisierten Gruppen statt. Anschließend stellte er die ersten Ergebnisse des Pilotprojektes Evaluation der Weiterbildung 2014 vor. Von Mai bis August 2014 gingen 178 Antwortbögen ein, die ausgewertet werden konnten. Bei 22 % der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung erfolgte keine Vermittlung von Kenntnissen zur Beherrschung von Notfallsituationen. Kritisch bewertete Dr. Ruhnau, dass 36 % der Befragten die Begleitung und Betreuung von Sterbenden nicht vermittelt wurde. Etwa ein Drittel der Befragten erhielt keine ausreichende Unterweisung bzw. Rückmeldung zu ihrer Arbeit und die Arbeitszeitregelungen wurden nicht eingehalten. Eine ausführliche Auswertung wird in einem der nächsten Ärzteblätter veröffentlicht. Die konstituierende Kammerversammlung der VII. Legislaturperiode der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern findet am 24. Januar 2015 statt. Irmtraud Mumm Das Vorstandsmitglied Dr. Christiane Frenz wurde von Dr. Crusius verabschiedet, da sie sich nicht wieder zur Wahl stellt. Beschlüsse: Ärzteversorgung Der von PD Dr. Dr. Peter vorgestellte Geschäftsbericht für das Jahr 2013 wurde einstimmig angenommen und der Aufsichts- und Verwaltungsausschuss entlastet. Für das Jahr 2015 wurde der Rentenbemessungsbetrag auch einstimmig auf 94,23 festgesetzt. Der Erhöhung der laufenden Renten und der Rentenanwartschaften zum um 0,5 % wurde mit einer Enthaltung zugestimmt. Die geplanten Satzungsänderungen mussten wegen der dafür notwendigen Anzahl der Delegierten auf die nächste Kammerversammlung verschoben werden. Finanzen Dr. Karl Schulze, Vorsitzender des Finanzausschusses, stellte den Finanzbericht für das Jahr 2013 vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte keine Beanstandungen. Dieser Jahresabschluss 2013 erhielt das einstimmige Votum der Delegierten und damit konnte der Vorstand entlastet werden. Der Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2015 wurde mit einer Enthaltung angenommen. Nach zahlreichen Diskussionen über die Definition der ärztlichen Tätigkeit wurde der Antrag zur geplanten Änderung der Beitragssatzung aufgrund möglicher Probleme für die Ärzteversorgung von Dr. Schulze zurückgezogen. Die Änderung der Gebührensatzung wurde einstimmig bestätigt. Sie ist in diesem Heft auf Seite 17 veröffentlicht. Seite 10 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

10 AUS DER KAMMER Mangel an Fachärzten deutlich spürbar Studie zum Facharztmangel in Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern Ich bin Facharzt. Ich werde Ihnen fehlen. Mit diesem Slogan weist eine deutschlandweite Kampagne auf den Facharztmangel hin, der seit einigen Jahren nicht nur Berufsverbände intensiv beschäftigt. Auch in den Medien ist das Thema längst angekommen. Die ARD berichtete kürzlich über die angespannte Situation an deutschen Krankenhäusern und verwies darauf, dass mehr als die Hälfte der Kliniken über Schwierigkeiten bei der Besetzung von Arztstellen klage. Dieser Befund ist bemerkenswert, denn die Anzahl der berufstätigen Ärzte und Ärztinnen ist nach Statistiken der Bundesärztekammer im gesamten Bundesgebiet von im Jahr 1990 auf Personen im Jahr 2012 gestiegen. Dass es trotzdem einen Facharztmangel gibt, liegt an ganz verschiedenen Entwicklungen: So wirken sich politische Vorgaben, gewandelte Aufgaben der Ärzteschaft, der demografische Wandel, neue Arbeitszeitmodelle sowie der technische Fortschritt und der Trend zur Urbanisierung auf den Bedarf an qualifiziertem ärztlichen Personal aus. Obwohl diese Ursachen des Facharztmangels vielfach analysiert und wissenschaftlich beschrieben wurden, lagen hingegen zur konkreten Arbeitssituation von Fachärzten und -ärztinnen in Krankenhäusern bisher kaum Daten vor. Eine Masterarbeit an der Deutschen Universität für Weiterbildung (DUW) in Berlin widmete sich nun diesem Themenfeld. Die Studie untersucht insbesondere den Facharztmangel an Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel der Arbeit war einerseits, ein Bild von der konkreten Arbeitssituation der Ärzte und Ärztinnen zu zeichnen. Andererseits ging es darum zu erfassen, wie es um die Arbeitsmotivation von Fachärzten und -ärztinnen in den Kliniken des Bundeslandes bestellt ist. Die Studie wurde im März 2014 in Kooperation mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern realisiert und knüpfte an eine Vorgänger-Studie aus dem Jahr 2002 an. Mit der repräsentativen Online-Befragung wurden Fachärzte und -ärztinnen in Krankenhäusern im Land zu ihrer Arbeitssituation befragt. Zusätzlich wurden 380 niedergelassene Fachärzte/-ärztinnen und fünf Fachärzte/-ärztinnen in Medizinischen Versorgungszentren erfasst, die erst in den vergangenen fünf Jahren aus dem Klinikdienst ausgeschieden waren. An der Umfrage nahmen insgesamt 585 Fachärzte/-ärztinnen teil, von denen 472 im Krankenhaus und 113 in Niederlassungen tätig waren. Unter den Teilnehmern befanden sich gleichermaßen Chefärzte/-ärztinnen, Oberärzte/-ärztinnen und Fachärzte/-ärztinnen ohne leitende Funktion, die bei verschiedenen Trägern und in Krankenhäusern unterschiedlicher Größe im ganzen Land arbeiten. Die Ergebnisse der Studie zeigen klar: Auch in Mecklenburg- Vorpommern besteht ein Facharztmangel an Krankenhäusern. Dieser Personalmangel wird vor allem mit Blick auf die vielen unbesetzten Stellen in den Kliniken deutlich. Nach Auskunft von 98 Chefärzten und -ärztinnen waren in den betreffenden Krankenhäusern zum Zeitpunkt der Befragung insgesamt Positionen von 12 Chefärzten/-ärztinnen, 40 Oberärzten/-ärztinnen, 40 Fachärzten/-ärztinnen ohne leitende Funktion und zudem 89 Assistenzärzten/-ärztinnen unbesetzt. AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 11

11 AUS DER KAMMER Weiterhin konnten im Jahr 2013 von insgesamt 53 ausgeschriebenen Facharztstellen nur 40 Stellen besetzt werden, für 21 Prozent der ausgeschriebenen Positionen konnte vor allem aus Mangel an adäquaten Bewerbern keine Besetzung vorgenommen werden. Weitere Indikatoren für den Facharztmangel lieferten die Angaben zur Besetzung von Abteilungen und Notaufnahmen durch fachärztliches Personal. So gaben von 468 Befragten an, dass die eigene Abteilung (n = 265) und die Notaufnahmen (n = 280) ihrer Häuser nicht rund um die Uhr mit Fachärzten/-ärztinnen besetzt seien. Auch die Leitung von Stationen wurde nur bei etwa einem Viertel der Befragten durch Stationsärzte mit Facharztabschluss und ohne weitere Leitungsfunktion ausgefüllt. Grund zu mehr Zufriedenheit könnte die gestiegene Entlohnung der Fachärzte/-ärztinnen seit der Befragung im Jahr 2002 sein. Der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst (inklusive Überstunden und Diensten) von Chefärzten/-ärztinnen betrug aktuell bis , die Oberärzte/- ärztinnen erhielten bis und die befragten Fachärzte/-ärztinnen ohne leitende Funktion erzielten eine monatliches Bruttoeinkommen von bis Ein Wermutstropfen für die Fachärzteschaft dürfte jedoch der hohe Anteil der unbezahlten Überstunden sein. So zeigten die Daten, dass die erbrachten Überstunden bei weniger als der Hälfte aller Befragten vergütet werden. Die Ergebnisse der Studie zeigten weiterhin, dass die Auswirkungen des Ärztemangels von den befragten Fachärzten/-ärztinnen deutlich in ihrer täglichen Arbeit wahrgenommen werden. Dies äußerte sich insbesondere in den Arbeitszeiten: Fachärzte und -ärztinnen in Kliniken Mecklenburg-Vorpommerns arbeiten im Durchschnitt 52,5 Stunden pro Woche. Damit stieg die wöchentliche Arbeitszeit im Vergleich zu der Befragung aus dem Jahr 2002 um rund drei Stunden pro Woche. Abb. 2: Formen der Vergütung von Überstunden bei Fachärzten und -ärztinnen (N = 467, keine Angabe = 5) Doch wie wirken sich diese Arbeitsbedingungen tatsächlich auf die Zufriedenheit der Fachärzte und -ärztinnen aus? Die Ergebnisse der Studie zeigen hier ein durchaus differenziertes Bild. Abb. 1: Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche (N = 445, keine Angabe = 5; Daten incl. Teilzeitbeschäftigten) Abb. 3: Darstellung der Zufriedenheit der jeweiligen Arztgruppe: 1 = stimme voll und ganz zu, 2 = stimme eher zu, 3 = weder noch, 4 = stimme eher nicht zu, 5 = stimme überhaupt nicht zu (Arithmetisches Mittel; Chefärzte: N = 95, Oberärzte: N = 233, Fachärzte ohne leitende Funktion: N = 112, keine Angabe = 32) Vor allem zwischen den verschiedenen Arztgruppen ist die Zufriedenheit unterschiedlich ausgeprägt: Die Zufriedenheit steigt mit der Hierarchie, Chefärzte und -ärztinnen sind insgesamt am zufriedensten. Seite 12 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

12 AUS DER KAMMER Die Daten zeigen jedoch hinsichtlich einzelner Punkte eine hohe Übereinstimmung zwischen den verschiedenen Gruppen. So sind die befragten Ärzte/-ärztinnen unabhängig von ihrer Stellung der Meinung, dass sie tendenziell nicht ausreichend Zeit für die Patienten und Patientinnen haben und sich in ihrer Arbeit nicht frei entfalten können. Auch die Motive, die bei Fachärzten/-ärztinnen ausschlaggebend für ein Ausscheiden aus dem Klinikdienst waren, lassen Rückschlüsse auf die Situation an den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern zu. Dabei spielte bei diesen Fachärzten/-ärztinnen die hohe Arbeitsbelastung eine entscheidende Rolle. Insgesamt konnte die Studie zeigen, dass die Personalsituation in vielen Kliniken Mecklenburg-Vorpommerns gegenwärtig kritisch ist und das Personalmanagement grundlegend überdacht werden muss. Dies ist vor allem notwendig, um langfristig die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit qualifiziertem medizinischen Personal zu sichern. In diesem Zuge muss es folglich auch darum gehen, das Arzt- Patienten-Verhältnis neu zu bewerten, da die steigende Arbeitsverdichtung der Ärzte und Ärztinnen eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung zunehmend erschwert. Zum Verfasser: Martin Müller, M. A., MBA, hat im Mai 2014 sein berufsbegleitendes Studium General Management an der Deutschen Universität für Weiterbildung, Berlin abgeschlossen. In seiner Masterarbeit hat er sich mit dem Personalmanagement an Krankenhäusern befasst und insbesondere die Arbeitssituation und -zufriedenheit von Fachärzten/- ärztinnen in Mecklenburg-Vorpommern untersucht. Die Studie entstand in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Die vollständige Masterarbeit sowie eine Präsentation stehen auf der Webseite der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zum Download bereit. Abb. 4: Motive von Fachärzten und -ärztinnen für das Ausscheiden aus dem Klinikdienst, 1 = sehr wichtig, 2 = wichtig, 3 = weder noch, 4 = kaum von Bedeutung, 5 = hatte überhaupt keine Bedeutung (N = 104, keine Angabe = 9) Weitere Gründe für den Austritt aus der ärztlichen Tätigkeit an Kliniken waren die starren Hierarchien am Krankenhaus und die Nichtvereinbarkeit von kaufmännischen mit medizinischen Auffassungen. Als Motive für den Eintritt in den klinischen Dienst hingegen wurden vor allem das Interesse an der klinischen Tätigkeit, private Gründe, das gute Arbeitsklima und die Möglichkeit zur Weiterbildung und Spezialisierung genannt. AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 13

13 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Pathologie und Klassifikation neuroendokriner Neoplasien des Verdauungstrakts Inga Boeck, Martin Anlauf Einleitung Neuroendokrine Neoplasien (NEN) des Verdauungstrakts stammen von den Zellen des disseminierten neuroendokrinen Systems ab. Diese Zellen finden sich in Form kleiner Zellgruppen oder Einzelzellen in zahlreichen Organen, allein im Gastrointestinaltrakt und Pankreas wurden 15 Zelltypen identifiziert, die sich durch ihre Hormonproduktion unterscheiden 1. Ultrastrukturell sind die normalen und neoplastischen neuroendokrinen Zellen gekennzeichnet durch die Präsenz neurosekretorischer Vesikel, in denen Hormone und/ oder biogene Amine gespeichert und stimulusabhängig freigesetzt werden. Zum Nachweis dieser Vesikel sind zwei Markerproteine für die Routinediagnostik von der WHO empfohlen: 1. Chromogranin A: Dieses liegt in Form elektronenoptisch dichter membrangebundener zytoplasmatischer Granula vor mit einem Durchmesser > 80 nm und komplexiert hier Peptidhormone. 2. Synoptophysin liegt in Form kleiner klarer Vesikel mit einem Durchmesser von 40 bis 80 nm vor. Gegenüber nicht-neuroendokrinen Tumoren zeichnen sich NEN durch ein deutlich breiteres Spektrum an organbezogenen, genetischen und klinischen Besonderheiten aus. Die Diagnose gastroenteropankreatischer NEN (GEP-NEN) ist in den letzten Jahren durch den flächenhaften Einsatz endoskopischer und anderer bildgebender Verfahren (MRT, CT) deutlich gestiegen, nichts desto trotz handelt es sich immer noch um eher seltene Tumoren mit einer Inzidenz von vier bis sechs pro Einwohner (gastrointestinal) bzw. eins bis fünf pro eine Mio. Einwohner (pankreatisch) 2,3. Klassifikationen An der Entwicklung der Klassifikationssysteme sind folgende Gesellschaften beteiligt: 1. Europäische Gesellschaft für Neuroendokrine Tumoren (European Neuroendocrine Tumour Society, ENETS) 2. Internationale Vereinigung zur Kontrolle von Krebserkrankungen (Union for International Cancer Control, UICC) 3. Internationale Behörde für Krebsforschung (International Agency for Resarch on Cancer, IARC), einer Abteilung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Die beiden letztgenannten sind internationale Organisationen, die sich mit sämtlichen Tumorerkrankungen beschäftigen, während sich in der ENETS europäische Experten ausschließlich mit neuroendokrinen Neoplasien (Fokus: gastroenteropankreatische NEN) befassen und hier federführend Leitlinien erarbeiten. Die Klassifikationssysteme sind für die meisten Organsysteme deckungsgleich, lediglich bei Pankreas und Appendix ergeben sich Abweichungen. Der Pathologe sollte hier beide Klassifikationssysteme getrennt aufführen. Nomenklatur Jede neuroendokrine Neoplasie hat per se ein malignes Potential, jedoch unterscheidet sich die Metastasierungsfähigkeit und somit die Prognose zwischen den Tumorentitäten erheblich 4. Dieser Tatsache trägt die geänderte Nomenklatur der aktuellen WHO-Klassifikation Rechnung (Tab. 1). Die Unterschiede in den Begrifflichkeiten die zum Teil vor allem für Pathologen gewöhnungsbedürftig sind werden in Tabelle 2 aufgeführt. Tab. 1: Nomenklatur WHO 2010 Neuroendokriner Tumor (NET) G1/G2 (selten G3) Neuroendokrines Karzinom (NEC) G3 (groß- oder kleinzellig) Gemischtes Adeno-neuroendokrines Karzinom (MANEC) Diagnostisches Vorgehen Die Diagnose wird vom Pathologen gestellt. Hierbei propagiert die ENETS eine Basisdiagnostik, dass heißt eine zuverlässige Diagnosestellung durch den Pathologen vor Ort, die auch ohne besondere Expertise auf dem Gebiet der NEN gewisse Angaben in seinen Befund aufnimmt und eine optionale Diagnostik, für die eine entsprechende Spezialisierung und ein größeres Antikörperpanel erforderlich ist. Seite 14 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

14 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Tab. 2. Definition der Begriffe Begriff Bedeutung allgemeine Pathologie Bedeutung bei GEP-NEN Tumor Karzinom Grading 1. Gewebewucherung 2. Neoplasie (Dignität offen) Maligne epitheliale Neoplasie mit Metastasierungspotential, jedes Grading möglich Je nach Organsystem anhand von Architektur, Zytologie und Proliferation (Mitosen/ Mib-1) hochdifferenzierte neuroendokrine Neoplasie (mit malignem Potential) Gering differenzierte neuroendokrine Neoplasie, immer G3 Nur Proliferationsbasiert (Mib-1/ Mitosen) I. Basisdiagnostik: 1. Differenzierung in hoch- und niedrig differenzierte NEN Durch konventionelle Lichtmikroskopie kann diese Unterscheidung meist bereits orientierend getroffen werden (Abbildung 1). Sie ist zwingend, da es sich bei NET und NEC um biologisch völlig differente Tumoren handelt, die von unterschiedlichen Vorläuferzellen ausgehen und eine völlig andere Prognose haben. Eine hochdifferenzierte Morphologie bedeutet Wachstum in geordneten Verbänden, wie z. B. kleine Kränze, Ballen oder Girlanden. Die Tumorzellen sind einander ähnlich (monomorph) und man sieht nur wenige Mitosen. Bei den NEC hingegen sehen die Tumorzellen in Bezug auf die Kerngröße z. T. sehr unterschiedlich aus, man sieht viele Kernteilungsfiguren und durch das schnelle Wachstum werden die Tumorzellen zu einer soliden Masse zusammengeschoben und dellen sich dabei z. T. gegenseitig ein. Immer wieder sieht man Nekrosen. Abb. 1: Histologisches Bild von NET (A) versus NEC (B). A B 2. Bestätigung der neuroendokrinen Natur des Tumors Dies erfolgt unter Zuhilfenahme von immunhistochemischen Analysen, also Antikörpern gegen die oben aufgeführten Marker Chromogranin A und Synaptophysin (Abbildung 2). Der zum Teil noch in Umlauf befindliche Marker CD56 wird wegen mangelnder Spezifität zunehmend seltener eingesetzt, kann jedoch in Ausnahmefällen durchaus hilfreich sein. CgA Abb. 2: Die neuroendokrinen Basismarker Chromogranin A (CgA) und Synaptophysin (Syn) am Beispiel eines großzelligen neuroendokrinen Karzinoms (LCNEC) des Dickdarms. Syn 3. Proliferationsbasiertes Grading Anhand des Gradings kann das Risiko für ein malignes Verhalten stratifiziert werden. Das Grading erfolgt ausschließlich proliferationsbasiert und wird am zuverlässigsten unter immunhistochemischem Nachweis des proliferations-assoziier- AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 15

15 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Grading Mib-1/Ki-67-Proliferationsindex G1 2 G G3 >20 G1 G2 G3 Abb. 3: Proliferationsbasiertes Grading ten nukleären Proteins Mib-1 (Synonym Ki-67) bestimmt (Abbildung 3). Gerade bei morphologisch kaum beurteilbaren Biopsien (durch wenig Material oder Quetschartefakte) erlaubt Mib-1 die sichere Unterscheidung zwischen NET und NEC. Mib-1 ist bislang der beste zur Verfügung stehende prognostische bzw. prädiktive Marker, er erlaubt die Weichenstellung zwischen Chemotherapie oder anderer Therapie 5. II. Optionale Diagnostik Dies schließt die Bestimmung von Hormonen und Transkriptionsfaktoren ein und sollte in erster Linie nach klinischer Fragestellung erfolgen. Wichtig wird die optionale Diagnostik zum Beispiel im Rahmen von Lebermetastasen bei unklarem Primarius. Hierbei macht man sich zunutze, dass durch Hormone charakterisierte GEP-NEN meist dort auftreten, wo auch der nicht-neoplastische Zelltyp lokalisiert ist. Eine valide Aussage ist jedoch nur bei hochdifferenzierten Tumoren möglich, da niedrig differenzierte Karzinome oft aberrante Expressionsmuster zeigen. Die immunhistochemische Expression von Somatostatinrezeptoren, insbesondere des Subtyps 2A (SSTR2A) korreliert in aller Regel mit der nuklearmedizinischen Somatostatin-rezeptorgestützen Bildgebung und mit dem Ansprechen auf eine medikamentöse Behandlung mit Somatostatinanaloga oder die Peptid-Radio-Rezeptor-Therapie. Literatur: 1. Klöppel, G. Neuroendocrine tumors of the gastrointestinal tract. Pathol. 24, (2003). 2. Scherübl, H., Jensen, R. T., Cadiot, G., Stölzel, U. & Klöppel, G. Neuroendocrine tumors of the small bowels are on the rise: Early aspects and management. World J. Gastrointest. Endosc. 2, (2010). 3. Schimmack, S., Svejda, B., Lawrence, B., Kidd, M. & Modlin, I. M. The diversity and commonalities of gastroenteropancreatic neuroendocrine tumors. Langenbecks Arch. Surg. Dtsch. Ges. Für Chir. 396, (2011). 4. Klöppel, G. Classification and pathology of gastroenteropancreatic neuroendocrine neoplasms. Endocr. Relat. Cancer 18 Suppl 1, S1 16 (2011). 5. Volante, M., Righi, L., Berruti, A., Rindi, G. & Papotti, M. The pathological diagnosis of neuroendocrine tumors: common questions and tentative answers. Virchows Arch. Int. J. Pathol. 458, (2011). Korrespondenzanschrift: Inga Boeck ÜPG Überregionale Gemeinschaftspraxis Institut für Pathologie und Zytologie Forsthausweg 1, Wetzlar Boeck@patho-wetzlar.de Prof. Dr. med. Martin Anlauf ÜGP Überregionale Gemeinschaftspraxis Institut für Pathologie und Zytologie Auf dem Schafsberg, Limburg Anlauf@patho-limburg.de Seite 16 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

16 SATZUNGEN UND ORDNUNGEN Zweite Änderung der Gebührensatzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Vom 19. November 2014 Aufgrund des 23 Absatz 2 Nummer 9 in Verbindung mit 12 Absatz 2 des Heilberufsgesetzes vom 22. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. April 2014 (GVOBl. M-V S. 150) hat die Kammerversammlung am 8. November 2014 folgende Änderung der Gebührensatzung vom 10. Dezember 2008 (AmtsBl. M-V/ AAz. S. 1513; Ärztebl. M-V 2009 S. 10), zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Mai 2013 (AmtsBl. M-V/AAz. S. 363; Ärztebl. M-V S. 249), beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis wird wie folgt geändert: 1. Die Ziffer 7.2 wird wie folgt geändert: 7.2 Kenntnisprüfung gemäß Bundesärzteordnung in Verbindung mit der Approbationsordnung 500,00 EUR 2. Nach Ziffer 7.2 wird folgende Ziffer 7.3 angefügt: 7.3 Fachsprachenprüfung 350,00 EUR. Artikel 2 Diese Satzung tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern folgenden Kalendermonats in Kraft. Rostock, 10. November 2014 gez. Dr. med. A. Crusius Präsident Genehmigt: Schwerin, 13. November 2014 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Im Auftrag gez. Christian Sievers Ausgefertigt: Rostock, 19. November 2014 gez. Dr. med. A. Crusius Präsident Wichtiger Hinweis für die Leser des Ärzteblattes! Die Herausgabe des Ärzteblattes Mecklenburg-Vorpommern erfolgt ab vom Quintessenz Verlag Berlin, der alle damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen von der Leipziger Verlagsanstalt GmbH übernommen hat. Auch die Administrationsrechte für die URL aerzteblatt-mvp.de wurden auf die Quintessenz Verlags-GmbH übertragen. Die Anzeigendisposition ist wie gewohnt erreichbar nur mit einer angepassten -Adresse (s. Impressum). AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 17

17 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Weitergabe von infektionsschutzrelevanten Informationen Nutzung von Überleitbögen Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2011 waren die Landesregierungen verpflichtet, durch Rechtsverordnung die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit spezifischen Resistenzen zu regeln. Der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO M-V) vom 22. Februar 2012 (1. Änderung vom ) unterliegen folgende Einrichtungen: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen und alle Zahnarztund Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. Überleitinformation gemäß 11 MedHygVO M-V zu Erregern mit spezifischen Resistenzen und Multiresistenzen (MRE) Patientenaufkleber Übergabe-Einrichtung Stempel Ansprechpartner für die Infos zum MRE-Trägertum des o. g. Patienten: Name Im 11 MedHygVO ist geregelt, dass alle o. g. Einrichtungen bzw. Ärztinnen und Ärzte die Pflicht haben, bei Verlegung, Einweisung, Überweisung oder Entlassung von Patientinnen und Patienten Informationen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit spezifischen Resistenzen und Multiresistenzen (z. B. MRSA, VRE, 3- oder 4-MRGN) erforderlich sind, weiterzugeben. Infektionsschutzrelevante Informationen sind u. a.: ist bei dem Patienten eine Infektion oder Kolonisation mit einem multiresistenten Erreger bekannt, welcher Erreger wurde diagnostiziert, wurde bereits eine Sanierung oder Therapie begonnen, wurde diese Sanierung oder Therapie abgeschlossen und wurden entsprechende Kontrolluntersuchungen durchgeführt (siehe Überleitbogen). Diese Informationen sind sowohl der Notfallrettung, dem Krankentransport und der aufnehmenden Einrichtung oder an die weiterbehandelnde niedergelassene Ärztin oder den Arzt unverzüglich weiterzugeben. Dies dient dazu, im Vorfeld geeignete Hygienemaßnahmen zum Schutze weiterer Patienten und des Personals zu treffen und. ggf. bereits eingeleitete Sanierungsmaßnahmen fortzuführen. Telefon Eine Kolonisation oder Infektion mit MRE ist bekannt Nein Ja Erreger Vergangenheit Bestehende Bestehende positiv Kolonisation Infektion Datum Datum und Datum und und Lokalisation Lokalisation Art der Infektion MRSA Risikofaktoren (z.b. Husten, Inkontinenz, Wunde, Device) Jede Ärztin jeder Arzt ist verpflichtet, diese infektionsschutzrelevanten Daten (z. B. Erregernachweise, Nachweis von Infektionskrankheiten) u. a. mittels eines Überleitungsbogens weiterzugeben. VRE Gramnegative MRE Spezies: Resistenz gemäß KRINKO (2011): 3 MRGN 4 MRGN ESBL Andere Spezies: MRSA: Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus; VRE: Vancomycinresistente Enterokokken; MRE: Multiresistenter Erreger; MRGN: Multiresistente Gram-negative Erreger; ESBL: Extended Spectrum Beta-Lactamase bildende Erreger Sanierungsmaßnahmen Begonnen am / mit: Abgeschlossen am: Muss fortgesetzt werden mit: Patient und Angehörige P A sind über den Befund und die erforderlichen Verhaltensregeln informiert es besteht noch Aufklärungs- und Schulungsbedarf Weitere Informationen zum Hygienemanagement (z. B. Art der Isolierung) Dafür kann ein eigens vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) entwickelter und mit dem Datenschutz abgestimmter Überleitbogen genutzt werden (siehe Abbildung) Gesundheit Krankenhaushygiene/Allgemeine Hygiene Informationsmaterial und Formulare Überleitinformationen ( mv-regierung.de/cms2/lagus_prod/lagus/de/_service/informationsmaterial_und_formulare/uebersicht_krankenhaushygiene_allgemeine_hygiene/index.jsp). Es sind ebenfalls die von verschiedenen Einrichtungen des Landes entwickelten Bögen (im Internet abrufbar) verwendbar. Datum/Unterschrift Funktion Hinweis zum Datenschutz: Allen Personen, die beruflichen Zugang zu den personenbezogenen Daten der Patienten oder Bewohner von Gemeinschafteinrichtungen erhalten, ist es während und auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit untersagt, diese Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, insbesondere diese Daten unbefugt dritten Personen bekannt zu geben oder zugänglich zu machen. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden. Literatur bei der Verfasserin: Dr. med. Rosmarie Poldrack Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, Außenstelle Greifswald Postfach Greifswald ( Anke.Graap@lagus.mv-regierung.de) Seite 18 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

18 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN / AKTUELLES Auswertung des Krebsregisters Das Zentrale Klinische Krebsregister Mecklenburg-Vorpommern (ZKKR M-V) hat erstmals eine registerübergreifende Auswertung für das gesamte Bundesland mit Daten der regionalen Klinischen Krebsregister (KKR) erstellt. Die Auswertung der Daten im ZKKR erfolgte analog der von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und dem Kooperationsverbund Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregister (KoQK) initiierten bundesweiten Onkologischen Qualitätskonferenz. Es wurden Daten der Diagnosejahre 2002 bis 2011 zu sechs Tumorentitäten (Mamma-, Lungen-, Prostata-, Nierenzell- und Kolorektales Karzinom sowie Malignes Melanom) analysiert. Bei der Auswertung ist noch folgende Einschränkung zu berücksichtigen: Die Identifikation der in den regionalen Registern mehrfach dokumentierten identischen Patienten bzw. Tumorfälle erfolgte basierend auf anonymisierten Daten. Für zukünftige Auswertungen wird der Dopplerausschluss auf einem Abgleich und der Pseudonymisierung der patientenidentifizierenden Daten in der Treuhandstelle des ZKKR M-V basieren. Der Bericht, in dem die Ergebnisse der Auswertung detailliert dargestellt sind, befindet sich unter folgendem Link: sechs%20entit%c3%a4ten%20mv_final.pdf ( zkkr-mv.de Publikationen Berichte Registerübergreifende Auswertung von Tumordaten der Klinischen Krebsregister in Mecklenburg Vorpommern zu sechs Entitäten im Zeitraum 2002 bis Dipl.-Psych. Ulrike Siewert-Markus ulrike.siewert@uni-greifswald.de Geburtstag von Jonas Salk Am 28. Oktober 1914, wurde Jonas Salk geboren. Er ist der Entwickler des ersten wirksamen Impfstoffes gegen Poliomyelitis (Polio). Unicef und WHO haben seinen Geburtstag zum Weltpoliotag ausgerufen. Fachliche Anmerkung zum Weltpoliotag von Prof. Dr. med. Christel Hülße, Mitglied des Präventionsausschusses der Ärztekammer M-V: Auch wenn nach Einführung der oralen Poliovakzine (von Albert Sabin) 1960 in der DDR und 1962 in der Bundesrepublik Deutschland seit 1990 keine autochthonen Polioerkrankungen in Deutschland mehr aufgetreten sind, kann jedoch jederzeit wieder eine Einschleppung der Poliowildviren erfolgen, solange diese weltweit nicht ausgerottet sind. Die WHO strebt zwar bis zum Jahr 2018 eine Welt ohne Polio an aber ob dieses Ziel erreicht werden kann, bleibt fraglich. So ist die Zahl der Länder, aus denen noch Polioerkrankungen gemeldet werden, von fünf (2012) auf neun (2014) gestiegen. Mit Stand vom wurden 291 Erkrankungen vor allem aus den Endemiegebieten Pakistan, Afghanistan und Nigeria gemeldet, aber auch aus Äthiopien, Somalia, Kamerun, Äquatorial Guinea sowie aus dem Irak und Syrien Länder, in die wir reisen und aus denen wir Flüchtlinge aufnehmen. Solange noch ca. 20 % der Weltbevölkerung in von der WHO als Nicht Polio-frei zertifizierten Gebieten leben, können nur hohe Impfraten in der Bevölkerung eine Erkrankung des Einzelnen und eine Weiterverbreitung des Erregers verhindern. Ein sicherer Polioimpfschutz wird bei Kindern und Jugendlichen durch eine Grundimmunisierung im 1. und 2. Lebensjahr sowie durch eine Auffrischimpfung im Alter von neun bis 17 Jahren erzielt. Auch wenn Impfraten bei Schulanfängern in Deutschland von 95 % erreicht werden, besitzen doch ca Kinder in diesem Alter keinen ausreichenden Polioschutz. Nur 57 % der Schüler der 8. Klassen haben in unserem Bundesland die notwendige Boosterimpfung erhalten. Bei jedem Arztbesuch sollte darauf geachtet werden, dass auch alle Erwachsenen über eine dokumentierte Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung verfügen. Diese ist entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut Berlin (STIKO) alle 10 Jahre zu wiederholen für: Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei Einreise aus Gebieten mit Poliomyelitis-Risiko sowie die Beschäftigten in diesen Einrichtungen medizinisches Personal einschließlich Laborpersonal. AUSGABE 1/ JAHRGANG Seite 19

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