Klaus von Stosch, Ann-Christin Baumann (Hg.) Ehe in Islam und Christentum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Klaus von Stosch, Ann-Christin Baumann (Hg.) Ehe in Islam und Christentum"

Transkript

1 Klaus von Stosch, Ann-Christin Baumann (Hg.) Ehe in Islam und Christentum

2 BEITRÄGE ZUR KOMPARATIVEN THEOLOGIE HRSG. VON KLAUS VON STOSCH BD. 19

3 Klaus von Stosch, Ann-Christin Baumann (Hg.) Ehe in Islam und Christentum FERDINAND SCHÖNINGH

4 Umschlagabbildung: Anna Heiny, ohne Titel (2015) Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Alle Rechte vorbehalten. Dieses Werk sowie einzelne Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages nicht zulässig Ferdinand Schöningh, Paderborn (Verlag Ferdinand Schöningh GmbH & Co. KG, Jühenplatz 1, D Paderborn) Internet: Einbandgestaltung: Evelyn Ziegler, München Printed in Germany. Herstellung: Ferdinand Schöningh GmbH & Co. KG, Paderborn ISBN

5 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG... 7 I. Die Ehe im Spannungsfeld von Recht und Theologie MUNA TATARI Die Ehe nur ein Vertrag? Eine islamisch-theologische Perspektive JOHANNES VON LÜPKE Ehe als Gabe und Auftrag. Zum evangelischen Verständnis der Ehe THOMAS KNIEPS-PORT LE ROI Die Ehe als Sakrament. Zum katholischen Verständnis der Ehe IDRIS NASSERY Ehe es zu spät ist. Die Essentialia und Natur eines islamischen Ehevertrags im Lichte deutscher Rechtsprechung II. Eheglück und Scheitern einer Ehe KLAUS VON STOSCH Christlicher Glaube als Rezept für eine glückliche Ehe? MARKUS KNAPP bis der Tod uns scheidet? Die Unauflöslichkeit der Ehe nach katholischem Verständnis SERDAR KURNAZ Die Auflösbarkeit der Ehe in der muslimischen Tradition HAMIDEH MOHAGHEGHI Scheidung und Wiederheirat im Islam aus schiitischer Perspektive

6 6 INHALTSVERZEICHNIS III. Interreligiöse Paarbeziehungen und theologische Bearbeitungen von Heterogenität und Geschlechterdifferenz FRANZISKA HUBER/EMMANUEL SCHWEIZER/STEFAN HUBER Interreligiöse Paarbeziehungen im Fokus der empirischen Religionsforschung. Der Forschungsstand im Überblick TUBA ISIK Muslim Femininity and Muslim Masculinitiy Geschlechterbilder im Umbruch ANN-CHRISTIN BAUMANN Differenz der Liebenden in der intimen Liebesbeziehung. Impulse für eine Ehetheologie der Wertschätzung von Differenz aus evangelischer Perspektive Autorenverzeichnis Verwendete Literatur in Auswahl Weiterführende Literatur Personenregister

7 Einleitung Die Lebensform der Ehe ist nach wie vor von großer Attraktivität über alle Religions- und Glaubensgrenzen hinweg. Auch wenn sie schon lange nicht mehr die einzige Lebensform für partnerschaftliches Zusammenleben ist und auch wenn in unserer Gesellschaft eine bunte Vielfalt alternativer Lebensformen gelebt wird, hat die Ehe kaum von ihrer sinnstiftenden und hoffnungsverheißenden Kraft eingebüßt. Offenkundig glauben noch viel mehr Menschen an die Liebe als an Gott, und so finden sich viele junge Christen fast nur noch zur Eheschließung in der Kirche wieder. Auch und gerade unter jungen Muslimen in Deutschland ist die Lebensform der Ehe von größter Bedeutung, und so sind auch die Religionen in ihrem Setzen auf die Ehe geeint. Gerade die allen vor Augen stehende Zerbrechlichkeit der Liebe und auch der Ehe erhöht vielleicht sogar den Wunsch, sich durch den Segen Gottes in dieser wichtigen Entscheidung stärken zu lassen. Die Sehnsucht nach Verlässlichkeit und Stabilität, die Hoffnung auf Treue und Beständigkeit, der Glaube an die wechselseitig gegebene Zusage: All das ist offenbar erfreulich oft stärker als die Skepsis und Verzweiflung am Menschen. Allen Individualisierungs- und Pluralisierungsprozessen zum Trotz wählen immer noch viele junge Menschen die Ehe als ihre Lebensform auch wenn sie diese mitunter mit neuen Inhalten füllen, etwa bei der Eheschließung homosexueller Menschen. Christen und Muslime sind so mit vielen anderen Menschen vereint in einer großen Wertschätzung der Ehe und in einer immer wieder aufbrechenden Hoffnung auf ihre Stärke. Doch abseits dieser grundlegenden Übereinstimmung unterscheiden sich nicht nur muslimische und christliche Vorstellungen über die Ehe. Auch innerreligiös wird kontrovers diskutiert. Ob Sakrament, weltlich Ding oder Vertrag, ob unauflöslich oder nicht, ob völlig freie Wahl der Liebe oder die Suche nach einer Wahl, die im Einklang mit der Erwartungen der eigenen Herkunftsfamilie steht es gibt viele Punkte, an denen sich Debatten entzünden können. Diese Debatten werden spätestens dann existenziell bedeutsam, wenn die Eheleute selbst aus unterschiedlichen Religionen, Konfessionen oder Kulturen kommen und so vor der Herausforderung stehen, ihre unterschiedlichen Haltungen und Erwartungen miteinander abzugleichen und zu versöhnen. An dieser Stelle fehlt es bisher weitgehend an Orientierungsmöglichkeiten. Auf der einen Seite sorgt unsere pluralistische Gesellschaft für Möglichkeiten des Kennenlernens über religiöse und kulturelle Grenzen hinweg. Studien zeigen, dass trotz einer Tendenz zur Homogamie die Offenheit für interreligiöse Beziehungen zunehmend stärker wird. 1 Von insgesamt Eheschließungen im Jahr 2012 fanden insgesamt 1481 Eheschließungen zwischen 1 Vgl. SONJA HAUG/STEPHANIE MÜSSIG/ANJA STICHS, Muslimisches Leben in Deutschland im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz, Forschungsbericht 6 (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), Nürnberg 2009.

8 8 EINLEITUNG einem muslimischen Mann und einer Frau, die Angehörige einer christlichen Glaubensgemeinschaft ist, statt; 546 Ehen wurden zwischen einer muslimischen Frau und einem Mann, der Angehöriger einer christlichen Glaubensgemeinschaft ist, geschlossen. 2 Man darf davon ausgehen, dass all diese Fälle jeweils auf die Familien und den Freundeskreis der Betroffenen zurückwirken, so dass eine ganze Reihe von Fragen zum Verständnis von Ehe auftauchen, die theologische Antworten verlangen. Auf der anderen Seite gibt es seitens der Theologien bisher keinen ernsthaften Versuch, diese Antworten gemeinsam zu geben oder auch nur über sie in einen Diskurs einzutreten. Die Theologie der Ehe im Gespräch von Islam und Christentum ist ein bisher ungeschriebener Traktat der Komparativen Theologie, so dass der vorliegende Band nicht mehr als ein erster Gehversuch auf diesem wichtigen, aber auch schwierigen Terrain sein kann. Er stellt sich dabei nicht nur den Fragen, die sich im Kontext interreligiöser Ehen ergeben, sondern auch Fragen, die durch das Zusammenleben von Muslimen und Christen in Europa virulent werden. Denn kaum vergeht ja ein Tag, an dem in der Presse nicht von muslimischen Zwangsehen die Rede ist oder von der Unterdrückung der Frau in ihr. Von daher ist es höchste Zeit, in einer gemeinsamen muslimisch-christlichen Anstrengung über die Ehe nachzudenken und sich über das wechselseitige Verstehen derselben auszutauschen. Eben dies will der vorliegende Band leisten und dabei u.a. folgende Fragen jeweils aus der Sicht der verschiedenen Religionen und Konfessionen beantworten: Was ist die Ehe aus christlicher bzw. aus islamischer Perspektive? Ist sie ein von Gott gesegnetes Heilszeichen? Oder ist sie lediglich ein profaner Vertrag? Wie steht sie im Spannungsverhältnis von Theologie und Recht? Wie zeichnet sich das Eheleben aus christlicher und aus islamischer Sicht aus? Welche Rolle spielen Genderfragen im Kontext der Ehe? Wie wird die Scheidung aus christlicher bzw. aus islamischer Sicht verstanden und welche Probleme bringt diese mit sich? Wie stellt sich die christlich-muslimische Ehe in der heutigen Gesellschaft dar und welche theologischen Perspektiven gibt es im Hinblick auf sie? Diesen und ähnlichen Fragen versucht der Band nachzugehen, indem er christliche und muslimische Theologinnen und Theologen der verschiedenen großen Konfessionen miteinander ins Gespräch bringt. Dabei kommen Perspektiven der Dogmatik und Glaubenslehre ebenso zu Wort wie rechtliche, 2 STATISTISCHES BUNDESAMT, Abb Eheschließende 2012 nach der Religionszugehörigkeit der Ehepartner. In: Fachserie 1. Reihe 1.1, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Natürliche Bevölkerungsbewegung, 2012, 143.

9 EINLEITUNG 9 ethische und soziologische Fragen. Eröffnet wird der Band von einigen programmatischen theologischen Kennzeichnungen islamischer, evangelischer und katholischer Verständnisse der Ehe. Dabei zeigen die jeweiligen muslimischen und christlichen Theologen auf, wie die Ehe im Spannungsfeld von Recht und Theologie anzusiedeln ist. Die Paderborner sunnitische Theologin Muna Tatari eröffnet den Band mit einer Untersuchung des Vertragsverständnisses zur Ehe im Islam. Dabei zeigt sie beispielhaft den gesamttheologischen Kontext rechtlicher Bestimmungen auf, um diese für neuzeitliche Anfragen zu öffnen. Johannes Lüpke und Thomas Knieps-Port le Roi skizzieren im Folgenden die Eheverständnisse der beiden großen christlichen Kirchen. Johannes Lüpke verdeutlicht, dass im Protestantismus in den letzten beiden Jahrzehnten ein Wandel eingesetzt habe, infolgedessen der Stand der Ehe relativiert worden sei. Anderen sozialen Verhältnissen als dem von Luther angenommen zweigeschlechtlichen Gegenüber von Mann und Frau gesteht er dabei ebenfalls einen eigenen Wert zu, sieht in der Ehe aber zugleich ein besonderes Heilszeichen, in dessen menschlichem Wort er auch ein göttliches Versprechen verortet. Katholischerseits arbeitet Thomas Knieps-Port le Roi eine Entwicklung heraus, die zwar an der Vorstellung der (sakramentalen) Ehe als Institution festhält, darin aber anstelle eines Vertrags vermehrt einen von den Eheleuten selbst aus Liebe ins Leben gerufenen Bund sieht, der eine göttliche Verheißung in sich trage. Abgerundet wird der erste Teil durch eine Untersuchung des Verhältnisses von islamischem Eherecht und deutscher Rechtsprechung durch den Paderborner Juristen und Theologen Idris Nassery. Ausgehend von den Begriffen Einigung, Mahr und Zeugen gibt er einen Überblick über die Natur und wesentliche Bestandteile des islamischen Eherechts und kommt zu dem Schluss, dass es in Deutschland größerer Aufklärung und Weiterbildung bedarf, um in angemessener Weise mit muslimischen Ehen umgehen zu können. In einem zweiten Block wird dem idealen Eheglück die Möglichkeit des Scheiterns einer Ehe gegenübergestellt. Klaus von Stosch bemüht sich ausgehend vom neuzeitlichen Freiheitsdenken zu zeigen, wie die Ehe als Bestärkung menschlichen Zutrauens in die Liebe gedacht werden kann und so der Sehnsucht des Menschen nach Glück und Erfüllung in der Partnerschaft entgegen kommt. Zugleich reflektiert er die Verletzlichkeit menschlicher Liebe und versucht katholische Wege aufzuzeigen, mit dem Scheitern von Ehen umzugehen. Hier knüpft der Beitrag von Markus Knapp an, der sich unter Beachtung der Realität moderner Lebensverhältnisse mit dem katholischen Verständnis der Unauflöslichkeit der Ehe auseinandersetzt. Seine Schlussfolgerung ist eindeutig: Die (katholische) Kirche folge mit ihrer Haltung der Intention Jesu und seinem Scheidungsverbot; weder sie noch die Ehepartner selbst könnten das Band der Ehe trennen. Dennoch sucht er nach Wegen eines Neuanfangs in einer zweiten Ehe, ohne dadurch die definitive Durchsetzung der eschatologischen Herrschaft Gottes in der sakramentalen Ehe in Frage zu stellen.

10 10 EINLEITUNG Dem Islam ist solch ein Denkmuster dagegen fremd, konstatiert Serdar Kurnaz in seiner Replik auf Knapps Beitrag. Das islamische Eheverständnis kenne weder eine Unauflöslichkeit noch ein damit verbundenes Heilsversprechen; die Eheschließenden hofften zwar unter dem Segen Gottes zu stehen, jedoch handele es sich bei der Eheschließung um keine religiöse Handlung. Seine folgende Kritik an Knapps Eheverständnis als absoluter Selbstbindung und -verpflichtung fällt deutlich, aber auch nachvollziehbar aus, wenn er beispielsweise fragt, ob der Fortbestand einer gescheiterten Ehe nicht größeren Schmerz verursache als die Trennung, die mit dem Eingehen einer neuen Bindung doch auch neues Glück hervorrufen könne. Wie genau eine Scheidung und Wiederheirat im Islam vollzogen werden kann, erläutert schließlich Hamideh Mohagheghi aus schiitischer Perspektive. Sie zeigt auf, dass auch der Koran die friedvolle Beziehung in der Ehe würdige, deren Scheidung vermieden werden solle. Zugleich betont sie, dass es im Koran und in den islamischen Rechtsbüchern sowohl seitens des Mannes als auch der Frau Möglichkeiten zur Scheidung gebe, die es adäquat in heutige Lebensverhältnisse zu übersetzen gelte. Interreligiöses Zusammenleben, Heterogenität und Geschlechterdifferenz sind Gegenstand des dritten und letzten Themenblocks, den Franziska Huber, Emmanuel Schweizer und Stefan Huber eröffnen. In ihrer religionssoziologischen Untersuchung interreligiöser Paarbeziehungen einer Thematik, die den Schweizer Theologen zufolge im deutschsprachigen Raum bisher kaum erforscht sei liefern sie einen spannenden Blick auf die empirische Realität religionsverbindender Ehen. Wie sehr sich auch im Islam Geschlechterbilder im Umbruch befinden und also derartige empirische Untersuchungen nur Momentaufnahmen sein können, hat Tuba Isik beobachtet. Sie zeichnet den Wandel muslimischer Weiblichkeits- und Männlichkeitsentwürfe in Deutschland nach. Sie stellt fest, dass sowohl individuelle Entscheidungsprozesse als auch gesellschaftliche Mechanismen zum Frauenbild beitragen, während zugleich häufig idealisierte Formen einer konstruierten muslimischen Männlichkeit bestehen. Die Ehe dagegen solle ein Ort der wechselseitigen Ergänzung und Geborgenheit sein, resümiert Isik. Zum Abschluss gibt die Herausgeberin des Bandes Ann-Christin Baumann aus evangelischer Perspektive Impulse zu einer Ehetheologie, die Wertschätzung von Differenz ermöglicht. Die Grundlagen ihrer Überlegungen basieren dabei auf dem protestantischen Theologen Paul Tillich, dessen systematischontologischen Ansatz sie mit dem Liebesverständnis des muslimischen Theologen Ibn 'Arabi ins Gespräch bringt. Ihre Analyse zeigt, dass es in beiden Denkmodellen gerade die Verschiedenheit der jeweiligen Partner ist, die die Liebe ermöglicht eine verheißungsvolle Einsicht im Blick auf die Möglichkeit interreligiöser Ehen.

11 EINLEITUNG 11 Der vorliegende Band geht zurück auf eine von der Herausgeberin und dem Herausgeber organisierte Expertentagung an der Universität Paderborn vom 16. bis 18. Mai Für einen namhaften Zuschuss zum Gelingen der Tagung danken wir der Stiftung Mercator. Bei den redaktionellen Arbeiten für diesen Band wurden die Herausgeber in bewährter Weise von Jan Christian Pinsch unterstützt, dem wir dafür sehr danken. Er hat auch die Register erstellt und alle Schritte von der Erfassung der Beiträge bis zu ihrer Drucklegung unterstützt. Julia Wolff danken wir sehr herzlich dafür, dass sie einmal mehr die Druckvorlage erstellt hat. Dem Lektor des Schöningh-Verlags Herrn Dr. Jacobs danken wir für die wie immer reibungslose und unkomplizierte Zusammenarbeit. Klaus von Stosch und Ann-Christin Baumann im August 2015

12

13 I. DIE EHE IM SPANNUNGSFELD VON RECHT UND THEOLOGIE

14

15 MUNA TATARI Die Ehe nur ein Vertrag? Eine islamisch-theologische Perspektive Die Zustimmung einer jungen Frau [Jungfrau] zu einem von ihrem Vater ausgesuchten Ehemann ist nicht nötig. Der Vater hat größere Rechte über sie als sie über sich selbst. 1 Dieser Text findet sich so und in sinngemäßen Variationen in Rechtswerken der früh-islamischen Zeit, so wie sie 150 bis 200 Jahre nach dem Tod des Propheten Muhammad verfasst wurden. Sie legen nahe, dass entgegen zeitgenössischer apologetischer Argumentationen auf der juristischen Ebene kein freiheitlich bestimmtes Eheverständnis für diese oft als normativ wertgeschätzte frühislamische Zeit prägend war, sondern unverheiratete Frauen über das damals für Männer übliche Maß hinaus an Vorgaben der Familienraison gebunden waren. Solche Art von juristischen Festschreibungen werfen Fragen nach dem damalig gängigen Vertragsverständnis auf, seinen strukturgebenden Elementen, seiner Platzierung in einem theologischen Gesamtzusammenhang sowie möglichen Interdependenzen zwischen den einzelnen wissenschaftlichen Fachdisziplinen bzw. stattgefundenen Einflussnahmen und entsprechenden heutigen Möglichkeiten. Aus dem oben angeführten Zitat ergibt sich die methodisch angelegte Frage, inwieweit die klassischen Texte in einem innertheologischen Zirkel reformfähig und für heutige Personverständnisse und Ansichten zur Freiheit und Würde jedes Individuums anschlussfähig sind. Zudem fragt sich, inwieweit sich dieser innere Zirkel in ein dialogisches Verhältnis zu anderen nicht-theologischen Diskursen setzen müsste, sollten grundlegende Reformen des Eheverständnisses, wie es sich in entsprechenden Vertragsformen niederschlägt, angestrebt werden. In den folgenden Ausführungen soll es also nicht so sehr darum gehen, die Inhalte von Eheverträgen umfassend zu erläutern, noch darum, alle damit ver- 1 Vgl. KECIA ALI, A beautiful Example : The Prophet Muḥammad as a Model for Husbands. In: Islamic Studies 42 (2004) , hier 281 mit Bezug auf: IDRĪS AL-SHĀFIʿĪ, al-umm, Beirut 1993, 5:29. Vgl. auch Ibn Rushd, zu dem Dissens unter den Juristen über die Zustimmung oder Nichtzustimmung einer Jungfrau in eine Ehe: IBN RUSHD, The distinguished Juristʾs Primer [Bidāyat al-muǧtahid wa-nihāyat al-muqtaṣid]. Übers. Imran Ahsan Khan Nyazee, überarb. Mohammad Abdul Rauf, Reading , 4-6.

16 16 MUNA TATARI bundenen juristischen Implikationen darzulegen. Vielmehr möchte ich anhand ausgewählter Inhalte das Vertragsverständnis zur Ehe selbst näher beleuchten und rechtliche Bestimmungen in einen gesamttheologischen Kontext stellen und mit Anfragen aus der Neuzeit in Verbindung bringen. Dabei ist es zunächst sinnvoll, da von der Ehe als Vertrag gesprochen wird, sich kurz zu vergegenwärtigen, wo die diesbezüglichen Diskurse im islamischen Kanon der Disziplinen und Fachgebiete verortet werden können. Die weit verbreitete Ansicht, dass die Ehe im Islam auf einem rein rechtlichen Akt beruhen würde und fast schon profan wirkend die Ehe durch einen Vertrag zwischen zwei Partnern besiegelt wird, der nicht unähnlich anderen Verträgen ist, ist in der Tat ein erster wichtiger Aspekt. M.E. definiert Khaled Abou el-fadl die Ehe treffend als an der Schnittstelle von ʿibādāt und muʿāmalāt den gottesdienstlichen Handlungen und den zwischenmenschlichen Handlungen liegend. 2 Jedes klassische Buch Islamischen Rechts beginnt mit einem Abschnitt über das Gebet und verwandte Gebiete, dann über das Fasten, die Armenabgabe und schließt letztlich mit der Pilgerfahrt. Hier werden die rechtlichen Bestimmungen bezüglich der gottesdienstlichen Handlungen diskutiert und je nach wissenschaftlichem Anspruch auch in der vorhandenen Diversität dargelegt. 3 Im Bereich der muʿāmalāt finden sich dann in denselben klassischen Werken zum Islamischen Recht Themengebiete wie das Handelsrecht, das Vertragsrecht, das Strafrecht, das Eigentumsrecht und unter anderem auch das Eherecht. Die Gegenstände beider Bereiche werden also zunächst in Bereichen des Islamischen Rechts verortet und Maßgaben für das als recht empfundene bzw. als recht definierte Handeln diskutiert. Die Ehe kann nun in einem ersten Einordnungsschritt im Anschluss an el-fadl an der Schnittstelle von gottesdienstlichen und zwischenmenschlichen Handlungen verortet werden, ausgehend von der Überzeugung, dass Dienst an Gott sich im Dienst am Menschen zeigt, verbunden mit der Vorstellung, dass die Verbundenheit von zwei Menschen, so wie alle anderen gottesdienstlichen Handlungen auch, nach islamischer Vorstellung das Potenzial birgt, diese Menschen näher zu Gott zu bringen. 4 Islamisches Recht diskutiert also Handlungsrahmen, innerhalb derer ggf. von Gott ermöglichte religiöse Erfahrungen Vgl. KHALED ABOU EL-FADL, Conference of the Books, The Search for Beauty in Islam, Lanham 2001, 269f. Nach Ansicht von u.a. ar-rāzī (gest. 925) und al-amidī (gest. 1233) kann man einem allgemeinen Konsens durchaus widersprechen, ohne dabei zum Ungläubigen [kafir] zu werden. Vgl. FADL, Conference, 276. In klassischen Rechts- und Theologiekompendien wird der größte Raum darauf verwendet, widersprüchliche Ansichten darzustellen. Es gab innerhalb der islamischen Gelehrsamkeit schon früh den Konsens über den Dissens. Vgl. hierzu die Interpretation von taqwā bei Farid Esack, in der er gottesdienstliche Handlungen und zwischenmenschlichen Handlungen als untrennbare Einheit versteht. FARID ESACK, Qurʾān, Liberation and Pluralism. An Islamic Perspective of Interreligious Solidarity against Oppression. Oxford 1997,

17 DIE EHE NUR EIN VERTRAG? 17 gemacht werden können 5, die dann einer theologischen Reflexion bedürfen. Ohne dieses Aufgreifen nach theologisch zu reflektierenden Inhalten von Praxis würde Islamisches Recht in Gefahr stehen, zu einem reinen Formalismus zu degenerieren. Wenngleich die Rechtsgültigkeit einer Eheschließung ohne ein ohnehin nicht nachweisbares Eingreifen bzw. Wirken Gottes rechtskräftig im Sinne des Gesetzes ist, würde die Vernachlässigung des theologischen Aspekts in unzulässiger Weise wichtige Dimensionen unterschlagen Schlaglichter auf Rechtstexte der formativen Zeit Ein Blick in die frühen Rechtstexte ist trotz des zeitlich großen Abstandes sinnvoll, insofern islamische Gelehrsamkeit sich immer in Loyalität zu ihrem tradierten Bestand verhalten hat. Erst einige salafistische Reformbewegungen Ende des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts haben die überlieferten Traditionen eher als hinderlichen Ballast eingestuft und für eine direkte Hinwendung zum koranischen Text und der Lebenspraxis des Propheten mit dem Mittel des iǧtihād argumentiert. Im Anschluss an Ebrahim Moosa ist die konstituierende Kraft von Tradition allerdings nicht zu unterschätzen, da sie, so Moosa, jedem Menschen quasi in den Körper eingeschrieben ist und jeder Mensch als Verkörperung einer Tradition verstanden werden kann. Der bloße rationale Entschluss, die Tradition zu negieren, kann also nicht verhindern, dass sie, als Teil dessen, was den Menschen ausmacht, seinen Blick auf die Gegenwart und Zukunft maßgeblich beeinflusst. Nur eine bewusste Rekonstruktion der Vergangenheit kann eine selbstbewusste Orientierung nach vorne gewährleisten. 7 Nicht allzu selten sind es unbewusst adaptierte Versatzstücke aus der Vergangenheit, die unreflektiert die Haltung und das Handeln von Menschen der Gegenwart prägen. Eine Aufarbeitung der Vergangenheit, die sich in Loyalität zur Tradition versteht, sollte also weder vorschnell urteilen noch aburteilen, sondern zunächst sorgfältig die Vielschichtigkeit der jeweiligen Entstehungsprozesse nachzeichnen. Ein Blick in die Geschichte ist also unumgänglich. Für das Inkrafttreten eines Ehevertrages mussten nach damaligem und bis heute wirksamen Verständnis folgende Bedingungen erfüllt sein: die Anwesenheit der Braut und in den meisten Fällen die ihres Bevollmächtigen, der sie allerdings auch komplett vertreten könnte, die Anwesenheit des Bräutigams Inwiefern islamischerseits davon gesprochen werden kann, dass Gott eine Ehe stiftet, wie es in christlichen Theologien formuliert wird, bleibt allerdings fraglich. Zu Trennung von Religion und Staat bzw. der Mär eines Islamischen Staates vgl. WAEL B. HALLAQ, Impossible State: Islam, Politics, and Modernityʼs Moral Predicament, New York Vgl. EBRAHIM MOOSA, Transitions in the Progress of Civilization: Theorizing History, Practice, and Tradition. In: OMID SAFI (Hg.), Voices of Change, Westport-London 2007 (Voices of Islam; 5), , hier 123f.

18 18 MUNA TATARI und eventuell die seines Bevollmächtigten; zudem die Anwesenheit zweier Zeugen sowie die Übergabe der Brautgabe. Ein Imam musste für die Rechtsgültigkeit einer Eheschließung nicht notwendigerweise anwesend sein. 8 Die Aufarbeitung der frühen Rechtstexte, wie es u.a. Kecia Ali und Khaled Abou el-fadl in ihren Arbeiten machen 9, kommen zu dem Schluss, die damalige Funktion eines Ehevertrages darin zu sehen, Rahmenbedingungen für eine Art Tauschgeschäft festzulegen: Der Mann bezahlt für sein Recht, intimen Verkehr mit seiner zukünftigen Frau zu haben, sie erhält dafür im Ausgleich finanzielle Versorgung von ihm. 10 Handel oder Tauschgeschäfte sind in der Sprache des Koran erst einmal nichts Despektierliches. Die Menschen werden im koranischen Text zu einem Tauschhandel mit Gott aufgerufen, der sie nicht enttäuschen wird, bzw. werden dazu aufgerufen, Gott ein Darlehen zu geben in Form von gutem Tun, das er reichlich zurückgeben wird. 11 Im Bereich von konkreten Rechtsbestimmungen hat die Vorstellung eines Tauschgeschäftes allerdings gravierende negative Folgen für die Frau: Das Recht des Mannes auf intimen Verkehr hat seinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit der Frau zur Folge und schränkt lebenspraktisch ihren außerhäuslichen Handlungsradius, sprich ihre Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe, stark ein. 12 Und ohne dass die damaligen Rechtsgelehrten es je so formuliert oder möglicherweise auch nur intendiert hätten: Die Assoziationen zu einer Haremssituation und damit der Idee, nicht nur das Recht auf intimen Verkehr zu besitzen, sondern auch auf die Frau selbst, können aus heutiger Perspektive kaum abgewehrt werden. 13 Diese Assoziation wird u.a. auch durch eine Formel aus der gerichtlichen Rechtspraxis unterstützt, wenn Frauen, die ihren Antrag auf Scheidung einreichen beim Vollzug der Scheidung abschließend bekunden, dass sie sich nun wieder sich selbst gehören würden Vgl. zur Übersicht über die Rechtsschulenkonzepte zur Eheschließung: IBN RUSHD, Juristʾs Primer, Vgl. u.a. KECIA ALI, Sexual Ethics & Islam. Feminist Reflections on Qurʾan, Sunna and Jurispridence,; Dies., Progressive Muslims and Islamic jurisprudence. In OMID SAFI (Hg.), Progressive Muslims. On Justice, Gender and Pluralism. Oxford 2003, ; KHALED ABOU EL-FADL, Speaking in Godʼs Name. Islamic Law, Authority and Women. Oxford Vgl. ALI, Islamic Jurisprudence, 169. Vgl. Q 57:11; 35:29. Zudem wäre zu bedenken, dass, wenn der Unterhalt des Mannes für die Frau sein Recht auf ihre Vagina zur Folge hat, es keinen Rechtsgrund für den Tatbestand einer Vergewaltigung in der Ehe geben kann und damit höchst problematisch ist. In Deutschland ist diese eherechtliche Grauzone seit 1997 aufgehoben. In diesem Zusammenhang kann man von Ibn al-ǧauzī lesen: It is incumbent upon a women to know that it is as if she is owned (ka-l-mamlūkah) by her husband, therefore she may not act upon her own affairs or her husbandʿs money except with his permission. She must prefer his rights over her rights. EL-FADL, Speaking in Godʼs Name, , mit Verweis auf ABD AL-RAHMĀN IBN AL-ǦAUZĪ, Kitāb aḥkām an-nisāʾ, Beirut 1992, 139f, und siehe auch die Aussage von al-ġazalī, dass Frauen für ihre Ehemänner eine Art Sklaven seien. Vgl. El- Fadl, Speaking in Godʼs Name, 251 Fn.23, mit Verweis auf: ABŪ ḤĀMID AL-ĠAZĀLĪ, Ihyiaʾ,ʿulūm ad-dīn, Beirut o.j. 2, 56.

19 DIE EHE NUR EIN VERTRAG? 19 Die rechtliche Festlegung des Mannes auf intimen Verkehr und generell auf eine Art von Gehorsam wird in den frühen Rechttexten auch noch um eine bedenkliche theologische Implikation erweitert, die folgende Überlieferung zeigt 14 Wenn ein Mann seine Frau zu sich ruft, um mir ihr zu schlafen und sie dies ablehnt, werden die Engel weinen und sie bis zum Morgen verfluchen. 15 Die gottesdienstlichen Handlungen einer Ehefrau werden von Gott nicht akzeptiert, wenn sie ihrem Mann nicht gehorcht bzw. ihn gegen sich aufbringt. 16 Hier erweist sich die Verknüpfung der Bereiche des zwischenmenschlichen und gottesdienstlichen Handelns für die Frauen als äußerst prekär. Die Erfüllung ihrer vertraglich festgelegten Ehepflichten, wie sie in der formativen Zeit diskutiert werden, wird in einen direkten Kontext zu ihrer Gottesbeziehung gesetzt. Dies mag die Idee eines rein zivilrechtlichen Ehevertrages als gangbare Lösung aus dieser Verzahnung erscheinen lassen. Ob dies der einzig praktikable Weg aus dieser in der Tradition vorhandenen Verknüpfung ist, wird später noch zu untersuchen sein. In Bezug auf das Thema Scheidung, das hier ebenfalls exemplarisch näher untersucht werden soll, weist auch der Textbestand der Rechtstexte aus formativer Zeit ein aus heutiger Perspektive erstaunliches Ungleichgewicht auf und stellt nochmals die Frage in den Mittelpunkt, auf welcher Grundlage ein Vertragsverständnis erwachsen kann, das eine offensichtliche Ungleichheit zwischen den Geschlechtern festlegt. Aus der Definition der Ehe als Vertrag ergibt sich die Möglichkeit, diesen Vertrag auch auflösen zu können. Ṭalāq bezeichnet die Art einer Scheidung, die von der Initiative des Ehemannes ausgeht, und weist durch seine Wortbedeutung Freisetzen darauf hin, dass die Ehefrau dies vor Vollzug der Scheidung nur bedingt gewesen zu sein scheint. 17 Unbenommen ist an dieser Stelle die lebenspraktische Einsicht, dass durch den Bund der Ehe die Autonomie von zwei Individuen, die ja auch vorher real nie vollständig gegeben ist, hier in besonderem Maße durch Zuwendung und Rücksicht bestimmt ist Es ist also ein Augenmerk darauf zu richten, das eine theologische Kontextualisierung der Eheschließung und ihrer Folgen nicht automatisch positive Konsequenzen nach sich zieht, sondern ambivalent bleibt. ALI, Sexual Ethics, 11 mit Bezug auf: ṢAḥĪḥ MUSLIM, Kitāb al-nikah, trans. Abdul Hamid Siddiqi, Band 1-2, New Delhi 1995 [1977], 732. ALI, Sexual Ethics, 11, mit Verweis auf: SAḥĪḥ BUḫĀRĪ, The Translation of the Meanings of Sahih al-bukhari, Arabic-English, 8 Bd. Trans. Muhammad Muhsin Khan. New Delhi 1987 [Kitāb al.nikāh], Bd. 7, 93. Vgl. auch EL-FADL, Speaking in Godʼs Name , der in diesem Kontext zu Recht die Frage stellt, was so wichtig an der (sexuellen) Zufriedenheit von Männern sei, dass die Engel im Himmel weinten, wenn sie nicht erfüllt würde? Vgl. den Koran zum Thema ṭalāq mit und ohne Grund: Q 2:230, 2:237, 65:1, 65:6, 58:2 und 2:229. Diese Verse geben Männer nicht das Recht auf Scheidung, sondern setzen voraus, dass dies bereits eine Praxis ist, welche koranisch zu Lasten der Freiheit der Männer modifiziert wurde.

20 20 MUNA TATARI und dieses in noch größerem Maße im Hinblick auf die Zuwendung zu und Sorge um gemeinsame Kinder. Es wird allerdings dann schwierig, wenn diese Haltung, sich von Zeit zu Zeit für den anderen zurückzunehmen, nur von einer der beiden Parteien verbindlich erwartet wird. Bei dieser Art der Scheidung gibt der Mann der Frau ihre restliche noch nicht erhaltene Brautgabe. Umgekehrt kann sich die Frau ohne Angabe von Gründen ebenfalls scheiden lassen, muss aber in der Regel ihre Brautgabe zurückgeben. 18 Der arabische Begriff ḫulʿ für eine Scheidung auf Initiative der Frau bedeutet sich freisetzen. 19 Bei einer dritten Scheidungsmöglichkeit wird vor einem Gericht ein von Gesetz akzeptierter Scheidungsgrund festgestellt, der je nach Rechtschule für Frauen allerdings eine nur sehr geringe Handhabe eröffnet. 20 Da die wirtschaftliche Situation von Frauen und Männern in der Geschichte und bis heute nicht vollkommen egalitär ist, liegt in dieser zunächst paritätisch erscheinenden Scheidungsmöglichkeit für beide aufgrund der realen Lebensumstände eine strukturelle Ungleichheit begründet. Diese Schieflage ist auch schon zur formativen Zeit islamischer Rechtsprechung aufzuheben versucht worden, indem die rechtliche Möglichkeit eingeräumt wird, dass der Mann der Frau sein Recht auf Scheidung mittels ṭalāq überträgt. Sie kann sich dann mit seinem Rechtstitel von ihm scheiden lassen und bekommt (trotzdem) die Morgengabe ausgezahlt. Es bleibt, dass die Frau auf die wohlwollende Kooperation des Mannes angewiesen ist, die in der Struktur angelegte Ungerechtigkeit im Vertragswesen zur Ehe aus seiner Initiative heraus auszugleichen. Es soll an dieser Stelle allerdings auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Aufarbeitung von Gerichtsdokumenten aus dem 15. Jahrhundert in Ägypten u.a. ergeben hat, dass die Rechtspraxis in vielen Fällen die rechtlichen Interessen von Frauen in größerem Maße umsetzen konnte, als es die normativen Rechttexte vorzugeben scheinen. Nichtsdestotrotz bedarf es immer der Anstrengung der Frau oder ihres Bevollmächtigten, gegen gegebenes Gesetz, das eher die Rechte der Männer im Blick zu haben schien, argumentieren zu müssen. 21 Ebenfalls nicht unerwähnt bleiben soll auch die Tatsache, dass durch das Element der Brautgabe als Teil des Ehevertrages und zu berücksichtigendes Element im Fall einer Scheidung im Grunde beide Parteien in eine Zwangslage geraten können. Hat die Frau beispielsweise die Brautgabe sehr hoch angesetzt, kann auch der Mann sich unter Umständen nicht scheiden lassen, wenn er den Betrag nicht aufbringen kann und müsste möglicherweise gegen Es ist allerdings umstritten, ob sie dafür nicht doch das Einverständnis des Mannes braucht und er evtl. einen höheren Betrag als die Brautgabe in dieser Scheidungsart fordern kann. Vgl. dazu EL-FADL, Speaking in Godʼs Name, 168f. Vgl. EL-FADL, Conference, 270. Vgl. ALI, Sexual Ethics, Vgl. AMIRA EL-AZHARY SONBOL, A History of Marriage Contracts in Egypt. In: ASIFA QURAISHI FRANK E. VOGEL (Hg.), The Islamic Marriage Contract. Case Studies in Islamic Family Law, Cambridge 2008, , hier 89f.

21 DIE EHE NUR EIN VERTRAG? 21 seinen Willen verheiratet bleiben. Von Abū Hanīfa (gest. 767) wiederum wird berichtet, dass er dafür eintrat, zusätzliche Richterinnen in jeder Stadt einzusetzen, die alleine die Aufgabe hatten, die Rechte der Frauen zu wahren und umzusetzen. 22 Dies könnte als progressive Einstellung verstanden werden, in besonderem Maße die Rechte der Frauen zu würdigen oder entlarvend in dem Sinn, dass das damals schon eher restriktive Recht im Vergleich zur überlieferten Praxis des Propheten Muhammads u.a. für Abū Hanīfa Gefahr zu laufen schien, noch stärker frauenbenachteiligende Tendenzen zu entwickeln. Dieser holzschnittartige Blick in markante Aspekte der frühen Rechtsdiskussion soll nun erweitert werden durch einen Blick auf die Überlieferung zur Praxis des Propheten und den koranischen Textbestand. 2. Sunna und Koran: Schließt der rechtliche Charakter der Eheschließung theologische Implikationen aus? Das islamische Eherecht, das in Teilen bis heute maßgeblich wirkt, wurde wie bereits erwähnt ca. 150 bis 200 Jahre nach dem Tod des Propheten Muḥammads schriftlich fixiert und enthält wie gezeigt nicht wenige Elemente, die frauenbenachteiligend sind. So sind zum Beispiel die Möglichkeit und das Recht auf Scheidung für Frauen stark eingeschränkt, ebenso ihre Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe. Genauso verhält es sich mit dem Sorgerecht für Kinder im Falle einer Scheidung, das zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Rechtsgeschichte zu Gunsten des Mannes bzw. Vaters festgelegt wurde, spätestens dann, wenn das Kind ein Alter von acht Jahren erreicht hatte. Umso erstaunlicher ist es, wenn in den Überlieferungen aus dem Leben des Propheten, die ja nach allgemeinem Konsens die zweitwichtigste Rechtsquelle darstellen, auch diametral Entgegengesetztes zu finden ist. So finden sich im überlieferten Material zum Leben Muhammads folgende Ereignisse: Er ließ Kinder selbst entscheiden, wo sie nach einer Trennung leben wollen. Kinder galten also nicht als Besitz der Eltern und auch nicht als Besitz des Vaters, wie es allerdings in späteren Rechtstexten zu finden ist. 23 Eine weitere Überlieferung erzählt von einer Frau, die sich scheiden lassen wollte. Daraufhin veranlasste der verlassene weinende Ehemann einen Vermittlungsversuch des Propheten, der letztendlich aber der Frau ihr Recht auf Trennung ohne das Vorhandensein eines nachvollziehbaren Grundes bestä Vgl. MUHAMMAD PICKTHALL, The Cultural Side of Islam, Lahore Vgl. MOHAMMED AL-SANAANI, Subul Al-Salam Sharh Bulugh Al-Maram Min Adilat Al-Ahkam. Hrsg. v. Mohammad Abdul Aziz Al-Khouli. Beirut o.j., Bd. 3, 227. Diesen Beleg für die kontrovers geführte Diskussion über das Sorgerecht von Kindern im Fall einer Scheidung verdanke ich einem im Publikationsprozess befindlichen Text von Jasser Auda mit dem Titel Realising Maqasid in the Shariah. Al-Sanaani, ein Gelehrter des 14. Jahrhunderts, befürwortete selbst eine Fall-zu-Fall-Lösung, in dem die Kinder dem Elternteil zugesprochen werden, der dem Kindeswohl am dienlichsten ist.

Elmar Nass. Vision Mensch Mission Hoffnung

Elmar Nass. Vision Mensch Mission Hoffnung Elmar Nass Vision Mensch Mission Hoffnung Elmar Nass Vision Mensch Mission Hoffnung Glauben, der wieder gewinnt Ferdinand Schöningh Paderborn München Wien Zürich Umschlagabbildungen (Privatbesitz) Bibliografische

Mehr

Diversität und Anerkennung

Diversität und Anerkennung Diversität und Anerkennung Fatma Sagir Diversität und Anerkennung Eine kritische Studie der Texte des zeitgenössischen islamischen Denkers Asghar Ali Engineer (Indien 1939-2013) Bibliografische Informationen

Mehr

Tobias Specker/Mohammad Gharaibeh Zur Einführung I. Bedeutung von Kritik für Religionen und Wandelbarkeit religiöser Tradition

Tobias Specker/Mohammad Gharaibeh Zur Einführung I. Bedeutung von Kritik für Religionen und Wandelbarkeit religiöser Tradition Inhalt Vorwort... 9 Tobias Specker/Mohammad Gharaibeh Zur Einführung... 11 I. Bedeutung von Kritik für Religionen und Wandelbarkeit religiöser Tradition Ebrahim Moosa Kritik, Protest und Blasphemie Eine

Mehr

Oliver Sensen. Die Begründung des Kategorischen Imperativs

Oliver Sensen. Die Begründung des Kategorischen Imperativs Oliver Sensen Die Begründung des Kategorischen Imperativs Erschienen in: Dieter Schönecker (Hrsg.), Kants Begründung von Freiheit und Moral in Grundlegung III ISBN 978-3-89785-078-1 (Print) mentis MÜNSTER

Mehr

Qualifikationsphase (Q1) Auf der Suche nach Orientierung im Glauben und im Zweifel

Qualifikationsphase (Q1) Auf der Suche nach Orientierung im Glauben und im Zweifel Unterrichtsvorhaben 1 Thema: Woran kann ich glauben? Christliche Antworten auf die Gottesfrage als Angebote Inhaltsfelder: IF 2: Christliche Antworten auf die Gottesfrage IF 1: Der Mensch in christlicher

Mehr

Die katholische Kirche und der interreligiöse Dialog

Die katholische Kirche und der interreligiöse Dialog Die katholische Kirche und der interreligiöse Dialog 50 Jahre "Nostra aetate": Vorgeschichte, Kommentar, Rezeption von Dr. Andreas Renz 1. Auflage Kohlhammer 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de

Mehr

Religion in der Politik

Religion in der Politik Religion in der Politik Jürgen Hartmann Religion in der Politik Judentum, Christentum, Islam Prof. Dr. Jürgen Hartmann Hamburg Deutschland ISBN 978-3-658-04731-3 DOI 10.1007/978-3-658-04732-0 ISBN 978-3-658-04732-0

Mehr

Schulinternes Curriculum Katholische Religionslehre Jahrgangsstufe 6 Unterrichtsvorhaben: Die gute Nachricht breitet sich aus die frühe Kirche

Schulinternes Curriculum Katholische Religionslehre Jahrgangsstufe 6 Unterrichtsvorhaben: Die gute Nachricht breitet sich aus die frühe Kirche Unterrichtsvorhaben: Die gute Nachricht breitet sich aus die frühe Kirche Inhaltliche Schwerpunkte ( Inhaltsfelder): Anfänge der Kirche (IHF 5); Bildliches Sprechen von Gott (IHF 2) Lebensweltliche Relevanz:

Mehr

Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9

Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 Inhaltsfelds 1: Entwicklung einer eigenen religiösen Identität Inhaltlicher Schwerpunkt: Luther

Mehr

DIE INTERRELIGIÖSE EHE AUS ISLAMISCHER SICHT

DIE INTERRELIGIÖSE EHE AUS ISLAMISCHER SICHT DIE INTERRELIGIÖSE EHE AUS ISLAMISCHER SICHT Autor/in: Redaktionsteam Datum: 13.12.2018 Link: https://www.islamportal.at/themen/artikel/die-interreligioese-ehe-aus-islamischer- sicht Rechtlicher Hinweis

Mehr

Dem Verband der Diözesen Deutschlands sei für seinen namhaften Druckkostenzuschuss herzlich gedankt.

Dem Verband der Diözesen Deutschlands sei für seinen namhaften Druckkostenzuschuss herzlich gedankt. Dem Verband der Diözesen Deutschlands sei für seinen namhaften Druckkostenzuschuss herzlich gedankt. ѽ Gedruckt auf alterungsbeständigem Werkdruckpapier entsprechend ANSI Z3948 DIN ISO 9706 Bibliografische

Mehr

Ihr Empfang bietet eine gute Gelegenheit zum Gedankenaustausch zwischen Vertretern von Kirche und Politik.

Ihr Empfang bietet eine gute Gelegenheit zum Gedankenaustausch zwischen Vertretern von Kirche und Politik. Sperrfrist: 9. Juli 2015, 19.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort. Grußwort des Bayerischen Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle, beim Jahresempfang des Erzbischofs

Mehr

Grundwissen Theologie Offenbarung. Bearbeitet von Klaus von Stosch

Grundwissen Theologie Offenbarung. Bearbeitet von Klaus von Stosch Grundwissen Theologie 3328 Offenbarung Bearbeitet von Klaus von Stosch 1. Auflage 2010. Taschenbuch. 126 S. Paperback ISBN 978 3 8252 3328 0 Format (B x L): 12 x 18,5 cm Gewicht: 127 g Weitere Fachgebiete

Mehr

Geschichtsschreibung zum Frühislam

Geschichtsschreibung zum Frühislam Geschichtsschreibung zum Frühislam FRANKFURTER SCHRIFTEN ZUM ISLAM Koordination Udo Simon ISLAM IM DISKURS herausgegeben von Ömer Özsoy BAND 1 2014 Ayşe Başol und Ömer Özsoy Hg. Geschichtsschreibung zum

Mehr

Vernetzung der Bereiche, Schwerpunkte (*) und Kompetenzen (+) in Ich bin da 4

Vernetzung der Bereiche, Schwerpunkte (*) und Kompetenzen (+) in Ich bin da 4 Vernetzung der Bereiche, Schwerpunkte (*) und Kompetenzen (+) in Ich bin da 4 Ich, die anderen, 1. Gemeinschaft erleben +beschreiben die Einmaligkeit jedes Menschen mit seinen Fähigkeiten, Möglichkeiten

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: 12 kreative Gottesdienste mit Mädchen und Jungen

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: 12 kreative Gottesdienste mit Mädchen und Jungen Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: 12 kreative Gottesdienste mit Mädchen und Jungen Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Dirk Schliephake (Hg.) 12

Mehr

Die Ehescheidung zwischen weltlichem Recht und kirchlicher Doktrin

Die Ehescheidung zwischen weltlichem Recht und kirchlicher Doktrin Geschichte Verena Illing Die Ehescheidung zwischen weltlichem Recht und kirchlicher Doktrin Ehe - Scheidung - Wiederheirat Studienarbeit Inhaltsverzsichnis 1. Einleitung... 2 2. Scheidung in Klassik und

Mehr

LehrplanPLUS Gymnasium Katholische Religionslehre Klasse 5. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. 1. Grundwissen/grundlegende Kompetenzen

LehrplanPLUS Gymnasium Katholische Religionslehre Klasse 5. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. 1. Grundwissen/grundlegende Kompetenzen Gymnasium Katholische Religionslehre Klasse 5 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Im katholischen Religionsunterricht treten die jungen Menschen von ihren unterschiedlichen Lebenswelten her in reflektierten

Mehr

Jesus erzählt vom Reich Gottes die Evangelien als frohe Botschaft

Jesus erzählt vom Reich Gottes die Evangelien als frohe Botschaft Unterrichtsvorhaben A: Jesus erzählt vom Reich Gottes die Evangelien als frohe Botschaft Bibel als Ur-kunde des Glaubens an Gott (IF 3), Jesus der Christus (IF 4) deuten biblisches Sprechen von Gott als

Mehr

Daniel Meßelken. Gerechte Gewalt? Zum Begriff interpersonaler Gewalt und ihrer moralischen Bewertung. mentis Paderborn

Daniel Meßelken. Gerechte Gewalt? Zum Begriff interpersonaler Gewalt und ihrer moralischen Bewertung. mentis Paderborn Daniel Meßelken Gerechte Gewalt? Zum Begriff interpersonaler Gewalt und ihrer moralischen Bewertung mentis Paderborn Gedruckt mit Unterstützung des Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG Wort

Mehr

Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft

Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft und Staat Klaus von Beyme Religionsgemeinschaften, Zivilgesellschaft und Staat Zum Verhältnis von Politik und Religion in Deutschland Klaus von Beyme Heidelberg,

Mehr

Ökumenische Rundschau

Ökumenische Rundschau Einheit und Vielfalt Ökumenische Rundschau 4/2015 Oktober Dezember 4/2015 64. Jahrgang Ökumenische Rundschau Miteinander Nebeneinander Gegeneinander Einheit und Vielfalt innerhalb der Religionen mit Beiträgen

Mehr

BEITRÄGE ZUR SOZIALPOLITIK UND ZUM SOZIALRECHT Band 39

BEITRÄGE ZUR SOZIALPOLITIK UND ZUM SOZIALRECHT Band 39 BEITRÄGE ZUR SOZIALPOLITIK UND ZUM SOZIALRECHT Band 39 Konsensuale Streitbehandlung im sozialgerichtlichen Verfahren Die Leistungsfähigkeit des Güterichtermodells Von Dr. Frank Schreiber Richter am Hessischen

Mehr

Friedensethik und Theologie

Friedensethik und Theologie Religion Konflikt Frieden 9 Elisabeth Gräb-Schmidt Julian Zeyher-Quattlender [Hrsg.] Friedensethik und Theologie Systematische Erschließung eines Fachgebiets aus der Perspektive von Philosophie und christlicher

Mehr

Schulinterner Lehrplan Evangelische Religionslehre am Clara-Schumann-Gymnasium Holzwickede Qualifikationsphase (Q 1)

Schulinterner Lehrplan Evangelische Religionslehre am Clara-Schumann-Gymnasium Holzwickede Qualifikationsphase (Q 1) Schulinterner Lehrplan Evangelische Religionslehre am Clara-Schumann-Gymnasium Holzwickede Qualifikationsphase (Q 1) Qualifikationsphase (Q1) GRUNDKURS Halbjahresthema 1.Hj.: Als Mensch Orientierung suchen

Mehr

Studia philosophica Iaderensia

Studia philosophica Iaderensia 2 Vorwort Studia philosophica Iaderensia Herausgegeben von Andreas Arndt und Jure Zovko Band 3 Vorwort 3 Grenzziehungen und Grenzüberwindungen Philosophische und interdisziplinäre Zugänge Herausgegeben

Mehr

Klasse 7 Leitthema Jona 1. Halbjahr, 1. Quartal. Didaktisch-methodische Zugriffe

Klasse 7 Leitthema Jona 1. Halbjahr, 1. Quartal. Didaktisch-methodische Zugriffe Klasse 7 Leitthema Jona 1. Halbjahr, 1. Quartal W3: Situationen beschreiben, in denen existenzielle Fragen des Lebens auftreten De1: Grundformen religiöser und biblischer Sprache sowie individueller und

Mehr

Deutsch-Arabische Ehen. Motivationen von deutschen Frauen einen Partner aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis zu wählen

Deutsch-Arabische Ehen. Motivationen von deutschen Frauen einen Partner aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis zu wählen Geisteswissenschaft Anke Dreyer Deutsch-Arabische Ehen. Motivationen von deutschen Frauen einen Partner aus dem arabisch-islamischen Kulturkreis zu wählen Diplomarbeit Deutsch-Arabische Ehen Motivationen

Mehr

3.1.2 Stellungnahmen ägyptischer Muftis des 20. Jahrhunderts zur Rechtsstellung neuer Religionsgemeinschaften Der Einfluß des islamischen

3.1.2 Stellungnahmen ägyptischer Muftis des 20. Jahrhunderts zur Rechtsstellung neuer Religionsgemeinschaften Der Einfluß des islamischen Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 13 1.1 Einführung... 13 1.2 Neue Religionsgemeinschaften in Ägypten begriffliche Abgrenzung und systematischer Überblick... 14 1.3 Fragestellung und Vorgehen... 18 1.4

Mehr

Das Verhältnis der Religionen in Albanien

Das Verhältnis der Religionen in Albanien Das Verhältnis der Religionen in Albanien Arlinda Merdani Das Verhältnis der Religionen in Albanien Neue Perspektiven für die Europäische Union 2., erweiterte Auflage RESEARCH Arlinda Merdani Nürnberg,

Mehr

Der Freitod, der Arzt und das Recht

Der Freitod, der Arzt und das Recht Der Freitod, der Arzt und das Recht Schriften zur Rechtswissenschaft, Band 157 Malte Johannes Müller Der Freitod, der Arzt und das Recht Juristische und andere Betrachtungen sowie Analysen zu Sterbewünschen

Mehr

mit Mädchen und Jungen

mit Mädchen und Jungen Dirk Schliephake (Hg.) 12 kreative Gottesdienste mit Mädchen und Jungen Zum EKD-Plan für den Kindergottesdienst 2011 kinder in der kirche Dirk Schliephake (Hg.) 12 kreative Gottesdienste für Mädchen

Mehr

Prinzipien in der Ethik

Prinzipien in der Ethik Jan Gertken Prinzipien in der Ethik mentis MÜNSTER Gedruckt mit Unterstützung des Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG Wort Einbandabbildung: Olivie Le Moal Fotolia.com Bibliografische Information

Mehr

Das Herz in der Hecke

Das Herz in der Hecke Thomas Ahlers Das Herz in der Hecke oder die Dimension des inneren Friedens www.tredition.de 2017 Thomas Ahlers Lektorat: Heidi Gerlach Korrektorat: Henning Ahlers Verlag: tredition GmbH, Hamburg ISBN

Mehr

Islam und Politik. Herausgegeben von K. Schubert, Münster, Deutschland

Islam und Politik. Herausgegeben von K. Schubert, Münster, Deutschland Islam und Politik Herausgegeben von K. Schubert, Münster, Deutschland Die Buchreihe Islam und Politik hat das Ziel, die zentralen Fragen und aktuellen Diskussionen zu diesem Thema aufzugreifen und die

Mehr

als Fragestellungen grundlegende Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Verständnis Gottes in Judentum, Christentum und Islam erläutern (IF 5),

als Fragestellungen grundlegende Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Verständnis Gottes in Judentum, Christentum und Islam erläutern (IF 5), Jahrgangsstufe 6: Unterrichtsvorhaben 1, Der Glaube an den einen Gott in Judentum, Christentum und Islam Der Glaube Religionen und Der Glaube an Gott in den an den einen Gott in Weltanschauungen im Dialog

Mehr

Die deutsch-französischen Beziehungen von der Wiedervereinigung zum Maastrichter Vertrag

Die deutsch-französischen Beziehungen von der Wiedervereinigung zum Maastrichter Vertrag Bachelorarbeit Johannes Müller Die deutsch-französischen Beziehungen von der Wiedervereinigung zum Maastrichter Vertrag Die Rolle Helmut Kohls und François Mitterrands Bachelor + Master Publishing Müller,

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Inklusion im Religionsunterricht. Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Inklusion im Religionsunterricht. Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Inklusion im Religionsunterricht Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de V Patrick Grasser Inklusion im Religionsunterricht

Mehr

Klemens Schaupp. Ein spiritueller Übungsweg. echter

Klemens Schaupp. Ein spiritueller Übungsweg. echter Klemens Schaupp Ein spiritueller Übungsweg echter Inhalt 1. Einleitung................................. 7 2. Grundbedürfnisse und menschliche Entwicklung.............................. 13 3. Der Übungsweg...........................

Mehr

Leben.Lieben.Arbeiten SYSTEMISCH BERATEN. Barbara Ollefs. Die Angst der Eltern vor ihrem Kind. Gewaltloser Widerstand und Elterncoaching

Leben.Lieben.Arbeiten SYSTEMISCH BERATEN. Barbara Ollefs. Die Angst der Eltern vor ihrem Kind. Gewaltloser Widerstand und Elterncoaching Leben.Lieben.Arbeiten SYSTEMISCH BERATEN Barbara Ollefs Die Angst der Eltern vor ihrem Kind Gewaltloser Widerstand und Elterncoaching V Leben.Lieben.Arbeiten SYSTEMISCH BERATEN Herausgegeben von Jochen

Mehr

Katja Baumer Elterngespräche mit Trennungs-, Scheidungs- und Patchworkfamilien

Katja Baumer Elterngespräche mit Trennungs-, Scheidungs- und Patchworkfamilien Katja Baumer Elterngespräche mit Trennungs-, Scheidungs- und Patchworkfamilien 2017 Reihe»Spickzettel für Lehrer«, Band 17 hrsg. von Christa Hubrig Reihengestaltung: Uwe Göbel Umschlag und Satz: Heinrich

Mehr

Schulinternes Curriculum Evangelische Religionslehre Jahrgangsstufe 7

Schulinternes Curriculum Evangelische Religionslehre Jahrgangsstufe 7 Gymnasium Essen-Überruhr Schulinternes Curriculum Evangelische Religionslehre Jahrgangsstufe 7 Fett gedruckt sind die übergreifenden Kompetenzerwartungen. Inhaltsfeld 4: Kirche und andere Formen religiöser

Mehr

V. TRAUVERSPRECHEN. Gott ist Liebe; und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm.

V. TRAUVERSPRECHEN. Gott ist Liebe; und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm. V. TRAUVERSPRECHEN dass die Gemeinschaft in der Ehe eine gute Gabe Gottes ist. Gott vertraut euch einander an. Gott will eure Ehe schützen und segnen. So frage ich euch nun vor Gott und in Gegenwart dieser

Mehr

Schulinternes Curriculum Evangelische Religionslehre

Schulinternes Curriculum Evangelische Religionslehre Schulinternes Curriculum Evangelische Religionslehre Jahrgang 7.2 1. Unterrichtsvorhaben Inhaltsfeld 1: Inhaltlicher Schwerpunkt 2: Entwicklung einer eigenen religiösen Identität Reformatorische Grundeinsichten

Mehr

Schulinternes Curriculum Sek I der Fachschaft evangelisch Religionslehre. Kompetenzbereich Übergeordnete Kompetenzerwartungen

Schulinternes Curriculum Sek I der Fachschaft evangelisch Religionslehre. Kompetenzbereich Übergeordnete Kompetenzerwartungen Jahrgangsstufen Inhaltsfeld Inhaltlicher Kompetenzbereich Übergeordnete Kompetenzerwartungen Schwerpunkt 5 Gottesvorstellungen im Lebenslauf (1) Abschied vom Kinderglauben ; Gottesbilder im AT Sachkompetenz

Mehr

Ethischer Relativismus

Ethischer Relativismus Klaus Peter Rippe Ethischer Relativismus Seine Grenzen - Seine Geltung Ferdinand Schöningh Paderborn München Wien Zürich Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Rippe, Klaus Peter: Ethischer Relativismus:

Mehr

Drei monotheistische Religionen ein Gott?

Drei monotheistische Religionen ein Gott? Drei monotheistische Religionen ein Gott? Vorlesung und Seminar an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, 2.12.2010 Martin Hailer, Universität Erlangen Gliederung des Vorlesungsteils, 45 min. 1. Eine

Mehr

Schulinternes Curriculum Werte und Normen für die Schuljahrgänge 5 und 6

Schulinternes Curriculum Werte und Normen für die Schuljahrgänge 5 und 6 Fachgruppe Werte und Normen/Religion Schulinternes Curriculum Werte und Normen für die Schuljahrgänge 5 und 6 Hinweis: Die folgenden Sequenzen sind verbindlich, ihre Abfolge ist innerhalb des angegebenen

Mehr

Universität Regensburg Lehrstuhl für Kirchenrecht Prof. Dr. Sabine Demel

Universität Regensburg Lehrstuhl für Kirchenrecht Prof. Dr. Sabine Demel Universität Regensburg Lehrstuhl für Kirchenrecht Prof. Dr. Sabine Demel 1 Kirchenrecht im Dienst des Seelenheils als Grundlage einer Neuregelung Rechtsverständnis Rechtsordnung Rechtsanwendung... und

Mehr

Islamischer Religionsunterricht in Deutschland

Islamischer Religionsunterricht in Deutschland Massoud Hanifzadeh Islamischer Religionsunterricht in Deutschland Möglichkeiten und Grenzen Tectum Verlag Massoud Hanifzadeh Islamischer Religionsunterricht in Deutschland. Möglichkeiten und Grenzen Zugl.:

Mehr

Schulinternes Curriculum Katholische Religionslehre Qualifikationsphase Unterrichtsvorhaben in Q1: Wer ist Jesus? Eine Einführung in die Christologie

Schulinternes Curriculum Katholische Religionslehre Qualifikationsphase Unterrichtsvorhaben in Q1: Wer ist Jesus? Eine Einführung in die Christologie Unterrichtsvorhaben in Q1: Wer ist Jesus? Eine Einführung in die Christologie Inhaltliche Schwerpunkte ( Inhaltsfelder): Das Zeugnis vom Zuspruch und Anspruch Jesu Christi (IHF3) SK2, SK6 MK1, MK2, MK3,

Mehr

KC Evangelische Religion Leitfrage: Nach dem Menschen fragen. Erwartete Kompetenzen. 1./2. Schuljahrgang 3./4 Schuljahrgang

KC Evangelische Religion Leitfrage: Nach dem Menschen fragen. Erwartete Kompetenzen. 1./2. Schuljahrgang 3./4 Schuljahrgang KC Evangelische Religion Leitfrage: Nach dem Menschen fragen Erwartete Kompetenzen 1./2. Schuljahrgang 3./4 Schuljahrgang nehmen Freude, Trauer, Angst, Wut und Geborgenheit als Erfahrungen menschlichen

Mehr

Selbstgesteuertes Lernen bei Studierenden

Selbstgesteuertes Lernen bei Studierenden Pädagogik Tanja Greiner Selbstgesteuertes Lernen bei Studierenden Eine empirische Studie mit qualitativer Inhaltsanalyse von Lerntagebüchern Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Mehr

Michaela Wittinger. Christentum, Islam, Recht und Menschenrechte

Michaela Wittinger. Christentum, Islam, Recht und Menschenrechte Michaela Wittinger Christentum, Islam, Recht und Menschenrechte Otto-von-Freising-Vorlesungen der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Herausgegeben von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Mehr

Koranauslegung und Rechtsprechung zu Frauen

Koranauslegung und Rechtsprechung zu Frauen Studien zum interreligiösen Dialog 13 Hamida Sarah Behr Koranauslegung und Rechtsprechung zu Frauen Positionen von Abou El Fadl und Abu Zaid im deutschen Kontext Studien zum interreligiösen Dialog Herausgegeben

Mehr

5.2 Kirche am Ort: Leben in Pfarrei und Bistum

5.2 Kirche am Ort: Leben in Pfarrei und Bistum 5.2 Kirche am Ort: Leben in Pfarrei und Bistum Meine Pfarrgemeinde: gehört zur Erzdiözese (Erzbistum): München und Freising Leitung: Kardinal Reinhard Marx (Bischof) Aufgaben in der Pfarrgemeinde: Pfarrer:

Mehr

Pfarrer: Im Namen unseres Herrn Jesus Christus versammelt, wenden wir uns voll Vertrauen an Gott, unseren Vater.

Pfarrer: Im Namen unseres Herrn Jesus Christus versammelt, wenden wir uns voll Vertrauen an Gott, unseren Vater. BEISPIEL 1: Pfarrer: Im Namen unseres Herrn Jesus Christus versammelt, wenden wir uns voll Vertrauen an Gott, unseren Vater. Wir bitten für N. und N., die sich heute einander anvertrauen, dass sie in der

Mehr

Katholische Religion

Katholische Religion Fachcurriculum Katholische Religion Klassen 7 und 8 Ab Schuljahr 2006/07 Religion 7/8 Seite 1 1. Meine Stärken und Schwächen Leben lernen in Freiheit und Verantwortung Jeder hat Stärken und Schwächen können

Mehr

Christine Hubka / Ramazan Demir. Abraham Ibrahim. Interreligiöses Grundschulmaterial zum Stammvater von Juden, Christen und Muslimen

Christine Hubka / Ramazan Demir. Abraham Ibrahim. Interreligiöses Grundschulmaterial zum Stammvater von Juden, Christen und Muslimen Christine Hubka / Ramazan Demir Abraham Ibrahim Interreligiöses Grundschulmaterial zum Stammvater von Juden, Christen und Muslimen Christine Hubka/Ramazan Demir Abraham Ibrahim Interreligiöses Grundschulmaterial

Mehr

Es gibt mehrere Formen: 1. Die klassische Form der Traufrage 2. Die Traufrage für alle, die auch in dem Moment mehr sagen möchten

Es gibt mehrere Formen: 1. Die klassische Form der Traufrage 2. Die Traufrage für alle, die auch in dem Moment mehr sagen möchten Die Traufrage gibt den Brautleuten die Gelegenheit, aktiv und für alle erkennbar dem zuzustimmen, was kurz und knapp von einer christlichen Ehe gesagt werden kann. Es gibt mehrere Formen: 1. Die klassische

Mehr

Bibelverse An(ge)dacht Glaubensstärkung auf dem Weg durch das Jahr

Bibelverse An(ge)dacht Glaubensstärkung auf dem Weg durch das Jahr Kerstin und Mark Marzinzik Bibelverse An(ge)dacht Glaubensstärkung auf dem Weg durch das Jahr Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kirche, Die Kirche im Dorf lassen? Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kirche, Die Kirche im Dorf lassen? Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kirche, Die Kirche im Dorf lassen? Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de Bibliografische Information

Mehr

Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Katholische Religion Gymnasium August-Dicke-Schule

Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Katholische Religion Gymnasium August-Dicke-Schule Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Katholische Religion Gymnasium August-Dicke-Schule Kompetenzbereiche: Sach-, Methoden-, Urteils-, Handlungskompetenz Synopse aller Kompetenzerwartungen Sachkompetenz

Mehr

Medizin. Ahmed Aljazzar

Medizin. Ahmed Aljazzar Medizin Ahmed Aljazzar Die Pflege von muslimischen Patienten in deutschen Institutionen.Auswirkungen des muslimischen Glaubens auf ausgewählte Aspekte der Pflege und der Pflegepraxis Diplomarbeit Bibliografische

Mehr

Respekt und Anerkennung

Respekt und Anerkennung Respekt und Anerkennung von Susanne Schmetkamp 1. Auflage Respekt und Anerkennung Schmetkamp schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Ethik, Moralphilosophie

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort 5. Inhaltsverzeichnis 6. Abkürzungsverzeichnis 11 EINLEITUNG 13 KAPITEL I : PETRUS VENERABILIS

INHALTSVERZEICHNIS. Vorwort 5. Inhaltsverzeichnis 6. Abkürzungsverzeichnis 11 EINLEITUNG 13 KAPITEL I : PETRUS VENERABILIS INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 6 Abkürzungsverzeichnis 11 EINLEITUNG 13 KAPITEL I : PETRUS VENERABILIS 1. EINLEITUNG 2. DAS CORPUS TOLETANUM" 3. SUMMA TOTIUS HAERESIS SARACENORUM" 3.1.

Mehr

Einführung in die aktuelle Situation der islamischen Theologie an deutschen Hochschulen

Einführung in die aktuelle Situation der islamischen Theologie an deutschen Hochschulen 1 Einführung in die aktuelle Situation der islamischen Theologie an deutschen Hochschulen Dr. Mahmoud Abdallah Evangelisches Stift Tübingen, 01 Juni 2013 2 Gründung der Islamischen Theologie Gründung des

Mehr

Elisabeth Lüke. Auf der Grenze. Das Rechtsinstitut der Sicherungsverwahrung von 1995 bis 2013 unter diskursanalytischer und ethischer Perspektive

Elisabeth Lüke. Auf der Grenze. Das Rechtsinstitut der Sicherungsverwahrung von 1995 bis 2013 unter diskursanalytischer und ethischer Perspektive Auf der Grenze Elisabeth Lüke Auf der Grenze Das Rechtsinstitut der Sicherungsverwahrung von 1995 bis 2013 unter diskursanalytischer und ethischer Perspektive Bibliografische Informationen der Deutschen

Mehr

Der religiöse Pluralismus Deutschlands und seine Auswirkungen auf den Religionsunterricht

Der religiöse Pluralismus Deutschlands und seine Auswirkungen auf den Religionsunterricht Pädagogik Klaudia Kock, geb. Buczek Der religiöse Pluralismus Deutschlands und seine Auswirkungen auf den Religionsunterricht Essay 1 Ruhr-Universität Bochum Bochum, den 14.02.2013 Katholisch-Theologische

Mehr

Paul Schütz: Die politische Religion Eine Untersuchung über den Ursprung des Verfalls in der Geschichte (1935)

Paul Schütz: Die politische Religion Eine Untersuchung über den Ursprung des Verfalls in der Geschichte (1935) Vorwort aus: Paul Schütz: Die politische Religion Eine Untersuchung über den Ursprung des Verfalls in der Geschichte (1935) Herausgegeben und eingeleitet von S. 7 8 Impressum und Bildnachweis Bibliografische

Mehr

Das Konzept der organisationalen Identität

Das Konzept der organisationalen Identität Wirtschaft Ute Staub Das Konzept der organisationalen Identität Eine kritische Analyse Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

Schulinternes Curriculum Evangelische und Katholische Religionslehre

Schulinternes Curriculum Evangelische und Katholische Religionslehre Schulinternes Curriculum Evangelische und Katholische Religionslehre Jahrgang 6.1 1. Unterrichtsvorhaben Inhaltsfeld 3: Inhaltlicher Schwerpunkt: Einsatz für Gerechtigkeit und Menschenwürde Zukunftsgewissheit

Mehr

Dialog in der Sackgasse?

Dialog in der Sackgasse? Reiner Albert (Hg.) Dialog in der Sackgasse? Christen und Muslime zwischen Annäherung und Abschottung echter Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 Zur Einführung: Dialog in der Sackgasse? 13 Robert

Mehr

KC Evangelische Religion Leitfrage: Nach dem Menschen fragen. Erwartete Kompetenzen. 1./2. Schuljahrgang 3./4 Schuljahrgang

KC Evangelische Religion Leitfrage: Nach dem Menschen fragen. Erwartete Kompetenzen. 1./2. Schuljahrgang 3./4 Schuljahrgang KC Evangelische Religion Leitfrage: Nach dem Menschen fragen Erwartete Kompetenzen 1./2. Schuljahrgang 3./4 Schuljahrgang nehmen Freude, Trauer, Angst, Wut und Geborgenheit als Erfahrungen menschlichen

Mehr

Schulinternes Curriculum Katholische Religionslehre Jahrgangsstufe 5

Schulinternes Curriculum Katholische Religionslehre Jahrgangsstufe 5 Unterrichtsvorhaben: Abraham Stammvater dreier Religionen Inhaltliche Schwerpunkte ( Inhaltsfelder) Sprechen von und mit Gott (IF2), Bibel als Ur-Kunde des Glaubens an Gott (IF3), Weltreligionen und andere

Mehr

Religionspädagogik. Franz von Assisi im Religionsunterricht der 4. Klasse.

Religionspädagogik. Franz von Assisi im Religionsunterricht der 4. Klasse. Geisteswissenschaft Miriam Hornig Religionspädagogik. Franz von Assisi im Religionsunterricht der 4. Klasse. Examensarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek

Mehr

Die Ehefrau. Die rechtshistorische Reise vom Besitz zur gleichberechtigten Partnerin

Die Ehefrau. Die rechtshistorische Reise vom Besitz zur gleichberechtigten Partnerin Jura Alicia Danielsson Die Ehefrau. Die rechtshistorische Reise vom Besitz zur gleichberechtigten Partnerin Eine rechtsvergleichende Arbeit über die Entwicklung der ehelichen Pflichten im deutschen Recht

Mehr

UTB Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage

UTB Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage UTB 3150 Eine Arbeitsgemeinschaft der Verlage Böhlau Verlag Köln Weimar Wien Verlag Barbara Budrich Opladen Farmington Hills facultas.wuv Wien Wilhelm Fink München A. Francke Verlag Tübingen und Basel

Mehr

Matthias Perkams Selbstbewusstein in der Spätantike

Matthias Perkams Selbstbewusstein in der Spätantike Matthias Perkams Selbstbewusstein in der Spätantike Quellen und Studien zur Philosophie Herausgegeben von Jens Halfwassen, Dominik Perler, Michael Quante Band 85 Walter de Gruyter Berlin New York Selbstbewusstein

Mehr

Veröffentlichungen der Sektion Religionssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie

Veröffentlichungen der Sektion Religionssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie Veröffentlichungen der Sektion Religionssoziologie der Deutschen Gesellschaft für Soziologie Edited by Marc Breuer, Paderborn, Germany Uta Karstein, Leipzig, Germany Matthias Koenig, Göttingen, Germany

Mehr

Kinderliteratur im Medienzeitalter

Kinderliteratur im Medienzeitalter Kinderliteratur im Medienzeitalter Grundlagen und Perspektiven für den Unterricht in der Grundschule von Anja Ballis und Mirjam Burkard Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die

Mehr

Edition Theorie und Kritik. Charles Wright Mills. Soziologische Phantasie

Edition Theorie und Kritik. Charles Wright Mills. Soziologische Phantasie Edition Theorie und Kritik Charles Wright Mills Soziologische Phantasie Edition Theorie und Kritik R. Jaeggi, Berlin, Deutschland S. Lessenich, München, Deutschland H.-P. Müller, Berlin, Deutschland Dass

Mehr

Die Ehe auf Lebenszeit. Schriften zum Familien- und Erbrecht. Christopher Marx. Ein unverbindlicher Programmsatz? Stämpfli Verlag.

Die Ehe auf Lebenszeit. Schriften zum Familien- und Erbrecht. Christopher Marx. Ein unverbindlicher Programmsatz? Stämpfli Verlag. Schriften zum Familien- und Erbrecht 12 Christopher Marx Die Ehe auf Lebenszeit Ein unverbindlicher Programmsatz? Nomos Stämpfli Verlag Schriften zum Familien- und Erbrecht herausgegeben von Prof. Dr.

Mehr

Interkulturelle Studien

Interkulturelle Studien Interkulturelle Studien Herausgegeben von G. Auernheimer W.-D. Bukow Ch. Butterwegge J. Reuter H.-J. Roth Köln, Deutschland E. Yildiz, Klagenfurt, Österreich Interkulturelle Kontakte und Konflikte gehören

Mehr

KMK. Rheinland-Pfalz EPA EPA. Bildungsstandards +Beispielaufgaben. Bildungsstandards +Beispielaufgaben. Lehrpläne. Erwartungshorizont Klasse

KMK. Rheinland-Pfalz EPA EPA. Bildungsstandards +Beispielaufgaben. Bildungsstandards +Beispielaufgaben. Lehrpläne. Erwartungshorizont Klasse KMK Rheinland-Pfalz EPA 13 EPA 12 11 Bildungsstandards +Beispielaufgaben 10 9 8 7 Bildungsstandards +Beispielaufgaben Erwartungshorizont Klasse 8 Lehrpläne 5-10 6 Erwartungshorizont Klasse 6 5 Allgemeine

Mehr

Schulinterner Arbeitsplan ev./ kath. Religion (Große Schule Wolfenbüttel)

Schulinterner Arbeitsplan ev./ kath. Religion (Große Schule Wolfenbüttel) Schulinterner Arbeitsplan ev./ kath. Religion (Große Schule Wolfenbüttel) Kompetenzbereich Mensch Klage- und Trostpsalmen - beschreiben Situationen der Angst und der Trauer. - gestalten religiöse Sprachformen

Mehr

Wiener Beiträge zur Islamforschung. Herausgegeben von E. Aslan, Wien, Österreich

Wiener Beiträge zur Islamforschung. Herausgegeben von E. Aslan, Wien, Österreich Wiener Beiträge zur Islamforschung Herausgegeben von E Aslan, Wien, Österreich Die Buchreihe Wiener Beiträge zur Islamforschung beschäftigt sich mit interdisziplinären Studien aus den Fachbereich der Islamischen

Mehr

Islam und Politik. Herausgegeben von K. Schubert, Münster, Deutschland

Islam und Politik. Herausgegeben von K. Schubert, Münster, Deutschland Islam und Politik Herausgegeben von K. Schubert, Münster, Deutschland Die Buchreihe Islam und Politik hat das Ziel, die zentralen Fragen und aktuellen Diskussionen zu diesem Thema aufzugreifen und die

Mehr

Thema 2: Gottes Plan für dein Leben

Thema 2: Gottes Plan für dein Leben Thema 2: für dein Leben Einleitung Viele Menschen blicken am Ende ihres Lebens auf ihr Leben zurück und fragen sich ernüchtert: Und das war s? Eine solche Lebensbilanz ziehen zu müssen ist eine große Tragik!

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten Deutscher Bundestag WD /16 Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 25. Februar 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-,

Mehr

Killerspiele oder E-Sport

Killerspiele oder E-Sport 3 Alexander Stoll Killerspiele oder E-Sport Funktionalität von Gewalt und die Rolle des Körpers in Multiplayer-Ego-Shootern 4 Personen- und Sachregister A. Stoll: Killerspiele oder E-Sport? Bibliografische

Mehr

Grundkurs Theorien der Sozialen Arbeit

Grundkurs Theorien der Sozialen Arbeit Philipp Sandermann Sascha Neumann Grundkurs Theorien der Sozialen Arbeit Mit Online-Zusatzmaterial Ernst Reinhardt Verlag München In der Reihe Soziale Arbeit studieren bereits erschienen: Walter, Uta M.:

Mehr

Wahrnehmungskompetenz. Die Schülerinnen und Schüler

Wahrnehmungskompetenz. Die Schülerinnen und Schüler Inhaltsfeld 1: Entwicklung einer eigenen religiösen Identität : Gottesvorstellungen im Lebenslauf legen mit eigenen Worten subjektive Gottesvorstellung en dar, lebensgeschichtlic he Veränderungen von Gottesvorstellung

Mehr

Definitionssuche Islam Zusatzmethode zu Vielfalt und Einheit des Islam

Definitionssuche Islam Zusatzmethode zu Vielfalt und Einheit des Islam Zusatz Seite 8 Definitionssuche Islam Zusatzmethode zu Vielfalt und Einheit des Islam Umseitige Zitate (auf DIN A4 vergrößert ausgedruckt) werden an eine Pinnwand geheftet und miteinander analysiert bzw.

Mehr

Kirche, Jugend, Internet BAND35

Kirche, Jugend, Internet BAND35 BAND35 Daniel Faßhauer Kirche, Jugend, Internet Die Landeskirche von Kurhessen Waldeck im Netz Erreichbarkeit und Einbindung der jungen Generation nach der Konfirmation mittels einer speziellen Homepage

Mehr

Gideon Botsch Die extreme Rechte in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis heute

Gideon Botsch Die extreme Rechte in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis heute Gideon Botsch Die extreme Rechte in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis heute Geschichte kompakt Herausgegeben von Kai Brodersen, Martin Kintzinger, Uwe Puschner, Volker Reinhardt Herausgeber für den

Mehr

Wie kommen wir von den Kompetenzerwartungen und Inhaltsfeldern des KLP zu Unterrichtsvorhaben?

Wie kommen wir von den Kompetenzerwartungen und Inhaltsfeldern des KLP zu Unterrichtsvorhaben? Wie kommen wir von den Kompetenzerwartungen und Inhaltsfeldern des KLP zu Unterrichtsvorhaben? 1. Entwickeln Sie ausgehend von a. den übergeordneten und konkretisierten Kompetenzerwartungen b. den inhaltlichen

Mehr

Michael Reder, Matthias Rugel Einleitung... XI

Michael Reder, Matthias Rugel Einleitung... XI Inhaltsverzeichnis Michael Reder, Matthias Rugel Einleitung... XI José Casanova Religion in Modernity as Global Challenge... 1 1 Global Secularizations... 4 2 Global religiosities, global religious revivals

Mehr

3. Juli Lasst uns reden! Wie frei ist der Mensch wirklich? Freiheit im Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaft und Religion.

3. Juli Lasst uns reden! Wie frei ist der Mensch wirklich? Freiheit im Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaft und Religion. These: Der Mensch ist auch dann frei, wenn er es nicht merkt. 3. Juli 2018 Lasst uns reden! Wie frei ist der Mensch wirklich? Freiheit im Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaft und Religion Veranstaltungsort:

Mehr