Stand und Entwicklung des EEG 2017

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1 Stand und Entwicklung des EEG 2017 Prof. Dr. Thomas Schomerus RiOVG. Tagung Recht und Finanzierung von Erneuerbaren Energien im Ländlichen Raum Dienstag,

2 Agenda 1. Das EEG 2017 im Kontext der Energiewende 2. EEG 2017 Allgemeines 3. Windenergie 4. Solarenergie 5. Biomasse 6. Windenergie auf See 7. Speicher 8. Fazit euanmearns.com 2

3 Das EEG 2017 ist im Gesamtkontext der Energiewende zu sehen. EEG 2017 Atomausstieg Zukunft fossiler Kraftwerke Netzausbau Energieeffizienz EEG 2014 Ausbau erneuerbarer Energien Energiewende Europäische Dimension der Energiewende (Neue) geostrategische Herausforderungen (Elektro-) Mobilität Energ. Gebäudesanierung Kraft-Wärme- Kopplung Energieforschung Koordinierung der Energiewende Monitoring der Energiewende 3

4 Das EEG ist nicht die einzige Baustelle der Energiewende. 4

5 Vor allem im Wärme- und Verkehrssektor ist noch viel zu tun. Quelle: Kommission, Fortschrittsbericht Erneuerbare Energien vom , COM(2015) 293 final/2 5

6 Das gilt aber auch für den Strombereich: noch immer machen nicht-erneuerbare Energien 2/3 des Strommixes aus. 6

7 Deutschland ist anders als z. B. UK und NL auf gutem Wege, die EU-Ziele zu erfüllen. Kommission, Fortschrittsbericht Erneuerbare Energien vom , COM(2015) 293 final/2 7

8 Insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich ist eine Erfolgsgeschichte. 8

9 2015 war ein Rekordjahr für erneuerbare Energien im Stromsektor,

10 und Pfingstsonntag, 15. Mai 2016 war ein Rekordtag: zeitweise wurden ca. 82% des Stromverbrauchs mit erneuerbaren Energien gedeckt! energiewende.de/de/themen/-agothem- /Produkt/produkt/76/Agorameter/ 10

11 Für die verschiedenen Energieträger gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen. 11

12 Der entscheidende Schub für die Erneuerbaren Energien setzte mit dem EEG 2000 ein seitdem ist die Zahl der Regelungen exponentiell gestiegen. Ursprünglich: Kartellrecht (2 ) 1990: Stromeinspeisungsgesetz (4 ) 2000: EEG 2000 (13 ) Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien System garantierter Einspeisevergütungen 2001 EU-Erneuerbare Energien- Richtlinie Förderregelungen mit genauen Vorgaben für Mitgliedstaaten EEG 2004 (21 ) EEG 2009 (66 ) EEG 2012 (89 ) 2012: PV-Novelle EEG 2014 (104 ) EEG 2017 zzgl. WindSeeG (182 ) 20XX: Ende des EEG Rechtsverordnungen zum EEG: mind. noch einmal

13 Das EEG ordnet sich in das komplexe Gefüge des Energierechts ein. 13

14 Strom Können EEG-Umlage verlangen Nach dem (alten) Fördersystem des EEG ist grds. keine staatliche Intervention erforderlich. Verbraucher (außer Privilegierte ) Anlagenbetreiber Anschluss Abnahme Förderung (Marktprämie / Einspeisevergütung) Mehrkosten durch Förderung werden weitergereicht; Kennzeichnung gemäß Stromrechnung Ausgleich zwischen Ü-Netzbetreibern (AusglMechV) Stromhändler EEG-Umlage; anteilig gleiche Kosten für jedes EVU (2016: 6,354 ct/kwh) Strombörse EPEX Spotmarkt Merit-Order-Effect! Netzbetreiber 1 Niederspannung/ Mittelspannung 10/20 kv Strom Netzbetreiber 2 Hochspannung 110 kv Strom 4 Übertragungsnetzbetreiber Höchstspannung Übertragungsnetz kv 14

15 Das EEG 2014 führte zu einigen für den Erfolg der Energiewende bedenklichen Neuerungen, auch im Hinblick auf die Bürgerenergie, Anlagenregister Windenergie Verpflichtende Direktvermarktung Ausbaupfade offshore onshore Markt- und Netzintegration Nach EEG 2016 ab 2017: alle Solarenergie Biomasse Besondere Ausgleichsregelung Mindestabstand Windenergie (Änderung BauGB) EEG 2014 Eigenstromerzeugung und -verbrauch Grds. EEG- Umlagepflicht Biomasse Ausschreibung Vergütungssätze Freiflächen-PV Windenergie offshore onshore 15

16 die bisher eine tragende Säule der Energiewende ist und... Quelle: _Definition_und_Marktanalyse_von_Buergerenergie_in_Deutschland_ BBEn.pdf 16

17 zu erheblichen Nutzeneffekten führt. Gesellschaftliche Effekte Gestaltungsmöglichkeiten höheres Akzeptanzlevel Energiewirtschaftliche Effekte Erhöhung der Akteursvielfalt Einbindung /Mitbestimmung Finanzielle Beteiligung Information Akzeptanz Volkswirtschaftliche Effekte Regionale Wertschöpfung Arbeitsplätze Quelle: CE-Nutzen_Endbericht.pdf 17

18 Das Marktprämiensystem des EEG 2014 war noch bürgerenergieverträglich. Neues Fördersystem Quelle: Wustlich, BMWi, Das EEG 2014 ein Überblick,

19 Aber die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (2014/C 200/01) v fordern Ausschreibungen ab (126) Ab dem 1. Januar 2017 gilt Folgendes: Beihilfen werden im Rahmen einer Ausschreibung anhand eindeutiger, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien (66) gewährt, es sei denn, die Mitgliedstaaten weisen nach, a) dass nur ein Vorhaben oder Standort oder nur eine sehr begrenzte Zahl von Vorhaben oder Standorten beihilfefähig wäre oder b) dass eine Ausschreibung zu einem höheren Förderniveau führen würde (Verzicht auf Ausschreibung z. B. zur Vermeidung strategischen Bietverhaltens) oder c) dass eine Ausschreibung dazu führen würde, dass nur wenige Vorhaben verwirklicht werden (Verzicht auf Ausschreibung zur Vermeidung der Unterbietung). (109) Marktinstrumente wie Auktionen oder Ausschreibungen, an denen alle Erzeuger, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen, unter denselben Bedingungen auf EWR-Ebene teilnehmen können, dürften in der Regel gewährleisten, dass Subventionen mit Blick auf ihr vollständiges Auslaufen auf ein Minimum begrenzt werden. (127) Für Anlagen mit einer installierten Stromerzeugungskapazität von weniger als 1 MW und Demonstrationsvorhaben, ausgenommen Windkraftanlagen, für die als Grenzwert eine installierte Stromerzeugungskapazität von 6 MW oder 6 Erzeugungseinheiten gilt, können Beihilfen ohne Ausschreibung nach Randnummer (126) gewährt werden. 5% für ausl. Anbieter reserviert ( 5 Abs. 2 EEG 2017) 19

20 Agenda 1. Das EEG 2017 im Kontext der Energiewende 2. EEG 2017 Allgemeines 3. Windenergie 4. Solarenergie 5. Biomasse 6. Windenergie auf See 7. Speicher 8. Fazit 20

21 Das EEG 2017 (genauer: die EEG-Novelle 2017) tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. 21

22 Kern des EEG 2017 ist die Umstellung der Förderung erneuerbarer Energien von gesetzlich festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen. Leitgedanken des Gesetzgebers: Kosteneffizienz Wahrung der Akteursvielfalt Einhaltung des Ausbaukorridors Ausschreibungen für Anlagen ab 750 kw (Biomasse: 150 kw) Windenergie an Land Windenergie auf See (im Einzelnen: Windenergie-auf-See-Gesetz) Photovoltaik (auf Grundlage der Pilotausschreibungen für PV- Freiflächenanlagen) Biomasse 2 (3) EEG 2017 Die Höhe der Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien soll durch Ausschreibungen ermittelt werden. Dabei soll die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben. Nach wie vor keine Ausschreibungen für Wasserkraft, Geothermie, Deponiegas, Grubengas 22

23 Das EEG 2017 sieht eine Reihe von für alle Energieträger geltenden Änderungen vor. Mengensteuerung genaue Zielerreichung durch bestimmte Ausschreibungsvolumina Windenergie an Land : MW (brutto), ab 2020: (brutto) Windenergie auf See , MW PV (brutto) pro Jahr Biomasse : 150 MW (brutto), : 200 MW (brutto)jahr 1 Abs. 2 EEG 2017 (2) Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch zu steigern auf bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025, bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035 und 3. mindestens 80 Prozent bis zum Jahr Dieser Ausbau soll stetig, kosteneffizient und netzverträglich erfolgen. 23

24 Das Ausschreibungsverfahren folgt einem für alle Energieträger grds. gleichen Ablauf ( 28 ff. EEG 2017). Zuständige Stelle: Bundesnetzagentur Ausschreibungsobjekt: anzulegender Wert gleitende Marktprämie pay-as-bid (Gebotspreisverfahren) individueller Fördersatz Ausnahme: uniform-pricing (Einheitspreisverfahren) für Bürgerwindparks und kleine Biogas-Bestandsanlagen Ablauf: Bekanntmachung vor Ablauf der 6. Kalenderwoche vor Gebotstermin mit Ausschreibungsvolumen und Höchstwert Rücknahme bis Gebotstermin zulässig, danach Bindung an Gebot Sicherheitsleistung je nach Energieträger (Bürgschaft, Geldbetrag) Nach Gebotstermin Bekanntgabe der Ergebnisse durch BNetzA Berücksichtigung aller Gebote vom geringsten aufwärts, bis Menge erreicht ist Realisierungsfrist abhängig vom Energieträger Bei Nichtausschöpfung des Volumens: Erhöhung bei folgender Runde 24

25 Das EEG 2017 enthält eine Reihe von Ausschreibungs- Besonderheiten. Internationale Ausschreibungen Gegenseitigkeit Physischer Import Details: Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien- Verordnung (GEEV) Gemeinsame Ausschreibungen für Onshore Windenergie und PV : 400 MW/Jahr Innovationsausschreibungen (Rechtsverordnung) Verbot der Eigenversorgung für Strom aus ausgeschriebenen Anlagen ( 27a EEG 2017) 39j EEG 2017 Innovationsausschreibungen (1) Die Bundesnetzagentur führt in den Jahren 2018 bis 2020 Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien durch.. Auch können Gebote für Kombinationen oder Zusammenschlüsse verschiedener erneuerbarer Energien abgegeben werden. (2) Dabei soll sichergestellt werden, dass besonders netz- oder systemdienliche technische Lösungen gefördert werden, die sich im technologieneutralen wettbewerblichen Verfahren als effizient erweisen. 5 Abs. 2 EEG 2017 Soweit die Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen ermittelt werden, sollen auch Gebote für Anlagen im Staatsgebiet eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Umfang von 5 Prozent der jährlich zu installierenden Leistung bezuschlagt werden können. 39i EEG 2017 Gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (1) Die Bundesnetzagentur führt in den Jahren 2018 bis 2020 gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen durch. (2) Rechtsverordnung nach 88c. 27a Zahlungsanspruch und Eigenversorgung Die Betreiber von Anlagen, deren anzulegender Wert durch Ausschreibungen ermittelt worden ist, dürfen in dem gesamten Zeitraum, in dem sie Zahlungen nach diesem Gesetz in Anspruch nehmen, den in ihrer Anlage erzeugten Strom nicht zur Eigenversorgung nutzen. Ausgenommen 25 ist

26 Darüber hinaus wurden einige für alle Energieträger relevante Änderungen beschlossen. Doppelförderungs- oder Kumulierungsverbot: Marktprämie nur, wenn keine Stromsteuerbefreiung geltend gemacht wird ( 19 Abs. 2 EEG 2017) nach neuem Strommarktgesetz auch rückwirkend für EEG 2014 ab Ausfallvergütung nur noch für drei Monate ( 21 Abs. 1 EEG 2017) Direktvermarktung auch durch Anlagenbetreiber selbst möglich Fiktive Anlagenzusammenfassung ( 24 EEG 2017): als eine Anlage anzusehen, wenn 1. sie sich auf demselben Grundstück, demselben Gebäude, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden Neuer (alter) Anlagen- und Inbetriebnahmebegriff Einschränkung des Abweichungsverbots ( 7 EEG 2017) Regionalnachweise ( 53b, 79a EEG 2017) Verringerung um 0,1 Cent/kWh 26

27 Agenda 1. Das EEG 2017 im Kontext der Energiewende 2. EEG 2017 Allgemeines 3. Windenergie 4. Solarenergie 5. Biomasse 6. Windenergie auf See 7. Speicher 8. Fazit -und-umweltrecht/aktuelle-meldungen.html 27

28 Windenergie an Land ist von den Änderungen durch das EEG 2017 erheblich betroffen ( 36 ff. EEG 2017). Ausschreibungsvolumen geringer als bisheriger Zubau bzw MW (brutto) gegenüber ca MW (netto) in 2014 und MW (netto) in 2015 Kommende Ausschreibungsrunden ( 28 EEG 2017) 2017: drei Runden mit 800 bzw. je MW 2018/2019: vier Runden á 700 MW Ab 2020: je drei Runden á und zwei á 950 MW Abschlag im Falle von grenzüberschr. Anlagen Zubaubegrenzung in Netzausbaugebieten ( 36c EEG 2017) Späte Ausschreibung BImSchG-Genehmigung als Teilnahmebedingung ( 36 Abs. 1 EEG 2017) Keine Maximalgröße für Windparks Erlöschen des Zuschlags 30 Monate nach Bekanntgabe ( 36e EEG 2017) Strafzahlungen Keine Standortübertragung 28

29 Neu ist auch das einstufige Referenzertragsmodell für Windenergie an Land. Bei Inbetriebnahme bis Ende 2018: noch Geltung des zweistufigen Referenzertragsmodells (Grundwert, Anfangswert) - 46 EEG 2017 Sonderdegression ab : 1,05%/Monat Ab 2019: einstufiges Modell - nur noch ein anzulegender Wert ( 46b EEG 2017) 29

30 Bei der Berechnung des anzulegenden Werts für Windenergie an Land ab 2019 ist der Zuschlagswert für den Referenzstandort zugrundezulegen, wobei es auch auf die Windhöffigkeit des Standorts (Güte- und Korrekturfaktor) ankommt. Neuberechnung und rückwirkende Korrektur des Gütefaktors alle fünf Jahre ggf. Rückerstattung! 30

31 Quelle: BMWi, EEG Novelle 2017, Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses vom Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das einstufige Referenzertragsmodell vergleichbare Wettbewerbsbedingungen in ganz Deutschland schaffen. 31

32 Zur Erhaltung der Akteursvielfalt sieht das EEG 2017 Erleichterungen für Bürgerenergiegesellschaften vor. Gebote für bis zu sechs Windenergieanlagen mit bis zu 18 MW ( 36g EEG 2017) Keine BImSchG-Genehmigung erforderlich Stattdessen zertifiziertes Windgutachten Erstsicherheit von 15 Euro/kW Keine Bindung an Standort, sondern Landkreis 24 Monate längere Realisierungsdauer Gebotswert nach uniform pricing Voraussetzungen einer Bürgerenergiegesellschaft ( 3 Nr. 15, 36g EEG 2017) Mind. zehn natürliche Personen als stimmber. Mitglieder oder Anteilseigner Mind. 51% der Stimmrechte bei natürl. Personen mit Erstwohnsitz im Landkreis Kein Mitglied mit mehr als 10% der Stimmrechte 10%ige Beteiligung der Gemeinde, z. B. über Stadtwerke - 36g Abs. 3 Kein Zuschlag in letzten zwölf Monaten s. auch BüGemBeteilG M-V 32

33 Agenda 1. Das EEG 2017 im Kontext der Energiewende 2. EEG 2017 Allgemeines 3. Windenergie 4. Solarenergie 5. Biomasse 6. Windenergie auf See 7. Speicher 8. Fazit ungen-ansicht/datum/2015/10/09/deutscher-solarpreis-fuer-dieleuphana.html 33

34 Für Solaranlagen fallen die Änderungen geringer aus als bei Windenergie an Land ( 37 ff. EEG 2017). Weiterhin: Ausschreibungspflicht erst ab 750 kw Ausschreibungsvolumen künftig 600 MW/Jahr ( 28 Abs. 2 EEG 2017) Ausschließlich pay-as-bid-verfahren Künftig Ausschreibungen nicht mehr nur für Freiflächen-, sondern auch Gebäudeanlagen ( 37 EEG 2017) Länderöffnungsklausel: Öffnungsmöglichkeit für Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten ( 37c EEG 2017) Zuschlag grds. auf andere Standorte und Flächen übertragbar Keine Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften Klarstellung des Anlagenbegriffs: jedes Modul eigenständige Anlage ( 3 Nr. 1 EEG 2017) Verordnungsermächtigung für solare Mieterstrommodelle ( 95 Nr. 2 EEG 2017) Geringere EEG-Umlage, wenn Gebäudeanlage Strom von Bewohnern genutzt 34

35 Agenda 1. Das EEG 2017 im Kontext der Energiewende 2. EEG 2017 Allgemeines 3. Windenergie 4. Solarenergie 5. Biomasse 6. Windenergie auf See 7. Speicher 8. Fazit wuerzburg.ihk.de 35

36 Für Biomasseanlagen wird es ab 2017 Ausschreibungen geben, sowohl für Bestandsanlagen wie auch für neue Anlagen. Ausschreibungsvolumen: : 150 MW (brutto) : 200 MW (brutto) Brutto = Stilllegungen und Leistungsreduzierungen nicht berücksichtigt Volumen bezieht sich auf installierte Leistung, Förderung aber nur für max. 50% der erzeugbaren Strommenge Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht Anlagen bis 150 kw Inbetriebnahme vor und Genehmigung vor Freiwillige Teilnahme möglich Höchstgrenze 20 MW Eine Ausschreibung pro Jahr Gemeinsam für Bestands- und neue Anlagen Max. Gebotspreis neue Anlagen: 14,88 Cent/kWh, Bestandsanlagen: 16,9 Cent/kWh Keine technologiespez. Unterscheidungen 36

37 Einmal pro Jahr am 1. September erfolgt eine Ausschreibung für Biomasseanlagen. Voraussetzungen für die Teilnahme bei Neuanlagen Noch keine Inbetriebnahme erfolgt Späte Ausschreibung: Spätestens drei Wochen vor 1.9. Bau- bzw. BImSchG-Genehmigung Meldung an Anlagenregister Eigenerklärung des Bieters, dass Genehmigungsinhaber und kein Zuschlag aus früherer Ausschreibung Bei Zuschlag: Inbetriebnahme innerhalb 24 Monaten Förderbedingungen: Förderdauer: 20 Jahre ab Inbetriebnahme Bei Anlagen >100kW: Förderung nur für Jahresdurchschnittsleistung von 50% des Werts der installierten Leistung Maisdeckel: höchstens 50% Mais o.ä. (2019:47%, ab 2021: 44%) 37

38 Neuerdings können auch Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2017 an Ausschreibungen teilnehmen. Rahmenbedingungen Bisheriger Förderanspruch besteht zum Zeitpunkt der Ausschreibung für höchstens acht Jahre Begrenzung des anzul. Werts auf durchschnittl. Höhe des anzul. Werts für drei vorausgegangene Kalenderjahre in der jew. Anlage Ermittlung im Einzelfall schwierig Gebotshöchstwert: 16,9 Cent/kWh Anlagen bis 150 kw: uniform-pricing-verfahren Begrenzung der Förderung auf zehn Jahre Betreiber kann Beginn innerhalb Spanne bis drei Jahre nach Zuschlag frei wählen Volleinspeisungsgebot ( 27a EEG 2017) Bedarfsorientierter flexibler Betrieb muss durch Umweltgutachter nachgewiesen werden 38

39 Agenda 1. Das EEG 2017 im Kontext der Energiewende 2. EEG 2017 Allgemeines 3. Windenergie 4. Solarenergie 5. Biomasse 6. Windenergie auf See 7. Speicher 8. Fazit 39

40 Das Ausschreibungsverfahren für Offshore-Windparks wird durch das Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt. WindseeG zusammen mit EEG 2017 verabschiedet Zentrales System: staatliche Voruntersuchung und Beplanung der relevanten Meeresflächen Nur Gebote bzgl. vorentwickelter Flächen Ausschreibungen ab

41 Agenda 1. Das EEG 2017 im Kontext der Energiewende 2. EEG 2017 Allgemeines 3. Windenergie 4. Solarenergie 5. Biomasse 6. Windenergie auf See 7. Speicher 8. Fazit 41

42 Die Förderung von Speicheranlagen ist nach wie vor unzureichend. Stromspeicher sind Letztverbraucher und Stromerzeugungsanlagen zugleich. Aber: künftig sind netzgekoppelte Speicher, die zwischengespeicherten Strom ins Netz zurückspeisen, von Doppelbelastung bei EEG-Umlage befreit. 42

43 Aber der Teufel liegt oft im Detail: 27a EEG 2017 behindert z. B. Power2Gas-Anlagen. Direktleitungen zur Eigenversorgung oder zum direkten Verkauf von Strom an Dritte unzulässig Ziel: Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen Sanktion: bei Verstoß Verlust des Förderungsanspruchs für ein Jahr Systemstabilisierungsmaßnahmen wie windparknaher Betrieb von Power2Gas-Anlage unmöglich 43

44 Agenda 1. Das EEG 2017 im Kontext der Energiewende 2. EEG 2017 Allgemeines 3. Windenergie 4. Solarenergie 5. Biomasse 6. Windenergie auf See 7. Speicher 8. Fazit 44

45 Das EEG 2017 eröffnet eine neue Phase der Energiewende. Die Umstellung auf Ausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe verkompliziert das Verfahren. Am stärksten betroffen ist die Windenergie. Neben der Ausschreibung wird für Windenergie an Land ab 2019 ein einstufiges Referenzertragsmodell eingeführt, einschließlich des Risikos einer Rückzahlungspflicht des Betreibers. Die Förderung der Windenergie auf See wird in einem eigenen WindSeeG geregelt und damit völlig vom normalen EEG abgekoppelt. Bei der Biomasse ist der Gesetzgeber den Betreibern durch eine leichte Erhöhung des Ausbauvolumens etwas entgegengekommen. Zudem eröffnet die Einbeziehung von Bestandsanlangen in das Ausschreibungsverfahren gewisse Chancen. Dies reicht aber nicht, um den abzusehenden Rückbau der Altanlagen zu kompensieren. 45

46 Quellen Energien/eeg-2017-wettbewerbliche-verguetung.html von Bredow/Valentin/Herz, Das EEG 2017, vbvh- Sondernewsletter, 2016 BMWi, EEG-Novelle 2017, Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses vom Bundesrat, Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien, Drs. 355/16 vom Bundestag, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG 2016), Drucksache 18/8860 vom

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