Häusliche Gewalt Management von Hochrisikofällen
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- Ina Jaeger
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1 Häusliche Gewalt Management von Hochrisikofällen Eleonore Tatge, Polizeiinspektion Lüneburg,
2 Runder Tisch gegen Gewalt in der Familie Amtsgericht Ärtzekammer BISS (Beratungs-und Interventionsstelle) Diakonieverband Frauen helfen Frauen e.v. (Frauenhaus) Gleichstellungsbeauftragte Stadt/Landkreis Kinder-und Jugendpsychiatrie Kinderschutzbund Kirchenkreis Landkreis Lüneburg Migrationsdienste Opferhilfebüro Psychiatrisches Klinikum Lüneburg Polizeiinspektion Lüneburg/L.-D./Ue. Staatsanwaltschaft Städtisches Klinikum Stadt Lüneburg Universität Leuphana
3 Runder Tisch gegen Gewalt in der Familie Am Runden Tisch Lüneburg sitzen seitens der Polizeiinspektion Lüneburg/L.-D./Ue.: die Beauftragte für Kriminalprävention ein Dienstabteilungsleiter des Einsatz- und Streifendienstes ein Beamte/r Ermittlungsdienst
4 In Fällen Häuslicher Gewalt kommt es immer wieder zu dramatischen Taten bis hin zu Tötungsdelikten. Eine genaue Vorhersage der Gewalteskalation ist nicht möglich!
5 Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung: (Zitat:. Fallmanagement zur Deeskalation bei häuslicher Gewalt und Stalking,MJ,MS,MI, LPR) Jeder Vertreter einer Profession im Fallmanagement hat die Verarbeitung selbst erhobener Daten und die Entgegennahme und anschließende Verarbeitung eigenverantwortlich zu prüfen.
6 Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung: (s. Fallmanagement zur Deeskalation bei häuslicher Gewalt und Stalking,MJ,MS,MI, LPR) Besondere Beachtung finden: - Geeignetheit - Erforderlichkeit - Zweckbindung
7 Rechtsgrundlage zur Datenübermittlung, Zweckbindung: In Fällen der Gefahrenabwehr entfällt die Anhörungspflicht. Regelfall dürfte jedoch sein, dass zumindest die gefährdete Person eingewilligt hat.
8 Vereinbarung des Runden Tisches: Bei den kleinsten Anzeichen von Gewalteskalationsrisiken werden frühzeitig Maßnahmen getroffen, die das Risiko für die Opfer minimieren.
9 Indikatoren für Risikofälle: Ausmaß der Anlasstat Vorgeschichte der Gewalt (Gewaltspirale, Zunahme der Gewalt) Begleitumstände (aktuelle Situation) psychologischer Hintergrund (z.b. fehlende Impulskontrolle, bzw. überkontrolliertes Verhalten beim Täter)
10 Die Entscheidung, ob ein Risikofall vorliegt, wird nach Hinweisen/Aussage des Opfers durch die fachliche Einschätzung der Unterstützungsfachkraft oder der Polizei getroffen.
11 Jede am Runden Tisch beteiligte Institution, die einen vermeintlichen Risikofall erkannt hat, kann schnell und unbürokratisch eine Einzelfallbesprechung einberufen.
12 Die festen Termine des Runden Tisches können für Besprechungen weiterhin genutzt werden, jedoch nur dann, wenn die zeitliche Nähe gegeben ist. Außerhalb der Sitzungen sind zu beteiligen: - die involvierten helfenden Institutionen - BISS - Polizei - Staatsanwaltschaft - Jugendamt (wenn Kinder in der Familie leben)
13 Besprochen werden: - Kriterien zur besseren Einschätzung der Lage - Möglichkeiten des umfassenden Schutzes für die Opfer - ggf. auch für die Unterstützungseinrichtungen - ein Sicherheitsplan wird erstellt und in die Wege geleitet, wenn das Opfer zustimmt.
14 - Ein Kurzprotokoll ist zu fertigen und verbleibt bei der Polizei. - Zur weiteren Bearbeitung sind Risikofälle als Sofortvorgang von der Polizei ohne zeitliche Verzögerung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten - Von dort werden erforderlichen Maßnahmen getroffen, z.b. Einsatz des AJSD.
15 Ansprechperson bei der Polizei ist die Leitung 1. Fachkommissariat Diese bezieht ein: - die Leitung des Einsatz- und Streifendienstes - zuständige Sachbearbeitung - die Einsatzleitstelle
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