Vortrag anlässlich der Fachtagung "233 Tage eanv - Chaos oder professioneller Start?" am 19. November 2010 in Rostock Thomas Prenzer

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1 Die eanv Verbandslösung Vortrag anlässlich der Fachtagung "233 Tage eanv - Chaos oder professioneller Start?" am 19. November 2010 in Rostock Thomas Prenzer

2 Benötigen Sie besondere Soft- oder Hardware? JA, und zwar a) einen internetfähigen PC (mögl. Windows-basierend; bei anderen Systemen bitte erst prüfen lassen und eventuell notwendige Einstellung vornehmen) b) PC-Drucker c) eine qualifiziertesignaturkarte und ein entsprechendes Lesegerät (mit Software) d) Eigene Software zum Verwalten der Nachweise und Registratur oder alternativ ein Internetportal mit diesen Fähigkeiten

3 Was müssen Sie tun, um an der eanv teilnehmen zu können? Registrierung über ein Portal (Eingang) kostenlos über das von den Ländern zur Verfügung gestellte Portal("Länder-eANV"), oder Sie verwenden die verschiedenen auf dem Markt befindlichen Anbieter (z.b. über

4 Ja 250 BGS/a? Nein Datenhaltung außer Haus? AWI-Software vorhanden? Ja Nein Ja Nein AWI-Software vorhanden? AWI-Software vorhanden? Datenhaltung außer Haus? Datenhaltung außer Haus? Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Dienstleister Länder-eANV Standardsoftware: Hersteller ansprechen Dienstleister 1 Länder-eANV Entsorger 2 eanv-software anschaffen 3 Eigenentwicklung: eanv-modul hinzu fügen 4 eanv-software anschaffen Quelle: eanv kompakt, WEKA Media GmbH & Co. KG, 2009

5 Wer ist berechtigt qualifizierte Signaturkarten auszustellen? T-Telesec (Deutsche Telekom AG) SignTrust (Deutsche Post AG) D-Trust (Bundesdruckerei) S-Trust (Sparkassen-Verlagsgruppe) TC TrustCenter (in Hamburg)

6 Benötigen Sie die qualifizierte Signaturkarte bereits zur Registrierung? NEIN (wäre aber besser), aber ohne qualifizierte Signaturkarte kann kein Nachweisbeleg signiert (elektronische Unterschrift) werden. Es ist daher unbedingt notwendig, sofort nach der Registrierung eine Signaturkarte zu bestellen.

7 Warum kann man die Signaturkarte nicht verleihen? Ganz einfach: Es ist verboten! Die Signaturkarte ist streng persönlich. Es ist eine Straftat, die gesetzlich geahndet wird!

8 Wenn eine Signaturkarte freigeschaltet wird, kann man diese dann auch begrenzen? JA,man kann die Signaturkarte für bestimmte Aufgaben (z.b. Bankgeschäfte, eanv-verfahren, etc.) beschränken. HINWEIS: Die Laufzeit einer Signaturkarte ist zeitlich begrenzt, in der Regel 2-4 Jahre!

9 Wer im Unternehmen muss eine Signaturkarte besitzen? Jedes Unternehmen (größenabhängig) sollte mindestens 2 Personen mit Signaturkarten ausstatten, denn die Signaturkarte ist wie der persönliche Fingerabdruck: PERSONENgebunden! Es gibt KEINE Firmen-Signaturkarte!

10 Was ist Diese Website ist eine Schlüsselseite zum Einstieg in das eanv-verfahren und kann später auch zum Erwerb von Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen, Registerführung etc. genutzt werden. Sie wurde von verschiedenen Verbänden erstellt, um den Mitgliedern alle erforderlichen Wege über eine Plattform anbieten zu können.

11 Brauchen Sie eine Schulung zur Nutzung der eanv? Grundsätzlich NEIN. Hilfreich ist es allerdings, wenn ein Mitarbeiter auch im Hinblick auf die Datenschutzrechte der Signaturkarte ausreichend informiert wird und im Umgang mit der komplexen Thematik geschult ist.

12 Wo findet man die rechtlichen Hintergrund-Informationen? Auf unserer Webseite sind alle rechtlichen Hintergründe niedergeschrieben. Besonders unter Einsteiger-Info ist alles im Detail beschrieben.

13 Inhalt der Einsteiger-Info: 1. Was bedeutet eanv? 2. Wer ist von der Änderung betroffen? 3. Welche Fristen gelten für das eanv? 4. Was ändert sich bei den Dokumenten und der Registerführung? 5. Digitale Signatur 6. Die einfache Verbandslösung für Erzeuger, Einsammler/Beförderer und Entsorger

14 Inhalt der Einsteiger-Info: 7. Wie kann ich von der Verbandslösung des Portals profitieren? 7.1. Begleitscheinabwicklung: Anmeldung / Registrierung / Rechnung / Freischaltung 7.2. elektronische Signatur (Lesegerät und Signaturkarten) 7.3. Schulungen zur elektron. Begleitscheinabwicklung und Signatur 8. Partner und Ansprechpartner der Verbandslösung -Portal 9. Was sollten Sie jetzt unbedingt erledigen 10. Rechtsgrundlagen 11. Weitere Infos und Links

15 Kann man im Internet eine DEMO-Version ansehen und/oder probieren? Ja, Auf derwww.e-anv.degibt es links den Link: "PORTAL" und hier kann man sich nicht nur zum Portal anmelden, sondern auch an einer Demo-Version die verschiedenen Schritte, z.b. als Erzeuger einen Entsorgungsnachweis anlegen oder als Beförderer einen Begleitschein ausfüllen, vornehmen, probieren und üben!

16 Können auch Nichtmitglieder/Kunden/Abfallerzeuger dieses Portal nutzen? JA, das Portal ist für jedermann zugänglich. Die Kosten hierfür: 40,-- für Mitglieder / 60,-- für Nichtmitglieder für die Registrierung + mind. 30,-- Guthaben-Einzahlung ("Voucher" 30/60/240) für die ersten Entsorgungsnachweise bzw. Begleitscheine oder Übernahmescheine. Die Preise für einen Begleitschein bewegen sich zwischen 3,-- (Entsorger) und 1,50 (Erzeuger/Beförderer)

17 Welchen Vorteil bietet das Portal? Das e-anv.de-portal nutzt die bewährte Technik und die langjährige Erfahrung von "ebegleitschein" des Betreibers BIFA(seit 2001); Alle gesetzlich geforderten Features (inkl. vollständiger Registerführung und Bearbeitung von Behördenanträgen/-anfragen); Zusätzliche Features, die das Arbeiten effizient und sicher gestalten; Von jedem PC mit Internetanschluss und Kartenlesegerät nutzbar: Keine weitere Beschaffungskosten / Fixkosten / Software-Installation etc.

18 Haben Sie Fragen? Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Thomas Prenzer Entsorgergemeinschaften Nord Eiffestr. 462, Hamburg

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