Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen

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1 ekom21 KGRZ Hessen, Postfach , Kassel Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts epr21-hotline Oktober 2009 Ihr Schreiben Unser Zeichen elektronisches Personenstandsregister (epr21) Bestellung der Signaturkomponenten Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie sich für den Einsatz des elektronischen Personenstandsregisters (epr21) entschieden haben, benötigen wir von Ihnen zunächst die Bestellung der Software epr21 ggf. inkl. der elektronischen Sammelakte. Außerdem benötigen Sie weitere Komponenten, wie z. B. die Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur, eine entsprechende Software und ein Kartenlesegerät. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der Anlage. Neben der Bestellung epr21 mit/ohne Sammelakten-Client müssen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Beantragung der Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur 2. Bestellung der Signaturkomponenten Zu 1. Beantragung der Signaturkarte Die Signaturkarte muss bei einem sog. Trust-Center beantragt werden. Sie können die Karte bei verschiedenen Anbietern bestellen, die qualifizierte Zertifikate ausstellen (siehe Anlage). Wir haben auf unserer Internetseite den Link zu dem Zertifikatsanbieter D-Trust geschaltet. Dort finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie vorgehen müssen. Wenn Sie unserem Link auf eine eigene Seite bei D-Trust folgen, erhalten Sie auf die Karte einen Nachlass. Die Abrechnung erfolgt mit D-Trust direkt. Vom Zeitpunkt der Beantragung bis zur Freischaltung können bis zu 6 Wochen. Jeder Standesbeamte, der Beurkundungen vornehmen will, benötigt eine eigene Karte. Lediglich Standesbeamte, die ausschließlich Eheschließungen durchführen, diese aber nicht selbst beurkunden (z. B. Bürgermeister) benötigen keine eigene Karte, wenn ein anderer Standesbeamter die Beurkundung durchführt. Sitz der Körperschaft: Gießen Geschäftsstelle Darmstadt: Bartningstr Darmstadt Telefon Telefax Geschäftsstelle Gießen: Carlo-Mierendorff-Straße Gießen Telefon Telefax Geschäftsstelle Kassel: Knorrstraße Kassel Telefon Telefax

2 - 2 - Zu 2. Bestellung der Signaturkomponenten Diesem Schreiben ist ein Bestellformular beigefügt, mit dem Sie die erforderlichen Signaturkomponenten bestellen können. Die Signaturkomponenten kosten einmalig 140,00 je Arbeitsplatz. Die jährlichen Kosten betragen 25,00 je Arbeitsplatz. Bitte teilen Sie uns mit der Bestellung die Anzahl Ihrer Arbeitsplätze mit. Die Signaturkomponenten bestehen aus dem Kartenlesegerät, der entsprechenden Client-Software und den Signatur-Server-Komponenten. Die Installation und Freischaltung der Software (mit einer gültigen Signaturkarte) sollte bei den Anwendern, die Autista weiterhin autonom betreiben oder die den Sammelakten-Client bestellt haben, durch uns durchgeführt werden. Anwender, die Autista im ASP-Betrieb einsetzen, können die Kartenlesegeräte selbst anschließen. Die Installation der Signatursoftware entfällt beim ASP-Betrieb von Autista. Die Berechnung des Installation erfolgt nach Aufwand (90,00 /Std. zzgl. Fahrtkosten). Wir rechnen mit einem Aufwand von ca. 0,5 bis 1 Stunde je Arbeitsplatz. Für Rückfragen steht Ihnen unsere epr21-hotline unter der Telefon-Nr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Detlev Folgmann Unternehmensbereichsleiter Kunden- und Produktmanagement Anlagen: Elektronische Personenstandsregister - Komponenten für die qualifizierte Signatur Bestellbogen

3 - 3 - Elektronische Personenstandsregister Komponenten für die qualifizierte Signatur Nach 9 Abs. 2 Entwurf der Personenstandsverordnung (E-PSTV) enthalten die Registereinträge in den elektronischen Personenstandsregistern neben den für die Personenstandsfälle notwendigen Beurkundungen erforderlichen Daten nach dem Personenstandsgesetz u. a. auch die dauerhaft überprüfbaren elektronischen Signaturen des beurkundenden Standesbeamten. Für die Abwicklung der qualifizierten Signatur im Rahmen der elektronischen Registerführung werden folgende Komponenten benötigt: - Persönliche Signaturkarte mit qualifizierter Signatur - Serversoftware für die Überprüfung qualifizierter Signaturen im Rahmen der Beurkundung und weiteren Bearbeitung - Software für die Sicherstellung der dauerhaften Überprüfbarkeit der Signaturen - Software zum Erzeugen qualifizierter Signaturen im Fachverfahren - Kartenlesegeräte Persönliche Signaturkarte mit qualifizierter Signatur Bei der qualifizierten Signatur handelt es sich um die elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG) ( und der Signaturverordnung (SigV) ( Hierbei handelt es sich um die persönliche elektronische Unterschrift des Karteninhabers. Das Antragsverfahren nach SigG und SigV stellt daher höchste Ansprüche an die Sicherheit des Verfahrens. Da die ekom21 - KGRZ Hessen selbst kein Zertifizierungsanbieter ist, können Sie die Signaturkarten entweder über den Link auf unserer Seite oder bei jedem anderen Zertifikatsanbieter beantragen. Mit dem Link auf unserer Seite werden Sie auf die Seite des Zertifikatsanbieters D-Trust weitergeleitet. Bitte füllen Sie diesen Antrag online aus und senden ihn an D- Trust ab. Gleichzeitig drucken Sie bitte den Antrag auf Papier aus und unterschreiben diesen handschriftlich. Bitte kopieren Sie dann Ihren Personalausweis oder Reisepass und unterschreiben die Kopie. Mit diesen Unterlagen und dem echten Ausweisdokument gehen Sie bitte in jede beliebige Postfiliale und führen dort das sog. Post-Ident-Verfahren durch. Die Beschäftigten der Post bestätigen Ihre Identität und leiten die schriftlichen Antragsunterlagen an den Zertifikatsanbieter weiter. Nach einigen Tagen erhalten Sie dann die notwendigen Unterlagen (Empfangsbestätigung usw.) und können - wenn Ihr Kartenlesegerät installiert ist - Ihre persönliche qualifizierte Signatur freigeben. Sie werden vom Zertifikatshersteller entsprechend über das Freigabeverfahren informiert. Erst nach Bestätigung des Erhalts der Karte beim Zertifikatshersteller wird die Karte frei geschaltet. Die Kosten für die Signaturkarten rechnen Sie bitte direkt mit dem Zertifikatsanbieter ab. Sie erhalten eine Rechnung. Grundsätzlich können Sie Ihre Signaturkarte bei jedem zugelassenen Zertifikatshersteller beantragen. Wir haben bisher die Signaturkarten von D-Trust und TeleSec getestet. Beachten Sie bitte, dass Sie nur dann in die elektronischen Personenstandsregister beurkunden können, wenn Sie eine persönliche qualifizierte Signatur besitzen. Die Signatur ersetzt Ihre handschriftliche Unterschrift.

4 - 4 - Serversoftware für die Überprüfung qualifizierter elektronischer Signaturen im Rahmen der Beurkundung und der weiteren Bearbeitung Aufgrund der Architektur des Gesamtsystems ist es selbstverständlich erforderlich, dass Ihre vom Fachverfahren an die Personenstandsregister übergebenen, mit qualifizierter Signatur versehenen Dokumente, vor dem Speichern im Register auf Gültigkeit und Validität überprüft wird. Die hierfür notwendige Software prüft vor jedem Speichern im Register und vor jeder weiteren Bearbeitung im Fachverfahren, ob die qualifizierte Signatur zum Zeitpunkt der Ausstellung gültig war. Hierfür wird online eine Verbindung zum Zertifikatshersteller (Trust-Center) hergestellt. Darüber hinaus ist es möglich, unabhängig von einem Fachverfahren (ggf. durch die Aufsichtsbehörden), jederzeit eine Signaturprüfung anzustoßen. Die für diese Prüfungen erforderliche Software und die laufenden Kosten für die Überprüfung der Signaturen sind in den genannten Einmalkosten und den laufenden jährlichen Kosten enthalten. Software für die Sicherstellung der dauerhaften Überprüfbarkeit der Signaturen Nach 17 Signaturverordnung (SigV) i. V. m. den Vorschriften des PStG und der E-PStV müssen die qualifizierten Signaturen dauerhaft erhalten bleiben. Grundsätzlich laufen Signaturen nach Zeitablauf ab. Um sicherzustellen, dass diese Signaturen auch dauerhaft rechtsgültig archiviert werden können, müssen diese Signaturen einem sog. Zeitstempel versehen werden. Die Kosten für diese Software sind ebenfalls in den genannten Einmalkosten und den laufenden jährlichen Kosten enthalten. Software zum Erzeugen qualifizierter Signaturen im Fachverfahren Die Registereinträge in den elektronischen Personenstandsregistern (XML-Format und PDF/A) werden im Fachverfahren erzeugt und dem Register übergeben. Die sog. Client-Software stellt sicher, dass die Signaturen an den entsprechenden Dokumenten im Fachverfahren angebracht werden können. Die Kosten sind ebenfalls in den Einmalkosten und den laufenden jährlichen Kosen enthalten. Kartenlesegeräte (Signaturerstellungseinheiten) Zum Erzeugen qualifizierter Signaturen benötigen Sie an jedem Arbeitsplatz ein Kartenlesegerät. Diese sog. sicheren Signaturerstellungseinheiten müssen nach 17 SigG i. V. m. 15 SigV besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das angebotene Kartenlesegerät entspricht diesen Anforderungen und muss an jedem Arbeitsplatz installiert sein. Die Kosten für die Kartenlesegeräte sind in den Einmalkosten enthalten. Die Garantie beträgt zwei Jahre. Zusätzliche jährliche Kosten entstehen Ihnen keine.

5 - 5 - FAXANTWORT ekom ekom21 - KGRZ Hessen Fachbereich Agentursoftware/Soziales Knorrstraße Kassel Bestellung der Signaturkomponenten für epr21 Name der Verwaltung: Ansprechpartner: Tel.-Nr. / / Wir bestellen die Signaturkomponenten für epr21 zum einmaligen Preis von 140,00 je Arbeitsplatz. Es entstehen jährliche Kosten von 25 je Arbeitsplatz. Es sollen Arbeitsplätze eingerichtet werden. Die einmaligen und die jährlichen Kosten für die Karte mit qualifizierter elektr. Signatur sind in den o. g. Signaturkomponenten nicht enthalten. Die Signaturkomponenten o sollen durch die ekom21 installiert werden*, o sollen per Kurier zugeschickt werden. * Die Installation wird nach Aufwand abgerechnet (90,00 /Std.) zzgl. Fahrtkosten Bemerkungen: Ort, Datum Unterschrift Alle o. g. Preise zzgl. MwSt.

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