Elektronische Abfallnachweisführung - das eanv -

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1 MERKBLATT Elektronische Abfallnachweisführung - das eanv - Kurzanleitung & Checkliste Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung mit den Zielen: - Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien - Bürokratieentlastung für Abfallbehörden und betroffene Wirtschaft sowie Effizienzsteigerung der abfallrechtlichen Überwachung auch durch Einführung der elektronischen Abwicklung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens (eanv). Rechtliche Basis: Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (Krw-/AbfG) Nachweisverordnung (NachwV) Stand: 12/2010 Ansprechpartner: Monique Thalheim Tel.: Fax: thalheim@chemnitz.ihk.de Hinweis: Das Merkblatt wurde sorgfältig erstellt. Dessen ungeachtet können wir keine Gewähr übernehmen und schließen deshalb jede Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung des Merkblattes aus. Evtl. Verweise und Links stellen keine Empfehlung der Kammer dar. Industrie- und Handelskammer Chemnitz Postanschrift: Postfach Chemnitz l Büroanschrift: Straße der Nationen Chemnitz Tel.: l Fax: l chemnitz@chemnitz.ihk.de l Internet:

2 Merkblatt eanv Seite 2 Stand 12/2010 Einführung Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung am 1. Februar 2007 wurden die Weichen gestellt für die heute vorgeschriebene elektronische Abwicklung des Abfallnachweisverfahrens für gefährliche Abfälle (eanv). Die dazugehörige, ebenfalls am 1.Februar 2007 in Kraft getretene Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung beinhaltet die grundlegend novellierte NachwV - das in Verbindung mit dem Krw-/AbfG maßgebliche Regelwerk zur Umsetzung des eanv. Seit dem 1. April 2010 ist damit die elektronische Nachweisführung für alle am Prozess der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten zur Pflicht geworden, d.h. für Abfallerzeuger, -beförderer, -einsammler und -entsorger sowie die zuständigen Behörden. Am 1. Februar 2011 endete die letzte Übergangsfrist mit der Einführung der Pflicht zur elektronischen Unterzeichnung der Nachweisdokumente für alle Beteiligten. Ausgenommen von der Pflicht zur Umstellung auf elektronische Abläufe in der Abfallnachweisführung sind Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung und der Entsorgung von Kleinmengen (< 2t/a). Checkliste Am Abfallnachweisverfahren Beteiligte (Führung eigener Entsorgungsnachweise, Begleitscheine), die nun auf elektronische Abläufe umstellen müssen, benötigen mindestens: A: einen PC mit Internetzugang. B: ein elektronisches Postfach bei der virtuellen Poststelle (VPS) via Registrierungsantrag auf der Webseite der Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) C: Software zur elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens. Um die richtige Entscheidung treffen zu können, müssen Sie sich im Vorfeld fragen, welche Anforderungen die Lösung erfüllen muss, z.b.: 8 Wie groß ist Ihr Unternehmen? 8 Wie viele Vorgänge müssen im Jahr bewältigt werden? 8 Haben Sie spezielle Gegebenheiten und individuelle Abläufe im Unternehmen, die eine Standardlösung nicht bedienen kann? Wie sieht Ihre IT-Struktur aus? 8 Benötigen Sie eine möglichst komfortable Lösung mit hohem Service- und Supportanteil oder steht der Kostenaspekt im Vordergrund? Danach entscheidet sich, welche Lösung für Sie in Frage kommt: a) Lösung der Länder, das sog. Länder-eANV, Zugang unter (gut geeignet für kleinere Unternehmen bzw. Unternehmen mit wenigen Entsorgungsvorgängen pro Jahr (max. 100), kostenlos, geringerer Komfort, keine Registerfunktion) a) Erwerb einer Software (bereits etablierte Lösung, höhere Anschaffungskosten, geringere laufende Kosten, Aufwand & Anforderungen an Softwarebetreuung, Hardware, z.b. sinnvoll bei bestehender Abfallmanagementsoftware zur Ergänzung einer Schnittstelle zur ZKS )

3 Merkblatt eanv Seite 3 Stand 12/2010 b) Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Plattform eines Providers (Providerlösung) (geringere Einstiegskosten, höhere laufende Kosten, kein Pflegeaufwand für die Software, Support- und Dienstleistungsangebot hoch, Delegation von Aufgaben möglich z.b. Automatische Registerführung) c) Entwicklung einer eigenen Lösung (geeignet für größere Unternehmen mit spezifischen Anforderungen, hoher Aufwand) Anbieterauswahl (pdf-datei) unter oder D: eine Signaturausstattung für die elektronische Unterzeichnung der Dokumente: a) Kartenlesegerät - Sicherheitsklasse 2 (Tastatur am Gerät) oder höher - unbeschädigte Sicherheitsversiegelung (Aufkleber Unterseite) Bei vielen Anbietern, auch im Paket mit der Signaturkarte erhältlich. b) qualifizierte elektronische Signatur (Signaturkarte), - Laufzeit 2, 4 oder max. 5 Jahre (Signaturgesetz) - qualifizierte elektronische Signatur auch mit Multisignaturkarte möglich (nach Aktivierung der Karte durch PIN-Eingabe können mehrere Dokumente nacheinander signiert werden) - bei verschiedenen Zertifzierungsdienstanbietern erhältlich Anbieterliste auf der Webseite Bundesnetzagentur: einsehbar. Zusätzlich bietet Ihre IHK einen Registrierservice für die Beantragung einer qualifizierten elektronischen Signatur an. Lassen Sie sich beraten. Achtung: Im Rahmen der Beantragung ist die Identifikation des Karteninhabers vorgeschrieben, dieses Verfahren kann durchgeführt werden z.b. in Postfilialen (Post- Identverfahren), in ausgewählten Sparkassenfilialen (S-Trust), in der IHK Chemnitz (IHK- Registrierservice / D-Trust). Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument. E: Unterschriftsberechtigungen und Vertretungsregelungen Vor der Beantragung der Signaturkarten ist nochmals genau zu prüfen, wer im Unternehmen zum Signieren berechtigt ist und welche Vertretungsregelungen bestehen, da die qualifizierte Signatur personengebunden ist. Es gibt z.b. folgende Optionen: - bei der Personengesellschaft der Inhaber - bei einer Kapitalgesellschaft der/die zeichnungsberechtigte(n) Personen lt. Eintrag HRG - eine/mehrere delegierte Person(en) durch schriftliche Bestellung z.b. im Arbeitsvertrag

4 Merkblatt eanv Seite 4 Stand 12/2010 Ansprechpartner Untere Abfallbehörden, Umweltamt Zuständige Behörden und damit Ansprechpartner für Fragen hinsichtlich des Vollzuges der Überwachung und Kontrolle der Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Rahmen des Nachweisverfahren sind die Landkreise und Kreisfreie Städte (Chemnitz, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis. Postanschrift der Behörde Telefon-, Faxnummer, Dienstsitz Kreisfreie Stadt 1 Stadt Chemnitz Chemnitz Landkreise 2 Landratsamt Erzgebirgskreis Postfach Annaberg-Buchholz 3 Landratsamt Mittelsachsen Postfach Freiberg 4 Landratsmt Vogtlandkreis PF Plauen 5 Landratsamt Zwickau Robert-Müller-Straße Zwickau T.: F.: T.: F.: T.: F.: T.: F.: T.: F.: Markt Chemnitz Paulus-Jenisius-Straße Annaberg-Buchholz Frauensteiner Straße Freiberg Neundorfer Straße 94/ Plauen Robert-Müller-Straße Zwickau Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat 41: Wertstoffwirtschaft Marco Krebs Tel.: Marco.Krebs@smul.sachsen.de Landesknotenstelle Sonderabfall* Tel.: (Allgemeine Anfragen, länderübergreifende Vorgänge) bzw. Tel.: (Betrieb ASYS, eanv) Sonderabfall.lfulg@smul.sachsen.de * Das Referat Wertstoffwirtschaft im Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist Landesknotenstelle Sonderabfall für den Freistaat Sachsen.

5 Merkblatt eanv Seite 5 Stand 12/2010 Informationsquellen zum eanv: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall Vollzugshilfe zum Abfallnachweisverfahren: LAGA-Mitteilung 27 Zentrale Koordinierungsstelle Abfall Umfassende Informationen unter Service - Publikationen Handbuch zur Anwendung des Länder-eANV unter: Service Handbuch Länder-eANV Gemeinsamen Abfall DV-Systeme, kurz GADSYS Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Leitfaden und Flyer des BMU Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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