Es ist 5 vor 12!!! Elektronisches Abfallnachweisverfahren

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1 Es ist 5 vor 12!!! Elektronisches Abfallnachweisverfahren 1. Gesetzlicher Hintergrund 2. Ablauf der elektronischen Datenübertragung 3. Eckpunkte 4. Technische und organisatorische Umsetzung 5. Registrierung

2 1. Gesetzlicher Hintergrund UMK Auftrag an BUND und Länder zur Vereinfachung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens und Schaffung einer effizienten Infrastruktur in Form einer Kommunikationsplattform zur durchgängigen Be- und Verarbeitung der im Abfallnachweisverfahren vorgeschriebener Dokumente in elektronischer Form zwischen Abfallwirtschaftsbeteiligten und Behörden ( NachwV) Bundesweit werden jährlich 3 Mill. BGS und EN/SN gehändelt In Thüringen werden jährlich BGS und EN/SN gehändelt

3 1. Gesetzlicher Hintergrund Verwaltungsvereinbarung der Länder Länderarbeitsgruppe LAG GADSYS Zentrale KoordinierungsStelle (ZKS)

4 Nachweisverordnung 17 NachwV (Grundsatz) Die zur Führung der Nachweise Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben.. die für den Empfang erforderlichen Zugänge zu eröffnen Registrierung von Betrieben 18 NachwV (Kommunikation) Die zur Führung der Nachweise Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen,, Anträge als strukturierte Nachrichten... unter Angabe des von Ihnen eröffneten Empfangszuganges...zu übermitteln. BMU / XML Schnittstelle

5 Nachweisverordnung 20 NachwV (Koordinierung) Die Länder stellen sicher, dass die elektronische Nachweisführung von den Verpflichteten sowie den zuständigen Behörden auch im Falle Ländergrenzen überschreitender Entsorgung von Abfällen eingehalten werden kann. Insoweit ist insbesondere zu gewährleisten, dass die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen,, Anträge Einrichtung ZKS-Abfall - jederzeit zwischen den Absendern und vorgesehenen Empfängern ausgetauscht werden können. - derart verschlüsselt werden können, dass sie nur für... Empfänger zugänglich sind. - Im Rahmen der Vermittlung nicht dauerhaft gespeichert werden.

6 2. Ablauf der elektronischen Ablauf der elektronischen Datenverarbeitung Datenübertragung Behördenwelt Wirtschaftswelt Kommunikation auf Basis OSCI (Online Services Computer Interface)

7 Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) Behördenwelt ZKS Wirtschaftswelt

8 Wirtschaft- PC mit Internetanschluss Internetbrowser Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Register werden am PC mit Internetanschluss erstellt; Aufbewahrungsfristen sind technisch zu beachten und zu realisieren 3. Eckpunkte Qualifizierte Elektronische Signatur persönliche Chipkarte (Zertifizierungsanbieter, Zertifikat) Übergangsregelungen sind zu beachten Kartenlesegerät Layertechnologie beim Signieren Datenaustausch

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12 Wirtschaft- PC mit Internetanschluss Internetbrowser Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Register werden am PC mit Internetanschluss erstellt; Aufbewahrungsfristen sind technisch zu beachten und zu realisieren 3. Eckpunkte Qualifizierte Elektronische Signatur persönliche Chipkarte (Zertifizierungsanbieter, Zertifikat) Übergangsregelungen sind zu beachten Kartenlesegerät Layertechnologie beim Signieren Datenaustausch Basiert auf standardisierter Schnittstelle- XML- Format (Extensible Markup Language)

13 XML-Format <?xml version="1.0" encoding="utf-8"?> - <bgs:bgsdokument xmlns:bgs="uri:bmu_waste_interface/bgs" xmlns:lib="uri:bmu_waste_interface/bibliothek" xmlns:cat="uri:bmu_waste_interface/kataloge" xmlns:ds=" xmlns:xsi=" lib:spezifikationsversion="1.04"> - <bgs:layer> - <bgs:bgsentlayer lib:layerid="ent-03-cbc32880-c694-4d9f-a2f0-7b587fd5af9b"> - <bgs:bgsbeflayer lib:atbbeflfdnummer="1" lib:layerid="bef-02-cbc32880-c694-4d9f-a2f0-7b587fd5af9b"> - <bgs:bgserzlayer lib:layerid="erz-01-cbc32880-c694-4d9f-a2f0-7b587fd5af9b"> - <bgs:bgsnummer> <lib:paginiernr xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg"> </lib:paginiernr> <lib:pruefziffer xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg">1</lib:pruefziffer> </bgs:bgsnummer> - <bgs:daten> - <bgs:nachweisnummer> <lib:nachweisnr xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg">ene </lib:nachweisnr> <lib:pruefziffer xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg">6</lib:pruefziffer> </bgs:nachweisnummer> <bgs:abfallschluessel>010101</bgs:abfallschluessel> <bgs:abfallbezeichnung>abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen</bgs:Abfallbezeichnung> <bgs:menge lib:einheit="tonnen">5.0</bgs:menge> - <bgs:atbliste> - <bgs:erzeuger> - <bgs:nummer> <lib:behoerdlichenr xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg">a </lib:behoerdlichenr> <lib:pruefziffer xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg">4</lib:pruefziffer> </bgs:nummer> - <bgs:nameundadresse> - <lib:name xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg"> <lib:name1>tst_erz_03</lib:name1> <lib:name2>test Erzeuger 3</lib:Name2> </lib:name> - <lib:adresse xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg"> <lib:strasse_1>test Erzeuger 3-Strasse</lib:Strasse_1> <lib:hausnummer>3</lib:hausnummer> <lib:postleitzahl>50003</lib:postleitzahl> <lib:ort_1>test Erzeuger 3-Ort</lib:Ort_1> <lib:staat>de</lib:staat> </lib:adresse> </bgs:nameundadresse> <bgs:versicherung>als Versicherung der richtigen Deklaration</bgs:Versicherung> </bgs:erzeuger> </bgs:atbliste> >

14 Wirtschaft- PC mit Internetanschluss Internetbrowser Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Register werden am PC mit Internetanschluss erstellt; Aufbewahrungsfristen sind technisch zu beachten und zu realisieren 3. Eckpunkte Qualifizierte Elektronische Signatur persönliche Chipkarte (Zertifizierungsanbieter, Zertifikat) Übergangsregelungen sind zu beachten Kartenlesegerät Layertechnologie beim Signieren Datenaustausch Basiert auf standardisierter Schnittstelle- XML- Format (Extensible Markup Language) Datenverkehr über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS)- Holschuld Prüfziffer ist neu, BGS-Nummer Quittungsnachrichteine Nachricht gilt als zugesandt, wenn diese ins Postfach abgelegt wurde

15 4. Technische und organisatorische Umsetzung Teilnahmevariante feststellen: A- Inanspruchnahme eines Dienstleisters (Providers): Erwerb einer geeigneten Software des Dienstleisters oder Nutzung einer Plattform des Dienstleisters B- Entwicklung einer eigenen Software bzw. Erwerb einer Software eines Softwareentwicklers bzw. Kombination aus Erwerb bzw. Einbindung einer Software eines Softwareentwicklers und eigener Software C- Nutzung des Länder-eANV (

16 Eigene Organisation beleuchten: Wo wird signiert und wer darf signieren (Unterschriftenregelungen anpassen, Personalabteilung beteiligen, PIN festlegen) - Anzahl Kartenleser und Signaturkarten festlegen Werden eigene Postfächer benötigt Zertifikat an ZKS Wie trennt der Provider, dass unterschiedl. Ing-Büros nicht die anderen Kunden sehen Wo werden Register und die Quittungsbelege verwaltet- Aufbewahrungsfristen- PE/PA (bei Provider oder auf PC oder beides) Wer erfasst die EN/SN bzw. BGS (Altdatenübernahme) Begleitscheinkontingent für BGS; EN/SN-Nummer im privl.verfahren Wer ist für Beantragung neuer behördlicher Nummern, der Adressverwaltung und der Registrierung zuständig

17 Technische Voraussetzung schaffen: Je nach Teilnahmevariante Grundausstattung oder größere Anschaffungen notwendig (Internetzugang) Anzahl Kartenlesegeräte und Signaturkarten bestellen (Öffentlicher Schlüssel für denjenigen der die Daten lesen darf bei Variante A und B an ZKS senden) Provider- bzw. Softwareanforderungen technisch realisieren bis ansonsten Länder-eANV nutzen Entspricht der Drucker noch den Anforderungen Klärung der Bereitstellung von technischen Geräten auf denen Beförderer signieren darf und Bereitstellung des Transportbeleges

18 Weitere Aktivitäten Ab JuLi 2009 wird mit Vergabe einer neuen behördlichen Nummer die Prüfziffer mit bekannt gegeben Veröffentlichungen von Infomaterial und zur Registrierung im Internet des TLVwA beachten ( Umwelt-Abfallwirtschaft ) Antrag elektronisch über und für Einzelerzeuger im Rahmen von Sammlungen schriftlich bzw. per Fax (Formular) Einrichtung einer bundesweiten Hotline für die Registrierung und des Länder-eANV: (14 Cent pro Minute); Freischaltung Länder-eANV bis zum Gestattungsbescheide für Entsorgungsanlagen notwendig

19 5. Registrierung Wer ist für die Erstregistrierung in der Behörde (TLVwA, Ref. 430) zuständig eigene Zuständigkeit, Provider oder Dritte Eine Registrierung erfolgt immer mit der qualifizierten Signatur Registrierungsverwaltung einschließlich Adressverwaltung festlegen Prüfziffernermittlung für die behördlichen Nummern bzw. EN,SN über Hinweise zur Registrierung für die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung im Freistaat Thüringen beachten

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28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg beim Start in die elektronische Nachweisführung! Frau Lilienthal, Ref. 430,TLVwA

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