Es ist 5 vor 12!!! Elektronisches Abfallnachweisverfahren
|
|
- Erica Weiss
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Es ist 5 vor 12!!! Elektronisches Abfallnachweisverfahren 1. Gesetzlicher Hintergrund 2. Ablauf der elektronischen Datenübertragung 3. Eckpunkte 4. Technische und organisatorische Umsetzung 5. Registrierung
2 1. Gesetzlicher Hintergrund UMK Auftrag an BUND und Länder zur Vereinfachung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens und Schaffung einer effizienten Infrastruktur in Form einer Kommunikationsplattform zur durchgängigen Be- und Verarbeitung der im Abfallnachweisverfahren vorgeschriebener Dokumente in elektronischer Form zwischen Abfallwirtschaftsbeteiligten und Behörden ( NachwV) Bundesweit werden jährlich 3 Mill. BGS und EN/SN gehändelt In Thüringen werden jährlich BGS und EN/SN gehändelt
3 1. Gesetzlicher Hintergrund Verwaltungsvereinbarung der Länder Länderarbeitsgruppe LAG GADSYS Zentrale KoordinierungsStelle (ZKS)
4 Nachweisverordnung 17 NachwV (Grundsatz) Die zur Führung der Nachweise Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben.. die für den Empfang erforderlichen Zugänge zu eröffnen Registrierung von Betrieben 18 NachwV (Kommunikation) Die zur Führung der Nachweise Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen,, Anträge als strukturierte Nachrichten... unter Angabe des von Ihnen eröffneten Empfangszuganges...zu übermitteln. BMU / XML Schnittstelle
5 Nachweisverordnung 20 NachwV (Koordinierung) Die Länder stellen sicher, dass die elektronische Nachweisführung von den Verpflichteten sowie den zuständigen Behörden auch im Falle Ländergrenzen überschreitender Entsorgung von Abfällen eingehalten werden kann. Insoweit ist insbesondere zu gewährleisten, dass die zur Nachweisführung erforderlichen Erklärungen,, Anträge Einrichtung ZKS-Abfall - jederzeit zwischen den Absendern und vorgesehenen Empfängern ausgetauscht werden können. - derart verschlüsselt werden können, dass sie nur für... Empfänger zugänglich sind. - Im Rahmen der Vermittlung nicht dauerhaft gespeichert werden.
6 2. Ablauf der elektronischen Ablauf der elektronischen Datenverarbeitung Datenübertragung Behördenwelt Wirtschaftswelt Kommunikation auf Basis OSCI (Online Services Computer Interface)
7 Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) Behördenwelt ZKS Wirtschaftswelt
8 Wirtschaft- PC mit Internetanschluss Internetbrowser Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Register werden am PC mit Internetanschluss erstellt; Aufbewahrungsfristen sind technisch zu beachten und zu realisieren 3. Eckpunkte Qualifizierte Elektronische Signatur persönliche Chipkarte (Zertifizierungsanbieter, Zertifikat) Übergangsregelungen sind zu beachten Kartenlesegerät Layertechnologie beim Signieren Datenaustausch
9
10
11
12 Wirtschaft- PC mit Internetanschluss Internetbrowser Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Register werden am PC mit Internetanschluss erstellt; Aufbewahrungsfristen sind technisch zu beachten und zu realisieren 3. Eckpunkte Qualifizierte Elektronische Signatur persönliche Chipkarte (Zertifizierungsanbieter, Zertifikat) Übergangsregelungen sind zu beachten Kartenlesegerät Layertechnologie beim Signieren Datenaustausch Basiert auf standardisierter Schnittstelle- XML- Format (Extensible Markup Language)
13 XML-Format <?xml version="1.0" encoding="utf-8"?> - <bgs:bgsdokument xmlns:bgs="uri:bmu_waste_interface/bgs" xmlns:lib="uri:bmu_waste_interface/bibliothek" xmlns:cat="uri:bmu_waste_interface/kataloge" xmlns:ds=" xmlns:xsi=" lib:spezifikationsversion="1.04"> - <bgs:layer> - <bgs:bgsentlayer lib:layerid="ent-03-cbc32880-c694-4d9f-a2f0-7b587fd5af9b"> - <bgs:bgsbeflayer lib:atbbeflfdnummer="1" lib:layerid="bef-02-cbc32880-c694-4d9f-a2f0-7b587fd5af9b"> - <bgs:bgserzlayer lib:layerid="erz-01-cbc32880-c694-4d9f-a2f0-7b587fd5af9b"> - <bgs:bgsnummer> <lib:paginiernr xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg"> </lib:paginiernr> <lib:pruefziffer xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg">1</lib:pruefziffer> </bgs:bgsnummer> - <bgs:daten> - <bgs:nachweisnummer> <lib:nachweisnr xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg">ene </lib:nachweisnr> <lib:pruefziffer xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg">6</lib:pruefziffer> </bgs:nachweisnummer> <bgs:abfallschluessel>010101</bgs:abfallschluessel> <bgs:abfallbezeichnung>abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen</bgs:Abfallbezeichnung> <bgs:menge lib:einheit="tonnen">5.0</bgs:menge> - <bgs:atbliste> - <bgs:erzeuger> - <bgs:nummer> <lib:behoerdlichenr xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg">a </lib:behoerdlichenr> <lib:pruefziffer xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg">4</lib:pruefziffer> </bgs:nummer> - <bgs:nameundadresse> - <lib:name xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg"> <lib:name1>tst_erz_03</lib:name1> <lib:name2>test Erzeuger 3</lib:Name2> </lib:name> - <lib:adresse xmlns:en="uri:bmu_waste_interface/en" xmlns:reg="uri:bmu_waste_interface/reg"> <lib:strasse_1>test Erzeuger 3-Strasse</lib:Strasse_1> <lib:hausnummer>3</lib:hausnummer> <lib:postleitzahl>50003</lib:postleitzahl> <lib:ort_1>test Erzeuger 3-Ort</lib:Ort_1> <lib:staat>de</lib:staat> </lib:adresse> </bgs:nameundadresse> <bgs:versicherung>als Versicherung der richtigen Deklaration</bgs:Versicherung> </bgs:erzeuger> </bgs:atbliste> >
14 Wirtschaft- PC mit Internetanschluss Internetbrowser Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Register werden am PC mit Internetanschluss erstellt; Aufbewahrungsfristen sind technisch zu beachten und zu realisieren 3. Eckpunkte Qualifizierte Elektronische Signatur persönliche Chipkarte (Zertifizierungsanbieter, Zertifikat) Übergangsregelungen sind zu beachten Kartenlesegerät Layertechnologie beim Signieren Datenaustausch Basiert auf standardisierter Schnittstelle- XML- Format (Extensible Markup Language) Datenverkehr über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS)- Holschuld Prüfziffer ist neu, BGS-Nummer Quittungsnachrichteine Nachricht gilt als zugesandt, wenn diese ins Postfach abgelegt wurde
15 4. Technische und organisatorische Umsetzung Teilnahmevariante feststellen: A- Inanspruchnahme eines Dienstleisters (Providers): Erwerb einer geeigneten Software des Dienstleisters oder Nutzung einer Plattform des Dienstleisters B- Entwicklung einer eigenen Software bzw. Erwerb einer Software eines Softwareentwicklers bzw. Kombination aus Erwerb bzw. Einbindung einer Software eines Softwareentwicklers und eigener Software C- Nutzung des Länder-eANV (
16 Eigene Organisation beleuchten: Wo wird signiert und wer darf signieren (Unterschriftenregelungen anpassen, Personalabteilung beteiligen, PIN festlegen) - Anzahl Kartenleser und Signaturkarten festlegen Werden eigene Postfächer benötigt Zertifikat an ZKS Wie trennt der Provider, dass unterschiedl. Ing-Büros nicht die anderen Kunden sehen Wo werden Register und die Quittungsbelege verwaltet- Aufbewahrungsfristen- PE/PA (bei Provider oder auf PC oder beides) Wer erfasst die EN/SN bzw. BGS (Altdatenübernahme) Begleitscheinkontingent für BGS; EN/SN-Nummer im privl.verfahren Wer ist für Beantragung neuer behördlicher Nummern, der Adressverwaltung und der Registrierung zuständig
17 Technische Voraussetzung schaffen: Je nach Teilnahmevariante Grundausstattung oder größere Anschaffungen notwendig (Internetzugang) Anzahl Kartenlesegeräte und Signaturkarten bestellen (Öffentlicher Schlüssel für denjenigen der die Daten lesen darf bei Variante A und B an ZKS senden) Provider- bzw. Softwareanforderungen technisch realisieren bis ansonsten Länder-eANV nutzen Entspricht der Drucker noch den Anforderungen Klärung der Bereitstellung von technischen Geräten auf denen Beförderer signieren darf und Bereitstellung des Transportbeleges
18 Weitere Aktivitäten Ab JuLi 2009 wird mit Vergabe einer neuen behördlichen Nummer die Prüfziffer mit bekannt gegeben Veröffentlichungen von Infomaterial und zur Registrierung im Internet des TLVwA beachten ( Umwelt-Abfallwirtschaft ) Antrag elektronisch über und für Einzelerzeuger im Rahmen von Sammlungen schriftlich bzw. per Fax (Formular) Einrichtung einer bundesweiten Hotline für die Registrierung und des Länder-eANV: (14 Cent pro Minute); Freischaltung Länder-eANV bis zum Gestattungsbescheide für Entsorgungsanlagen notwendig
19 5. Registrierung Wer ist für die Erstregistrierung in der Behörde (TLVwA, Ref. 430) zuständig eigene Zuständigkeit, Provider oder Dritte Eine Registrierung erfolgt immer mit der qualifizierten Signatur Registrierungsverwaltung einschließlich Adressverwaltung festlegen Prüfziffernermittlung für die behördlichen Nummern bzw. EN,SN über Hinweise zur Registrierung für die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung im Freistaat Thüringen beachten
20
21
22
23
24
25
26
27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg beim Start in die elektronische Nachweisführung! Frau Lilienthal, Ref. 430,TLVwA
eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren
eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren Nachweisverordnung Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen bestimmt die Art und den Umfang des Nachweises der Entsorgung von Abfällen
Mehreanv Systeme und Abläufe
Institut für Entsorgung und Umwelttechnik ggmbh eanv Systeme und Abläufe Beteiligte Komponenten Abläufe bei der Abholung September 2009 Dipl.-Phys. Ing. Hartmut Möllmann 1 Beteiligte Partner Zentrale Koordinierung
MehrFAQ Allgemein Inhaltsverzeichnis
FAQ Allgemein Inhaltsverzeichnis 1.Welche Art von Zertifikat ist zur Nutzung der OSCI-Postfächer der ZKS notwendig?...1 2.Was ist der Unterschied zwischen einem fortgeschrittenen und einem qualifizierten
MehrElektronische Nachweisführung mit NSUITE. Copyright 2009 Dr. Ing. Wandrei GmbH / avado Data UdL GbR
Elektronische Nachweisführung mit NSUITE Elektronische Nachweisführung mit NSUITE NSUITE ist eine Produktreihe für die elektronische Nachweisführung unterschiedliche Systemvoraussetzungen in den betroffenen
MehrÄnderung der Nachweispflicht über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab dem 1. April 2010.
Änderung der Nachweispflicht über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab dem 1. April 2010. 1 Ausgangslage Abfallerzeuger, Abfallbeförderer, Abfallentsorger und Behörden sind ab dem 1. April 2010
MehrÄnderung der Nachweispflicht über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab dem 1. April 2010.
Änderung der Nachweispflicht über die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ab dem 1. April 2010. 1 Ausgangslage Abfallerzeuger, Abfallbeförderer, Abfallentsorger und Behörden sind ab dem 1. April 2010
Mehr1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren. Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH
1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren mit der DOGA Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH Ist-Zustand 1. April 2010: elektronische Nachweisund Registerführung
MehrElektronische Abfallnachweisführung - das eanv -
MERKBLATT Elektronische Abfallnachweisführung - das eanv - Kurzanleitung & Checkliste Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung mit den
MehrVorstellung von Softwaresystemen
Vorstellung von Softwaresystemen Dipl.-Ing. Stephan Löhle Veranstaltung Die Umsetzung der elektronischen Abfallnachweisverordnung in der Bauwirtschaft Kassel, 3. Februar 2010 Überblick - Grundvoraussetzungen:
MehrWeb-Portal und das Länder-eANV der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall
Web-Portal und das Länder-eANV der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall Diese Informationsschrift beschreibt Teile der Zentralen Koordinierungsstelle ZKS-Abfall. Die ZKS- Abfall wird von den 16 Bundesländern
MehrDas elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv)
Das elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv) Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch Die ZKS im eanv Januar 2010 proveho / Pawlytsch und Zimack / die ZKS im eanv / Januar 2010 / Folie Nr. 1 gesetzliche Basis
MehrElektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle Hinweise I
Elektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle Hinweise I Stand: 02/2013 1. Rahmenbedingungen der elektronischen Nachweisführung Seit dem 01.04.2010 ist jeder Abfallwirtschaftsbeteiligte Ausnahmen
MehrRegistrierung zur Teilnahme am eanv
Registrierung zur Teilnahme am eanv Darmstadt, den 10. September 2009 Stand: 14. Mai 2013 Inhaltsübersicht Allgemeines Kontoeröffnung bei der ZKS Registrierung bei der ZKS 2 Registrierung eanv 14. Mai
MehrInhaltsverzeichnis. Geschäftsführer: Dr. Jürgen Wandrei www.nsuite.de. Köpenicker Str. 325 D-12555 Berlin Tel.: 030-657 623 66 Fax: 030-657 16 24
Inhaltsverzeichnis 1.NSUITE-Produktpalette:...2 1.1 Was ist NSUITE?...2 1.2 Welche Nutzergruppen spricht NSUITE an?...2 1.3 Welche Produkte bietet NSUITE an?...2 1.4 Welches Produkt ist für Sie am besten
MehrInformationen zur Umsetzung der elektronischen Nachweisführung von gefährlichen Abfällen für Erzeuger
Informationen zur Umsetzung der elektronischen Nachweisführung von gefährlichen Abfällen für Erzeuger 1. Was ändert sich? Ab dem 01.04.2010 sind Entsorgungsnachweise (EN), Begleitscheine (BGS) und das
MehrMeist gestellte Fragen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren
Die elektronische Plattform für die amtliche Entsorgungsabwicklung Meist gestellte Fragen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren 1. Was bedeutet eanv? eanv ist die Abkürzung für elektronisches AbfallNachweisVerfahren.
MehrDie neue Nachweisverordnung und ihre Bedeutung für die Praxis. Dr. Reinhard L. Weber
Die neue Nachweisverordnung und ihre Bedeutung für die Praxis Dr. Reinhard L. Weber Historie des Nachweisrechts Abfallnachweis - Verordnung (1978) Abfall und Reststoffüberwachungs- Verordnung (1990) Verordnung
MehrDie elektronische Nachweisführung in Niedersachsen Dr. Jochen Schulze-Rickmann NGS, Hannover
Die elektronische Nachweisführung in Niedersachsen Dr. Jochen Schulze-Rickmann NGS, Hannover 1 Novelle des Abfallüberwachungsrechtes E-Form I Elektronische Form ( 17 ff. E-NachwV) Obligatorisch für gefährliche
Mehr1 Geltungsbereich der elektronischen Abfall-Nachweis-Verordnung - eanv
Kundeninformation zur Annahme von Gefährlichen Abfällen auf dem Entsorgungszentrum Kirschenplantage asbesthaltige Abfälle (Eternit) AVV-Nr. 17 06 05 * Mineralfaserabfälle (Glas- und Steinwolle) AVV-Nr.
MehrDas elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv)
Das elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv) Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch Ass. jur. Sylvia Zimack Informationsveranstaltung IHK Krefeld 09.02.2010 proveho / Pawlytsch und Zimack / Workshop eanv
MehrDie Komfortlösung für das elektronische Nachweisverfahren. eanv RECY CLE
Die Komfortlösung für das RECY CLE by tegos Die Komfortlösung by tegos zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Nachweisverfahrens Über by tegos Die Lösung by tegos zur Durchführung
MehrZulassung für die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung bis zum
Zulassung für die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung bis zum 01.04.2010 Die neue Nachweisverordnung: Die Zukunft ist elektronisch Informationsveranstaltung der NGS am 01.02.2007 Günter Nerlich
MehrElektronisches Nachweisverfahren
Elektronisches Nachweisverfahren - Praktische Hinweise für Anwender - 19. Januar 2011 Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Sabine Fankhänel Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93-38
MehrLeitfaden EGN eanv-web-portal.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, zur reibungslosen Entsorgung von gefährlichen Abfällen über Ihren Einzelentsorgungsnachweis sind nachfolgend die einzelnen Schritte zur Signatur elektronischer
MehrDas elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv)
Das elektronische Abfall- Nachweis-Verfahren (eanv) Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch Ass. Jur. Sylvia Zimack eanv Seminar Im Februar 2010 Für die IHK s in BaWü proveho / Pawlytsch + Zimack / eanv Veranstaltung
MehrDas elektronische Nachweisverfahren - Sicher elektronisch unterschreiben
Das elektronische Nachweisverfahren - Sicher elektronisch unterschreiben Eine Information zur qualifizierten Signatur für Erzeuger, Entsorger und Beförderer von gefährlichen Abfällen Einsatz der elektronischen
MehrElektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes)
Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbh Elektronisches Abfallnachweisverfahren (eanv): die qualifizierte elektronische Signatur (qes) Alfons Tewes, Leiter Stabsstelle IT/Organisation der
MehrVortrag anlässlich der Fachtagung "233 Tage eanv - Chaos oder professioneller Start?" am 19. November 2010 in Rostock Thomas Prenzer
Die eanv Verbandslösung Vortrag anlässlich der Fachtagung "233 Tage eanv - Chaos oder professioneller Start?" am 19. November 2010 in Rostock Thomas Prenzer Benötigen Sie besondere Soft- oder Hardware?
MehrDie Registrierung bei der ZKS-Abfall
Die Registrierung bei der ZKS-Abfall Der Einstieg in das eanv E. Apfel Die Registrierung bei der ZKS-Abfall 1 Gliederungsübersicht 1 Der Registrierungsvorgang bei der ZKS-Abfall Der Einstieg in das eanv
MehrWas bedeutet eanv? Ist es möglich mehrere Dokumente gleichzeitig zu signieren?
Was bedeutet eanv? eanv steht für das elektronische Abfall Nachweisverfahren für Entsorger, Erzeuger, Beförderer und Behörden die mit der Bearbeitung von gefährlichen Abfällen im Unternehmen zu tun haben.
MehrElektronische Nachweisführung mit WinFuhr Containerdienst über ZEDAL
Elektronische Nachweisführung mit WinFuhr Containerdienst über ZEDAL Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung wird die elektronische Nachweisführung für alle
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Registrierung- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten finden
MehrÄnderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab
Stand: 09/06 Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab 01.02.2007 - HINWEISE I - Am 01.02.2007 treten in Kraft: das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung,
MehrDas elektronische Nachweisverfahren
Das elektronische Nachweisverfahren Informations- und Fortbildungsveranstaltung beim Bergischen Abfallwirtschaftsverband AVEA GmbH & Co. KG Engelskirchen, 9. Februar 2010 Bezirksregierung Düsseldorf Michael
MehrDie qualifizierte elektronische Signatur
IHK-Veranstaltungsreihe in Baden-Württemberg 02. bis 04.02.2010 Elektronisches Abfallnachwisverfahren Die qualifizierte elektronische Signatur Dr. Jörg Scheinpflug / Annette Floren, DE-CODA GmbH Elektronische
MehrUnterschreiben Sie mit Ihrem guten Namen. oder: Wer muss wie, wann und wo elektronisch signieren?
Unterschreiben Sie mit Ihrem guten Namen oder: Wer muss wie, wann und wo elektronisch signieren? 1 Gliederung I. Grundlagen II. Signaturen bei der Vorabkontrolle IV. Signaturen bei der Registerführung
MehrNeue Nachweisverordnung
Neue Nachweisverordnung I. ntstehung II. Änderungen III. lektronisches Verfahren IV. Übergangsregelungen Dipl.-Ing. Ulf Berger Senatsverwaltung Stadtentwicklung Abfallbehörde- 09.11.2006 ntstehung Gesetz
MehrAbfalltransport von A-Z
Abfalltransport von A-Z Alle tragen Verantwortung das Abfallnachweisverfahren 15.10.2013 Dagmar Pekow Abfallwirtschaft Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231, 14480 Potsdam
MehrHinweise für. und Registerführung. Seit. der elektronischen Nachweis- und sind. sein. satorische müssen. Einrichtungen. Zunächst.
Elektronische Nachweis- und Registerpflichten für gefährliche Abfälle; Hinweise für Kommunen und kommunale Einrichtungen Stand: 02/2013 Mit der Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens (eanv) am
MehrElektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber
Partner for progress Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber Dipl.-Ing. Anke Himmelreich Kiwa Control GmbH, Fachbereich Consulting 1. Kiwa-Fachtag 16.05.2013 - Berlin
MehrDas elektronische Abfallnachweisverfahren. - Länder-eANV Die Registrierung eines Betriebes in 24 Klicks
Das elektronische Abfallnachweisverfahren - Länder-eANV Die Registrierung eines Betriebes in 24 Klicks Inhalt Ablauf der Registrierung für die Nutzung des Lä-eANV www.zks-abfall.de (was erwartet Sie) Registrierung
Mehreanv: Was kommt da auf uns zu?
eanv: Was kommt da auf uns zu? Ein kurzer Überblick über die Gesetzgebung Von ATHOS für seine Kunden erarbeitete eanv-lösungen Referent: Jochen Hudelmaier Nr. 1 Elektronische Nachweisführung Gegenstand:
MehrOrganisation und technische Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs
Organisation und technische Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechtspflegeamtsrat Alfred Menze Oberlandesgericht München Der Datenaustausch im ERV erfolgt gem. der ERVV über das OSCI-Protokoll
MehrDer IHK-Service Digitale Signatur. Bielefeld, 2. Dezember 2009 Ulrich Tepper
Der IHK-Service Digitale Signatur Bielefeld, 2. Dezember 2009 Ulrich Tepper Leistungsmerkmale der elektronischen Signatur Die elektronische Signatur wird anders erzeugt als eine handschriftliche Unterschrift
Mehrfür Version 1.0 Michael Jos swig
A nleitu ung für Antr räge na ach dem Bundesi mmis ssion nssch hutzgesetz mit ele ektro onisch her Signatur Version 1.0 Michael Jos swig Melanie Kirc chhoff 04.07.2011 Inhalt 1 EINFÜHRUNG... 3 2 VERFAHRENSABLAUF...
MehrElektronisches Abfallnachweisverfahren:
Pushing IT forward! Elektronisches Abfallnachweisverfahren: IT-Systeme und Lösungen IHK Koblenz und SAM Koblenz, 19.08.2008 Axel Ruhnau Übersicht Elektronische Nachweisführung IT-Systeme und Lösungen Überblick
MehrBeachtung der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens für gefährliche Abfälle bei Abfalltransporten und Unfällen
Beachtung der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens für gefährliche Abfälle bei Abfalltransporten und Unfällen 30. November 2011 Sylvia Albus, Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz Inhalt
MehrLeitfaden zur Einführung des eanv für KMU. Übersicht
Leitfaden zur Einführung des eanv für KMU Übersicht 1 Einleitung....................................... 3 2 Was ist neu?..................................... 4 3 Wie funktioniert das neue eanv?..........................
MehrELViS. Bedienungsanleitung für Bewerber/Bieter. Angebotsabgabe mit qualifizierter Signatur und Softwarezertifikat
ELViS Bedienungsanleitung für Bewerber/Bieter Angebotsabgabe mit qualifizierter Signatur und Rufen Sie www.subreport.de auf und klicken danach auf Login ELViS. Geben Sie Ihre Kennung und Ihr Passwort ein
MehrIhr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz. www.proterra-umwelt.de
Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz www.proterra-umwelt.de Neues vom elektronischen Nachweisverfahren für Abfall 141. Arbeitskreissitzung Betrieblicher Umweltschutz 11. September 2008
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Technische Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten
MehrElektronisches Abfallnachweisverfahren: PRAXIS Client-Lösung WDV 2010 eanv PRAXIS Browser-Lösung PEFF eanv
Elektronisches Abfallnachweisverfahren: PRAXIS Client-Lösung WDV 2010 eanv PRAXIS Browser-Lösung PEFF eanv PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG Langestrasse 35 99869 Pferdingsleben
MehrLehrgang. Die Elektronische Nachweisführung in der. betrieblichen Praxis
Lehrgang Die Elektronische Nachweisführung in der Dipl.-Ing. Stefanie Rickelt Gliederung 1. Umsetzung des eanv in der betrieblichen Praxis 2. Übersicht zu den eanv-anbietern 3. Meinungen der eanv-nutzer
MehrElektronische Kommunikation mit VPSMail Renée Hinz (Fachgebiet E 2.5)
Elektronische Kommunikation mit VPSMail Renée Hinz (Fachgebiet E 2.5) Informationsveranstaltung Strompreiskompensation 11.12.2013, Berlin Elektronische Kommunikation mit VPSMail Gliederung Elektronische
MehrElektronische Nachweisführung
Politik besteht nicht selten darin, einen simplen Tatbestand so zu komplizieren, dass alle nach einem neuen Vereinfacher rufen. Giovanni Guareschi 1 Gliederung I. Einführung III. Zentrale Koordinierungsstelle
MehrDie neue elektronische Nachweisführung
Die neue elektronische Nachweisführung Dipl.-Ing. Stephan Pawlytsch eanv- Veranstaltung der IHK Duisburg 02. November 2009 proveho / Pawlytsch / eanv / IKH Duisburg / Nov. 09 / Folie Nr. 1 Inhalt 1. Kurze
MehrElektronische Nachweis- und Registerpflichten für gefährliche Abfälle; Hinweise für Kommunen und kommunale Einrichtungen (Stand: 21.09.
Elektronische Nachweis- und Registerpflichten für gefährliche Abfälle; Hinweise für Kommunen und kommunale Einrichtungen (Stand: 21.09.09) Mit der Novelle der Nachweisverordnung (NachwV) vom 20.10.2006
MehrPRAXIS eanv Portal. Newsletter zum Update PRAXIS
PRAXIS eanv Portal Newsletter zum Update PRAXIS EDV- Betriebswirtschaft- und Software- Entwicklung AG Langestrasse 35 99869 Pferdingsleben www.praxis-edv.de Tel. 036258-566-0 email: info@praxis-edv.de
MehrBenutzerhandbuch Länder-eANV
Benutzerhandbuch Länder-eANV (Version 1.00) Herausgeber: IKA im Auftrag der LAG GADSYS Autor: Service Help Desk der ZKS-Abfall Internet: www.zks-abfall.de E-Mail: support@zks-abfall.de Tel.: 01805 / 04
MehrBenutzerhandbuch Länder-eANV
Benutzerhandbuch Länder-eANV (Version 2.03) Herausgeber: IKA im Auftrag der LAG GADSYS Autor: Service Help Desk der ZKS-Abfall Internet: www.zks-abfall.de E-Mail: support@zks-abfall.de Tel.: 01805 / 04
MehrOrdnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring
Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Straßenbau Dr. Volker Döring Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam Tel.
MehrErgänzendes Formblatt (EGF) Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung
Ergänzendes Formblatt (EGF) Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung Abfallerzeuger können sich durch die Erteilung einer Verfahrensbevollmächtigung und Beauftragung im elektronischen Entsorgungsnachweisverfahren
Mehrbea in 45 Minuten bea das besondere elektronische Anwaltspostfach Friederike Lummel Hamburg, 6. November 2015
bea in 45 Minuten bea das besondere elektronische Anwaltspostfach Friederike Lummel Hamburg, 6. November 2015 Die Rechtgrundlage für das bea benennt grobe aber dafür sehr wesentliche Eckpunkte Rechtsgrundlage
MehrVollmachten im abfallrechtlichen Nachweisverfahren - Möglichkeiten und Grenzen
Umweltschutzamt, Abfallbehörde Sachinformation Nr. 003/2012/58-25 Stand: 20. Januar 2012 Vollmachten im abfallrechtlichen Nachweisverfahren - Möglichkeiten und Grenzen Die Nachweisverordnung und die Vollzugshilfe
MehrHinweise zur Nutzung des Ergänzenden Formblatts (EGF) im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eanv)
Sprecher: Jörg Rüdiger c/o NGS Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbh Alexanderstraße 4/5 D-30159 Hannover tel: +49 511/36 08-170 fax: +49 511/36 08-117 mailto: joerg.ruediger@ngsmbh.de
MehrBenutzerhandbuch Länder-eANV
Benutzerhandbuch Länder-eANV (Version 2.08) Herausgeber: IKA im Auftrag der LAG GADSYS Autor: Service Help Desk der ZKS-Abfall Internet: www.zks-abfall.de Tel.: 0900 1 042010 (0,99 /Min. aus dem deutschen
MehrElektronische Registerführung. Worauf ist zu achten?
30. März 2011 Worauf ist zu achten? 30. März 2011 1 Gliederung I. Rechtliche Vorgaben II. Nachweispflichtige Abfälle III. Nicht nachweispflichtige Abfälle IV. Behördliche Registeranforderung 30. März 2011
MehrNeue Entwicklungen in in der abfallrechtlichen Überwachung und Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens
Neue Entwicklungen in in der abfallrechtlichen Überwachung und Einführung des elektronischen Nachweisverfahrens Dipl.- Ing. Christof Lauenstein Niedersächsisches Umweltministerium Überwachung der Entsorgung
MehrOnline Mahnen in Bayern mit TAR/WEB
Online Mahnen in Bayern mit TAR/WEB Sie können beim Zentralen Mahngericht in Coburg mit dem Verfahren TAR/WEB über das Internet online mahnen. Sie sparen dadurch Zeit und Geld. TAR/WEB ist vor allem für
MehrDie elektronische Anmeldung von Schutzrechten beim K. Kauffmann A. Rottmann 1 1. Papieranmeldung und elektronische Anmeldung im Vergleich 2. Ablauf der elektronischen Anmeldung 3. Signaturkarte 4. Systemanforderungen
MehrUmfrage zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens
Umfrage zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens Die Umfrage gliedert sich in 5 Teile: 1. Allgemeine Fragen zu Ihrem Unternehmen 2. Fragen zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens
MehrErfahrungen mit der elektronischen Nachweisführung - ZEDAL -
H e r z l i c h W i l l k o m m e n Erfahrungen mit der elektronischen Nachweisführung - ZEDAL - ZEDAL I N H A L T A B C D E Vorstellung S E I T E N 03 Nachweisführung Tipps Kosten-Nutzen Chancen S E I
MehrBedienungsanleitung für Bewerber/Bieter. Qualifizierte Signatur (Signaturkarte mit Kartenlesegerät) und Fortgeschrittene Signatur (Softwarezertifikat)
ELViS Bedienungsanleitung für Bewerber/Bieter Qualifizierte Signatur (Signaturkarte mit Kartenlesegerät) und Fortgeschrittene Signatur (Softwarezertifikat) Einstellen des bzw. Wechsel des Einstellen des
Mehr2 Nachweisführung bei der Verbringung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Entsorgung
Nachweisverfahren nach NachwV Letzte Änderung:.0.0 Allgemeine Grundsätze Abfallerzeuger, Beförderer bzw. Einsammler von Abfällen und, ausgenommen jedoch Privathaushaltungen, müssen im Zusammenhang mit
MehrSchritt für Schritt zum ELSTER-Zertifikat
Schritt für Schritt zum Zertifikat Alt-Lankwitz 94, 12247 Berlin, Tel.: 030/767 03 123, Fax: 030/767 03 125, Internet: www.prologica.com, E-Mail: info@prologica.com Geprüft in den Programmmodulen Lexware
MehrElektronisches Nachweisverfahren Übersicht und Erfahrungen der SUC Sächsische Umweltschutz Consulting GmbH
Elektronisches Nachweisverfahren Übersicht und Erfahrungen der SUC Sächsische Umweltschutz Consulting GmbH 1 Elektronisches Nachweisverfahren SUC GmbH: mittelständisches, privatwirtschaftliches Entsorgungsunternehmen
MehrAbfallerzeuger und ihre Nachweis- und Registerpflichten über gefährliche Abfälle
Umweltschutzamt, Abfallbehörde Sachinformation Nr. 002/2011/58-25 Stand: 20. September 2011 Abfallerzeuger und ihre Nachweis- und Registerpflichten über gefährliche Abfälle Das elektronische Nachweisverfahren
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten
MehrRECYCLE. Die Komfortlösung für Das elektronische nachweisverfahren.
RECYCLE Die Komfortlösung für Das elektronische nachweisverfahren. Die Komfortlösung für das elektronische Nachweisverfahren. Über tegos GmbH Dortmund 1996 in Dortmund gegründet, ist die tegos GmbH Dortmund
MehrE-Government-Grundlagen Medienbaustein 4. Bürgerkartenkonzept und Handy-Signatur
E-Government-Grundlagen Medienbaustein 4 Bürgerkartenkonzept und Handy-Signatur Version 2.0 Oktober 2011 In Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt, E-Government Recht, Organisation und Internationales Stadt
MehrPREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE. Preisliste Version 3.8 Berlin, Januar 2016. Copyright 2016, Bundesdruckerei GmbH
PREISLISTE TRUSTCENTER-PRODUKTE Preisliste Version 3.8 Berlin, Januar 2016 Copyright 2016, Bundesdruckerei GmbH QUALIFIZIERTE PERSONENZERTIFIKATE* D-TRUST Card 3.0 Signaturkarte mit qualifiziertem Zertifikat
MehrDie elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen
Die elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen Inhalt 1. Was ist ein elektronisches Ursprungszeugnis? 2. Vorteile des elektronischen Ursprungszeugnisses 3. Teilnahme am elektronischen Ursprungszeugnis
MehrFragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Rechtliches und Fragen zum Verfahren- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf
MehrBedienungsanleitung für Auftraggeber. Qualifizierte Signatur (Signaturkarte mit Kartenlesegerät) und Fortgeschrittene Signatur (Softwarezertifikat)
ELViS Bedienungsanleitung für Auftraggeber Qualifizierte Signatur (Signaturkarte mit Kartenlesegerät) und Fortgeschrittene Signatur (Softwarezertifikat) Einstellen des bzw. Wechsel des Rufen Sie www.subreport.de
MehrGrenzüberschreitende Abfallverbringung
Grenzüberschreitende Abfallverbringung CBRB Themabijeenkomst Transport van afval Gorinchem 27. April 2010 Dr. Anja Rohen Fischerstraße 4A 46509 Xanten Fon 02801 70 65 30 Fax 02801 70 65 32 www.abfall-inform.de
MehrOutlook 2013 Ablauf des Einrichtens in Outlook, um E-Mails zu signieren und/ oder verschlüsseln zu können 14.10.2013
1 1. Abgleich der E-Mailadresse im Zertifikat mit den Kontoeinstellungen in Outlook 1.1. Zertifikats-Details überprüfen - klicken Sie auf das gelbe Chip-Symbol in der Taskleiste / Eigenschaften / Zertifikate
MehrKonsequenzen aus der Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung
Konsequenzen aus der Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung Informationsveranstaltung der IHK Cottbus und der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin GmbH Cottbus,
MehrRoadmap eanv März 2013
Roadmap eanv März 2013 Die Plattform für das elektronische Abfallnachweisverfahren Copyright by FRITZ&MACZIOL GmbH. Für diese Dokumentation beansprucht die FRITZ&MACZIOL GmbH Urheberrechtsschutz. Diese
MehrElektronisches Abfallnachweisverfahren: PRAXIS PRAXIS PRAXIS PRAXIS
Elektronisches Abfallnachweisverfahren: PRAXIS Client-Lösung WDV 2010 eanv PRAXIS Browser-Lösung PEFF eanv Stationäre Fahrzeugwaage Radladerwaage Signatur an der Baustelle - Fahrerassistenzsystem PRAXIS
MehrTeilnahmebedingungen. für den elektronischen Datenaustausch. über das Internet. automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren
Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern Teilnahmebedingungen für den elektronischen Datenaustausch über das Internet im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren
MehrDas Kundenportal der Zimmermann-Gruppe
Das Kundenportal der Zimmermann-Gruppe Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich für das Kundenportal der Zimmermann-Gruppe entschieden haben. Mit dem Kundenportal der Zimmermann-Gruppe
MehrSonstige Marktregeln Gas
Sonstige Marktregeln Gas Kapitel 7 Elektronischer Austausch von Netzabrechnungsdaten Marktregeln Gas 2013 Version 1.0 Dokument-Historie Version Release Veröffentlichung Inkrafttreten Anmerkungen 1 0 20.09.2013
MehrInformationen zum Folgekartenantrag der T-Systems (TeleSec)
Informationen zum Folgekartenantrag der T-Systems (TeleSec) Inhalt Übersicht... 2 Begriffe und Abkürzungen... 2 Wann ist ein Folgekartenantrag möglich?... 2 Voraussetzungen... 2 Vorbereitende Arbeiten...
MehrDie elektronische Abfallnachweisführung im Straßen- und Tiefbau
Die elektronische Abfallnachweisführung im Straßen- und Tiefbau Dr.-Ing. Markus Weber Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.v. Alsfeld, 23. März 2010 noch 8 Tage bis zur Pflicht der elektronischen
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach Die Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung
MehrHandbuch für die Anwendung NSUITE.web, NSUITE.Portal, NSUITE.inhouse und NSUITE.Register
Dr. Ing. Wandrei GmbH Handbuch für die Anwendung NSUITE.web, NSUITE.Portal, NSUITE.inhouse und NSUITE.Register Beschreibung der Software Stand: 19.04.2010 Copyright ٠Dr. Ing. Wandrei GmbH ٠Köpenicker Str.
MehrMerkblatt zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eanv)
Merkblatt zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eanv) Inhalt 1. Elektronisches Abfallnachweisverfahren 2. Signaturpflicht 3. ZKS-Registrierung 4. Länder-eANV 5. Systemanbieter 6. Abfalltransport
Mehrwww.siller.de Signierte erechnung Jörn Bülow Vorstand Siller AG buelow@siller.de 12.06.2006 e-services it-solutions e-commerce
Signierte erechnung Jörn Bülow Vorstand Siller AG buelow@siller.de 12.06.2006 Agenda Siller AG elektronische Rechnung Praxis signierte erechnung erstellen Lösungsangebot Berücksichtigung von EDI Archivierung
MehrElektronisches Vergabeinformations-System. Bedienungsanleitung für Bewerber / Bieter
Bedienungsanleitung für Bewerber / Bieter Angebotsabgabe mit qualifizierter Signatur, fortgeschrittener Signatur und ohne Signatur - Login...Seite 2 - Angebotsabgabe mit qualifizierter Signatur...Seite
MehrTechnische Vorgaben für die elektronische Kommunikation mit der virtuellen Poststelle in Rheinland-Pfalz Stand August 2010
Technische Vorgaben für die elektronische Kommunikation mit der virtuellen Poststelle in Rheinland-Pfalz Stand August 2010 Valenciaplatz 6 55118 Mainz Inhaltsverzeichnis 1 Unterstütze Formate... 2 2 Maximale
Mehr