Beachtung der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens für gefährliche Abfälle bei Abfalltransporten und Unfällen
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- Elizabeth Feld
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1 Beachtung der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens für gefährliche Abfälle bei Abfalltransporten und Unfällen 30. November 2011 Sylvia Albus, Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz
2 Inhalt Grundzüge des eanv Technische Umsetzung Vorabkontrolle/ Verbleibskontrolle Unfälle bei Abfalltransporten Kommunikation im Havariefall Abfalleinstufung Transporteure im eanv Weiterführende Quellen 2
3 Grundzüge des eanv I Alles bleibt, nur anders!? eanv für gefährliche Abfälle Basierend auf Novellierung KrW-/AbfG und NachwV zum 1. Februar 2007 LAGA M 27 als Handlungshilfe Elektronisch erzeugte Formulare ab 1. April 2010 Qualifizierte elektronische Signatur zwingend für alle ab Bestätigte Entsorgungsnachweise und Sammelentsorgungsnachweise gelten bis zum Ende ihrer Laufzeit fort Behördlich vergebene Kennnummern (Erzeugernummern, Beförderernummern ) bei der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) registrieren ( Erzeugerpflichten im Nachweisverfahren nur bei besonderen Fallkonstellationen delegierbar - Bevollmächtigung Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 3
4 Grundzüge des eanv II elektronische Nachweisführung heißt im Grunde nur : Datenerfassung, Übermittlung, Registerführung erfolgt elektronisch und nicht mehr in Papierform die Grundstruktur des bisherigen Nachweisverfahrens bleibt aber erhalten Vorabkontrolle (Entsorgungsnachweis, Sammelentsorgungsnachweis, Privilegierung im vereinfachten Verfahren) Verbleibskontrolle (Begleitschein, Übernahmeschein) Aufbewahrung (Register bestehend aus EN, BGS, ÜS) über 3 Jahre die zur Nachweisführung erforderlichen Dokumente sind: 1.elektronisch zu erzeugen 2.mit einer elektronischen Signatur zu versehen 3.über einen gesicherten Übertragungsweg elektronisch zu übermitteln Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 4
5 Grundzüge des eanv III Wen trifft die Pflicht grundsätzlich? Erzeuger Beförderer Entsorger gefährlicher Abfälle Bevollmächtigte des Erzeugers Ausnahmen von der elektronischen Nachweisführung Übernahmescheine bei Sammelentsorgung Kleinmengenerzeuger (unter 2 t /a bei Selbstanlieferung) Störung im Kommunikationssystem Abfälle Für alle gefährlichen Abfälle nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) (Entsorgungsnachweise, Begleitscheine, Register) Nicht gefährliche Abfälle sind nicht über die ZKS kommunizierbar, in Einzelfällen jedoch auf Anordnung der Behörde im Register zu erfassen Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 5
6 Technische Umsetzung I Bundesweit einheitliche Koordinierung durch die ZKS : Zentrale Koordinierungsstelle virtuelles Postfach für die Vermittlung der elektronischen Dokumente zwischen den Beteiligten über eine standardisierte Schnittstelle (BMU / XML Format) Landesknotenstellen der Länder als Postverteilstationen Softwareanbieter Mindestausstattung Registrierung a) kostenfreie Lösung über Länder eanv (keine Registerführung möglich) b) kommerzielle kostenpflichtige Lösungen Internetfähiger PC, Kartenlesegerät, Signaturkarte(n) einmalig je behördliche Nummer bei der ZKS mit präzisen Angaben zur Firma Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 6
7 Der Entsorgungsnachweis im Lä-eANV Anmelden als ERZ Formularwesen EN öffnen
8 Technische Umsetzung II Verschlüsseln und Signieren nur die qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet die erforderliche Sicherheit und kann die eigenhändige Unterschrift ersetzen Signaturkarten können über zertifizierte Anbieter für eine Laufzeit von 2 bis 5 Jahren erworben werden persönlicher Antrag und Legitimation sind erforderlich, Postidentverfahren Kosten je Karte + Lesegerät ca. 180,00 Signaturkarten sind personengebunden und nicht für Vertretungszwecke zulässig Beantragung über die IHK`s, Handwerkskammern oder online bei den jeweiligen Anbietern Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 8
9 Technische Umsetzung III Erzeugernummern für Anfallstellen gefährlicher Abfälle werden in den jeweiligen unteren Abfallbehörden vergeben Alle bisher vergebenen Erzeugernummern sind über das behördliche Abfallüberwachungssystem ASYS hinterlegt und können für laufende Verfahren und bereits bestätigte Entsorgungsnachweise weitergelten, sofern sie bei der ZKS registriert wurden und die EN/SN elektronisch nacherfasst wurden. Registrierungsantrag : Abfallwirtschaftsbeteiligter in seiner Rolle Registrierungsbestätigung : Untere Abfallbehörde Dies trifft auf alle anderen behördlichen Nummern gleichermaßen zu. Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 9
10 Umsetzung nach NachwV Auftraggeber (Abfallerzeuger) muss bereits bestehende Verträge an eanv anpassen Neue Verträge sollten die Verpflichtung zur elektronischen Nachweisführung enthalten (Ausschreibungstext, Vertragsinhalte, Leistungsbeschreibung) Bei stationären Anfallstellen (z.b. Ölabscheider) besteht ein generelles Bevollmächtigungsverbot Öffnungsklausel bei baustellenähnlichen Situationen Lösungsansatz nach LAGA M 27 bzw. 14 VwfVG: Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt. (Begleitscheinverfahren) Geeignet bei Unfällen und Havarien Die Vollmacht muss aus den Unterlagen des Nachweisverfahrens gegenüber der Behörde ersichtlich sein (Ergänzendes Formblatt) Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 10
11 Vorabkontrolle Entsorgungsnachweis Deckblatt: Angaben zum Abfallerzeuger und zum Verfahren EN/SN zur Verwertung oder zur Beseitigung Eventuell Ergänzendes Formblatt bei Bevollmächtigung Verantwortliche Erklärung: Abfallherkunft, Beschreibung, Menge, Häufigkeit, DA, Zeitraum Annahmeerklärung: Bestätigung der Entsorgungsanlage, R/D Verfahren AVV Behördliche Bestätigung über beabsichtigte Entsorgung: bei EFB entfällt diese im Rahmen des privilegierten Verfahrens nach Freistellung FRxxxxxxxxxxxx, nur Anzeige an Behörde, da eigenständige Vergabe der EN-Nummer und lediglich Anzeige an Behörde Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 11
12 Verbleibskontrolle e-begleitschein bei Einzelentsorgung und abgeschlossener Sammelentsorgung 15 stellige Nummer (1/13/PZ - elektronisch durch die ZKS vergeben) Abfallschlüsselnummer nach AVV und dazugehörige Abfallbezeichnung Entsorgungsnachweisnummer (EN/SN) Erzeugernummer, Beförderernummer, Fahrzeugkennzeichen, Entsorgernummer Menge in t (Feld muss ausgefüllt werden, Schätzangabe für Beförderungspapiere) Übernahmeschein bei Sammelentsorgung in Papierform (Mengen < 20 t pro Anfallstelle/ASN/Kalenderjahr) 15 stellige Nummer (2/13/PZ - elektronische Vergabe durch ZKS / Verlage) Abfallschlüsselnummer nach AVV und dazugehörige Abfallbezeichnung Sammelentsorgungsnachweisnummer (SN) Erzeugernummer!!!, Anfallstelle, Beförderernummer, Entsorgernummer geschätzte Menge in t (evtl. Volumen) Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 12
13 Begleitschein Menge in m³/t zwingend zwingend Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 13
14 Übernahmeschein Schätzmenge m³/t Erzeugernummer Anfallstelle Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 14
15 Sachverhalt : Unfälle bei Abfalltransporten Eintreten eines unvorhergesehenen Ereignisses, bei dem Abfälle entstehen, durch welche eine akute Gefährdung der Umwelt gegeben ist Umgehende Entsorgung der Abfälle bzw. Sicherstellung Abfallrechtliches Nachweisverfahren zeitnah (4 Tage) einleiten und durchführen Nachweispflichtig: Abfallerzeuger (Verursacher oder stellvertretend die Gebietskörperschaft ausschließlich zur Durchführung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens) Beförderer Entsorger Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 15
16 Kommunikation Eingangsmeldung an Rettungsleitstelle über Info an zuständige Feuerwehren/Polizei Meldung an Gebietskörperschaft Umweltamt Abstimmung zwischen den Zuständigen vor Ort Festlegung des weiteren Vorgehens nach Inaugenscheinnahme des Ausmaßes Bei Bedarf Hinzuziehung Sachverständiger Deklarationsanalyse über Abfall, wenn erforderlich Anordnung zur Beauftragung des Entsorgungsfachbetriebes Sicherstellung des Abfalls, wenn keine Entsorgung möglich oder erforderlich Einleitung des Nachweisverfahrens ab Bereitstellungsfläche durch Abfallerzeuger Meldung an zuständigen Straßenbaulastträger, wenn Straße betroffen Straßenmeisterei Verkehrsfreigabe nach Abstimmung mit Polizei Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 16
17 Nachweisverfahren bei Unfallsituation Abfallerzeuger festlegen ggf. Erzeugernummer für Verursacher in Umweltämtern beantragen bzw. Nummer der jeweiligen Gebietskörperschaft benutzen (Gefahrenabwehr durch Gebietskörperschaft) An Unfallstelle Protokoll als Quittungsbeleg handschriftlich erstellen: Datum, Verursacher / Abfallerzeuger, Abfallbezeichnung, geschätzte Menge, Entsorgungsunternehmen ( befördert selbst oder beauftragt Beförderer), Sicherstellungsfläche / Entsorgungsanlage (soweit zu diesem Zeitpunkt schon bekannt) Entsorgungsnachweis nachträglich erstellen: Abfallerzeuger füllt Deckblatt und Verantwortliche Erklärung aus, Anfallstelle ist Bereitstellungsfläche, Entsorgungsfachbetrieb (Beförderer / Entsorger) füllt Annahmeerklärung aus und führt die Nachweispapiere in Form von Übernahmescheinen bzw. Begleitscheinen in elektronischer Form Vorab generelle Klärung der Möglichkeit zur Bevollmächtigung der Nachweisführung Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 17
18 Einstufung von Abfällen Abfalleinstufung ist die Zuordnung eines Abfalls zu einer Abfallart mit einer sechsstelligen Abfallschlüsselnummer der Abfallverzeichnisverordnung (chemikalienrechtliche, abfallwirtschaftliche und analytische Betrachtung) Europaweite einheitliche Abfallbezeichnung zur Bestimmung der Gefährlichkeit Herkunftsbezogene Gliederung der Abfallarten in 16 Kapiteln nach Branchen und 3 Kapiteln nach Art des Abfalls Insgesamt 839 Abfallarten, davon 405 gefährlich (Kennzeichnung mit Sternchen) Abfälle, die sich keinem Kapitel oder keiner Abfallart zuordnen lassen werden als Abfall, anderswo nicht genannt geführt. (Einordnung in Kapitel 16) Bei der Abfalleinstufung sind alle abfallspezischen Informationen heranzuziehen, wobei in der Praxis Bewertungslücken und Abgrenzungsschwierigkeiten auftreten, da die Bestimmung der gefährlichen Eigenschaften in der AVV nicht abschließend geregelt ist. Hilfsinstrumente sind u.a. die IPA Steckbriefe und BMU Hinweise Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 18
19 Beispiel IPA Steckbrief Brandabfälle * Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 19
20 Gerätewagen Messtechnik Der Gerätewagen Messtechnik der Stadt Leipzig ist auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik. Die Fachmesse Interschutz hat gezeigt, dass dieses Fahrzeug richtungsweisend für andere Feuerwehren weltweit ist. Der Gerätewagen Messtechnik orientiert sich an der Geräteausstattung der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes. Das neu konzipierte Fahrzeug ist das wichtigste Führungsmittel der ABC Fachberater der Stadt Leipzig und seit 2010 im Einsatz. Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 20
21 Gerätewagen Messtechnik Schnelle und effiziente Messungen und Ausbreitungsberechnungen bei Bränden oder Produktaustritten. Sicherstellung des optimalen Schutzes der Einsatzkräfte Gefahrenanalysen für Bevölkerung und Umwelt Qualitative und quantitative Analyse von festen, flüssigen und gasförmigen Proben Darstellung von Gefahrenbereichen in Echtzeit Fachliche Beratung des Einsatzleiters Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 21
22 Technische Ausstattung: Räumlichkeiten zum Erfassen von Einsatzlagen, Erarbeiten vom Messstrategien und zur elektronischen Lagedarstellung Arbeitsplatz für externe Berater (z.b. Umweltamt, Polizei, Gewerbeaufsicht, Havariekommissar) Analytikbereich von flüssigen, festen sowie gasförmigen Substanzen mittels eines Gaschromatographen und Massenspektrometers (GC/MS) Über Fahrzeugdach ausfahrbare Infrarot Ferndetektion für die Analytik von Gaswolken Sicherheitsarbeitsplatz (Flowbox) Kühlschrank zur Probenaufbewahrung Raumluftüberwachung mit IMS Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 22
23 Transporteure im eanv I Beförderer als Entsorgungsfachbetrieb oder mit Transportgenehmigung Registrierung bei der ZKS mit behördlichen Nummern Nachweis der Sach- und Fachkunde eanv bei gewerbsmäßigem Einsammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen Signieren im Rahmen der Verbleibskontrolle zeitlich nach dem Erzeuger und spätestens an der Entsorgungsanlage bei Sammelentsorgung auf dem e BGS in der Rolle des Erzeugers und Beförderers Vermerken aller Übernahmescheinnummern mit den jeweiligen Erzeugernummern auf dem elektronischen BGS behördliche Nummer des tatsächlichen Erzeugers muss auf dem Ü- schein ausgewiesen sein. Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 23
24 Transporteure im eanv II Allgemeine Hinweise: Gefahrgutrecht und Abfallrecht gelten für alle Beförderer gleichermaßen (Gefahrgutverordnung, Güterkraftverkehrsgesetz, KrW-/AbfG, NachwV) Änderung der EU Dienstleistungsrichtlinie i.v.m. Anerkennung von Erlaubnissen Geplante Änderungen durch Kreislaufwirtschaftsgesetz Anzeigeverfahren (nichtgefährliche Abfälle) Erlaubnisverfahren (gefährliche Abfälle) Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 24
25 Weiterführende Quellen BUND Länder Sachsen Elektronische Signatur IPA ( Informationsportal Abfallbewertung) Stadt Leipzig - Amt für Umweltschutz; 17. Gefahrguttag 25
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
27 Amt für Umweltschutz Leipzig Tel.: Fax.:
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