Die Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein

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1 Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein Die Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein hinsehen aufgreifen handeln

2 Die Gleichstellungbeauftragten in Schleswig-Holstein hinsehen aufgreifen handeln Herausgeber: Ministerium für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein Theodor-Heuss-Ring Kiel Gestaltung: schmidtundweber Konzept-Design, Kiel Herstellung: Mecklenburg Druck, Raisdorf Auflage: 1.000, Oktober 2004 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswigholsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf diese Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Das Ministerium im Internet: Frauenpolitik der Landesregierung im Internet: 2 3

3 Inhalt Grußworte Anne Lütkes, Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein... 8 Dr. Olaf Bastian, Landrat des Kreises Nordfriesland... 9 Angelika Volquartz, Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Kiel Dr. Brigitte Fronzek, Bürgermeisterin der Stadt Elmshorn Der Auftrag der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Britta Rudolph, Hannelore Salzmann-Tohsche, Maren Wichmann, Margot Wilke Beispiele erfolgreicher kommunaler Gleichstellungsarbeit ARBEIT UND EXISTENZSICHERUNG Das ExpertinnenNetzwerk Ahrensburg Gabriele Fricke, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ahrensburg Frauen-Laden-Projekt/Frauen (U)unternehmen was!? Jutta Ohl, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinburg Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme Schlaraffenland Britta Rudolph, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Husum Frauenförderung und Personalentwicklung in der Stadtverwaltung Husum am Beispiel von Personalauswahlverfahren Britta Rudolph, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Husum Frauenwirtschaftskraft Nichts ist unmöglich Von der Informationsveranstaltung zum Gründerinnenstammtisch Hannelore Salzmann-Tohsche, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Rendsburg-Eckernförde Lübecker Markt der Frauen Elke Sasse, Frauenbüro der Hansestadt Lübeck 4 5

4 Qualifizierung bei Wiedereinstieg: Teilzeitausbildung in der Verwaltung Christiane Wehrmann, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Elmshorn Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt Modernes Schreibbüro Bad Segeberg Beate Mönkedieck, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bad Segeberg Girls Day Mädchenzukunftstag 2002, 2003, Margot Engel, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wedel FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN LEBEN Frau Macht Politik Margot Wilke, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Ditmarschen Informationsbroschüre Wegweiser für Frauen in Ostholstein Christine Ewers, Silke Meints, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Ostholstein GESCHLECHTERGERECHTE FAMILIENPOLITIK Projekt Familienfreundliche Betriebe Andrea Boyer, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Nordfriesland Geschlechtergerechte Erziehung in Kindertagesstätten/ Papis in die Kitas Männer können s auch Karin Petersen-Nißen, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Schleswig STADTPLANUNG Sicherheit im öffentlichen Raum und Stadtplanung Maren Wichmann, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Plön GEWALTPRÄVENTION Selbstbehauptung für Mädchen und Jungen Qualifizierte Präventionsangebote in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Annegret Horn, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Henstedt-Ulzburg GESUNDHEIT Gesundheit von Frauen als Thema der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Annegret Bergmann, Frauenbeauftragte der Landeshauptstadt Kiel MIGRATION Deutsch-Kurse für ausländische Mitbürgerinnen Karin Moltzen, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Barsbüttel KULTUR Die Lauenburger Frauenschreibwerkstatt Friederike Betge, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lauenburg Auszüge aus der Kommunalverfassung 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H S. 57) Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H S. 94) a Amtsordnung für Schleswig-Holstein (AO) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H S. 112) Auszug aus dem Erlass des schleswig-holsteinischen Innenministers vom an alle Landräte als Kommunalaufsichtsbehörden über die Genehmigung von Hauptsatzungsregelungen über Gleichstellungsbeauftragte (Landräteerlass) Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (LAG) Gewaltprävention an Heider Schulen Gabriela Petersen, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Heide 6 7

5 Grußworte Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich, Ihnen heute mit dieser Broschüre einen Einblick in die kommunale Gleichstellungsarbeit in Schleswig-Holstein geben zu können. Diese Darstellung soll dazu beigetragen, das breite Spektrum der Tätigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten in den einzelnen Kommunen und die damit verbundene Weiterentwicklung der Frauenpolitik im ganzen Land sichtbar zu machen. Anne Lütkes Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und In Zeiten knappen Geldes wird die Arbeit und die Familie Notwendigkeit von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten immer wieder hinterfragt und nicht selten als verzichtbarer Luxus angesehen. Ohne ihren Einsatz gäbe es jedoch in vielen Kommunen weniger weibliche Beschäftigte, weniger Kinderbetreuung, weniger Verwaltungsmodernisierung und auch weniger Existenzgründungen. Gleichstellungsbeauftragte tragen dazu bei, dass Fraueninteressen bei kommunalpolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden und Verwaltungen sensibler in Fragen der Gleichberechtigung handeln. Nicht zuletzt mit Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten wird Kommunalpolitik bürgernäher und lebendiger. Wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Gleichstellungsbeauftragten auch in Zukunft ihre wichtige Arbeit fortsetzen können. Denn trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers zur Gleichstellung der Geschlechter sind geltende Rechtslage und soziale Wirklichkeit noch nicht im Einklang. Daran muss auch weiterhin mit aller Kraft, mit Ideen und Mut gearbeitet werden. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Gleichstellungsarbeit Eine lästige Pflicht? Keinesfalls! Sowohl aus volkswirtschaftlicher, wie aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist Gleichstellungsarbeit eine notwendige Investition in die Zukunft. Dr. Olaf Bastian Landrat des Kreises Nordfriesland Da ist zum einen der bevorstehende demographische Wandel: Die Bevölkerungsgruppe der 65- bis 75-jährigen wird in den nächsten 10 Jahren um fast 1/3 ansteigen. Arbeitskräfte werden knapp werden. Schon deshalb ist es ein Gebot der Vernunft, rechtzeitig die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass alle Arbeitskraftreserven unabhängig vom Geschlecht mobilisiert werden. Familienfreundlichkeit ist unter diesem Blickwinkel nicht nur politisch wünschenswert, sondern volkswirtschaftlich von existentieller Bedeutung. Wer hier rechtzeitig Zukunftsvorsorge betreibt, wird im Standortwettbewerb die Nase vorn haben. Entsprechendes gilt für die einzelbetriebliche Ebene: Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Kapital eines jeden Unternehmens. Für private und öffentliche Arbeitgeber ist es gleichermaßen ein Gebot der Vernunft, nach Schwangerschafts- und Erziehungsurlaub mit Phantasie und Ideenreichtum das Kapital zurück in den Betrieb zu holen. So gesehen schafft Gleichstellungsarbeit eine Win-Win-Situation für den Betrieb und die Mitarbeiterschaft gleichermaßen. Das Projekt Familienfreundlicher Betrieb, das durch die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Nordfriesland initiiert wurde, versucht diese Zusammenhänge bewusst zu machen und Wege aufzuzeigen, wie die Unternehmen ihre Zukunftsfähigkeit sichern können, indem sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in das Zielsystem des Unternehmens integrieren. Mein Dank gilt allen, die an dieser Publikation mitgearbeitet haben, insbesondere danke ich den Autorinnen und Autoren für die konstruktive Zusammenarbeit. Dr. Olaf Bastian Anne Lütkes 8 9

6 Sehr geehrte Damen und Herren, das Grundgesetz erhebt die aktive Förderung von Frauen zum Staatsziel, dem auch die Landeshauptstadt Kiel verpflichtet ist. Kommunale Gleichstellungspolitik ist ein langfristig angelegter Reformprozess. Er basiert auf der Analyse von Strukturen und wird vorangebracht durch die konsequente Anwendung Angelika Volquartz des geltenden Frauenförderplanes, Reformen in der Oberbürgermeisterin Personalentwicklung, die Neuorganisation und Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit der Landeshauptstadt Kiel von Familie und Beruf, die Konzeption von Fortbildungsmaßnahmen, durch Beratung oder Unterstützung von Frauen in Einzelfällen und durch Vernetzung mit Gruppen und Institutionen. Ziel der Querschnittsaufgabe Gleichstellung ist es, ein Klima zu schaffen, das alle in die Verantwortung nimmt die ganze Verwaltung und alle Bürgerinnen und Bürger, die in dieser Stadt miteinander leben. Als Verwaltungschefin arbeite ich mit der Frauenbeauftragten eng und vertrauensvoll zusammen. Eine wichtige Voraussetzung für ihr effektives Wirken sehe ich in ihrer Beteiligung an allen Verwaltungsentscheidungen, die mit Gleichstellungsfragen zusammenhängen. Daher habe ich die Frauenbeauftragte von Anfang an auf der Dezernatsebene an allen Vorgängen beteiligt. Als ihre vordringlichen Aufgaben sehe ich wie in der Hauptsatzung festgelegt die Prüfung von Verwaltungsmaßnahmen auf ihre Auswirkungen für Frauen und die Mitwirkung an Personalentscheidungen. Sie soll auf Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen und darauf hinwirken, dass die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird. Ihre Arbeitsschwerpunkte müssen den sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden und sie muss aktuelle Themen aufgreifen können. In meinen Augen ist die Rolle der Frauenbeauftragten eine konstruktive: Sie gibt Impulse und setzt sich für Veränderungen ein; sie vertritt die Interessen weiblicher Beschäftigter und weist auf Benachteiligungen hin, die für Männer so nicht bestehen; sie regt damit zum Nachdenken und zur Bewusstseinsveränderung an. Mit ihrer Arbeit trägt die Frauenbeauftragte dazu bei, die Verwaltung moderner, bürgerinnen- und bürgerfreundlicher und effizienter zu machen. Sehr geehrte Damen und Herren, eines der wichtigsten Ziele des Grundgesetzes ist die Gleichstellung von Frauen und Männern. Gleichbehandlung aller Menschen ist eine Grundvoraussetzung der Demokratie. Nur wenn die Menschen gleich behandelt werden, kann ein demokratisches Gemeinwesen funktionieren. Auf dem Weg zu dem Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern sind die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen wichtige Wegbegleiterinnen und Wegbereiterinnen. Sie ach- Bürgermeisterin der Dr. Brigitte Fronzek ten darauf, dass das Gebot der Gleichstellung in der Stadt Elmshorn täglichen Arbeit nicht verletzt wird. Sie engagieren sich im Personalbereich und helfen den weiblichen Beschäftigten als eine direkte Ansprechpartnerin, die ihre Interessen vertreten kann. Sie helfen auch anderen Frauen in der Kommune, in dem sie ein offenes Ohr für deren Probleme haben. Aus diesen Gesprächen mit Betroffenen entwickeln die Gleichstellungsbeauftragten Konzepte, ohne die das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht zu erreichen wäre. Sie erarbeiten Strukturen für eine umfassende Kinderbetreuung, sie wirken mit, wenn es darum geht, bei der Stadtplanung die Interessen der Frauen zu berücksichtigen. Sie organisieren Vorträge, Diskussionsforen und Veranstaltungen, wie z. B. den Elmshorner Frauenempfang, sie wirken durch ihre Öffentlichkeitsarbeit meinungsbildend und sorgen dafür, dass der Auftrag des Grundgesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern nicht in Vergessenheit gerät. Derzeit ist eine Tendenz zu erkennen, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten auf Grund der damit verbundenen Kosten grundsätzlich in Frage zu stellen. Keine Kommune wird sich jedoch bürgernah, aufgeschlossen und zukunftsorientiert präsentieren können, wenn sie die Gleichstellung von Männern und Frauen nicht zu ihrem eigenen Ziel macht. Wer die Gleichstellungsbeauftragten abschaffen will, akzeptiert, dass Frauen auch in Zukunft schlechtere Chancen im Leben haben werden als die Männer. Mit einer solchen Haltung stellt man nicht nur die Verfassung, sondern auch die Demokratie in Frage. Angelika Volquartz Dr. Brigitte Fronzek 10 11

7 1 Der Auftrag der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Britta Rudolph, Hannelore Salzmann-Tohsche, Maren Wichmann, Margot Wilke Seit knapp fünfzehn Jahren arbeiten in den meisten Kommunen und Gebietskörperschaften Schleswig-Holsteins hauptamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Von den 83 hauptamtlich zu besetzenden Gleichstellungsstellen waren Anfang Stellen besetzt. Die gesetzliche Etablierung von hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten, die Verankerung ihrer Aufgaben in der Hauptsatzung, ihre Weisungsungebundenheit haben sich im überwiegenden Teil der Kommunen mit über Einwohnerinnen und Einwohnern bewährt. Der gesetzliche Auftrag, der sich aus dem Grundgesetz Artikel 3 und der Gemeindeordnung herleitet, aber auch der gleichstellungspolitische Sachverstand sind unverzichtbarer Bestandteil kommunalpolitischen Handelns vor Ort und werden zunehmend von Kooperationspartnerinnen und -partnern auf verschiedenen Ebenen und in anderen Zusammenhängen anerkannt. Insofern ist die Geschichte der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten eine Erfolgsgeschichte aber eben nur eine begrenzte. Denn gleichzeitig hat es von Beginn an Kommunen und Kräfte gegeben, die die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten nicht nur kritisch begleiteten, sondern rundheraus ablehnten. Stellen wurden nicht oder nur mit geringer Stundenzahl besetzt und auch zu gering vergütet. Beide Strömungen sind heute noch parallel vorhanden, sowohl die der zunehmenden und selbstverständlichen Akzeptanz als auch die der permanenten Versuche, den gesetzlichen Auftrag zu unterlaufen. Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage für staatliche Frauenpolitik bildet Art. 3 Abs. 2 GG Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Damit stellt die aktive Förderung von Frauen ein Staatsziel dar, dem auch die Kommunen verpflichtet sind. Folgerichtig ist die Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern auch in der Landes- und Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein festgelegt: Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind in den Hauptsatzungen der Kommunen konkretisiert. Zur Umsetzung der beruflichen Chancengleichheit 12 13

8 im öffentlichen Dienst gibt es daneben das Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst Gleichstellungsgesetz (GstG) des Landes Schleswig-Holstein. Ziele und Aufgaben kommunaler Gleichstellungsarbeit In den meisten kommunalen Hauptsatzungen sind die Ziele der Tätigkeit genauer definiert. Danach soll die Gleichstellungsbeauftragte auf den Abbau struktureller Benachteiligungen von Frauen hinwirken und die Chancengleichheit von Frauen und Männern fördern. Ihre Tätigkeit soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für geschlechtsspezifische Belange in der Kommune und in der Verwaltung sensibilisieren. Ihre konkrete Aufgabe ist das Einbringen frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Vertretungskörperschaft und in die der Verwaltung. Sie prüft Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen z. B. durchaus auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes und arbeitet an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen vor Ort mit. Die Zusammenarbeit und die Vernetzung mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden bilden einen Schwerpunkt ihrer Arbeit. Abgerundet wird ihr Aufgabenspektrum durch die Beratung von hilfesuchenden Frauen in der Kommune. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte weisungsfrei. Chancengleichheit in den Kommunen Schleswig-Holsteins Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten hat im öffentlichen Dienst in Schleswig-Holstein zur Verbesserung der beruflichen Chancen von Frauen beigetragen. Das schleswig-holsteinische Gleichstellungsgesetz bietet mit den Frauenförderplänen, mit der obligatorischen Einführung von geschlechtsdifferenzierten Personalstatistiken und der Notwendigkeit transparenter Stellenbesetzungsverfahren grundlegend neue Voraussetzungen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern. Durch die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalverfahren tragen sie dazu bei, dass mehr Frauen in Führungspositionen gelangen, dazu, dass der Ausbau von Teilzeitarbeitsplätzen (zunehmend auch in Führungspositionen) vorangeht, zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten im Interesse von Familienarbeit ebenso wie zur paritätischen Beteiligung von Frauen an Fortbildungsangeboten. Daneben hat in den vergangenen Jahren die Zahl der Berufsrückkehrerinnen, die ihre Wiedereingliederung in das Berufsleben wollen, stetig zugenommen: Frauenförderung in diesem Zusammenhang kann wie in allen Bereichen nur gelingen, wenn die Führungskräfte die Gesetze kennen und die vorgeschlagenen Maßnahmen der Frauenförderung umsetzen. 14 Beratungsarbeit Die Beratungsangebote der Gleichstellungsbeauftragten werden von Frauen durchweg gut angenommen. Je nach Problemlage werden die Gleichstellungsbeauftragten unmittelbar tätig oder vermitteln die Rat suchenden Frauen an spezifische Fachberatungsstellen. Durch die Beratungsarbeit erhalten die Gleichstellungsbeauftragten Hinweise auf gleichstellungsrelevante Probleme in ihrer Kommune. Projekte in Schleswig-Holstein Die schleswig-holsteinischen Gleichstellungsbeauftragten initiieren und begleiten eine Vielzahl von Projekten, die sich mit der Sozial-, Wirtschafts-, Struktur-, Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik befassen, ebenso Projekte zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, die Lokale Agenda 21, Orts- und Wohnumfeldplanung, Frauenkultur und -geschichte, die Lebenssituation von Migrantinnen sowie das Berufswahlverhalten von Mädchen und Jungen um nur einige Beispiele zu nennen. Viele dieser Projekte arbeiten erfolgreich z. T. seit vielen Jahren. Die schwierige Haushaltslage in vielen Kommunen schränkt jedoch den Spielraum der Gleichstellungsbeauftragten ein und verlangt zugleich von ihnen die Kompensierung beendeter oder reduzierter frauenspezifischer Angebote. Öffentlichkeitsarbeit Die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten mit örtlichen oder regionalen Presseorganen zusammen, geben Publikationen heraus und führen Informationsveranstaltungen durch. So werden wichtige Informationen in die Öffentlichkeit gebracht, Netzwerke geschaffen und Projekte initiiert. Eine erfolgreiche Arbeit braucht Unterstützung Für eine erfolgreiche Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist ihre frühzeitige und umfassende Einbindung in personelle und fachliche Angelegenheiten der Verwaltung unverzichtbar. So können Verwaltungsspitze und Selbstverwaltungsgremien umfassend vom Sachverstand und der Kompetenz der Gleichstellungsbeauftragten profitieren, können Ideen und Vorschläge aufgegriffen und notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit realisiert werden. Eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der Gleichstellungsbüros gehört zu den unentbehrlichen Voraussetzungen einer erfolgreichen Arbeit. Geschlechtsspezifische Ansätze fehlen immer noch Die Entwicklung geschlechtsspezifischer Arbeitsansätze lässt sich in keiner Verwaltung durchgängig feststellen. In einigen Fällen wurden unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten gleichstellungspolitische Leitbilder 15

9 bzw. Ziele und Grundsätze entwickelt. Allerdings wird beklagt, dass es mit der Umsetzung hapert. Diese Aufgabe wird gern der Gleichstellungsbeauftragten zugewiesen. Dennoch werden deren Vorschläge nicht wirksam unterstützt. Der Zusammenschluss der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Seit Einrichtung der ersten Gleichstellungsstellen Ende der 80er Jahre in Schleswig-Holstein arbeiten Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte in der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zusammen. Die LAG trägt dazu bei, den Erfahrungsaustausch und Informationsfluss unter den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu sichern. Daneben bietet sie ein Forum für frauenpolitische Diskussionen und Forderungen, die sich insbesondere aus der täglichen Arbeit und Berufserfahrung ergeben. Entscheidendes Organ ist die Vollversammlung. Vertreten wird die LAG derzeit durch vier Sprecherinnen. Als Instrument der Fortbildung und der Öffentlichkeitsarbeit richtet die LAG Fachtagungen aus und initiiert Kampagnen. Diese Kampagnen bestehen aus einer oder mehreren landesweiten Fachtagungen und einer Vielzahl lokaler Veranstaltungen zu den Schwerpunktthemen, bei denen auch die Kooperation mit lokalen Bündnispartnern gesucht wird. Fachtagungen und Kampagnen der LAG 2004 Landesweite Kampagne Zukunft der Arbeit Fachtagung Zukunft der Arbeit Frauen verdienen mehr als n Appel und n Ei Dokumentation Wie machen es die anderen? Familienpolitik und Gleichstellung im internationalen Vergleich 2003 Landesweite Kampagne zur Entwicklung eines Leitbildes 2002 Landesweite Kampagne Den Knoten durchschlagen. Aufbruch in eine moderne Familienpolitik Fachtagung Wie machen es die anderen? Familienpolitik und Gleichstellung im internationalen Vergleich 2000 Fachtagung Gender Mainstreaming 1999 Fachtagung Frauen gestalten Zukunft 1999 Fachtagung Verhindert männliche Organisationsstruktur die Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst? 1998 Fachtagung Agenda 21 Umsetzungsmöglichkeit auf der kommunalen Ebene 1997 Fachtagung Moderne Verwaltung Frauenfeindliche Verwaltung? 1996 Aktion Jetzt geht s rund Frauen in Fahrt gegen Männergewalt 1996 Fachtagung Berufliche Orientierung von Mädchen und Frauen 1995 Fachtagung Gleichstellungsgesetz und Verwaltungsstrukturreform 1994 Fachtagung Verwaltungsstrukturreform neue Chancen auch für Frauen? 1993 Fachtagung Ich weiß es wird einmal ein Wunder geschehen Bausteine zur Mädchenförderung in Schleswig-Holstein Gleichstellungsbeauftragte: Unverzichtbar Gut zwanzig Jahre nach der Errichtung der ersten kommunalen Frauenbüros wissen viele politisch Verantwortliche aus inzwischen langjähriger Erfahrung die Arbeit der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in der Verwaltung und Politik als unverzichtbar zu schätzen. Als kompetente Sachverständige, ideenreiche Initiatorinnen, Moderatorinnen und Vernetzerinnen gehören sie zu einer modernen Verwaltung

10 Die um sich greifende gravierende Finanznot der Kommunen führt trotz breiter Anerkennung dazu, dass freiwillige Ausgaben auf dem Prüfstand kommen. In vielen Orten müssen Frauen- und Mädchenprojekte durch Mittelkürzungen oder dem vollständigen Wegfall der öffentlichen Förderung ihre Arbeit reduzieren oder ganz einstellen. Gleichzeitig suchen mehr Frauen die Beratung und Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten. Aber auch dort werden Mittel gestrichen und zusätzliche Aufgaben übertragen. Es droht ein schleichender Abbau von jungen kommunalen Strukturen, die Chancengleichheit ermöglichen und zur Verwirklichung eines zentralen Grundwertes unserer Gesellschaft beitragen: Der Gleichberechtigung der Geschlechter. Macht Gender Mainstreaming nun möglicherweise klassische Gleichstellungs- und Frauenpolitik überflüssig? In der Tat gibt es gelegentlich diese Vermutung. Gender Mainstreaming soll und kann Frauenpolitik jedoch nicht ersetzen. Es kann dazu dienen, Ungleichheiten aufzuspüren, zu vermindern oder gar nicht erst entstehen zu lassen und bei der Entwicklung neuer politischer Initiativen oder Verwaltungsmaßnahmen zu helfen. Es gibt Beispiele eines falsch verstandenen Gender Mainstreamings. Das ist dann der Fall, wenn Frauenprojekten Gelder gestrichen werden und Mittel für Mädchen- und Frauenprojekte stattdessen an Jungen- und Männerprojekte gehen, wenn Gleichstellungsbeauftragte in Frage gestellt, ihre Arbeitsbedingungen eingeschränkt oder ihre bisherige Tätigkeit ganz abgeschafft wird. Kurz gesagt: wenn unter dem Vorwand des Gender Mainstreaming alles beseitigt wird, was sich in den vergangenen Jahren bewährt hat. Das widerspräche dem Grundgedanken des Gender Mainstreaming, der nur in Verbindung mit Gleichstellungspolitik und Frauenförderung seine Wirkung entfalten kann. Schleswig-Holstein hat mit seiner institutionalisierten Gleichstellungspolitik gute Erfahrungen gemacht. Im ganzen Land tragen in den Kommunen ausgewiesene Fachfrauen professionell zur Realisierung des Grundrechtes der Gleichberechtigung bei. Die Durchsetzung des Gleichberechtigungsgebotes, eine solide finanzielle Absicherung der Frauenhäuser und ein professionelles Beratungsangebot der Fachberatungsstellen sind Grundvoraussetzungen für eine moderne Gesellschaft, die sich Geschlechtergerechtigkeit auf die Fahnen geschrieben hat. 18 2a Beispiele einer erfolgreichen kommunalen Gleichstellungsarbeit Arbeit und Existenzsicherung Das ExpertinnenNetzwerk Ahrensburg Gabriele Fricke, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ahrensburg wurde das ExpertinnenNetzwerk Ahrensburg gegründet. Unter der Federführung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten schlossen sich achtzehn Institutionen, Vereine und Arbeitskreise zu einem Netzwerk zusammen. Das Expertinnen-Netzwerk setzt sich sowohl aus Fraueninitiativen als auch aus Institutionen und Vereinen zusammen, die sich mit ihren Angeboten A Z an beide Geschlechter wenden. Die Mitgliedsorganisationen reichen von A wie Agentur für Arbeit über Frauenfachberatungsstellen, kirchlichen Einrichtungen, dem Unternehmerinnenzentrum Ahrensburg e. V. bis hin zu Z wie Zentrum Frau und Familie Forum e.v. Durch die Unterstützung von Sponsoren konnte ein gemeinsamer Flyer entwickelt werden. Das ExpertinnenNetzwerk unterstützt Fachfrauen und bietet ihnen damit ein Podium, auf dem sie ihr fachliches Know-how darstellen können. In Kooperation mit anderen Netzwerkerinnen werden Veranstaltungen, Diskussionsrunden, die Unternehmerinnen-Messe und Frauen-Kultur-Tage angeboten. Hinzu kommen Fachtagungen, die sich speziell an Frauen richten. Eine wichtige Zielsetzung der Netzwerkerinnen ist es, gesellschafts- und frauenpolitischen Forderungen in der Verwaltung und in den politischen Gremien Gehör zu verschaffen sowie an deren Umsetzung zu arbeiten. Gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten in Ahrensburg hat das ExpertinnenNetzwerk für das 1. Halbjahr 2004 ein vielfältiges Programm zusammengestellt, in dem geschlechtsspezifische Fragestellungen aufgegriffen und Diskussionen in Gang gesetzt werden. Im Spektrum des Programms finden sich die Themen Gesundheitsvorsorge Gesundheitswegweiser, Frau und Beruf, Kinderbetreuungsangebote, Neue Gesetzgebung und Reformen am Arbeitsmarkt, Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Kulturelle Beiträge. An jedem vierten Mittwoch im Monat stellen sich Organisationen vor und gleichzeitig halten Expertinnen Fachvorträge. Hinzu kommen Sonderveranstaltungen, wie z. B. zum Internationalen Frauentag (8. März) oder Ausstellungen und kulturelle Bühnenprogramme, um auch lokalen Künstlerinnen Gelegenheit zu geben, sich der Öffentlichkeit vorzustellen. 19

11 Frauen-Laden-Projekt/Frauen (U)unternehmen was!? Jutta Ohl, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinburg Drei Monate lang wollten 16 Frauen, die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinburg und der Verein DONNA DORIA e.v. ein Experiment wagen: ein Frauen-Laden-Projekt unter dem Motto: Frauen (U)unternehmen was!? In Kooperation mit dem Verein DONNA DORIA e.v. hatten sich 16 Frauen (und ein Mann) zusammengeschlossen, um in Itzehoe in einem Laden ihre Fertigkeiten und Produkte gemeinsam zu präsentieren. Diese Idee war sicherlich nicht neu und wurde auch nicht als Existenzgründerinnen Haus angesehen, aber unter der Leitung der Initiatorinnen Susan-Diana Wilson, Rellingen, Silvia Diercksen-Hushahn, Beidenfleth und der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Steinburg sollte es Frauen möglich gemacht werden, in dem Laden Kirchenstraße 25 in Itzehoe, ein gemeinsames Frauen- Laden-Projekt auf die Beine zu stellen. 20 Pressemitteilung der Norddeutschen Rundschau Dienstleistungszentrum kann durchaus in den Dörfern entstehen! Frauen-Laden-Projekt stellt Broschüre vor und hilft auch bei der Verwirklichung! Was es heißt selbst und ständig zu arbeiten, das wissen sie schon, die 16 Frauen vom Frauen-Laden-Projekt in Itzehoe. Aber Hausfrau, Mutter, Familienfrau und Unternehmerin zu sein, war für die eine oder andere schon eine neue Erfahrung. Da galt es einen genauen Dienstplan einzuhalten, den Kontakt mit den unterschiedlichsten Menschen zu mögen, im Team zu arbeiten und die anderen Ladenbesitzerinnen voll zu akzeptieren. Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinburg, Jutta Ohl, die dieses Projekt mit administrativen Fragen unterstützte, erläutert dieses Projekt so: Wer Erfolg haben will, muss sich auf fundierte Branchenkenntnisse und kaufmännisches Wissen stützen. Chancen und Risiken einer Existenzgründung soll das Frauen-Laden-Projekt ausloten und die Frauen können testen, ob sie sich für eine Existenzgründung mit anderen Frauen entscheiden können oder ob sie künftig ihr eigenes Ding machen. Nach wie vor müssen Frauen erst einmal sich und der Welt beweisen, dass sie in der Lage sind, ein Unternehmen aufzubauen und zu führen. Den Frauen schwebt zur Durchsetzung dieser Ziele ein Dienstleistungszentrum auf dem Lande vor. Lotto, Ottoshop, Bücher, Versicherungen, alles das kann in einem Laden zusammengefasst werden. Außerdem sind die Frauen der Meinung, dass ein solches Projekt eine Zukunft auf den Dörfern im Kreis Steinburg haben könnte. Laden-Projekte und Zusammenschlüsse unterschiedlichster Angebote, können das Dorfleben wieder bereichern und ein Mittelpunkt für die Bevölkerung werden. Mit der Dokumentation unter dem Titel Tante Emma soll nicht sterben! wird ein Konzept an die Hand gegeben, das sich mit der Idee, Ausführung und dem Ergebnis dieses Projektes befasst. In Eigeninitiative für Existenzgründerinnen, oder auch in der Trägerschaft der Kommune kann es wieder blühende Tante Emma-Läden geben. Aber auch für den Nachbar-Shop, Stubenladen, Dorfladen, Hofladen oder Höker auf dem Lande gibt es durchaus eine Chance. Es geht um die Grundversorgung der Bevölkerung, sicher auch um ein Stück Tradition, es geht um das Leben auf dem Lande (auch den Möglichkeiten in der Stadt), es geht um Kommunikation der Bevölkerung, um eine Bereicherung des Dorflebens und nicht zuletzt auch um die Existenzgründung von Frauen. Leerstehende Gebäude oder sogar ehemalige Läden lassen sich wieder beleben. Die Initiatorinnen des Frauen-Laden-Projektes stehen auch weiteren Frauen aus der Region bei der Erarbeitung und Durchführung eines eigenen Laden- Projektes gern mit Rat und Tat zur Seite. Zum Mädchen- und Frauenverein DONNA DORIA e. V. gehören auch Expertinnen zu wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen. Das Konzept und die Broschüre Tante Emma soll nicht sterben sollen dazu beitragen, Frauen-Laden-Projekte mit allen Chancen und Möglichkeiten zu installieren. Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme Schlaraffenland Britta Rudolph, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Husum 1995 initiierte der Verein Beseler Arbeit für Frauen die Beschäftigungsund Qualifizierungsmaßnahme Schlaraffenland. Ziel war es, Frauen den beruflichen Einstieg oder auch Wiedereinstieg zu ermöglichen. Um dieses zu erreichen, hat der Verein verschiedene Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich angeboten. In einer schuleigenen Küche bereiteten die Teilnehmerinnen Frühstück und Mittagessen für Schülerinnen und Schüler vor, um damit eine vollwertige und ökologisch vertretbare Alternative zur herkömmlichen Kinderverpflegung in der Schule zu bieten. Dies war die konzeptionelle Grundlage der Arbeit. Zur weiteren Qualifizierung wurden auch Großveranstaltungen im sozialen Rahmen bewirtschaftet. 21

12 Zielgruppen der Maßnahmen waren: langzeitarbeitslose Frauen aller Altersstufen mit ABM-/SAM- Berechtigung (z. B. Berufsrückkehrerinnen, Alleinerziehende, Jugendliche mit Ausbildung ohne Berufserfahrung), Frauen mit ergänzender oder laufender Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Grenzen der Trägerschaft durch einen kleinen Verein zeigten sich bereits im ersten Maßnahmejahr. Ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder allein konnten das Projekt nicht leiten und sichern. Die Gleichstellungsbeauftragte und eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Frau & Beruf leisteten umfangreiche Unterstützung durch: die Sicherung der Finanzierung bei Verhandlungen mit Politik, Arbeitsverwaltung und BSH sowie die stetige Anpassung des Konzeptes an die sich verändernden Finanzierungsmodalitäten, die Anpassung der Qualifizierungsinhalte an die sehr heterogene Teilnehmerinnengruppe, die Teilnahme an Personalauswahlverfahren und wöchentliche Arbeitssitzungen mit der Projektleiterin. Die 1995 durch die Stadt Husum zugesagte finanzielle Unterstützung war ausdrücklich auf einen einmaligen Zuschuss begrenzt. Durch intensive Gespräche mit allen Fraktionen und dem Magistrat wurde die Finanzierung für ein weiteres Jahr erreicht die notwendige Voraussetzung, um unabhängig von kommunalen Mitteln auf wirtschaftlich eigenen Beinen zu stehen. Entwicklung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahme Schlaraffenland" Maßnahme- Teilnehme- Finanzierung/ ABM HZA SAM Landes- Stadt Kreis Nordjahr rinnen Projekteinnahmen mittel Husum friesland 1: 1995/ DM X X DM DM 2: 1996/ DM X X DM DM 3: 1997/ DM X X X 4: 1998/ DM X X X X 5: 1999/ DM X X X X Zugeschnitten auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Teilnehmerinnen fand die Qualifizierung überwiegend innerhalb der praktischen Arbeit statt. Ergänzt wurde diese durch externe Qualifizierungsmodule in den Bereichen sozialer Kompetenzen, allgemeiner fachspezifischer Kompetenzen und der Vorbereitung auf die Bewerbungsphase. Die fachliche Betreuung erfolgte durch eine Hauswirtschaftsleiterin, die berufsbegleitend während der Maßnahme ihren Abschluss zur geprüften Küchenmeisterin ablegte. Die individuelle Betreuung in Form von Einzelund Gruppengesprächen war durch eine sozialpädagogische Anleiterin gewährleistet. Die Bilanz nach Abschluss des Projektes lässt folgende Ergebnisse erkennen: Schaffung eines Zugangs für Frauen zum ersten Arbeitsmarkt (die Vermittlungsquote lag in den einzelnen Maßnahmejahren zwischen 40 und 50%), Qualifizierung von Frauen ohne Berufsausbildung oder mit nicht mehr verwertbaren Qualifikationen für einen beruflichen Einstieg bzw. Wiedereinstieg in Teilzeit, Verbesserung der Chancen von Frauen, unabhängig von Sozialhilfe und anderen Versorgungsansprüchen zu leben, Gesellschaftliche Anerkennung der Tätigkeiten der Frauen im Projekt, Vermittlung der Fähigkeit zum gesellschaftlichen Diskurs, Verbesserung der Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Sozialschwache durch die Versorgung mit vollwertigem Essen, Gesundheitsbewusstes, sozial- und umweltverträgliches Verhalten durch eine umfassende Aufklärung im Bereich Ernährung. Mit der Beendigung des Programms ASH III 2 war eine Fortsetzung der Arbeit für den Träger bedauerlicherweise nicht mehr finanzierbar. Eine über fünfjährige erfolgreiche Arbeit und eine neue berufliche Perspektive für mehr als fünfzig Frauen sind das positive Ergebnis des Projektes. ABM: Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Arbeitsverwaltung) HZA: Hilfe zur Arbeit (Sozialamt) SAM: Strukturanpassungsmaßnahmen (Arbeitsverwaltung) Landesmittel: über das Programm Arbeit für Schleswig-Holstein, und zwar ASH III 2, d. h. im Rahmen der Förderung von allgemeinen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen; ebenfalls hier aufgeführt wurden die Mittel aus dem ESF, dem Europäischen Sozialfonds (BSH; Neumünster)

13 Frauenförderung und Personalentwicklung in der Stadtverwaltung Husum am Beispiel von Personalauswahlverfahren Britta Rudolph, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Husum Mit dem Start der Verwaltungsreform bei der Stadt Husum 1996 wurde die Arbeitsgruppe Personalentwicklung gegründet. Heterogen in der Zusammensetzung bezüglich Geschlecht, Amtszugehörigkeit und Hierarchie erarbeitete sie kontinuierlich ein maßgeschneidertes Personalentwicklungskonzept für die Stadt. Als Mitglied der Arbeitsgruppe setzte sich die Gleichstellungsbeauftragte dafür ein, dass Inhalt und Zielsetzung des Frauenförderplans integriert wurden, so dass seitdem zwei aufeinander abgestimmte Instrumente für die Personalentwicklung eingesetzt werden. Als besonders erfolgreich hat sich die kontinuierliche Entwicklung der Stellenbesetzungsverfahren erwiesen, bei der die Gleichstellungsbeauftragte nach wie vor federführend tätig ist und das im Folgenden kurz skizziert wird: Ein Auswahlgremium, in dem das zuständige Fachamt, die Personalabteilung, der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte vertreten sind, bearbeitet die Stellenbesetzung von Beginn an gemeinsam und im intensiven Austausch. Im Mittelpunkt steht dabei das Anforderungsprofil, das auf der Grundlage einer Aufgabenanalyse erstellt wird. Bereits hier besteht Abstimmungs- und Klärungsbedarf. Die bloße Orientierung, z. B. am Geschäftsverteilungsplan, hat sich als nicht ausreichend erwiesen. Es bietet sich für die Personalverantwortlichen darüber hinaus an, die bisherige Stelleninhaberin bzw. den bisherigen Stelleninhaber ebenso einzubinden wie künftige Kolleginnen und Kollegen. Die Anforderungsmerkmale, wie formale Voraussetzungen, Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen und Sozialkompetenzen werden in einem standardisierten Formblatt erfasst und gewichtet. Das so entstandene Anforderungsprofil ist verbindliche Grundlage der Stellenausschreibung und des weiteren Verfahrens, d. h. bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen, der Feinauswahl durch Tests und dem Vorstellungsgespräch. Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit innerhalb des Auswahlgremiums ist im gesamten Verfahren unabdingbar. Die Strukturiertheit des Verfahrens zwingt alle Beteiligten zu einem intensiven Kommunikationsprozess und dem Offenlegen ihrer mentalen Modelle. Die Praxis bei der Stadt Husum hat bestätigt, dass ein solch strukturiertes Auswahlverfahren ein gutes Instrument ist, um erfolgreiche und nachhaltige Personalauswahlverfahren durchzuführen. 24 Bewerbung Frauenwirtschaftskraft Nichts ist unmöglich Von der Informationsveranstaltung zum Gründerinnenstammtisch Hannelore Salzmann-Tohsche, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Rendsburg-Eckernförde Jeder achte Mann, aber nur jede 20. Frau ist selbstständig, freiberuflich oder unternehmerisch tätig. Frauen gründen ihre Unternehmen: nach der Familienphase mit wenig Kapital mit kürzerer beruflicher Erfahrung ohne Einbindung in berufliche Netzwerke als Teilexistenzen neben ihrer Familienarbeit unter völlig anderen Voraussetzungen und Lebensbedingungen als ihre männlichen Kollegen. In ländlichen Regionen kommen neben den aus diesen Fakten resultierenden Schwierigkeiten und unzureichenden Infrastrukturen (fehlende Kinderbetreuung, schlechte Verkehrsanbindung) zusätzliche Probleme auf die Unternehmerinnen zu. So sind auch die Bedingungen für die Schaffung von Netzwerken ungünstiger als im städtischen Raum. Diese Situationsanalyse veranlasste 2003 eine Gruppe ehrenamtlich tätiger Frauen, die sich in einem Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten und dem Agenda-21- Büro zusammengeschlossen hatten, eine Veranstaltung mit dem Titel Frauenwirtschaftskraft Nichts ist unmöglich durchzuführen. Mit dieser Veranstaltung sollten in der Gemeinde Hohenwestedt die Hintergründe der besonderen Situation von Existenzgründerinnen im ländlichen Raum beleuchtet und interessierten Frauen Tipps und Hinweise gegeben werden. Vor allem aber sollten Frauen vorgestellt werden, die den Weg in die Selbstständigkeit in sehr unterschiedlichen, teilweise für Frauen typischen, aber auch in männlich dominierten Bereichen, gemeistert hatten. Das Gründerzentrum in Hohenwestedt eine Besonderheit in der ländlichen Region und die Wirtschaftsförderin der Gemeinde konnten als Unterstützerinnen gewonnen werden. Die Resonanz war beachtlich: Über 40 Besucherinnen fanden den Weg ins Gründerzentrum. Die anwesenden Unternehmerinnen machten deutlich, dass neben guten Ideen und Geschäftsplänen das Knüpfen von Netzwerken und Kontakten eine wichtige Hilfe auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist. 25

14 Dieser Gedanke wurde noch am Tag der Veranstaltung von Gründerzentrum aufgegriffen und zu einem ersten Gründerinnen-Stammtisch eingeladen. Dieser arbeitet derzeit an den ersten Planungen für eine eigene Messe. Darüber hinaus berät die Mitarbeiterin des Gründerzentrums eine zunehmende Zahl von Frauen aus dem ländlichen Raum des Kreises Rendsburg-Eckernförde; auch über die unmittelbare Umgebung Hohenwestedts hinaus. Überdies ist auf diesem Weg der Austausch zwischen Gründerzentrum und der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises zu einer festen Größe geworden. Lübecker Markt der Frauen Elke Sasse, Frauenbüro der Hansestadt Lübeck 1998/99 wurde das vom Innenministerium Schleswig-Holstein geförderte interkommunale Projekt Steuerung von Querschnittszielen am Beispiel der Gleichstellung von Frauen und Männern kurz: Gleichstellungscontrolling innerhalb der Stadtverwaltungen Lübeck und Norderstedt durchgeführt. Zielsetzung des Projektes war es u.a., die verschiedenen Aufgaben-, Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Kommunen zu integrieren und in die Fragestellung einzubinden: Wie wirkt sich eine Maßnahme, die in einem bestimmten Aufgabenbereich läuft, auf Frauen aus? Wie wirkt sich die Maßnahme auf Männer aus? Und: Trägt die Maßnahme zum Ziel der Gleichberechtigung und Chancengleichheit der Geschlechter bei? Bei der Evaluierung der Zahlen des Fachbereiches Märkte der Hansestadt Lübeck wurde deutlich, dass nur 28% der Marktstände in Frauenhand waren, d.h. 72% der MarktbeschickerInnen (BesitzerInnen der Marktstände) waren Männer. Als eine mögliche Ursache für diesen relativ niedrigen Frauenanteil wurde das Vergabeprinzip bekannt und bewährt ausgemacht, das für die Vergabe von Marktständen entsprechend der bundesweit anzuwendenden Gewerbeordnung Gültigkeit hat. Mit dem Prinzip bekannt und bewährt haben Frauen, die neu als Marktbeschickerinnen ins Geschäft kommen wollen, wenig Chancen. Der 1. Lübecker Markt der Frauen fand im September 2000 mit großem Erfolg statt. Beim 2. Lübecker Markt der Frauen am wurden neun von den 17 Marktständen mehr als die Hälfte von Frauen gestellt, die erstmals auf einem Lübecker Markt waren. Die Chance, anschließend als bekannt und bewährt zu gelten, kann in Folge zu einer mittelfristig deutlichen Erhöhung des Frauenanteils an den MarktbeschickerInnen allgemein führen. Der Zielsetzung, neue Frauen als Marktbeschickerinnen zu gewinnen, wurde somit ein weiteres Stück näher gekommen. Der Lübecker Markt der Frauen ist allerdings nicht allein ein Markt der Marktbeschickerinnen, sondern es handelt sich sowohl um einen Verkaufsmarkt als auch um einen Infomarkt für Frauenverbände, -initiativen und -projekte. Beim 2. Lübecker Markt der Frauen waren 24 Frauenprojekte und -verbände beteiligt. Gleichzeitig gibt es ganztägig ein Kulturprogramm von Frauen. Der Markt ist ein gutes Beispiel für den Gender-Ansatz, weil er gleich auf zwei Ebenen die Gleichstellung von Frauen und Männern berührt: 1. Der Lübecker Markt der Frauen ist ein Event für Frauen und Männer, den es vorher in Lübeck nicht gab. Markttrubel, kleine kulturelle Vorführungen und Gauklereien (von Frauen!), interessante Marktstände, Kinderbelustigung und jede Menge Informationen über das breite Spektrum an Frauenberatungsangeboten, das es in Lübeck gibt, werden geboten. 2. Der Bereich Märkte kann durch diesen Markt mittel- und langfristig mehr Frauen als Marktbeschickerinnen auch für andere Märkte gemeint sind hier die sog. Jahrmärkte/Sondermärkte, nicht die Wochenmärkte zulassen. Beabsichtigt ist, den Lübecker Markt der Frauen mit dieser Konzeption Marktstände von Frauen, Infostände von Frauenprojekten und -verbänden, Kulturprogramm von Frauen in Abständen von 2 3 Jahren weiterhin stattfinden zu lassen. Vor diesem Hintergrund entstand die Idee des Lübecker Marktes der Frauen ein Markt, zu dem nur Besitzerinnen von Marktständen zugelassen sind. Nach einer Teilnahme am Lübecker Markt der Frauen gelten auch diese Marktbeschickerinnen als bekannt und bewährt und somit erhöht sich die Chance, den Frauenanteil auf allen Lübecker Märkten mittelfristig zu erhöhen

15 Qualifizierung bei Wiedereinstieg: Teilzeitausbildung in der Verwaltung Christiane Wehrmann, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Elmshorn Chancen zum beruflichen Neueinstieg, gezielt für Frauen, bietet die Stadtverwaltung Elmshorn seit 1994 an: eine Teilzeitausbildung als Qualifizierungsmaßnahme. In weiteren Kommunen im Kreisgebiet Pinneberg gibt es ebenfalls dieses Ausbildungsangebot: es sind die Städte Pinneberg und Wedel, die Gemeinden Rellingen und Tornesch sowie die Kreisverwaltung Pinneberg. Initiiert wurde diese gezielte Frauenförderung von den hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten; von der Politik wurden die Finanzmittel bewilligt und von den Personalverwaltungen wurde sie organisiert. Die Zahl der Frauen, die nach einer Familienphase eine Erwerbstätigkeit anstreben, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Viele stoßen in dieser Situation auf das Problem, keinen (dauerhaften) Arbeitsplatz zu finden, der ihren Lebensunterhalt langfristig sichert. Denn sie verfügen oft nur über eine veraltete Ausbildung, haben die Erstausbildung wegen der Betreuung ihrer Kinder abgebrochen bzw. aus verschiedenen Gründen gar keinen Ausbildungsabschluss. Eine berufliche Qualifikation ist jedoch entscheidend für eine erfolgreiche Vermittlung. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind der Hauptschulabschluss und eine bereits absolvierte Berufsausbildung bzw. die Mittlere Reife und eine längere Erwerbserfahrung oder vergleichbare Varianten. Die Teilzeitausbildung besteht aus 32 Stunden, von denen der umfangreichere Zeitanteil auf die schulische Ausbildung entfällt. Durchschnittlich entfallen 25 Stunden für die wöchentliche Berufsschule im ersten Ausbildungsjahr und ebenso für den verblockten Unterricht im zweiten und dritten Jahr. Der relativ geringe Anteil der praktischen Ausbildung in der Verwaltung wird durch die Lebenserfahrungen der Frauen, die sie sowohl im Erwerbsleben als auch innerhalb der Familien gewonnen haben, kompensiert. Übernahme von Verantwortung im Team, erprobt im Konfliktmanagement, eine große Portion Organisationstalent und trainierte Flexibilität sind typische Persönlichkeitsmerkmale für den Kreis der Bewerberinnen. Besonders erfreulich ist, dass die Teilzeitauszubildenden die gleiche Ausbildungsvergütung wie die Vollzeitauszubildenden erhalten. Inzwischen haben sieben Frauen diese Ausbildung gemacht und zumeist mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen. Fünf dieser Frauen haben in der Elmshorner Verwaltung einen interessanten festen Teilzeitarbeitsplatz erhalten, eine von ihnen arbeitet in der Hamburger Bezirksverwaltung. 28 Zurzeit befinden sich drei weitere Frauen in der Ausbildung. Auf die Ausschreibung für den Start in 2004 haben sich über 50 Frauen beworben. Dies zeigt, dass die Maßnahme den aktuellen Bedürfnissen entspricht und es sinnvoll wäre, wenn sie als Umschulung durch die Agentur für Arbeit anerkannt würde. Für alle bisherigen Teilnehmerinnen bedeutete die Teilzeitausbildung eine ungewöhnliche Chance, nach einer Phase der Konzentration auf die Familie sich neu zu orientieren und zu qualifizieren. Eine Chance, nach der viele lange gesucht haben insbesondere Alleinerziehende. Das Beispiel sollte Schule machen! Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt Modernes Schreibbüro Bad Segeberg (1997 bis 2000) Beate Mönkedieck, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bad Segeberg Über einen längeren Zeitraum hatte sich in Bad Segeberg ein hoher Bedarf an Teilzeitqualifizierungs- und Teilzeitarbeitsplätzen insbesondere für Familienfrauen und allein erziehende Mütter, Sozialhilfeempfängerinnen, langzeitarbeitslose und ältere Frauen entwickelt. Auf Fragen nach dem beruflichen Einstieg oder Wiedereinstieg auf den ersten Arbeitsmarkt, nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Wegen, um aus der Abhängigkeit von Sozialhilfe herauszukommen, gab es keine befriedigenden Lösungen. Zunehmend Frauen waren auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie nach der Familienphase keinen Arbeitsplatz mehr fanden. Auf diesem Hintergrund wurde 1996 eine Projektgruppe initiiert, in der die örtlich vorhandene Fachkompetenz gebündelt wurde: Arbeitsamt, Vertreterinnen und Vertreter des kommunalen Sozialamtes und Kreissozialamtes, Volkshochschule e. V. und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt taten sich zusammen. In der Folgezeit entwickelte die Projektgruppe in Zusammenarbeit mit der örtlichen Volkshochschule e. V. ein Konzept für das Moderne Schreibbüro, in dem Frauen im Kundenauftrag für Organisationen oder für Menschen, die Hilfe brauchen, arbeiten sollen. Angesichts der arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Situation in der Region wurde dieses Projekt als wichtiger Beitrag für eine aktive Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik bezeichnet. Vor allem die Verknüpfung von beruflicher Qualifizierung und Praxis wurde zunehmend anerkannt. Die örtliche Volkshochschule wurde als Träger gewonnen und Räume im VHS-Gebäude, die von der Stadt mietkostenfrei zur Verfügung gestellt wurden, konnten bezogen werden. 29

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