Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung

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1 Notfallsanitäter was NUN? Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung NUN-Abschlussveranstaltung

2 Gesetzesfolgen Durch die Neuregelung der Ausbildung entstehen Mehrkosten. Diese verteilen sich auf unterschiedliche Träger, die an der zukünftigen Ausbildung beteiligt sind (Schulen, Lehrrettungswachen, Krankenhäuser, Träger der Ausbildung, Leistungsträger).

3 Die Expertengruppe, die das Bundesministerium für Gesundheit im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beraten hat, hat die Kosten der neuen Ausbildung im Vergleich zu den Kosten der bisherigen Ausbildung auf etwa Euro pro Schüler für die dreijährige Ausbildungszeit kalkuliert. Bisher kostet die zweijährige Ausbildung circa Euro pro Schüler. Damit würde die dreijährige Ausbildung bei einer angenommenen Anzahl von 4000 Schülerinnen und Schüler mindestens Mehrkosten von etwa 42 Millionen Euro jährlich verursachen. Für 4000 Schülerinnen und Schüler würden innerhalb von drei Jahren Gesamtkosten in Höhe von rund 200 Millionen Euro anfallen, wohingegen die bisherige Ausbildung für 4000 Schülerinnen und Schüler innerhalb von zwei Jahren Ausbildungskosten von rund 52 Millionen Euro verursacht.

4 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und die Verwaltung Durch die Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre entsteht für die staatlich anerkannten Schulen ein Mehraufwand von geschätzt Euro pro Ausbildungsplatz. An den Einrichtungen der praktischen Ausbildung das sind Krankenhäuser und Lehrrettungswachen entsteht ein geschätzter Mehraufwand von insgesamt Euro pro Ausbildungsplatz; etwa zwei Drittel dieses Mehraufwands entstehen bei den Krankenhäusern. Der im Krankenhaus anfallende Betreuungsaufwand ist von den personellen wie den inhaltlichen Anforderungen umfangreicher als der Betreuungsaufwand in der Lehrrettungswache, auch wenn die praktische Ausbildung in der Lehrrettungswache einen höheren Stundenanteil umfassen wird.

5 Das Gesetz gewährt den Schülerinnen und Schülern einen Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Dieser verursacht bei den Ausbildungsträgern Kosten in Höhe von circa Euro für die gesamte dreijährige Ausbildung. Nach der bisherigen Regelung entstanden bei den Ausbildungsträgern Kosten von circa Euro für ein Jahr. Den Kostenträgern entstehen durch die Verbesserungen im Bereich der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern geschätzte jährliche Mehrausgaben in einer Größenordnung von circa 42 Millionen Euro, von denen etwa 90 Prozent (circa 38 Millionen Euro) auf die gesetzliche Krankenversicherung entfallen. Diesen Mehrausgaben stehen erhebliche, in der Summe nicht quantifizierbare Einspareffekte gegenüber, da durch die verbesserte Qualifizierung dieser Berufsgruppe Einsparpotentiale bei Krankenhausbehandlungen und weitere Einsparungen durch eine Vermeidung unnötiger Notarzteinsätze zu erwarten sind.

6 Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung Frühzeitige Abstimmung zwischen der LAG-RD Schulen (DRK, JUH, MHD und der BF Hannover) mit den zuständigen Behörden (NMI, NMK und NLSchB) sowie den Vertretern der Kostenträger über Ausbildungsfragen und die Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung. Bearbeitung der Finanzierungs-Thematik durch den Landesausschuss Rettungsdienst sowie durch die AG-BWL des Landesausschuss.

7 Kosten entstehen für den theoretischen und praktischen Unterricht die praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern die praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen Ausbildungsvergütung der Schülerinnen / Schüler Sonstige Kosten

8 Richtlinien für die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten (Stand ) Kosten der Aus-, Fort und Weiterbildung sind Kosten im Sinne der Richtlinie, wenn sie bedarfsgerecht und wirtschaftlich sind. Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit ist den Kostenträgern durch eine Personalplanung nachzuweisen. Grundlage einer Personalplanung ist die Personalbedarfsberechnung auf Basis des Rettungsdienstbedarfsplanes. Zur dauerhaften Sicherstellung des erforderlichen Personalbedarfs ist auf dieser Basis eine Planung zu entwickeln, die sowohl die zu erwartenden Personalausfälle, wie auch den künftigen Personalbedarf abschätzt. Diese Planung ist für die jeweilige Qualifikation getrennt vorzunehmen. Personalausfälle entstehen z.b. durch Elternzeiten, Freistellung von Personal für Fort- und Weiterbildungen, Fluktuation, Eintritt in den Ruhestand.

9 Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (Stand ) Als Kosten der Ausbildung gelten: Lehrgangskosten (Kosten der Schulen und ggf. Kostenerstattungen für Praktika in Krankenhäusern, soweit diese nicht vom Land getragen werden). Personalkosten der Schülerinnen und Schüler. Von den Kosten der Ausbildung sind die Einsparungen abzuziehen, die durch den Einsatz der Schülerinnen und Schüler als Teil der Regelbesatzung entstehen. Dabei ersetzt eine Schülerin / ein Schüler 0,3 Anteile einer hauptamtlichen Vollkraft einer Rettungssanitäterin / eines Rettungssanitäters. Für die Ausbildungskosten können örtlich jeweils Pauschalen vereinbart werden.

10 Schulkosten Material: Sachausstattung / RD Material, Anschauungs- Verbrauchsmaterial Personal: Lehrgangsleiter, Fachreferent, Unterrichtshelfer, Overhead Raum: Miete (inklusive Nebenkosten), Lehrsaalausstattung, Büroausstattung sonstige Kosten: Wartung / Reparatur, Kleinteile, GwG, Versicherung, Fahrtkosten Klinik Personal: Praxisanleiter, Ärztinnen / Ärzte Material: Funktionskleidung Lehrrettungswache Personal: Praxisanleiter / Lehrrettungsassistenten Material: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

11 Quelle: Wohlfahrt Intern 10/2014

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13 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ralf Seebode Schulleiter DRK Köslinerstr Goslar Fon: (05321) Mobil: (0172)

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