Vorausschätzung der Personal- und Sachkostenentwicklung für die Krankenhäuser in den alten und neuen Bundesländern im Vereinbarungszeitraum 2005
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- Juliane Bösch
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1 Vorausschätzung der Personal- und Sachkostenentwicklung für die Krankenhäuser in den alten und neuen Bundesländern im Vereinbarungszeitraum 2005 (Stand: 25. Oktober 2004)
2 Vorbemerkungen Zur Unterstützung der auf der örtlichen Ebene zu führenden Budget- und Entgeltverhandlungen hat die DKG-Geschäftsstelle das vorliegende Arbeitspapier über eine Vorausschätzung der Personal- und Sachkostenentwicklung im Vereinbarungszeitraum 2005 erstellt. Die Vorausschätzung basiert auf Informationen, die der DKG-Geschäftsstelle zum Zeitpunkt der Erstellung (siehe Deckblatt) vorgelegen haben. Sollten neuere Informationen zu wesentlichen Änderungen der Vorausschätzung führen, wird die DKG-Geschäftsstelle ein überarbeitetes Arbeitspapier vorlegen. Insbesondere aufgrund der ausstehenden BAT-Fortschreibung für den Zeitraum ab 01. Februar 2005 können zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierteren Aussagen zur Entwicklung der Personalkosten getroffen werden. Eine Aktualisierung wird zu gegebenem Zeitpunkt durch die DKG-Geschäftsstelle vorgenommen. Die Berechnungsgrundlagen und Erläuterungen zu den Annahmen sowie die einzelnen Rechenschritte können dem vorliegenden Arbeitspapier entnommen werden. 2
3 Personalkostenentwicklung Der aktuelle BAT-Vergütungstarifvertrag Nr. 35 hat eine Laufzeit bis zum Die Personalkostenentwicklung kann aufgrund der ausstehenden BAT- Fortschreibung für den Zeitraum nach dem nur schwer prognostiziert werden. Zum jetzigen Stand liegen folgende Informationen vor: Tabelle 1: Übersicht zur Prognose der Personalkostenentwicklung Tarifgebiet West Tarifgebiet Ost A Allgemeine Prognose der Tariflohnsteigerungen + 1,80 % + 1,80 % B Zusätzliche Kosteneffekte: B 1 Anpassung der Vergütungen für das - + 1,83 % Tarifgebiet Ost an das West-Niveau B 2 Nachwirkungen aus ,31 % + 0,33 % B 3 Strukturelle Effekte Individuell Individuell B 4 Anpassung ZVK Individuell Individuell B 5 Änderungen bei den Lohnnebenkosten + 0,03 % + 0,03 % Summe + 2,14 % + 3,99 % Hinsichtlich des ab zu vereinbarenden Vergütungstarifvertrages für den Öffentlichen Dienst kann nach vorliegenden Informationen davon ausgegangen werden, dass bereits innerhalb dieser bevorstehenden Tarifrunde die im Jahr 2003 vereinbarte Neugestaltung des Tarifrechts zum Tragen kommt. Beim derzeitigen Verhandlungsstand (10/2004) sind nach Auskunft der Gewerkschaftsseite (ver.di) folgende Eckpunkte in der Diskussion: - Eingliederung von allgemeiner Zulage und familienbezogener Einkommen in die Entgelttabelle - Schaffung einheitlicher Eingruppierungsregelungen für alle Arbeitnehmer - Flexibilisierung: ein bundesweiter Rahmen soll durch länder- und spartenspezifische Regelungen ergänzt werden können - Wegfall von Bewährungs- und Zeitaufstiegen, statt dessen Eingruppierung nach Qualifikation und Tätigkeitsprofil - Einführung leistungsbezogener Entgeltbestandteile - Keine Änderungen bei der Wochenarbeitszeit; keine Schlechterstellungen durch das neue Tarifrecht - Transparentes und schlankeres Tarifrecht Über den weiteren Verhandlungsverlauf sowie die möglichen Auswirkungen der anstehenden Tarifrunde im Öffentlichen Dienst auf die Personalkosten in den Krankenhäusern wird die DKG-Geschäftsstelle zu gegebenem Zeitpunkt informieren. 3
4 A) Allgemeine Prognose der Tariflohnsteigerungen Zur voraussichtlichen Entwicklung der Tariflöhne im Jahr 2005 wurden im Frühjahrsgutachten der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute (siehe DKG- Rundschreiben Nr. 107/2004) sowie auch in aktualisierten Prognosemodellen einzelner Wirtschaftsforschungsinstitute Aussagen getroffen. Die Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute waren sehr allgemein gehalten und gingen für die Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland in den Jahren 2004 und 2005 bisher allgemein von einer Steigerung in Höhe von jeweils 2,0 % aus. Im aktuellen Herbstgutachten der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute vom wurde diese Annahme sowohl für das laufende als auch das kommende Jahr nun nach unten korrigiert. Es wird nur noch von einer allgemeinen durchschnittlichen Steigerung der Tarifverdienste in Höhe von 1,8 % im Jahr 2005 ausgegangen. Zwar wird in mehreren Gutachten auch die Vermutung geäußert, dass die derzeit absehbare Energieverteuerung aufgrund höherer Inflationserwartungen zum Anlass für weitergehende Lohnforderungen genommen werden könnte. Eine konkrete Abschätzung dieses Effektes scheint derzeit jedoch noch nicht möglich. 4
5 B) Zusätzliche Kosteneffekte für die Entwicklung der Personalkosten 1. Anpassung der Vergütungen im Tarifgebiet Ost an das West-Niveau Gemäß Absatz III des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst vom soll die Anpassung der Vergütungen im Tarifgebiet Ost an das West-Niveau je nach Vergütungsgruppe bis zum Jahr 2007 bzw abgeschlossen sein. Unter der Annahme, dass diese Maßgabe in den kommenden Tarifverträgen jährlich proportional berücksichtigt wird, ließe sich beim derzeitigen Anpassungsniveau von 92,5 % folgende Entwicklung prognostizieren: Tabelle 2: Prognose für eine proportionale BAT-Ost-West-Angleichung Tarifgruppe X Vb Übrige Anpassung an 100 % bis Anzahl Anpassungsjahre seit dem letzten Anpassungsschritt ( ) 4 6 Durchschnittliche jährliche Anpassungsrate (Prozentpunkte) 1,88 1,25 Derzeitiges Anpassungsniveau 92,50 % 92,50 % ergibt für 2005 ein neues Anpassungsniveau in Höhe von 94,38 % 93,75 % Anteil der Gehaltsgruppen an der Gesamtvergütung 70 % 30 % Daraus lässt sich der gewichtete Einfluss der Ost-West-Anpassung bei der unterstellten proportionalen Vorgehensweise wie folgt errechnen: 94,38 % x 70 % + 93,75 % x 30 % = 94,19 % (94,19 % / 92,5 % - 1) x 100 % = 1,83 % Somit wäre unter der Annahme einer proportionalen Vorgehensweise bei der weiteren Ost-West-Angleichung von einer zusätzlichen Personalkostensteigerung in Höhe von ca. 1,83 % für das Tarifgebiet Ost im Jahr 2005 auszugehen. 5
6 2. Nachwirkungen aus 2004 Hierbei sind die Nachwirkungen der linearen BAT-Steigerung zum (1 %) zu berücksichtigen (zu den Details bezüglich der Prognose zur Personalkostenentwicklung im Jahr 2004 vgl. DKG-Rundschreiben Nr. 281/2003 vom ). Die Nachwirkungen errechnen sich als Differenz aus der Berechnung mittels der Jahressumme 2004 bei einer linearen BAT-Steigerung zum gegenüber einer unveränderten Fortschreibung dieses Tarifniveaus im Jahr Grundlage der Berechnungen ist ein Index der durchschnittlichen monatlichen Bruttolöhne, welchen die DKG jährlich fortschreibt (der Wert für 1993 entspricht 100,00). Damit ergibt sich eine Nachwirkung in Höhe von 0,31 % für die alten und 0,33 % für die neuen Bundesländer: Alte Bundesländer: Der Ausgangssatz für 2003 beträgt monatlich 129,57 (Index bezogen auf 1993). Die Zuwendung (Weihnachtsgeld) beträgt 108,56. Als Jahressumme 2003 ergibt sich dann: 12 x 129, ,56 = 1.663,40. Die Anhebung des BAT zum um 1,0 % bewirkt eine Steigerung des Ausgangssatzes auf 129,57 x 1,01 = 130,87. Die Anhebung des BAT zum um 1,0 % bewirkt eine Steigerung des Ausgangssatzes auf 130,87 x 1,01 = 132,18. Auswirkungen der Anhebungen zum und : Als Jahressumme 2004 ergibt sich: 4 x 130, x 132, ,56 = 1.689,48. Die relative Auswirkung (im Vergleich zu 2003) beträgt: (1.689,48 / 1.663,40 1) x 100 % = 1,57 %. Der Ausgangssatz für 2005 beträgt monatlich 132,18. Die Zuwendung (Weihnachtsgeld) beträgt 108,56. Als voraussichtliche Jahressumme 2005 ergibt sich dann bei Fortschreibung des Ausgangssatzes aus 2004 (ohne Berücksichtigung anderer Effekte): 12 x 132, ,56 = 1.694,72 Die relative Auswirkung (im Vergleich zu 2003) beträgt: (1.694,72 / 1.663,40 1) x 100 % = 1,88 %. Damit ergibt sich für das Jahr 2005 eine Nachwirkung aus 2004 in Höhe von 1,88 % - 1,57 % = 0,31 %. 6
7 Neue Bundesländer: Der Ausgangssatz für 2003 beträgt monatlich 117,90 (Index, bezogen auf 1993). Die Zuwendung (Weihnachtsgeld) beträgt 74,09. Als Jahressumme 2003 ergibt sich dann: 12 x 117, ,09 = 1.488,89. Die Anhebung des BAT zum um 1,0 % bewirkt eine Steigerung des Ausgangssatzes auf 117,90 x 1,01 = 119,08. Die Anhebung des BAT zum um 1,0 % bewirkt eine Steigerung des Ausgangssatzes auf 119,08 x 1,01 = 120,27. Auswirkungen der Anhebungen zum und : Als Jahressumme 2004 ergibt sich: 4 x 119, x 120, ,09 = 1.512,57. Die relative Auswirkung (im Vergleich zu 2003) beträgt: (1.512,57 / 1.488,89 1) x 100 % = 1,59 %. Der Ausgangssatz für 2005 beträgt monatlich 120,27. Die Zuwendung (Weihnachtsgeld) beträgt 74,09. Als voraussichtliche Jahressumme 2005 ergibt sich dann bei Fortschreibung des Ausgangssatzes aus 2004 (ohne Berücksichtigung anderer Effekte): 12 x 120, ,09 = 1.517,33. Die relative Auswirkung (im Vergleich zu 2003) beträgt: (1.517,33 / 1.488,89 1) x 100 % = 1,91 %. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2004 erfolgten Ost-West-Anpassung von 91,0 % auf 92,5 % ergibt sich für das Jahr 2005 eine Nachwirkung aus 2004 in Höhe von 0,33 %: 92,5 % / 91,0 % x (1,91 % - 1,59 %) = 0,33 %. 7
8 3. Strukturelle Effekte Die strukturellen BAT-Kosten setzen sich aus den strukturellen Komponenten der Tarifverträge zusammen. Darin sind die Kosten für Höhergruppierungen, Altersstufen, Beförderungen u.ä. enthalten. Es existieren keine verlässlichen bundesweiten Datenerhebungen zu den durchschnittlichen Auswirkungen der strukturellen Komponenten auf die durchschnittlichen Löhne und Gehälter. Hinzu kommt, dass mit der von den Tarifparteien angestrebten Entwicklung eines neuen Tarifrechts im Öffentlichen Dienst voraussichtlich eine grundsätzliche Umstrukturierung der Entgelttabellen verbunden sein wird, deren mögliche Auswirkungen derzeit nicht absehbar sind. Die strukturellen Komponenten sind daher krankenhausindividuell zu ermitteln. 4. Anpassung ZVK Die Entwicklung der Beitragssätze in der Zusatzversorgung kann nicht als einheitlich betrachtet werden. Aus diesem Grund muss das einzelne Krankenhaus die relativen Auswirkungen der Veränderung des individuellen Sanierungsgeldes bzw. des zusätzlichen Beitrages individuell berücksichtigen. 5. Änderungen bei den Lohnnebenkosten Der Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Sozialversicherung setzt sich für die Personalkostenvorausschätzung 2005 wie folgt zusammen: Tabelle 3: Prognose der Beitragssätze für die Sozialversicherungssysteme Versicherung Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 6,50 % Rentenversicherung 19,50 % Pflegeversicherung 1,70 % Krankenversicherung 14,30 % Gesamt 42,00 % - Arbeitslosenversicherung: Nach aktuellen der DKG vorliegenden Informationen bleibt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung im Jahr 2005 voraussichtlich unverändert bei 6,5 %, derzeit sind keine Änderungen hinsichtlich dieses Satzes absehbar.
9 - Rentenversicherung: Nach aktuellen der DKG vorliegenden Informationen bleibt der Beitragssatz für die Rentenversicherung im Jahr 2005 voraussichtlich unverändert bei 19,5 %. Dies geht aus einer Einschätzung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) hervor, die auch vom BMGS geteilt wird. Allerdings gelte dies nur unter der Voraussetzung, daß die Einnahmen in der Rentenversicherung nicht noch weiter zurückgehen, da die Finanzlage der Rentenkasse weiter angespannt bleibt. - Pflegeversicherung: Nach aktuellen der DKG vorliegenden Informationen liegt der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern hälftig getragene Beitragssatz voraussichtlich weiterhin bei 1,7 %. Die beschlossene Anhebung des Beitragssatzes für Kinderlose um 0,25 Prozentpunkte (Beschluß des Bundestages vom ) wird von den Versicherten allein getragen und führt insofern nicht zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten. - Krankenversicherung: Die aktuelle politische Debatte hinsichtlich der Entwicklung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung macht deutlich, in welchem Spannungsfeld sich die Krankenkassen befinden: Zum einen besteht im Rahmen der jüngsten Gesundheitsreform die Notwendigkeit zum Abbau von Schulden in der GKV, zum anderen besteht eine hohe Erwartungshaltung seitens der Politik, daß die Beitragssätze weiter sinken, um die Lohnnebenkosten zu entlasten. Ob und in welchem Ausmaß die vom Bundestag beschlossene Neuregelung der Versicherung für Zahnersatz und Krankentagegeld (Beschluß des Bundestages vom ) von den Krankenkassen zur Schuldenreduzierung oder zur Beitragssenkung genutzt wird, ist derzeit nicht absehbar. Beispielhaft für diesen Konflikt ist die noch immer laufende Auseinandersetzung der Gmünder Ersatzkasse (GEK) mit dem Bundesversicherungsamt (BVA), welches als übergeordnete Instanz sogar Beitragssatzsenkungen untersagte. Aufgrund dieser unklaren Situation hinsichtlich der Kalkulation zukünftiger Beitragssätze in der GKV kann vorerst kaufmännisch vorsichtig nur von der Weiterführung des durchschnittlichen Beitragssatzes in Höhe von 14,3 % im Jahr 2005 ausgegangen werden. Im Folgenden sollen dennoch die möglichen Veränderungen kalkuliert werden, welche jedoch derzeit aufgrund der unklaren Rahmenbedingungen nicht in die Prognose zur Entwicklung der Personalkosten einbezogen werden können. Infolge der Neuregelung der Versicherung für Zahnersatz und Krankentagegeld sollen die Arbeitnehmer ab einen Beitragsaufschlag von 0,9 Prozentpunkten zahlen (0,4 % für Zahnersatz, 0,5 % für Krankentagegeld). Unter der Voraussetzung, dass die damit einhergehende Senkung des allgemeinen Beitragssatzes (der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je hälftig getragen wird) um 0,9 Prozentpunkte tatsächlich vollständig und für alle Kassen realisiert würde, 9
10 käme es ab Mitte des Jahres dauerhaft zu einer Senkung des Arbeitgeberbeitrages in Höhe von 0,45 Prozentpunkten. Somit würde der durchschnittliche Beitragssatz ab Juli 2005 von derzeit 14,3 % auf 13,4 % sinken und es ergäbe sich für das gesamte Jahr 2005 eine durchschnittliche Entlastung der Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 0,225 Prozentpunkten. Die Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes könnte dementsprechend mit jahresdurchschnittlich 0,45 Beitragssatzpunkten prognostiziert werden. Der Arbeitgeberanteil daran beträgt 0,225 Beitragssatzpunkte. Der Gesamtbeitragssatz zur gesetzlichen Sozialversicherung beträgt 2004 in den alten und neuen Bundesländern durchschnittlich ca. 42,00 % (Arbeitgeberanteil: 21,00 %). Relative Senkung: - 0,225 % / 1,21 = - 0,186 % Bei einer Kostenwirksamkeit 1 von 73,5 % in den alten und von 78,0 % in den neuen Bundesländern ergäben sich rein rechnerisch mögliche durchschnittliche Auswirkungen von - 0,186 % x 0,735 = - 0,14 % in den alten Bundesländern, - 0,186 % x 0,780 = - 0,15 % in den neuen Bundesländern. Bei tatsächlichen Veränderungen des durchschnittlichen Beitragssatzes im Jahr 2005 wird die DKG-Geschäftsstelle zeitnah auf die relevanten Auswirkungen hinsichtlich der Personalkosten hinweisen. 1 Zur Einschätzung der Kostenwirksamkeit von Änderungen der Beitragsbemessungsgrundlagen und Änderungen der Beitragssätze wurden von der DKG in einer Analyse gesamtwirtschaftlicher Daten aus dem Jahr 1998 folgende Werte ermittelt: Kostenwirksamkeit bei Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen Kostenwirksamkeit bei Beitragssatzänderungen Alte Bundesländer Neue Bundesländer KV + PV RV + AV KV + PV RV + AV 26,50% 10,50% 22,00% 6,00% 73,50% 89,50% 78,00% 94,00% (KV + PV = Kranken- und Pflegeversicherung, RV + AV = Renten- und Arbeitslosenversicherung) Den Berechnungen liegen folgende grundsätzliche Annahmen zugrunde: - Verwendung der Einkommensverteilung (Gruppierung) des Jahres 1998 (Quelle: Fachserie Statistisches Bundesamt) - Betrachtung der Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit bundesweit - Annahme, daß die verwendete Einkommensverteilung repräsentativ ist für die Einkommens- bzw. Personalkostenstruktur in den bundesdeutschen Krankenhäusern 10
11 - Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen Am werden die Rechengrößen in der Sozialversicherung neu festgelegt. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2005 vorgelegt. Dieser Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen, womit allerdings zu rechnen ist. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung werden demnach in den alten Bundesländern zum 01. Januar 2005 von auf für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (Steigerung um + 1,08 %) und von auf für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung (Steigerung um + 0,97 %) angehoben. Der Arbeitgeber-Anteil an den Gesamtpersonalkosten beträgt voraussichtlich 21,00 % / 1,21 = 17,36 %. Die Kostenwirksamkeit beträgt 26,5 % für Kranken- und Pflegeversicherung sowie 10,5 % für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Auswirkungen in den alten Bundesländern müssen noch gewichtet werden, da die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung eine andere als zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung ist. Von dem Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung fallen 38,1 % (= 16,00 % von 42,00 %) auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und 61,9 % auf die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Kranken-/Pflegeversicherung: + 1,08 % x 0,1736 x 0,265 x 0,381 = + 0,02 % Arbeitslosen-/Rentenversicherung: + 0,97 % x 0,1736 x 0,105 x 0,619 = + 0,01 % Auswirkungen insgesamt: + 0,03 % Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird in den neuen Bundesländern zum 01. Januar 2005 von auf (Anstieg um + 1,08 %) und zur gesetzlichen Arbeitslosenund Rentenversicherung von auf (Anstieg um + 1,15 %) angehoben. Der Arbeitgeber-Anteil an den Gesamtpersonalkosten beträgt voraussichtlich 21,00 % / 1,21 = 17,36 %. Die Kostenwirksamkeit beträgt 22,0 % für Kranken- und Pflegeversicherung sowie 6,0 % für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Auswirkungen in den neuen Bundesländern müssen noch gewichtet werden, da die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung eine andere als zur Arbeitslosen- und 11
12 Rentenversicherung ist. Von dem Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung fallen 38,1 % (= 16,00 % von 42,00 %) auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und 61,9 % auf die Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Kranken-/Pflegeversicherung + 1,08 % x 0,1736 x 0,22 x 0,381 = + 0,02 % Arbeitslosen-/Rentenversicherung + 1,15 % x 0,1736 x 0,06 x 0,619 = + 0,01 % Auswirkungen insgesamt: + 0,03 % 12
13 Sachkostenentwicklung Die Prognosen der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute für die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten können der Tabelle 4 entnommen werden. Tabelle 4: Anstieg der Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahr (Prognose) Institut Stand DIW 1,6 % 0,9 % 07/2004 HWWA 1,4 % 1,3 % 07/2004 ifo 1,6 % 1,4 % 06/2004 IfW 1,7 % 1,3 % 09/2004 IWH 1,6 % 1,5 % 09/2004 RWI 1,6 % 1,2 % 07/2004 Quellen: DIW - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Berlin, HWWA - Hamburgisches Welt-Wirtschafts-Archiv, ifo - Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, IfW - Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel, IWH - Institut für Wirtschaftsforschung Halle, RWI Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung Essen. Da für die Krankenhäuser kein eigenständiger Sachkostenindex ermittelt wird, kann sich derzeit die Vorausschätzung der Sachkostenentwicklung nur an vorhandenen amtlichen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen orientieren. Als Hilfsgröße wird der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte verwendet. Für das Jahr 2005 schätzen die deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute die Veränderung der Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahr auf + 0,9 % bis + 1,5 % (vgl. Tabelle 4). Mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute weisen jedoch darauf hin, dass die Entwicklung des Ölpreises ein erheblicher Risikofaktor bleibt. In den o.g. Prognosen der Institute aus dem Zeitraum 06-09/2004 wird noch von einem Ölpreis in Höhe von ca US-$/Barrel (Brent) ausgegangen. Mit dem Überschreiten der Grenze von 50 US-$/Barrel liegt der aktuelle Ölpreis bereits deutlich über diesen Annahmen. Das HWWA hat zu dieser Thematik bereits im Juli 2004 mit Hilfe eines gesamtwirtschaftlichen Modells verschiedene Szenarien eines höheren Ölpreises untersucht und stellt dabei fest: - Der Anstieg des Ölpreises auf 45 US-$/Barrel führt zu einem zusätzlichen Anstieg der Verbraucherpreise im Jahr 2004 in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. - Abhängig davon, ob der Ölpreis im Jahr 2005 auf diesem hohen Niveau verharrt oder bis Ende 2005 auf 35 US-$/Barrel zurückgeht, führt dies abweichend von der Basisprognose zu einem zusätzlichen Anstieg der Verbraucherpreise im Jahr 2005 in Höhe von 0,6 bzw. 0,4 Prozentpunkten. 13
14 In diesem Kontext kann auch die aktuelle Prognose des Herbstgutachtens der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute vom gesehen werden, welche von einer Veränderung der Verbraucherpreise um + 1,5 % im Jahr 2005 ausgeht, allerdings unter der Annahme, daß der Ölpreis bis Ende 2005 vom derzeit hohen Niveau auf 37 US-$/Barrel sinkt. Unter Berücksichtigung dieser bereits heute absehbaren Entwicklungen hinsichtlich des Ölpreises erhöht sich die Bandbreite für die Veränderung der Verbraucherpreise im Jahr 2005 auf mindestens + 1,3 % bis + 2,1 %. Des weiteren ist im Rahmen von Zweitrundeneffekten zu befürchten, dass die absehbare Energieverteuerung zum Anlass für übersteigerte Lohnforderungen genommen wird. Hierdurch würde sich der Inflationsdruck zusätzlich erhöhen. Nach Erfahrungen aus der Vergangenheit liegen die krankenhaustypischen Kostenentwicklungen rund einen Prozentpunkt über der Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Dies kann beispielsweise auf Struktureffekte und Neueinführungen im Bereich der Arzneimittel und des medizinischen Bedarfs zurückgeführt werden (diese Bereiche umfassen in den deutschen Krankenhäusern ungefähr die Hälfte der gesamten Sachkosten). Somit kann die Änderung der krankenhaustypischen Sachkosten für 2005 mit eingeschätzt werden. + 2,3 % bis + 3,1 % 14
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