4. Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

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1 4. Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Als Unternehmer wird man in der Regel nicht geboren und so will es in den meisten Fällen der individuelle Werdegang, dass sich in der Vergangenheit auch Zeiten der abhängigen Beschäftigung finden. Damit einher geht gezwungener Maßen auch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Berechnung des individuellen Beitrags ist vergleichsweise transparent geregelt aber mit der Frage nach der Höhe der zu erwartenden Leistungen wird es dann auch schon unübersichtlich der individuellen Rentenberechnung der Deutsche Rentenversicherung (DRV) sei Dank. Wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens 60 Monatsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, dann haben Sie sie schon erhalten: Die Renteninformation. Transparenz der gesetzlichen Versorgung und bessere Planbarkeit der persönlichen Vorsorge, dass sind die Ziele, die die Deutsche Rentenversicherung mit der Renteninformation verfolgt. Aber Vorsicht: Eins ist nicht sicher: Die Rente. Schauen Sie sich Ihre Renteninformation deshalb kritisch an. Hierbei soll Ihnen das vorliegende Kapitel behilflich sein. Sie erfahren mehr zu den Themen: Realistische Einschätzung der Erwerbsminderungsrente Realistische Einschätzung der Altersrente Sicherheit (oder soll ich sagen Unsicherheit?) der prognostizierten Rentenerhöhungen Auswirkung der Inflation auf die Altersrente Was muss von der verbleibenden Rente noch bezahlt werden? Juni 2007 Ulrich Watermann 45

2 4.1. Was Sie über Ihre Ansprüche im Alter wissen sollten Für die realistische Einschätzung Ihrer Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung benötigen Sie in erster Linie ausreichende Informationen. Daher erhalten Sie im Folgenden anhand einer beispielhaften Renteninformation, wichtige Erläuterungen zu deren Verständnis und vor allem deren Bewertung. So könnte Ihre Renteninformation aussehen Juni 2007 Ulrich Watermann 46

3 und das sollten Sie wissen Zu 1 Hier wird die Summe der von Ihnen bisher erworbenen Entgeltpunkte genannt. Die Entgeltpunkte sind die Basis für die spätere Rentenberechnung. Ein Entgeltpunkt hatte im Jahr der obigen Renteninformation einen Wert von 26,13 EUR in den alten Bundesländern und 22,97 EUR in den neuen Bundesländern. Wenn Sie beispielsweise in den alten Bundesländern leben und rund EUR im Jahr verdienen, zahlen Sie ca EUR in die Rentenversicherung ein und erhalten hierfür einen Rentenanspruch von genau einem Entgeltpunkt oder 26,13 EUR monatlicher Altersrente. Zu 2 Dieser Betrag stellt Ihre derzeitige Absicherung bei voller Erwerbsminderung dar. Voll erwerbsgemindert ist nur derjenige, der weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, erhalten Sie übrigens nur die Hälfte dieser Rente. Von diesem Betrag müssen Sie dann allerdings noch die Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung abziehen. Deshalb sollten Sie auf Nummer Sicher gehen und diesen Betrag um mindestens 10% kürzen. Zu 3 Hier wird Ihnen aufgezeigt, wie hoch Ihre Altersrente ist, wenn Sie bis zum 65. Lebensjahr jedes Jahr so viele Beiträge einzahlen, wie in den letzten fünf Jahren und keine Rentenanpassungen vorgenommen würden. Die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus ist hier allerdings nicht berücksichtigt. Außerdem müssen Sie von diesem Betrag noch Ihre Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung abziehen. Deshalb sollten Sie auch hier auf Nummer Sicher gehen und diesen Betrag um 25% kürzen. Zu 4 Hier wird Ihnen aufgezeigt, wie hoch Ihre Altersrente ist, wenn Sie bis zum 65. Lebensjahr jedes Jahr so viele Beiträge einzahlen, wie in den letzten 5 Jahren und die Renten um jährlich 1,5% bzw. 2,5% erhöht werden. Die Geldentwertung aufgrund der Inflation sowie die beschlossen Absenkung des Rentenniveaus sind hier aber nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sind die Renten in den letzten 5 Jahren bis 2004 nur um durchschnittlich 1,14% bzw. 1,36% (alte/neue Bundesländer) erhöht worden. Auch von diesem Betrag müssen Sie natürlich noch Ihre Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung abziehen. Deshalb gehen Sie auf Nummer Sicher und kürzen den Betrag mit 1,5% Rentensteigerung um 50%. Juni 2007 Ulrich Watermann 47

4 Achtung: Eine Prognose ist keine feste Zusage. Ändern sich die Rahmenbedingungen, fallen die Ergebnisse besser oder schlechter aus. Welche Variante wahrscheinlicher ist, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben Was bedeutet das Konkret für Ihre gesetzliche Altersrente? Ein Beispiel Im Grunde ist klar, wohin der Hase läuft. Dennoch bleiben es relativ abstrakte Werte. Schauen Sie sich einmal folgende Beispielrechnung an. Sie vergleicht die in einer Renteninformation hochgerechnete Rente (ohne Rentenanpassung) mit der Rente, wie sie sich unter realistischen Annahmen ergeben wird. Rente laut Renteninformation mit 65 Jahren Realistische Rente mit 65 Jahren Derzeitiger Jahresverdienst Durchschnittliche Entgeltpunkte aufgrund des Verdienstes in den letzten fünf Jahren Hochgerechnete Rente zum 65. Lebensjahr bei unverändertem Verdienst und ohne Rentenanpassung Minus Minderung aufgrund der Absenkung des Rentenniveaus *) 4,2925 4, Rente nach Abzug Minus 8,85% für Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung 0 72 Rente nach Abzug Differenz 234 Prozentuales Verhältnis 100% 76% *) Minderung aufgrund der Absenkung des Brutto-Rentenniveaus von 48% auf 40% Juni 2007 Ulrich Watermann 48

5 Die Differenz zwischen der Rente laut Renteninformation und einer realistischen Rente beträgt fast 25%. Also rund ein Viertel. Tipp: Kürzen Sie die Rente laut Renteninformation (ohne Rentenanpassung) um pauschal 25%. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Soviel steht fest: Die gesetzliche Rentenversicherung reicht nicht mehr zur Sicherung Ihres Lebensstandards aus. Im Folgenden erhalten Sie daher ein einfaches Berechnungsschema, mit dessen Hilfe Sie unter Berücksichtigung der Werte aus Ihrer Renteninformation, Ihre persönliche Versorgungslücke in kürzester Zeit Berechnen können. Ihre persönliche Versorgungsbilanz Altersversorgung Absicherung bei Erwerbsminderung Gesetzliche Absicherung laut Renteninformation (ohne Rentenanpassung) Sicherheitsabschlag (mind. 25%) (mind. 10%) Realistische, gesetzliche Absicherung = Private Absicherung + Betriebliche Absicherung + Gesamtversorgung = Heutiges Netto Einkommen Versorgungslücke Juni 2007 Ulrich Watermann 49

6 Achtung: Aus Gründen der Vereinfachung wird die Auswirkung der Inflation in dem obigen Berechnungsschema nicht berücksichtigt. Diese kann das Ergebnis abhängig vom heutigen Alter aber erheblich beeinflussen. Um bei einer mittel bis langfristigen Bereinigung der Ergebnisse um die Auswirkung der Inflation auf der sicheren Seite zu liegen, sollten Sie eine Geldentwertung von jährlich 3% zu Grunde legen. Angenommen, der Arbeitnehmer in der Beispielrechnung wäre heute 40 Jahre alt. Bis zum Beginn seiner gesetzlichen Altersrente verbleiben ihm voraussichtlich noch 25 Jahre. Bei einer Inflationsrate von jährlich 3% würde die Kaufkraft seiner Rente demnach von derzeit 739 EUR auf 345 EUR monatlich sinken! Da der Arbeitnehmer gemessen an seinem Jahresgehalt von EUR bei Steuerklasse IV ohne Kinder auf ein Netto Einkommen von monatlich ca EUR kommt, ergibt sich somit eine Versorgungslücke von EUR! In diesem Kapitel haben Sie einen Eindruck davon bekommen, wie wichtig es ist, die genannten Werte realistisch zu betrachten, um im Alter nicht im Regen zu stehen. Lassen Sie sich aber nicht von jeder neuen Überlegung oder Sichtweise verunsichern. Wenn Sie Alles berücksichtigen wollen, werden Sie am Ende nichts erreichen. Bedenken Sie bitte auch, dass es sich bei allen Überlegungen im Zusammenhang mit der zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um Prognosen handelt. Und diese können sich wie bereits erwähnt durchaus verändern. Tipp: Stellen Sie Ihre einmal erstellte, persönliche Versorgungsbilanz mindestens alle drei Jahre erneut auf den Prüfstand. So werden Sie abweichende Entwicklungen frühzeitig erkennen. Ein entsprechendes Gegensteuern ist somit immer zeitnah möglich. Juni 2007 Ulrich Watermann 50

7 Zum Autor Ulrich Watermann Geboren 1969 in Neuss. Ausbildung zum Bankkaufmann (IHK) bei der damaligen BfG Bank AG in Düsseldorf. Mehrere Jahre Kundenberater der Commerzbank AG in Aachen. Weiterbildung zum Versicherungsfachmann (BWV) sowie Spezialist betriebliche Altersversorgung (DVA). Seit 1996 selbständig als Berater. Herr Watermann ist spezialisiert auf betriebliche Altersvorsorge für kleine und mittelständige Unternehmen, Gesellschafter / Geschäftsführer, Inhaber und mitarbeitende Familienangehörige. Darüber hinaus erstellt Herr Watermann private Vorsorgekonzepte mit den Schwerpunkten Altersvorsorge, Hinterbliebenenversorgung und Erwerbsminderungsvorsorge. Somit ist er sowohl mit der Seite des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers bestens vertraut. Seine beiden Ausbildungen sowie die langjährige Erfahrung ermöglichen einen ganzheitlichen und effizienten Beratungsansatz. Neben seiner Beratertätigkeit ist Herr Watermann als Autor von Fachpublikationen sowie als Referent tätig. Juni 2007 Ulrich Watermann 51

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

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