Die Grundlage für Ihre Zukunftsplanung

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1 Ihr persönlicher Vorsorge-Check: Die Grundlage für Ihre Zukunftsplanung Seite 1

2 Inhalt: 1. Ein Wort vorab 2. Auswertung 2.1. Altersvorsorge Wie gut sind Sie für später gerüstet? Die aktuelle gesetzliche Regelung Ihre persönliche Situation bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren Ihre persönliche Situation bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren Ihre persönliche Situation bei einem Rentenbeginn mit 62 Jahren 2.2. Berufsunfähigkeit Wie viel Geld steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie nur noch teilweise oder gar nicht mehr berufstätig sein können? Die aktuelle gesetzliche Regelung Ihre persönliche Situation 2.3. Krankengeld Was passiert, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind? Die aktuelle Regelung in der Gesetzlichen Krankenversicherung Ihre persönliche Situation 3. Der kompetente Partner an Ihrer Seite 4. Serviceformular Seite 2

3 1. Ein Wort vorab Sehr geehrter Herr Schulze, nur wenn Sie sich einen Überblick Ihrer derzeitigen Vorsorgesituation verschaffen, können Sie die richtigen Entscheidungen treffen, um Ihre finanzielle Zukunft zu gestalten. Als Grundlage dient Ihnen diese Auswertung. Sie erhalten zu den Themen Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Krankengeld wichtige Basis- und Hintergrundinformationen, gesetzliche Grundlagen und Vorraussetzungen zur Gewä hrung von Versorgungsansprüche sowie einen aktuellen Status-Quo Ihrer persönlichen Situation. Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, gravierende Versorgungslücken schon heute zu erkennen und haben die Möglichkeit rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um vorhandene Lücken zu schließen. Da es viele Anbieter gibt, die häufig sehr komplexe Produkte empfehlen, helfe ich Ihnen gerne mit meinem Fachwissen bei der Suche und Auswahl sowie bei der Beantwortung Ihrer Fragen weiter. Gemeinsam finden wir eine geeigneten Lösung für Ihre individuelle Situation. Nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen Ihrer Auswertung. Ihr Hans Mustermann Anmerkung zur Rentenschätzung: Die Ermittlung Ihrer zukünftigen Rente mit Hilfe des programmeigenen Rentenschätzers basiert auf dem offiziellen Nä herungsverfahren des Bundesministeriums für Finanzen. Bei diesem Verfahren wird eine lückenlose Beitragszahlung in der Zeit zwischen dem 20. und 65. Lebensjahr vorausgesetzt. Wir möchten Sie deshalb nochmals darauf hinweisen, das es sich hier um eine Schätzung handelt und nicht um die Ermittlung Ihres konkreten Anspruches. Wenn Sie eine exaktere Rentenberechnung wünschen, empfehlen wir Ihnen die Daten aus Ihrer Renteninformation einzugeben. Sollte Ihnen keine aktuelle Renteninformation vorliegen, können Sie diese ganz einfach mit dem in diesem Programm hinterlegten Formular bei der BfA bzw. der LVA anfordern. Seite 3

4 2. Auswertung 2.1. Altersvorsorge - Wie gut sind Sie für später gerüstet? Die aktuelle gesetzliche Regelung Das Problem des deutschen Rentensystems ist sehr schnell lokalisiert. Immer weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Und das, durch die in der Vergangenheit gestiegene Lebenserwartung, immer länger. Knirschen im System Früher war der Ruhestand eine vergleichsweise kurze Spanne im Leben der Arbeitnehmer. Auf vierzig oder fünfzig Jahre Arbeit folgten im Jahr 1960 durchschnittlich zehn Rentenjahre. Seitdem ist die Lebenserwartung deutlich gestiegen, und die Arbeitnehmer sind immer früher in Rente gegangen. So erhalten die Rentner im Jahr 2002 deutlich länger Rentenzahlungen als die Generationen vor ihnen: Männer durchschnittlich 14 Jahre lang, Frauen sogar 19,3 Jahre. Die Rentenbezugsdauer verursacht erhebliche finanzielle Probleme für die Rentenversicherung. Die heutigen Beitragszahler müssen für mehr Rentner aufkommen als früher, und für diese Rentner länger sorgen. Folge: Die Balance zwischen Ausgaben und Einnahmen ist nicht länger gegeben - es knirscht im System. Nach Berechnungen der Rürup-Kommission, die die Bundesregierung beraten hat, fällt das Rentenniveau von 48 % der Bruttoentgelte der Erwerbstätigen im Jahr 2003 auf 44,5 % im Jahr Im Jahr 2030 soll das Bruttorenteniveau dann nur noch 40 % betragen. Seite 4

5 Das nachfolgende Schaubild verschafft Ihnen einen Überblick über das derzeitige Rentenniveau: Viel eingezahlt - viel ausgezahlt Die Spannweite der Renten ist groß. Fast zwölf Prozent der Rentner in Westdeutschland erhalten Renten von Euro und mehr. Für eine solche Spitzenrente müssen während des Berufslebens überdurchschnittlich hohe Verdienste zusammen mit vielen Beitragsjahren angesammelt worden sein. Wesentlich geringer fallen die Renten dagegen aus, wenn nur wenige Jahre in die Rentenkasse eingezahlt worden ist und der Verdienst obendrein noch sehr niedrig war. Das trifft vor allem auf viele Frauen zu. In Westdeutschland haben zwei Drittel der Rentnerinnen (65,4 Prozent) weniger als 600 Euro im Monat. In Ostdeutschland sind es dagegen nur 35 Prozent, weil die Rentnerinnen dort auf eine wesentlich längere Berufskarriere zurückblicken können. Die häufigsten Altersrenten der Männer liegen zwischen 900 und Euro im Monat; bei den Frauen sind es unter 300 Euro im Westen und zwischen 600 und 900 Euro im Osten. Seite 5

6 Doch wann und nach welchen Spielregeln können Sie derzeit Ihre Rente beantragen? Bei Erreichen des Regelalters Die Regelaltersrente beginnt mit 65 Jahren. Wenn Sie mit 65 in den Ruhestand gehen, erhalten Sie die Ihnen zustehenden Rente ohne Kürzungen. Als Langzeitversicherte(r) Vorraussetzungen: mindestens 63 Jahre alt (ab Geburtsmonat November 1949 mindestens 62 Jahre ), 35 Versicherungsjahre, Rentenkürzung: 0,3 % der Renten für jeden Monat vor Erreichen des Regelalters (= 65 Jahre). Als Schwerbehinderte(r) Vorraussetzungen: mindestens 60 Jahre alt, 35 Versicherungsjahre. Rentenkürzung: Je nach Geburtsjahrgang zwischen 0,3 % und maximal 10,8 %. Ab 63 können Schwerbehinderte ohne Abschläge in Rente gehen. Bei Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit und als Frau Voraussetzungen: Mindestens 60 Jahre alt, 15 Versicherungsjahre (darin müssen mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge enthalten sein, die in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn eingezahlt wurden), Rentenkürzung: 0,3% pro vorgezogenen Monat. Ab 2012 ist bei diesen Rentenarten keine vorzeitige Altersrente mehr möglich. Unsere Empfehlung: Angesichts immer neuer Eingriffe in das Rentenrecht kann ein Versicherter kaum kalkulieren, wie viel Geld er aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich nicht auf den Gesetzgeber zu verlassen. Nehmen Sie Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand. Sorgen Sie mit einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge vor und schließen Sie rechtzeitig die vorhandenen Lücken. Seite 6

7 Ihre persönliche Situation bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren Reicht Ihre bis heute getroffene Vorsorge für später aus? Ihr Nettogehalt mit 65 Jahren zusätzliche Einkünfte Gesamte Einkünfte 1) ohne Anpassung Anpassung 1,50 % p.a Voraussichtliche monatl. Altersrente mit 65 Jahren ohne Anpassung Anpassung 1,00 % p.a Vorhandene Vorsorge Leistungen aus Ihrer privaten Rentenversicherung Leistungen aus der Riester-Rente Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge mtl. Entnahme aus einer einmaligen Ablaufleistung zusätzliche Einkünfte Summe der vorhandenen Vorsorge 3) 2) Monatliche Versorgungslücke bei einem Rentebeginn mit 65 Jahren ) alle zusätzlichen Einkünfte 2) bei einer angenommenen Verzinsung von 4,5 % ohne Kapitalverzehr 3) Kapitalerträge und Mieteinnahmen, da diese Einkünfte auch nach Rentenbeginn erzielt werden ohne Anpassung mit Anpassung Altersrente mit 65 Jahre Altersrente mit 65 Jahre Lücke Vorsorge Altersrente Einkünfte Seite 7

8 Ihre persönliche Situation bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren Reicht Ihre bis heute getroffene Vorsorge für später aus? Ihr Nettogehalt mit 63 Jahren zusätzliche Einkünfte Gesamte Einkünfte 1) ohne Anpassung Anpassung 1,50 % p.a Voraussichtliche monatl. Altersrente mit 63 Jahren ohne Anpassung Anpassung 1,00 % p.a Vorhandene Vorsorge Leistungen aus Ihrer privaten Rentenversicherung Leistungen aus der Riester-Rente Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge mtl. Entnahme aus einer einmaligen Ablaufleistung zusätzliche Einkünfte Summe der vorhandenen Vorsorge Monatliche Versorgungslücke bei einem Rentebeginn mit 63 Jahren 3) 2) ) alle zusätzlichen Einkünfte 2) bei einer angenommenen Verzinsung von 4,5 % ohne Kapitalverzehr 3) Kapitalerträge und Mieteinnahmen, da diese Einkünfte auch nach Rentenbeginn erzielt werden ohne Anpassung mit Anpassung Altersrente mit 63 Jahre Altersrente mit 63 Jahre Lücke Vorsorge Altersrente Einkünfte Seite 8

9 Ihre persönliche Situation bei einem Rentenbeginn mit 62 Jahren Reicht Ihre bis heute getroffene Vorsorge für später aus? Ihr Nettogehalt mit 62 Jahren zusätzliche Einkünfte Gesamte Einkünfte 1) ohne Anpassung Anpassung 1,50 % p.a voraussichtliche monatl. Altersrente mit 62 Jahren ohne Anpassung Anpassung 1,00 % p.a Vorhandene Vorsorge Leistungen aus Ihrer privaten Rentenversicherung Leistungen aus der Riester-Rente Leistungen aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge mtl. Entnahme aus einer einmaligen Ablaufleistung zusätzliche Einkünfte Summe der vorhandenen Vorsorge 3) 2) Monatliche Versorgungslücke bei einem Rentebeginn mit 62 Jahren ) alle zusätzlichen Einkünfte 2) bei einer angenommenen Verzinsung von 4,5 % ohne Kapitalverzehr 3) Kapitalerträge und Mieteinnahmen, da diese Einkünfte auch nach Rentenbeginn erzielt werden ohne Anpassung mit Anpassung Altersrente mit 62 Jahre Altersrente mit 62 Jahre Lücke Vorsorge Altersrente Einkünfte Seite 9

10 2.2. Berufsunfähigkeit Die aktuelle gesetzliche Regelung Laut Statistik wird jeder fünfte Berufstätige vor Erreichen des wohlverdienten Ruhestandes mindestens zeitweise berufs- oder erwerbsunfähig. Häufig ist es nicht der unerwartete Unfall, sondern ganz alltägliche Erkrankungen, die dazu führen, das man seiner Arbeit nicht mehr oder nur noch teilweise nachgehen kann. Im nachfolgenden Schaubild haben wir Ihnen die Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit zusammengestellt. Betroffene bzw. Familien, die über keine entsprechende Absicherung verfügen, erleiden dadurch erhebliche finanzielle Einbußen. Häufig ist damit ein sozialer Abstieg verbunden. Weitere Einschnitte kamen mit dem Rentenreformgesetz 2001: Seit dem gilt die neue gesetzliche Regelung für Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Die Reform trifft vor allem die ab dem Geborenen, da sie keinen gesetzlichen Berufsunfä higkeitsschutz mehr haben. Die Erwerbsminderung wird seit dem allein am Leistungsvermögen in jeder nur denkbaren Tätigkeit gemessen, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle mehr. Seit dem muss der Betroffene für den Fall der Fälle jede ihm angebotene Tätigkeit annehmen, die er noch bewältigen kann. Ausnahme: Für alle vor dem Geborenen bietet der Gesetzgeber noch einen Berufsschutz, d.h. man erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn man weniger als 6 Stunden am Tag in dem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Seite 10

11 Wer erhält eine Erwerbsminderungsrente - Regelung für alle nach dem Geborenen: 6 Stunden und mehr Keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat, wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Dabei ist es egal, welche Tätigkeit man auf dem Arbeitsmarkt ausüben kann. Mindestens 3, aber weniger als 6 Stunden Eine halbe Erwerbsminderungsrente (im Durchschnitt gerade 21% des letzten Nettoeinkommens) erhält, wer mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden am Tag arbeitsfähig ist. (Nur wer auf Grund der Arbeitsmarktlage keine Teilzeitbeschäftigung findet, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.) Weniger als 3 Stunden Eine volle Erwerbsminderungsrente (durchschnittlich nur 42 % des letzten Nettoeinkommens) erhä lt, wer wegen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Unsere Empfehlung: Berufsunfähigkeit ist ein oft unterschätztes Risiko. Schützen Sie sich vor den Folgen einer Berufsunfähigkeit. Sich nur alleine auf den Gesetzgeber zu verlassen reicht nicht aus. Diesen wichtigen Berufsschutz sollten Sie privat absichern. Seite 11

12 Ihre persönliche Situation für den Fall einer Berufsunfähigkeit Wie viel Geld steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie nur noch teilweise oder gar nicht mehr berufstätig sein können? Ihr aktuelles Nettogehalt zusätzliche Einkünfte 1) Gesamte Einkünfte Gesetzliche Versorgungsansprüche Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente volle halbe Private Berufsunfähigkeitsrente zusätzliche Einkünfte 2) Bereits vorhandene Vorsorge Monatliche Versorgungslücke bei Bezug der Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente ) alle zusätzlichen Einkünfte 2) Kapitalerträge und Mieteinnahmen, da diese Einkünfte auch bei Berufsunfähigkeit erzielt werden volle EU-Rente halbe EU-Rente Lücke Vorsorge BU-Rente Einkünfte Seite 12

13 2.3. Krankengeld Die aktuelle Regelung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Nach einem Unfall oder bei einer längeren Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Ihr Nettogehalt weiterbezahlt. Sollten Sie über die sechste Woche hinaus weiter krank sein, erhalten Sie mit Beginn der siebten Woche für maximal 72 Wochen von Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung eine Krankengeldzahlung. Dieses Krankengeld wird in Abhängigkeit von Ihrem Bruttoeinkommen, der Beitragsbemessungsgrenze und Ihrem Nettoeinkommen ermittelt. Damit Sie die Berechnungsmethodik verstehen, haben wir die Berechnung Ihres Krankengeldanspruches nachfolgend dargestellt. Ihr Bruttoeinkommen beträgt derzeit: Da Ihr Bruttoeinkommen über der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von derzeit liegt, wird für die weitere Berechnung ein Wert in Höhe von 70% der Beitragsbemessungsgrenze angesetzt. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze: Nun wird dieser Wert mit 90% Ihres Netteinkommens verglichen. Der geringere Wert entspricht Ihrem Krankengeldanspruch. Krankengeldanspruch (brutto): Von Ihrem Krankengeld (brutto) wird nun noch jeweils der hälftige Beitrag für die Rentenversicherung (19,5%), die Arbeitslosenversicherung (6,5%) und die Pflegepflichtversicherung (1,7%) abgezogen./. 13,85 % Abzüge für die Sozialversicherung: 342 Krankengeldanspruch (netto): Auf der nächsten Seite sehen Sie, ob Sie derzeitig mit einer Versorgungslücke rechnen müssen, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sein sollten. Unsere Empfehlung: Sollte dies der Fall sein, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung. Mit dieser sehr preisgünstigen Versicherung können Sie das Risiko bei einer längeren Krankheit in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen ausschließen. Sollte Ihr Bruttoeinkommen über der Jahresentgeltgrenze von ,- liegen, empfehlen wir Ihnen, den Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung zu prüfen. In der PKV können Sie im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages Ihr Nettoeinkommen zu 100% abzusichern. Seite 13

14 Ihre persönliche Situation für den Fall einer längeren Krankheit Was passiert, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind? Ihr aktuelles Nettogehalt zusätzliche Einkünfte 1) 100 Gesamte Einkünfte Gesetzliche Versorgungsansprüche Krankengeldanspruch ab der 7. Woche Private Versorgungsansprüche Privates Krankentagegeld ab der 7. Woche 300 zusätzliche Einkünfte 2) 100 Summe der vorhandenen Vorsorge 400 Versorgungslücke bei einer Krankheit über die 6. Woche hinaus 933 1) alle zusätzlichen Einkünfte 2) Kapitalerträge und Mieteinnahmen, da diese Einkünfte auch bei längerer Krankheit erzielt werden Krankengeld Lücke Vorsorge Krankengeld Einkünfte Seite 14

15 3. Der kompetente Partner an Ihrer Seite Suchen Sie nach Lösungen, um vorhandene Lücken zu schließen? Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin oder senden Sie mir einfach das Serviceformular auf der nächsten Seite zu. Ich werde mich dann gerne mit Ihnen in Verbindung setzen. Gerne beantworte ich auch Ihre Fragen zu folgenden Themen : Hans Mustermann Versicherungskaufmann Private Krankenversicherung Private Krankenzusatzversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Risikolebensversicherung Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen Immobilien / Finanzierungen So erreichen Sie mich am Besten: Mustermann Finanzberatung GmbH Musterstraße Musterstadt Telefon 0711 / Telefax 0711 / Mobil 0172 / info@mustermann.de Internet Seite 15

16 Mustermann Finanzberatung GmbH Herr Hans Mustermann Musterstraße Musterstadt Absender:... Hans Schulze Name... Hauptstraße 84 Straße Stuttgart PLZ Ort / Telefon Serviceformular Sehr geehrter Herr Mustermann, ich interessiere mich für eine kostenlose Beratung sowie für Lösungsvorschläge zu folgenden Themen: Altersvorsorge - Wie kann ich heute schon für später vorsorgen? Berufsunfähigkeit - Wie kann ich die vorhandene Lücke schließen? Krankengeld - Wie kann ich mein Nettoeinkommen absichern? Außerdem sind für mich auch Informationen zu diesen Produkten interessant: Private Krankenversicherung Private Krankenzusatzversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Risikolebensversicherung Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen Immobilien / Finanzierungen Bitte nehmen Sie bezüglich einer Terminabsprache Kontakt mit mir auf! Mit freundlichen Grüßen Hans Schulze Seite 16

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