STUDIENSEMINAR FÜR LEHRÄMTER
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- Rosa Koch
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1 STUDIENSEMINAR FÜR LEHRÄMTER AN SCHULEN KREFELD SEMINAR FÜR DAS LEHRAMT AM BERUFSKOLLEG Schriftlicher Unterrichtsentwurf Fachrichtung: Wirtschaftswissenschaften Fach: Betriebswirtschaftslehre Lernfeld: -- Thema: Nicht Rechtzeitig Zahlung Erarbeitung der Rechte sowie deren Anwendung auf einen Beispielfall Kurze Zusammenfassung Die SchülerInnen sollen ihre Fachkompetenz erweitern, indem sie: die gesetzliche Grundlage für die Nicht-Rechtzeitig- Zahlung erarbeiten. die Rechte anwenden, die der Gläubiger im Falle der Nicht-Rechtzeitig-Zahlung geltend machen kann. Datum: Bildungsgang/Stufe: Höhere Handelsschule Unterstufe Autor: (freiwillig) -- adresse: (freiwillig) --
2 - 2-1 Lernvoraussetzungen im Hinblick auf die Unterrichtsstunde 1.1 Rahmenbedingungen Bei der Lerngruppe HH 45 handelt es sich um eine Unterstufe der Höheren Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (zweijährige Höhere Handelsschule) mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife. Die Lerngruppe HH 45 setzt sich aus insgesamt 22 SchülerInnen zusammen, davon sind 10 männlich und 12 weiblich. Die Altersstruktur der SchülerInnen und deren Schulabschlüsse stellen sich wie folgt dar: Alter Summe Anzahl Schulabschluss Hauptschulabschluss FOR (Hauptschule) FOR (Realschule) FOR (Gesamtschule) Sonstiges Summe Anzahl Die Lern- und Leistungsbereitschaft der SchülerInnen ist sehr heterogen, denn während fünf SchülerInnen der Klasse den notorischen Drang verspüren, unaufgefordert Beiträge zum Unterricht beizusteuern, neigt der Großteil der Klasse dazu, sich zurückzuhalten. Daher müssen diese SchülerInnen durch konkrete Aufforderungen zur Mitarbeit ermutigt werden. Auch sind die Fähigkeiten und Fertigkeiten der SchülerInnen unterschiedlich stark ausgeprägt, obwohl sie alle nahezu den gleichen Schulabschluss haben. Das kann evtl. auf die Altersunterschiede bzw. auf die zuvor unterschiedlich besuchten Schulformen zurückgeführt werden. Dies spiegelt sich u. a. in der unterschiedlichen Qualität der Schülerbeiträge wider (siehe Gliederungspunkt 1.2). 1.2 Vorkenntnisse/ Verhalten in Bezug auf den Stundeninhalt Ausprägung der Kompetenzen Fachkompetenz Vorhandene Fachkompetenz ist ansatzweise in Form der vorher thematisierten Kaufvertragsstörungen (Annahmeverzug, Schlechtleistung & Nicht-Rechtzeitig-Lieferung) sowie der Voraussetzungen der Nicht-Rechtzeitig-Zahlung existent. Sozialkompetenz Die Lernatmosphäre ist trotz des relativ hohen Geräuschpegels und einer gewissen Unruhe welche u. a. aus den unaufgeforderten Beiträgen zum Unterrichtsgeschehen resultiert angenehm. Die Klassengemeinschaft kann als gut bezeichnet werden. Methodenkompetenz Innerhalb meiner Unterrichtsreihe wurden die SchülerInnen mit der offenen Partnerarbeit mehrmals vertraut gemacht. Problematisch bei dieser Klasse ist, dass einzelne SchülerInnen abwarten und die Lösung am Ende der Stunde einfach übernehmen. Daher ist es erforderlich, diese SchülerInnen immer wieder aufzufordern, die Aufgaben zu lösen bzw. sich an der Partnerarbeit zu beteiligen. Anschließend müssen die SchülerInnen diesbezüglich kontrolliert werden. Die Fähigkeit, Arbeitsschritte zur Lösung von Aufgaben selbstständig zu planen und durchzuführen, ist jedoch bis auf einige Ausnahmen gering ausgeprägt. Insbesondere die Einhaltung von Zeitvorgaben bereitet den SchülerInnen noch Schwierigkeiten.
3 - 3-2 Didaktisch-methodische Hinweise 2.1 Curriculare Anbindung Gemäß dem provisorischen Lehrplan für die Berufsfachschule, Typ Wirtschaft und Verwaltung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein- Westfalen, ist das Thema der heutigen Stunde Nicht-Rechtzeitig-Zahlung legitimiert. Es ist nach dem internen Stoffverteilungsplan - dem Themenbereich 2 Rechtliche Rahmenbedingungen - zugeordnet. 2.2 Einordnung in das unterrichtliche Umfeld Thema der Unterrichtsreihe Kaufvertrag Erfüllungsstörungen des Kaufvertrags Stunde Doppelstunde Doppelstunde Doppelstunde Doppelstunde Einzelstunde Einzelstunde Einzelstunde Inhalte der gegebenen Unterrichtsstunden Einführung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Annahmeverzug Rechte bei Schlechtleistung Nicht-Rechtzeitig-Lieferung Voraussetzungen für Nicht-Rechtzeitig-Zahlung Lehrprobe: Rechte des Verkäufers bei Nicht-Rechtzeitig-Zahlung Folgestunde: Weitere Fälle zur Nicht-Rechtzeitig-Zahlung sowie die Erarbeitung einer Übersicht der Verkäuferrechte. 2.3 Didaktischer Schwerpunkt der Unterrichtsstunde In Anlehnung an Achtenhagen 1 haben folgende didaktische Überlegungen für die Planung der heutigen Stunde eine zentrale Bedeutung: Gegenwarts-/ Zukunftsbedeutung Die SchülerInnen werden sowohl zukünftig als Berufstätige als auch in der Rolle als private Endverbraucher täglich mit einer Vielzahl von Vertragsabschlüssen konfrontiert. Daher ist es wesentlich, die Abläufe für das Zustandekommen des Kaufvertrages sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten zu kennen und zu verinnerlichen. Handlungsorientiertes Lernen Anhand einer realitätsnahen und motivierenden Handlungssituation sollen die SchülerInnen durch eigenständiges Denken und gegenseitige Ergänzungen (offene Partnerarbeit) - eine Lösung konzipieren. Anschließend werden diese Ergebnisse von SchülerInnen am OHP vorgetragen. Problemorientiertes Lernen In offener Partnerarbeit werden die SchülerInnen vor die Herausforderung gestellt, mithilfe des Auszuges aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Rechte, welche aus Nicht- Rechtzeitig-Zahlung erwachsen, auf der Grundlage von Fällen zu erarbeiten. Inhalt Der Inhalt ist für die SchülerInnen aufgrund der Allgegenwärtigkeit des Themeninhaltes lebensnah von daher auch nachvollziehbar -, da wahrscheinlich jede SchülerIn bereits mit der Thematik Nicht-Rechtzeitig-Zahlung konfrontiert wurde. 1 Achtenhagen, Frank: Didaktik des Wirtschaftslehreunterrichts. Opladen 1984.
4 - 4 - Reduktionen - Die Komplexität der auf dem Informationsblatt zusammengefassten Paragrafen wurde beibehalten, allerdings sind diese auf das Wesentliche gekürzt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die SchülerInnen zum ersten Mal mit dem Gesetz vertraut gemacht werden. Zusätzlich werden die SchülerInnen bei jedem Fall auf die relevanten Paragrafen verwiesen. - Aufgrund der geringen praktischen Relevanz wird hier auf das Recht Ersatz vergeblicher Aufwendungen gemäß 284 verzichtet. - Bei der Einstiegsfolie (Rechnung) wurde die DIN-Norm für Geschäftsbriefe zur Gunsten der Übersichtlichkeit und der Schriftgröße vernachlässigt. Fächerübergriff Die Nicht-Rechtzeitig-Zahlung stellt ein interdisziplinäres Themengebiet dar. Daher ist bei der Lösung der Aufgaben eine lediglich rechtliche Betrachtung nicht immer sinnvoll. Bei der Lösungserarbeitung werden die SchülerInnen so geführt, dass nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ökonomischrechtliche Betrachtung stattfindet. Vorkenntnisse Die SchülerInnen können teilweise auf einzelne Aspekte der Kaufvertragsstörungen (Annahmeverzug, Schlechtleistung & Nicht-Rechtzeitig-Lieferung), die Voraussetzungen der Nicht-Rechtzeitig- Zahlung sowie auf die im Alltag gemachten Erfahrungen zurückgreifen. 2.4 Methodische Überlegungen Einstieg: Durch den Impuls, der sich an dem Erfahrungshorizont der Lernenden orientiert, werden die SchülerInnen in visueller Form mittels Folie und OHP an das Thema Nicht-Rechtzeitig-Zahlung sowie die daraus erwachsenden Rechte herangeführt. Mittels der bildlichen Darstellung (Einstiegsfolie) sollen die SchülerInnen stärker in den Unterricht integriert werden. Dabei soll der Erfahrungsaustausch der SchülerInnen motivierend wirken. Erarbeitung: Die SchülerInnen sollen in offener Partnerarbeit den Umgang mit Gesetzestexten lernen sowie alternative Lösungen erarbeiten. Durch die offene Partnerarbeit wird gewährleistet, dass SchülerInnen in Interaktion treten. Ferner erhöht das Miteinander das Selbstvertrauen der SchülerInnen bei der Problemlösungsfindung, da sie sich gegenseitig bestärken können. Ergebnissicherung: Freiwillige SchülerInnen tragen am OHP ihre Ergebnisse vor, üben auf diese Weise unter Zuhilfenahme elektronischer Medien - ihre Ergebnisse frei vor anderen vorzutragen und ihren MitschülerInnen ihre Ergebnisse mitzuteilen. Reflexion: In dieser Phase erfolgt durch Rückgriff auf den Ausgangsfall Rechnung eine kritische Reflexion der Rechte, womit eine Lernschleife erzielt werden soll. Bei vorhandener Zeit erfolgt die Auseinandersetzung mit den Rechten auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Hausaufgaben: Anhand weiterer Fälle sollen die SchülerInnen ihre erworbenen Kenntnisse überprüfen und festigen.
5 - 5-3 Ziele des Unterrichts Angestrebte Kompetenzerweiterungen Die SchülerInnen sollen ihre Fachkompetenz erweitern, indem sie: die gesetzliche Grundlage für die Nicht-Rechtzeitig-Zahlung erarbeiten. die Rechte anwenden, die der Gläubiger im Falle der Nicht-Rechtzeitig-Zahlung geltend machen kann. Die SchülerInnen sollen (langfristig) ihre Lern- und Methodenkompetenz erweitern, indem sie: den Umgang mit Gesetzestexten lernen. zur Lösung der Beispiele das Informationsblatt (Auszug aus dem BGB) heranziehen und die abstrakten allgemeinen Gesetze auf den Einzelfall übertragen. Die SchülerInnen sollen (langfristig) ihre Sozial- und Humankompetenz erweitern, indem sie: sich mit den Tischnachbarn kommunikativ und kooperativ mit der gegebenen Aufgabenstellung auseinander setzen. 4 Verlaufsplan Unterrichtsphasen Inhalte Methode Medien Einstieg/ Motivation Erarbeitung Eine Rechnung wird von den SchülerInnen erläutert/ beschrieben. Mittels der Folie soll auf die Fälligkeit der Zahlung geschlossen werden. SchülerInnen sollen aus ihren Erfahrungen auf evtl. Rechte schließen. Anhand der Aufgaben sollen die SchülerInnen die Rechte des Verkäufers - die aus einer Nicht- Rechtzeitig-Zahlung resultieren - aus dem Auszug aus dem BGB erarbeiten. Impulsgebend Offene Partnerarbeit Einstiegsfolie S.6, OHP Aufgabenblatt S.6 & Informationsblatt S.7 Präsentation/ Ergebnissicherung SchülerInnen präsentieren ihre Ergebnisse SchülerInvortrag Folie Folienstifte OHP Reflexion Abfrage der Meinung der SchülerInnen bzgl. des Ausgangsfalles, sowie kritische Reflexion aus betriebswirtschaftlicher Sicht (falls es zeitlich möglich ist.) Klassengespräch Einstiegsfolie S.6, OHP, Hausaufgaben zum Zahlungsverzug Einzelarbeit Hausaufgabeblatt S.10
6 - 6-5 Anhang 1. Einstiegsfolie Udo OHG, Mainstr , Krefeld Schmitz GmbH Blumenstr Krefeld Rechnungsdatum: Lieferdatum: Es bediente Sie Udo Bezeichnung/Leistung Menge Einzelpreis in Gesamtpreis in Sony Fernsehgeräte , ,00 Sony DVD-Player 5 100,00 500,00 Zahlungsbedingungen: Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt Netto in 3.500,00 16 % USt 560,00 Gesamt in 4.060,00 Nach der Rückkehr aus dem Urlaub stellt der Unternehmer Udo fest, dass die Schmitz GmbH diese Rechnung noch nicht beglichen hat.
7 Aufgabenblatt: Nicht-Rechtzeitig-Zahlung Arbeitsaufträge: 1. Lösen Sie bitte die folgenden Fälle mit Hilfe des Auszuges aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Begründen Sie Ihre Entscheidung! 2. Bearbeiten Sie die Fälle in offener Partnerarbeit. 3. Halten Sie Ihre Ergebnisse schriftlich fest und rechnen Sie damit, dass Sie Ihre Ergebnisse der Klasse vortragen werden. Zur Bearbeitung haben Sie 20 Minuten Zeit! Die Schmitz GmbH hat nicht rechtzeitig gezahlt, d.h. die Voraussetzungen der Nicht-Rechtzeitig-Zahlung sind erfüllt. Fall 1: Welches Recht hat die Udo OHG, sobald die Schmitz GmbH nicht rechtzeitig zahlt. (Tipp: BGB 288 (2) & 433 (2) Fall 2: Bisher sind der Udo OHG keine weiteren finanziellen Schäden entstanden. Die OHG hätte die Möglichkeit, die Ware an einen anderen Kunden zu einem höheren Preis verkaufen. Welches Recht kann die OHG in diesem Fall geltend machen und welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein? (Tipp: BGB 323) Fall 3: Die Udo OHG möchte von ihrem Recht auf Erfüllung des Vertrages Gebrauch machen. Da die Firma Schmitz die Rechnung nach der Nicht-Rechtzeitig-Zahlung trotz einer angemessenen Frist nicht beglich, muss die OHG einen Kredit bei ihrer Hausbank aufnehmen, um die Mitarbeiter zu bezahlen. Für diesen Kredit fallen der OHG Kosten in Höhe von 500,00 Euro an. Muss die OHG jetzt diese Kosten tragen? (Tipp: BGB 288 (3)) Fall 4: Die Situation scheint aussichtslos zu sein, denn die OHG kann nur die Ware an einen anderen Kunden zu einem um 200,00 Euro niedrigeren Preis verkaufen. Welche Rechte sollte die OHG jetzt in Anspruch nehmen und welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein? (Tipp: BGB 325, 323 & 281)
8 Informationsblatt: Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht erbrachter Leistung (1) 1 Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht erbringt, kann der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. 288 Verzugszinsen (1) 1 Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. 2 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (Lehrerkommentar: Der Basiszinssatz für das Jahr 2005 beträgt 1,21 %). (2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. (3) Der Gläubiger kann aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. 323 Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn 1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 2. der Schuldner die Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und der Gläubiger im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder 325 Schadensersatz und Rücktritt Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. 433 Grundpflichten ( ) des Käufers (1) [ ] (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
9 Lösungsblatt: Arbeitsblatt Nicht-Rechtzeitig-Zahlung Arbeitsaufträge: 1. Lösen Sie bitte die folgenden Fälle mit Hilfe des Auszuges aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Begründen Sie Ihre Entscheidung! 2. Bearbeiten Sie die Fälle in offener Partnerarbeit. 3. Halten Sie Ihre Ergebnisse schriftlich fest und rechnen Sie damit, dass Sie Ihre Ergebnisse der Klasse vortragen werden. Zur Bearbeitung haben Sie 20 Minuten Zeit! Die Schmitz GmbH hat nicht rechtzeitig gezahlt, d. h. die Voraussetzungen der Nicht-Rechtzeitig-Zahlung sind erfüllt. Fall 1: Welches Recht hat die Udo OHG, sobald die Schmitz GmbH nicht rechtzeitig zahlt. (Tipp: BGB 288 (2) & 433 (2) Ad 1.) Lösung: Zahlung der Rechnung + Verzugszinsen (8 % + 1,21 %) Fall 2: Bisher sind der Udo OHG keine weiteren finanziellen Schäden entstanden. Die OHG hätte die Möglichkeit, die Ware an einen anderen Kunden zu einem höheren Preis verkaufen. Welches Recht sollte sie geltend machen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? (Tipp: BGB 323) Ad 2.) Lösung: Rücktritt, nach angemessener Frist. Fall 3: Die Udo OHG möchte von ihrem Recht auf Erfüllung des Vertrages Gebrauch machen. Da die Firma Schmitz die Rechnung nach der Nicht-Rechtzeitig-Zahlung trotz einer angemessenen Frist nicht beglich, muss die OHG einen Kredit bei ihrer Hausbank aufnehmen, um die Mitarbeiter zu bezahlen. Für diesen Kredit fallen der OHG Kosten in Höhe von 500,00 Euro an. Muss die OHG jetzt die Kosten tragen? (Tipp: BGB 288 (3)) Ad 3.) Lösung: Voraussetzung: Erfüllung + angemessene Frist erfüllt (siehe Fall). Schaden in Höhe von 500,00 Euro wird von der Firma Schmitz getragen. Fall 4: Die Situation scheint aussichtslos zu sein, denn die OHG könnte nur die Ware an einen anderen Kunden zu einem um 200,00 Euro niedrigeren Preis verkaufen. Welche Rechte sollte die OHG in Anspruch nehmen und welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein? (Tipp: BGB 325, 323 & 281) Ad 4.) Lösung: Voraussetzung: angemessene Frist Rücktritt + Schadensersatz in Höhe der Differenz
10 6. Hausaufgabenblatt Arbeitsauftrag: Bitte arbeiten Sie mithilfe des Auszuges aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Rechte des Gläubigers für die folgenden Rechtsfälle aus: Rechtsfälle: 1. Die Udo OHG verkauft der Meier GmbH 10 Fernsehgeräte. Welche Rechte hat die OHG, wenn die GmbH nicht rechtzeitig zahlt? 2. Udo OHG verkauft der Meier GbmH 10 Fernsehgeräte. Wie viel % Verzugszinsen kann die Udo OHG verlangen, wenn die Meier GmbH nicht rechtzeitig zahlt? 3. Wie viel % Verzugszinsen kann die OHG verlangen, wenn Herr Meier als Privatperson nicht rechtzeitig zahlt und er in der Rechnung auf die 30-Tage-Regelung hingewiesen wurde?
11 Literaturhinweise Siekerkötter/ Fehn : Allgemeine Wirtschaftslehre, 9., veränderte Auflage, Rinteln Blank, Hagel, Hahn, Hohn, Meyer: Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Band 1, 7. Aufl., Troisdorf Borgmann/ Hartmann/ Härter / Waltermann: Handelsbetriebslehre Kauffrau/ Kaufmann im Groß- und Aussenhandel, 2., aktualisierte Auflage, Rinteln Heinemeier / Limpke / Jecht: Wirtschaftslehre für Kaufleute im Einzelhandel, 8., überarbeitete und erweiterte Auflage, Braunschweig
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