Brandschutzordnung. für die. Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim. (nach DIN 14096, Teil 1 3) Diese Brandschutzordnung besteht aus den Teilen:

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1 Brandschutzordnung (nach DIN 14096, Teil 1 3) für die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim Diese Brandschutzordnung besteht aus den Teilen: A - B - C - Aushang Verhaltensregeln für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Regeln für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Diese Brandschutzordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Herxheim, 11. November 2015 Braun Bürgermeisterin

2 Anlage 1 Brandschutzordnung (DIN 14096) Teil A (Aushang)

3 Brandschutzordnung (DIN 14096) Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines 2. Feuergefährliche Arbeiten 3. Elektrogeräte 4. Rauchverbot 5. Kerzen, offenes Feuer und Adventsschmuck 6. Brand- und Rauchgasausbreitung, Brandschutztüren 7. Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz 8. Anfahrtswege und Aufstellungsflächen für Rettungskräfte 9. Löscheinrichtungen und Brandbekämpfung 10. Verhalten im Brandfall 11. Verhalten bei Feuer- bzw. Raucheinschluss 12. Alarmierung und Meldung eines Brandes 13. Absetzung des Notrufes 14. Besondere Verhaltensweise bei Entgegennahme einer Anschlagsdrohung 1. Allgemeines Die Brandschutzordnung wendet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim mit Einschränkungen auch an Besucherinnen und Besucher und gibt Hinweise zu Brandverhütungsmaßnahmen und zum Verhalten im Brandfall. Die in dieser Brandschutzordnung enthaltenen Regeln sollen dazu beitragen, Personen, Sachwerte und die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vor Schaden zu bewahren; sie sind deshalb unbedingt zu beachten. Firmen und sonstige Beauftragte haben darüber hinaus besondere Vorschriften für feuergefährliche Arbeiten zu beachten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich so zu informieren, dass im Brandfall ein sachgerechtes Verhalten möglich ist. Hierzu sind die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen.

4 , 2. Feuergefährliche Arbeiten Feuergefährliche Arbeiten (u. A.: Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Arbeiten mit offenen Flammen) dürfen nur nach Information und Freigabe durch den Gebäudebeauftragten durchgeführt werden und müssen den erhöhten Sicherheitsaspekten Rechnung tragen. 3. Elektrogeräte 3.1 Elektrische Kleingeräte Elektrische Kleingeräte (u. A.: Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Radios) sind häufe Ursache von Gebäudebränden. Die Nutzung privater elektrischer Kleingeräte ist daher grundsätzlich untersagt und nur nach Information und Freigabe durch den Gebäudebeauftragten zulässig. Der Betrieb von Kaffeemaschinen und Wasserkochern ist nur unter Aufsicht und mit zwischengeschaltetem Schalter zur Stromunterbrechung zulässig. Nach erfolgter Gerätenutzung ist die Stromzufuhr durch Schalterstellung unverzüglich zu unterbrechen. Beim Verlassen eines Raumes ist sicherzustellen, dass alle elektrischen Geräte abgeschaltet sind bzw. die Stromzufuhr unterbrochen ist. Dies gilt nicht für Geräte, welche betriebsmäßig im Dauerbetrieb verbleiben müssen. Kühlschränke und Gefrierschränke sind regelmäßig, im Bedarfsfall mindestens zweimal jährlich zu enteisen. 3.2 Stationäre Elektrogeräte Stationäre Elektrogeräte dürfen nur durch eine Elektrofachkraft angeschlossen werden. Die Inbetriebnahme ist nur nach Information und Freigabe durch den Gebäudebeauftragten zulässig. 3.2 Beschädigungen und Mängel Beschädigungen und Mängel an elektrischen Kleingräten, stationären Elektrogeräten, und sonstigen Elektroanlagen (u. A.: Steckdosen, Kabel, Schalter, Leuchten) sind unverzüglich dem Gebäudebeauftragten zu melden. Der Gebäudebeauftragte hat Beschädigungen und Mängel unverzüglich zu beheben bzw. durch eine Elektrofachkraft beheben zu lassen. 4. Rauchverbot Im gesamten Gebäude besteht ein generelles Rauchverbot. Das Rauchverbot erstreckt sich neben den geschlossenen Räumen auch auf Balkone und den unmittelbaren Gebäudezugang. Rauchen ist nur im hierfür vorgesehenen Bereich (Eingang Nord Treppenbereich) außerhalb des Rathauses zulässig. Zigarettenreste und sonstige mögliche brandursächlichen Gegenstände dürfen nur in die hierfür vorgesehenen Behältnisse (nicht in Papierkörbe oder Müllbehälter) entsorgt werden. 5. Kerzen, offenes Feuer und Adventsschmuck Die Nutzung von Kerzen und offenem Feuer ist untersagt. Kerzen dürfen nur dann genutzt werden, wenn diese durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen (u. A.: große Glasbehältnisse) sichergestellt ist, dass ein Übergreifen der Flamme ausgeschlossen ist. Adventsschmuck und Christbäume dürfen nur mit elektrischen Kerzen geschmückt werden.

5 6. Brand- und Rauchgasausbreitung, Brandschutztüren Im Brandfall ist die Rauchgasausbreitung der gefährlichste Faktor. Die meisten Personenschäden entstehen durch das Einatmen giftiger Brandgase. Brandschutztüren stehen während der Öffnungszeiten offen und schließen sich im Brandfall selbstständig. Brandschutztüren dürfen nicht verkeilt, festgebunden oder auf andere Weise festgestellt werden. Der Schließbereich der Türen darf nicht durch Gegenstände verstellt werden. Falls Brandschutztüren über keine automatisierte Feststelleinrichtung verfügen, sind diese stets geschlossen (nicht verschlossen) zu halten. Alle Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, Funktionsstörungen oder sonstige Mängel an vorgenannten Einrichtungen soweit möglich zu beheben (u. A.: Entfernung von Verkeilungen) oder dem Gebäudebeauftragten zu melden. 7. Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz 7.1 Flucht- und Rettungswege Die Flucht- und Rettungswege sind durch Aushänge im gesamten Gebäude bekanntgemacht. Alle Mitarbeiter haben sich mit diesen entsprechend vertraut zu machen. Der Fluchtwegbeschreibung und Fluchtwegbeschilderung ist im Notfall Folge zu leisten. Sollte der erste Rettungsweg durch Rauch- oder Feuereinwirkungen versperrt sein, ist der zweite Rettungsweg zu nutzen. Treppen, Flure, Verkehrswege und Ausgänge dürfen nicht verstellt werden. In diesen Bereichen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden. Ausgänge und Notausgänge müssen sich während der Anwesenheit von Personen von innen ohne Hilfsmittel öffnen lassen. 7.2 Sammelplatz Begeben Sie sich im Brandfall über die ausgewiesenen Flucht- und Rettungspläne unverzüglich zum ausgewiesenen Sammelplatz auf dem Parkplatz Nordseite ( nordwestlicher Parkplatzbereich; grüne Markierung). Ordnen Sie sich entsprechend der ausgewiesenen Beschilderung dem Sammelplatz Ihres jeweiligen Fachbereiches ein. Bleiben Sie auf den Sammelplatz, bis die Fachbereichsleitung, der Gebäudebeauftragte oder die Feuerwehr bzw. Rettungskräfte weitere Anweisungen geben. Durch die Fachbereichsleitung wird unverzüglich die Anwesenheit und Vollzähligkeit der Mitarbeiter festgestellt.

6 8. Anfahrtswege und Aufstellungsflächen für Rettungskräfte Die Anfahrtswege und Aufstellungsflächen (rote Markierung) für Feuerwehr und Rettungskräfte sind unbedingt freizuhalten. 9. Löscheinrichtungen und Brandbekämpfung Kleine Entstehungsbrände können nach Alarmierung mit den vorhandenen Handfeuerlöschern gelöscht werden. Die Standorte der Feuerlöscher sind auf der Fluchtwegbeschreibung gekennzeichnet. Benutzte, fehlende oder defekte Handfeuerlöscher sind sofort dem Gebäudebeauftragten zu melden. Die Bedienung und Handhabe ist auf den Handfeuerlöschern erläutert. Ziehen Sie nach Möglichkeit frühzeitig einen Brandschutzhelfer hinzu. Aktivieren Sie den Handfeuerlöscher erst beim Erreichen des Brandherdes, damit noch ausreichend Treibmittel für Brandbekämpfung vorhanden ist. (Die Benutzungsdauer eines Handfeuerlöschers beträgt zwischen 8 und 15 Sekunden.) Bekämpfen Sie den Brandherd nach Möglichkeit mit mehreren Löschern gleichzeitig und kalkulieren Sie die sichthemmende Wirkung der Pulverlöscher ein. Gehen Sie zum Schutz vor Hitze und Rauchgasen beim Löschvorgang gebückt vor und greifen Sie den Brandherd möglichst mit dem Wind im Rücken an. Brandherde sind grundsätzlich von unten nach oben und von vorne nach hinten zu löschen. Topf- und Fließbrände sind von oben nach unten zu bekämpfen. Beim Brand von Elektrogeräten ist nach Möglichkeit zunächst die Stromzufuhr zu unterbrechen. Beim Brand ruhender Flüssigkeiten ist eine Löschwolke über den Brandherd zu legen. Das Auseinandertreiben der Flüssigkeit mittels direkter Vollbestrahlung durch Handfeuerlöscher ist zu vermeiden. Verlassen Sie nach erfolgreichem Löschvorgang den Brandherd nicht zu früh, da es gegebenenfalls zu Rückzündungen kommen kann.

7 Sollten Personen bzw. deren Kleidung vom Feuer erfasst worden sein, lassen Sie diese nicht fortlaufen 1. Versuchen Sie die Flammen durch das Überwerfen von (Lösch-)Decken, oder Mänteln zu ersticken. Falls keine Hilfsmittel vorhanden sind, wälzen Sie die brennende Person auf dem Boden liegend hin und her. Bedenken Sie jedoch stets: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung! Löschversuche sind nur bzw. erst dann zu unternehmen, wenn keine Gefahr für die eigene Person oder Dritte besteht. 10. Verhalten im Brandfall Verhalten Sie sich im Brandfall wie folgt: Ruhe bewahren / Panik vermeiden Brand melden Rettung der Menschenleben geht vor Brandbekämpfung Nach Möglichkeit erkunden, ob Menschenleben in Gefahr sind Nach Möglichkeit prüfen, ob bei Räumungsmaßnahmen Personen zurückgeblieben sind Beim Verlassen des Büros Türen und Fenster schließen (nicht abschließen) Über die Fluchtwege das Gebäude verlassen, am Sammelplatz melden und dort bleiben Benutzen Sie keine Aufzüge Achten Sie auf Alarmsignale und Anweisungen von Feuerwehr, Rettungskräften oder Brandschutzhelfern Behindern Sie nicht die Arbeit der Rettungskräfte Folgen Sie den Anweisungen der Rettungskräfte Die Hauptgefahr geht im Brandfall nicht von der Hitze, sondern vom Brandrauch aus (giftige, ätzende oder erstickende Wirkung). Bewegen Sie sich im verqualmten Bereich in Bodennähe, gebückt oder kriechend fort. Halten Sie sich gegebenenfalls einen nassen Lappen vor Mund und Nase. 11. Verhalten bei Feuer- bzw. Raucheinschluss Sollten Sie im Brandfall durch Feuer oder Rauch eingeschlossen sein, verhalten Sie sich in Abweichung zu Punkt 10 Verhalten im Brandfall wie folgt: Sammeln Sie sich im offensichtlich feuerbeständigsten Raum bzw. in dem Raum, der die größte Entfernung zum Brandherd bietet Schließen Sie Türen und Fenster (nicht verschließen) und verstopfen Sie Schlüssellöcher, offene Spalten und Ritze durch nasse Lappen Halten Sie sich einen nassen Lappen vor Mund und Hase Machen Sie sich am Fenster bemerkbar Melden Sie sich mittels Fernsprecher, Mobiltelefon oder in sonstiger Weise bei den Rettungskräften 12. Alarmierung und Meldung eines Brandes Aktivieren Sie im Brandfall den dem Brandherd nächstliegenden blauen Druckknopfmelder 2. Durch die Betätigung des blauen Druckknopfmelders wird der Hausalarm aktiviert, der alle Personen im Gebäude vor der bestehenden Brandgefahr warnt. Begeben Sie sich im Anschluss zur Infotheke und unterstützen Sie die Absetzung des Notrufes. Durch die Infotheke erfolgt bei aktiviertem Hausalarm bzw. im Brandfall die Verständigung der Feuerwehr und Rettungskräfte unter der Rufnummer 112. Begeben Sie sich im Anschluss zum Sammelplatz. Bei Gefahr hat die Absetzung des Notrufes außerhalb des Gebäudes zu erfolgen. 1 Durch den Zugwind wird das Feuer angefacht. 2 Es ist wichtig, dass sich der betätigte Melder in der Nähe des Brandherdes befindet, da die Feuerwehr in der Brandmeldezentrale über diesen Weg den Brandherd lokalisieren kann.

8 13. Absetzung des Notrufes Bei Absetzung des Notrufes sind folgende Informationen abzugeben: 1. Wer meldet? (Name) 2. Wo brennt es? (Rathaus, Obere Hauptstraße 2, Herxheim) 3. Was brennt / ist passiert? 4. Wie viele Personen sind betroffen/ verletzt? 5. Information, dass Hausalarm aktiviert wurde 6. Warten auf Rückfragen 14. Besondere Verhaltensweise bei Entgegennahme einer Anschlagsdrohung Verhalten Sie sich bei Entgegennahme einer fernmündlichen Anschlags- bzw. Bombendrohung wie folgt: Hören Sie dem Anrufendendem aufmerksam zu Unterbrechen Sie den Anrufenden nicht Versuchen Sie, ein Weitersprechend des Anrufenden zu erreichen Versuchen Sie, weitere Informationen zu gewinnen o Wann soll der Anschlag verübt werden bzw. die Bombe explodieren? o Welche Art Anschlag soll verübt werden? o Wo befindet sich die Bombe? o Wie sieht die Bombe aus? o Um welche Art Bombe handelt es sich? o Wie wird die Bombe gezündet? o Warum wird der Anschlag verübt? Machen Sie sich während bzw. unmittelbar nach dem Anruf folgende Notizen o Datum und Uhrzeit des Anrufes o Telefonnummer des Anrufenden o Name, Bezeichnung oder Erkennungszeichen des Anrufenden o Genauer Wortlaut der Drohung o Dauer des Gespräches o Sprache, Dialekt, Akzent des Anrufenden o Sprechart 3 des Anrufenden o Geschätztes Alter des Anrufenden o Geschlecht des Anrufenden o Hintergrundgeräusche Nachdem möglichst viele der oben genannten Informationen gewonnen wurden, erklären Sie sich für nicht zuständig bzw. befugt und versuchen Sie das Gespräch zum Zwecke eines Zeitgewinnes an die Behördenleitung weiter zu verbinden. Melden Sie sich im Anschluss unverzüglich bei der Polizei (Rufnummer 110) und informieren Sie den jeweiligen Vorgesetzten. 3 langsam, schnell, verstellt, stotternd, bestimmt, aufgeregt, laut, leise, lispelnd, usw.

9 Brandschutzordnung (DIN 14096) Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben) Inhaltsverzeichnis: 1. Bestellung von Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzhelfer) 2. Regelung der Verantwortung für die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes / der Brandverhütung 3. Regelung der Verantwortung über den Vollzug der Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes / der Brandverhütung 4. Regelung der Verantwortung für den Vollzug sonstiger Maßnahmen zur Brandverhütung 5. Alarmplan 6. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte 7. Vorbereitende Maßnahmen für Einsätze von Rettungskräften 1. Bestellung von Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzhelfer) Die Bestellung von Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzhelfer) erfolgt durch die Dienststelle. Brandschutzhelfer erhalten mit der Bestellungsurkunde eine Ausfertigung dieser Brandschutzordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Maßgaben dieser Brandschutzordnung sind zwingend zu beachten. Die Brandschutzhelfer erhalten mit Bestellung eine entsprechende Sicherheitsweste, welche im Alarmfall zur Signalisierung anzulegen ist.

10 2. Regelungen der Verantwortung für die Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes/ der Brandverhütung Maßnahmen 2.1 Betriebsgerechte Nutzung Einhaltung einer betriebsgerechten Nutzung aller Bereiche des Hauses sowie der Außenanlagen durch die Mitarbeiter 2.2 Ordnungsgerechte Funktionsfähigkeit Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion aller Einrichtungen und Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie der Alarm-, Kommunikations-, Flucht- und Rettungseinrichtungen. 2.3 Sonstiges - Planmäßige Nutzung zugewiesener Räumlichkeiten - Einhaltung der Brandschutzvorschriften und Brandschutzordnung im Rahmen des täglichen Arbeitsablaufes - Sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter - Meldung von erkennbaren Schäden oder Störungen an Brandschutzeinrichtungen ( z. B. Brand- und Rauchschutztüren) - Zugänglichkeit und Vollzähligkeit der Handfeuerlöscher - Information der Mitarbeiter über vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz - Alarmierung im Brandfall - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (BGV A2) Zuständigkeiten Sicherstellung durch alle leitenden Mitarbeiter Sicherstellung durch jährliche Übung und Prüfung des Gebäudeverantwortlichen Jeweilige Fachbereichsleitung Alle leitenden Mitarbeiter Alle leitenden Mitarbeiter Alle Mitarbeiter Alle Mitarbeiter Fachbereich Organisation und Finanzen Mitarbeiter Infotheke

11 3. Regelungen der Verantwortung für den Vollzug der Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes / der Brandverhütung Maßnahmen Organisation aller notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsbereitschaft der - Alarm- und Kommunikationseinrichtungen sowie elektrischer oder elektronischer Einrichtungen an Brand- und Rauchschutzanlagen - Löscheinrichtungen, Flucht- und Rettungseinrichtungen Zuständigkeiten 4. Regelungen der Verantwortung für den Vollzug sonstiger Maßnahmen zur Brandverhütung Maßnahmen - Bereitstellung und Veranlassung der Prüfung von Handfeuerlöschern - Prüfung oder Veranlassung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (BGV A2) - Anfertigung und Fortschreibung der Brandschutzordnung - Unterstützung der leitenden Mitarbeiter bei der Information und Unterweisung der übrigen Mitarbeiter - Organisation und Durchführung von Brandschutz- und Löschübungen Zuständigkeiten Fachbereich Organisation und Finanzen Personalverwaltung Fachbereich Ordnung und Soziales

12 5. Alarmplan Im Brandfall alarmieren Hausalarm auslösen und Mitarbeiter alarmieren Blauen Druckknopfmelder betätigen Feuerwehr Direkt 112 Polizei Direkt 110 Rettungsdienst Direkt 112 Infotheke Durchwahl 100 Bürgermeister (Durchwahl 133) Sonstige zu informierende Personen (Durchwahl 0170 / ) Baubetriebshof (Durchwahl 0171 / )

13 6. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte Maßnahmen - Unterbrechung des Betriebes anordnen. Sicherstellung einer geschlossenen Evakuierung - Besondere Fürsorge für Besucher, Verletzte oder behinderte Personen - Sicherstellung, dass im Alarmfall keine dritten Personen das Gebäude betreten - Prüfung der Vollzähligkeit aller Mitarbeiter am Sammelplatz - Koordination der Vollzähligkeitsprüfung und Übermittlung an die Feuerwehr - Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter im vorbeugenden Brandschutz, insb. über die Inhalte der Brandschutzordnung (Teil B) - Regelmäßige und praktische Prüfung der Brandschutzmaßnahmen - Feststellung, wann Alarmzustand beendet werden kann - Freigabe der Brandstelle - Information der Mitarbeiter über das Ende des Alarmzustandes Zuständigkeiten Fachbereichsleitung Alle Mitarbeiter Eingang Nord: Brandschutzhelfer 2. OG Eingang Süd: Brandschutzhelfer EG Jeweilige Fachbereichsleitung Büroleitung Jeweilige Führungskraft Jährliche Übung Feuerwehr Polizei, Brandversicherung Büroleitung 7. Vorbereitende Maßnahmen für Einsätze von Rettungskräften Maßnahmen - Freihaltung der Brandstelle, der Zuwege, der Stellflächen für Feuerwehr und der Löschwasserentnahmestellen - Empfang und Einweisung der Feuerwehr - Unverzügliche Bereitstellung eines Generalschlüssels für die Feuerwehr im Alarmfall - Ausweisung / Beschilderung von Rettungswegen und Aufstellflächen für Rettungskräfte Zuständigkeiten Brandschutzhelfer 1. OG Brandschutzhelfer 1. OG Fachbereich Ordnung und Soziales

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