Wegweiser Pflanzenschutz ÖLN 2016
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- Dominik Dressler
- vor 7 Jahren
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1 Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und atur Wegweiser Pflanzenschutz ÖL 2016 rläuterungen zum insatz von Pflanzenschutzmitteln auf dem ÖL-Betrieb im Acker-, Futter-, Obst- und Weinbau und Zuständigkeiten für Sonderbewilligungen 1
2 1. Zielsetzungen Diese Übersicht zeigt dem Anwender von Pflanzenschutzmitteln auf, welche Behandlungen im ÖL erlaubt sind, wo es eine Sonderbewilligung braucht und welche Behandlungen nicht erlaubt sind. Zudem sind in der Übersicht die zuständigen Fachstellen für die rteilung einer Sonderbewilligung aufgeführt. 2. Massgebende Grundlagen Direktzahlungsverordnung, DZV; SR , insbesondere Art. 18 (Auswahl und gezielte Anwendung unter Berücksichtigung des Schadenschwellenprinzipes) und Kapitel 6 im Anhang 1. Legende für die folgenden Seiten: : rlaubt, wenn Schadschwelle bzw. Bekämpfungsschwelle (sofern eine vorhanden) überschritten ist und im Feldkalender vermerkt ist. : Sonderbewilligung notwendig; Beantragung bei Strickhof, Fachstelle Pflanzenschutz, Tel oder (Zentrale) SB2: Sonderbewilligung notwendig; Beantragung bei Strickhof, Boden, Düngung und Biodiversität. Tel oder (Zentrale) : icht erlaubt (es gibt keine Sonderbewilligungen) Pflanzenschutzmittel dürfen in der Schweiz nur eingesetzt werden, wenn sie gemäss Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV; SR , zugelassen sind. Im Internet können die Bewilligungen abgerufen werden: www. blw.admin.ch > Themen > Produktionsmittel > Pflanzenschutzmittel > Pflanzenschutzverzeichnis. KIP-Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis 2016 (gültig ab 1. Januar 2016): > Fachwissen > Pflanzenschutz > ÖL > KIP Richtlinie ab Broschüre «Pflanzenschutzmittel im Feldbau», Bestellung unter > Pflanzenschutz. Keine Gewähr auf Vollständigkeit, für Fehler in dieser Übersicht wird jede Haftung abgelehnt. 3. Grundsätze zum Pflanzenschutz im ÖL s dürfen nur in der Schweiz bewilligte Mittel eingesetzt werden. Deren insatz hat gemäss der erteilten Bewilligung zu erfolgen. Angaben dazu sind auf der tikette des Mittels aufgeführt. Direkte Pflanzenschutzmassnahmen müssen sich am Prinzip der Schadschwelle bzw. Bekämpfungsschwelle orientieren, sofern eine vorhanden ist. Die Bekämpfungsschwellen sind im Feldkalender aufgeführt oder bei Agridea erhältlich. Die Anforderungen des xtensoprogramms und von Labels privater Organisationen sind zu berücksichtigen. Schneckenbekämpfung: im ÖL nur mit den Wirkstoffen «Metaldehyd» bzw. «isen III Phosphat» erlaubt. rdschnacken / rdraupenbekämpfung mit bewilligten Ködern erlaubt (ohne xtenso, IP-Suisse) Hinweis: werden nicht bewilligte Pflanzenschutzmittel eingesetzt oder wurde im Voraus keine Sonderbewilligung eingeholt, werden die Direktzahlungen gekürzt oder eine Verzeigung gemäss Landwirtschaftsgesetz Art. 173 in rwägung gezogen. Winterbehandlungsverbot im Acker- und Futterbau gemäss DZV Anhang 1, Ziffer Keine Pflanzenschutzmittel vom bis
3 Getreide Gerste, Roggen, Triticale, Weizen, Korn Vorauflauf in allen Getreidearten bis 10. Oktober Kontrollfenster pro Kultur (Spritzenbreite x 10 Laufmeter) erforderlich Vorauflauf nach dem 10. Oktober achauflauf zwischen dem und Totalherbizid vor Mulch-, Streifenfräs- oder Direktsaat. Bei RB max g Wirkstoff Glyphosate/ha, ab rnte Vorkultur bis rnte Hauptkultur Stoppelbehandlungen mit Totalherbizid nach der rnte, danach Pflug Misslungene Ansaat einer Kultur, mit Totalherbizid abspritzen und euansaat Vorauflauf im Labelgetreide (IP-Suisse) achauflauf im Labelgetreide (IP-Suisse) mit Wuchsstoffen (Dicamba, 2.4-D, MCPA, MCPB) nur gegen Disteln/ Ackerschachtelhalm Insektizid gebeiztes - Saatgut (z.b. gegen Drahtwürmer, Blattläuse) Aussaat nur zwischen 1. Juli und 31. Dezember. Insektizid gebeiztes Saatgut im Label Programm (IP-Suisse) nur wenn im Folgejahr Kartoffeln oder Gemüse folgen. Getreidehähnchen: Bekämpfungsschwelle (DC 37 55): im Ø 1 Larve oder 1 i / Halm Häutungshemmer-Präparate wie Dimilin, omolt gegen kleine Larven (< 3 mm) oder Spinosad (Audienz 0,1 l/ha + Heliosol 0,8 l/ha) Getreidehähnchen: übrige Mittel (Biscaya, Reldan 22) wenn mehr als 3 Larven im Ø je Halm Pyrethroide gegen Getreidehähnchen (keine Bewilligung) Übrige Schädlinge (Bsp. Blattläuse) mit bewilligtem Mittel in xtenso- (IP-Suisse)-Produktion (Spritzmittel/Köder) nach der Saat Unter inhaltung der Anwendungsvorschriften nicht eingeschränkt in xtenso- (Label)-Produktion Hafer keine bewilligten Wachstumsregulatoren alle Wachstumsregulatoren gemäss Bewilligung, inkl. Produkte mit CCC in xtenso- (IP-Suisse)-Produktion 3
4 Mais Vorsaat Behandlung mit Dual Gold gegen rdmandelgras Vorauflauf flächig (Ausnahme gemäss DZV bei Saatmais/Folienmais) Vorauflauf Bandbehandlung Totalherbizid vor Mulch-, Streifenfräs- oder Direktsaat. Bei RB max g Wirkstoff Glyphosate/ha. Ab rnte Vorkultur bis rnte Hauptkultur achauflauf flächig oder im Band (Mais ist aufgelaufen) Gebeiztes Saatgut gegen: Drahtwurm verboten gegen Krähen («Mesurol flüssig») aber keine Hofbeizung; pneumatische Sägeräte müssen mit Deflektoren ausgerüstet sein Maiszünsler-Bekämpfung mit Trichogramma-Schlupfwespen Maiszünsler bivoltine Rasse Bekämpfung mit bewilligten Pflanzenschutzmitteln (nur mit achweis der Biovoltinen Rasse: z. Zeit nur im Kt. Waadt) Übrige Schädlinge und Mittel (keine bewilligt) (bzw. ) Rüben Vorauflauf der Unkräuter (ein paar Tage nach der Saat) ganzflächig Vorauflauf Bandbehandlung achauflauf der Unkräuter/-gräser/Rüben flächig oder im Band Totalherbizid vor Mulch-, Streifenfräs- oder Direktsaat. Bei RB max g Wirkstoff Glyphosate/ha, ab rnte Vorkultur bis rnte Hauptkultur Totalherbizid auf Vorfrucht W bzw. KW vor der Feldbestellung mit Pflug Gebeiztes Saatgut («Gaucho») gegen Bodenschädlinge (Drahtwurm etc.) Köder gegen rdschnakenlarven (Wirkstoff: Chlorpyriphos) Bekämpfungsschwelle: 4 6 Blattstadium > 50 % befallene Pflanzen, 6 10 Blattstadium > 80 % befallene Pflanzen nur Wirkstoff Pirimicarb Übrige Schädlinge und Mittel (rdflöhe, Rübenfliege, Rübenmotte ) Alle bewilligten gegen Wurzel- und Blattkrankheiten 4
5 Kartoffeln Vorauflauf flächig oder im Band Bei IP-Suisse Wahl zwischen: Option A: keine gegen Unkräuter dafür chem. Krautvernichtung Option B: gegen Unkräuter dafür keine chemische Krautvernichtung Totalherbizid vor Pflanzung bei pfluglosem Anbau (Direktmulchlegen) nur Saatkartoffeln achauflauf flächig oder im Band (IP-Suisse nur Option B) Chemische Krautvernichtung (IP-Suisse nur Option A und ohne Diquat) Kartoffelkäfer: Bekämpfungsschwelle: 1 2 Herde pro Are oder 30% der Pflanzen mit jungen Larven (<0,5 cm) und igelegen: Häutungshemmer-Präparate wie «omolt» Wirkstoff: Teflubenzuron oder «Rimon» Wirkstoff: ovaluron «ovodor» auf Basis von Bazillus thuringiensis «Oikos, Sicid eem» oder auf Basis von Azadirachtin «Audienz» Wirkstoff Spinosad Andere, wie Pyrethroide, eonicotinoide etc. Andere bei IP-Suisse Bekämpfungsschwelle: 10 Läuse je Fiederblatt = 1 Laus je inzelblatt. Wirkstoff Flonicamid (Teppeki) oder Pymetrozin (Plenum WG) IP-Suisse (Label) Blattlausbekämpfung Kartoffelkäfer + Bewilligte Mittel wie: Biscaya oder Gazelle SG/Oryx Pro Spezielle Blattlausmittel und Öle auf den Stufen: Prebasis und Basis Drahtwürmer: gebeiztes Getreide in der Gründüngung im Herbst (vor den Kartoffeln) Granulate zur Pflanzung (z.b.phosin) mit vorgeschriebenem spez. Granulatstreuer Granulate gegen Drahtwurm bei IP-Suisse mit spez. Granulatstreuer Unter inhaltung der Anwendungsvorschriften IP-Suisse: auf der Basis oder mit Kupfer (Cu) IP-Suisse: Tauchbeizmittel mit Wirkstoff: Carbendazim, Iprodion Molluskizide Schneckenmittel Schnecken: Wirkstoffe: Metaldehyd oder isen-iii-phosphat 5
6 Ackerbohnen Vorauflauf, achauflauf Totalherbizid vor Mulch-, Streifenfräs- oder Direktsaat. Bei RB max g Wirkstoff Glyposate/ha ab rnte Vorkultur bis rnte Hauptkultur Bekämpfungs-Schwelle bei Beginn Blüte: > % befallene Pflanzen Wirkstoffe Pirimicarb und Pymetrozine (Plenum) Übrige Mittel und Schädlinge im xtenso Anbau Unter inhaltung der Anwendungsvorschriften im xtenso Anbau iweiss-/dreschererbsen Vorauflauf, achauflauf Totalherbizid vor Mulch-, Streifenfräs- oder Direktsaat. Bei RB max g Wirkstoff Glyposate/ha ab rnte Vorkultur bis rnte Hauptkultur Winter-iweisserbsen: Herbizid im Vor-/achauflauf nach dem Bekämpfungs-Schwelle ab Knospenbildung: > 80 % befallene Pflanzen Wirkstoffe Pirimicarb Übrige Mittel und Schädlinge (Blattrandkäfer/rbsenwickler) im xtenso Anbau Unter inhaltung der Anwendungsvorschriften im xtenso Anbau Vorauflauf, achauflauf Soja Totalherbizid vor Mulch-, Streifenfräs- oder Direktsaat. Bei RB max g Wirkstoff Glyposate/ha ab rnte Vorkultur bis rnte Hauptkultur Mittel gegen Schädlinge wie Distelfalter (nicht zugelassen) 6
7 Sonnenblumen Vorsaat, Vorauflauf oder achauflauf (inkl. Vorsaat inarbeiten mit Dual Gold gegen rdmandelgras) Totalherbizid vor Mulch-, Streifenfräs- oder Direktsaat. Bei RB max g Wirkstoff Glyposate/ha ab rnte Vorkultur bis rnte Hauptkultur Bekämpfungs-Schwelle ist überschritten wenn im 6 12 Blattstadium mehr als 50 % der Blätter gekräuselt sind. Bekämpfung mit Pirimicarb 50 WG Wachstumsregulatoren Übrige Schädlinge und Mittel im xtenso Anbau Unter inhaltung der Anwendungsvorschriften (Bewilligung) im xtenso Anbau keine Raps Herbst Frühjahr Vorsaat, Vorauflauf, achauflauf zwischen 1. ovember und 15. Februar Totalherbizid vor Mulch-, Streifenfräs- oder Direktsaat. Bei RB max g Wirkstoff Glyposate/ha ab rnte Vorkultur bis rnte Hauptkultur in xtenso (IP-Suisse) keine nach der Saat erlaubt rdfloh: Keimblatt bis 2-Blattstadium 50 % des Rapses mit Schabstellen 4 6-Blattstadium 80 % der Pflanzen mit Schabstellen oder mehr als 100 Fänge pro «Gelbschale» in 3 Wochen oder auf 7 von 10 Trieben mindestens 1 Larve Rübsenblattwespe: 1 2 Raupen je Rapspflanze Stängelrüssler (insatz eines Pyrethroides): Bekämpfungsschwelle: Stängel 1 bis 5 cm lang: % der Pflanzen mit instichen (regelmässig stark befallene Regionen: sobald instiche sichtbar) Stängel 5 bis 20 cm: % der Pfanzen mit instichen Glanzkäfer: (alle bewilligten ) Bekämpfungsschwelle: (DC 53 57): wenn Blütenknospen des Haupttriebes die obersten Blätter überragen bis Blütenknospen der Seitentriebe sichtbar: 3 Käfer/Pflanze Bekämpfungsschwelle: (DC 57 59): Streckung Blütenstand, aber Blüten noch geschlossen (vor der Blüte!) 5 Käfer/Pflanze Übrige Schädlinge und mit wachstumsregulierenden igenschaften Wachstumsregulatoren Unter inhaltung der Anwendungsvorschriften in xtenso (IP-Suisse)-Produktion Unter inhaltung der Anwendungsvorschriften (Bsp. Caryx) in xtenso (IP-Suisse)-Produktion 7
8 Tabak Vorauflauf, achauflauf Bekämpfungs-Schwelle ab Pflanzung: > 5 % befallene Pflanzen ur Pirimicarb 50 WG und Pymetrozine (Plenum) bewilligt Übrige Mittel und Schädlinge insatz gemäss Bewilligung Wiesen und Weiden Grünland (ohne BFF- Flächen) BFF auf Grünfläche: wenig i. Wiese. extensive Weide/Wiese, Grünflächenstreifen entlang von Hecken Zwischenkultur (Zwischenfutter, Gründüngung) inzelstockbehandlung (unter inhaltung der Bewilligung) Kunstwiese: Flächenbehandlung nach euansaat (vor der 1. utzung), mit beispielsweise Wuchsstoff (MCPB); Säuberungsschnitt gilt nicht als utzung Kunstwiese (Wiese bis 6 Hauptnutzungsjahren) Flächenbehandlung mit selektiven Mitteln gegen Blacken / Hahnenfuss. aturwiese (Wiese älter als 6 Jahre) Flächenbehandlung selektiv, bis höchstens 20 % der Dauergrünlandfläche ohne Ökofläche; muss mehr als 20% der Dauergrünfläche behandelt werden Bekämpfung von Problemunkräutern wie Kreuzkraut: Sanierungsplan Totalherbizid für Wiesenerneuerung (Sackgassbestand) Totalherbizid auf W oder KW und Ansaat einer Ackerkultur mit Pflug Totalherbizid auf W oder KW und pfluglose Ansaat einer Ackerkultur inzelstockbehandlung gegen Blacken, Mehrjährige Disteln, giftige Kreuzkräuter Brombeeren, Herbstzeitlosen, Japanknöterich, nur mit bewilligten Mitteln (keine Wuchsstoffe) gemäss DZV Blacken: Ally Tabs, Glyphosate, Simplex, Picobello Mehrjährige Disteln: Glyphosate, Clopyralid, Simplex, Picobello Kreuzkräuter: Ally Tabs, Simplex Brombeeren: Picobello, Simplex Herbstzeitlosen: Ally Tabs Japanknöterich: Simplex Kanton Zürich: grossflächige Verseuchung mit Blacken: Sanierungsplan Totalherbizid vor 1. ov. (anschliessend gilt Winterbehandlungsverbot) Totalherbizid nach 15. Februar und Pflug oder pfluglose Ansaat einer Frühjahrskultur Schnittnutzung Mulchen vor dem Bodenbearbeitung (Pflug, Grubber etc. ) vor dem Pufferstreifen inzelstockbehandlung gegen Problempflanzen wie Blacken, Disteln, giftige Kreuzkräuter etc. im mind. 3 m breiten Pufferstreifen (Saum) entlang von Hecken, Feldgehölzen und im Pufferstreifen entlang von Gewässern ab 3. Meter bis 6. Meter mit bewilligten Mitteln inzelstockbehandlung im Pufferstreifen entlang von Gewässern, ab Wasserrand bis und mit 3. Meter (keine Pflanzenschutzmittel) SB2 SB2 SB2 SB2 SB2 8
9 Wiesen und Weiden BFF auf offener Ackerfläche Buntbrache, inzelstockbehandlung gegen Blacken, Winden, Mehrjährige Disteln, Ambrosia, Rotationsbrache, Japanknöterich, Quecke, mit bewilligten Mitteln gemäss KIP Richtline / Ackerschsstr., bzw. DZV Saum auf Blacken: Ally Tabs, Glyphosate, Picobello, Simplex Ackerfläche Winden: Glyphosate Mehrjährige Disteln: Clopyralid, Glyphosate, Picobello, Simplex Kreuzkräuter: Simplex Ambrosia: Ally Tabs Japanknöterich: Simplex Quecke: Spez. Gräsermittel (wie Fusilade, Fluzi, Gallant, Targa Super, legant, Select oder Glyphosate Totalherbizid nach Ablauf Rotationsbrache oder Buntbrache, danach Pflug oder pfluglose Ansaat einer Kultur Herbizidstreifen entlang der inzäunung max. 60 cm Wegrand mind. 50 cm begrünt Kern- und Breite des Herbizidstreifens: höchstens 30 % des Reihenabstandes, Steinobst, Tafeltrauben, max. 1.8 m Kiwi rdbeeren Bodendesinfektion Max. 2 x Bodenherbizide pro Zyklus (Splitting möglich), gemäss SAIO-Liste Obst und Beeren, gemäss SAIO-Liste 9
10 ur Unterstock oder punktuell einsetzen Diquat Wurzelherbizide nach Mitte Juni auf der ganzen Fläche Ausnahmen: Trockene Gebiete (< 700 mm/jahr) Junganlagen (1 3 Jahre) nge Bepflanzungen mit Pflanzenabstand < 1.5 m nicht mechanisierte Parzellen Vor dem insatz bienentoxischer Mittel muss die ganze Fläche gemäht oder gemulcht werden. Bei einer Behandlung ist Kontrolle und Protokollierung vorgegeben. Kirschessigfliege: momentan jährliche rteilung einer otzulassung durch das BLW (2015/2016 Mittel: Audienz und Gazelle SG). mpfehlung zur Bekämpfung nach iablagekontrolle. Regionale Sonderbe- willigung durch Vitisuisse bzw. Rebbaukommissariat. Die otzulassung des BLW gilt als regionale Bewilligung. insatz von anderen n gegen KF insatz von Steinmehlen, sofern sie als Insektizid in anderen Kulturen zugelassen sind insatz von Steinmehlen als Versuch begleitet durch Fachstelle Kupfer aufs Minimum beschränken, nicht mehr als 4 kg Wirkstoff/Jahr Kupfer vor der Blüte Botrytis max. 2 Behandlungen, aber immer mit einer andern chemischen Gruppe (Siehe Flugschrift 124). Raubmilbenschonung: Produkte der Klasse () einsetzen Ausnahme: Schwarzflecken und Rotbrenner, dort sind Mittel der Klasse (M) möglich unter folgender Voraussetzung: Der insatz ist nicht kumulierbar. Pro Behandlung höchstens 1 (M)-Mittel in der Tankmischung. Höchstens 2 Behandlungen hintereinander mit (M)-Mitteln bei mind. 10 Tagen Abstand (Ausnahme: sektorielle Bio-Pflanzen). Weinbau Impressum: Autor: Markus Hochstrasser, Strickhof Redaktion: Lukas Keller, Abt. Landwirtschaft, Zürich Bildnachweis: Markus Hochstrasser, Strickhof Layout: Andreas Walker, BDkom, Zürich Auflage: 2. Auflage,
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