AKTUELLE INFORMATIONEN AUS DEM AGRARBEREICH 05/2013

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1 Deutsche Bauern setzen sich in Brüssel für Abschluss des EU-Haushaltes ein DBV, COPA-Sondersitzung am Mittwoch mit Bauern aus allen EU-Staaten Anlässlich des Gipfels der Staats- und Regierungschefs zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen kommen am morgigen Mittwoch ( ) Bauern aus den EU-Mitgliedsstaaten in Brüssel zu einer Sondersitzung des Europäischen Bauernverbandes COPA zusammen. Aus Deutschland werden vor allem Bauern aus dem Rheinland, aus Rheinland-Pfalz und aus Bayern anreisen. Die Delegation wird angeführt vom Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied. Rukwied forderte im Vorfeld der COPA-Sondersitzung die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder auf, endlich einen Abschluss der Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2014 bis 2020 zu erreichen. Damit steht und fällt die Ausgestaltung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik. Wir kämpfen für einen nominal konstanten EU- Agraretat bis 2020, erklärte Rukwied. Die Bemessung des EU-Agrarhaushaltes müsse der wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Bedeutung der Land- und Ernährungswirtschaft Rechnung tragen, stellte Rukwied fest. Mehr als 500 Millionen Menschen in der EU erwarteten eine sichere und nachhaltige Versorgung mit Nahrungsmitteln. 26 Millionen Arbeitsplätze in landwirtschaftlichen Betrieben und weitere 50 Millionen Arbeitsplätze in vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen benötigen verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen, betonte der Bauernpräsident. Die Staats- und Regierungschefs seien noch gefordert, falschen agrarpolitischen Ideen wie Stilllegung durch Greening einen Riegel vorzuschieben. Für ein stabiles EU-Budget DBV, Erklärung des DBV-Präsidiums zum Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes unterstreicht vor dem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs am 7. und 8. Februar 2013 in Brüssel seine Kernforderungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union für die Jahre 2014 bis 2020: 1. Europa braucht für seine wichtigsten eigenständigen Politikbereiche (die Struktur- und Regionalpolitik sowie Gemeinsame Agrarpolitik) einen soliden Finanzrahmen bis Eine fristgerechte und verlässliche Entscheidung durch die EU-Staats- und Regierungschefs ist jetzt geboten. 2. Die Bemessung des EU-Agrarhaushaltes muss der wirtschaftlichen wie gesellschaftlichen Bedeutung der Land- und Ernährungswirtschaft Rechnung tragen. Mehr als 500 Millionen Menschen in der EU erwarten eine sichere und nachhaltige Versorgung mit Nahrungsmitteln. 26 Millionen Arbeitsplätze in landwirtschaftlichen Betrieben und weitere 50 Millionen Arbeitsplätze in vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. 3. Der EU-Agrarhaushalt muss deshalb in beiden Säulen der Agrarpolitik zumindest nominal konstant bleiben. Damit kann die Agrarpolitik für 27 Mitgliedsländer ihren Zielen in der Wirtschafts-, Umwelt- und

2 Gesellschaftspolitik gerecht werden. Sie muss auch weiterhin dazu beitragen, die Einkommen der Bauern zu stabilisieren. 4. Deutschland ist ein wichtiger Nettozahler der EU. Es muss seine nationalen Anliegen auch in der Budgetdebatte verteidigen. Dies gilt besonders für die laufende GAP-Reform: EU-finanzierte Flächenstilllegungen unter dem Vorwand des Greening der Agrarpolitik darf es nicht geben. Eine Umverteilung des Agrarbudgets von der Ersten in die Zweite Säule ist nicht akzeptabel. Mitgliedsländer der EU würden dadurch in die Lage versetzt, ohne jegliche nationale Kofinanzierung EU-Mittel für die ländliche Entwicklung einzusetzen. Dies läuft einer weitgehend harmonisierten EU-Förderpolitik zuwider. Angesichts der in Deutschland nicht aber in der Mehrheit der Mitgliedsländer bereits umgesetzten vollständig entkoppelten regionalen Flächenprämien für Acker- sowie für Grünland, verbietet sich jeder Ansatz einer Kappung und/oder Degression des Direktausgleichs. Der in Deutschland erfolgreich von den Landwirten eingeschlagene Weg der Marktorientierung muss im Zusammenhang mit den anstehenden Budgetentscheidungen verstetigt werden. Marktpolitisch erforderliche Maßnahmen der Krisen- und Risikobewältigung müssen sein. Ein wirksames Sicherheitsnetz darf aber keine Rückkehr zur permanenten staatlichen Marktreglementierung bedeuten. Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes appelliert an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU nun zügig zu Ende zu führen. Nur so kann die konjunkturelle Aufwärtsentwicklung in der Landwirtschaft und in den ländlichen Räumen Europas verstetigt werden. Keine Gnade für den Ackerfuchsschwanz Resistenter Ackerfuchsschwanz wird zu einem immer größeren Problem im Getreideanbau. IVA, Landwirt Momme Volquardsen beugt Resistenzen vor und wünscht sich neue Pflanzenschutzmittel Der Ackerfuchsschwanz wird immer mehr zum Problem für den Winterweizen. Stellenweise tritt er so massiv auf, dass er den Anbau unserer wichtigsten Nahrungspflanze stark behindert und im Extremfall sogar unmöglich macht. In Deutschland sind besonders norddeutsche Betriebe auf Marschböden mit hohen Getreideanteilen in der Fruchtfolge betroffen. Landwirt Momme Volquardsen aus der Nähe von Husum (Schleswig-Holstein) kennt das Problem. Er bewirtschaftet dort einen Betrieb gemeinsam mit seinen Eltern. Wie er den Ackerfuchsschwanz langfristig im Griff behalten will, verrät er im Interview. Herr Volquardsen, welche Rolle spielt der Ackerfuchsschwanz auf Ihren Betriebsflächen? Stellenweise tritt er bereits sehr massiv auf, aber wir haben ihn noch im Griff. Das ist auch dringend erforderlich, denn in unserer Fruchtfolge ist viel Weizen und wir sind auf die Verkaufserlöse angewiesen. Einige Nachbarbetriebe sind stärker betroffen, sodass die Weizenerträge deutlich unter der Ackerfuchsschwanzkonkurrenz leiden. Von Landwirten aus der Cuxhavener Region habe ich erfahren, dass sie auf Flächen mit extremem Besatz bereits den Weizenanbau aufgeben mussten. Wie ist es dazu gekommen? Der Ackerfuchsschwanz bildet immer wieder resistente Formen, bei denen Pflanzenschutzmittel kaum noch oder gar nicht mehr wirken. Das Gras kann sich dann fast ungestört entwickeln und vermehren. Auf unserem Betrieb stehen uns für die Bekämpfung im Herbst noch einige wenige wirksame Mittel zur Verfügung. Im

3 Frühjahr konzentriert sich aber alles auf einen Wirkstoff. Das ist nicht gut. Wenn die Pflanzen gegenüber diesem Wirkstoff unempfindlich werden, stehen wir mit leeren Händen da. Denn neue Wirkstoffe sind nach Aussagen der Pflanzenschutzindustrie vorerst nicht zu erwarten. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um die verbliebenen Mittel zu erhalten? Zwei vorbeugende Maßnahmen sind aus meiner Sicht entscheidend. Erstens pflügen wir vor der Weizenaussaat, auch wenn die pfluglose Bodenbearbeitung vielfach als besonders umweltschonend propagiert wird. Der Ackerfuchsschwanzsamen wird vergraben und kann nicht keimen. Wenn er ein Jahr später wieder hochgepflügt wird, ist seine Keimfähigkeit bereits deutlich abgesunken. Zweitens säen wir den Winterweizen nicht mehr Anfang, sondern ab Mitte September. Dann bleibt dem Fuchsschwanz nicht mehr so viel Entwicklungszeit vor dem Winter, und er bleibt klein. So ist er leichter zu bekämpfen. Allerdings stoßen wir auch hier an Grenzen. Im Herbst 2012 hat es ab Ende September viel geregnet. Wir konnten einen Teil der Felder nicht mehr vor dem Winter bestellen und müssen im kommenden Frühjahr den ertragsschwächeren Sommerweizen einsäen. Diese vorbeugenden Maßnahmen kosten uns unter Umständen viele tausend Euro, aber langfristig haben wir keine andere Wahl. Bietet die Fruchtfolge auch Möglichkeiten, Resistenzen vorzubeugen? Ja. Optimal wäre eine möglichst vielseitige Fruchtfolge. Neben Weizen und Gerste sollten auch Raps und wo es der Standort zulässt beispielsweise Mais, Zuckerrüben oder Kartoffeln angebaut werden. Eine vielgestaltige Fruchtfolge ist in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft: Sie lässt den Ungrasbesatz sinken, und sie bremst die Resistenzbildung, denn der Landwirt setzt in den verschiedenen Kulturen unterschiedliche Pflanzenschutzmittel ein. Die Anwendung verschiedener Wirkstoffgruppen wirkt der Resistenzbildung von Ungräsern entgegen. Voraussetzung ist allerdings, dass in diesen Kulturen auch sehr konsequent behandelt wird. Was verstehen Sie unter einer konsequenten Behandlung? Wenn wir Pflanzenschutzmittel einsetzen, dürfen wir keine Fehler machen. Der 100-prozentige Bekämpfungserfolg ist das Ziel. Je weniger Ackerfuchsschwanzpflanzen überleben, desto geringer ist die Gefahr, dass sich Resistenzen ausbreiten. Die Mittel werden bei uns so eingesetzt, dass sie optimal wirken. Beim ersten Bekämpfungstermin im Herbst muss der Boden feucht genug sein, weil die Wirkstoffe dieser Mittel über die Wurzel aufgenommen werden. Wenn Ackerfuchsschwanz trotzdem überlebt und im Frühjahr wieder wächst, setzen wir ein zweites Mittel ein. Gerne in Kombination mit einer Ammoniumnitrat-Harnstoff- Lösung, einem flüssigen Stickstoffdünger. Das kann zwar das Weizenwachstum vorübergehend bremsen, wirkt aber stärker auf den Ackerfuchsschwanz. Wer kann sonst noch helfen, die Herausforderung Ackerfuchsschwanz zu bestehen? Hier können Landwirte, Beratung, Forschung, Politik und Behörden etwas beitragen. Jeder einzelne Landwirt muss vorbeugen, damit das Problem nicht noch größer wird. Resistente Ackerfuchsschwanzsamen können sich nämlich auch über von Feld zu Feld fahrende Mähdrescher oder Strohpressen ausbreiten. Das sollte man vermeiden, indem man bei jedem Standortwechsel die Maschinen reinigt. Dann brauchen wir eine gute Beratung. Direkt hier in der Nähe gibt es ein Versuchsfeld der Landwirtschaftskammer, wo wir immer interessante Anregungen erhalten. Von den Forschern erhoffen wir uns bald neue leistungsstarke Wirkstoffe, um die derzeit noch verfügbaren zu entlasten. Schließlich sind Politik und Behörden gefordert: Die Zulassungsverfahren für neue Wirkstoffe sind so aufwändig und teuer, dass nur noch wenige neue Produkte entwickelt werden. Wir brauchen aber eine ausreichend große Auswahl an Mitteln mit verschiedenen Wirkstoffen, um die Resistenz-Entwicklungen im Griff zu behalten.

4 Matif-Raps mit freundlicher Tendenz FNL, Die Rapsnotierungen im deutschen Großhandel haben sich zum Monatswechsel uneinheitlich entwickelt. Die Mannheimer Produktenbörse wies am Montag der vergangenen Woche (28.1) für eine Tonne der schwarzen Ölfrucht zur Lieferung im Februar und März ein Preisband von 477 Euro bis 479 Euro aus, nach 475 Euro bis 477 Euro in der Vorwoche. Bei neuerntiger Ware hielten sich die Verkäufer allerdings zurück, hieß es. Hierfür registrierte die Börse eine Erlösspanne von 432 Euro pro Tonne bis 435 Euro pro Tonne ex Ernte. Zulegen konnte auch Raps an der Hamburger Getreidebörse, die am Dienstag einen Preis von 485 Euro pro Tonne für die Termine Februar und März meldete; das waren 5 Euro pro Tonne mehr als sieben Tage zuvor. Dagegen gaben die Notierungen an der Bayerischen Warenbörse München nach; dort wurde am Mittwoch für Raps zur prompten Lieferung ein Preisband von 474 Euro pro Tonne bis 476 Euro pro Tonne festgestellt, was im Vergleich zur Vorwoche ein Minus von 7 Euro pro Tonne am oberen und von 4 Euro pro Tonne am unteren Ende bedeutete. Derweil war die Tendenz an der europäischen Leitbörse Matif auf den vorderen Terminen fester. In Paris wurde der Mai-Raps am vergangenen Freitag gegen 11:10 Uhr für 464 Euro pro Tonne gehandelt, im Vergleich zu 456 Euro pro Tonne eine Woche zuvor. Der Novemberfuture notierte allerdings unverändert bei 428 Euro pro Tonne. Wichtigste Ursache für die insgesamt freundliche Kursentwicklung waren die Vorgaben der Warenterminbörse in Chicago. Der dort gelistete Kontrakt für Sojabohnen zur Lieferung im März kostete am Freitag gegen 4:30 Uhr Ortszeit 14,78 $/bu (404 Euro pro Tonne), was gegenüber der Vorwoche einem Aufschlag von 2,6 Prozent entsprach. Für Unterstützung sorgten vor allem die Wettervorhersagen für Argentinien, die am Mittwoch von einer zwei Wochen dauernden Trockenheit ausgingen. Für März-Sojaschrot wurde ein Plus von 3,1 Prozent auf 429,30 $/sht (352 Euro pro Tonne) registriert. Unter Druck standen dagegen die Biodieselpreise in Deutschland: Im Großhandel verbilligten sich 100 l des Biokraftstoffs in der Woche zum 2. Februar laut Angaben der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) im Norden des Bundesgebiets um 0,62 Euro auf durchschnittlich 139,14 Euro, im Osten um 0,57 Euro auf 139,36 Euro, im Westen um 0,48 Euro auf 138,60 Euro und im Süden um 0,53 Euro auf 139,00 Euro. AgE Umrechnungskurs: 1 $ = 0,7434 Euro EU-Bauernverbände fordern soliden Finanzrahmen für 2014 bis 2020 Leistungen der Landwirte müssen weiterhin abgegolten werden aiz.info, 6. Februar 2013 Im Vorfeld des morgen beginnenden EU-Finanzgipfels hat sich heute die europäische Dachorganisation der Bauern- und Genossenschaftsverbände (Copa-Cogeca) dafür ausgesprochen, den EU-Agrarhaushalt in heutiger Höhe fortzuführen. Der Verband verzichtete auf eine große Demonstration vor dem Treffen der Staats- und Regierungschefs. Dafür versammelten sich in Brüssel rund 400 Vertreter der nationalen Landwirteverbände zu einer erweiterten Präsidiumssitzung und verabschiedeten eine Erklärung. Darin fordert Copa-Cogeca, dass die Landwirte für die Einhaltung der hohen Auflagen im Tier- und Umweltschutz und die Sicherung der Lebensmittelversorgung weiterhin Agrarförderungen bekommen müssten. Der Klimawandel und schwankende Preise seien zukünftige Herausforderungen, die von der Agrarpolitik mit ausreichender Mittelausstattung begleitet werden sollten, wurde betont. Neben dem Finanzbeschluss fordert Copa-Cogeca auch Weichenstellungen für eine zukunftsfähige Agrarpolitik, die die Bauernfamilien ermutige, ihre Betriebe weiterhin zu bewirtschaften. Vom Gipfel solle insgesamt ein positives Signal für die EU-Agrarminister und das Europaparlament ausgehen, heißt es in der Erklärung.

5 Vorläufige Einigung über EU-Finanzen Agrarzeitung, 8. Februar 2013 Die Obergrenzen für die Ausgaben der EU in den kommenden Jahren stehen fest. Jetzt müssen die EU- Mitgliedstaaten noch klären, wo gespart werden soll. Die Staats- und Regierungschefs haben in einer langen Nachtsitzung die EU-Ausgaben in den Jahren 2014 bis 2020 gekürzt. Sie einigten sich am Freitagmorgen auf ein Gesamtvolumen von 960 Milliarden Euro und damit auf Einsparungen um 92 Milliarden Euro gegenüber dem EU-Kommissionsvorschlag. EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy legte nach der Grundsatzeinigung ein weiteres Verhandlungspapier mit Vorschlägen für die Einzelnen Haushaltsrubriken vor. Die Agrarausgaben betragen darin 373,5 Milliarden Euro. Das sind rund 1,5 Milliarden Euro mehr, als in der Debatte auf dem EU-Finanzgipfel im November. Für die Direktzahlungen und Marktausgaben bliebe es bei knapp 278 Milliarden Euro. Dagegen stockte Van Rompuy die Summe für die ländlichen Entwicklungsprogramme um 1,5 Milliarden Euro auf 85 Milliarden Euro auf. Ein Teil des Geldes wird einzelnen EU-Mitgliedstaaten zugeschrieben. So sollen von der Summe für die 2. Säule 1,5 Milliarden Euro für Italien, 1 Milliarden Euro für Frankreich, 700 Millionen Euro für Österreich und jeweils 500 Millionen Euro für Spanien, Portugal und Finnland reserviert werden. Es soll weiterhin den EU-Mitgliedstaaten überlassen bleiben, ob sie Obergrenzen für Direktzahlungen in Großbetrieben festsetzen. 30 Prozent der Direktzahlungen sollen mit zusätzlichen Umweltauflagen versehen werden. Das Greening ist allerdings entschärft: Es wurde ein Satz hinzugefügt, nach dem auf den ökologischen Vorrangflächen weiterhin eine Erzeugung möglich sein soll und diese Fläche nicht zu unzumutbaren Einkommensverlusten für die Landwirte führen darf. Schließlich wird in dem Text den EU-Mitgliedstaaten eingeräumt, bis zu 15 Prozent des Geldes zwischen den beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hin und her zu schieben. EU-Mitgliedstaaten, in denen die Direktzahlungen deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegen, dürfen sogar bis zur 25 Prozent der Gelder aus der ländlichen Entwicklung zu Gunsten der Direktzahlungen kürzen. Nachdem der Rahmen gesteckt ist, verhandeln die Staats- und Regierungschefs über die Einzelheiten. Ein Ende ist noch nicht abzusehen.

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