Strafgesetzbuch: StGB
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- Nicolas Günther
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1 Strafgesetzbuch: StGB Kommentar von Prof. Dr. Nikolaus Bosch, Dr. Jörg Eisele, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser, Prof. Dr. Bernd Hecker, Prof. Dr. Jörg Kinzig, Prof. Dr. Walter Perron, Prof. Dr. Frank Peter Schuster, Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben, Prof. Dr. Bettina Weißer, Dr. Ulrike Schittenhelm 29. Auflage Strafgesetzbuch: StGB Bosch / Eisele / Eser / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Strafgesetzbuch Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 Erstversand, Einführung Einf Einführung Erstversand Einführung Eser/Hecker Schönke/Schröder Strafgesetzbuch Einf Eser/Hecker 1
3 Erstversand, Einf Einführung 2 Eser/Hecker
4 Erstversand, Einführung Einf Schönke/Schröder Strafgesetzbuch Kommentar bearbeitet von Dr. Dr. h.c. mult. Albin Eser (Gesamtredaktion) Universität Freiburg i. Br. Direktor em. am Max-Planck-Institut für internationales und ausländisches Strafrecht Dr. Walter Perron Universität Freiburg Dr. Bernd Hecker Universität Trier Dr. Frank Schuster Universität Würzburg Dr. Detlev Sternberg-Lieben Universität Dresden Dr. Jörg Kinzig Universität Tübingen Dr. Bettina Weißer Universität Münster Dr. Jörg Eisele Universität Tübingen Dr. Nikolaus Bosch Universität Bayreuth unter Mitarbeit von Dr. Ulrike Schittenhelm PD an der Universität Tübingen 29., neu bearbeitete Auflage 2014 Eser/Hecker 3
5 Erstversand, Einf Einführung Dieses Werk wurde in den Vorauflagen begründet von Dr. Adolf Schönke weiland Professor an der Universität Freiburg i. Br. (1. bis 6. Auflage) fortgeführt von Dr. Horst Schröder weiland Professor an der Universität Tübingen (7. bis 17. Auflage) mitkommentiert von Dr. Theodor Lenckner weiland Universität Tübingen (18. bis 27. Auflage) Dr. Walter Stree weiland Universität Münster (18. bis 27. Auflage) Dr. Dr. h.c. Peter Cramer weiland Universität Gießen (18. bis 26. Auflage) Dr. Günter Heine weiland Universität Bern (26. bis 28. Auflage) Zitiervorschlag: Lenckner/Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder 15 vor 32 oder abgekürzt S/S Eser 7 Rn 8 ISBN Verlag C.H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Satz, Druck und Bindung: Druckerei C.H. Beck, Nördlingen (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (herstellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff) 4 Eser/Hecker
6 Vorwort Vorwort Erstversand Vorwort zur 29. Aufl. In der Vorauflage konnten vier Autorengenerationen vorgestellt werden, die als Gründer und Nachfolger zunächst (ab 1942) den Schönke und (ab der 7. Auflage von 1954) den Schönke/ Schröder entwickelt und weiter bearbeitet haben. Damit schien nach rund sieben Jahrzehnten eine tiefgreifende Umbauphase zum Abschluss gekommen. Umso schmerzlicher hat uns der plötzliche Tod von Günter Heine im Juni 2011 getroffen. Seiner überaus engagierten Mitarbeit wird immer dankbar zu gedenken sein (vgl. auch den Nachruf von Albin Eser in Goltdammer s Archiv 2012, S ). Da die von Günter Heine bearbeiteten Partien zu umfangreich und schwergewichtig waren, um sie einfach auf die Schultern der anderen Mitkommentatoren zu verteilen, konnten erfreulicherweise Bettina Weißer (Münster) und Frank Schuster (Würzburg) als neue Kommentatoren hinzugewonnen werden. Mit dieser Erweiterung zu einer Fünften Autorengeneration konnte auch dem Wunsch von Albin Eser entsprochen werden, neben der bei ihm verbliebenen Gesamtredaktion einige der von ihm bearbeiteten Teile in jüngere Hände zu legen. Bei den damit notwendig gewordenen Verschiebungen konnte zudem noch weiteren Änderungswünschen Rechnung getragen werden. Im Vergleich zur Vorauflage weist das Bild der Neuauflage folgende personelle Veränderungen auf: die sind von Sternberg-Lieben auf Schuster übertragen worden, die von Perron auf Weißer, die von Eser auf Bosch, die von Heine auf Weißer, die von Sternberg-Lieben auf Bosch, die , 220 a 222 von Eser auf Sternberg-Lieben, die d von Heine auf Schuster, die von Heine auf Hecker, die von Heine auf Eisele, die a von Heine auf Bosch, die d von Heine auf Hecker, die von Heine auf Eisele, der 339 von Heine auf Hecker sowie die von Heine auf Weißer. Wie schon in der Vorauflage hat dankenswerterweise Ulrike Schittenhelm bei den , , und d mitgewirkt. Zudem wurde der Eintritt einer weiteren Autorengeneration dazu genutzt, die Lesbarkeit der Kommentierungen zu erhöhen und damit die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Dies erhoffen wir uns insbesondere davon, dass bis hinunter auf eine dritte Gliederungsebene flächendeckend Zwischenüberschriften eingefügt wurden, die der noch besseren Verständlichkeit der Erläuterungen dienen sollen. An der Zielsetzung des Schönke/Schröder hat sich bei alledem nichts geändert: er will nach wie vor Mittler zwischen Theorie und Praxis sein. Dies zu verwirklichen wird freilich, wie schon zur Vorauflage beklagt, immer schwieriger. Nicht nur, dass fast kein Urteil mehr unveröffentlicht bleibt und durch Mehrfachveröffentlichungen in einer immer noch wachsenden Zahl von print- und online-medien neuartige Entscheidungen aus der Vielzahl bloßer Bestätigung von oftmals Entschiedenem nur mühsam herauszufiltern sind. Vielmehr wird es aufgrund der nach wie vor steigenden Flut von Monographien, Aufsätzen und nicht zuletzt auch weniger wissenschaftlichen denn dokumentarischen Kommentaren immer zeitraubender und unbefriedigender, repetitive Streu von fruchtbarem Weizen zu trennen. Zudem können theoretische Höhenflüge so weit von der Wirklichkeit abgehoben sein, dass daraus kaum Nutzwert für die Praxis zu gewinnen ist. Das ist keinesfalls als Aufruf zu plattem Pragmatismus zu verstehen, wohl aber als Erinnerung daran, dass auch eine Theorie, sofern sie für menschliches Verhalten und staatliches Entscheiden von Belang sein soll, nur insoweit gut sein kann, als sie sich in praktisches Handeln umsetzen lässt. Was den Stand der Bearbeitung betrifft, so sind Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend bis Mitte 2013 berücksichtigt; soweit zugänglich und mit dem Herstellungsprozess vereinbar, auch noch darüber hinaus. Aufgrund wiederum zahlreicher Gesetzesnovellen, die sich in Rn 17 der Einführung bis zum 47. StÄG vom im Einzelnen aufgelistet finden, sind in den betroffenen Bereichen Neu- oder Ergänzungsbearbeitungen notwendig geworden. Das gilt beispielsweise für den Bereich der Sicherungsverwahrung ( 66 ff.), für die neuen Tatbestände der Zwangsheirat ( 237) und der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( 226a). Zudem wurde auch an anderen Stellen der Übergang von bisherigen zu neuen Kommentatoren zu mehr oder weniger umfangreichen Überarbeitungen genutzt. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit ist insbesondere auf die vergleichsweise umfangreiche Darstellung von aktuellen Entwicklungen im Bereich des Europäischen Strafrechts (25 ff. vor 1) mit aktuellen Auswirkungen im Glücksspielstrafrecht ( 284) und bei den Umweltdelikten ( d) sowie auf die umfassende Überarbeitung des gesamten Sanktionenrechts ( 38 51, 56 72) hinzuweisen. Weiterer Aktualisierungsbedarf ergab sich aus neueren Entwicklungen in Rechtsprechung und Schrifttum. Neben punktuellen Überarbeitungen wie zu Vorsatz und Irrtum bei Blankettgesetzen ( 15 17), zum Vorteilsbegriff beim Gewinnverfall ( 73), zur Begünstigung ( 257), zum Absatzerfolg bei Hehlerei ( 259), zu Vereitelungs- und Gefährdungstatbeständen bei Geldwäsche ( 261) mit besonderem Augenmerk auf die Strafbarkeit von Strafverteidigern und sonstigen rechtsberatenden Berufen sowie zu den Urkundsdelikten mit Blick auf moderne Kommunikationsformen ( 267 ff.) und den Insolvenzstraftaten ( 283 ff.) haben umfangreichere Umgestaltungen oder Vertiefungen namentlich die Täterschaft und Teilnahme ( mit zahlreichen Randnummernverschiebungen), die Betrugs- und Untreuetatbestände ( b), die Computerdelikte (wie insbesondere 202a), die Straftaten gegen den Wettbewerb ( 298 ff.) und die Bestechungsdelikte ( 331 ff.) erfahren. V
7 Vorwort Ähnliches gilt für die Vertiefung von völkerrechtlichen Rechtfertigungsgründen bei Tötung im Krieg (vor 32), die Fortschreibung der Rechtsprechung zur Sterbehilfe (vor 211 und zu 216), die Einarbeitung der zivilrechtlichen Neuregelung zur Zirkumzision ( 223) und die Überarbeitung der Aussetzung ( 221). Auch diese Auflage hätte nicht ohne die dankbar anerkannte Hilfe, die wir durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in teils unterschiedlicher Funktion und zeitlicher Sequenz- erfahren haben, zustande kommen können. Zugleich stellvertretend für alle mögen folgende Damen und Herren namentlich genannt sein: aus Bayreuth Michaela Burk, aus Dresden Irene Sternberg-Lieben, aus Freiburg Christoph Born bzw. Björn Boerger, Derya Cilingir, Andree Hübner, Oliver Jany, Daniel Loy, Nico Schmid, Merve Yolacan und Gang Wang, aus Münster Johanna Göhler und Erik Duesberg, aus Trier Britta Liebig, Alexander Paradissis und Julia Wiesen, aus Tübingen Anna Rosa Maas-Deipenbrock, Dorothea Lang, Dorothea Pfohl, Johann Sieber und Christian Trentmann bzw. Alexander Baur, Anika Burkhardt, Annemarie Dlugosch, Lara Eisold, Philipp Karnowski und Natalie Richter sowie aus Würzburg George Andoor, Jens Lorenz, Tamina Preuß, Jan Peter Hofmann und Alexandra Speer. Herzlicher Dank gebührt auch unseren Sekretärinnen, die nicht immer einfache Manuskripte und Texte in lesbare Fassung oder in online zu übermittelnde Form zu bringen hatten. Nicht zuletzt ist dem Verlag C.H. Beck dabei namentlich den Herren Dr. Klaus Weber und Andreas Harm für die wiederum vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit bestens zu danken. Im Januar 2014 Albin Eser, Freiburg Detlev Sternberg-Lieben, Dresden Nikolaus Bosch, Bayreuth Jörg Kinzig, Tübingen Bettina Weißer, Münster Walter Perron, Freiburg Jörg Eisele, Tübingen Bernd Hecker, Trier Frank Schuster, Würzburg VI
8 Vorwort Aus dem Vorwort zur 1. Auflage Ein etwas ausführlicherer Kommentar zum Strafgesetzbuch, der den gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung, der Rechtswissenschaft und der Rechtsprechung wiedergibt, ist zur Zeit nicht vorhanden. Die hier bestehende Lücke wird um so fühlbarer, je weiter sich der Abschluß der in Angriff genommenen Gesamtreform des Strafrechts hinauszögert. Es muß daher versucht werden, diese Lücke auszufüllen. Ich hoffe, mit dem vorliegenden Werk der Praxis und der Ausbildung des juristischen Nachwuchses dienen zu können. Ich war bestrebt, durch Anführung der Rechtsprechung und durch Hinweise auf das Schrifttum ein weiteres Eindringen zu ermöglichen. Auf die Reformarbeiten wurde bei allen wichtigeren Fragen hingewiesen. Freiburg i. Br., Februar 1942 Schönke Aus dem Vorwort zur 7. Auflage Am 1. Mai 1953 hat Adolf Schönke, der Begründer dieses Kommentars, in Freiburg die Augen für immer geschlossen. Es enspricht einem persönlichen Wunsche Adolf Schönkes, daß sein Werk von dem Unterzeichneten weitergeführt werden möge. Diesem Wunsche nachzukommen, entspricht auch der Überzeugung, daß dieses Werk in besonderem Maße verdient, fortzubestehen und weiterzuwirken als ein hervorragender Mittler zwischen Wissenschaft und Praxis, als dessen Verdienst es nicht zuletzt zu werten ist, daß wissenschaftliche Diskussionen nicht mehr nur im akademischen Bereich geführt werden, sondern den praktischen Juristen in seiner täglichen Arbeit erreichen. Kiel, im September 1954 Horst Schröder Aus dem Vorwort zur 18. Auflage Horst Schröder, der den Schönke/Schröder von der 7. bis zur 17. Auflage bearbeitet und geprägt hat, ist am 12. September 1973 Adolf Schönke, dem Begründer des Kommentars, im Tode gefolgt. Geblieben ist neben dem Andenken an zwei große Gelehrte und leidenschaftliche Juristen ein Werk, das inzwischen schon fast zur Institution geworden ist. Die Entwicklung des Schönke/Schröder nachzuzeichnen, ist hier nicht der Ort. Ohne daß damit die Leistung Adolf Schönkes geschmälert würde, wird man jedoch sagen dürfen, daß der Schönke/Schröder mit der fortschreitenden Zahl seiner Auflagen immer mehr eine Schöpfung Horst Schröders geworden ist. Ein Mittler zu sein zwischen Theorie und Praxis, war die Lebensaufgabe, die er sich gestellt hatte. An ihr arbeitete er unablässig, bis ein tragisches Geschick sein Leben beschloß, nachdem er noch kurz vor seinem Tode das Manuskript für die 17. Aufl. fertiggestellt hatte. Wenn deshalb mit der 18. Aufl. nunmehr die Schüler Horst Schröders an die Stelle ihres Lehrers treten, so geschieht dies in der Verpflichtung gegenüber seinem Lebenswerk, welches es zu erhalten und fortzuführen gilt. Tübingen, Gießen und Münster, Im November 1975 Die Verfasser Lenckner, Cramer, Eser, Stree Aus dem Vorwort zur 26. Auflage Nun, nachdem inzwischen auch die dritte Autorengeneration des Schönke/Schröder in eine Lebensphase eintritt, in der sie einen Teil der immer größer gewordenen Belastung auf jüngere Schultern legen möchte, konnten dankenswerterweise die Kollegen Günter Heine (Gießen), Walter Perron (Mainz) und Detlev Sternberg-Lieben (Dresden) für die Mitarbeit am Kommentar gewonnen werden. Im November 2000 Die Verfasser Lenckner, Eser, Cramer, Stree Heine, Perron, Sternberg-Lieben VII
9 Vorwort Aus dem Vorwort zur 27. Auflage Mit der hier vorgelegten 27. Auflage des Schönke/Schröder wurde der in der Vorauflage begonnene Übergang von der dritten Autorengeneration auf die vierte weiter fortgesetzt. Für die Mitarbeit am Kommentar neu gewonnen werden konnte Kollege Jörg EiseIe (Konstanz), den wir in unserem Autorenteam herzlich willkommen heißen. Die bereits für die 26. Auflage hinzugetretenen Kollegen Günter Heine (nunmehr Bern), Walter Perron (nunmehr Freiburg) und Detlev Stemberg-Lieben (Dresden) haben weitere Partien zur Bearbeitung übernommen. Theodor Lenckner (Tübingen) hat gemeinsam mit Ulrike Schittenhelm (Tübingen) die betreffenden Teile erstellt. Nach der 26. Auflage ausgeschieden ist Peter Cramer, mit dem zusammen die anderen Schüler von Horst Schröder, nämlich Theodor Lenckner (Tübingen), Albin Eser (Tübingen, später Freiburg und derzeit Den Haag) sowie Walter Stree (Münster) seit der 18. Auflage den 1942 von Adolf Schönke begründeten Kommentar fortgeführt haben. Wir danken Peter Cramer sehr herzlich für seine Tätigkeit. Im Januar 2006 Die Verfasser Lenckner, Eser, Cramer, Stree Heine, Perron, Sternberg-Lieben Aus dem Vorwort zur 28. Auflage Ähnlich wie in Biographien sind auch in Bibliographien immer wieder markante Einschnitte zu verzeichnen. Dies gilt auch für den Schönke/Schröder, der, wie von Albin Eser in einem Beitrag zur Entwicklungsgeschichte des Beck-Verlages (in: D. Willoweit, Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20. Jahrhundert, München 2007, S ) nachgezeichnet, schon mit seiner vorangegangenen 27. Auflage von 2006 bereits auf rund 65 Jahre zurückblicken konnte. Nach dem Gründer Adolf Schönke und seinem Nachfolger Horst Schröder sind aus der vierköpfigen Dritten Autorengeneration, wie schmerzlich zu vermelden ist, seit der letzten Auflage drei Mitkommentatoren verstorben: Peter Cramer (Gießen), Theodor Lenckner (Tübingen) und Walter Stree (Münster). Ihrer ist für teils über 30-jährige Mitarbeit in tiefer Dankbarkeit zu gedenken. Dabei gebührt namentlich Theodor Lenckner über seine gehaltvollen Beiträge hinaus für sein langjähriges Engagement in der Gesamtbetreuung des Kommentars ganz besonderer Dank. Nachdem von jener Generation somit nur noch Albin Eser (Freiburg) verblieben ist, war der bereits mit der 26. Auflage begonnene Übergang auf eine Vierte Autorengeneration fortzusetzen: Zu dieser sind nach Jörg Eisele (Konstanz), Günter Heine (Bern), Walter Perron (Freiburg) und Detlef Sternberg- Lieben (Dresden) in der vorliegenden 28. Auflage nun noch Nikolaus Bosch (Bayreuth), Bernd Hecker (Gießen/Trier) und Jörg Kinzig (Tübingen) hinzugekommen; wie schon in der Vorauflage hat Ulrike Schittenhelm (Tübingen) an weiteren im Bearbeitungsüberblick angezeigten Partien mitgewirkt. Wie bereits bei den zwei vorangegangenen Auflagen lag die Gesamtredaktion in den Händen von Albin Eser. Im April 2010 Albin Eser, Freiburg Günter Heine, Bern Walter Perron, Freiburg Detlev Sternberg-Lieben, Dresden Jörg Eisele, Konstanz Nikolaus Bosch, Bayreuth Bernd Hecker, Gießen/Trier Jörg Kinzig, Tübingen VIII
10 Einführung Bearbeiterverzeichnis Einführung Erstversand Bearbeiterverzeichnis Es haben bearbeitet: Bearbeiterverzeichnis (soweit nicht besonders angegeben, jeweils einschließlich der Vorbemerkungen) Einführung und 1 2 Eser/Hecker 3 10 Eser 11, 12 Eser/Hecker Vorbem vor 13 Eisele Vorbem vor 13 und 13 Stree/Bosch 14 Perron Sternberg-Lieben/Schuster Perron/Weißer Eser/Bosch Heine/Weißer Vorbem. vor 32 Lenckner/Sternberg-Lieben Perron 38 46a Stree/Kinzig 46b Kinzig Stree/Kinzig Sternberg-Lieben/Bosch 56 66b Stree/Kinzig 66c Kinzig 67 67g Stree/Kinzig 67h Kinzig Stree/Kinzig 73 76a Eser 77 79b Sternberg-Lieben/Bosch a Sternberg-Lieben Eser Sternberg-Lieben* b Sternberg-Lieben Lenckner/Bosch* g Eisele Lenckner/Eisele* a Lenckner/Eisele 202b, 202c Eisele Lenckner/Eisele Eser/Sternberg-Lieben b Eser Eser/Sternberg-Lieben Stree/Sternberg-Lieben 226a Sternberg-Lieben Stree/Sternberg-Lieben b Eisele Eser/Eisele 237, 238 Eisele a Eser/Eisele Eser/Bosch Stree/Hecker b Perron d Heine/Schuster Heine/Hecker Heine/Eisele a Stree/Hecker a Heine/Bosch c Sternberg-Lieben/Hecker d Heine/Hecker* Heine/Eisele 339 Heine/Hecker Hecker 353a 355 Perron Heine/Weißer * Gemeinsam mit Schittenhelm erstellt. IX
11 Bearbeiterverzeichnis Bearbeiterverzeichnis X
12 Inhaltsübersicht Erstversand Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Strafgesetzbuch Seite IX XIII Einführung... 1 Allgemeiner Teil 1. Abschnitt. Das Strafgesetz Titel. Geltungsbereich ( 1 10) Titel. Sprachgebrauch ( 11, 12) Abschnitt. Die Tat Titel. Grundlagen der Strafbarkeit ( 13 21) Titel. Versuch ( 22 24) Titel. Täterschaft und Teilnahme ( 25 31) Titel. Notwehr und Notstand ( 32 35) Titel. Straflosigkeit parlamentarischer Äußerungen und Berichte ( 36, 37) Abschnitt. Rechtsfolgen der Tat Titel. Strafen ( b) Titel. Strafbemessung ( 46 51) Titel. Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen ( 52 55) Titel. Strafaussetzung zur Bewährung ( 56 58) Titel. Verwarnung mit Strafvorbehalt, Absehen von Strafe ( 59 60) Titel. Maßregeln der Besserung und Sicherung ( 61 72) Titel. Verfall und Einziehung ( a) Abschnitt. Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen ( e) Abschnitt. Verjährung Titel. Verfolgungsverjährung ( c) Titel. Vollstreckungsverjährung ( b) Besonderer Teil Vorbemerkungen zum 1. und 2. Abschnitt Abschnitt. Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates ( b) Abschnitt. Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit ( a) Abschnitt. Straftaten gegen ausländische Staaten ( a) Abschnitt. Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen ( e) Abschnitt. Straftaten gegen die Landesverteidigung ( k) Abschnitt. Widerstand gegen die Staatsgewalt ( ) Abschnitt. Abschnitt. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung ( d) Abschnitt. Abschnitt. Geld- und Wertzeichenfälschung ( b) Abschnitt. Abschnitt. Falsche uneidliche Aussage und Meineid ( ) Abschnitt. Abschnitt. Falsche Verdächtigung ( 164, 165) Abschnitt. Abschnitt. Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen ( ) Abschnitt. Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie ( ) Abschnitt. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ( g) Abschnitt. Beleidigung ( ) Abschnitt. Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs ( ) Abschnitt. Straftaten gegen das Leben ( ) Abschnitt. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit ( ) Abschnitt. Straftaten gegen die persönliche Freiheit ( a) Abschnitt. Diebstahl und Unterschlagung ( c) Abschnitt. Raub und Erpressung ( ) Abschnitt. Begünstigung und Hehlerei ( ) Abschnitt. Betrug und Untreue ( b) Abschnitt. Urkundenfälschung ( ) Abschnitt. Insolvenzstraftaten ( d) Abschnitt. Strafbarer Eigennutz ( ) Abschnitt. Straftaten gegen den Wettbewerb ( ) XI
13 Inhaltsübersicht 27. Abschnitt. Sachbeschädigung ( a) Abschnitt. Gemeingefährliche Straftaten ( c) Abschnitt. Straftaten gegen die Umwelt ( d) Abschnitt. Straftaten im Amt ( ) Anhang: Strafrechtsrelevante Bestimmungen des Einigungsvertrages Fortgelten des DDR- Strafrechts Stichwortverzeichnis XII
Strafgesetzbuch: StGB
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