MÜLLER- ALTERMATT STEFAN. CVP- Fraktion Chris tlichdemokratis che Volks partei der Schw eiz
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- Friederike Schäfer
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1 Die Bundesversammlung Das Schweizer Parlament MOTION Care-Arbeit und Arbeitsanforderungen vereinbaren Eingereicht von: MÜLLER- ALTERMATT STEFAN CVP- Fraktion Chris tlichdemokratis che Volks partei der Schw eiz Einreichungsdatum: Eingereicht im Nationalrat Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt EINGEREICHTER TEXT Der Bundes rat w ird aufgefordert, die Ums etz ung des Arbeits los envers icherungs ges etz es (AVIG) s o aus z uges talten, das s s ie kompatibel is t mit Care- Arbeit, w elche z uguns ten von Angehörigen geleis tet wird. Daz u s oll ins bes ondere die geleis tete Care-Arbeit z uguns ten von Angehörigen bei der Bes timmung der "z umutbaren Arbeit" berücks ichtigt w erden. BEGRÜNDUNG Die für den Betreuungs bedürftigen angenehms te und für die Allgemeinheit kos tengüns tigs te und effiz ientes te Variante der Unters tütz ung und Betreuung is t jene durch die Angehörigen. Dies e Care- Arbeit erfordert aber Zeit und Kraft und s chränkt des halb die betreuenden Angehörigen auf dem Arbeits markt erheblich ein. So nimmt beis piels w eis e der mögliche, tägliche Arbeits w eg und s omit der Perimeter für die Vermittlung neuer Arbeits s tellen w egen des Zeitaufw ands für die Care-Arbeit ab. Die aktuelle Ums etz ung des AVIG nimmt darauf aber keine Rücks icht. Unabhängig davon, ob Care-Arbeit geleis tet wird oder nicht, wird ein täglicher Arbeits w eg von vier Stunden als zumutbar fes tgelegt. Dies e Definition is t im Sinne der Care-Arbeit zu flexibilis ieren. Gleiches w ie bei den geografis chen Möglichkeiten z ur Stellens uche gilt auch für die z eitlichen Möglichkeiten. Kann eine Pers on wegen der Care-Arbeit lediglich w ährend gewis s er Tages - oder Wochens tunden dem Arbeits markt z ur Verfügung s tehen, findet s ie viel s chw erer eine Stelle. Gemäs s geltender AVIG- Praxis gilt s ie aber noch nicht als vermittlungs unfähig. Auch hier is t eine Flexibilis ierung zuguns ten der Care- Arbeit angez eigt und in den RAV z u vollz iehen. ZUSTÄNDIGKEITEN ZUSTÄNDIGES DEPARTEMENT DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, BILDUNG UND FORSCHUNG (WBF) ( W W.W BF.ADMIN.CH/W BF/DE/HOME.HTML) WEITERE INFORMATIONEN
2 ERSTBEHANDELNDER RAT Nationalrat MITUNTERZEICHNENDE (6) AMMANN THOMAS INGOLD MAJA MAIRE JACQUES- ANDRÉ SCHMIDT ROBERTO STREIFF- FELLER MARIANNE VOGLER KARL
3 Die Bundesversammlung Das Schweizer Parlament POSTULAT Angemessene BVG-Deckung für Personen, welche Care-Arbeit leisten Eingereicht von: MÜLLER- ALTERMATT STEFAN CVP- Fraktion Chris tlichdemokratis che Volks partei der Schw eiz Einreichungsdatum: Eingereicht im Nationalrat Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt EINGEREICHTER TEXT Der Bundes rat w ird aufgefordert, in einem Bericht aufz uz eigen, wie für Pers onen, w elche Care-Arbeit leis ten, eine angemes s ene BVG-Deckung aufrechterhalten w erden kann. Ins bes ondere s oll abgeklärt werden, wie der Arbeitgeber- Anteil durch ein anderes Gefäs s (z.b. ein s taatlicher Sicherheits fonds ) getragen w erden könnte. Der Bundes rat s oll aufz eigen, für welche Pens enreduktionen ein s olches Gefäs s w irks am werden könnte (z.b. ab 20% Pens enreduktion bei minimaler Weiterbes chäftigung von 60%) und w ie der Vollz ug bez üglich dem Nachw eis der Care- Arbeit erbracht w erden kann (z.b. über den behandelnden Arz t des geholfenen Angehörigen). BEGRÜNDUNG Die für den Betreuungs bedürftigen angenehms te und für die Allgemeinheit kos tengüns tigs te und effiz ientes te Variante der Unters tütz ung und Betreuung is t jene durch die Angehörigen. Dies e Pflege erfordert in vielen Fällen eine Reduktion des Arbeits pens ums. Wer aber das eigene Arbeits pens um reduz iert, der verz ichtet nicht nur auf Lohn, s ondern gleichz eitig auch auf Beiträge für die Alters vors orge. Dies er Aus fall in der Vors orge is t oftmals ein Grund, w es halb man davon abs ieht, die Pflege s elber z u übernehmen und s ie s tattdes s en den öffentlichen Ins titutionen (Spitex, Heime) überläs s t. Unter dem Strich res ultieren für die Allgemeinheit höhere Kos ten (da oftmals dies e öffentliche Pflege mit Ergänz ungs leis tungen unters tützt w erden mus s ) und für die Pflegebedürftigen der Verlus t der Nähe z u den Angehörigen. Würde man ein Gefäs s s chaffen, welches (z umindes t die Arbeitgeber-)Beiträge für die 2. Säule kompens iert, kann man dies en Hinderungs faktor für die Pflegearbeit durch Angehörige eliminieren. Anders als Gefäs s e w ie die volls tändige Einkommens kompens ation oder Zeitguts chriften kann mit geringen finanz iellen Mitteln ein Hinderungs faktor bes eitigt werden. Man kann mit w enig Mitteleins atz viel bewirken. Mit dies em Pos tulat s oll abgeklärt werden, in welcher Form die Kompens ation der BVG-Deckung erfolgen könnte und w elche Gefäs s e und Mechanis men dafür eingeführt werden müs s ten. ZUSTÄNDIGKEITEN ZUSTÄNDIGES DEPARTEMENT
4 WEITERE INFORMATIONEN DEPARTEMENT DES INNERN (EDI) ( W W.EDI.ADMIN.CH/INDEX.HTML?LANG=DE) ERSTBEHANDELNDER RAT Nationalrat MITUNTERZEICHNENDE (6) AMMANN THOMAS INGOLD MAJA MAIRE JACQUES- ANDRÉ SCHMIDT ROBERTO STREIFF- FELLER MARIANNE VOGLER KARL
5 Die Bundesversammlung Das Schweizer Parlament INTERPELLATION Wann ist der Bericht über die Möglichkeit eines bezahlten Urlaubs für Eltern von schwerkranken Kindern zu erwarten? Eingereicht von: SEY DOUX- CHRISTE ANNE CVP- Fraktion Chris tlichdemokratis che Volks partei der Schw eiz Einreichungsdatum: Eingereicht im Ständerat Stand der Beratungen: Erledigt EINGEREICHTER TEXT Am 2. März 2010 hat der Ständerat ein Pos tulat vom 10. Dez ember 2009 angenommen ( ). Mit dies em w ird der Bundes rat beauftragt, einen Bericht zu ers tellen über die mögliche Ergänz ung uns eres Soz ialvers icherungs s ys tems um einen aus reichend langen bezahlten Urlaub für den Elternteil, der s ich um ein s chwerkrankes Kind kümmert. Vorges chlagen w ird im Pos tulat ein Sys tem mit Tages s ätz en, des s en Einz elheiten näher z u s pez ifizieren wären und von dem der eine oder der andere Elternteil einer Familie profitieren könnte, die s ich in einer finanz iell s chwierigen oder uns icheren Situation befindet. Mittlerweile befas s t s ich eine interdepartementale Arbeits gruppe "Work and Care", in der drei Ämter von drei Departementen (BJ, BSV und Seco) vertreten s ind, mit einer Reihe von parlamentaris chen Vors tös s en, die ganz allgemein die Vereinbarkeit von Erw erbs tätigkeit und Angehörigenpflege betreffen. Arbeiten zu parlamentaris chen Initiativen bez üglich der Betreuung erwachs ener Pers onen w urden in der Zw is chenz eit mit einbez ogen. Doch es hätte auch ein unabhängiger Bericht zum Pos tulat erarbeitet w erden müs - s en. Dies er wurde z uers t für das ers te Quartal 2013, dann für Sommer 2013 angekündigt. Eltern von s chw erkranken Kindern w arten noch immer auf den vers prochenen Bericht und ents prechende Denkans tös s e. Ich möchte betonen, das s Eltern s chw erkranker Kinder s ich in einer ganz anderen Situation befinden als Pers onen, die Erwachs ene betreuen. Für eine förderliche Entwicklung des Zus tands eines s chwerkranken Kindes is t es nämlich s ehr w ichtig, das s die Eltern an des s en Seite s ein und ihm die notwendige liebevolle Zuneigung und moralis che Unters tützung geben können. Dauert die s chw ere Krankheit lange, können die w irts chaftlichen Folgen für Familien, die s ich in einer s chwierigen Situation befinden und bei denen ein Elternteil eine bez ahlte Tätigkeit aufgeben mus s, katas trophal s ein. Das geltende Recht bietet den betroffenen Familien keinen aus reichenden Schutz. Damit dies e Familien nicht doppelt vom Schicks al bes traft werden, mus s das Recht angepas s t werden. In mehreren OECD- Ländern gibt es die Möglichkeit eines Urlaubs z ur Betreuung von Angehörigen, von der s ich die Schweiz ins pirieren las s en könnte. Der Bundes rat w ird des halb gebeten, folgende Fragen z u beantw orten: 1. Is t der Bundes rat bereit, die Frage eines verlängerten Urlaubs z ur Betreuung von s chwerkranken Kindern vordringlich z u behandeln? 2. Wann w erden der Bericht z um Pos tulat und die ents prechenden Denkans tös s e endlich verfügbar s ein?
6 STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM /2. Der Bundes rat nimmt die Probleme, die Eltern s chw erkranker Kinder ins bes ondere bei Erw erbs tätigkeit erleben, s ehr erns t. Trotz dem mus s ten die Arbeiten im Bereich der Angehörigenpflege anges ichts der vers chiedenen Initiativen und Projekte auf dies em Gebiet koordiniert w erden. Zunächs t hat das Eidgenös s is che Departement des Innern ges tütz t auf einen Auftrag des Bundes rates vom 26. Juni 2011 eine interdepartementale Arbeits gruppe ges chaffen, die Mas s nahmen zur bes s eren Vereinbarkeit von Erwerbs tätigkeit und Angehörigenpflege unterbreiten s oll. Das "Work and Care" genannte und vom Bundes amt für Ges undheit geleitete Projekt w ies - bezüglich der Problematik und der vorges chlagenen Mas s nahmen - klare Übers chneidungen mit dem Pos tulat Seydoux auf. Aus dies em Grund w urde ents chieden, die Arbeiten z u den beiden Berichten zur Gew ährleis tung einer umfas s enden Kohärenz z u koordinieren. Dadurch konnten auch Synergien ges chaffen werden, namentlich bei der Befragung der Akteure der Arbeits welt, des Ges undheits - und des Soz ialw es ens und ihrem breiteren Einbez ug in die Überlegungen z u dies em Thema. In einem z weiten Schritt mus s te den vers chiedenen parlamentaris chen Vors tös s en Rechnung getragen w erden, die in der Zw is chenz eit z u dies em Thema eingereicht w orden waren. Ins bes ondere durch das Pos tulat SGK- NR ( ), "Betreuungs z ulagen und Entlas tungs möglichkeiten für pflegende Angehörige", is t die Frages tellung für das Projekt "Work and Care" deutlich erweitert worden. Gemäs s dies em Pos tulat s ind Mas s nahmen für einen dringlich notw endigen Urlaub z ur Pflege und Betreuung von Angehörigen z u prüfen (Ziff. 2.2 des Pos tulats e), w obei s ow ohl Erwachs ene als auch Minderjährige, namentlich von den Eltern gepflegte Kinder, als Angehörige in Pflege gelten s ollen. Schlies s lich haben die SGK-NR und die SGK-SR am 15. Augus t 2013 bzw. 10. Januar 2014 der parlamentaris chen Initiative Joder , "Bes s ere Unters tütz ung für s chw erkranke oder s chwerbehinderte Kinder, die z u Haus e gepflegt w erden", Folge gegeben. Dies e mus s im Rahmen der Arbeiten zum Pos tulat der SGK- NR ( ) behandelt w erden. Ende 2013 wurde ents chieden, die Antwort auf das Pos tulat Seydoux in den Bericht z um Pos - tulat der SGK- NR ( ) z u integrieren. Aus s chlaggebend dafür w ar, neben den gemeins am z u behandelnden Fragen, die Notwendigkeit, s ich einen Ges amtüberblick z u vers chaffen und eine umfas s ende Kohärenz z u gewährleis ten. Auch hier konnten Synergien ges chaffen w erden. So konnten w eiterführende Studien durchgeführt w erden, um den Umfang der notw endigen Abw es enheiten vom Arbeits platz von Eltern mit s chw erkranken Kindern genauer abz uklären. Die in der Schw eiz z urzeit lückenhafte Datenlage auf dies em Gebiet konnte s o verbes s ert w erden. Da der Bericht in Erfüllung des Pos tulates der SGK-NR ( ) bis Ende dies es Jahres verabs chiedet w erden s oll, w ürde eine vordringliche Behandlung des Themas der Pflege s chw erkranker Kinder durch ihre erw erbs tätigen Eltern keine gros s en Vorteile bieten und zu Problemen in Bez ug auf die Koordination und die Kohärenz führen. Bei einer vordringlichen Behandlung müs s te nämlich vor der Ers tellung des allgemeinen Berichtes zur ges amten Thematik ein Bericht z u einem s pez ifis chen Punkt ers tellt werden. Durch die Verabs chiedung eines einz igen Berichtes kann der Bundes rat aus s erdem Ziffer 65 der Legis laturplanung , "Förderung der Vereinbarkeit von Berufs tätigkeit und Angehörigenpflege (w ork- care)", in einem Bericht abdecken (Art. 18 des Bundes bes chlus s es vom 15. Juni 2012 über die Legis laturplanung , BBl ). CHRONOLOGIE STÄNDERAT Erledigt. ZUSTÄNDIGKEITEN ZUSTÄNDIGES DEPARTEMENT JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT (EJPD) ( W W.EJPD.ADMIN.CH/EJPD/DE/HOME.HTML) WEITERE INFORMATIONEN ERSTBEHANDELNDER RAT Ständerat MITUNTERZEICHNENDE (1) MAURY PASQUIER LILIANE WEITERFÜHRENDE UNTERLAGEN
7 Die Bundesversammlung Das Schweizer Parlament POSTULAT Ausreichend langer bezahlter Urlaub für Eltern von schwerkranken Kindern Eingereicht von: SEY DOUX- CHRISTE ANNE CVP- Fraktion Chris tlichdemokratis che Volks partei der Schw eiz Einreichungsdatum: Eingereicht im Ständerat Stand der Beratungen: Angenommen EINGEREICHTER TEXT Der Bundes rat w ird beauftragt, einen Bericht z u ers tellen über die mögliche Ergänzung uns eres Soz ialvers i- cherungs s ys tems um einen aus reichend langen bez ahlten Urlaub für den Elternteil, der s ich um ein s chw erkrankes Kind kümmert. Dabei könnte es s ich um ein Sys tem mit Tages s ätz en handeln, das ins bes ondere hins ichtlich s einer Höhe und Dauer näher z u s pez ifizieren wäre und von dem der eine oder der andere Elternteil einer Familie profitieren könnte, die s ich in einer finanz iell s chwierigen oder uns icheren Situation befindet. BEGRÜNDUNG Wenn ein Kind s chw erkrank is t oder die s chw eren Folgen eines Unfalls tragen mus s, kann s ich die Anw es enheit s einer Eltern an s einer Seite förderlich auf s eine Genes ung und dements prechend auf s einen Spitalaufenthalt aus w irken. Das Pflegepers onal is t trotz s eines guten Willens oft überlas tet und kann die kleinen und kleins ten Patienten über die langen Tage hinw eg nicht hinreichend unterhalten. Durch die Anw es enheit ihrer Eltern erhalten die betroffenen Kinder liebevolle Zuneigung und die notw endige moralis che Unters tütz ung. Weder Artikel 36 des Arbeits ges etzes, der Eltern bis z u drei Tage für die Betreuung ihres kranken Kindes einräumt, noch Artikel 324a des Obligationenrechtes, der die Verhinderung von der Arbeits leis tung ohne Vers chulden des Arbeitnehmers behandelt, s ind aus reichend, um dies e Situation zufriedens tellend z u regeln, die Monate oder Jahre andauern kann. In der Schw eiz s ind mehrere Hundert Familien jährlich von s olchen dramatis chen Fällen betroffen. Schätzungen z ufolge erkranken ungefähr 200 Kinder pro Jahr an Krebs. Im Rahmen der mit dies em Pos tulat verbundenen Kos tenanalys e müs s en dies e Zahlen w eiter präz is iert werden. Neben dem mens chlichen As pekt kann die Pflege eines s chw erkranken Kindes über einen längeren Zeitraum katas trophale finanz ielle Aus w irkungen auf Familien haben, die aus der Mittels chicht s tammen oder s ich in prekärer Situation befinden. Dies e Familien s ind s ehr oft auf z wei Einkommen angew ies en, um ihren Haus halt bes treiten z u können. Wenn ein krankes Kind zu vers orgen is t, mus s ein Elternteil meis t s eine berufliche Tätigkeit eins chränken oder gar ganz aufgeben. Dies kann negative w irts chaftliche und s oz iale Folgen für die Familie haben.
8 In mehreren europäis chen Ländern, darunter Frankreich, Belgien und Schw eden, gibt es bereits die Möglichkeit eines aus reichend langen bez ahlten Urlaubs für den Elternteil, der s ich um ein s chw erkrankes Kind kümmert. Die OECD hat die exis tierenden ges etzlichen Lös ungen weltw eit verglichen. Das in der Schw eiz geltende Recht bietet den betroffenen Familien keinen aus reichenden Schutz. Damit Familien mit s chwerkranken Kindern nicht doppelt vom Schicks al bes traft werden, is t eine Anpas s ung notwendig. STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM Der Bundes rat is t s ich der gros s en Schw ierigkeiten bewus s t, mit denen Familien konfrontiert w erden, w enn ein Kind s chwer erkrankt oder gar hos pitalis iert werden mus s. Aufgrund von Artikel 36 des Arbeits ges etzes (ArG) is t der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Fes ts etz ung der Arbeits - und Ruhezeit auf die bes ondere Situation s einer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Familienpflichten haben, Rücks icht z u nehmen. Als Familienpflichten gelten die Erz iehung von Kindern bis 15 Jahren s ow ie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder anderer nahes tehender Pers onen. Die Familienpflichten umfas s en alle Aufgaben, w elche die Anwes enheit der betreuenden Pers on als notwendig ers cheinen las s en. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer s ollen zudem die Möglichkeit haben, dank geordneten Zeits trukturen am Arbeits platz eine regelmäs s ige Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahes tehender Pers onen s icherz us tellen. Die Rücks ichtnahme s oll s o w eit gehen, w ie es die betrieblichen Verhältnis s e z ulas s en. Zudem wird der Arbeitgeber aufgrund von Artikel 36 Abs atz 3 ArG daz u verpflichtet, einem Elternteil gegen Vorw eis ung eines ärztlichen Zeugnis s es die z ur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis z u drei Tagen freizugeben. Dies e Arbeits befreiung is t der unvers chuldeten Verhinderung der Arbeits leis tung im Sinne von Artikel 324a des Obligationenrechtes gleichges tellt. Wie im Krankheits fall is t für eine bes chränkte Zeit auch der Lohn ges chuldet. Artikel 36 Abs atz 3 ArG s tellt einen allgemeinen Grunds atz auf. Er s teht dennoch nicht einer Arbeits befreiung von länger als drei Tagen im Wege, w enn aus s erordentliche und aus s ergew öhnliche Ums tände vorliegen, welche die Arbeits befreiung aus mediz inis chen Gründen, die z u bes cheinigen s ind, rechtfertigen. Eine s olche Arbeits befreiung gilt ebenfalls als unvers chuldete Verhinderung der Arbeits - leis tung im Sinne von Artikel 324a des Obligationenrechtes. Falls ein zus ätz licher Pflegeurlaub für Eltern von s chw erkranken, behinderten oder verunfallten Kindern eingeführt w ürde, müs s te die Ents chädigung analog dem Mutters chafts urlaub geregelt w erden. Der Bundes rat is t, w ie er bereits in der Antw ort auf die Motionen Ory und Maury Pas quier ges agt hat, der Auffas s ung, das s das geltende Recht genügend Schutz gew ährt. ANTRAG DES BUNDESRATES VOM Der Bundes rat beantragt die Ablehnung des Pos tulates. CHRONOLOGIE STÄNDERAT Annahme. ZUSTÄNDIGKEITEN ZUSTÄNDIGES DEPARTEMENT JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT (EJPD) ( W W.EJPD.ADMIN.CH/EJPD/DE/HOME.HTML) WEITERE INFORMATIONEN ERSTBEHANDELNDER RAT Ständerat MITUNTERZEICHNENDE (24) ALTHERR HANS BERBERAT DIDIER BERSET ALAIN BIERI PETER BRINER PETER CRAMER ROBERT DAVID EUGEN EGERSZEGI- OBRIST CHRISTINE FETZ ANITA FOURNIER JEAN- RENÉ GRABER KONRAD GUTZWILLER FELIX
9 HÊCHE CLAUDE IMOBERDORF RENÉ INDERKUM HANSHEIRI LEUMANN HELEN LOMBARDI FILIPPO MAISSEN THEO MAURY PASQUIER LILIANE RECORDON LUC SAVARY GÉRALDINE SCHWALLER URS SOMMARUGA SIMONETTA STADLER HANSRUEDI WEITERFÜHRENDE UNTERLAGEN MEDIENMITTEILUNG AMTLICHES BULLETIN
10 Halbtägige Veranstaltung zur Lancierung der Internetseite Erwerbs- und Care-Arbeit vereinbaren konkrete Antworten und Lösungswege für die Zukunft Berner Generationenhaus, 25. Oktober 2016 Politische Aktivitäten zu Work-Care Angehörigenpflege ist nicht nur ein gesundheitspolitisches Thema. Sie hat auch gesellschaftspolitische und arbeitsmarktpolitische Aspekte. Unsere Aufgabe ist, Massnahmen zu entwickeln, welche die Angehörigen in der Pflege und Betreuung ihrer Familienmitglieder unterstützen. Niemand soll zur Pflege von Angehörigen gezwungen werden. Wer sich dafür entscheidet soll ausreichend Auszeiten nehmen können und finanziell abgesichert sein. Zudem muss ermöglicht werden, die Erwerbsarbeit und die Angehörigenpflege besser zu kombinieren. Work-Care ist seit Jahren immer wieder ein Thema in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Ein von mir initiiertes Postulat der SGK hat den Bericht des Bundesrates vom Dezember 2014 zu Situationsanalyse und Handlungsbedarf für die Schweiz ausgelöst. In der Folge hat der Bundesrat im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 seinen Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen beschlossen. Dieser nimmt Anliegen wie die Auszeit für pflegende Angehörige und den Betreuungsurlaub auf. Eine im März 2016 vom Bundesrat beschlossene Massnahme innerhalb der Fachkräfteinitiative plus ist das Förderprogramm Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige Sein Ziel ist, die Forschung zu Angeboten für Personen mit pflegebedürftigen, nahestehenden Personen finanziell zu unterstützen. Die Erkenntnisse sollen dazu führen, dass pflegende Angehörige trotz ihrer Zusatzaufgabe weiterhin erwerbstätig bleiben können. Aus der SGK ist eine Subkommission eingesetzt worden. Ausgehend von parlamentarischen Initiativen aus dem Jahr 2011 soll sie konkrete Vorschläge zum Thema Entlastung und Unterstützung von betreuenden und pflegenden Angehörigen erarbeiten. Verschiedene Teilaspekte sind auch von anderen Vorstössen adressiert. Deshalb steht in dieser Diskussion die flächendeckende Einführung von Betreuungszulagen im besonderen Fokus. Die Subkommission wird konkrete Fragen im Zusammenhang mit den Betreuungszulagen klären und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Dazu informiert sie sich zunächst über bestehende kommunale und kantonale Lösungsansätze. Ernest Weibel Nationalrat, Mitglied der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit SGK
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