Wein, Fleisch, Tabak und Co. Einfacher verzollen schneller über die Grenze: Ab 1. Juli 2014 gelten im Reiseverkehr neue Bestimmungen

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1 Informationsmagazin des Schweizer Zolls Forum Z. 1/14 Wein, Fleisch, Tabak und Co. Einfacher verzollen schneller über die Grenze: Ab 1. Juli 2014 gelten im Reiseverkehr neue Bestimmungen Das Comeback der Edelmetalle Nach über 30 Jahren werden die Ein- und Ausfuhren von Gold und Silber wieder in der Aussenhandelsstatistik ausgewiesen Drei Zoll-Hunde ein Auftrag Wie die Spürnasen Vergehen gegen den Artenschutz aufdecken

2 2 Forum Z. Zitiert Zitiert Evi Allemann Norman Gobbi Willy Schwendener Anita Fetz Pierre Maudet «Wo einige noch die Grenzen als Bedrohung sehen, sind es in Wirklichkeit die Bedrohungen, die keine Grenzen mehr haben.» Pierre Maudet, Genfer Staatsrat, Luzerner Zeitung, 11/13. «Lückenlose Kontrollen gab es bei uns nie. Das ist eine Illusion.» Evi Allemann, Nationalrätin, Luzerner Zeitung, 11/13. «Flächendeckende Kontrollen sind weder nötig noch zweckmässig. Sie würden zu einem Verkehrschaos führen und unsere Ressourcen massiv überfordern.» Oberzolldirektor Rudolf Dietrich, anlässlich der EZV-Jahres-Medienkonferenz, 2/14. «Wir haben in den vergangenen 30 Jahren nie systematisch kontrolliert.» Roger Zaugg, Kommandant GWK-Region Basel, Basler Zeitung, 12/13. «Für meine Leute hat sich viel weniger geändert, als man landläufig annimmt.» Roger Zaugg, Kommandant GWK-Region Basel, zieht Bilanz nach fünf Jahren Schengen; SRF-Online, 11/13. «Jeder Versuch, sich einzumauern, ist kontraproduktiv. Die Schweiz ist gut beraten, Partner zu finden.» Österreichs Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel, SonntagsZeitung, 11/13. «Der absolute Souveränitätsanspruch, der an der nationalen Grenze haltmacht, ist eher wirklichkeitsfremd.» Joe Ackermann, ehemaliger Chef der Deutschen Bank, Blick, 3/14. «Grenzen sind essenziell für jedes Volk, weil sie seine territoriale Integrität gewährleisten.» Norman Gobbi, Tessiner Staatsrat, in dieser Ausgabe. «Alle Länder pochen auf Marktzugang für ihre Exporteure in anderen Ländern. Wenn es um den freien Zugang in den eigenen Markt geht, werden Zölle, Kontingente und andere Marktbarrieren bis aufs Blut verteidigt.» Claudia Gnehm, Wirtschaftsredaktorin, SonntagsZeitung, 12/13. «Wenn es um das eigene Portmonnaie geht, ist der liberale Wille manchmal nicht so gross.» Migros-Chef Herbert Bolliger, NZZ am Sonntag, 9/13. «Wer mit einem Land ein Freihandelsabkommen schliesst, sollte nach vorn schauen und einen Neuanfang wagen ohne das Alte zu vergessen.» Bundesrat Ueli Maurer über das Freihandelsabkommen mit China, SonntagsZeitung, 12/13. «Freihandelsabkommen helfen, weil sie uns Zugang zu neuen Wachstumsmärkten erleichtern.» Hans Hess, Swissmem-Präsident, NZZ am Sonntag, 1/14. «Ohne Vertrauen läuft in diesem Job nichts.» Willy Schwendener, Grenzwächter, Schaffhauser Nachrichten, 1/14. «Ohne eine konstruktive Zusammenarbeit von Zoll, Grenzwache und Polizei geht nichts, und ohne die Verknüpfung nationaler und internationaler Anstrengungen geht noch weniger.» Jürg Martin Gabriel, emeritierter Professor für internationale Beziehungen, Die Südostschweiz, 2/14. «Damit kann man nicht einmal einen Hund abschrecken.» Hans-Jürgen Ringgenberg, Baselbieter Landrat, über die Aufstockung um 24 Stellen beim GWK, Basler Zeitung, 2/14. «Es braucht definitiv mehr.» Isaac Reber, Baselbieter Sicherheitsdirektor, zum GWK-Personalbestand, Basler Zeitung, 2/14. «Besser investieren wir sinnvoll in unsere Sicherheit, vor allem in unserer Grenzregion. Im Ständerat war ich deshalb nicht allein bei der Aufstockung des Grenzwachtkorps. Und zwar ausdrücklich mit der entsprechenden finanziellen Ausstattung.» Anita Fetz, Ständerätin, Aargauer Zeitung, 4/14. «Wir haben Rekorde zu verzeichnen. Solche, die erfreulich sind, aber auch traurige Rekorde.» Direktor Heinz Engi an der Jahres- Medienkonferenz der Zollkreisdirektion Basel, 2/14. «Wir fokussieren auf den gewerbsmässigen Schmuggel im grossen Stil, der nichts anderes als eine Form von Wirtschaftskriminalität ist.» Jean-Claude Duvoisin, Chef der Zollfahndung Lausanne, in dieser Ausgabe.

3 Forum Z. Inhalt 3 Inhaltsverzeichnis 4 Fokus 4 Einfacher verzollen schneller über die Grenze: Ab 1. Juli 2014 gelten im Reiseverkehr neue Bestimmungen Dossiers 8 International: Als Schweizer in der Brüsseler EU-Zollzentrale 9 «GOD» für mehr Sicherheit: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der deutschen Bundespolizei und dem Grenzwachtkorps 10 Zoll- und GWK-Bilanz 2013: Jahr der Rekorde 13 Aussenhandel: Comeback der Edelmetalle in der Schweizer Aussenhandelsstatistik 14 Freihandel: Warum Freihandelsabkommen neben vielen Chancen auch mehr Aufwand für Wirtschaft und Zoll bringen 16 «Da steckt kriminelle Energie dahinter.» Jean-Claude Duvoisin, Chef der Zollfahndung Lausanne, im Gespräch mit Forum Z. 18 Artenschutz: «Gonzo», «Winner» und «Unique» drei Spürhunde im Einsatz für geschützte Tiere 20 Beitrag Kriminaltourismus 22 Listenregeln das Herzstück im Ursprung: Wie müssen Schweizer Unternehmen vorgehen, um Vorteile von Freihandelsabkommen zu nutzen? 24 Forum Z.-Gast: Kunio Mikuriya, Generalsekretär der Weltzollorganisation (WZO): Die WZO und die Zukunft der Handelserleichterungen 26 Wenn ich an den Zoll denke Norman Gobbi, Tessiner Staatsrat 27 Aussenhandel: Steigende Importmenge sinkende Zollerträge 28 In Kürze 32 Rundschau 32 Meldungen aus Zollkreisen und Grenzwachtregionen Panorama 35 Kein Schnee von gestern Gebirgsausbildung beim GWK 36 Gewalt an der Grenze (Teil 2): Extremisten schiessen sich Weg frei Jahre Autobahnvignette 41 Anfragen an den Zoll (Teil 10): Von Tausendfüsslern, Urlaub in der Schweiz und einer Polizeibusse aus Frankreich 42 Unterwegs 100 Jahre Zollkreisdirektion Schaffhausen Jahre Schweizerischer Nationalpark: Als Grenz- auch noch Parkwächter waren 46 Geschichte: «Il Dazio Grande» der grosse Urner Zoll in der Leventina 38

4 4 Forum Z. Fokus Reiseverkehr Einfacher verzollen schneller über die Grenze Ab 1. Juli 2014 gelten im Reiseverkehr neue Zollbestimmungen. Dies hat der Bundesrat im April beschlossen. Die neue Regelung macht die Veranlagung von Waren einfacher und transparenter. Sie beschleunigt dadurch den Grenzübertritt für Reisende und ermöglicht es dem Zoll, den zunehmenden Reiseverkehr effizienter zu bewältigen. Ausserdem werden Voraussetzungen geschaffen, damit Reisende in Zukunft ihre Waren elektronisch beim Zoll anmelden können, bevor sie an den Grenzübergang kommen. Die heute geltenden Bestimmungen sind kompliziert und zum Teil schwer nachvollziehbar. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Veranlagung von Waren im Reiseverkehr sind vor 12 Jahren zum letzten Mal angepasst worden. Seither hat der grenzüberschreitende Verkehr markant zugenommen, so auch die Mobilität der Menschen. Gleichzeitig hat die Informationstechnologie Quantensprünge gemacht und bietet heute völlig neue Möglichkeiten. Diese sollen auch für die Verzollung im Reiseverkehr genutzt werden. Die vom Bundesrat verabschiedeten Bestimmungen ermöglichen es dem Zoll, dem wirtschaftlichen und technologischen Wandel im Reiseverkehr Rechnung zu tragen. Die Änderungen sollen die Veranlagung der angemeldeten Waren sowohl für die Reisenden als auch für das Zollpersonal vereinfachen. Dies mit dem Ziel, die Waren rascher zu veranlagen und so den Grenzübertritt für die Reisenden zu beschleunigen. Ausserdem sollen die Vorschriften so klar sein, dass die Reisenden einfach feststellen können, ob sie für die im Ausland erworbenen Waren bei der Einfuhr Abgaben bezahlen müssen oder nicht. Mittelfristig soll es möglich sein, dass Reisende ihre Waren elektronisch, z. B. mit Smartphone oder Tablet, beim Zoll anmelden können, und zwar bevor sie an den Grenzübergang kommen. So wissen sie im Voraus, wie hoch Zoll und Mehrwertsteuer für die gekauften Waren sind. Sie können auch frei wählen, welchen Grenzübergang sie für die Einreise benutzen wollen. Mit den heute gültigen Bestimmungen wäre es für die Reisenden viel zu aufwändig, ihre Waren elektronisch anzumelden. Dies, weil sehr viele Daten separat erfasst MWST-pflichtig MWST auf Gesamtwert 8 % oder 2.5 % Zollpflichtig Zoll wird auf die Mehrmengen erhoben - Fleisch und Fleischzubereitungen: CHF 17.- je kg - Butter, Rahm: CHF 16.- je kg/l - Öle, Fette, Margarine: CHF 2.- je kg/l - Alkoholische Getränke bis 18 % Vol.: CHF 2.- je l - Alkoholische Getränke über 18 % Vol.: CHF 15.- je l - Zigaretten/Zigarren: CHF -.25 pro Stk. - andere Tabakfabrikate: CHF -.10 je g Ja Ja Einfuhr von Waren für den privaten Gebrauch der reisenden Person oder zum Verschenken. Gilt pro Person und Tag. 1. Schritt Wertfreigrenze Übersteigt der Gesamtwert aller Waren CHF 300.-? 2. Schritt Freimengen Übersteigt die Menge - 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen, ausgenommen Wild? - 1 kg/l Butter, Rahm? - 5 kg/l Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken? - 5 l alkoholische Getränke bis 18 % Vol.?* - 1 l alkoholische Getränke über 18 % Vol.?* Stück/Gramm Zigaretten / Zigarren / andere Tabakfabrikate?* * Mindestalter 17 Jahre Alle anderen Waren werden müssten. Die neuen Bestimmungen sind deshalb so einfach wie möglich gehalten, und es gibt kaum mehr Ausnahmen. MWST-frei Die zwei Phasen bei der Veranlagung von Waren: zuerst MWST, dann Zoll. Wer die Wertfreigrenze von 300 CHF nicht überschreitet und keine zollpflichtigen Waren mit sich führt, kann die Grenze passieren, ohne Abgaben zu bezahlen. Nein Nein Zollfrei

5 Forum Z. Fokus 5 Warenveranlagung: Trennung von Mehrwertsteuer und Zoll Neu wird bei der Verzollung strikt zwischen Mehrwertsteuer und Zoll getrennt. Gemäss den neuen Bestimmungen müssen Reisende, die Waren in die Schweiz einführen, künftig am Zoll zwei grundsätzliche Fragen beantworten: 1. Frage: Übersteigt der Gesamtwert aller mitgeführten Waren 300 Franken? Nein: Die Waren sind mehrwertsteuerfrei. Ja: Der Gesamtwert der Waren ist mehrwertsteuerpflichtig. 2. Frage: Werden definierte Freimengen überschritten? Nein: Die Waren sind zollfrei. Ja: Die Mehrmengen sind zollpflichtig. Wichtigste Änderungen Waren, die Reisende zu ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken einführen, sind bis zu einem Wert von 300 CHF mehrwertsteuerfrei. Massgebend ist dabei neu der Wert aller mitgeführten Waren. Neu sind auch alkoholische Getränke und Tabakfabrikate der Wertfreigrenze anzurechnen. Wird der Betrag von 300 CHF überschritten, ist die Mehrwertsteuer auf dem Gesamtwert aller Waren geschuldet. Eine weitere, wichtige Vereinfachung besteht darin, dass im Zolltarif für den Reiseverkehr die bisher 17 Tarifgruppen mit zollpflichtigen Waren auf 5 reduziert werden (vgl. Tabelle). Bei den alkoholischen Getränken z. B. gibt es nur noch 1 statt bisher 5 Tarifgruppen. Zölle werden nur noch dort erhoben, wo aus agrar- und gesundheitspolitischen Gründen ein Schutz besteht. So bei: Fleisch/Fleischzubereitungen Butter/Rahm Öl/Fett/Margarine Alkoholischen Getränken und Tabakfabrikaten Beim Fleisch gibt es ebenfalls nur noch eine Tarifgruppe. Das heisst, es spielt keine Rolle mehr, ob es sich um Frisch- oder verarbeitetes Fleisch handelt. Ebenso wenig, ob es gewürzt oder ungewürzt ist. Auch die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Fleischarten entfällt. Beim Fleisch gilt neu eine einheitliche Zoll-Freimenge von insgesamt 1 Kilogramm. Bisher: 0,5 kg Frischfleisch und 3,5 kg bearbeitetes Fleisch. Es gibt nur noch eine Ausnahme, und zwar Wildfleisch, das nach wie vor unbeschränkt eingeführt werden kann. Bei den alkoholischen Getränken gilt: bis 18 % Vol. sind 5 Liter und über 18 %Vol. ist 1 Liter zollfrei. Bisher: bis 15 % Vol. 2 Liter, über 15 % Vol. 1 Liter. Neu wird ab dem 6. Liter ein Zoll von 2 CHF pro Liter fällig. Bisher: Ab dem 3. bis zum 20. Liter 60 Rappen; ab dem 21. Liter 3 CHF. Bei den Tabakfabrikaten können künftig 250 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 250 Gramm Tabak zollfrei eingeführt werden. Bisher: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak. Vorteile für Reisende Die Struktur der neuen Bestimmungen ist wesentlich einfacher und übersichtlicher. Mit der Beantwortung der zwei Fragen, wie hoch der Gesamtwert der mitgeführten Waren ist und ob die Freimengen überschritten werden, steht fest, ob Abgaben bezahlt werden müssen oder nicht. Dies führt zwangsläufig zu einer grösseren Rechtssicherheit.

6 6 Forum Z. Fokus Zoll mein Wodka bei Babuschka bleiben? Die Zoll App «Reise & Waren» gibt Auskunft. Zoll Zollpflichtige Waren, Freimengen und Zollansätze für Mehrmengen Waren Zollfreie Freimengen pro Person und pro Tag Zollabgaben für Mehrmengen in CHF Fleisch und Fleischzubereitungen, mit Ausnahme von Wild 1 kg 17. je kg Butter und Rahm 1 l/kg 16. je kg/l Öle, Fette, Margarine zu Speisezwecken 5 l/kg 2. je kg/l Alkoholische Getränke (für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind) mit einem Alkoholgehalt bis 18 % Vol. mit einem Alkoholgehalt über 18 % Vol. Tabakfabrikate (für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind): Zigaretten/Zigarren andere Tabakfabrikate eine anteilmässige Auswahl dieser Erzeugnisse 5 l und 1 l 250 Stück oder 250 Gramm oder 2. je l 15. je l 0.25 je Stück 0.10 je g Einige Waren, für die bisher Höchstmengen definiert waren, können nun zollfrei eingeführt werden: Milch und Milchprodukte, Eier, Schnittblumen, Gemüse, Früchte, Kartoffelerzeugnisse und Getreideprodukte. Aber auch hier gilt: Übersteigt der Warenwert 300 CHF, sind diese Waren zwar zollfrei, unterliegen aber der Mehrwertsteuer. Wertfreigrenze von 300 CHF bleibt Grundsätzlich besteht rechtlich kein Anspruch darauf, Waren MWST-frei einzuführen. Die Höhe dieser Wertfreigrenze ist ausschliesslich verwaltungsökonomisch begründet. Damit will der Zoll vermeiden, dass Bagatellbeträge erhoben werden müssen, was nicht nur die Zollveranlagung verlangsamt, sondern auch sehr personalintensiv ist und von den Reisenden ohnehin kaum verstanden würde. Änderungen bei Freimengen Die Zusammenführung der Tarifgruppen von Frischfleisch und Fleischzubereitungen ist sowohl für die Reisenden als auch für das

7 Forum Z. Fokus 7 Zollpersonal eine wesentliche Vereinfachung und verhindert künftig Diskussionen über die Tarifeinreihung. Aufgrund dieser Zusammenführung musste eine gesamthaft anwendbare Freimenge definiert werden. Die Kompromisslösung besteht darin, dass nun generell 1 kg Fleisch zollfrei eingeführt werden kann statt wie bisher 0,5 kg Frisch- und 3,5 zubereitetes Fleisch. Auch bei den alkoholischen Getränken führt die Zusammenfassung von früher fünf Tarifgruppen zu einer einzigen zu einer Vereinfachung. Als einziges Kriterium für die Tarifeinreihung gilt neu nur noch der Alkoholgehalt. Die Grenze von 18 % Vol. (früher 15 % Vol.) stützt sich auf das neue Spirituosensteuergesetz (BBl ). Beim Wein setzte sich im Vorfeld die Ansicht durch, dass mit den bisher geltenden 60 Rappen Zoll pro Liter (ab dem 3. bis zum 20. Liter) kein Grenzschutz gewährt werde, da dieser Zollbetrag niemanden davon abhält, Mehrmengen an Wein einzuführen. Ausserdem mussten dadurch oft Bagatellbeträge erhoben werden. Aus diesem Grund wurde zu Beginn des Anhörungsverfahrens vorgeschlagen, auf die Erhebung von Zollabgaben bis zum 20. Liter zu verzichten. Die Resultate der Anhörung zeigten aber auf, dass diese Variante nicht mehrheitsfähig ist. Nach Diskussionen mit den verschiedenen Parteien entstand folgender Kompromiss: Neu gilt ein Zollansatz von 2 CHF für Mehrmengen. Im Gegenzug wurde die Freimenge von 2 auf 5 Liter erhöht. Und der Zollansatz ab dem 21. Liter wurde von 3 auf 2 CHF gesenkt. Auswirkungen auf Abgaben Die Zollverwaltung geht davon aus, dass sich die Änderungen nicht auf die Höhe der Abgaben auswirken werden. Bei den Änderungen geht es weder darum, die Zolleinnahmen zu erhöhen, noch den Einkaufstourismus zu fördern. Es geht einzig darum, die Bestimmungen zu Wertfreigrenze (MWST) und (Zoll-)Freimengen zu vereinfachen und die Erhebung der Abgaben zu beschleunigen. Die Höhe der Abgaben hängt natürlich wesentlich davon ab, welche und wie viele Waren im Ausland gekauft werden. Reisende, die regelmässig über die Grenze zum Einkaufen fahren, beschränken sich meistens darauf, nur Die vom Bundesrat verabschiedeten Bestimmungen ermöglichen es dem Zoll, dem wirtschaftlichen und technologischen Wandel im Reiseverkehr Rechnung zu tragen. Waren einzuführen, die weder die Wertfreigrenze noch die Freimengen übersteigen. Informationen für Reisende Detaillierte Informationen zu den neuen Bestimmungen sind auf der Website der EZV verfügbar: Information Private Reisen und Einkaufen, Freimengen und Wertfreigrenze Einfuhr in die Schweiz. Dort kann auch die Broschüre «Ihr Weg durch den Schweizer Zoll» spätestens ab Ende Juni mit allen Infos heruntergeladen werden. Diese liegt zudem bei allen besetzten Grenzübergängen auf. Alle Informationen zusammengefasst finden Sie auf der Website admin.ch/reiseverkehr. So auch in der kostenlosen Zoll-App «Reisen und Waren» unter der Rubrik «Neue Bestimmungen ab ».

8 8 Forum Z. Dossiers International Als Schweizer in der Brüsseler EU-Zollzentrale Seit Januar 2009 arbeitet der Zollexperte Roger Hermann bei der Generaldirektion für Steuern und Zollunion der Europäischen Union (TAXUD) in Brüssel. Mit seinem Einsatz sorgt er dafür, dass die Schweiz im grenzüberschreitenden Warenverkehr zollmässig am Ball bleibt. Nach fünf Jahren zieht er für Forum Z. Bilanz über seine Zeit als Schweizer bei der EU-Kommission. Zu Beginn war ich beim «New Computerised Transit System» (NCTS) für den sogenannten Dritt-Level-Support zuständig. Das heisst, Probleme im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Versandverfahren erfassen, analysieren und eine Lösung finden. Eine intensive Zeit, musste ich mich doch in das mir damals neue Gebiet des informatisierten Transits einarbeiten. Später wurde ich im Bereich «New Business Statistics» eingesetzt. Bei diesem Projekt geht es um die statisti- sche Datenerfassung in den Bereichen NCTS, ICS und ECS («Import/Export Control System») der EU-Mitgliedstaaten. Bisher wurden in diesen Systemen lediglich die Mitgliedländer übergreifenden Daten erfasst. Neu werden nun auch die nationalen Bewegungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt. Diese Daten fliessen ausserdem im Projekt «Measurements of Results» (MoR) ein. Dort werden jährlich alle relevanten statistischen Daten der TAXUD zusammengefasst und bewertet. Diese Datensammlung bildet die Grundlage für zollstrategische Entscheide und für die Steuerung personeller Massnahmen in den Mitgliedstaaten. In vielen Projekten gefordert Weiter arbeitete ich im Projekt «Registered Export System» (REX) mit. Dabei geht's darum, den papiergestützten Prozess des allgemeinen Präferenzsystems der EU zu vereinfachen und zu informatisieren. Im Sommer 2013 konnte ich in das Direktorat B4 der TA- XUD wechseln (vgl. Kasten). Hier war ich unter anderem für die Koordination mit den Fachdiensten der TAXUD und der Weltzollorganisation (WZO) in den Bereichen «Revised Kyoto Convention», «Capacity Building», «Coordinated Border Management», «Information Management Sub-Committee», «Data Model Convention» und «Globally Networked Customs» (GNC) zuständig. Unter allen Projekten war es besonders interessant und Know-how und Erkenntnisse fliessen in die Arbeit des Schweizer Zolls ein, wodurch auch die Wirtschaft profitiert. herausfordernd, im zukunftsweisenden Projekt «GNC» der Weltzollorganisation mitzuarbeiten. Dabei handelt es sich um ein dezentrales System, das es den Zollverwaltungen der beteiligten Ländern ermöglichen wird, Informationen auszutauschen. Durch meine Arbeit bei der TAXUD habe ich Einblick in viele Zoll-Projekte der EU und der WZO erhalten, von denen auch die Schweiz betroffen ist. Know-how und Erkenntnisse fliessen in die Arbeit des Schweizer Zolls ein, wodurch auch die Wirtschaft profitiert. Die Entwicklung im Zollbereich verläuft auch auf internationaler Ebene rasant, umso wichtiger ist es, am Ball zu bleiben. Nur so kann auch die Schweiz von den Fortschritten profitieren. TAXUD Die TAXUD (Taxation and Customs Union Directorate) befindet sich an der Rue du Luxembourg 40 in Brüssel und zählt rund 450 Mitarbeitende. TAXUD ist in folgende Direktorate aufgeteilt: R: Ressourcen; A: Zollpolitik, Gesetzgebung und Zolltarif; B: Sicherheit, Schutz, Handelserleichterung, Ursprungsregeln und Internationale Kooperation; C: Indirekte Steuern und Steuerverwaltung; D: Direkte Steuern, Steuerkoordinierung, wirtschaftliche Analyse und Bewertung. Zuständig für Einsätze bei der EU-Kommission ist der Dienst für Internationale Angelegenheiten DIA in der OZD. Interessierte können sich direkt dort oder auf die periodisch erscheinenden Ausschreibungen im internen Stellenanzeiger melden.

9 Forum Z. Dossiers 9 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit GOD «Gemeinsame Operative Dienstgruppe» Im März 2013 fiel der Startschuss für eine neue Form der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der deutschen Bundespolizei und dem Grenzwachtkorps. Damals nahm die «Gemeinsame Operative Dienstgruppe» (GOD) ihren Projektbetrieb auf. Von Helmut Mutter, Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Helmut Mutter Ein Team der «GOD» im internationalen Bahnverkehr nicht Monate im Voraus, sondern kurzfristig erstellt. Das bedeutet keine fixen Schichtbeginn- und -endzeiten, sondern Einsatz nach Risiko und Bedarf. Diese Einsätze werden mit der Einsatzzentrale GWK und der Leitstelle der Bundespolizei abgesprochen. Somit wird sichergestellt, dass die Kontrollräume optimal abgedeckt werden und keine Doppelkontrollen stattfinden. Dabei wechselt die «GOD» ihre Einsatzorte in regelmässigen Abständen und über die Grenzen hinweg, so dass sich die Gegenseite nicht längerfristig auf die Kontrollstrategie einrichten kann. Schon seit 2007 fahren auf der Grundlage des deutsch-schweizerischen Polizeivertrages deutsche Bundespolizisten zusammen mit Angehörigen des GWK im deutschschweizerischen Grenzgebiet gemeinsame «binationale» Streifen. Nach dem Beitritt der Schweiz zum Schengener-Abkommen sind die statischen Personenkontrollen der deutschen Bundespolizei an den Grenzübergängen weggefallen. So hat die deutsche Bundespolizei ihren «Massnahmenschwerpunkt» ins Grenzgebiet gelegt. Dieses umfasst einen 30-km-Bereich entlang der Binnengrenze. Auf der schweizerischen Seite hingegen ist das Grenzwachtkorps an den grossen Grenzübergängen auf den Hauptachsen nach wie vor präsent, da mit der EU keine Zollunion besteht und deshalb nach wie vor Zollkontrollen stattfinden. Kleinere Grenzübergänge auf den Nebenachsen werden mobil überwacht, wie auch der Grenzraum und der internationale Bahnverkehr. Intensivere binationale Kooperation Die binationale Zusammenarbeit zwischen der deutschen Bundespolizei und dem Grenzwachtkorps hat sich über die Jahre bewährt, und es war das Bestreben beider Partnerorganisationen, diese Kooperation weiter zu vertiefen. Daher haben im Januar 2013 der Chef GWK, Jürg Noth, und der Präsident der Bundespolizeidirektion Stuttgart, Peter Holzem, ein Projekt mit dem Namen «Gemeinsame Operative Dienstgruppe» (GOD) ins Leben gerufen. Diese Dienstgruppe setzt sich aus je sechs Angehörigen des GWK und der deutschen Bundespolizei zusammen. Einsatz nach Schwerpunkten Die «GOD» ist keine «klassische» Equipe, die nach einem bestimmten Dienstplan arbeitet. Sie setzt ihre Einsatzprioritäten vielmehr anhand der aktuellen Kriminalitätslage, und entsprechend wird der Dienstplan Die Mitglieder der «GOD», die sich freiwillig für diese Einsätze gemeldet haben, sind in kurzer Zeit zu einem eingespielten Team geworden, das reibungslos zusammenarbeitet. Positives Resümee Nach rund einem Jahr Projektphase ist das Resümee durchwegs positiv. Die Mitglieder der «GOD», die sich freiwillig für diese Einsätze gemeldet haben, sind in kurzer Zeit zu einem eingespielten Team geworden, das reibungslos zusammenarbeitet. Auch die Erfolgsbilanz in der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität kann sich sehen lassen. Durchschnittlich 35 Aufgriffe pro Monat werden durch die «GOD» getätigt. Aber nicht nur das: Auch die Reaktionen aus der Bevölkerung des Grenzraumes sind positiv.

10 10 Forum Z. Dossiers EZV-Jahresbilanz 2013: Jahr der Rekorde 2013 war, wie immer beim Zoll, ein sehr lebhaftes Jahr. Zollfahnder und Grenzwächter hatten viele Fälle von illegalen Einreisen, Kriminalität, Schmuggel usw. zu bearbeiten. Dabei gibt es bei den Jahresergebnissen einige Rekorde zu vermelden. Darunter solche, die erfreulich sind, aber auch traurige Rekorde. Und nicht zu vergessen: Gleichzeitig hatte der Zoll auch wieder sicherzustellen, dass der zunehmende grenzüberschreitende Verkehr von Personen und Waren so schnell und reibungslos wie möglich funktioniert. Die Jahresbilanz von Oberzolldirektor Rudolf Dietrich Ausbildung von Artenschutz-Spürhunden Weiter sind wir auch im Einsatz für den Artenschutz in diesem Bereich haben wir im vergangenen Jahr rund 1000 Sendungen mit Tieren oder Tierprodukten sowie Pflanzen aus dem Verkehr gezogen, die vom Aussterben bedroht sind und deshalb dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterstellt sind. Das sind etwa 130 Sendungen mehr als im Vorjahr. Um solche Importe zu verhindern, haben wir Massnahmen ergriffen: Erstmals haben wir Artenschutz-Spürhunde ausgebildet, die seit Anfang 2014 im Einsatz sind. Der Schweizer Aussenhandel zeigte sich 2013 erfreulich robust. So wurden im letzten Jahr jeden Tag Waren im Wert von 582 Mio. Franken exportiert und für 509 Mio. importiert. Dabei haben die Importe Mehrwertsteuern von 12,2 Milliarden Franken in die Bundeskasse gespült. Das entspricht rund der Hälfte der gesamten Einnahmen der Zollverwaltung von insgesamt 24,1 Milliarden Franken. Noch nie sind so viele Einnahmen über den Zoll in die Bundeskasse geflossen. Es sind mehr als ein Drittel der gesamten Bundeseinnahmen. Insgesamt haben die Mitarbeitenden der EZV im grenzüberschreitenden Warenverkehr rund 32 Millionen Zollanmeldungen verarbeitet auch das ein neuer Spitzenwert. Schutz vor gesundheitlichen Risiken Es geht beim Schweizer Zoll aber nicht nur um Einnahmen, Sicherheit und Migration sowie Dienstleistungen zu Gunsten der grenzüberschreitenden Wirtschaft. Es geht auch um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Risiken. So etwa, wenn wir Medikamentenfälschungen aus dem Verkehr ziehen. In einem Fall haben wir letztes Jahr eine Sendung mit über einer Million Psychopharmaka-Tabletten aus China beschlagnahmt. Deklariert waren sie als «Pflanzliche Gesundheitsprodukte». Abklärungen haben ergeben, dass die Tabletten überhaupt keine medizinischen Wirkstoffe enthielten. Nicht möglichst viel, sondern das Richtige / die Richtigen kontrollieren Unsere Aufgabe im grenzüberschreitenden Verkehr ist es, dafür zu sorgen, dass der Grenzübertritt so schnell wie möglich erfolgt. Trotz grossem Zeitdruck müssen wir darauf achten, dass keine verbotenen Waffen, keine Drogen, keine Kriminellen, keine gefälschten Waren, keine geraubten Kulturgüter, keine verseuchten Lebensmittel etc. in die Schweiz eingeführt werden. Dafür braucht es Kontrollen. Sowohl im Waren-, als auch im Personenverkehr. Ich möchte hier einmal mehr festhalten, dass wir auch im Personenverkehr schon vor Schengen bei weitem nicht systematisch oder vollständig kontrolliert haben. Solche flächendeckenden Kontrollen sind weder nötig noch zweckmässig. Sie würden zu einem Verkehrschaos führen und unsere Ressourcen massiv

11 Forum Z. Dossiers 11 Es geht auch um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Risiken. überfordern. Vielmehr wollen wir risikogerecht kontrollieren. Das heisst, uns geht es nicht darum, möglichst viele LKWs oder Personen zu kontrollieren, sondern die richtigen. Wir wollen möglichst nur dort intervenieren, wo wir gestützt auf unsere Risikoanalyse Salz, Zucker, Tabak etc. über die Grenze brachten und dabei nicht selten ihr Leben riskierten. Geschmuggelt wurde damals oft aus schierer Not. Schmuggel heute: auch Betrug an Konsumenten Heute erfolgt der Schmuggel gewerbsmässig organisiert im grossen Stil. Es geht einzig darum, Zollabgaben und Steuern zu hinterziehen, um den Profit zu maximieren. Gleich geblieben ist einzig, dass immer noch vor allem zweistelligen Millionenbereich. So auch im Fall, bei dem ein Sammler von Luxusfahrzeugen über 1 Million Franken an Abgaben hinterzogen hat. Der Sammler hat zwischen 2009 und 2012 insgesamt 24 exklusive Oldtimer in die Schweiz eingeführt. Eine Überprüfung der Einfuhrdeklarationen bestätigte den Verdacht, dass die deklarierten Werte nicht den Kaufpreisen entsprechen. Die Ermittlungen haben ergeben, dass 9 der 24 Fahrzeuge mit fiktiven Belegen eingeführt worden waren. zum Schluss kommen, dass etwas nicht stimmen könnte. Risikoanalyse bedeutet: Informationen sammeln, auswerten und mit in- und ausländischen Partnerbehörden austauschen. Durch diese Analysen gelingt es uns immer wieder, Delinquenten aus dem Verkehr zu ziehen. Alle anderen sollen von der Grenze und vom Zoll so wenig wie möglich zu spüren bekommen. Schmuggel einst: oft auch aus schierer Not Der Schmuggel gehörte früher in gewissen Regionen sozusagen zur Folklore. Früher, bis etwa Mitte des letzten Jahrhunderts, war der Schmuggel ein beschwerliches Geschäft, bei dem die Schmuggler auf verschlungenen Pfaden ihre schwere Last aus Kaffee, Reis, Lebensmittel geschmuggelt werden: Fleisch, Gemüse, Früchte, Getreide, Öl, Wein alles Waren, auf denen nebst der Mehrwertsteuer Zollabgaben lasten, um die heimische Landwirtschaft zu schützen. Schmuggler verzerren den Wettbewerb im Inland, weil sie die Waren günstiger als ihre Konkurrenz anbieten können. Sie betrügen aber auch die Konsumenten, weil die Herkunft der Waren in der Regel unbekannt ist. Falsche Wertangaben bei Luxuswaren Regelmässig ermitteln unsere Zollfahnder, weil bei der Einfuhr von Waren falsche Werte angegeben werden. Besonders bei Luxuswaren oder Kunstobjekten geht es oft um Summen im Das heisst, auf den Einfuhrdokumenten wurden viel zu tiefe Wertangaben gemacht, um die Automobil- und Mehrwertsteuern zu reduzieren. Rekord bei Schmuggelfällen im Reiseverkehr Auch wenn wir letztes Jahr im privaten Reiseverkehr so viele Schmuggelfälle wie noch nie festgestellt haben nämlich über liegt der Fokus unserer Kontrollen klar auf dem gewerbsmässig organisierten Schmuggel. Unsere Ressourcen setzen wir gegen den Schmuggel im grossen Stil ein denn diese bandenmässig organisierten Schmuggler gefährden die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger massiv und schaden auch der Wirtschaft.

12 12 Forum Z. Dossiers 2013 bei der EZV in Zahlen Einnahmen (in Mia. CHF) Einnahmen total 24,1 Mia. CHF (2012: 23,7) Mehrwertsteuer 12,2 (11,8) Mineralölsteuer 5 (5) Tabaksteuer 2,3 (2,4) Schwerverkehrsabgabe 1,5 (1,5) Einfuhrzölle 1,1 (1) Grenzüberschreitende Kriminalität Verdacht auf Deliktsgut 644 (729) Verdacht auf Tatwerkzeug 419 (n.v.) Anzahl ausgeschriebene Personen (n.v.) Personen mit Einreiseverbot 3968 (3379) Personen zur Verhaftung ausgeschrieben 5510 (3849) Gefälschte Dokumente (Stk.) 1800 (1767) Missbräuchlich verwendete Dokumente (Stk.) 257 (213) Verbotene Waffen 2366 (1931) Betäubungsmittel Haschisch / Marihuana (in kg) 416 (140) Heroin (in kg) 40 (34) Kokain (in kg) 90 (124) Khat (in kg) 2894 (1382) Pillen verschiedener psychoaktiver Stoffe wie LSD, Ecstasy etc. (Stk.) 5309 (3659) Designerdrogen (in kg) 177 (3) GBL (in kg) 11 (64) Schengener Informationssystem Ausschreibungsgründe, aufgrund derer Personen angehalten wurden 4511 (3962) Ausgeschriebene Sachen 1460 (1050) Migration Fälle von rechtswidrigem Aufenthalt (inkl. Schengenbinnengrenze) (11 278) Rechtswidrige Aufenthalter im Schengenraum, die um Asyl ersuchen 5339 (n.v.) Rechtswidrige Einreisen an den Aussengrenzen 361 (349) Verdacht auf Schleppertätigkeit 211 (96) Anzahl Einreiseverweigerungen / Wegweisungen und Übergabe an ausländische Behörden 3041 (3296) Zigarettenschmuggel Im vergangenen Jahr ist der Schmuggel von Zigaretten um 38 % angestiegen der Zoll hat 2013 insgesamt 4939 Fälle festgestellt (2012: 3566). Sicherheitskontrollen im Schwerverkehr Der zivile Zoll hat 2013 über Mal (2012: über ) wegen Sicherheitsmängeln bei LKWs, wegen Fahruntüchtigkeit der Chauffeure oder weil die vorgeschriebene Ruhezeit nicht eingehalten worden ist, interveniert. Etliche der Fahrzeuge waren entweder zu schwer, zu lang oder zu breit. Ein Chauffeur, der angehalten worden ist, hatte 2,1 Alkohol im Blut. Artenschutz Im vergangenen Jahr beanstandete der Zoll Sendungen mit 491 Pflanzen (2012: 271) und rund 532 Tieren und tierischen Erzeugnissen (623) von Arten, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterstellt sind. Heilmittel 2013 meldete der Zoll Swissmedic 1096 (2012: 1070) verdächtige Heilmittelimporte. Noch mehr Jahresergebnisse finden Sie im Internet, in unserer Publikation «Fakten und Zahlen der EZV 2013»: Dokumentation Publikationen Fakten und Zahlen

13 Forum Z. Dossiers 13 Aussenhandel Comeback der Edelmetalle in der Schweizer Aussenhandelsstatistik Ende 2013 hat der Bundesrat entschieden, die Ein- und Ausfuhren von Gold und Silber in Barren sowie Münzen ab 2014 in der Aussenhandelsstatistik nach Ländern auszuweisen. Dies, nachdem während mehr als 30 Jahren lediglich das Gesamtvolumen der Ein- und Ausfuhren publiziert wurde. Jean-Claude Wagnon, Chef der Abteilung Aussenhandelsstatistik und Wirtschaftsfragen der OZD, über Hintergründe und Auswirkungen dieser Praxisänderung. Nach mehr als 30 Jahren hat der Zoll letzten Februar die Ein- und Ausfuhren von Gold (nicht-monetär) und Silber in Barren sowie Münzen in der Schweizerischen Aussenhandelsstatistik wieder nach Herkunfts- bzw. Destinationsländern publiziert. Dies, gestützt auf den Entscheid des Bundesrates vom 13. Dezember Die Entscheidungsgrundlagen dafür hatte eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des EDA, SIF, SECO und der EZV, erarbeitet. Seither sind die Importe und Exporte dieser Produkte vollständig in die Aussenhandelsstatistik integriert und nach Ländern aufgeschlüsselt ausgewiesen gleich wie alle andern Waren. Mit dieser Praxisänderung kommt die Schweiz geltenden internationalen Standards bei der Publikation aussenhandelsstatistischer Daten nach und trägt damit zur Transparenz im Handelsverkehr mit Edelmetallen bei. Die frühere Praxis geht auf einen Beschluss des Vorstehers des Finanzdepartements von 1981 zurück und war in erster Linie wettbewerbspolitisch begründet wurde der Entscheid durch den Bundesrat bestätigt. In Bezug auf die Veröffentlichung der historischen Daten ( ) wurde das EFD vom Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA und WBF bis Ende November 2014 Vorschläge zu erarbeiten. Mit dieser Praxisänderung kommt die Schweiz geltenden internationalen Standards bei der Publikation aussenhandelsstatistischer Daten nach und trägt damit zur Transparenz im Handelsverkehr mit Edelmetallen bei. Export: 1,7 Mrd.CHF) und Münzen (Import: 0,9 Mrd. CHF, Export: 0,4 Mrd. CHF) ist beachtlich. In Anbetracht der sich auf 186 Mrd. CHF belaufenden Schweizer Importe (ohne Gold) bzw. 212 Mrd. Fr. Exporte (ohne Gold) im Jahr 2013, stellt Gold die wichtigste ein- und ausgeführte Ware der Schweiz dar noch vor den Chemisch-Pharmazeutischen Produkten. Lagerverkehr Nach wie vor ausgeklammert bleibt in der Aussenhandelsstatistik der Lagerverkehr. Eine Statistik über die Ein- und Auslagerungen von Waren in bzw. aus den Zollfreilagern würde eine neue rechtliche Grundlage erfordern. Die Statistik über den Aussenhandel gilt aber dennoch als vollständig, da sie den internationalen Empfehlungen der UNO und den Regelungen der EU über die Definition des Aussenhandels entspricht. Bedeutung des Aussenhandels Die Ein- und Ausfuhr von nichtmonetärem Gold in Barren ist mit einem Importwert von 109 Mrd. CHF und einem Exportwert von 118 Mrd. CHF im Jahr 2013 sehr bedeutend für die Schweiz. Auch der Handel mit Silber in Barren (Import: 1,3 Mrd.,

14 14 Forum Z. Dossiers Freihandel Viele Chancen, aber auch mehr Aufwand Mit dem Abschluss neuer respektive der Revision bestehender Freihandelsabkommen (FHA) will der Bundesrat die Schweizer Wirtschaft in eine bessere Wettbewerbsposition bringen, den Zugang zu Absatzmärkten verbessern und so den für die Schweiz so wichtigen Aussenhandel fördern. Was dabei oft vergessen geht: Neben neuen Marktchancen bringt die Nutzung jedes Abkommens auch mehr Aufwand, sowohl für international tätige Unternehmen als auch für den Zoll. Im Gespräch mit Forum Z. sagt Meinrad Müller vom Dienst Freihandelsabkommen der OZD, warum das so ist. Meinrad Müller wp. Es gibt Firmen, vor allem KMU, welche die FHA der Schweiz gar nicht nutzen. Entweder, weil sie schlicht nicht wissen, wie das geht, oder weil ihnen der Aufwand dafür zu gross ist. Worin besteht der Aufwand für die Unternehmen konkret? Meinrad Müller: Für jedes zu exportierende Erzeugnis muss zuerst geklärt werden, ob mit dem Land, in das ausgeführt werden soll, überhaupt ein FHA in Kraft ist. Dann ist zu beurteilen, ob das Erzeugnis die Ursprungsregeln dieses FHA erfüllt. Die jeweils gültigen Ursprungsregeln sind in jedem FHA in Form einer Liste in einem Anhang zum Abkommen aufgeführt (sog. «Listenregeln»). Obwohl diese Abklärungen nach viel Aufwand klingen, kann sich die daraus resultierende Zollermässigung oder -befreiung im Bestimmungsland als entscheidend gegenüber Mitkonkurrenten aus der Schweiz oder anderen Ländern erweisen. Die EZV stellt auf ihrer Website nicht nur die Gesetzes- texte aller in Kraft stehenden FHA zur Verfügung, sondern auch viele Zusatzinformationen. Ausserdem können Unternehmen einen News-Dienst abonnieren. Selbstverständlich geben auch die für die Schweizer Ausführer zuständigen Zollkreisdirektionen Auskunft. Warum unterscheiden sich die Ursprungsregeln der einzelnen FHA überhaupt? Die Verhandlungspartner starten mit unterschiedlichen Zielen in eine Verhandlung über ein FHA. Diese basieren auf den Interessen und Wünschen der Wirtschaft. Ziel der Schweiz ist es jeweils, moderne Ursprungsregeln zu vereinbaren, die die aktuellen Produktionsmethoden reflektieren und somit den Handel bzw. die Ausfuhr von Schweizer Erzeugnissen als Ursprungswaren ermöglichen. Will ein Land seine eigene Industrie oder seinen Markt schützen, so sollten nicht strenge Listenregeln dafür «missbraucht» werden. Dafür gibt es die Möglichkeit, für bestimmte Erzeugnisse nur eine teilweise oder gar keine Zollermässigung (Konzession) vorzusehen. Der Aufbau einer doppelten «Mauer» mittels Verknüpfung von rigiden Listenregeln und der Nicht-Gewährung von Konzessionen sollte vermieden werden. Die Interessen der FHA-Partner sind nie deckungsgleich. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass die Listenregeln verschiedener Abkommen selten identisch sind. Hat das gleiche «Schweizer» Produkt im Handel mit verschiedenen FHA-Partnern nicht immer nach den gleichen Kriterien Schweizer Ursprung? Wie erwähnt, ist es leider nur selten möglich, in verschiedenen FHA identische Listenregeln zu erreichen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass sich Ausführer, die von den FHA profitieren wollen, mit der Materie «Ursprung» detailliert befassen, um sich der Chancen und Risiken bewusst zu werden.

15 Forum Z. Dossiers 15 Die EZV stellt auf ihrer Website nicht nur die Gesetzestexte aller in Kraft stehenden FHA zur Verfügung, sondern auch viele Zusatzinformationen. Worin besteht der Aufwand des Zolls bei FHA? Der Dienst Freihandelsabkommen (D FHA) der Oberzolldirektion ist bei der Aushandlung von FHA hauptsächlich für die Bereiche Ursprungsregeln (inkl. Listenregeln) und Handelserleichterung zuständig. Weiter ist der D FHA in den alle zwei Jahre stattfindenden Treffen der Unterausschüsse für Zollund Ursprungsangelegenheiten und der Gemischten Ausschüsse der FHA vertreten. Bei diesen Treffen werden aktuelle Themen der jeweiligen Abkommen besprochen, Lösungen für anstehende Probleme gesucht und Entscheide getroffen, die den Text oder die Anwendung des FHA betreffen. Je mehr FHA in Kraft sind, desto grösser der Aufwand für deren Unterhalt. Bei der Zollverwaltung setzen die Sektion «Ursprung und Textilien» der OZD sowie die Kreisdirektionen und Zollstellen die FHA um. Bei den Importen stehen aufgrund der FHA rund CHF 2,5 Mia. Zölle pro Jahr auf dem Spiel. Diese Zahl steigt mit jedem neuen Freihandelsabkommen. Dadurch erhöht sich das Risiko von Missbräuchen und damit auch der Kontrollaufwand, der in Amtshilfegesuchen um Überprüfung von verdächtigen Ursprungsnachweisen an die Freihandelspartner gipfelt. Ausfuhrseitig müssen einerseits Warenverkehrsbescheinigungen kontrolliert und beglaubigt werden. Andererseits gilt es, die Nutzung der Bewilligungen von Ermächtigten Ausführern (EA) zu überwachen und auf Gesuch der Freihandelspartner Schweizer Ursprungsnachweise zu überprüfen. Die Bedeutung der Freihandelsabkommen wächst, und die Anwendung ist unbestrittenermassen komplex. Deshalb versucht die EZV, den Informationsbedarf mit verschiedenen Massnahmen, z.b. Schulungen und Kursen für EA und mit einem E-Learning-Angebot, das auf der EZV-Website zugänglich ist, zu decken. Im FHA mit China ist vorgesehen, dass dem chinesischen Zoll die Seriennummern der Ursprungserklärungen übermittelt werden. Was bedeutet das für die Unternehmen und den Zoll, und wie soll das bewerkstelligt werden? In diesem FHA können nur EA Ursprungserklärungen auf Handelspapieren (z.b. auf der Rechnung) erstellen. Alle anderen Ausführer der Schweiz füllen die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 aus, welche vom Schweizer Zoll visiert wird. Die Ursprungserklärungen der EA müssen bislang einzigartig eine Seriennummer tragen. Neben der physischen Vorlage der Ursprungserklärung ist im FHA eine jährliche Übermittlung der Seriennummern aller von EA erstellten Ursprungserklärungen vorgesehen. Um dieses zusätzliche, sowohl für EA wie für den Zoll aufwändige Verfahren zu vereinfachen, ist es der EZV gelungen, mit der chinesischen Zollverwaltung die Eckpunkte für eine nunmehr elektronische Datenlieferung zu vereinbaren. Diese sehen vor, dass die EA diejenige Seite des Handelspapiers, auf der sich die Ursprungserklärung befindet, der chinesischen Zollverwaltung als pdf-datei via eine gesicherte Internetanwendung der EZV zur Verfügung stellen. Dadurch hat die chinesische Zollverwaltung die Sicherheit, dass eine Ursprungserklärung tatsächlich vom EA erstellt worden ist. Zudem ist davon auszugehen, dass die chinesische Zollverwaltung aufgrund dieses Verfahrens den Einfuhren von Sendungen von EA eine gewisse Bevorzugung zukommen lässt.

16 16 Forum Z. Dossiers Zollfahndung «Da steckt kriminelle Energie dahinter» Seit vergangenen Herbst leitet Jean-Claude Duvoisin die Zollfahndung (ZFA) Lausanne. Im Gespräch mit Forum Z. sagt er, welchen Schaden der gewerbsmässig organisierte Schmuggel für Gesellschaft, Wirtschaft und Staat anrichtet und wie er mit seinen Mitarbeitenden dagegen vorgeht. Er zeigt auf, mit welchen Fällen es die Lausanner Fahnderinnen und Fahnder zu tun haben und mit was für Herausforderungen sie bei den Ermittlungen konfrontiert sind. wp. Jean-Claude Duvoisin verfolgt mit seinen Mitarbeitenden der ZFA Lausanne klare Ziele: den gross angelegten Schmuggel und die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung bekämpfen, Konsumentinnen und Konsumenten vor schädlichen Waren schützen und dafür sorgen, dass der Staat zu seinen Einnahmen kommt. Der ausgebildete Zollexperte hat letzten Herbst den Chefposten in Lausanne übernommen. Der 39-Jährige arbeitet aber bereits seit 2001 als Zollfahnder (siehe Kasten). Er und seine Mitarbeitenden haben alle Hände voll zu tun: Jedes Jahr bearbeiten sie mehrere hundert Straffälle, führen umfangreiche Vorermittlungen und Strafuntersuchungen durch und leisten zudem Amts- und Rechtshilfe zu Gunsten nationaler und ausländischer Behörden. Am häufigsten gehen sie gegen gewerbsmässigen Lebensmittelschmuggel vor, bei dem es nicht selten um Mengen im Tonnenbereich geht und entsprechend hohe Abgaben auf dem Spiel stehen. Die Bilanz für das Jahr 2013 spricht Bände: über 60 Tonnen Schmuggelfleisch, wovon ein Drittel auf einen einzigen Fall entfällt; über 8 Mio. CHF an Abgaben (MWST und Zölle) nachgefordert. «Das ist Geld, das dem Staat fehlt», sagt der Zollfahnder. Dazu kommen Bussen. Aber auch Wirtschaft und Konsumenten zählen zu den Verlierern beim Schmuggel. Jean-Claude Duvoisin: «Betrüger verkaufen verbotene, gefälschte und für Konsumenten gesundheitsgefährdende Waren. Die Lebensmittel, die wir sicherstellen, sind zum Teil stark vergammelt. Bei Schmuggelwaren weiss man kaum, Symbolbild woher sie stammen und unter welchen Bedingungen sie produziert und transportiert worden sind. Nur eins ist klar: Solche Lebensmittel dürfen nie auf dem Teller der Konsumenten landen!» Aber auch für alle Unternehmen, die Steuern und Zölle ehrlich bezahlen, ist der Schmuggel eine Geissel, und er kann existenzbedrohend sein. Duvoisin erklärt: «Einheimische Anbieter, erst recht solche in Grenzgebieten, sind schon aufgrund der billigeren ausländischen Konkurrenz unter Druck. Und wenn dann noch ein Konkurrent im Inland mit Schmuggelwaren die Preise drückt, kann dies das Aus für einen Händler bedeuten.» So werden die Lausanner Zollfahnder manchmal auch Zeugen von Schicksalen. Denn es sind nicht immer Leute, die wegen noch höherem Profit schmuggeln, sondern auch solche, die es aus schierer Not tun, um ihr Geschäft und die Arbeitsplätze zu retten. In solchen Situationen ist es auch für die Zollfahnder nicht immer einfach, die Beschuldigten mit der vollen Härte des Gesetzes zu konfrontieren. «Da sitzen manchmal Menschen vor einem, die nicht mehr weiter wissen.» Schmuggel mit Luxusgütern Eine ganz andere Welt sind jene Fälle, bei denen es um Luxusgüter geht: Kunstobjekte, vor allem Gemälde oder Fahr-/Flugzeuge. Da werden falsche Rechnungen ausgestellt, um Mehrwertsteuern zu sparen. «Sie müssen

17 Forum Z. Dossiers 17 Wir fokussieren auf den gewerbsmässigen Schmuggel im grossen Stil, der nichts anderes als eine Form von Wirtschaftskriminalität ist. sich vorstellen, jemand kommt an den Zoll und präsentiert dem Zöllner eine Rechnung für ein mitgeführtes Bild über CHF. In Tat und Wahrheit hat das Bild aber einen Wert von 4 Mio. CHF. Solche Fälle haben wir immer wieder.» Hier ist es naturgemäss eine betuchte Klientel, die Abgaben hinterziehen will. Für viele sei dies quasi ein Sport. Wenn's klappe, umso besser wenn nicht, würden sie die Abgaben und fällige Busse locker begleichen, weiss Duvoisin. Weiter haben es die Fahnderinnen und Fahnder immer wieder mit Zigarettenschmuggel und Ursprungsfälschungen zu tun. Letzteres vor allem bei Kleidern. Hier geht s darum, Zollabgaben zu sparen, indem die Herkunft der Waren falsch deklariert wird. Die Betrüger geben an, die Ware komme aus einem Land, mit dem die Schweiz ein Freihandelsabkommen hat und deshalb weniger oder gar keinen Zoll bei der Wareneinfuhr erhebt. Immer häufiger stellen sie ausserdem Fälle fest, bei denen ausländische Handwerker, die in der Schweiz Aufträge ausführen und bei der Einreise zwar das Material deklarieren, nicht aber die Arbeit, die genauso mehrwertsteuerpflichtig ist. Schmuggel fördert Schattenwirtschaft «Wir fokussieren auf den gewerbsmässigen Schmuggel im grossen Stil, der nichts anderes als eine Form von Wirtschaftskriminalität ist», sagt Jean-Claude Duvoision. Dabei können sich die Untersuchungen in einzelnen Fällen über Monate oder gar Jahre erstrecken. Er und seine Mitarbeitenden stellen fest, dass hinter grossen Schmuggelfällen oftmals auch Clans, Banden mit bestens organisierten Strukturen, stehen. «Das hat nichts mehr mit Gelegenheitschmuggel zu tun. Da steckt kriminelle Energie dahinter, es geht um Schattenwirtschaft, bei der die Drahtzieher minutiös planen und hochgradig organisiert handeln. Nichts wird dem Zufall überlassen. Das gilt auch für die Beseitigung von Beweismitteln.» Schwierige Beweisführung Die Schwierigkeit, so Duvoisin, bestehe heute immer öfter darin, ans Geld zu kommen, das hinterzogen wurde, weil die Finanzströme international und verschlungen seien. Da würden Konstrukte mit Scheinfirmen aufgebaut, um Spuren zu verwischen. Das mache die Ermittlungen aufwändig und komplex. Die Beweisführung sei heute viel schwieriger als noch vor zehn Jahren. Täter würden schnell lernen und ihre modi operandi ändern. Erschwerend komme die Menge an Daten hinzu, die durch die modernen Kommunikationsmittel explosionsartig zugenommen habe und kaum noch überschaubar sei. Die Anforderungen an Zollfanderinnen und -fahnder seien in den letzten Jahren stark gestiegen. «Sie müssen nicht nur zoll- und ermittlungstechnisch auf der Höhe sein, sondern sich auch im Recht und in der Funktionsweise der globalen Wirtschaft sowie mit Buchhaltung und IT auskennen. Genauso wichtig sind ausserdem Menschenkenntnisse.» Neue Perspektiven «Um mit der Gegenseite mitzuhalten oder besser, ihr einen Schritt voraus zu sein, müssen wir unsere Mittel modernisieren und Methoden anpassen», sagt der Chef der Lausanner Zollfahndung. Aber nicht nur das: Ohne die enge Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Partnerbehörden würden die Zollfahnder auf verlorenem Posten stehen. Dabei gehen sie neue Wege. So arbeiten sie neuerdings mit dem Forensischen Institut der Universität Lausanne zusammen. «Das eröffnet uns interessante Perspektiven und Möglichkeiten bei unserer Arbeit. Wir haben so Zugang zu den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden, beispielsweise in der Analyse von grossen Datenmengen in einer Strafuntersuchung. Wir können unsere Ziele nur erreichen, wenn wir interdisziplinär denken und handeln.» Damit schaffen die Lausanner Zollfahnder genau jene Voraussetzungen, um auch in Zukunft erfolgreich gegen den organisierten Schmuggel und Abgabenbetrug vorzugehen und so den Wirtschaftsstandort zu schützen. Zur Person Der ausgebildete Zollexperte Jean-Claude Duvoisin (39) ist 1992 zum Zoll gestossen und arbeitete zunächst bei verschiedenen Zollstellen auf dem Platz Genf. Danach war er an der Zollschule in Liestal als Instruktor tätig, bevor er 2001 anfing, als Zollfahnder zu arbeiten. Seit dem 1. Oktober 2013 leitet er die Zollfahndung Lausanne mit insgesamt 32 Mitarbeitenden. Als Zollfahnder hat er sich unter anderem an der Hochschule Neuenburg in «Financial Investigation» und «Magistrature pénale» weitergebildet.

18 18 Forum Z. Dossiers Artenschutz «Gonzo», «Winner» und «Unique» drei Spürhunde im Einsatz für geschützte Tiere Der Schweizer Zoll und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) setzen beim Artenschutz neu auch auf Spürhunde: Seit Anfang Jahr sind «Gonzo», «Winner» und «Unique» in den Flughäfen Genf und Zürich im Einsatz. Ihr Auftrag: In Frachtsendungen oder im Gepäck von Reisenden nach Tieren oder Produkten von Tieren suchen, die vom Aussterben bedroht sind und deshalb dem Washingtoner Artschutzabkommen unterstehen. Reinhard Greutmann mit Diensthund Owi lb. Jedes Jahr meldet der Zoll dem BLV über 1000 Fälle mit Tieren und Pflanzen oder entsprechenden Produkten, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterstellt sind: Schnitzereien aus Elfenbein, Taschen aus Reptilien- Leder, Shahtoosh-Schals aus dem Fell der Tibet-Antilope, Salontische aus Elefantenfüssen, Aschenbecher aus Affenschädeln, Bushmeat, mit Kobra-Köpfen versetzte Schnapsflaschen das Arsenal der Waren, die bei Zollkontrollen hängen bleiben, gleicht nicht selten einem Gruselkabinett. Um den Handel mit solchen Tieren und Tierprodukten noch besser zu bekämpfen, haben BLV und Zoll 2013 gemeinsam ein Pilotprojekt gestartet, bei dem drei Diensthunde zu Artenschutz- Spürhunden ausgebildet worden sind. Dabei handelt es sich um einen Belgischen und zwei Deutsche Schäferhunde, wie Reinhard Greutmann, Chef der Diensthunde-Ausbildung beim GWK erklärt. «Einer der Hunde hat eine abgeschlossene Kombiausbildung als Schutz- und Betäubungsmittel- Spürhund. Der andere ist ein Junghund, der seine Karriere beim GWK als Artenschutz-Spürhund gestartet hat. Zusätzlich hat er im Frühjahr 2014 eine Ausbildung als Betäubungsmittelspürhund gestartet.» Ausserdem wurde eine Mitarbeiterin des BLV mit ihrem Hund ausgebildet. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem BLV liessen

19 Forum Z. Dossiers 19 sich in der Ausbildung Synergien nutzen: Spezialisten des BLV vermittelten den GWK-Hundeführern das nötige Artenschutz-Know-How, und umgekehrt gaben GWK-Hundeführer ihre Erfahrung in der Ausbildung von Spürhunden weiter. Hundenase: «unendlich trainierbar» In einem ersten Ausbildungsblock wurden die Hunde letzten Herbst auf Der Hund sucht immer nach seinem Spielzeug, mit dem er den Geruch verbindet, und nicht nach den einzelnen Substanzen. sucht immer nach seinem Spielzeug, mit dem er den Geruch verbindet, und nicht nach den einzelnen Substanzen. Ein Hund reagiert immer gleich, egal, was seine feine Nase aufspürt. Es liegt an den Mitarbeitenden herauszufinden, um welche Substanz, welches Produkt es sich handelt. Training mit lebenden Tieren Anschliessend an die Grundausbildung folgte ein Training mit lebenden Tieren, 20 verschiedene Materialien trainiert: Wildtierfelle, Elfenbein, Tierknochen, Kaviar, Korallen, Vogeleier, Papageienfedern, Reptilien etc. «Die Hundenase ist praktisch unendlich trainierbar. Deshalb können wir Betäubungsmittel-Suchhunde zusätzlich auf Artenschutz-Waren schulen», sagt GWK-Hunde-Experte Greutmann. Eine Einschränkung gäbe es allerdings bei den Sprengstoff-Spürhunden, die in keinem anderen Bereich eingesetzt würden. Wie aber wird die Hundenase geschult? Greutmann: «Der Hund verbindet mit seinem Spielzeug den Geruch der jeweiligen Artenschutz- Produkte Felle, Knochen, Federn usw. Beim Spielzeug handelt es sich um ein geruchloses, gerolltes Frottiertuch: der sogenannte Muff.» Während sich der Hund mit dem Muff beschäftigt, hält der Hundeführer dem Hund einen Kaffeefilter auf die Nase. Darin befindet sich eine Probe des gesuchten Materials. So wird die Hundenase auf den Geruch trainiert. Im Einsatz sucht der Hund dann sein Spielzeug und nicht die konkret von den Grenzwächtern gesuchten Gegenstände. Die Ausbildung zum Artenschutz-Spürhund ist identisch aufgebaut mit anderen Spürhunde-Lehrgängen: Der Hund das zusammen mit Spezialisten der Zoos von Zürich und Basel durchgeführt wurde. Im selben Zeitraum erfolgte die Ausbildung an den Flughäfen Zürich, Basel und Genf. Seit Anfang Jahr sind «Gonzo», «Winner» und «Unique», die Artenschutz- Spürhunde von Zoll und BLV, nun im Einsatz. Der Pilotversuch mit ihnen wird zeigen, ob sie dann permanent auf die Suche nach geschützten Tieren oder Produkten daraus gehen.

20 20 Forum Z. Dossiers Zollfahndung Einnahmen sichern und für fairen Wettbewerb sorgen Wenn es darum geht, gewerbsmässigen Schmuggel respektive Abgabenhinterziehung in grossem Umfang zu verfolgen, kommt die Zollfahndung (ZFA) zum Einsatz. Die rund 140 Mitarbeitenden der ZFA sichern mit ihrer Arbeit dem Staat wichtige Einnahmen und versuchen zu verhindern, dass es auf dem Markt zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Schliesslich sorgen sie dafür, dass Konsumentinnen und Konsumenten möglichst vor schädlicher Schmuggelware verschont bleiben. Im folgenden Artikel beschreibt Oliver Brand, Chef der Abteilung Strafsachen in der OZD, wie die ZFA arbeitet und welche Kompetenzen sie hat. Oliver Brand; Chef Abteilung Strafsachen, OZD Die Zollfahndung kümmert sich um Betrugsfälle, bei denen es um hohe Abgabebeträge für den Staat geht. Die Liste mit den Gesetzesverstössen, die der Zoll zu verfolgen hat, ist lang: so etwa die Hinterziehung von indirekten Steuern und Abgaben (Zoll, Einfuhrsteuer, Mineralölsteuer, Tabak- und Biersteuer, Schwerverkehrs-, Lenkungsabgaben etc.), Bannbruch (Verstösse gegen Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote respektive -beschränkungen) oder Widerhandlungen gegen die Tierseuchen-, Tierschutz- und Artenschutzgesetzgebung. Bei all diesen Delikten handelt es sich um Übertretungen und Vergehen, die in der Regel mit Bussen oder Geldstrafen sanktioniert werden. Gleichzeitig erhebt der Zoll auch die hinterzogenen Abgaben. Wenn es darum geht, schwerwiegende Widerhandlungen (hohe Abgabebeträge, Abgabebetrug, Gewerbsmässigkeit etc.) aufzudecken und zu verfolgen, kommt die dafür spezialisierte Zollfahndung zum Einsatz. Sie besteht aus den vier Sektionen Zollfahndung der Kreisdirektionen Basel, Schaffhausen, Genf und Lugano sowie der Abteilung Strafsachen der Oberzolldirektion mit insgesamt etwa 140 Mitarbeitenden, Zollfahnderinnen und -fahnder sind ausgebildete Zollfachleute oder Grenzwächter/innen mit einer zusätzlichen, zweijährigen Spezialausbildung. gehört somit dem zivilen Teil der Zollverwaltung an. Neben der Strafverfolgung ist die ZFA auch zuständig für die Ausführung von internationalen Amtsund Rechtshilfeersuchen, insbesondere bei indirekten Steuern. Die Zollfahnderinnen und -fahnder sind ausgebildete Zollfachleute oder Grenzwächter/innen mit einer zusätzlichen, zweijährigen Spezialausbildung in Strafverfolgung, Kriminalistik und weiteren fachbezogenen Gebieten. Seit Herbst 2013 ist diese Ausbildung zertifiziert mit dem Eidgenössischen Diplom «Höhere Fachprüfung Zollfahndung». Kriminalpolizeiliche Methoden Die ZFA ermittelt nach kriminalpolizeilichen Methoden und wendet gestützt auf das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht und das Zollgesetz Zwangsmassnahmen (z. B. Hausdurchsuchungen) an. Die ZFA verfügt für besondere Untersuchungen über eigene Spezialisten wie etwa IT- Forensiker oder arbeitet mit Spezialisten des Grenzwachtkorps, von Fedpol oder anderen Bundesstellen (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Swissmedic, Anti Doping Schweiz) sowie kantonalen Polizeikorps und Behörden zusammen. Die Zollfahndung ist aber nicht nur national, sondern auch international vernetzt. Mit den Partnerbehörden der umliegenden Länder (z.b. dem deutschen Zollkriminalamt in Köln) findet gestützt auf völkerrechtliche Verträge eine enge Zusammenarbeit in operativen und strategischen Belangen statt. Im Auftrag von Fedpol vertritt die Zollfahndung zudem bei Europol die Schweiz in verschiedenen Kriminalitätsbereichen (Mehrwertsteuer- Karussellbetrug, Zigarettenschmuggel, Medikamentenfälschung).

21 Forum Z. Dossiers 21 Beispiel für Karussellbetrug Waren für ohne MWST (Ausfuhr) MWST 2. Unternehmen B in England MWST wird bei Unternehmen C einkassiert, jedoch nicht dem Staat abeliefert. Unternehmen B wird innert 6 12 Monaten aufgelöst (Missing Trader) 1. Unternehmen A in der Schweiz Unternehmen C verrechnet MWST mit der Steuerverwaltung für Ausfuhr in ein Land ausserhalb der EU 3. Unternehmen C in England Weitreichende Kompetenzen Bei den Strafverfahren der ZFA geht es einerseits um Verfolgung und Bestrafung der Täter, anderseits aber auch um den Nachbezug von hinterzogenen Abgaben. Dabei kann sie, wie bereits erwähnt, Zwangsmassnahmen anwenden. So können Personen vorgeladen, polizeilich vorgeführt und Einvernahmen durchgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen und mit einem schriftlichen Befehl des zuständigen Zollkreisdirektors können auch Räumlichkeiten, Personen und Aufzeichnungen durchsucht werden. Zur Sicherung von Beweismitteln oder im Hinblick auf eine Einziehung werden Gegenstände und Vermögenswerte beschlagnahmt. Die ZFA ist ausserdem befugt, eine verdächtige Person vorläufig festzunehmen und deren Verhaftung beim kantonalen Zwangsmassnahmengericht zu beantragen. Bussen und Geldstrafen Nach abgeschlossener Strafuntersuchung erfolgt die strafrechtliche Beurteilung der dem Beschuldigten vorgeworfenen Widerhandlungen. Zuständig ist dafür ebenfalls die ZFA, wobei die grösseren Fälle, bei denen auch gravierende Sanktionen ausgesprochen werden, von der Abteilung Strafsachen der Oberzolldirektion beurteilt werden. Die von der Zollverwaltung ausgesprochenen Bussen und Geldstrafen sind im Vergleich zu Fällen in andern Rechtsbereichen (zum Beispiel Strassenverkehr) recht hoch. Bei der Bemessung der Busse ist neben dem Verschulden und der persönlichen Situation des Beschuldigten nämlich die Höhe der hinterzogenen Abgaben ein wichtiges, gesetzlich vorgesehenes Kriterium. Ist der Beschuldigte mit dem Schuldspruch oder der ihm auferlegten Sanktion nicht einverstanden, so kann er die Beurteilung durch ein kantonales Strafgericht verlangen. Dieses Gericht ist auch zuständig, wenn die ZFA eine Freiheitsstrafe für angemessen erachtet. Dank diesen und weiteren Kompetenzen kann die ZFA wirksam gegen Abgabenbetrug und andere Formen der Wirtschaftskriminalität vorgehen.

22 22 Forum Z. Dossiers Ursprung Listenregeln das Herzstück im Ursprung Schweizer Unternehmen profitieren direkt von Freihandelsabkommen mit über 50 Ländern. Die Abkommen öffnen Tür und Tor zu internationalen Märkten. So können hiesige Unternehmen Waren zollfrei oder -reduziert in die Bestimmungsländer exportieren. Wie müssen Schweizer Unternehmen vorgehen, um diese Vorteile nutzen zu können? Was müssen sie beachten? Für Forum Z. schreiben Matthias Gfeller und Stefan Meinigg von der Sektion Ursprung und Textilien des Schweizer Zolls, was es mit den Listenregeln auf sich hat. Freihandelsabkommen verschaffen Unternehmen einzelner Staaten einen möglichst hindernisfreien Zugang zu den Märkten der Freihandelspartner. Zölle und Handelshemmnisse sollen abgebaut werden. Die Freihandelspartner begünstigen sich nur gegenseitig und nicht etwa andere Staaten, deshalb beschränken sich die Freihandelsabkommen auf Ursprungswaren und beinhalten die entsprechenden Ursprungsregeln. Nur wenn sie erfüllt sind, können Zollbefreiungen oder Teilreduktionen gewährt werden. Man spricht dabei von Zollpräferenzen, daher der Ausdruck «präferenzieller Ursprung». Wollen Schweizer Firmen für ihre Schweizer Waren von Zollpräferenzen im Bestimmungsland profitieren, müssen sie belegen können, dass der Ursprung der Waren in der Schweiz ist. Als Waren Schweizer Ursprungs gelten Waren, die entweder vollständig in der Entgegen der verbreiteten Annahme sind klassische «Schweizer Erzeugnisse» wie Uhren oder Schokolade keine Urprodukte, denn die Schweiz kann nicht alle Rohstoffe dafür zur Verfügung stellen. Schweiz gewonnen bzw. hergestellt (man spricht auch von «Urprodukten») oder einer ausreichenden Be- oder Verarbeitung unterzogen worden sind. Ein Beispiel für eine vollständig in der Schweiz gewonnene Ware sind in der Schweiz abgebaute Steine 100 % Schweizer Ursprung also. In einem rohstoffarmen Land wie der Schweiz gibt es wenig Urprodukte. Entgegen der verbreiteten Annahme sind klassische «Schweizer Erzeugnisse» wie Uhren oder Schokolade keine Urprodukte, denn die Schweiz kann nicht alle Rohstoffe dafür zur Verfügung stellen. Sehr viel häufiger wird der Ursprung durch Be- oder Verarbeitung erreicht. Die Regeln, welche das Mindestmass festlegen, sind in den Freihandelsabkommen in einer Liste festgehalten. Man spricht darum meist vereinfachend von den «Listenregeln». Export von in der Schweiz hergestellten Wasserkochern nach Deutschland Nachfolgendes Beispiel zeigt exemplarisch auf, wie mit den Listenregeln umzugehen ist: Bei der Firma W. Kocher AG in Unterwasser (SG) ist eine Grossbestellung eines renommierten deutschen Grossverteilers über das Paradeprodukt der Firma ein Wasserkocher eingegangen. Der Abnehmer macht seine Bestellung aber davon abhängig, dass er die Wasserkocher zollfrei in die EU importieren kann. Der Schweizer Hersteller muss, will er den Auftrag erhalten, für den Export nach Deutschland einen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen können. Die Apparate werden im Betrieb in Unterwasser zusammengebaut. Aber sind die Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllt, damit ein Ursprungsnachweis ausgestellt werden kann? Hier ist klar: Es handelt sich nicht um ein Urprodukt. Der Wasserkocher wird aus ausländischen Teilen hergestellt. Es gilt somit abzuklären, welches Mindestmass an Be- oder Verarbeitung in den Listenregeln im Freihandelsabkommen Schweiz-EU für diese Ware festgelegt ist. Die Liste ist nach HS-Nummern aufgebaut. Das Gerät ist in der Nummer 8516 erfasst. Die Firma hat dafür letztes Jahr, als sich der Exporterfolg des Wasserkochers abzuzeichnen begann, eine verbindliche Zolltarifauskunft bei der Eidg. Zollverwaltung eingeholt. Für Waren dieser Nummer sieht die Liste keine eigene Regel vor, es sind deshalb die Regeln des Kapitels (85) anzuwenden: Die Regeln in den beiden Spalten sind Alternativ-Kriterien. Es genügt, die Regel einer Spalte zu erfüllen. In Spalte 3 sind zwei Kriterien aufgeführt, die beide erfüllt sein müssen («und»). Beim ersten Kriterium spricht man vom sogenannten Positionssprung. Alle verwendeten Vormaterialien müssen Vormaterial HS-Nr. Ursprung Wert in CHF Sockel 8536 China 1.40 Kabel mit Stecker 8544 Taiwan -.60 elektr. Heizwiderstand 8516 EU 1.00 Schalter 8536 Thailand -.40 Diverse Kleinteile unbekannt unbekannt -.80 (Schrauben, Muttern, ) Kanne aus Edelstahl 8516 EU 1.20 Arbeit, Gewinn, etc Wasserkocher komplett 8516 Ab-Werk-Preis: 9.90

23 Forum Z. Dossiers 23 Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen (3) oder (4) Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie die hergestellte Ware und bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet in einer anderen 4-stelligen Nummer eingereiht sein als der fertige Wasserkocher der Nummer Listenregeln müssen jedoch nur für Vormaterialien erfüllt sein, die aus Drittstaaten stammen. Das heisst aus Staaten ausserhalb des Freihandelsabkommens Schweiz-EU bzw. der Euro- Med Freihandelszone, mit denen die Kumulation möglich ist. Der Positionssprung ist deshalb erfüllt. Beim zweiten Kriterium in Spalte 3 handelt es sich um ein Wertkriterium. Bei der Überprüfung wird deutlich, dass auch hier nur die Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zählen. Der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft beträgt Fr bzw. 32,32 % des Ab- Werk-Preises der hergestellten Ware und überschreitet somit die tolerierten 40 % nicht. Auch dieses Kriterium ist damit erfüllt. Eine Überprüfung, ob die Herstellen, bei dem der Wert der verwendeten Vormaterialien 30 % des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet Regel in Spalte 4 erfüllt ist, erübrigt sich somit. Entsprechende Belege sind Bedingung Woher soll man aber wissen, dass die Heizwiderstände und die Kannen wirklich «Made in the EC» sind? Bedingung ist, dass entsprechende Belege vorliegen. Bei direkt aus der EU importierten Vormaterialien sind dies die Einfuhrbelege, welche nachweisen, dass die Waren bereits mit Ursprungsnachweis importiert wurden. Bei in der Schweiz bezogenen Vormaterialien sind es Lieferantenerklärungen der Schweizer Zulieferfirmen. Was wäre nun aber, wenn bei den Kleinteilen unbekannter HS-Nummer und unbekannten Ursprungs allenfalls auch Teile drittländischen Ursprungs dabei wären, die in der Nummer 8516 eingereiht sind? Der Positionssprung wäre dann nämlich nicht erfüllt. Für solche Fälle sieht das Abkommen eine Toleranz von 10 % des Ab-Werk-Preises vor. Da der Totalwert der Kleinteile 10 % des Ab-Werk-Preises nicht übersteigt, wäre eine detaillierte Prüfung hier nicht notwendig. Man spricht von der «Allgemeinen Werttoleranz». Wichtig zu wissen ist, dass diese bei Wertkriterien und generell bei Textilien der Kapitel nicht anwendbar ist. Listenregeln Die Listenregeln sind das Herzstück der Ursprungsvorschriften in einem Freihandelsabkommen. Sie regeln im Einzelnen, wie weit die Be- oder Verarbeitung einer Ware gehen muss, damit sie Ursprung erlangt und präferenziell verzollt werden kann. Weil die unterschiedlichen Freihandelspartner unterschiedliche Interessen haben, kommt es auch zu unterschiedlichen Verhandlungsresultaten bei den Listenregeln. Die Listenregeln in den einzelnen Abkommen können deshalb variieren (Ausnahme: Pan-Euro-Med-Abkommen, diese weisen harmonisierte Listenregeln auf). Die Listenregeln finden sich unter: (von der Tarifnummer kann direkt auf die entsprechende Listenregel des vorgewählten Landes navigiert werden) oder im Dokument D30 ( > Direkt zu Freihandelsabkommen, Ursprung). Voraussetzungen für Zollpräferenzen Die Bestimmungen der einzelnen Freihandelsabkommen sind unterschiedlich. Gewisse Grundvoraussetzungen müssen jedoch in allen Abkommen erfüllt sein, damit eine Zollpräferenz in Anspruch genommen werden kann: Die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein. Waren des sogenannten Industriesektors (Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs bzw. des Harmonisierten Systems mit wenigen in diesen Kapiteln erfassten Ausnahmen von Agrargütern). Basisagrarprodukte und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (der Kapitel 1 24) nur teilweise und nicht in allen Abkommen die gleichen Erzeugnisse. Die Ware muss ein Ursprungserzeugnis eines Vertragspartnerstaates im Sinne des jeweiligen Abkommens darstellen. Als solche gelten einerseits Urprodukte und andererseits Waren, die ausreichend be- oder verarbeitet wurden. Der Ursprung ist durch einen Ursprungsnachweis zu belegen. Je nach Abkommen Warenverkehrsbescheinigung oder Ursprungserklärung (Erklärung auf der Rechnung). Die Direktbeförderungsbestimmungen sind einzuhalten. Die Ware muss grundsätzlich direkt ins Partnerland gelangen.

24 24 Forum Z. Dossiers Forum Z.-Gast: Kunio Mikuriya, Generalsekretär der Weltzollorganisation (WZO) Die WZO und die Zukunft der Handelserleichterungen Als Generalsekretär der Weltzollorganisation (WZO) ist es mir eine Ehre, für Forum Z. einen Gast-Beitrag zu schreiben. Dies besonders, weil der Schweizer Zoll als WZO-Mitglied hohes Ansehen geniesst und auch, weil die WZO dieses Jahr unter das Motto «Kommunikation» gestellt hat. Der Schweizer Zoll ist in vielen Bereichen führend, was die grenzüberschreitende Vernetzung betrifft. So etwa bei den Handelserleichterungen, bei Umweltabgaben, beim Artenschutz oder beim sogenannten «Capacity Building» durch Know-how-Transfer und fachliche Beratung vor Ort. Ich freue mich, die Partnerschaft zwischen WZO und EZV, die beispielhaft ist und der Weltzollgemeinschaft einen grossen Mehrwert bringt, weiterzuführen. Meilenstein «Bali-Paket» «Wir leben in spannenden Zeiten» das trifft auch auf die WZO und ihre 179 Mitglieder mehr denn je zu. Im Dezember 2013 verabschiedete die 9. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) das «Bali-Paket» als erstes multilaterales Abkommen seit der Gründung der WTO 1995 ein Meilenstein. Das «Bali-Paket» umfasst auch den Ministerialbeschluss zum Abkommen über Handelserleichterungen (Agreement on Trade Facilitation, ATF). Dessen Hauptziel ist es, Wachstum und Entwicklung der Wirtschaft durch internationalen Handel zu fördern. Dies, indem die Zollabwicklung vereinfacht wird und die Wartezeiten an der Grenze minimiert werden. Mit dem Abkommen müssen die Verfahren reformiert, vereinfacht und modernisiert werden. Es gilt, Transparenz und Planbarkeit für den grenzüberschreitenden Handel zu verbessern. Die Arbeit des Zolls ist ein Kernbereich der Handelserleichterungen. Der Zoll ist nicht nur ein «Gatekeeper» und seine Aufgaben gehen weit über die Bekämpfung des Schmuggels und die Erhebung von Abgaben für den Staat hinaus. Er ist auch ein wichtiger Dienstleister für die Gesellschaft und trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum globalen Wohlstand bei. Damit diese Aufgabe optimal erfüllt werden kann, muss der Zoll unterstützt und gestärkt werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die nationalen Zollbehörden zum Erfolg des Abkommens beitragen können. Weniger Kosten, mehr Wohlstand Das Potenzial des Abkommens ist gross. Laut Prognosen tragen die Massnahmen dank geringerem Verwaltungsaufwand und sinkenden Kosten zu mehr Wohlstand bei. Sie sollen den Entwicklungsländern zu Einsparungen von jährlich rund 325 Milliarden Dollar und einer schnelleren Integration in die globalen Wertketten verhelfen. Laut OECD werden auch die Industrieländer profitieren, indem ihre Kosten um 10 Prozent sinken und der Handelsverkehr für Unternehmen erleichtert wird. Der potenzielle Zusatznutzen der Handelserleichterungen ist erheblich, besonders für Länder, die diese Grundsätze neu anwenden. Die WZO ist bei diesem Abkommen auf Kurs und an vorderster Front dabei. Ich bin überzeugt, dass dieser bedeutende Schritt im internationalen Handel den WZO-Mitgliedern viel bringen wird. Die Eckwerte der WZO- Strategie zum Abkommen wurden in der Resolution von Dublin im WZO- Strategieausschuss im Dezember 2013 festgehalten. Das Abkommen wird, wenn wir alle zusammenarbeiten, den Zoll modernisieren sowie dem internationalen Handel und dem Wachstum und der Entwicklung der Wirtschaft Schub verleihen. Kurz nach dem Abschluss des Abkommens habe ich bei einem persönlichen Treffen mit WTO-Generaldirektor Robert Azevêdo und dem Vorsitzenden des vorbereitenden Ausschusses, Esteban Conejos, die zentrale Bedeutung des Zolls in Bezug auf das Abkommen Es gilt, Transparenz und Planbarkeit für den grenzüberschreitenden Handel zu verbessern. erörtert. Ausserdem habe ich zahlreiche Geldgeber getroffen, damit die Zollverwaltungen auch die nötigen Mittel für dessen Umsetzung erhalten. An den jährlichen WZO-Regionaldirektoren-Treffen werde ich zudem mit allen Generaldirektoren sprechen können. Zoll: Hauptakteur im internationalen Handel Die Kommunikationsstrategie der WZO zum Abkommen basiert auf drei Kernbotschaften: Führung, Fachwissen und «Capacity-Building». Erstens ist die WZO die führende zwischenstaatliche Organisation, was Zollangelegenheiten und Handelserleichterungen anbelangt. Zudem ist der Zoll ein Hauptakteur im internationalen Handelsverkehr und bei der Umsetzung des Abkommens. Zweitens verfügt die WZO über eine einmalige Palette an Instrumenten und Hilfsmitteln, um die Umsetzung des Abkommens zu unterstützen. Und drittens verfügt die WZO über ein professionelles «Capacity-Building»- Programm mit erfahrenen Zollexpertinnen und -experten, die massgeschneidert Support bei der Umsetzung des Abkommens bieten. Der Abkommensprozess hat gerade erst begonnen. Ein professioneller, stolzer Dienstleister wie der Schweizer Zoll, der dem modernen Handelsumfeld gerecht wird, ist ein Trumpf für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft. Und er wird das Abkommen zum Erfolg führen. WZO-Generalsekretär Kunio Mikuriya

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26 26 Forum Z. Dossiers Norman Gobbi, Tessiner Staatsrat und Vorsteher des Departements Institutionen Wenn ich an den Zoll denke Unser Kanton ist aufgrund seiner strategischen Lage eine Art Insel: Im Süden umgibt uns eine fast 200 km lange Grenze und im Norden sind wir durch das Gotthard-Massiv vom Rest der Schweiz abgeschnitten. Der mitten in der Alpenkette gelegene Kanton Tessin mit seinen wilden Tälern verdankt seinen Aufschwung dem Bau von Durchgangsstrassen. Sie haben die Beziehungen, den Handel und den Austausch der Dörfer dies- und jenseits der Grenze erleichtert. Der Zoll und seine Zollstellen bilden dabei das «Einfallstor» in die Schweiz. Auch auf Nebenwegen wie dem San Giacomo-Pass ins Bedretto-Tal war die Präsenz des Grenzwachtkorps deshalb trotz des geringen Reiseverkehrs nötig, um die Grenze zu überwachen und die Zölle zu erheben. Auf unserem Kantonsgebiet gibt es viele solche Grenzübergänge, die später aufgegeben wurden; sie sind bedeutungsvolle Zeitzeugen der schwierigen Epoche, als die Menschen Lebensmittel (vor allem Reis und Kaffee), die in diesen Breitengraden damals nicht erhältlich waren, über die Grenze schmuggelten, um am Monatsende besser über die Runden zu kommen. Es gibt heute Stimmen, die einer Welt ohne Grenzen das Wort reden (reine Utopie!), und solche, die behaupten, dank den neuen Technologien seien wir mit dem ganzen Planeten verbunden und wüssten in Echtzeit, was auf der Welt geschieht. Verbunden zu sein bedeutet jedoch nicht, dass die Grenzen abgeschafft werden müssen, ganz im Gegenteil. Grenzen sind essenziell für jedes Volk, weil sie seine territoriale Integrität gewährleisten. Die Grenze markiert also einen Raum, den es zu verteidigen gilt; sie ist weniger als Rückzugslinie aufzufassen, denn als Möglichkeit einer Öffnung, wobei man natürlich sichergehen will, dass der Gast weder ein Eindringling, noch ein Bösewicht und auch kein Krimineller ist. Als Vorsteher des Departements Institutionen darf ich behaupten, dass die Sicherung des «Südportals» zur Eidgenossenschaft für die Sicherheit des ganzen Landes unerlässlich ist. Bedingt durch illegalen Handel, Kriminaltourismus und bedeutende Migrationsströme sind die Tessiner Zöllner und Grenzwächter stark gefordert. Die Zusammenarbeit von Kantonspolizei, Grenzwachtkorps (GWK) und Gemeindepolizei ist unerlässlich und besonders intensiv. Das kombinierte mobile Sicherheitsdispositiv mit der Bezeichnung DISCOMO ermöglicht bei vorübergehenden Notlagen und in einem klar umrissenen Gebiet ein koordiniertes und gezieltes Vorgehen, während die geplante kantonale Alarmzentrale (CECAL) einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer stärkeren Zusammenarbeit von Kantonspolizei und GWK darstellt. Wir haben gelernt, dass es für globale Herausforderungen Gesamtlösungen braucht. Das Zentrum für die Zusammenarbeit von Zoll und Polizei (CCPD) in Chiasso ist dafür ein Beispiel. Ebenso der jüngst erfolgte Abschluss eines Abkommens zwischen der Schweiz und Italien, das ein gemeinsames Vorgehen gemischte Patrouillen und Verfolgung von Straftätern beidseits der Grenzen ermöglichen wird. Der Weg zur Gewährleistung der Sicherheit am «Südportal» der Schweiz ist vorgezeichnet und er ist ohne grenz- und korpsüberschreitende Zusammenarbeit undenkbar.

27 Forum Z. Dossiers 27 Aussenhandel Steigende Importmenge sinkende Zollerträge In den vergangenen 14 Jahren bewegten sich die Zollerträge jährlich zwischen 1,1 und 1,2 Mrd. CHF. Allerdings verringerten sich diese seit der Jahrtausendwende tendenziell um 3,5 %, während das Volumen der Importe 1 um einen Fünftel stieg. Die Zollbelastung pro 100 kg eingeführter Ware bildete sich aufgrund der sinkenden Zollerträge bei steigender Importmenge zurück: Im Jahr 2000 wurde je 100 kg durchschnittlich 2,65 CHF Zoll erhoben, 2013 waren es 2,15 CHF. Der Rückgang der durchschnittlichen Zollbelastung ist beeinflusst durch die steigende Anzahl Freihandelsabkommen der Schweiz; seit dem Jahr 2000 sind 19 neue Abkommen in Kraft getreten. Zollertrag und Importmenge 2000 = Zollertrag Importmenge 1 Die Importmenge bezieht sich hierbei auf die Eigenmasse der Waren also das reine Warengewicht bei der Bemessung der Zollerträge dagegen ist das Bruttogewicht massgebend.

28 28 Forum Z. Dossiers In Kürze Der Stv. Oberzolldirektor Hans Peter Hefti (links) übergibt ein WZO-Diplom. Projekt «ACXIS» Seit Ende 2013 beteiligt sich der Schweizer Zoll am Projekt «ACXIS» (Automated Comparison of X-ray Images for Cargo Scanning». Ziel des dreijährigen Projekts ist es, Röntgenaufnahmen von Frachtgut mittels Referenzbildern automatisch vergleichen zu können. Dies würde es erlauben, Unregelmässigkeiten aufzudecken. ACXIS wird von EU-Forschungsgeldern finanziert und an diesem Projekt beteiligen sich renommierte Institute wie das EMPA, das FrauenhoferInstitut, Smiths-Heimann, CEA etc.). Ein automatisiertes «intelligentes Scanning» mit Bildauswertung wäre für die Kontrollen ein Mehrwert und der Schweizer Zoll kann mit dem Know- How der Operatoren, die als Spezialisten des LKW-Scans oder der Mobilen Gepäckröntgen-Anlage (MOGRA) mit Scanning und Bildauswertung zu tun haben, einen wichtigen Beitrag leisten. Von Andrea Canonica, Chef Internationale Angelegenheiten Weltzolltag: «Durch Kommunizieren Zusammenarbeit verbessern» Anlässlich des Weltzolltages sind 19 Mitarbeitende der Eidg. Zollverwaltung und das ganze Team des Lage- und Nachrichtenzentrums (LAZ) von der Weltzollorganisation (WZO) für ihren Einsatz ausgezeichnet worden. Die WZO ist eine internationale Organisation, die den weltweiten Handel zwischen den Ländern regeln soll. Neben dem Streben nach Harmonisierung von Bestimmungen hat es sich die WZO zum Ziel gesetzt, die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen. Gegründet wurde die WZO am 26. Januar 1953 und ihr gehören 179 nationale Zollverwaltungen an. Die Schweiz war Gründungsmitglied. Das diesjährige Motto des Weltzolltages, der jeweils am 26. Januar stattfindet, lautete «Communiquer: partager l'information pour mieux coopérer». Die WZO hat ihre Mitglieder mit diesem Motto dazu angeregt, ihre Kommunikation in Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern zu stärken. Dies aus Gründen der Effizienz, aber auch der Transparenz. Der Stv. Oberzolldirektor, Hans Peter Hefti, wies in seiner kurzen Ansprache darauf hin, wie wichtig die Kommunikation und Kooperation innerhalb, zwischen Zollverwaltungen und Behörden und insbesondere mit den Akteuren aus der Wirtschaft sei. Der Chef Internationale Angelegenheiten, Andrea Cesare Canonica, erklärte, das Umfeld werde immer dynamischer und die gemeinsamen Herausforderungen komplexer. «Auch deshalb müssen wir weiterhin zeitgerecht, effizient sowie vernetzt, in- und ausserhalb der EZV, informieren und kooperieren», so Canonica. Ein «Leuchtturm für die Umsetzung des Leistungsauftrages» Ende Januar wurden zum ersten Mal neun Mitarbeitende der Zollfahndung und des GWK zusammen mit dem eidgenössischen Diplom der «Höheren Fachprüfung» (HFP) ausgezeichnet. Denn seit gut einem Jahr erfolgt die «Höhere Fachprüfung für Grenzwächterin oder Grenzwächter und Zollfahnderin oder Zollfahnder» gemeinsam nach einem neuen Reglement. Mit diesem Abschluss sind die beiden Organisationseinheiten im Feld der tertiären Ausbildung positioniert. An der Höheren Fachprüfung haben sich die Kandidatinnen und Kandidaten darüber auszuweisen, dass sie über vertiefte Kompetenzen in den Bereichen Grenzwachtdienst oder Fahndung verfügen. Die erworbenen Kompetenzen befähigen Absolventinnen und Absolventen, mittlere Kaderpositionen einzunehmen oder in anspruchsvollen Spezialistenfunktionen tätig zu sein. Im Beisein von Gästen und Angehörigen gratulierte der Oberzolldirektor, Rudolf Dietrich, im Rathaus von Bern den Diplomandinnen und Diploman-

29 Forum Z. Dossiers 29 Oberzolldirektor Rudolf Dietrich Teilnehmer der Sitzung zum Freihandelsabkommen CH-China den zu ihrer Leistung. In seiner Rede strich er die Bedeutung der HFP als Mittel des Schweizer Zolls hervor, interne Talente weiterzubringen. Datenlieferung zwischen den Zollverwaltungen der Schweiz und China In Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Volksrepublik China und der Schweiz fand im Februar 2014 die zweite und voraussichtlich letzte Sitzung zwischen den Zollverwaltungen beider Länder statt. Das Abkommen sieht im Bereich der Ursprungsnachweise für «Ermächtigte Ausführer» die Möglichkeit der Ausstellung von Ursprungserklärungen vor. Das Abkommen schreibt zwar die jährliche Meldung der Seriennummern aller ausgestellten Ursprungsnachweise vor, lässt jedoch auch ein Tor für ein elektronisches Datenübermittlungssystem offen. Um den zusätzlichen Aufwand der Zollpartner möglichst gering zu halten, setzt der Schweizer Zoll alles daran, die elektronische Lösung mit Inkraftsetzung des Abkommens bereit zu halten. Die beiden Verwaltungen haben sich dabei grundsätzlich über den Inhalt eines «Memorandum of Understanding» geeinigt. Die Details müssen jedoch noch abschliessend festgelegt werden, bevor die technische Umsetzung getestet werden kann. Ziel ist es, das System gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens einzuführen. Von Arthur Müller, Chef Dienst Freihandelsabkommen Capacity Building in der Elfenbeinküste Unter der Federführung der WZO haben Mitte Februar 2014 Stéphane Ulrich, Dienstchef auf der Zollstelle Genève-Routes, und Jean-Marc Renaud, Leiter Zentrale Dienste der Sektion Zollfahndung Lausanne, für rund vier Tage den ivorischen Zoll besucht. Bei diesem Besuch in Abidjan ging es darum, mit allen beteiligten Dienststellen eine Analyse der Situation zu machen und zwar als Grundlage und Vorbereitung für die Schulung von ivorischen Zollmitarbeitenden in den Bereichen Nachkontrollen und Betriebsprüfung. Dabei kam es zu Gesprächen mit dem stellvertretenden Zolldirektor, und die Mitarbeitenden des Schweizer Zolls konnten Einblick in die Arbeit und Abläufe der «Direktion Regulierung und Vollzug» und der Zollfahndung nehmen. Im Hafen Port d Abidjan, wo 90 % der Abfertigungen anfallen, wurden der Bereich der Risikoanalyse aufgezeigt und konkrete Fälle in den Bereichen Dokumentenkontrolle und Betriebsprüfung präsentiert. Dabei wurde den beiden Schweizer Zöllnern moderne und effiziente Informatikplattformen vorgestellt. Eines dieser Systeme ist das «PVS» (Procès Verbal Simplifié). Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes zentralisiertes System, das Angaben zu Verstössen speichert und Risikokriterien ermittelt, auf deren Grundlage Profile erstellt und allfällige Massnahmen getroffen werden. Von Jean-Marc Renaud, Sektion Zollfahndung Lausanne Neues Buch: «J ai gardé la frontière» Wenig bekannt ist, dass Bücher existieren, welche die Arbeit von Mitarbeitenden des zivilen Zolls oder des Grenzwachtkorps zum Inhalt haben. Zu erwähnen sind die beiden Jugendromane «Joachim bei den

30 30 Forum Z. Dossiers André Durussel J ai gardé la frontière roman documentaire Editions Pierre Philippe Zollexperten-Treffen in Abidjan, Elfenbeinküste Schmugglern» und «Joachim bei den Grenzwächtern» von Hans Zulliger, die 1936 und 1948 erschienen sind und sich grosser Beliebtheit erfreuten. Im biografischen Stil aus dem Jahr 2003 ist «Grenzwächter und Zöllner Erlebtes von Leonhard Grässli» gehalten, herausgegeben von dessen Tochter Nina Grässli. In die gleiche Rubrik gehört «Zoll- und Grenzgeschichten von Josef Suter, das 2010 erschien. Demnächst erscheint nun im Verlag «Editions Pierre Philippe» auch ein französischsprachiges Buch. Es trägt den Titel «J ai gardé la frontière» und der Autor nimmt uns in einer fiktiven Autobiografie mit in die Fussstapfen seines Vaters ( ), der an Grenzübergangen wie dem Grossen Sankt-Bernhard, La Cure, Les Charbonnières, La Rippe und schliesslich Saint-Gingolph als Grenzwächter gearbeitet hat. Diese Innenperspektive eines «Insiders» liest sich wie ein Roman, in dem Realität und Fiktion ineinanderfliessen.? das GWK letztes Jahr mit 5510 Fällen rund 43 % mehr zur Verhaftung ausgeschriebene Personen festgestellt hat als Wussten Sie, dass? der Schweizer Zoll im vergangenen Jahr Mio. Franken eingenommen und den letztjährigen Rekord um 333 Mio. Franken getoppt hat? noch ein Jahr zuvor (3849)? der Schweizer Zoll im vergangenen Jahr 4939 Fälle von Zigarettenschmuggel aufgedeckt hat, was einer Zunahme von 38 % gegenüber dem Vorjahr (3566 Fälle) entspricht?

31 Forum Z. Dossiers 31 Drei Fragen an Regula Bircher (31), Fachspezialistin Sektion Betrieb Zollkreisdirektion Basel Seit zwei Jahren sind Sie als Fachspezialistin in der Sektion Betrieb im Zollkreis Basel tätig und auch Messeverantwortliche. Was sind Ihre Aufgaben? Im Zollkreis I bin ich Ansprechperson für die Bereiche AEO, Reporting/Controlling, für die Kontrollergebnis- Datenbank ARGOS und für den Messestand. Weiter arbeite ich immer wieder in Projekten und Arbeitsgruppen mit. Als Messestandverantwortliche organisiere ich die Messeauftritte im ersten Zollkreis. Dazu gehören alle administrativen Arbeiten im Vorfeld einer Ausstellung wie Bestellungen, Wahl des Standplatzes und sonstige Absprachen mit dem Messeanbieter. Aber auch die Einsatzplanung der Messestandbetreuer, die Koordination mit den externen Standpartnern und die Auswahl der Ausstellungsgegenstände fallen in diesen Bereich. Bevor Sie diese Funktion angetreten haben, waren Sie einige Jahre als Zollfachfrau an der «Front» tätig. Sind Ihnen diese Erfahrungen in Ihrer aktuellen Funktion nützlich? Von 2001 bis 2007 arbeitete ich bei der Zollstelle Muttenz als Zollfachfrau. Im Anschluss daran war ich für viereinhalb Jahre Betriebsprüferin. Während dieser Zeit war ich auch eineinhalb Jahre bei der OZD tätig. Vermutlich auffallend ist, dass ich in meiner Zolllaufbahn nie «Autobahnluft» geschnuppert habe. Die Erfahrungen, welche ich an einer Grenzzollstelle hätte sammeln können, wären ganz bestimmt auch von Vorteil für meine aktuelle Funktion. Durch den intensiven und engen Kontakt mit den Zollstellen versuche ich das auszugleichen. Die Erfahrungen aber, welche ich bei den diversen Stationen sammeln konnte, fördern das nötige Verständnis, das man für meine Funktion bei der Sektion Betrieb Tag für Tag benötigt. Wie sind die Abläufe auf einer Zollstelle, mit welchen Problemen sind die Mitarbeitenden an der «Front» konfrontiert? Nur wenn man die Antworten auf diese Fragen kennt, kann man effiziente und wirksame Möglichkeiten der Optimierung anregen oder umsetzen. Wie wichtig sind Messen für den Zoll? Unsere Auftritte an Messen und Ausstellungen sind Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Es geht vor allem darum, der Bevölkerung die Aufgaben und Hilfsmittel des Schweizer Zolls zu präsentieren. Die Besucherinnen und Besucher haben so die Möglichkeit, unseren Mitarbeitenden Fragen zu stellen oder sich über Zollbelange zu informieren. Und das in einer anderen Atmosphäre als auf einer Zollstelle. So ergeben sich manchmal interessante Gespräche, für beide Seiten. Und natürlich ist auch ein wenig Eigennutz dabei, im positiven Sinne. Wie wir wissen, haben sich rund 30% aller Interessentinnen und Interessenten für einen Beruf beim Schweizer Zoll an einer Messe oder Ausstellung über die Möglichkeiten informiert.?? das GWK mit 280 Fällen von Gewalt konfrontiert war, was einer Zunahme von 19 % gegenüber dem Vorjahr entspricht und rund 81 % gegenüber 2010? der Schweizer Zoll deutlich mehr geschmuggeltes Futtermittel festgestellt hat, nämlich rund 1900 Tonnen im 2013 gegenüber den 550 Tonnen im 2012? das GWK 211 Personen wegen Verdacht auf Schleppertätigkeit angehalten hat, was über 102 % mehr sind als noch im Vorjahr mit 96 Feststellungen? Weitere Zahlen siehe: Themen Aussenhandelsstatistik Zahl des Monats

32 32 Forum Z. Panorama Rundschau Velox Pes GWK Reg I Man kann es wohl als das beliebteste und meistverbreitete Verkehrsmittel der Welt bezeichnen. Es ist leicht, effizient und ökologisch. Die Rede ist vom Fahrrad, dem ersten massentauglichen Individualverkehrsmittel, das in der Schweiz auch als «Velo» bezeichnet wird. Dieser Begriff stammt aus dem lateinischen und setzt sich zusammen aus «velox» (schnell) und «pes» (Fuss). Nicht schnell genug konnte am Grenzübergang Basel- Lysbüchel ein Velofahrer vor einer Kontrolle des GWK flüchten. Als die Grenzwächter den Lenker bei seiner Einreise von Frankreich in die Schweiz kontrollieren wollten, «trat» dieser in die Pedale und seine Flucht entlang der Elsässerstrasse in Richtung Basel an. Unterwegs entledigte sich der Velofahrer eines Gegenstandes, den er ins Gebüsch warf. Doch das Einsatzfahrzeug des GWK war schneller, und vor dem Voltaplatz konnte der Mann gestoppt werden. Später fand ein Diensthund des GWK im Gebüsch den weggeworfenen Gegenstand. Es handelte sich um ein Bündel aus gefälschten 50-Euroscheinen. Der 30-jährige Mann wurde anschliessend zusammen mit dem Falschgeld der Kantonspolizei Basel-Stadt übergeben. Der erste wirkliche Vorläufer des Fahrrades aus dem Jahre 1817 wurde übrigens «Draisine» genannt (nach ihrem Erfinder Karl Drais) und mit ihr konnte eine Geschwindigkeit bis zu 15 km/h erreicht werden. Verfolgung in Brévine GWK Reg V «Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung», soll Antoine de Saint-Exupery ( ) gesagt haben. Sowohl als Schriftsteller wie auch als Pilot wird ihm diese Sichtweise in manchen Fällen sicherlich hilfreich gewesen sein. Das trifft auch auf einen Grenzwächter zu, der an einem frühen Morgen auf dem Weg zu seiner Dienststelle in Prévoux per Zufall zwei Personen entdeckte, die ihm verdächtig vorkamen. Er informierte seine Arbeitskollegen und die Neuenburger Polizei. Mit seinem Verdacht lag der Grenzwächter richtig: Befanden sich die beiden Personen doch auf der Flucht, nachdem sie in Couvet mehrere Einbrüche begangen hatten und zuletzt von einem Hauseigentümer entdeckt und in die Flucht geschlagen worden waren. Die Flucht der beiden Kriminaltouristen dauerte rund vier Stunden. Schliesslich wurden sie bei Bois du Creux in der Vallé de la Brévine von Polizisten und Grenzwächtern gestellt. Bewaffnete Spinne Zollkreis II Tagsüber versteckt sie sich an dunklen, feuchten Orten. Fühlt sie sich gestört, richtet sie den vorderen Teil ihres Körpers auf und streckt die beiden vorderen Beinpaare nach oben. Daher hat die Wanderspinne «Phoneutria Boliviensis» ihren Übernamen «bewaffnete Spinne». Denn es sieht so aus, also würde sie Pistolen in die Luft strecken. In genau dieser Position trafen Mitarbeiter des Mobe-Teams Schaffhausen auf der Zollstelle Thayngen eine dieser Spinnen an, als sie einen Container mit Pflanzen aus Costa Rica kontrollierten. Das Ionen- Mobilitäts-Spektrometer (IMS), das Substanzen analysiert, hatte zwar eine positive Meldung auf Betäubungsmittel angezeigt, doch Drogen enthielt der Container nicht (oder nicht mehr) dafür aber eine hochgiftige Spinne. Die Spinne ist aggressiv und einige ihrer Art stehen im Ruf, ihre Opfer im Sprung anzugreifen. Den Namen Phoneutria griechisch für Mörderin trägt das Tier zu recht. Denn sie kann für Menschen durchaus gefährlich sein. Ausgerüstet mit stichfesten Handschuhen, Schutzbrille und Zange hat ein Zöllner die Spinne eingefangen und in einen Behälter gepackt. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde der blinden Passagierin die «Einreise» gestattet. Ein Mitarbeiter der Zollstelle Koblenz päppelte das geschwächte Tier über mehrere Wochen auf und konnte sie an einen Spinnenliebhaber übergeben. Phoneutria Boliviensis Das französische Unfallfahrzeug

33 Forum Z. Panorama 33 Glück im Unglück GWK Reg VI Als Geburtstag des Autos gilt der 29. Januar 1886, als Carl Benz für sein erstes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor das Patent erhielt. Das erste Auto der Welt war dann der dreirädrige Dampfwagen (Fardier à vapeur), den der Franzose Nicolas-Joseph Cugnot ( ) entwickelt hatte. Bei seiner ersten Vorführung fuhr er das Vehikel, das keine Bremsen besass, mit einer Geschwindigkeit von rund 4 km/h in eine Kasernenmauer. Der wohl erste «Verkehrsunfall» der Geschichte. Nicht zum ersten Mal hat sich beim Grenzübergang Thonex-Vallard in Genf ein Verkehrsunfall ereignet, aber noch nie in diesem Ausmass. Mit einem Tempo von rund 130 km/h krachte ein Lenker von Frankreich her in eine Schutzabschrankung vor einer Wechselstube. Doch das Auto kam dabei nicht zum Stillstand, sondern flog rund 45 Meter durch die Luft. 5 Meter über dem Boden drehte sich das Fahrzeug einmal um die Längsachse und kam, nach dem Aufprall, schliesslich rund 70 Meter nach dem Unfallort zum Stillstand. Etwa dort, wo auch Grenzwächter und französische Zollbeamte Kontrollen durchführen. Wie durch ein Wunder konnte der Fahrzeuglenker das Auto unverletzt verlassen, der Beifahrer erlitt nur leichte Verletzungen. Pizzeria Zollkreis IV Die Pizza ist, entgegen einer weit verbreiteten Meinung, keine Erfindung aus dem heutigen Italien. Schon die Etrusker und Griechen sollen auf Stein gebackenen Teigfladen mit Lebensmitteln belegt haben. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts fand dann die Tomate ihren Weg auf das «Pita-Brot» wurde in Neapel offiziell die erste «Pizzeria» eröffnet und 1889 die erste Pizza ausgeliefert und zwar an König Umberto ( ) und seine Gemahlin Margherita ( ). Gerade die Königin soll sehr angetan gewesen sein. Die erste Einwanderungswelle der Italiener in die Schweiz im späten 19. Jahrhundert soll die Pizza in der Schweiz salonfähig gemacht haben. Die Pizza und Pizzerien sind von der kulinarischen Landschaft der Schweiz nicht mehr wegzudenken. Und dieser Umstand ist auch für Schmuggler interessant; kann doch das Geld, das durch Schmuggel von Handelswaren nicht an den Staat entrichtet wird, in die eigene Tasche gesteckt werden. Das wollten auch drei Männer und eine Frau, die zwischen 2009 und 2012 sage und schreibe rund 17 Tonnen Lebensmittel und 50 Liter Spirituosen illegal in die Schweiz eingeführt hatten. Abnehmer waren Pizzerien im Raum Mendrisio und Glarus. Dabei wurden über Franken hinterzogen. Auslöser der Untersuchung durch die Zollfahndung Lugano war die Kontrolle eines Mannes durch Grenzwächter beim Grenzübergang Chiasso Strada. Dieser hatte versucht, 130 kg Lebensmittel in die Schweiz zu schmuggeln. So führte das Eine zum Anderen. Intervention der Zollfahndung vor Ort, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen von Beweismitteln bei den Abnehmern. Unterstützt wurde die Zollfahndung dabei auch vom italienischen Zoll. Dabei stellte sich heraus, dass gegen einige der Abnehmer bereits Untersuchungen wegen Zollvergehen am Laufen waren. Europa GWK Reg I Das wohl bekannteste literarische Opfer einer Vergewaltigung in Europa ist «Europa» selbst. Homer, Hesiod Herodot und spätere antike Schriftsteller erzählen, in verschiedenen Varianten, die Geschichte der jungen Prinzessin Europa, die Tiere liebte. Das wurde ihr zum Verhängnis. Der Göttervater Zeus begehrte sie und so verwandelte er sich in einen schneeweissen Stier, um sie anzulocken. Sie fasste Zutrauen und er entführte sie nach Kreta. Dort verwandelte er sich zum Adler und verführte, nach anderen Lesearten, vergewaltigte er, sie. Danach liess er sie sitzen. Eine traurige Geschichte mit viel Symbolik. Noch trauriger sind die Zahlen, die das Bundesamt für Statistik (BfS) jedes Jahr liefert, was Straftaten gegen die sexuelle Integrität betrifft. Über 6400 Straffälle werden jährlich in der Schweiz angezeigt. Die Aufklärungsquote betrifft immerhin knapp 80 %. So kontrollierten Grenzwächter beim französischen Grenzbahnhof SNCF in Basel Zugpassagiere, die von Frankreich nach Basel reisten. Dabei nahmen sie einen Mann fest, der von den Berner Behörden gesucht wurde. Dies wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Blinde Passagiere Zollkreis IV Nachdem eine durchgehende Strasse von Flüelen ins Tessin gebaut worden war, begann ab 1832 das Postkutschen-Zeitalter über den Gotthardpass. Pro Tag verkehrte eine Königin Margherita von Savoyen Europa auf einer 5 D-Mark Banknote von 1948

34 34 Forum Z. Panorama Scannerbild des Lastwagens mit einer Person auf der Ladung sitzend. Kutsche über den Pass, zwei Jahre später waren es bereits zwei. Aus dieser Zeit soll der Begriff «Blinder Passagier» stammen, der einen Reisenden beschreibt, der das «Beförderungsentgelt» nicht bezahlt hat und sich, im Gegensatz zum «Schwarzfahrer», versteckt hält und daher nicht gesehen wird. Zwei solche «Blinde Passagiere», die versteckt in die Schweiz eingereist waren, entdeckten Zöllner des «Mobilen Einsatzteams» (MOBE) auf der Zollstelle Chiasso im Laderaum eines Lastwagens. Und zwar, nachdem sie diesen mit einem LKW-Scanner durchleuchtet hatten. Obwohl der LKW plombiert war, war es den beiden Personen gelungen, die ausländischen Zollplomben zu manipulieren und in den Laderaum zu gelangen. Die beiden Personen aus Mazedonien und der Fahrer wurden für weitere Abklärungen dem GWK übergeben. Der letzte Flug GWK Reg II Die Geschichte dieser Flugzeugkategorie ist eine bewegte und weckte in Aviatik-Kreisen viele Emotionen. Im Jahre 1984 wurden «Ultraleichtflugzeuge» in der Schweiz verboten und das wurde in der Luftfahrtverordnung gesetzlich verankert. Der Grenzwert für eine Mindestflächenbelastung für Motorflugzeuge von 20 kg pro Quadratmeter war geboren. Inzwischen wurde die Kategorie «Ecolight» zugelassen, andere Kategorien sind nach wie vor verboten. Und genau dieses Verbot wurde einem Hobby-Piloten zum Verhängnis. Nachdem er mit seinem Ultraleichtflugzeug auf einem Feldweg gelandet war, entdeckten ihn Grenzwächter. Die Grenzwächter stellten fest, dass das Fluggerät mit einem deutschen Immatrikulationszeichen versehen war. Weitere Abklärungen ergaben, dass die in den Papieren angegebene Immatrikulation nicht mehr mit der des Fluggerätes übereinstimmte. Der Mann hatte das Flugzeug zwar am Zoll angemeldet, dies aber als zerlegt und nicht flugfähig. Auch hatte er später weitere Teile als günstige Occasionen gekauft und montiert. Diese waren teilweise von anderen Personen und zu verschiedenen Zeitpunkten in die Schweiz eingeführt worden. Doch nicht nur das. Der Hobbypilot verfügte über keine Lizenz zum Fliegen.Die Immatrikulation war ungültig und er hatte keine Zulassung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Weiter hatte er keinen Versicherungsschutz. Zudem hatte er, was auch verboten ist, sein Fluggerät ausserhalb eines Flugplatzes betrieben und dies ohne gültige Aussenlandebewilligung. Der Fall wurde dem BAZL übergeben. Schmugglertricks: Schein und Sein Vieles ist nicht das, wonach es auf den ersten Blick aussieht. Das erleben die Mitarbeitenden der Zollverwaltung Tag für Tag bei ihrer Arbeit. Ganz gewöhnliche Gegenstände können als Schmuggelversteck dienen, oder sie entpuppen sich gar als getarnte Waffen. Drogen- und Waffenschmuggler kommen auf immer neue und ausgefallenere Ideen. Forum Z. präsentiert in loser Folge solche Objekte. Schein: Frühstücksflocken und andere Lebensmittel Sein: Zigarettenschmuggel

35 Forum Z. Panorama 35 Ausbildung Kein Schnee von gestern Grenzwächterin Selina Gasparin hat an den XXII. Olympischen Winterspielen in Sotschi brilliert und holte im Biathlon-Einzelrennen über 15 Kilometer die Silber-Medaille. Doch nicht nur die Athletinnen und Athleten des GWK sind im Schnee unterwegs: Viele Grenzwächterinnen und Grenzwächter absolvieren die Gebirgsausbildung. Gebirgspatrouille in den 1930er-Jahren al. Durch die Lage im Herzen von Europa und die Topografie kommt der Schweiz im Handel wie im Verkehr eine wichtige Bedeutung zu. Dies hat auch Einfluss auf die Arbeit des GWK. Denn die 1899 km lange Grenze der Schweiz verläuft nicht nur durch Städte (Genf, Basel, Konstanz und Chiasso), auf festem Boden (717 km), oder in Seen, Flüssen und Bächen (436 km), sondern auch im ( Hoch-)Gebirge (746 km). So liegt auf Testa Grigia im Kanton Wallis, auf 3480 m.ü.m, der höchst gelegene Stützpunkt des GWK (mit Baujahr 1938). Grenzwächter im Gebirge Bis nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 war der Dienst im Gebirge ein wichtiger Teil zur Bekämpfung des Einfuhr- und Ausfuhrschmuggels. Viele Waren wie Kaffee, Reis, Salz, Zucker oder Tabak wurden zu Fuss im Gebirge auf verschlungenen Schmugglerpfaden über die Grenze Aspirantenausbildung im Gebirge gebracht. Grenzwächter dienten zu der Zeit in sogenannten «Gebirgsposten» und patroullierten von dort aus im unwegsamen Gelände dies manchmal tagelang. Schon ab 1907 gab es Skipatrouillen und 1924 wurden die ersten Bergführerkurse organisiert, um den gefährlichen Dienst im winterlichen Gelände besser durchführen zu können. Dies war nötig: Kamen doch zwischen den Jahren 1938 und 1950 vier Grenzwächter durch Abstürze oder Lawinen ums Leben. Mit dem Diensthund «Diepp» wurde ab 1951 der erste Lawinenhund ausgebildet. Da Grenzwächter bei jeder Witterung und in unterschiedlichstem Gelände arbeiten, ist die körperliche Fitness für die Ausübung des Berufs Voraussetzung. Im Korps hat der Sport schon seit jeher einen hohen Stellenwert bereits Ende der 1930-Jahre wurden denn auch die ersten Sportvereinigungen gegründet, die auch Bergtouren anboten. Grenzwächter, die in Gebirgsgebieten, wie zum Beispiel in den Kantonen Tessin, Wallis oder Graubünden arbeiteten, waren körperlich besonders gefordert. Häufig waren es Spitzensportler, die diesen Anforderungen entsprachen es erstaunt also nicht, dass im Grenzwachtkorps bald erste Profi-Athleten arbeiteten. Auch heute beschäftigt das Korps Spitzensportler im Gegensatz zu ihren ausländischen Kolleginnen und Kollegen sind die Athletinnen und Athleten ausgebildete Grenzwächterinnen und Grenzwächter mit eidgenössischem Fachausweis, die Grenzwachtdienst leisten. Auch wenn die Bedeutung des Bergdienstes nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges durch die stark zunehmende motorisierte Mobilität der Leute und die veränderte Risikolage in den Hintergrund getreten ist, finden beim Grenzwachtkorps auch heute entsprechende Aus- und Weiterbildungskurse statt. Die Gebirgsausbildung ist also kein Schnee von gestern. Denn in den Gebirgsregionen wird nach wie vor kontrolliert auch heute wird der eine oder andere Schmuggelpfad noch benutzt oder auch Schlepperbanden versuchen, Menschen über abgelegene Gebirgswege in die Schweiz zu schleusen. Die Kontrollen erfolgen heute vor allem aus der Luft oder mit mobilen Equipen auf Gebirgsstrassen, ergänzend gibt es Patrouillen in grenzüberschreitenden Skigebieten. Hinzu kommen die «Polycom-Antennen», die im Gebirge stehen und für deren Unterhalt ebenfalls Angehörige des GWK zuständig sind.

36 36 Forum Z. Panorama Gewalt an der Grenze Bewaffnete Extremisten schossen sich den Weg frei (Teil 2) Pro Tag hält das Grenzwachtkorps (GWK) im Schnitt 40 gesuchte Personen an und nimmt drei Banden fest, die mit Einbruchswerkzeug oder Deliktsgut unterwegs sind. Hinzu kommen Fälle von Drogen- und Waffenschmuggel, Menschenschleppern oder gewerbsmässig organisiertem Schmuggel. Dass es im Berufsalltag einer Grenzwächterin und eines Grenzwächters zu brenzligen Situationen kommen kann, liegt in der Natur der Sache. In seiner rund 120-jährigen Geschichte musste das Korps denn auch schwere Unfälle und tragische Todesfälle hinnehmen. In der Ausgabe 3/2013 hat Forum Z. über den Blutzoll geschrieben, den Grenzwächter bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bezahlen mussten. In dieser Ausgabe schreibt Forum Z. über die Jahre des Terrorismus in Westeuropa. al. Ende der 1960er-, Anfang der 1970er-Jahre kam die Gesellschaft in Bewegung. Unter dem Eindruck der Nachkriegszeit und des Vietnamkrieges begehrten viele junge Menschen gegen die herrschende Gesellschaftsordnung auf. Unter dem Deckmantel der Protestbewegung entstanden auch einzelne radikale Organisationen so z. B. die «Rote Armee-Fraktion» (RAF) in Deutschland und die «Brigate Rosse» in Italien, die beide durch brutale Terrorakte von sich reden machten. Unter diese Akteure mischten sich auch verschiedene organisierte Verbrecherbanden wie die «Alfa Bande» und weitere Schwerverbrecher. Diese Gewaltwelle in Europa schwappte auch auf die Schweiz über denn es kam vor, dass die Täter in die Schweiz flüchteten. Bei ihrer Flucht schienen sie eine ganz bestimmte Taktik zu verfolgen: Bei der Gefahr einer Festnahme schossen sich die Extremisten rücksichtslos den Weg frei. Dabei versuchten sie überraschend aus nächster Nähe anzugreifen, um das Risiko von Fehlschüssen zu vermeiden. Schnell wurde klar: Die bewaffneten Verbrecher gingen den Kontrollorganen nicht mehr grundsätzlich aus dem Weg, sondern suchten die Konfrontation Beginn der Gewaltwelle an der Grenze Der erste Todesfall, der mit der Gewaltwelle in Europa zusammenhing, war der mit der berüchtigten Alfa-Bande. Nachdem die Mitglieder der Bande am 4. Januar 1974 in Buchs eine Bank überfallen hatten, flüchteten sie nach einer Schiesserei mit der Polizei in Richtung Grenze. Beim Grenzwachtposten Oberriet erschossen die Täter mit einer Maschinenpistole einen österreichischen Grenzgänger und zwei Grenzwächter: Niklaus Müller und Jakob Zogg. Am 17. Juli 1976 dann der nächste Zwischenfall. Bei einer Fahrzeugkontrolle in Sézegnin (GE) kam es zwischen einem französischen Drogenhändler und den Grenzwächtern Willy Girardin und Peter Frei zu einem Handgemenge. Der Franzose eröffnete dabei das Feuer und verletzte die beiden Grenzwächter schwer. Bereits ein halbes Jahr später, am 5. Januar 1977, wurde der Grenzwächter Urs Bettschart bei einer Kontrolle von zwei Personen im Gelände bei Riehen (BS) schwer verletzt. Die beiden unbekannten Fussgänger, vermutlich RAF-Terroristen, schossen ihn aus nächster Nähe nieder, nachdem er ihre Pässe entgegengenommen und sie aufgefordert hatte, ihn auf den Grenzwachtposten zu begleiten. Im gleichen Jahr, am 20. Dezember, wurden beim Grenzwachtposten Fahy (JU) die beiden Grenzwächter Pierre Oberli und Marc Hayoz von RAF-Terroristen angeschossen. Das Drama von Koblenz Ein weiteres Drama fand am Tag vor Weihnachten im Jahr 1980 statt. Nachdem ein deutscher Rechtsextremist und Waffenschmuggler in der Nähe von Koblenz (AG) auf zwei Polizisten geschossen hatte, wobei einer der beiden Polizisten verstarb, muss er auf der Flucht dem Grenzwächter Joseph Arnold begegnet sein. Joseph Arnold wurde ermordet in einem Waldstück bei Koblenz aufgefunden. Wenig später wurde auch die Leiche des Täters gefunden er hatte vermutlich Suizid begangen. Vier Jahre nach dem Mord in Koblenz kam es im Zwischengelände bei Pizzamiglio (TI) zu einer Schiesserei mit zwei Verletzten. Der Täter, ein Italiener, hatte zuvor ein Postbüro überfallen und trug noch 3000 CHF auf sich. Grenzwächter Ezio Mordasini hielt den Flüchtigen an: Der Posträuber schoss Mordasini in den Oberschenkel, in die Hand und in den Bauch. Dennoch gelang es Mordasini, in Deckung zu gehen und das Feuer zu erwidern. Dabei traf er den Angreifer in den Bauch und an der Schulter und er war in der Lage, den Täter in Schach zu halten, bis Verstärkung eintraf. Der «heisse» Sommer 1987 Der Sommer 1987 kann durchaus als «Höhepunkt» der bewaffneten Gewalt gegen Grenzwächter bezeichnet werden. Der Auftakt war am 19. Mai in La Rippe (VD): Hier lieferten sich zwei Grenzwächter nach einer wilden Verfolgungsjagd per Fahrzeug mit den Flüchtenden einen heftigen Schusswechsel, bei dem wie durch ein Wunder keiner der Beteiligten verletzt wurde. Zwei Monate später, am 29. Juli, wurde ein Grenzwächter im Zwischengelände bei Fossard (GE) von zwei Unbekannten niedergeschossen. Hilfe konnte er per Funkgerät keine anfordern, da dieses nach dem Zwischenfall

37 Forum Z. Panorama 37 zwei Jahre später nach einem Schusswechsel mit der italienischen Polizei verhaftet und 1993 zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt wurde er an die Schweizer Behörden ausgeliefert und befindet sich bis heute in Haft. Das Ende des Terrorismus, aber kein Ende der Gewalt Den westeuropäischen Staaten war es gegen Ende der 1980er-Jahre gelungen, den politisch motivierten Terrorismus einzudämmen und die terroristischen Organisationen der 1970er-Jahre zu zerschlagen. Von dieser Seite drohte der Schweiz nun keine Gefahr mehr wohl aber noch von skrupellosen Kriminellen, die wie eh und je ohne Rücksicht auf Verluste vorgingen. Lesen Sie mehr in der nächsten Ausgabe von Forum Z. Tatort Pizzamiglio: Der zerschossene Dienstwagen von Ezio Mordasini nicht mehr funktionierte. Schwer verletzt schleppte er sich zur nächsten Strasse, wo er von Passanten gefunden wurde. Der nächste Vorfall ereignete sich rund drei Wochen später, am 16. August, in der Umgebung des Bahnhofs Chiasso: Zwei Grenzwächter verfolgten einen Mann, der vor ihnen geflüchtet war. Noch während der Flucht konnte der Täter, ein deutscher Staatsangehöriger, der sich in Halbfreiheit befand und nach Italien flüchten wollte, eine Waffe ziehen und einen Schuss abgeben, wobei er einen der Grenzwächter am Oberschenkel streifte. Trotzdem gelang es den beiden, den Täter zu überwältigen. Nach diesem Sommer 1987 ebbte die Gewalt an der Grenze für kurze Zeit ab, um zwei Jahre später, bei Brusio (GR), umso heftiger wieder auszubrechen. Mit drei Kopfschüssen richtete am 3. Dezember 1989 ein flüchtiger Schweizer «Ökoterrorist» den damals 36-jährigen Kurt Moser hin. Kurt Moser begegnete seinem Mörder während einer Dienstfahrt nach Campocologno, wo er nach einem Einsatz im Gelände zum Plantondienst hätte antreten sollen. Der Täter wurde rund Die Tatwaffe des Chiasso-Attentäters, eine «Walther P1, 9mm

38 38 Forum Z. Panorama Strassenverkehrsabgaben 30 Jahre Autobahnvignette Mit der Vignette 2014 hat der Schweizer Zoll die 30. Ausgabe dieses geschichtsträchtigen Klebers herausgebracht. Forum Z. hat das Jubiläum zum Anlass genommen, um mit Beat Rohner von der Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben über dieses Stück schweizerischer Verkehrsgeschichte zu sprechen. Die erste Autobahnvignette Die Jubilarin Seit 1985 gibt es in der Schweiz die Autobahnvignette. Für die Einführung sprachen sich im Februar 1984 Volk und Stände mit einem Ja-Anteil von 53 % aus stimmten 68,5% für die Weiterführung der Nationalstrassenabgabe. Das Volk befürwortete damit aber nicht nur die Fortsetzung dieser Autobahnbenutzungsgebühr, sondern erteilte gleichzeitig sein Einverständnis zu einer Preiserhöhung von 30 auf 40 Franken. Zu Beginn führte die Vignette in der damaligen «Europäischen Gemeinschaft» (EG), vor allem aber in Deutschland, zu Unmut und auch einer gewissen Besorgnis. Längere Staus wurden aufgrund des Vignettenverkaufs an der Grenze befürchtet. Und in der Berichterstattung war von «Wegelagerei» die Rede. Die Autobahnvignette Vorbild für Europa Trotzdem hat sich das System «Autobahnvignette» bewährt und war schliesslich auch Vorbild für einige andere Länder in Europa. So führte etwa Österreich 1997 eine Vignette nach Schweizer Vorbild ein. Andere Länder wie Ungarn, Tschechien, die Slowakische Republik oder Slowenien folgten. Länder wie Italien, Frankreich oder Spanien hingegen verlangen nach wie vor streckenabhängige Mautgebühren. Diverse grössere Städte wie Stockholm oder London betreiben eine Innenstadtmaut. In London heisst diese «Congestion Charge» (Staugebühr) und wird mittels elektronischer Erfassung des Kontrollschildes erhoben. Skurriles und Witziges rund um die Vignette Seit rund zwölf Jahren ist Beat Rohner bei der Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben für die Vignette zuständig. In dieser Zeit hat er rund um die Vignette einiges gesehen und erlebt. «In der Tat», sagt Beat Rohner. Interessant ist immer wieder die Zeit zwischen Dezember und Februar, in der sich die Leute eine Vignette kaufen oder sie auf Weihnachten geschenkt bekommen, danach aber nicht sofort aufkleben. «Nicht selten werden diese Vignetten verlegt oder sie landen mit dem Hemd in der Waschmaschine. Gelegentlich wird sogar eine Vignette durch den Aktenvernichter gelassen», weiss Rohner. Eine besondere Anziehungskraft scheinen die bunten Kleber auch auf Hunde und kleine Kinder zu haben. «Hunde mögen die Vignetten vermutlich wegen dem Geschmack des Klebstoffs», mutmasst Rohner. Jedenfalls seien fast in jedem Jahr einige zerkaute Vignetten zu beklagen. Hingegen sollen Kinder, im Gegensatz zu ihren Eltern, es ganz lustig finden, mit den Vignetten zu basteln und bunte Collagen zu erstellen. Beat Rohner muss schmunzeln, wenn er sich die Kunstwerke, die er von den entsetzten Eltern der talentierten

39 Forum Z. Panorama 39 Vignettenkunst aus Kinderhand Künstler zugeschickt erhalten hat, anschaut. «Es ist reiner Zufall, dass mir das selber noch nie passiert ist, denn meine eigenen Kinder würden sich eine griffbereite Vignette mit Bestimmtheit auch sofort zu Bastelzwecken schnappen!» Solche offensichtlich einem Missgeschick zum Opfer gefallene Vignetten werden übrigens vom Schweizer Zoll in Kulanz ersetzt, was den geplagten Besitzern jeweils Erleichterung verschafft. Sonst werden Vignetten aber nicht erstattet. In eine andere Kategorie fallen die Leute, die alte Vignetten an einem «besonders sicheren Aufbewahrungsort» gefunden haben. Dazu Rohner: «Die Aufbewahrungsorte werden zuweilen so sicher gewählt, dass selbst die Besitzer ihre Vignetten nicht mehr finden.» Gelegentlich kommen solche «versteckte Vignetten» erst Jahre später wieder zum Vorschein. Häufiger sind aber jene Fälle, in denen zwei Partner gleichzeitig eine Vignette erwerben, ohne den anderen zu informieren. Eine der abenteuerlichsten Geschichten bekam Rohner in Zusammenhang mit einer Vignette vor drei Jahren zu hören. «Eine Frau wollte ihre Vignette zurückgeben, die sie für ihren Ehemann als Weihnachtsgeschenk gekauft hatte. Bevor sie ihm die Vignette schenken konnte, brannte der Ehemann jedoch mit einer anderen Frau durch. So hatte die Frau nun eine Vignette, die sie nicht mehr brauchte.» Vignette entfernen ein Ärgernis? Was meint der Experte? «Überhaupt nicht! Zwar erreichen mich regelmässig Reklamationen deswegen, mit etwas Geduld und den richtigen Hilfsmitteln ist die Vignette aber im Nu entfernt.» Rohner selbst verwendet einen Schaber, wie man ihn zur Reinigung eines Glaskeramikkochfeldes benutzt sowie Fensterreiniger. Und er erklärt: «Zuerst die Vignette mit dem Schaber abkratzen, danach mit dem Scheibenreiniger die Kleberückstände entfernen.» Und er weist noch darauf hin: «Sich vor dem Aufkleben der neuen Vignette vergewissern, dass die Scheibe an der für die neue Vignette vorgesehenen Stelle sauber ist und keine Rückstände von alten Vignetten, Scheibenreiniger etc. mehr vorhanden sind.»

40 40 Forum Z. Panorama Vignetten:

41 Forum Z. Panorama 41 Anfragen an den Zoll Von Tausendfüsslern, Urlaub in der Schweiz und einer Polizeibusse aus Frankreich Tag für Tag erhält der Zoll Dutzende von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus dem In- und Ausland. Forum Z. hat eine Auswahl von Schreiben der amüsanten Art zusammengestellt frei nach dem Motto «Es gibt nichts, was es nicht gibt». Von Roman Dörr, Zollexperte, ZS Pratteln Holztiere «Ich habe für meine Tochter zum Geburtstag drei kleine Holztiere bestellt. Der Warenwert war laut Rechnung Euro. Bei der Lieferung musste ich dem Postboten Franken aushändigen. Geht das mit rechten Dingen zu?» Polizeibusse «Ich war über Neujahr in Paris. Dort wurde ich von der Polizei geblitzt, weil ich zu schnell fuhr. Jetzt habe ich aus Frankreich eine Rechnung bekommen. Weil aber auf dem Einzahlungsschein keine IBAN-Nummer steht, kann ich laut Post den Betrag gar nicht einzahlen. Wie soll ich diese Rechnung begleichen? Kann ich die französische Mehrwertsteuer auf der Busse bei Ihnen zurückfordern?» Gefälschte Marken-Taschen «Ende Monat bin ich in der Türkei und würde mir gerne zwei gefälschte Markentaschen kaufen zum Preis von zirka je 50 Euro. Ist es generell verboten, nachgemachte Taschen über die Schweiz mit nach Deutschland zu nehmen? Oder ist dies bis zu einem bestimmten Betrag erlaubt?» Müesli «Ist es zulässig, ein verpacktes Müesli von zirka 1kg per Post in die Schweiz zu schicken?» Wein «Wann ist Weisswein weisser Naturwein? Wann ist er Süsswein?» Ursprungserklärung «Vor einer Woche habe ich in Polen ein Auto gekauft. Dieses wird jetzt in der Schweiz verzollt. Auf dem Kauf- vertrag steht: Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nichts anders angegeben, präferenzbegünstigte EU-Ursprungswaren sind. Was bedeutet das im Sinne der Abgaben, die man in der Schweiz zahlen muss? Wird man von etwas befreit? Wovon denn?» Mooncakes «Ich möchte Mooncakes von China in die Schweiz bringen. Ist das erlaubt?» Ungechipter Hund «Ich möchte mit meinem gesunden, geimpften Hund für fünf Tage nach Arosa fahren. Er ist nicht gechipt. Ich halte nichts davon und möchte ihm dieses Prozedere wegen nur einem Mal Schweiz-Urlaub gerne ersparen. Gibt es für mich eine Sonderregelung?» Gebratene Gans «Kann ich via Flugzeug im Handgepäck eine gebratene Gans in die Schweiz einführen? Das ist scheinbar ein absoluter Exportschlager aus Hongkong und wird sehr oft an Ausländer von Übersee verkauft. Ich will nur sicher gehen, dass ich die Gans auch über den Zoll kriege. Die Gans ist zwar kalt, aber gebraten.» Bargeld «Was ist die Freigrenze für die Einfuhr von Bargeld aus dem Ausland in die Schweiz? Muss der mitgeführte Betrag auch dann gemeldet werden, wenn er unter der Freigrenze liegt?» Bayerische Viktualien «Zu einer Einstandsfeier für dreissig Personen möchte ich echte Baye- rische Weisswürste, Bier, süssen Senf und Brezn in die Schweiz einführen. Ist dies überhaupt zulässig? Welche Abgaben fallen an?» Parkkarte «Ich bin vor Kurzem nach Basel gezogen. Können Sie mir sagen, wo ich eine Parkkarte für mein Auto beziehen kann?» Selbstgemachter Käse «Wir hatten eine Tagung unserer Vertreter aus der ganzen Welt in der Schweiz. Als Event wurde Käse selber gemacht, den wir nun an unsere fleissigen Vertreter senden möchten. Wir sprechen von jeweils zirka 400 Gramm pro Versand. Diese möchten wir in folgende Kontinente und Länder schicken: Afrika, Australien, Balearen, Bulgarien, Kanada, Central Amerika, China, Tschechien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Israel, Lettland, Holland, Neuseeland, Oman, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Serbien, Spanien und Türkei. Ist es überhaupt möglich, Lebensmittel, insbesondere Käse, in diese Länder zu schicken? Wenn ja, was ist zu berücksichtigen? Wie hoch sind die jeweiligen Einfuhrzölle?» Käse und Würste für den Onkel «Ich habe einen Onkel in Brasilien. Als Auslandschweizer hat er verständlicherweise Lust auf Produkte aus der Heimat. Ich möchte ihm deshalb eine Freude machen und ihm ein paar Landjäger, etwas Bündnerfleisch und Alpkäse schicken. Ist das möglich und wie muss ich vorgehen? Akzeptiert Brasilien Lebensmitteleinfuhren dieser Art auf dem Postweg?»

42 42 Forum Z. Panorama Unterwegs... am Tag der offenen Türe in der Zollkreisdirektion Schaffhausen 1914, 65 Jahre nach ihrer Gründung, verlegte die Zollkreisdirektion Schaffhausen ihren Sitz von der «Schifflände» am Rheinufer an die Bahnhofsstrasse von Schaffhausen. Dies nahm die Zollkreisdirektion zum Anlass, das 100-jährige Bestehen des Gebäudes zu feiern und die Bevölkerung zu einem Tag der offenen Türe einzuladen. Von Richard Schärrer, Zollkreisdirektion Schaffhausen Gegenwart des Zolls und hob die Bedeutung des Schweizer Zolls in den Bereichen Wirtschaft, Sicherheit und Gesundheit hervor. Dabei unterstrich er die Bedeutung von Schaffhausen aus Sicht des Zolls. Schaffhausen sei nicht «blos e chlini Stadt», sondern eine «Zollmetropole». Als Beispiel erwähnte er die Zollstelle Thayngen, die letztes Jahr über 600 Millionen Franken für die Bundeskasse generiert habe. Über dem Hauptportal der Zollkreisdirektion Am Samstagmorgen, 5. April 2014, öffneten sich an der Bahnhofsstrasse 62 in Schaffhausen die Tore, und zwei Grenzwächter in historischen Uniformen aus dem Jahr 1904 bezogen Stellung vor dem barocken Gebäude, das vom Schweizer Architekten Karl Moser erbaut worden war. Zollkreisdirektor Fredy Bucher begrüsste die Gäste und hielt einen Rückblick zur Geschichte des «II. Zollkreises», der von Schaffhausen via Zürich bis Graubünden die gesamte Ostschweiz umfasst. Der Schaffhauser Regierungspräsident, Christian Amsler, lobte in seiner Rede die gute Zusammenarbeit zwischen Schaffhausen und dem Schweizer Zoll. Flurina Pescatore von der kantonalen Denkmalpflege strich die Bedeutung des Gebäudes hervor und führte die Zuhörerinnen und Zuhörer in die Welt der Architektur und des Erbauers des Gebäudes ein. Zollmetropole Schaffhausen Das Schlusswort war Oberzolldirektor Rudolf Dietrich vorbehalten. In seiner Ansprache spann er einen Bogen zwischen der Vergangenheit und der Die Bevölkerung bevölkert die Direktion Ab dem Mittag nutzten viele Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, das Gebäude und die Einrichtungen zu besichtigen. Sogar das Büro des Zollkreisdirektors stand offen. Was sind die Aufgaben der Zollfahndung? Wie funktioniert die LSVA? Wie werden Waren tarifiert? Was für Berufe können beim Schweizer Zoll gelernt werden? Zivile Zollfachleute sowie Grenzwächterinnen und Grenzwächter erzählten von ihrer Tätigkeit. Drei Präsentationen mit einem Betäubungsmittelspürhund des Grenzwachtkorps boten einen Einblick in die Bekämpfung des Drogenschmuggels. Der Anlass stiess auf grosses Interesse und es ergaben sich viele interessante Gespräche. Die offenen Türen blieben länger als geplant geöffnet.

43 Forum Z. Panorama 43 Die Bahnhofstrasse 62 In historischer Uniform Zollkreisdirektor Fredy Bucher begrüsst die Gäste. Geladene Gäste Infodesk Zoll Diensthund im Einsatz

44 44 Forum Z. Panorama 100 Jahre Schweizerischer Nationalpark Als Grenz- auch noch Parkwächter waren Dieses Jahr wird in Graubünden das 100-jährige Bestehen des Schweizerischen Nationalparks gefeiert. Dessen Geschichte ist eng mit dem Grenzwachtkorps verknüpft, wurden doch schon früh Grenzwächter für die Parkbewachung eingesetzt. Im Vordergrund stand die Bekämpfung der Wilderei eine Aufgabe, die nach wie vor aktuell ist, wie Martin Sprecher, Chef des Grenzwachtpostens Graubünden, im folgenden Artikel ausführt. Martin Sprecher, Chef Grenzwachtposten Graubünden Bei der Gründung des Nationalparks gab es Befürchtungen, die Wilderei könnte im Nationalpark zum Problem werden, weil die Parkgrenze zu Livigno hin mit der Landesgrenze zusammenfällt. Bereits 1915 stellte die Nationalparkkommission ein Gesuch an den Bundesrat um Unterstützung durch die Zollorgane bei der Parkbewachung. Es handle sich um Nationalheiligtum und der Bund stehe auch in der Pflicht. Die Antwort fiel negativ aus, der Bundesrat versicherte aber, man habe ein wachsames Auge auf die Wilderer Dienst im Nationalpark und werde im Ereignisfall unnachsichtig einschreiten. Als Reaktion darauf beantragte Nationalpark-Kommissionspräsident Paul Sarasin darauf bei Bundesrat Motta die Versetzung der beiden Grenzwächter von Zernez. Er vermutete diese hinter dem Negativentscheid. Es handle sich um eifrige Jäger und Fischer und sie würden die Interessen des Nationalparks in keiner Weise wahrnehmen. Grenzwachtchef Hptm Zellweger erwiderte in dieser Sache deutlich. Er bedaure, dass man sich derart in die Irre führen lasse und sogar einen Versetzungsantrag stelle. Die Grenzwächter hätten sich stets korrekt verhalten. Er vermute hinter dem Antrag Sarasin Parkwächter Hermann Langen. Einen gebürtigen Deutschen, der gemäss Kantonsamtsblatt in fruchtloser Pfändung stehe und deshalb für sechs Jahre im Aktivbürgerrecht eingestellt worden sei. Weiter sei dieser ein Prahler, der jederzeit bereit sei, mit Übertreibungen reichlich aufzuwarten. Somit war die Ausgangslage für eine Zusammenarbeit nicht gerade optimal. Soldaten im Nationalpark Anfänglich waren insgesamt vier Parkwächter angestellt, diese hatten ein fix zugewiesenes Gebiet zu beaufsichtigen. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges wurden Grenzschutztruppen im Gebiet des Nationalparks stationiert. Die Truppe kümmerte sich wenig um die Einhaltung der Parkordnung und die Parkkommission war froh, dass die Truppe nach vier Jahren wieder abzog. Besonders der schöne Edelweissbestand hatte es den Soldaten angetan. Die Zollverhältnisse waren so, dass in Zernez und Tschierv ein Zollamt existierte. Zusätzlich war Zernez Sitz des Sektionschefs der Grenzwache, ihm waren alle Grenzwachtposten im Engadin und Bergell unterstellt. Diese Situation hatte zur Konsequenz, dass der gesamte Binnenwarenverkehr über den Ofenpass einer Transitabfertigung unterworfen war. Ein- und Ausfuhren gab es nur von und nach Livigno über einen schmalen Karrweg. Der Zollbezugsposten S-charl wurde 1915 aufgehoben. Infolge des blühenden Ausfuhrschmuggels nach dem österreichischen Taufers wurde 1918 der Grenzwachtposten S-charl gegründet. Bis zum Winter 1921/22 ganzjährig besetzt, danach bis 1963 als Sommerposten. Grenzwachtkorps übernimmt Parkaufsicht Über die Sache von 1915 war Gras gewachsen, und 1920 vereinbarte die Zollkreisdirektor Chur mit dem Nationalpark eine Zusammenarbeit im Gebiet Ofenberg über eine Unterstützung der Parkwächter, um der drohenden Gefahr der Wilderei von Livigno her zu begegnen gilt als Jahr, in dem das Grenzwachtkorps die Nationalparkaufsicht übernahm. Durch Bundesratsbeschlüsse wurden die Grenzwachtposten S-chanf und S-charl ab 1923 offiziell mit der Nationalparkaufsicht betraut, gesamtverantwortlich für ein genau bezeichnetes Gebiet. Unentgeltlich, aber mit einer Unfall-, Invaliditäts-, und Todesfallversicherung des Nationalparks. Als Besonderheit gilt S-charl, wo das Parkgebiet nicht mit der Landesgrenze zusammenfällt. Es galt nicht nur die Parkordnung durchzusetzen, sondern auch die Tierund Pflanzenwelt zu beobachten. Dies hatte mit Scharfsinn und peinlichster Genauigkeit zu erfolgen, darüber wa-

45 Forum Z. Panorama 45 Fund von Fallwild, junger Hirsch, 1936 Der Hirsch wurde durch Italiener 1938 gewildert. Die Wilderer konnten flüchten, das Tier mussten sie zurück lassen. Das Haupt wurde abgetrennt und durch den vierten Grenzwächter (Fotograf) separat transportiert. Es handelt sich um drei Grenzwächter, damals gab es noch keine Uniformhemden. ren Tagebücher zu führen. Nicht jeder Grenzwächter verfügte über die erwünschten Kenntnisse, darum wurden sie diesbezüglich speziell ausgebildet. Wirtshausbesuch verboten Im Gebiet Ofenberg startete das GWK mit der Parkaufsicht von 1921 bis 1923 mit Herbstkommandierungen nach Stavelchod. Ab 1924 erfolgte die vollständige Übernahme der Parkbewachung. Für diesen Spezialdienst galten überaus strenge Auflagen. Z.B. war jeglicher Wirtshausbesuch strengstens verboten und Beobachtungsposten durften nur zur Nachtzeit bezogen oder verlassen werden kam der Posten Jufplaun dazu, dies bis Am bezog man den neu erstellten Grenzwachtposten La Drossa. Dieser war mitten im Park ideal gelegen. Die Zollämter Zernez und Tschierv wurden aufgehoben. Die Übernahme der Parkbewachung durch die Grenzwache hatte zur Folge, dass Parkwächter entlassen oder vakante Stellen nicht mehr besetzt wurden. 1922/23 erfolgte eine Reduktion auf zwei, ab 1936 auf nur noch eine Parkwächterstelle. Ab 1942 waren es wieder deren zwei (bis 1962). Zwischen 1923 bis 1962 waren bis zu 15 Grenzwächter ganz oder teilweise in der Parkaufsicht eingesetzt. Ab 1954 erfolgte ein Personalabbau, und 1962 einigte man sich auf eine Reduktion der Aufgaben. Als Kompensation erhielt der Park drei Bundesstellen. Anschliessend erhöhte der Nationalpark seinen Personalbestand stetig, die Aufgaben eines Parkwächters veränderten sich ebenfalls. Durch die Schliessung der Posten Jufplaun (1962), S-charl (1963) und S-chanf (1975) sowie der Eröffnung des Strassentunnels Munt La Schera (1965) entstand auch für das GWK eine neue Ausgangslage. Die Parkaufsicht beschränkte sich auf gelegentliche Touren, Führen eines Beobachtungsjournals und einen Jahresbericht. Bei der Bekämpfung der Wilderei besteht noch heute eine Zusammenarbeit, weil das Problem nach wie vor aktuell ist. Schiessereien mit Wilderern Die Grenzwache ahndete viele Verstösse gegen die Parkordnung. Es kam aber auch immer wieder zu Schiessereien mit Wilderern, die auch zu regelrechten Gefechten ausarteten. In der unmittelbaren Parkumgebung wurden durch die Grenzwache zwei Wilderer aus Livigno erschossen, an der Parkgrenze einer angeschossen. Auf der Brücke Praspöl musste ein Schmuggler aus Livigno sein Leben lassen. Oft pfiffen den Grenzwächtern Kugeln um die Ohren, in mehreren Fällen konnten sie den Wilderern die Beute abjagen und die Täter verhaften. Diese traten oft auch in grösseren Gruppen auf. In der Postenchronik La Drossa findet sich folgende Aussage über Livigno und seine Bewohner: «Das obere Spöltal oder Livigno ist ein Seitental des Engadins. Es hat Anteil an der Massenerhebung Südgraubündens und weist ähnliche Gestaltungs-, klimatische und Bewachsungsverhältnisse auf wie das Engadin beherbergt jedoch eine in Bezug auf Rasse, Aussehen, Sprache, Bekenntnis, Sitten und Gebräuche völlig anders geartete Bevölkerung auf.» Die Grenzwache wurde für ihre Aufgabenerfüllung immer wieder positiv erwähnt, nicht zuletzt führte man dies auf die militärische Organisation zurück. Grenzwächter / Parkwächter war eine besondere Aufgabe in der Geschichte des Korps. Ein wertvoller Beitrag für den Schweizerischen Nationalpark und eine Bereicherung für die Grenzwache.

46 46 Forum Z. Panorama Geschichte «Il Dazio Grande» der grosse Urner Zoll in der Leventina An der Südflanke des Gotthardpasses liegt die Valle Leventina, ein Transittal auf der Verkehrsachse Basel- Chiasso. Wer einst nach Italien oder Deutschland reisen wollte, passierte den «Dazio Grande», den grossen Urner Zoll, der sich in Prato oberhalb der Piottino-Schlucht befand. Dieser war bis zur Gründung des Kantons Tessin die bedeutendste Zollstation südlich des Gotthards. Von Roman Dörr, Zollexperte, ZS Pratteln Bereits zu Beginn des Mittelalters pflegten die Urner und Tessiner gegenseitige Beziehungen über den Gotthard hinweg. Diese kamen ebenfalls zum Tragen, als die Leventina die Stände Uri und Nidwalden 1403 bat, die Talschaft vor Übergriffen der angrenzenden Mailänder Herrschaft zu schützen. Die Urner, die am Gotthardpass wachten, gewährten die Hilfe und erweiterten damit ihren strategischen und wirtschaftlichen Einfluss. Die Strada Urana und der Dazio Grande Im Jahr 1200 war es den Urnern gelungen, den Weg über den Gotthard als neue Handelsroute zu erschliessen. Diese Nord-Süd-Verbindung war für den Gütertransport wichtig und zudem ein einträgliches Geschäft. Uri sicherte sich mit verschiedenen Massnahmen den Verkehr, damit die Kaufleute nicht über die Bündner und Walliser Pässe auswichen. Doch lange Zeit war der Weg nach Süden bei Prato durch den Monte Piottino und seine Schlucht versperrt. Dieses Hindernis mussten die Säumer auf der Strada Alta oder der Römer Strasse, die durch die Mailänder gebaut worden war, mühsam umgehen. Die tiefe Talenge zu betreten, getraute sich niemand. Die Urner suchten stattdessen eine neue Route und wählten den direkten Weg durch die Piottino-Schlucht, dem Flusslauf des Ticino folgend. Diese befestigte Strasse, die Strada Urana (Urner Strasse), war 1561 nach sechs Jahren Bauzeit fertiggestellt. Gleichzeitig wurde oberhalb der Schlucht ein stattliches Zollhaus als Grenzposten zum mailändischen Herrschaftsgebiet errichtet. Der Grosse Zoll, auf Italienisch Dazio Grande genannt, war zugleich auch Pferdewechselstation, Lagerhaus und Herberge. Reisende mussten dort den Zollknechten Abgaben entrichten, mit denen die Urner Landvögte lange Zeit den Bau und Unterhalt der Strasse finanzierten. So passierten Händler, Adlige, Geistliche, Pilger, Reisläufer, Künstler, Abenteurer und viele andere Leute den Zoll in der Piottino-Schlucht. Viele der Ankommenden waren erschöpft von den Strapazen der Fahrt, die beispielsweise von Bellinzona her einen ganzen Tag dauerte. Wer Geld hatte, stieg ab, um die Reise anderntags fortzusetzen. Mit der Gründung des Kantons Tessin endete 1803 die 400-jährige Herrschaft der Eidgenossen südlich des Gotthards. Uri verlor sämtliche Besitzansprüche und musste auch den Dazio Grande abtreten. Der Tessin erhob nun eigene Zölle und Gebühren. «Wer dies nicht tut, wird mit einer Busse von 18 Lire Cantonale belegt» Auf den «1. Tag des Monats August 1818» trat die Zollordnung für Monte Piottino, wie die Zollstelle nun hiess, in Kraft. Die Bestimmungen beinhalteten die Rechte und Pflichten der Zollbeteiligten sowie die strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstössen. Zollhaus Dazio Grande Die Strada Romana über den Piottino Pass

47 Forum Z. Panorama 47 Der Weg durch die Piottino-Schlucht So mussten die Reisenden mitgeführte Waren und Tiere beim Einnehmer anmelden und die Abgaben entrichten. «Wer die Zollabgaben in boshafter Absicht umgeht, wird die vorenthaltene Ware verlieren» und «mit dem zehn- bis zwanzigfachen des Einfuhrzolls nebst Gebühren bestraft». Zusätzlich bezahlten sie eine Weggebühr. «Wer dies nicht tut, wird also mit einer Busse von 18 Lire Cantonale belegt.» Nicht angemeldete Tiere hatte der Zoll sicherzustellen. Die eingenommenen Bussgelder wurden wie folgt aufgeteilt: «Die Hälfte geht an die Staatskasse, ein Viertel an den Ankläger und ein Viertel an den Einnehmer.» «Bei Anklage ist das zuständige Gericht erster Instanz gehalten, auch ausserordentlich zu tagen und den Beschluss zusammengefasst mitzuteilen, nicht ohne den Beschuldigten zuvor angehört zu haben.» «Bis zum Entscheid bleiben alle unterschlagenen Waren und Tiere im Gewahrsam wie auch der gewöhnliche Reisende in Haft.» Der Einnehmer war verpflichtet, allen Passierenden die korrekten Abgaben zu nennen und eine Quittung auszustellen. Der Besitzer seinerseits musste das Papier aufbewahren, damit er es bei einer Nachfrage der Polizei jederzeit vorweisen konnte. «Für die grösstmögliche Genauigkeit der Anmeldung muss der Warenführer dem Einnehmer detaillierte Frachtbriefe ausstellen. Die Handelsware ist verloren, wenn sie bei Unterschlagung der Zollabgaben nicht mit dem Frachtbrief übereinstimmt.» Transitbestimmungen Auch der Warentransit zwischen zwei Zollstellen wurde geregelt. So war es für alle Pflicht, während der Durchfuhr die Strasse zu benutzen und der nächsten Zollstelle den Transitschein zu präsentieren. «Wer dies unterlässt, wird wegen Schmuggels verhaftet und den Umständen entsprechend bestraft.» «Alle Pferde- oder Kolonnenführer müssen den Transitschein der Zollstelle aushändigen, für welche die Ware bestimmt ist. Wenn diese in grösserer Anzahl oder von einer besseren Qualität ist, die höhere Zollabgaben erfordert, als auf der Quittung verurkundet, auferlegt das Gericht im Falle eines Betrugs die endgültige Strafe.» Auch Tätlichkeiten gegen Zollbeamte wurden geahndet: «Wenn ein Fussgänger, ein Pferde- oder Warenführer es wagt, den Einnehmer zu beleidigen oder Gewalt anwendet, wird er nach der Höchststrafe des Gesetzbuches verurteilt.» Der Zollinspektor war angewiesen, die angemeldeten Waren mit der Quittung zu vergleichen und «wenn er sie als nicht konform empfindet, eine Klage ans Gericht zu übermitteln, das einen Rapport zuhanden der Regierung macht». Zudem musste er alle Scheine sammeln und monatlich der kantonalen Buchhaltung überweisen. «Bären und Affen zur Volksbelustigung» Der «Zoll- und Wegegebührentarif für den Monte Piottino, Bezirk Leventina» hatte Gültigkeit für das «Schweizerische Inland und Italien» und umfasste Abgaben für «Schweizer und Fremde». Bezahlt wurde «für jede Last oder für eine gewöhnliche Pferdeladung» in «Geld zum kantonalen Wechselkurs». Der Zolltarif war in neun zollpflichtige Warengruppen unterteilt: «Futtermittel, Erde, Seife und Kisten», «Wein, Käse und Korn», «Früchte», «Wachs», «Reis, Honig, Öl, Puder und Eisen» sowie «Kalbs- und Ziegenleder» und «Karren, transportiert je Stück». Zollzahlend waren sogar «Bären und Affen zur Volksbelustigung». Für den «Pedaggio», die Weggebühr, wurde je ein separater Tarif für Schweizer und Fremde geführt. Die Abgabe wurde pro Stück bezahlt. Gebührenpflichtig waren «Kühe, Kälber», «Schlachtvieh», «Pferde ohne Sattel und Zugochsen», «Ziegen, Schweine, Schafe», «Personen zu Fuss» und «Personen zu Pferd». Ende und Neubeginn 1819 liess der Kanton Tessin den Weg durch die Piottino-Schlucht zur Kantonsstrasse umbauen und verlegte darauf den Zollposten nach Airolo. Der Urner Zoll wurde umgenutzt und war bis zur Eröffnung der Gotthardbahn 1882 Poststation. Als 1934 die Schlucht in einem Tunnel umfahren werden konnte, wurde es still in Prato. Das Gebäude und der Saumweg verfielen. Erst in den 1990er-Jahren erwachte die Gegend wieder aus dem Dornröschenschlaf: Das Zollhaus erfuhr als Baudenkmal eine Renovation und wird heute als Kulturzentrum mit Hotel, Restaurant und Museum betrieben. Aus dem Erlös des Schoggitalerverkaufs konnte die Strada Urana in ihrer ursprünglichen Art als Teil des Fernwanderwegnetzes wiederhergestellt werden. Doch davon bekommen die Durchreisenden in der Leventina wenig mit, denn gleich unterhalb der Dazio Grande verschwinden Schiene und Autobahn in einem Tunnel.

48 48 Forum Z. Dossiers Willkommen im Zollmuseum Die Sonderausstellung «Flucht Schutz Humanität: von der Arbeit des UNHCR» ist auch noch in diesem Jahr im Zollmuseum zu sehen. Die Saison dauert bis am 19. Oktober Weiter Informationen finden Sie unter Impressum Forum Z. Herausgeberin: Eidg. Zollverwaltung EZV; erscheint dreimal jährlich auf Deutsch, Französisch und Italienisch; Auflage: 8500 Ex.; Redaktion: Walter Pavel (wp), Stefanie Widmer (sw), Attila Lardori (al), Linda Bütler (lb) Redaktionsadresse: Eidg. Zollverwaltung, Oberzolldirektion, Kommunikation/Medien, Monbijoustr. 40, 3003 Bern; Tel: ; Vertrieb: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern, / Art.-Nr /1D Aboservice:

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