Bei uns steht das Pferd mit seinen arttypischen Bedürfnissen im Vordergrund. Wir behandeln unsere Tiere mit Respekt und Verstand.

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1 STALLORDNUNG Bei uns steht das Pferd mit seinen arttypischen Bedürfnissen im Vordergrund. Wir behandeln unsere Tiere mit Respekt und Verstand. Das Stall-Areal besteht aus: Pferdeoffenställen/Unterständen/Boxen, Reitplatz, Longierplatz, Reitbauwagen, Sattelkammer/Reiterstübchen, Paddocks und Ausläufen/Weiden. Bitte respektiert die Privatsphäre der Bewohner des Hofes und haltet Euch nur auf den für die Pensionspferdebesitzer, Reiter und Pferde vorgesehenen Bereichen auf. Auf unserem Hof gibt es oft viel Arbeit wenn jemand das Bedürfnis für ein längeres Gespräch hat, vereinbart bitte einen Termin oder packt beim Reden mit an! Alle Bereiche des Hofes sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Pferdeäpfel sind auf dem Stall-Areal und auf dem Reitplatz zu entfernen. Pferdeäpfel müssen auch innerhalb des Dorfes aufgesammelt oder auf einen Wiesen- oder Waldrand befördert werden. Verschmutzungen durch Striegeln, Hufe auskratzen, Waschen usw. sind sofort zu beseitigen. Striegel dürfen nicht an Stallwänden ausgeklopft werden. Keinerlei Abfall liegen lassen. Im Sommer ist von Uhr und im Winter von Uhr Reiterhofruhe. Ausnahmen nach Absprache. Montag ist Ruhetag. Pensionspferdebesitzer können aber allein ohne mitgebrachte Familie, Freunde, Bekannte ihr Pferd besuchen und reiten. Dabei ist auf die Erholung der Schulpferde und den Hofbesitzern Rücksicht zu nehmen. Autos der Pensionspferdebesitzer und Besucher können auf dem Parkplatz am Siedlungsweg geparkt werden. Der Zugang zur Ranch ist ausschließlich über den Siedlungsweg über das Haupttor (weiter innen gelegen). Hunde dürfen gerne mitgebracht werden, sofern sie sich gegenüber Menschen und Pferden ruhig und gehorsam verhalten. Anspringen, ständiges Bellen, Herumstöbern neben dem Stallareal und Belästigung der Tiere werden nicht geduldet. Hundekot muss aufgesammelt werden. Sollten Besucher Angst vor den Hunden zeigen oder sich Hunde nicht vertragen, sind sie an der Leine zu führen oder nicht mehr mitzubringen. Das zusätzliche Füttern der Pferde innerhalb der Gruppe ist strikt verboten! Falls ihr dem Pferd spezielles Zusatzfutter verabreichen möchtet, tut dies bitte in einem Fress- Stand oder auf dem Putzplatz und vergewissert euch, dass das Pferd auch alles auffrisst. Besondere Beachtung anderer Pferde ist dabei oberstes Sicherheitsgebot. Der gereinigte Futtereimer und das Futter sind umgehend wieder weg zu räumen. Hindernis- und anderes Material auf dem Reitplatz sind nach Gebrauch wegzuräumen. Eigenes Material darf nur nach Absprache gelagert werden. Türen und Tore immer schliessen und der/die Letzte bitte das Licht löschen. Das Rauchen auf dem Reiterhofgelände einschließlich den Stallungen, der Feierscheune, der Sattelkammer und den Bauwagen ist verboten, selbiges gilt für offenes Licht. Ausnahmen werden nur von den Grundstücksbesitzern zugelassen, z.b. bei Feiern. Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der ihm vom Betrieb erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche oder Vereinbarungen sind an die Geschäftsführung und nicht an das Stallpersonal zu richten (z.b. Pferdetransport, Betreuung auf Turnieren). Der Verein / Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit der Verein / Betrieb nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Vereins / Betriebes, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.

2 REITORDNUNG 1. Allgemeine Anordnungen Der Betriebsreitlehrer leitet den Reitbetrieb, übernimmt das Arbeiten von Privatpferden und ist für alle Fachfragen des Reitbetriebes zuständig. Die Erteilung von Reitunterricht oder anderweitigen Unterricht (Bodenarbeit, Voltigierunterricht, Pferdeausbildung o.ä.) durch fremde Reitlehrer, Privatpersonen oder den Pensionspferdebesitzern auf dem Gelände des Reiterhofes ist untersagt. Ausnahmen können vom Betrieb erlaubt werden. Die Preise für Reitstunden auf den Lehrpferden des Vereins / Betriebes richten sich nach der Gebührenordnung des Vereins / Betriebes. Die jeweils gültigen Gebühren sind bei der Geschäftsführung einzusehen. Die Lehrpferde werden je nach Ausbildungsgrad des Reiters durch den Reitlehrer zugewiesen. Eine Bestellung der Pferde kann jederzeit auch telefonisch - erfolgen. Eine Abmeldung eines bestellten Pferdes kann nur entgegengenommen werden, wenn die Abbestellung mindestens 24 Stunden vor der betreffenden Zeit erfolgt; anderenfalls muss die Stunde berechnet werden. Ein Anspruch auf volle Ausnutzung einer Stunde besteht nur dann, wenn der Reiter die Stunde pünktlich beginnt. Wird ein Reitlehrer benötigt, so ist er zu bezahlen. Angefangene halbe Stunden müssen voll bezahlt werden. Sind längere Ausritte ganztägig oder mehrtägig - geplant, so sind mit der Geschäftsführung hierüber Sonderabmachungen zu treffen. Ausritte mit Lehrpferden sind grundsätzlich nur in Begleitung eines Reitlehrers oder eines erfahrenen, von der Geschäftsführung benannten Reiters (z.b. Berittführer) zulässig. Ausnahmen hiervon bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsführung. Teilnahmen an Ausritten des Reiterhofes mit eigenen Pferden können untersagt werden, wenn diese die Sicherheit der Gruppe gefährden. Für die Lehrpferde, die bei Ausritten offensichtlich überfordert oder unreiterlich behandelt werden, ist die doppelte Gebühr zu zahlen. Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, den hierfür verantwortlichen Reiter für die Zukunft von Ausritten auf Lehrpferden auszuschließen. Werden Lehrpferde auf Turnieren eingesetzt, dann sind hierfür mit der Geschäftsführung Sonderabmachungen zu treffen. Gewonnene Geldpreise fallen in den Verein / Betrieb. In die Reitanlage dürfen nur Pferde gleich ob Pensionspferde oder Pferde aus fremden Ställen - verbracht werden, wenn eine ausreichende Tierhalter- / Tierhüterhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. 2. Anordnungen Reiten auf Reitanlagen Die Reitanlagen stehen grundsätzlich gem. Zeitplanung zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Reitanlage für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Anschlag bekannt gegeben bzw. sind die Termine im Internet nachzulesen. Zu Zeiten der Reiterhofruhe ist im Interesse von Personal und Pferden das Betreten der Stallungen untersagt. Einzelreiter können nicht zu Zeiten reiten, die geschlossenen Abteilungen vorbehalten sind. Während der für Abteilungsreiter festgesetzten Zeiten ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der Bahn ist. Ausnahmen bestehen nur, wenn sich nicht mehr als 3 erfahrene Reiter auf älteren Pferden in der Bahn befinden und diese sämtliche dem Longieren zustimmen. Z. Zt. des Voltigierunterrichts dürfen keine Pferde in der Bahn gearbeitet werden. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen ( Tür frei?" Ist frei!"). Das Aufsitzen erfolgt erst in der Bahn bzw. auf dem Reitplatz und zwar auf der Mittellinie bzw. an der Aufstieghilfe.

3 Halten auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als 1 Reiter die Bahn benutzt. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten. Der Abstand beim Überholen beträgt mindestens einen Zwischenraum von 2,50m (3 Schritt). Nach Ermessen ordnet der erfahrenste Reiter nach angemessenem Zeitraum an: Bitte Handwechsel". Dieser Anordnung ist sofort Folge zu leisten. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als 4 Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie. Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer auf. Schäden sind sofort zu melden. In den Reitstunden ist das Tragen eines bruch- und splittersicheren Reithelmes mit Dreibzw. Vierpunktbefestigung (bis 18 Jahre) Pflicht. Außer bei der Springarbeit sind alle Hindernisse außerhalb der Reitbahn aufzubewahren. 3. Anordnungen Reiten im Gelände Bei Ausritten von Abteilungen ist der Reitlehrer oder sein Vertreter (z.b. Berittführer) für Gangart, Tempo, erforderliche Rasten und eine sachgemäße Behandlung der Pferde während des Rittes verantwortlich. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Hunde dürfen nicht mitgeführt werden. Ausritte ohne Aufsicht des Reitlehrers auf Lehrpferden sind nur erlaubt, wenn der Reiter (Reiterin) die Reitpass-Prüfung abgelegt hat oder die Genehmigung des Betriebes vorliegt. Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mitzuführen. Im Gelände ist auf Lehrpferden Reithelmpflicht, auch für Erwachsene. Bei Begegnungen mit andern Reitern oder Fußgängern nur Schritt. Zum Ausschlagen neigende Pferde sind zu kennzeichnen und am Schluss der Gruppe zu reiten. Ausritte sind nur auf Wegen und Straßen erlaubt nicht über offene Wiesen und Felder reiten, da diese Privatgrund sind. Das Wald- und Flurgesetz ist einzuhalten. Auf Straßenabschnitten ist dem Verkehr der Vortritt zu gewähren und am rechten Straßenrand zu laufen. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten. Im übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote: Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr. Verzichte nicht auf den Reithelm. Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug. Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer! Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt! Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Forstaufbrüche weich geworden sind und nachhaltig Schäden entstehen könnten! Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können und regele entsprechenden Schadensersatz! Sei freundlich zu allen, die dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathie, keine Gegner.

4 BETRIEBSORDNUNG FÜR PENSIONSPFERDE Der Verein / Betrieb vermietet Boxen oder Offenstallplätze für die Unterstellung von Pferden einschließlich Fütterung und Pflege. Für die Einstellung von Pensionspferden ist ein besonderer Einstellungsvertrag abzuschließen. Diese Betriebsordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Einstellungsvertrages. Die Preise für die Unterstellung von Pensionspferden einschließlich ihrer Staffelung (bei Ponys, sowie bei Eigenleistung der Einsteller) ergeben sich aus der Gebührenordnung. Die Preise für den Reitunterricht und für das Arbeiten von Pensionspferden sind ebenfalls in der Gebührenordnung nachzulesen. Die Preise sind an die Geschäftsführung entrichtet. Private Reitlehrer oder private Zahlungen an den Betriebsreitlehrer sind untersagt. Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Verein / Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens zwei Tierärzten alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer dieser Anforderung, so kann der Verein / Betrieb die sofortige Entfernung ihrer Pferde verlangen. Für eingestellte Pferde, sind vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherungen abzuschließen. Böhla, den , zuletzt geändert Die mir ausgehändigte Stall,- Betriebs- und Reitordnung habe ich gelesen und erkenne sie an., den 20

5 PERSONALIEN- und NOTFALLBLATT Angaben Pferdebesitzer / in: Ansprechperson(en) im Notfall (inkl. Telefon): Mein Arzt: Im Notfall wird der gewünschte Arzt informiert. Wenn dies nicht möglich ist, greifen wir auf andere erreichbare Ärzte, vorrangig den medizinischen Notdienst zurück. Bitte Folgendes beachten (wichtige Medikamente, Krankheiten.): Angaben Pferd: Mein Tierarzt: Lebensnummer: Rasse: Geschlecht: Alter: Größe: Im Notfall: wird der gewünschte Tierarzt informiert. Wenn dies nicht möglich ist, greifen wir auf unsere Stalltierärzte Dr. Winter aus Doberlug-Kirchhain, Praxis Dr. Brauer aus Kalkreuth bzw. Tom Leupold zurück. Die Kosten trägt der Pferdebesitzer. Bei akuten Problemen wie Kolik, Hufrehe, große/offene Wunden wird unverzüglich der Tierarzt gerufen, der in kürzester Zeit den Hof erreicht. Der Betrieb kann im Namen des Einstellers auch ohne dessen vorherige Zustimmung einen Tierarzt bestellen, wenn dies aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung des Pferdes erforderlich erscheint und der Einsteller nicht zu erreichen ist. Sofern eine Behandlung oder Operation oder Tötung des Pferdes erforderlich werden sollte und der Eigentümer oder dessen Bevollmächtigter nicht sofort erreichbar ist, um die erforderlichen Entscheidungen über das nötige Vorgehen zu treffen, wird dem Betrieb bzw. dem behandelnden Tierarzt die Vollmacht erteilt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Einstellers zu treffen. Der Einsteller erklärt, dass er bei Gefahr im Verzug einer Kolikoperation zustimmt / nicht zustimmt (Unzutreffendes bitte streichen). Mein Pferd hatte bereits Probleme folgender Art: Hufschmied / Barhufpflege Telefon: Im Notfall: wird der gewünschte Hufschmied informiert. Wenn dies nicht möglich ist, greifen wir auf unseren Hufschmied / Hufpfleger zurück. Die Kosten trägt der Pferdebesitzer.

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