Bei uns steht das Pferd mit seinen arttypischen Bedürfnissen im Vordergrund. Wir behandeln unsere Tiere mit Respekt und Verstand.
|
|
- Edith Klein
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STALLORDNUNG Bei uns steht das Pferd mit seinen arttypischen Bedürfnissen im Vordergrund. Wir behandeln unsere Tiere mit Respekt und Verstand. Das Stall-Areal besteht aus: Pferdeoffenställen/Unterständen/Boxen, Reitplatz, Longierplatz, Reitbauwagen, Sattelkammer/Reiterstübchen, Paddocks und Ausläufen/Weiden. Bitte respektiert die Privatsphäre der Bewohner des Hofes und haltet Euch nur auf den für die Pensionspferdebesitzer, Reiter und Pferde vorgesehenen Bereichen auf. Auf unserem Hof gibt es oft viel Arbeit wenn jemand das Bedürfnis für ein längeres Gespräch hat, vereinbart bitte einen Termin oder packt beim Reden mit an! Alle Bereiche des Hofes sind sauber und ordentlich zu hinterlassen. Pferdeäpfel sind auf dem Stall-Areal und auf dem Reitplatz zu entfernen. Pferdeäpfel müssen auch innerhalb des Dorfes aufgesammelt oder auf einen Wiesen- oder Waldrand befördert werden. Verschmutzungen durch Striegeln, Hufe auskratzen, Waschen usw. sind sofort zu beseitigen. Striegel dürfen nicht an Stallwänden ausgeklopft werden. Keinerlei Abfall liegen lassen. Im Sommer ist von Uhr und im Winter von Uhr Reiterhofruhe. Ausnahmen nach Absprache. Montag ist Ruhetag. Pensionspferdebesitzer können aber allein ohne mitgebrachte Familie, Freunde, Bekannte ihr Pferd besuchen und reiten. Dabei ist auf die Erholung der Schulpferde und den Hofbesitzern Rücksicht zu nehmen. Autos der Pensionspferdebesitzer und Besucher können auf dem Parkplatz am Siedlungsweg geparkt werden. Der Zugang zur Ranch ist ausschließlich über den Siedlungsweg über das Haupttor (weiter innen gelegen). Hunde dürfen gerne mitgebracht werden, sofern sie sich gegenüber Menschen und Pferden ruhig und gehorsam verhalten. Anspringen, ständiges Bellen, Herumstöbern neben dem Stallareal und Belästigung der Tiere werden nicht geduldet. Hundekot muss aufgesammelt werden. Sollten Besucher Angst vor den Hunden zeigen oder sich Hunde nicht vertragen, sind sie an der Leine zu führen oder nicht mehr mitzubringen. Das zusätzliche Füttern der Pferde innerhalb der Gruppe ist strikt verboten! Falls ihr dem Pferd spezielles Zusatzfutter verabreichen möchtet, tut dies bitte in einem Fress- Stand oder auf dem Putzplatz und vergewissert euch, dass das Pferd auch alles auffrisst. Besondere Beachtung anderer Pferde ist dabei oberstes Sicherheitsgebot. Der gereinigte Futtereimer und das Futter sind umgehend wieder weg zu räumen. Hindernis- und anderes Material auf dem Reitplatz sind nach Gebrauch wegzuräumen. Eigenes Material darf nur nach Absprache gelagert werden. Türen und Tore immer schliessen und der/die Letzte bitte das Licht löschen. Das Rauchen auf dem Reiterhofgelände einschließlich den Stallungen, der Feierscheune, der Sattelkammer und den Bauwagen ist verboten, selbiges gilt für offenes Licht. Ausnahmen werden nur von den Grundstücksbesitzern zugelassen, z.b. bei Feiern. Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der ihm vom Betrieb erteilten Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden. Besondere Wünsche oder Vereinbarungen sind an die Geschäftsführung und nicht an das Stallpersonal zu richten (z.b. Pferdetransport, Betreuung auf Turnieren). Der Verein / Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder der Besucher entstehen, soweit der Verein / Betrieb nicht gegen solche Schäden versichert ist oder soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Vereins / Betriebes, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen.
2 REITORDNUNG 1. Allgemeine Anordnungen Der Betriebsreitlehrer leitet den Reitbetrieb, übernimmt das Arbeiten von Privatpferden und ist für alle Fachfragen des Reitbetriebes zuständig. Die Erteilung von Reitunterricht oder anderweitigen Unterricht (Bodenarbeit, Voltigierunterricht, Pferdeausbildung o.ä.) durch fremde Reitlehrer, Privatpersonen oder den Pensionspferdebesitzern auf dem Gelände des Reiterhofes ist untersagt. Ausnahmen können vom Betrieb erlaubt werden. Die Preise für Reitstunden auf den Lehrpferden des Vereins / Betriebes richten sich nach der Gebührenordnung des Vereins / Betriebes. Die jeweils gültigen Gebühren sind bei der Geschäftsführung einzusehen. Die Lehrpferde werden je nach Ausbildungsgrad des Reiters durch den Reitlehrer zugewiesen. Eine Bestellung der Pferde kann jederzeit auch telefonisch - erfolgen. Eine Abmeldung eines bestellten Pferdes kann nur entgegengenommen werden, wenn die Abbestellung mindestens 24 Stunden vor der betreffenden Zeit erfolgt; anderenfalls muss die Stunde berechnet werden. Ein Anspruch auf volle Ausnutzung einer Stunde besteht nur dann, wenn der Reiter die Stunde pünktlich beginnt. Wird ein Reitlehrer benötigt, so ist er zu bezahlen. Angefangene halbe Stunden müssen voll bezahlt werden. Sind längere Ausritte ganztägig oder mehrtägig - geplant, so sind mit der Geschäftsführung hierüber Sonderabmachungen zu treffen. Ausritte mit Lehrpferden sind grundsätzlich nur in Begleitung eines Reitlehrers oder eines erfahrenen, von der Geschäftsführung benannten Reiters (z.b. Berittführer) zulässig. Ausnahmen hiervon bedürfen der Genehmigung durch die Geschäftsführung. Teilnahmen an Ausritten des Reiterhofes mit eigenen Pferden können untersagt werden, wenn diese die Sicherheit der Gruppe gefährden. Für die Lehrpferde, die bei Ausritten offensichtlich überfordert oder unreiterlich behandelt werden, ist die doppelte Gebühr zu zahlen. Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, den hierfür verantwortlichen Reiter für die Zukunft von Ausritten auf Lehrpferden auszuschließen. Werden Lehrpferde auf Turnieren eingesetzt, dann sind hierfür mit der Geschäftsführung Sonderabmachungen zu treffen. Gewonnene Geldpreise fallen in den Verein / Betrieb. In die Reitanlage dürfen nur Pferde gleich ob Pensionspferde oder Pferde aus fremden Ställen - verbracht werden, wenn eine ausreichende Tierhalter- / Tierhüterhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. 2. Anordnungen Reiten auf Reitanlagen Die Reitanlagen stehen grundsätzlich gem. Zeitplanung zur Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen wie Turniere, Lehrgänge usw. es erforderlich, die Reitanlage für den allgemeinen Reitbetrieb zu sperren oder einzuschränken, so wird das durch Anschlag bekannt gegeben bzw. sind die Termine im Internet nachzulesen. Zu Zeiten der Reiterhofruhe ist im Interesse von Personal und Pferden das Betreten der Stallungen untersagt. Einzelreiter können nicht zu Zeiten reiten, die geschlossenen Abteilungen vorbehalten sind. Während der für Abteilungsreiter festgesetzten Zeiten ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der Bahn ist. Ausnahmen bestehen nur, wenn sich nicht mehr als 3 erfahrene Reiter auf älteren Pferden in der Bahn befinden und diese sämtliche dem Longieren zustimmen. Z. Zt. des Voltigierunterrichts dürfen keine Pferde in der Bahn gearbeitet werden. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen ( Tür frei?" Ist frei!"). Das Aufsitzen erfolgt erst in der Bahn bzw. auf dem Reitplatz und zwar auf der Mittellinie bzw. an der Aufstieghilfe.
3 Halten auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als 1 Reiter die Bahn benutzt. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten. Der Abstand beim Überholen beträgt mindestens einen Zwischenraum von 2,50m (3 Schritt). Nach Ermessen ordnet der erfahrenste Reiter nach angemessenem Zeitraum an: Bitte Handwechsel". Dieser Anordnung ist sofort Folge zu leisten. Reiten auf der entgegengesetzten Hand ist nur zulässig, wenn sich nicht mehr als 4 Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen. Hierbei ist stets rechts auszuweichen. Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie. Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer auf. Schäden sind sofort zu melden. In den Reitstunden ist das Tragen eines bruch- und splittersicheren Reithelmes mit Dreibzw. Vierpunktbefestigung (bis 18 Jahre) Pflicht. Außer bei der Springarbeit sind alle Hindernisse außerhalb der Reitbahn aufzubewahren. 3. Anordnungen Reiten im Gelände Bei Ausritten von Abteilungen ist der Reitlehrer oder sein Vertreter (z.b. Berittführer) für Gangart, Tempo, erforderliche Rasten und eine sachgemäße Behandlung der Pferde während des Rittes verantwortlich. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Hunde dürfen nicht mitgeführt werden. Ausritte ohne Aufsicht des Reitlehrers auf Lehrpferden sind nur erlaubt, wenn der Reiter (Reiterin) die Reitpass-Prüfung abgelegt hat oder die Genehmigung des Betriebes vorliegt. Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mitzuführen. Im Gelände ist auf Lehrpferden Reithelmpflicht, auch für Erwachsene. Bei Begegnungen mit andern Reitern oder Fußgängern nur Schritt. Zum Ausschlagen neigende Pferde sind zu kennzeichnen und am Schluss der Gruppe zu reiten. Ausritte sind nur auf Wegen und Straßen erlaubt nicht über offene Wiesen und Felder reiten, da diese Privatgrund sind. Das Wald- und Flurgesetz ist einzuhalten. Auf Straßenabschnitten ist dem Verkehr der Vortritt zu gewähren und am rechten Straßenrand zu laufen. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten. Im übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände folgende Gebote: Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr. Verzichte nicht auf den Reithelm. Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug. Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer! Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt! Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Forstaufbrüche weich geworden sind und nachhaltig Schäden entstehen könnten! Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können und regele entsprechenden Schadensersatz! Sei freundlich zu allen, die dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathie, keine Gegner.
4 BETRIEBSORDNUNG FÜR PENSIONSPFERDE Der Verein / Betrieb vermietet Boxen oder Offenstallplätze für die Unterstellung von Pferden einschließlich Fütterung und Pflege. Für die Einstellung von Pensionspferden ist ein besonderer Einstellungsvertrag abzuschließen. Diese Betriebsordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Einstellungsvertrages. Die Preise für die Unterstellung von Pensionspferden einschließlich ihrer Staffelung (bei Ponys, sowie bei Eigenleistung der Einsteller) ergeben sich aus der Gebührenordnung. Die Preise für den Reitunterricht und für das Arbeiten von Pensionspferden sind ebenfalls in der Gebührenordnung nachzulesen. Die Preise sind an die Geschäftsführung entrichtet. Private Reitlehrer oder private Zahlungen an den Betriebsreitlehrer sind untersagt. Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Verein / Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens zwei Tierärzten alle zum Schutze der Pferde erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer dieser Anforderung, so kann der Verein / Betrieb die sofortige Entfernung ihrer Pferde verlangen. Für eingestellte Pferde, sind vom Halter angemessene Tierhalterhaftpflichtversicherungen abzuschließen. Böhla, den , zuletzt geändert Die mir ausgehändigte Stall,- Betriebs- und Reitordnung habe ich gelesen und erkenne sie an., den 20
5 PERSONALIEN- und NOTFALLBLATT Angaben Pferdebesitzer / in: Ansprechperson(en) im Notfall (inkl. Telefon): Mein Arzt: Im Notfall wird der gewünschte Arzt informiert. Wenn dies nicht möglich ist, greifen wir auf andere erreichbare Ärzte, vorrangig den medizinischen Notdienst zurück. Bitte Folgendes beachten (wichtige Medikamente, Krankheiten.): Angaben Pferd: Mein Tierarzt: Lebensnummer: Rasse: Geschlecht: Alter: Größe: Im Notfall: wird der gewünschte Tierarzt informiert. Wenn dies nicht möglich ist, greifen wir auf unsere Stalltierärzte Dr. Winter aus Doberlug-Kirchhain, Praxis Dr. Brauer aus Kalkreuth bzw. Tom Leupold zurück. Die Kosten trägt der Pferdebesitzer. Bei akuten Problemen wie Kolik, Hufrehe, große/offene Wunden wird unverzüglich der Tierarzt gerufen, der in kürzester Zeit den Hof erreicht. Der Betrieb kann im Namen des Einstellers auch ohne dessen vorherige Zustimmung einen Tierarzt bestellen, wenn dies aufgrund einer akuten Erkrankung oder Verletzung des Pferdes erforderlich erscheint und der Einsteller nicht zu erreichen ist. Sofern eine Behandlung oder Operation oder Tötung des Pferdes erforderlich werden sollte und der Eigentümer oder dessen Bevollmächtigter nicht sofort erreichbar ist, um die erforderlichen Entscheidungen über das nötige Vorgehen zu treffen, wird dem Betrieb bzw. dem behandelnden Tierarzt die Vollmacht erteilt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Einstellers zu treffen. Der Einsteller erklärt, dass er bei Gefahr im Verzug einer Kolikoperation zustimmt / nicht zustimmt (Unzutreffendes bitte streichen). Mein Pferd hatte bereits Probleme folgender Art: Hufschmied / Barhufpflege Telefon: Im Notfall: wird der gewünschte Hufschmied informiert. Wenn dies nicht möglich ist, greifen wir auf unseren Hufschmied / Hufpfleger zurück. Die Kosten trägt der Pferdebesitzer.
BETRIEBS-, REIT- UND HALLENORDNUNG
BETRIEBS-, REIT- UND HALLENORDNUNG Reit- und Fahrverein Niedereschach e.v.,dauchinger Straße 102-104, 78078 Niedereschach Gültig ab 1. Mai 2016 A. Betriebsordnung I. Allgemeines 1) Zu den Anlagen des Reit-
MehrReitanlagenordnung. des. RFV Ellefeld und Umgebung e.v. gemäß Beschluss des Vorstandes vom und des
Reitanlagenordnung des RFV Ellefeld und Umgebung e.v. gemäß Beschluss des Vorstandes vom 20.08.2010 und des Landwirtschaftbetriebes Schöniger GbR, Ellefeld I. Allgemeines 1. Zu der Reitanlage gehören:
MehrBetriebs- und Reitordnung
Reiterverein Kannenbäckerland e.v. www.rv-kannenbäckerland.de Reitschule Petter www.reitausbildung-petter.de Tel.: 02624 / 9437131 Stand: Oktober 2010 2 des Reiterverein Kannenbäckerland e.v. und der Reitschule
MehrDas Rauchen im gesamten Stallbereich einschliesslich des Büros mit Ausnahme des Reiterstübchens
Betriebs- und Reitordnung des Reit- und Rennvereines St. Georg Iffezheim e. V. gemäß Beschluss des Vorstandes/ der Mitgliederversammlung vom 17.03.2007 Betriebsordnung 1. Allgemeines Diese Betriebsordnung
MehrPferdeeinstellungsvertrag
- 1 - Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen im folgenden Betrieb und im folgenden Einsteller 1 Vertragsgegenstand Für die Einstellung des Pferdes Name: Geschlecht: Alter: Abzeichen: Reg.Nr.: wird Box, Paddock
MehrBetriebs-, Reit- und Anlagenordnung
Betriebs-, Reit- und Anlagenordnung des Reit- und Fahrvereins Porz e. V. Stand: 18.11.2015 Betriebsordnung...3 1. Allgemeines...3 2. Schulpferde des Vereins...4 3. Pensionspferde im Verein...4 4. Allgemeine
MehrBetriebs- und Reitordnung des Reitvereins Langenunger Hof Sinzheim e.v.
Betriebs- und Reitordnung des Reitvereins Langenunger Hof Sinzheim e.v. I. Allgemeines 1. Diese Betriebsordnung gilt für die Anlage des Reitvereins Langenunger Hof Sinzheim e.v. Zu der Anlagen gehören:
MehrBetriebs- und Reitordnung des REITERVEREINS BAD FRIEDRICHSHALL u.u.e.v.
Vereinsanschrift REITERVEREIN BAD FRIEDRICHSHALL und Umgebung e.v. Sonnenbergstrasse 13, 74177 Bad Friedrichshall Reitanlage Mühlstrasse: Telefon 07136/24660 Reiterstüble Mühlstrasse: Telefon 07136/961070
MehrBetriebs- und Reitordnung
Pferdesportverein Ulm/Neu-Ulm e.v. PSV Ulm/Neu-Ulm e.v. Illerholzweg 11 89231 Neu-Ulm Pferdesportverein Ulm / Neu-Ulm e.v. Betriebs- und Reitordnung 1. Allgemeines Zur Reitanlage gehören: Stallungen Reithallen
MehrBetriebsordnung. des Reit- und Fahrverein Lauterbach
Betriebsordnung des Reit- und Fahrverein Lauterbach l BETRIEBSORDNUNG des Reit- und Fahrverein Lauterbach Stadt und Land e. V. Das Reiten und die sonstige Benutzung der Reitanlage geschieht auf eigene
MehrReitsportverein Wolfenbüttel e.v. Betriebsordnung
Reitsportverein Wolfenbüttel e.v. Betriebsordnung Stand 04/2016 I. Reitordnung 1 Reiten (1) Das Tragen einer Reitkappe und vorschriftsmäßiger Reitbekleidung (lt. LPO) ist für jeden aktiven Reiter verpflichtend.
MehrBahn und Stallordnung
Bahn und Stallordnung 1. Der aushängende Reitplan ist für alle Benutzer der Anlage verbindlich. Änderungen werden nach Möglichkeit rechtzeitig bekanntgegeben. In Eilfällen entscheiden der Reitlehrer oder
MehrPferde-Einstellungsvertrag
Pferde-Einstellungsvertrag zwischen -Stallbesitzer- Herrn/Frau (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefon, bei Minderjährigen Angabe der gesetzlichen Vertreter) u n d -Einsteller- 1 Der Stallbesitzer
MehrReiten und Fahren auf Feld- und Waldwegen in Baden-Württemberg
Reiten und Fahren auf Feld- und Waldwegen in Baden-Württemberg Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft, jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Zur Erholung gehören auch
MehrPferdeeinstellungsvertrag. zwischen
Pferdeeinstellungsvertrag zwischen (Name, Anschrift, Telefonnummer) und (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum) * geb. am: im Folgenden Betrieb bzw. Betriebsinhaber genannt (Bei Minderjährigen Name,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Ponyhof Süderbrarup Westen Street Ranch
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ponyhof Süderbrarup Westen Street Ranch Jeder, der Leistungen des Ponyhofs Süderbrarup Western Street Ranch in Anspruch nimmt oder das Anwesen als Besucher betritt, erklärt
MehrS a t z u n g. des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen. über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden. vom
S a t z u n g des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen über die Nutzung der Freizeitanlage Waldsee Rieden vom 11.12.2006 geändert durch Satzung vom 22.08.2008 Die Verbandsversammlung hat aufgrund
MehrALLGEMEINE STALL- u. BETRIEBSORDNUNG DES REIT-UND FAHRVEREINS ST. LEONHARD BÜHL e.v.
ALLGEMEINE STALL- u. BETRIEBSORDNUNG DES REIT-UND FAHRVEREINS ST. LEONHARD BÜHL e.v. Liebe Mitglieder! Auf unserer Reitanlage steht der Sport mit unseren Pferden im Vordergrund. Ein optimaler Reitbetrieb
MehrDiese Betriebsordnung gilt für die Anlagen des Pferdesportvereins Heidelberg Ladenburg e.v.
1. ALLGEMEINES: Diese Betriebsordnung gilt für die Anlagen des Pferdesportvereins Heidelberg Ladenburg e.v. 1.1. Zu den Anlagen gehören: Stallungen und alle Räume, offene und gedeckte Reitbahnen, Hindernispark
MehrBetriebsordnung von November 2000
von November 2000 A. Allgemeines 1. Die Ausübung des Reitsports unter Benutzung der Einrichtungen des Vereins gegen das vom Vorstand festgesetzte Entgelt sowie das Betreten der Reitbahn ist nur Mitgliedern
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der PonyTruppe Dresden. Geschäftsführung Nicolett Menge
der PonyTruppe Dresden Dresden: 05.01.2018 Geschäftsführung Nicolett Menge 1. Die PonyTruppe Dresden hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen ab einem Alter von 3 Jahren das Reithobby näher zu bringen.
MehrPferdeeinstellungsvertrag
VETERANENHOF WIEN zwischen Veteranenhof Wien (im folgenden Betrieb genannt) und Frau/Herr Pferdebesitzer Pferdeeinstellungsvertrag (im folgenden Einsteller genannt) 1 Vertragsgegenstand 1. Für die Einstellung
MehrPferdeeinstellungsvertrag
Pferdeeinstellungsvertrag zwischen Reitclub Bremerhaven e.v., VR 566, AG Bremerhaven, Reinkenheide 25, 27574 Bremerhaven (vertreten durch den Vorstand gemäß Vereinssatzung) - nachfolgend: Verein - und
MehrReitvertrag. Kinderreitschule in Klein Flöthe
Reitvertrag Kinderreitschule in Klein Flöthe Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiterhofs und Ponygestüts Klein Flöthe Stand 1.07.2017 Seite 1 von 3 1 Die Reitlehrerin stellt dem Reitschüler ein Pferd
MehrVertrag über die Nutzung eines Islandpferdes als Turnierpferd zwischen. Herrn/Frau Straße Wohnort Telefon (im folgenden Eigentümer genannt) und
1 Turnierpferdesponsoring im IPZV Dieser Vertrag dient dem Zusammenbringen junger talentierter Reiter und Pferde zur Maximierung des Erfolges im Islandpferdesport und fördert die Zusammenarbeit zwischen
MehrDEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG. Der Reitpass. Ausreiten Naturerlebnis mit dem Pferd APO
Der Reitpass Ausreiten Naturerlebnis mit dem Pferd APO 2014 www.pferd-aktuell.de Mit dem Pferd Natur erleben. Sicher. Mit dem Reitpass. Ausreiten, im Galopp durch Feld und Wald oder gar am Strand entlang
MehrREITERVEREIN HEIDENHEIM E.V. Reit- und Hausordnung
REITERVEREIN HEIDENHEIM E.V. Reit- und Hausordnung Stand September 2015 1 Reiterverein Heidenheim e.v. I. Reitordnung 1 Die Reitordnung wurde vom Vorstand gemäß 9 Ziffer 9 der Satzung aufgestellt. Sie
MehrAnmeldung Reitkurs intensiv 2018
Anmeldung Reitkurs intensiv 2018 für Anfänger und Fortgeschrittene Hiermit melde ich mein/e Kind/er Nachname: Kind 1: Kind 2: Geburtsdatum: Geburtsdatum: Extra-Info: Strasse: PLZ/Ort Telefon: email: zu
MehrBetriebsordnung. Ebenfalls ist das Parken auf den Grünstreifen des Friedhofweges untersagt.
Betriebsordnung 1. Allgemeines: Parken: Bitte die Parkmöglichkeiten auf unseren großen Parkplatz nutzen. In der Anlage ist das Parken nur in Ausnahmefällen auf der errichteten Stellfläche vor der Matschkoppel
MehrHinterlegungsvertrag für Pensionspferde
Susanne Rothenfluh Fohlenweid 5620 Bremgarten Tel: 079 662 12 46 Mail: teamrothenfluh@bluewin.ch Hinterlegungsvertrag für Pensionspferde zwischen Susanne Rothenfluh Fohlenweid 5620 Bremgarten Pensionsgeber
MehrStallordnung RuTG Holzburg e.v. Gut Sedlhof, Großhausen
Stallordnung RuTG Holzburg e.v. Gut Sedlhof, Großhausen Die Vereinsmitglieder und Pferdeeinsteller sowie Besucher verpflichten sich mit Betreten der Anlagen die Stall- und Hallenordnung anzuerkennen. Die
MehrBetriebs- und Kostenordnung
Betriebs- und Kostenordnung des Reit- und Fahrverein Schwabach u.u. e.v. Überarbeitete Fassung: Stand 29. April 2017 1. Allgemeines 1. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Zur Reitanlage
MehrPferde- Einstellungsvertrag
Pferde- Einstellungsvertrag Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg 10 7551 Worms Tel: 0179-755252 Mail: GDRanch@web.de Pferde-Einstellungsvertrag zwischen Daniela und Christian Marquardt Fasanenweg
Mehrvom 01. Dezember 2015 (Mitteilungsblatt vom 09. Dezember 2015)
STADT GEISINGEN Landkreis Tuttlingen S A T Z U N G über die Benutzung der gemeindlichen Schlachträume (Schlachthausbenutzungs- und -gebührenordnung) vom 01. Dezember 2015 (Mitteilungsblatt vom 09. Dezember
MehrAnmeldung für die Benutzung der Anlagen der Reitbahngesellschaft St. Jakob in Bättwil
Anmeldung für die Benutzung der Anlagen der Reitbahngesellschaft St. Jakob in Bättwil Benutzer: Name: Vorname: Strasse: PLZ: Ort: Tel P. Tel G. Natel: E-mail: Pferd: Führanlage Name: Ja Nein Standort:
MehrUnterbringungsvertrag
Katzenpension Trebur Marie-Curie-Straße 2 65468 Trebur Telefon: 06147/936601 Fax: 06147/936602 I. Angaben zum Katzenhalter: Unterbringungsvertrag Nachname Vorname Adresse Telefon Handy Fax E-Mail Ansprechpartner
MehrSatzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom
STADT KITZINGEN Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom 19.05.2016 Inkrafttreten: 01.06.2016 Stand: 01.06.2016
MehrÜberlassungsvertrag Pflegepferd
Überlassungsvertrag Pflegepferd zwischen dem ZRFV Wodan Damm e.v., Auf der Hemsteege 1 in 46514 Schermbeck (im Folgenden Eigentümer genannt) und Frau / Herrn (Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum)
MehrVertrag über die Pachtung einer Stute
Stute kommt zum Pächter Vertrag über die Pachtung einer Stute zwischen und -Verpächter- -Pächter- Präambel Der Verpächter ist Eigentümer der Trakehner Stute. Diese soll dem Pächter zu Zuchtzwecken zur
MehrPferdekaufvertrag / Kauf auf Probe
Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe [Die TIR übernimmt für die Vollständigkeit der Vertragsvorlage keine Garantie oder Haftung. Das vorliegende Vertragsformular dient als Mustervorlage und ist als Ausgangsbasis
MehrSTADT PEINE Satzung über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte SATZUNG
Seite 1 von 5 SATZUNG über die Benutzung der städtischen Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte in der Fassung vom. (siehe Chronologie) Der Rat der Stadt Peine hat aufgrund der 4, 10 und 58 des Niedersächsischen
MehrOffizielles Benützungsreglement der Reitanlage Barmatt gültig ab 1. Januar 2017
Offizielles Benützungsreglement der Reitanlage Barmatt gültig ab 1. Januar 2017 1. Erläuterungen zu den Begriffen Mitglieder des VPF: - Juristische und natürliche Personen, welche im Besitze mindestens
MehrDie Zahlung der vereinbarten monatlichen Einstellkosten hat bis zum 3. Tag des laufenden des Monats auf das Konto der DIE RANCH GmbH- zu erfolgen.
1. Form der Einstellung von Pferden Die Einstellung von Pferden kann bei der Firma -- in Außenboxen oder im Offenstall erfolgen. Die Unterbringung des Pferdes im Außenboxstall beinhaltet folgende Leistungen.
MehrMERKBLATT ÜBER REITEN IM MÄRKISCHEN KREIS
MERKBLATT ÜBER REITEN IM MÄRKISCHEN KREIS Märkischer Kreis Fachdienst 44 Natur- und Umweltschutz Untere Naturschutzbehörde März 2018 Reiten ist sowohl in der freien Landschaft als auch im Wald nur auf
MehrStall- und Reitordnung Gültig ab Juni 2017
Stall- und Reitordnung Gültig ab Juni 2017 Die Vorstandschaft des RFV Weißenhorn e.v. hat die nachfolgende Stall- und Reitordnung beschlossen. Diese gilt für die Mitglieder des Vereins, für das Personal
MehrS.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )
-Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,
MehrHausordnung der STARMED KLINIK GmbH
Hausordnung der STARMED KLINIK GmbH 1. Geltungsbereich Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten, die in der STARMED KLINIK GmbH behandelt werden (ambulant und stationär). Für Besucher
MehrVertrag für Pensionspferdehaltung, Einzelboxe
Vertrag für Pensionspferdehaltung, Einzelboxe Pensionsgeber Müllheimerstr. 27 8508 Unterhörstetten Pensionär Tel.Nr.: 1.Allgemeines 1.1 Der Pensionär übergibt dem Pensionsgeber das unten genannte Pferd
MehrVerhaltenscodex. «Ein Pferd ohne Reiter ist immer ein Pferd. Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch.»
«Ein Pferd ohne Reiter ist immer ein Pferd. Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch.» Verhaltenscodex für Reiter und Fahrer im Gelände und im Strassenverkehr Nachfolgende Verhaltensregeln sollen helfen,
MehrBERITTVERTRAG ... 1 Vertragsgegenstand
BERITTVERTRAG Zwischen.. - im Folgenden Bereiter - und... - im Folgenden Eigentümer - wird folgender Pferdeausbildungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der Bereiter übernimmt die Ausbildung
Mehrzur Ausbildung rund ums Pferd auf dem Reiterhof Weserbergland, Elke Husmann Meyer, Alverdisser Str. 18 a in Aerzen
Anmeldung zur Ausbildung rund ums Pferd auf dem Reiterhof Weserbergland, Elke Husmann Meyer, in Teilnehmer Vorname: Nachname: Straße: PLZ/Wohnort: Geburtstag: letzte Tetanusimpfung: Krankenkasse: Sonstiges
MehrStallordnung des Boberger Reitverein Hamburg e.v. Stand:
Stallordnung des Boberger Reitverein Hamburg e.v. Stand: 17.09.2014 Liebe Mitglieder, wir alle haben das Glück, die Freizeit gemeinsam mit unseren Pferden verbringen zu dürfen. Eine kostbare Zeit, die
Mehr1. Der Vorstand handelt im Sinne und nach Satzung des Reitervereins Horneburg und Umg. von 1922 e.v. und zum Wohle der Allgemeinheit.
I. Allgemeines 1. Der Vorstand handelt im Sinne und nach Satzung des Reitervereins Horneburg und Umg. von 1922 e.v. und zum Wohle der Allgemeinheit. 2. Zu den Anlagen gehören: Stallungen und alle weiteren
MehrPferdeeinstellungsvertrag
Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender
MehrPferdeeinstellungsvertrag
1 Pferdeeinstellungsvertrag zwischen Reitverein Tarmstedt e.v., Kleine Trift 15, 27412 Tarmstedt (im Folgenden Betrieb genannt) Und (Name, Adresse, Telefonnummer)... (im Folgenden Einsteller genannt) 1
MehrBenutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen
Benutzungsordnung für die öffentlichen Parkanlagen und Spielplätze in der Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 67.030 Abteilung 4/6 Grünflächen 18.11.1975 Benutzungsordnung für die
MehrBetriebs- und Sportordnung
Betriebs- und Sportordnung des Reiterverein Oranjehof e. V. Der Reiterverein Oranjehof verfolgt nach seiner Satzung den Zweck, den Reitsport und das Interesse am Pferd zu fördern. Besondere Ziele sind
MehrBetriebs- und Reitanlagenordnung
Betriebs- und Reitanlagenordnung Pferdesportverein Ihlow e. V. Diese Betriebs- und Reitanlagenordnung soll das kameradschaftliche Miteinander aller Nutzer der Reitanlagen des PSV* unterstützen und ist
MehrVertrag zur zeitweisen Unterbringung und Betreuung von Hunden
Hundebetreuung Melanie Barbian 66484 Walshausen, Mühlstr. 23 Tel.: 06339 2259 699 Mobil: 0152 337 40 208 E-Mail: 4pfotenhof@mail.de www.hundebetreuung-walshausen.de Vertrag zur zeitweisen Unterbringung
MehrStallordnung. Stand: Seite 1 von 10 Erstellt: Freigegeben am / von: Vorstand und erweiterter Vorstand
Stallordnung Stand: 2017 Seite 1 von 10 Erstellt: 23.01.2017 Inhalt Preise Reiten... Fehler! Textmarke nicht definiert. Preise Kleidung... 5 Aktive Mitglieder / Reitschüler... 6 Besucher... 7 Vereinspferde...
MehrZWECKVERBAND ERHOLUNGSGEBIET UNTERBACHER SEE Stand: 1999 Der Verbandsvorsteher. H a u s o r d n u n g
ZWECKVERBAND ERHOLUNGSGEBIET UNTERBACHER SEE Stand: 1999 Der Verbandsvorsteher H a u s o r d n u n g Für das Erholungsgebiet Unterbacher See wird folgende Neufassung der Hausordnung erlassen: 1 Geltungsbereich
MehrPferdeeinstellungsvertrag
Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen Hof Wehmhöner Telefon 0521-82634 und Inh. Heinz Hermann Wehmhöner Mobil 0170-5636341 Auf dem Langen Land 50 Fax 0521-98255624 33739 Bielefeld Email Wehmhoener@t-online.de
MehrHausordnung des Ruder Clubs Salzburg
Hausordnung des Ruder Clubs Salzburg beschlossen von der Hauptversammlung vom 19. Juni 2013 Hausordnung des Ruder Clubs Salzburg ---- Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Gültigkeit und Zweck 3 2 Rechte
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim
Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim 1 Träger Die Stadt Bensheim unterhält einen Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim am Beauner Platz.
MehrVertrag über Vertrag über stationäres Hundetraining. Angaben zum Halter: Name des Halters: Adresse: Festnetz: Mobil: Notfallperson + Telefon :
Mobile Hundeschule Maike Frenzel Opitzstr. 2, 22301 Hamburg 040 87 87 54 36 0178 180 65 60 bin@hundegluecklich.de www.hundegluecklich.de Vertrag über Vertrag über stationäres Hundetraining Angaben zum
MehrStallordnung. Stand: Seite 1 von 11 Erstellt: Freigegeben am / von: Vorstand und erweiterter Vorstand
Stallordnung Stand: 2019 Seite 1 von 11 Erstellt: 14.02.2019 Inhalt Preise Reiten... 4/5 Preise Kleidung... 6 Aktive Mitglieder / Reitschüler... 7 Besucher... 8 Vereinspferde... 9 Reitbeteiligung, was
Mehr1/11 STADT TETTNANG. Bodenseekreis. Benutzungsordnung
STADT TETTNANG Bodenseekreis Benutzungsordnung für das städt. Parkhaus "Grabenstraße" (Parkhausordnung) vom 05.02.1986 mit Änderung vom 10.11.93 und 05.02.2003 Für die Benutzung des städt. Parkhauses gelten
Mehrzwischen Fondli AG, Reitsportzentrum, 8953 Dietikon vertreten durch Martin H. Richner, Inhaber und Geschäftsführer AGATE/TVD Nr
Hinterlegungsvertrag für Pensionspferde Fondli AG Reitsportzentrum 8953 Dietikon Name, Vorname Adresse, Wohnort Geburtsdatum E-Mail Telefon-Nr. zwischen Fondli AG, Reitsportzentrum, 8953 Dietikon vertreten
MehrEinstellvertrag. Zwischen dem Vereinigter Reit- und Fahrverein Remscheid e. V. (RuF) Buscher Hof 2b Remscheid.
Vereinigter Reit- und Fahrverein Remscheid e.v. Buscher Hof 2b - 42899 Remscheid Telefon 02191 590415 Telefon Betriebsleiter 015164320725 www.reitverein-remscheid.de - E-Mail: info@reitverein-remscheid.de
MehrReit- Reit- und Fahrverein Böblingen e. V.
REIT- UND ANLAGENORDNUNG 1 Ethische Grundsätze 1. Ziel ist es, in unserem Verein die ethischen Grundsätze des Pferdefreundes zu wahren: 1.1 Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die
MehrSportstättenordnung des Reit- und Fahrvereins St. Hubertus Kolshorn e.v.
Sportstättenordnung des Reit- und Fahrvereins St. Hubertus Kolshorn e.v. 1 Arbeitsstunden Jedes aktive Mitglied ab vollendetem 12. Lebensjahr hat einen persönlichen Arbeitsdienst zu leisten. Im Alter von
MehrMiet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)
Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Der Rat der Gemeinde Eslohe (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 folgende Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule. des Marktes Stockstadt am Main vom
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule des Marktes Stockstadt am Main vom 23.11.2010 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Der Markt Stockstadt a. Main ist Eigentümer der Alten Knabenschule.
MehrAngebote & Informationen Rund um Pferd & Pony
Angebote & Informationen Rund um Pferd & Pony Stand: September 2018 Liebe Gäste, das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde! ABER: Aller Anfang ist schwer Wir legen größten Wert darauf, jedem Kind
MehrHausordnung der Hundeoase Sommerach
Hausordnung der Hundeoase Sommerach 1. Haftpflicht 1.1. Der Hundehalter / Eigentümer versichert, dass für den Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht. Während der Betreuungszeit bleibt der
MehrBetriebsordnung Reiterverein Heidelberg e.v.
Betriebsordnung Reiterverein Heidelberg e.v. 1. ALLGEMEINES: Diese Betriebsordnung gilt für die Anlagen des Reitervereins Heidelberg e.v. 1.1. Zu den Anlagen gehören: Stallungen und alle Räume, offene
MehrDas oben bezeichnete Pferd wird auf dem Hofgut Albführen eingestellt.
V E R T R A G zwischen HOFGUT ALBFÜHREN GmbH und Name: Adresse: Telefon: Email: Das oben bezeichnete Pferd wird auf dem Hofgut Albführen eingestellt. Die Einstellung umfasst folgende Leistungen: Bereitstellung
MehrGAZETTE 26. APRIL 2017 // NR 42/17. Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung
PRESSESTELLE 1 26. APRIL 2017 // NR 42/17 GAZETTE Amtliches Mitteilungsblatt der Körperschaft und der Stiftung - Benutzungsordnung Eltern-Kind-Arbeitszimmer GradKids Gazette 42/17 26. April 2017 2 Benutzungsordnung
MehrBenutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, 08541 Theuma 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Theuma betreibt das vorgenannte Haus als öffentliche Einrichtung. Das Haus steht allen
MehrBesondere Vertragsbedingungen des Reit- und Fahrvereins Scharnhorst St. Hülfe-Heede e.v für
Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reit- und Fahrvereins Scharnhorst St. Hülfe-Heede e.v.... 1 1. Geltungsbereich und Bestandteile... 1 2. Weisungsbefugnis/ Hausrecht/ Aufsichtspflicht... 1 3.
MehrOrdnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder
Ordnung für die Benutzung der Ernst-Rodiek-Halle der Gemeinde Lemwerder A. Allgemeines 1. Die Ernst-Rodiek-Halle ist eine Sport- und Veranstaltungsstätte der Gemeinde Lemwerder. 2. Die Aufsicht und somit
MehrDiese AGB sind Vertragsgrundlage und Änderungen bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienhäuser Diese AGB sind Vertragsgrundlage und Änderungen bedürfen der Schriftform. 1. Vermieter ist Landwirtschaftlicher Pferdepensionsbetrieb Jochen Kath Hauptstr.
MehrEinstell- und Benutzungsbedingungen für die städtische Tiefgarage in Gronau (Westf.), Paßweg, vom 09. März Sicherheit und Ordnung
32-07 Einstell- und Benutzungsbedingungen für die städtische Tiefgarage in 48599 Gronau (Westf.), Paßweg, vom 09. März 2005 Sicherheit und Ordnung Änderungen bzw. Ergänzungen Neufassung vom 09.03.2005
MehrEinstellervertrag. Herrn/Frau..., wohnhaft... Name:..., Lebensnummer:..., Rasse:..., nachfolgender Einstellungsvertrag geschlossen:
Einstellervertrag Zwischen der Reitstall Büscher GbR, vertreten durch Sascha und Nico Büscher, in Oberscheid 4, 53797 Lohmar -im folgenden Stallbetreiber und Herrn/Frau..., wohnhaft... wird betreffend
MehrBetreuungsvertrag zwischen den/dem/der Sorgeberechtigten:
Betreuungsvertrag zwischen den/dem/der Sorgeberechtigten: (Name) (Adresse) (Telefonnummer) (E-Mail) und der Betreuung: (Name) (Adresse) (Telefonnummer) (E-Mail) Inhalt 1 Beginn und Umfang der Betreuung
Mehr1. Der Kunde versichert, Halter des oben genannten Hundes zu sein. 2. Die Betreuung des Hundes beginnt am :
Mobile Hundeschule Maike Frenzel Opitzstr. 2, 22301 Hamburg 040 87 87 54 36 0178 180 65 60 bin@hundegluecklich.de www.hundegluecklich.de Vertrag über kurzzeitige Betreuung 'Gassi-Service' Angaben zum Halter:
MehrPf er de. Grundsätzliches
Freizeithof Paulshof Pf er de & mehr HAUSORDNUNG Grundsätzliches Diese Hausordnung gilt für alle Personen die das Privatgrundstück des Freizeithofes Paulshof betreten. Der Aufenthalt auf dem Grundstück
MehrHeimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4
Heimordnung für das städtische Alten- und Pflegeheim in Bad Segeberg, Christiansfelde 4 Seite 1 von 6 vom 02. Februar 1988 Im Alten- und Pflegeheim Christiansfelde soll alten- oder pflegebedürftigen Menschen
MehrVerordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli
Verordnung über die Benützung der Sportanlage Muttli vom. November 08 Der Gemeinderat der, gestützt auf Artikel Absatz des Organisationsreglements vom 7. Mai 00, beschliesst:. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
MehrVertrag über die Pachtung einer Stute
Stute verbleibt beim Verpächter Vertrag über die Pachtung einer Stute zwischen und -Verpächter- -Pächter- Präambel Der Verpächter ist Eigentümer der Trakehner Stute. Diese soll dem Pächter zu Zuchtzwecken
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle 1.) Regelungsbereich Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten
MehrDas Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins während aller
Hausordnung über die Benutzung des Vereinshauses der Hutowa Jugend Commerau e.v. 1 Nutzung des Sportplatzes und des Vereinshauses : Das Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins
MehrSeminar der. Medizinischen Reitlehre. mit Dr. Robert Stodulka, Wien. am 14.11.2015. 09.00 Uhr 18.00 Uhr. auf der Reitanlage Griebel, Schäfersgasse 60
Seminar der Medizinischen Reitlehre mit Dr. Robert Stodulka, Wien am 14.11.2015 09.00 Uhr 18.00 Uhr auf der Reitanlage Griebel, Schäfersgasse 60 96479 Weitramsdorf/Germany In diesem Kurs vermittelt Dr.
MehrHinterlegungsvertrag für Pensionspferde
Hinterlegungsvertrag für Pensionspferde Zwischen (Pensionsgeber) Renata Bucher, Berg, 5107 Schinznach und Vor-/Nachname:... (Pensionsnehmer) Adresse:... PLZ/Ort:... Telefon:... Email:... wird folgender
MehrSatzung über die Benutzung von Betreuenden Grundschulen der Stadt Dillenburg
Satzung über die Benutzung von Betreuenden Grundschulen der Stadt Dillenburg Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142),
MehrMiet- und Benutzungsordnung für die Versammlungsräume im Feuerwehrgerätehaus
vom 26.01.1995 zuletzt geändert am 11.12.2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE MIET- UND BENUTZUNGSBEDINGUNGEN 2 1. Geltungsbereich 2 2. Zuständigkeit 2 3. Mietvertrag 2 4. Veranstalter 2 5. Anmeldung/Genehmigungen
MehrAllgemeine Badebedingungen der Stadt Weißenfels über die Nutzung des Freibades und des Hallenbades
Allgemeine Badebedingungen der Stadt Weißenfels über die Nutzung des Freibades und des Hallenbades vom 22. Februar 1996 (WSF- ABl. Nr. 2/1996, S. 9), geändert am 24. Juli 1998 (WSF- ABl. Nr. 7/1998, S.
Mehr