Erweiterung der WERKStadt Limburg

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1 Müller-BBM GmbH Niederlassung Gelsenkirchen Am Bugapark Gelsenkirchen Telefon +49 (209) Telefax +49 (209) M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Telefon +49 (209) Silke.Gerlach@MuellerBBM.de 19. Mai 2011 /ric Erweiterung der Schall-Immissionsprognose Bericht Nr. M93 415/1 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC : Auftraggeber: Bearbeitet von: Berichtsumfang: feuer-werk.immobilien GmbH Bahnhofsplatz M. Sc. Geogr. Silke Gerlach Insgesamt 77 Seiten davon 18 Seiten Textteil, 3 Seiten Anhang A, 45 Seiten Anhang B, 3 Seiten Anhang C und 8 Seiten Anhang D Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Müller-BBM GmbH Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Niederl. Gelsenkirchen, HRB München Geschäftsführer: Horst Christian Gass Bernd Grözinger, Dr. Carl-Christian Hantschk Stefan Schierer, Dr. Edwin Schorer, Norbert Suritsch

2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 1 Situation und Aufgabenstellung 5 2 Anforderungen an den Schallschutz TA Lärm - Anlagengeräusche DIN Zuzurechnender Verkehr auf öffentlicher Maßgebliche Immissionsorte 8 3 Schallemissionen Anlagenbedingte Geräusche Anlieferung Parkplätze Dachlüftungen Kurzzeitige Spitzenpegel Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen 12 4 Schallimmissionen Durchführung der Berechnungen Berechnungsergebnisse 14 5 Beurteilung TA Lärm DIN Grundlagen 17 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Anhang A: Anhang B: Anhang C: Anhang D: /ric 19. Mai 2011 Lagepläne Schallemissionsberechnungen Verkehr auf öffentlicher Schallemissionsberechnungen Parkplätze EDV-Eingabedaten (auszugsweise) und Ergebnisse Seite 2

3 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Zusammenfassung Die feuer-werk.immobilien GmbH plant die Erweiterung des im August 2009 im Zentrum von (in unmittelbarer Nachbarschaft des Bahnhofs) eröffneten Einkaufszentrums. Der realisierte 1. Bauabschnitt umfasst eine Verkaufsfläche von ca m². Neben zahlreichen kleineren Geschäften sind als Hauptmagnete ALDI, dm-markt und Tegut angesiedelt. Die feuer-werk.immobilien GmbH beabsichtigt, in einem 2. Bauabschnitt die Verkaufsfläche um ca m² auf insgesamt ca m² zu vergrößern. Im Zuge des für das Vorhaben angestoßenen B-Plan-Verfahrens wird vom Regierungspräsidium Gießen eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung gefordert. Die Anlagengeräusche der wurden für den Prognose-Planfall (nach Erweiterung durch den 2. Bauabschnitt) untersucht und mit den Richtwerten der TA Lärm verglichen. Für den zuzurechnenden Verkehr auf öffentlichen n wird der Plan-Null-Fall (derzeitiger 1. Bauabschnitt) dem Prognose-Planfall gegenübergestellt und mit den Orientierungswerten der DIN verglichen. Die Untersuchung hat folgende Ergebnisse: Die Geräuschimmissionen des anlagenbedingten Lärms (Dachlüftungen, Parkplatzverkehr, Lkw-Anlieferung von Tegut) unterschreiten sowohl tags als auch nachts die Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 6 db. Die Anlage ist somit im Sinne der TA Lärm als nicht relevant anzusehen. Das Maximalpegel-Kriterium der TA Lärm, verursacht durch Rangiergeräusche der Lkw vor der Anlieferung bei Tegut bzw. Türenschlagen auf den Parkplätzen, wird an allen Immissionsorten eingehalten. Ein Vergleich der durch den Verkehr auf öffentlichen n verursachten Beurteilungspegel im Null- sowie im Prognosefall zeigt, dass sich durch die Erweiterung des 2. Bauabschnitts nur eine unwesentliche Verschlechterung der Geräuschsituation ergibt. Diese Erhöhung liegt im Wesentlichen bei maximal 0,7 db. Die Orientierungswerte der DIN werden bei den meisten Immissionsorten überschritten. Die am stärksten betroffenen Immissionsorte liegen in der Nähe des Kreisverkehrs Diezer. Diese Überschreitung betrifft jedoch auch schon die heutige Verkehrssituation. Durch den Zusatzverkehr des 2. Bauabschnitts werden diese Pegel nur unwesentlich verändert. Diese Veränderung ist als kaum wahrnehmbar einzustufen, da eine Erhöhung des Lärmpegels erst ab 3 db wahrzunehmen ist. Die Veränderung durch den 2. Bauabschnitt wird daher als nicht maßgeblich bewertet. /ric 19. Mai 2011 Seite 3

4 Die ermittelten Berechnungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die vom Anlagenbetreiber zur Verfügung gestellten Angaben zu den Betriebsabläufen. Etwaige Änderungen dieser Angaben bedürfen der erneuten schalltechnischen Überprüfung. Dieser Bericht darf nur in seiner Gesamtheit, einschließlich aller Anlagen, vervielfältigt, gezeigt oder veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung von Auszügen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Müller-BBM. Für den technischen Inhalt verantwortlich: M. Sc. Geogr. Silke Gerlach \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: /ric 19. Mai 2011 Seite 4

5 1 Situation und Aufgabenstellung Die feuer-werk.immobilien GmbH plant die Erweiterung des im August 2009 im Zentrum von (in unmittelbarer Nachbarschaft des Bahnhofs) eröffneten Einkaufszentrums. Der realisierte 1. Bauabschnitt umfasst eine Verkaufsfläche von ca m². Neben zahlreichen kleineren Geschäften sind als Hauptmagnete ALDI, dm-markt und Tegut angesiedelt. Die feuer-werk.immobilien GmbH beabsichtigt, in einem 2. Bauabschnitt die Verkaufsfläche um ca m² auf insgesamt ca m² zu vergrößern. Im Zuge des für das Vorhaben angestoßenen B-Plan-Verfahrens wird vom Regierungspräsidium Gießen eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung gefordert. Die Anlagengeräusche der werden für den Prognose-Planfall (nach Erweiterung durch den 2. Bauabschnitt) untersucht und mit den Richtwerten der TA Lärm verglichen. Für den zuzurechnenden Verkehr auf öffentlichen n wird der Plan-Null-Fall (derzeitiger 1. Bauabschnitt) dem Prognose-Planfall gegenübergestellt und mit den Orientierungswerten der DIN verglichen. 2 Anforderungen an den Schallschutz 2.1 TA Lärm - Anlagengeräusche Zur Beurteilung von gewerblichen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG [4]) ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm [6]) heranzuziehen. Sie enthält folgende Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit von der Gebietseinstufung: Tabelle 1. Immissionsrichtwerte in db(a) nach TA Lärm in Abhängigkeit von der Gebietseinstufung \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: /ric 19. Mai 2011 Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte in db(a) tags (06:00 bis 22:00 Uhr) nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Misch-, Kern- und Dorfgebiete (MI/MD/MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db, nachts um nicht mehr als 20 db überschreiten. Seite 5

6 Aufgrund besonderer Verhältnisse kann die Nachtzeit bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf die Summe aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräuschimmissionen gewerblicher Schallquellen. Geräuschimmissionen anderer Arten von Schallquellen (z. B. Verkehrsgeräusche, Sport- und Freizeitgeräusche) sind getrennt zu beurteilen. Die TA Lärm enthält weiterhin u. a. folgende besondere Regelungen und Hinweise: Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen in Kur-, Wohn- und Mischgebieten durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Diese betragen in Mischgebieten tags 64 db(a) nachts 54 db(a). Der Beurteilungspegel für den nverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nach den Richtlinien für den Lärmschutz an n - RLS-90 [15] zu berechnen. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: DIN Zuzurechnender Verkehr auf öffentlicher Zur Beurteilung des zuzurechnenden Verkehrs auf öffentlicher werden die Berechnungsergebnisse nach Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde [3] mit den Anforderungen der DIN [10] verglichen sowie der Nullfall dem Planfall gegenübergestellt. Damit geht die zuständige Genehmigungsbehörde über die Anforderungen gemäß Kapitel 7.4 der TA Lärm hinaus (vgl. Kap. 2.1). Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau gibt die DIN [9]. Sie enthält im Beiblatt 1 [10] schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. /ric 19. Mai 2011 Seite 6

7 Tabelle 2. Schalltechnische Orientierungswerte in db(a) nach DIN 18005, Beiblatt 1 Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) tags Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in db(a) Verkehrslärm nachts Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr und nachts von 22:00 bis 06:00 Uhr zugrunde zu legen. Außerdem werden im Beiblatt 1 der DIN folgende Hinweise gegeben: - Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. - Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. - In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. - Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. - Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Zu dem letzten Punkt ist anzumerken, dass die VDI-Richtlinie 2719 [19], Kapitel 10.2 erst ab einem A-bewerteten Außengeräuschpegel L m > 50 db(a) auf die Notwendigkeit zusätzlicher Belüftungsmöglichkeiten für Schlaf- und Kinderzimmer hinweist. /ric 19. Mai 2011 Seite 7

8 Ob im Rahmen der städtebaulichen Abwägung eine Überschreitung der Orientierungswerte gemäß DIN für Verkehrsgeräusche toleriert werden kann, ist für den jeweiligen Einzelfall von den zuständigen Genehmigungsbehörden zu entscheiden. Die Kernöffnungszeiten sind zwischen 09:00 und 20:00 Uhr. Lediglich Tegut und Aldi haben andere Öffnungszeiten (Tegut: 7:00 bis 21:00 Uhr; Aldi: 8:00 bis 20:00 Uhr). 2.3 Maßgebliche Immissionsorte Nach Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde [3] werden folgende in Tabelle 3 dargestellten maßgeblichen Immissionsorte betrachtet: Tabelle 3. Zu betrachtende maßgebliche Immissionsorte, mit Adresse, maßgeblichem Geschoss, Fassadenausrichtung sowie Gebietseinstufung \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Nr. /ric 19. Mai 2011 Adresse Anzahl der Vollgeschosse Fassade Einstufung nach 34 IO 1 Blockgebäude 4 St. Georg 4 S MI IO 2 Blockgebäude 3 St. Georg 4 S MI IO 3 Blockgebäude 2 St. Georg 4 S MI IO 4 Blockgebäude 2 St. Georg 4 W MI IO 5 Pflegeheim St. Georg 4 W MI IO 6 Pflegeheim St. Georg 4 NW MI IO 7 Pflegeheim St. Georg 4 NW MI IO 8 Pflegeheim St. Georg 4 N MI IO 9 Schaumburger Str. 1b 3 O MI IO 10 Diezer Str. 41a 3 O MI IO 11 Diezer Str. 41a 3 N MI IO 12 Diezer Str S MI IO 13 Tilemannstr. 3 3 S MI IO 14 Tilemannstr. 3 3 O MI IO 15 Diezer Str. 50c 2 W MI IO 16 Diezer Str. 50c 2 S MI IO 17 Diezer Str S MI IO 18 Diezer Str S MI IO 19 Bahnhofsplatz 3, Hotel 4 N MI IO 20 Bahnhofsplatz 3, Hotel 4 S MI IO 21 Rohrweg 11 3 SO MI Die genaue Lage der Immissionsorte, der sowie der umliegenden Bebauung ist den Übersichtsplänen im Anhang A zu entnehmen. Seite 8

9 Die folgende Tabelle 4 enthält eine Übersicht der anzusetzenden Orientierungswerte der DIN [9] sowie der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [6] Tabelle 4. Orientierungswerte nach DIN sowie Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Einstufung Orientierungswert in db(a) Immissionsrichtwert in db(a) MI Die Kernöffnungszeiten liegen zwischen 09:00 und 20:00 Uhr. Lediglich Tegut und Aldi haben andere Öffnungszeiten (Tegut: 7:00 bis 21:00 Uhr; Aldi: 8:00 bis 20:00 Uhr). Da die Abfahrt der Mitarbeiter und Kunden dementsprechend nicht vor 6:00 und nicht nach 22:00 Uhr erfolgt, wird für den zu betrachtenden Verkehr auf öffentlicher lediglich die Tageszeit untersucht (Untersuchung nach DIN 18005). Für die Untersuchung nach TA Lärm ist zusätzlich die lauteste Nachtstunde zu berücksichtigen, da hier zum einen durchgängig laufende Dachlüftungen und zum anderen Parkplatzbewegungen von Fremdparkern zwischen 22:00 und 23:00 Uhr berücksichtigt werden. Die geringe Anzahl der Parkbewegungen in der lautesten Nachtstunde hat jedoch keine nennenswerten Auswirkungen auf den Verkehr auf öffentlichen n. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Schallemissionen 3.1 Anlagenbedingte Geräusche Anlieferung Der Anlieferverkehr zu den Geschäften des 2. Bauabschnitts der wird nach Aussagen des Betreibers weitestgehend über den Bahnhofsplatz erfolgen. Gemäß Besprechung [3] wird diese Anlieferung in Bezug auf die Lage der zu betrachtenden maßgeblichen Immissionsorte als nicht relevant eingestuft und muss daher nicht weiter berücksichtigt werden. Der geringe übrige Anlieferverkehr fährt über die Joseph-Schneider-Str. zur Südfassade der. Auch dieser ist nach [3] irrelevant und soll nicht weiter betrachtet werden. Lediglich die derzeitige Anlieferung für Tegut erfolgt in der Nähe eines maßgeblichen Immissionsortes (IO 21). Hier werden nach [3] die Rangier- und Fahrgeräusche betrachtet. Zur Bestimmung der Geräuschemissionen von Lkw wird auf die Untersuchung der Hessischen Landesanstalt für Umwelt über Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen [18] zurückgegriffen. Diese Untersuchung enthält Messergebnisse u. a. für Vorbeifahrgeräusche, Rangiergeräusche, Einzelereignisse usw. /ric 19. Mai 2011 Seite 9

10 a) Vorbeifahrgeräusche Es wird folgender auf eine Stunde und 1 m-wegelement bezogene längenbezogene Schallleistungspegel L WA ' für eine Lkw-Vorbeifahrt angesetzt: L WA ',1h = 63 db(a) Nach Absprache mit dem Betreiber [1] werden als absoluter Maximalfall 16 Lkw- Anlieferungen in der Tageszeit angesetzt. Diese Lkw fahren im südwestlichen Bereich des Parkplatzes Märkte auf und fahren entlang der bis zum Rangierpunkt. Dort rangieren sie, fahren rückwärts zur Anlieferungsrampe und fahren nach der Entladung vorwärts auf gleichem Weg wieder weg. Nachts findet keine Lkw-Anlieferung statt. Im Rechenmodell (vgl. Anhang D) werden folgende längenbezogene Schallleistungspegel L WA ' und Einwirkzeiten t E angesetzt: 32 Lkw-Fahrten tags L WA ' = 66 db(a), t E = 60 min Die Schallemissionen werden in Form von linienförmigen Schallquellen mit längenbezogenen Schallleistungspegeln angesetzt. Die Quellenhöhe beträgt 1,0 m über Gelände. b) Rangiergeräusche Nach der o. g. Untersuchung [18] sind für Rangiervorgänge Schallleistungspegel anzusetzen, die in Abhängigkeit von dem Umfang der erforderlichen Rangiertätigkeiten 3 bis 5 db(a) über dem Schallleistungspegel der Vorbeifahrgeräusche liegen. Im vorliegenden Fall wurde bei Rangiergeräuschen mit einem Schallleistungspegel von L WA = 99 db(a) und einer Einwirkzeit von 2 Minuten pro Lkw ausgegangen, um auf der sicheren Seite zu liegen. Der Rangierpunkt befindet sich in einer Höhe von 1,0 m über Gelände. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Parkplätze Die Berechnung der von Parkplätzen abgestrahlten Schallleistungspegel erfolgt für den Normalfall gemäß dem sogenannten zusammengefassten Verfahren der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz [17] nach mit: /ric 19. Mai 2011 L WATm = 63 db(a) + K PA +K I + K D + K StrO + 10 lg (B N)) [db(a)] 63 db(a) Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde K PA K I K D K StrO B Zuschlag für Parkplatzart Zuschlag für Impulshaltigkeit Pegelerhöhung infolge des Durchfahrverkehrs Zuschlag für unterschiedliche Oberflächen der Fahrgassen Bezugsgröße (Stellplätze, Nettoverkaufsfläche, Netto-Gastraumfläche oder Betten) Seite 10

11 N Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde Die Berechnung der Schallleistungspegel der einzelnen Parkflächen ist im Anhang C dokumentiert. Um die Schallemissionen möglichst gering zu halten, werden bereits zum heutigen Zeitpunkt lärmarme Einkaufswagen benutzt. Es ergeben sich folgende Schallleistungspegel L WA : Tabelle 5. Stellplatzanzahl, Belegung der Parkplätze und Schallleistungspegel L WA in db(a) für den Prognose-Planfall verfügbare Anzahl der Parker Schallleistungspegel L WA Stellplätze PP Märkte (gesamt) ,5 - PP Märkte (ohne Parkdeck) PP Märkte (nur Parkdeck) *) 98,9 76, ,8 - PP Casino * 97,5 76,2 *) Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Fahrbewegungen zwischen 22:00 und 23:00 Uhr. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Bei der Belegung der Parkplätze sind sowohl die Mitarbeiter und Kunden der WERK- Stadt als auch Dauermietparker und Fremdparker berücksichtigt, die nicht direkt der zuzuordnen sind (z. B. Personen, die dort parken, aber von dort aus in die Innenstadt laufen). Mitarbeiter und Kunden werden lediglich in der Tageszeit betrachtet; die Anzahl der Parker in der lautesten Nachtstunde (zwischen 22:00 und 23:00 Uhr) beziehen sich auf die übrigen Personen. Die Daten für die lauteste Nachtstunde wurden anhand von Schrankenzählungen vom April 2011 ausgewertet. Die Anzahl bezieht sich auf den Tag mit den häufigsten Schrankenbewegungen in einer Nachtstunde. Die Anzahl der Parker in der Tageszeit stammen aus der Verkehrsplanerischen Standortuntersuchung des Büros VERTEC [1] Bei der Berechnung des Parkplatzes Märkte wurde ein Parkhaus berücksichtigt, dass aufgrund von abschirmenden Maßnahmen geplant ist. Dieses Parkhaus ist zweigeschossig geplant, wird in der oberen Ebene jedoch nicht von Besuchern der WERK- Stadt genutzt, sondern soll dort ausschließlich Dauermietparkern des benachbarten Generationenzentrums St. Georg dienen. Die Wände und Decken werden aus Stahlbeton bestehen. Aufgrund des hohen Schalldämm-Maßes der Betonflächen sind nur die offenen Flächen von Bedeutung (hier: Ein- und Ausfahrt zum Parkplatz Märkte). Die Ein- und Ausfahrt wird mit einem Schallleistungspegel von L WA = 86,3 db(a) angesetzt. Die Fahrwege zu den Stellplätzen unterhalb des Parkdecks, die über den Parkplatz Märkte erfolgen, werden aufgrund der Anzahl der Parker mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel von L WA = 62,4 db(a) je Ein- bzw. Ausfahrt angesetzt. Die Lage der Parkplätze, des Parkdecks sowie die zugehörige An- und Abfahrt zum Parkdeck ist dem Anhang A, Seite 2 zu entnehmen. /ric 19. Mai 2011 Seite 11

12 3.1.3 Dachlüftungen Die Lage der auf dem Dach der sich befindenden Dachlüftungen ist nicht exakt bekannt bzw. für den 2. Bauabschnitt noch nicht geplant. Es werden daher zunächst 18 Lüftungsanlagen mit einem Schallleistungspegel von L WA = 75 db(a) auf dem Dach für durchlaufend 16 Stunden tags und die lauteste Nachtstunde angesetzt. Im Rahmen der weiteren Planung sind diese Vorgaben beizubehalten bzw. Abweichungen hiervon nochmals schalltechnisch überprüfen zu lassen. 3.2 Kurzzeitige Spitzenpegel Gemäß TA Lärm [6] dürfen einzelne, kurzzeitige Pegelspitzen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db, nachts um nicht mehr als 20 db überschreiten, d. h. in MI-Gebieten um nicht mehr als 90/65 db(a) tags/nachts. Nach [17] ist von folgenden Spitzenpegeln auszugehen: Druckluftbremse Lkw: Heckklappen-Schließen Pkw: L WA,max = 103,5 db(a) L WA,max = 99,5 db(a) \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Verkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen Der Schallemissionspegel L m,e einer (Immissionspegel in 25 m Abstand von der nmittelachse) wird nach den RLS-90 [15] aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, noberflächen und Steigungen > 5% berechnet. Die prozentuale Aufteilung des Verkehrs auf den Tages- und den Nachtzeitraum wird gemäß diesen Richtlinien aus Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der ngattung festgelegt. Im vorliegenden Fall werden die Verkehrsstärken aus der Verkehrsplanerischen Standortuntersuchung des Büros VERTEC [1] zugrunde gelegt. Dies betrifft sowohl die Bestandssituation als auch die Prognosewerte. Allerdings ist zu beachten, dass der Schwerverkehranteil nicht dem maßgebenden Lkw-Anteil der RLS-90 [15] entspricht. Während der Schwerverkehranteil Lkw über 3,5 t zul. Gesamtgewicht berücksichtigt, sind dem Lkw-Anteil gemäß RLS-90 Lkw über 2,8 t zul. Gesamtgewicht zugrunde zu legen. Von der Bundesanstalt für nwesen [12] wird ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 17 % angegeben, um die der SV-Anteil zu erhöhen ist, um den Lkw-Anteil gemäß RLS-90 zu erhalten. Dieser pauschale Zuschlag fließt in die nachfolgenden Berechnungen ein. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass gemäß RLS-90 der Berechnung der Schallemissionspegel die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) als Mittelwert über alle Tage des Jahres zugrunde zu legen ist. Die in der Verkehrsplanerischen Standortuntersuchung bereitgestellten Verkehrsstärken stellen Momentanaufnahmen an einem Werktag dar. Die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke über alle Tage des Jahres (also auch der Wochenenden) fällt daher ggf. etwas niedriger aus als die Momentanaufnahme an einem Werktag. Im vorliegenden Fall werden dennoch die o. g. Verkehrsstärken der Verkehrsplanerischen Standortuntersuchung zugrunde gelegt. Damit liegen die berechneten Schallemissionspegel i. d. R. auf der sicheren Seite. /ric 19. Mai 2011 Seite 12

13 Steigungen von mehr als 5 % treten in den relevanten Bereichen nicht auf. Die Berechnung der Schallemissionspegel können dem Anhang B entnommen werden. Die relevanten nabschnitte sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Die Betrachtung erfolgt ausschließlich für die Tagzeit. Tabelle 6. Relevante nabschnitte und angesetzte DTV-Werte für den Plan-Null-Fall und den Prognose-Plan-Fall Verkehrsstärke in Kfz/24h Plan-Null-Fall Prognose-Planfall Zusatzbelastung in Kfz/24h Bahnhofsplatz Diezer Str. West Diezer Str. Mitte Diezer Str. Ost Joseph-Schneider-Str Kreisverkehr Diezer Str Schaumburger Str Schiede Nord Schiede Mitte Schiede Mitte süd Schiede Süd Tilemannstr Parkplatzverbindung \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Weitere im Untersuchungsgebiet liegende nabschnitte wurden in der verkehrsplanerischen Standortuntersuchung nicht untersucht und werden daher nach Absprache mit der zuständigen Genehmigungsbehörde [3] auch in der vorliegenden Schalluntersuchung nicht berücksichtigt. Die Lage der betrachteten nabschnitte ist dem Lageplan in Anhang A, Seite 3 zu entnehmen. 4 Schallimmissionen 4.1 Durchführung der Berechnungen Die Ausbreitungsrechnung für Gewerbegeräusche erfolgt nach TA Lärm [6] entsprechend den Vorschriften der Norm DIN ISO (Entwurf Ausgabe September 1997) [8] unter folgenden Randbedingungen: Der Bodeneffekt wird nach Kap der Norm DIN ISO ( alternatives Verfahren ) ermittelt. Der standortbezogene Korrekturfaktor C 0 zur Berechnung der meteorologischen Korrektur C met wird für alle Richtungen mit 2 db angesetzt. /ric 19. Mai 2011 Seite 13

14 Die Berechnung wird mit A-bewerteten Schallpegeln für eine Schwerpunktsfrequenz von 500 Hz durchgeführt. Die nverkehrsgeräusche werden nach den RLS-90 [15] berechnet. Abweichend von der Norm werden drei Schallreflexionen in den Berechnungen berücksichtigt. Die in die EDV-Anlage eingegebenen Daten sind in Anhang C auszugsweise aufgelistet und im Lageplan auf Seite 2 in Anhang A grafisch dargestellt. 4.2 Berechnungsergebnisse In der folgenden Tabelle 7 sind die Berechnungsergebnisse für die Anlagengeräusche nach TA Lärm zusammengefasst, dargestellt für das jeweils am stärksten betroffene Stockwerk. Negative Werte in der Spalte Überschreitung weisen eine Einhaltung des Immissionsrichtwertes aus. Tabelle 7. Beurteilungspegel L r im Prognose-Planfall für den Tages-Beurteilungszeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und die lauteste Nachtstunde, Immissionsrichtwert nach TA Lärm und Überschreitung des Immissionsrichtwertes (alle Werte in db(a)) \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Nr. /ric 19. Mai 2011 maßgebliches Geschoss Prognose-Planfall TA Lärm Überschreitung Beurteilungspegel L r Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IO 1 3. OG IO 2 3. OG IO 3 3. OG IO 4 3. OG IO 5 3. OG IO 6 3. OG IO 7 3. OG IO 8 3. OG IO 9 2. OG IO OG IO OG IO OG IO OG IO OG IO OG IO OG IO OG IO OG IO OG IO OG IO 21 EG Die Ergebnisse in den anderen Stockwerken sowie die Teilbeurteilungspegel sind im Anhang D abgelegt. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl tags als auch nachts die Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 6 db unterschritten werden. Seite 14

15 In der folgenden Tabelle 8 sind die Berechnungsergebnisse für die Betrachtung des Verkehrs auf öffentlichen n nach DIN zusammengefasst, dargestellt für das jeweils am stärksten betroffene Stockwerk. Tabelle 8. Beurteilungspegel L r im Plan-Null-Fall sowie im Prognose-Planfall für den Tages- Beurteilungszeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr), Orientierungswert nach DIN 18005, Überschreitung des Immissionsrichtwertes sowie Darstellung der Zusatzbelastung durch den 2. BA (alle Werte in db(a)) Nr. maßgebliches Beurteilungspegel Geschoss Bestand Prognose DIN Überschreitung Veränderung IO 1 3. OG ,2 IO 2 3. OG ,2 IO 3 2. OG ,8 IO 4 EG ,7 IO 5 2. OG ,6 IO 6 1. OG ,3 IO 7 EG ,1 IO 8 EG ,1 IO 9 EG ,4 IO 10 EG ,1 IO 11 EG ,1 IO 12 EG ,2 IO OG ,2 IO OG ,3 IO OG ,3 IO OG ,2 IO OG ,1 IO 18 EG ,1 IO 19 EG ,1 IO 20 EG ,2 IO 21 EG ,3 Die Ergebnisse in den anderen Stockwerken sind im Anhang D abgelegt. 5 Beurteilung \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: TA Lärm Die Berechnung der nach TA Lärm relevanten Quellen zeigt, dass nach Durchführung des 2. Bauabschnitts die Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 6 db tags und nachts unterschritten werden. Die Anlage ist somit im Sinne der TA Lärm als nicht relevant anzusehen. Durch die Druckluftbremse eines Anlieferungs-LKW am Rangierpunkt können am nächstgelegenen Immissionsort IO 21 in 30 m Abstand Maximalpegel von 60 db(a) hervorgerufen werden. Die Einhaltung der zulässigen Maximalpegel von 90 db(a) zur Tagzeit und 65 db(a) in der lautesten Nachtstunde ist an dieser Stelle gewährleistet. Gleiches gilt für Türenschlagen an den Parkplätzen, wobei an IO 21 in 10 m Abstand Maximalpegel von 72 db(a) hervorgerufen werden können. /ric 19. Mai 2011 Seite 15

16 Nachts sollten diese Spitzenpegel am Parkplatzrand vermieden werden, indem in den nördlichen Bereichen des Parkplatzes Märkte (zwischen dem geplanten Parkdeck und der Tegut-Anlieferung) nachts nicht geparkt werden darf und ein Mindestabstand zum IO 21 von 20 m eingehalten wird. Nach Betreiberaussage [1] ist jedoch aufgrund der Lage davon auszugehen, dass diese Stellplätze für Nachtnutzer ohnehin unattraktiv sind. Dies wird durch das derzeitige Parkverhalten bereits bestätigt. 5.2 DIN Ein Vergleich der durch den Verkehr auf öffentlichen n verursachten Beurteilungspegel im Null- sowie im Prognosefall zeigt, dass sich durch die Erweiterung des 2. Bauabschnitts nur eine unwesentliche Verschlechterung der Geräuschsituation ergibt. Diese Erhöhung liegt im Wesentlichen bei maximal 0,7 db. Die stärkste Erhöhung mit 1,2 db ist am IO 20 zu erwarten; der Orientierungswert der DIN wird dennoch deutlich eingehalten. Aufgrund von Verkehrsverlagerungen verringern sich die Beurteilungspegel an vier maßgeblichen Immissionsorten, so dass sich hier eine verbesserte Lärmsituation darstellt. Nach den Kriterien des Verkehrs auf öffentlichen n gemäß Kapitel 7.4 der TA Lärm (vgl. 2.1) wären keine organisatorischen Maßnahmen durch den Betreiber zu ergreifen. Die Orientierungswerte der DIN werden bei den meisten Immissionsorten überschritten. Die am stärksten betroffenen Immissionsorte liegen in der Nähe des Kreisverkehrs Diezer. Diese Überschreitung betrifft jedoch auch schon den Nullfall. Durch die Erweiterung des 2. Bauabschnitts werden diese Pegel nur unwesentlich verändert. Diese Veränderung ist als nicht wahrnehmbar einzustufen, da eine Erhöhung des Lärmpegels erst ab 3 db wahrzunehmen ist. Die Veränderung durch den 2. Bauabschnitt wird daher als nicht maßgeblich bewertet. \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: /ric 19. Mai 2011 Seite 16

17 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: Grundlagen [1] Planunterlagen: Bebauungsplan Einkaufs- und Freizeitzentrum (Entwurf) : Erweiterung a. d. Lahn, VERTEC Ingenieursozietät für Verkehrsplanung und Technik, Koblenz, Stand: Kreisverkehrsanlage Diezer : Schalltechnische Untersuchungen nach der Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV, GSA GmbH, Stand: Revitalisierung des ehemaligen Ausbesserungswerkes in : Schalltechnische Untersuchungen zur Entwicklung des Generationenzentrum St. Georg, GSA GmbH, Stand: Planunterlagen zum geplanten Parkdeck auf dem Parkplatz Märkte, Stand: Zählungen der Parkplatzbewegungen, April 2011 Diverse Planunterlagen und weitere Informationen per Mail und Telefonat [2] sbesichtigung am mit Fotodokumentation [3] Abstimmungsgespräch mit dem Betreiber (feuer-werk.immobilien GmbH), dem Planer (schmittprojekt), der Stadt sowie dem Regierungspräsidium Gießen am und am [4] Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. INr. 71 vom S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 G v (BGBl. I S. 2723) [5] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom ; BGBl. I, S [6] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 [7] Hinweise zur Auslegung der TA Lärm 1998, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, April 2000 [8] DIN ISO : Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren. Entwurf September 1997 [9] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 [10] Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987 /ric 19. Mai 2011 Seite 17

18 [11] Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern: Vollzug der Baugesetze; Immissionsschutzbelange im Bauplanungsrecht. Bekanntmachung vom i. d. F. vom [12] Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom zur Anhebung der Grenze zwischen leichten und schweren Lkw von 2,8t auf 3,5t - Umrechnungsfaktoren (Geschäftszeichen StB 13/ /67 BASt 96) [13] Forschungsgesellschaft für n- und Verkehrswesen, HBS, Handbuch für die Bemessung von nverkehrsanlagen, Ausgabe 2001 [14] Allgemeines Rundschreiben nbau Nr. 14/1991 vom (StB 11/26/ /27 Va 91) zu Korrekturwerten für unterschiedliche noberflächen als Ergänzung zur Tabelle 4 der RLS-90, Bundesministerium für Verkehr [15] Richtlinien für den Lärmschutz an n RLS-90: Ausgabe Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai Berichtigter Nachdruck Februar 1992 [16] Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes -VLärmSchR Bundesministerium für Verkehr, Allg. Rundschreiben nbau Nr. 26/1997 Sachgebiet 12.1: Lärmschutz. Verkehrsblatt 12/1997, S. 434 [17] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, Augsburg 2007 [18] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 192, 1995 [19] VDI-Richtlinie 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen. August 1987 [20] VDI-Richtlinie 2571: Schalldämmung von Industriebauten. August 1976 \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: /ric 19. Mai 2011 Seite 18

19 Anhang A Lagepläne \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_3D.DOC: /ric 19. Mai 2011 Anhang A, Seite 1

20 Schiede - 2. Teil Nord Schiede - Mitte Tilemannstr. IO IO 17 Diezer Str. / B54 Schiede - süd IO 12 IO 11 IO 14 IO 13 IO 10 IO 15 IO 16 IO 8 IO 7 IO 6 IO 5 Joseph-Schneider- IO 2 IO 1 IO 21 Parkplatz Casino IO 19 IO 20 Bahnhofsplatz Diezer Str. / B54 IO 9 IO 4 IO 3 geplantes Parkdeck Parkplatz Märkte Schaumburger Str. Erweiterung 2. BA Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Kreuzung Haus Immissionspunkt Maßstab 1 : \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\Cadna\M93415.cna - Variante: Prognose TALärm Lageplan und EDV-Eingabedaten - Betrachtung der Anlagengeräusche nach TA Lärm Mai 2011 Anhang A, Seite 2

21 Schiede - 2. Teil Nord Schiede - Mitte Tilemannstr. IO IO 17 Diezer Str. / B54 Schiede - süd IO 12 IO 11 IO 14 IO 13 IO 10 IO 15 IO 16 IO 8 IO 7 IO 6 IO 5 Joseph-Schneider- IO 2 IO 1 IO 21 Parkplatz Casino IO 19 IO 20 Bahnhofsplatz Diezer Str. / B54 IO 9 IO 4 IO 3 geplantes Parkdeck Parkplatz Märkte Schaumburger Str. Erweiterung 2. BA Punktquelle Linienquelle Flächenquelle vert. Flächenquelle Kreuzung Haus Immissionspunkt Maßstab 1 : \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\Cadna\M93415.cna - Variante: Prognose Verkehr Lageplan und EDV-Eingabedaten - Betrachtung des Verkehrs auf öffentlichen n nach DIN Mai 2011 Anhang A, Seite 3

22 Anhang B Schallemissionsberechnungen Verkehr auf öffentlicher \\S-GKN-FS01\PRJPERSON\gla\93\93415\M93415_01_Ber_2D.DOC: /ric 19. Mai 2011 Anhang B, Seite 1

23 Diezer (B58) - Bestand 2010 West Richtung west durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2005 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,0 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,2 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 7,5 2,2 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,3 58,6 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,4-5,6 Emissionspegel L m,e in db(a) 62,9 53,0 Anhang B, Seite 2

24 Diezer (B58) - Bestand 2010 West Richtung ost durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2005 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,0 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,2 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 7,5 2,2 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,4 58,7 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,4-5,6 Emissionspegel L m,e in db(a) 63,0 53,1 Anhang B, Seite 3

25 Diezer (B58) - Bestand 2010 Mitte Richtung west durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2005 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,2 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,7 2,6 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 8,7 2,6 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,6 58,7 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,3-5,5 Emissionspegel L m,e in db(a) 63,3 53,2 Anhang B, Seite 4

26 Diezer (B58) - Bestand 2010 Mitte Richtung ost durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2005 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,2 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,7 2,6 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 8,7 2,6 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,5 58,6 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,3-5,5 Emissionspegel L m,e in db(a) 63,2 53,1 Anhang B, Seite 5

27 Diezer (B58) - Bestand 2010 Ost Richtung west durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2005 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,2 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,2 0,4 DTV Prognose 3559 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 1,2 0,4 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 61,0 53,4 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -6,0-6,4 Emissionspegel L m,e in db(a) 55,0 47,0 Anhang B, Seite 6

28 Diezer (B58) - Bestand 2010 Ost 2.Teil Richtung ost durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2005 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,3 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 0,7 DTV Prognose 4015 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 2,5 0,7 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 61,9 54,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -5,5-6,2 Emissionspegel L m,e in db(a) 56,4 47,8 Anhang B, Seite 7

29 Joseph-Schneider-Str. - Bestand Nord Richtung Süd durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,2 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,2 0,4 DTV Prognose 1584 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 1,2 0,4 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 57,5 49,9 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -6,0-6,4 Emissionspegel L m,e in db(a) 51,5 43,5 Anhang B, Seite 8

30 Joseph-Schneider-Str. - Bestand Nord Richtung Nord durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,2 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,7 2,6 DTV Prognose 1694 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 8,7 2,6 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 59,7 50,8 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,3-5,5 Emissionspegel L m,e in db(a) 55,4 45,3 Anhang B, Seite 9

31 Bahnhofsplatz - Bestand Richtung Ost zulässige Geschwindigkeit in km/h 30 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,0 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,0 0,0 DTV Prognose 516 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 31 6 Lkw-Anteil p in % 0,0 0,0 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 52,2 44,8 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -8,8-8,8 Emissionspegel L m,e in db(a) 43,4 36,0 Anhang B, Seite 10

32 Bahnhofsplatz - Bestand Richtung West zulässige Geschwindigkeit in km/h 30 durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr 2010 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr 2010 DTV Prognose 600 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h 36 7 Lkw-Anteil p in % 0,0 0,0 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 52,9 45,5 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -8,8-8,8 Emissionspegel L m,e in db(a) 44,1 36,7 Anhang B, Seite 11

33 Schaumburger Str. - Bestand Richtung südwest durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,2 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,7 2,6 DTV Prognose 947 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 8,7 2,6 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 57,2 48,3 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,3-5,5 Emissionspegel L m,e in db(a) 52,9 42,8 Anhang B, Seite 12

34 Schaumburger Str. - Bestand Richtung nordost durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,2 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,7 2,6 DTV Prognose 922 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 8,7 2,6 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 57,1 48,2 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,3-5,5 Emissionspegel L m,e in db(a) 52,8 42,7 Anhang B, Seite 13

35 Schiede - Bestand Nord Richtung Süd durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,4 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,9 3,0 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 9,9 3,0 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 69,6 60,6 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,1-5,3 Emissionspegel L m,e in db(a) 65,5 55,3 Anhang B, Seite 14

36 Schiede - Bestand Nord Richtung Nord durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,4 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,9 3,0 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 9,9 3,0 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 70,1 61,1 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,1-5,3 Emissionspegel L m,e in db(a) 66,0 55,8 Anhang B, Seite 15

37 Schiede - Bestand 2. Teil Nord - Richtung Süd durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,9 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,2 1,8 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 6,2 1,8 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 69,2 60,7 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,6-5,7 Emissionspegel L m,e in db(a) 64,6 55,0 Anhang B, Seite 16

38 Schiede - Bestand 2. Teil Nord - Richtung Nord durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,9 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,2 1,8 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 6,2 1,8 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 69,4 60,8 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,6-5,7 Emissionspegel L m,e in db(a) 64,8 55,1 Anhang B, Seite 17

39 Schiede - Bestand Mitte - Richtung Süd durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,9 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,2 1,8 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 6,2 1,8 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 68,6 60,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,6-5,7 Emissionspegel L m,e in db(a) 64,0 54,3 Anhang B, Seite 18

40 Schiede - Bestand Mitte - Richtung Nord durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,9 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,2 1,8 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 6,2 1,8 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 69,0 60,5 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,6-5,7 Emissionspegel L m,e in db(a) 64,4 54,8 Anhang B, Seite 19

41 Schiede - Bestand Süd - Richtung süd durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,7 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,0 1,5 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,0 1,5 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,1 58,8 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,9-5,9 Emissionspegel L m,e in db(a) 62,2 52,9 Anhang B, Seite 20

42 Schiede - Bestand Süd - Richtung Nord durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,7 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,0 1,5 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 5,0 1,5 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,6 59,3 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,9-5,9 Emissionspegel L m,e in db(a) 62,7 53,4 Anhang B, Seite 21

43 Tilemannstr. - Bestand Richtung nord durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,2 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,2 0,4 DTV Prognose 2529 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 1,2 0,4 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 59,5 51,9 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -6,0-6,4 Emissionspegel L m,e in db(a) 53,5 45,5 Anhang B, Seite 22

44 Tilemannstr. - Bestand Richtung süd durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2010 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,2 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,2 0,4 DTV Prognose 2067 maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 1,2 0,4 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 58,6 51,0 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -6,0-6,4 Emissionspegel L m,e in db(a) 52,6 44,6 Anhang B, Seite 23

45 Diezer (B58) - Prognose 2.BA West Richtung west durchschnittl. tägl. Verkehrsstärke (DTV ) in KFZ/24h Jahr maßgebende Verkehrsstärke (M T /M N ) in KFZ/h Jahr 2020 Lkw-Anteil p 24 in % Jahr ,0 Lkw-Anteil p T/N in % Tag/Nacht Jahr ,5 2,2 DTV Prognose maßgebende Verkehrsstärke M in KFZ/h Lkw-Anteil p in % 7,5 2,2 L (25) m = 37,3 +10lg (M (1 + 0,082*p )) in db(a) 67,5 58,7 Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db -4,4-5,6 Emissionspegel L m,e in db(a) 63,1 53,1 Anhang B, Seite 24

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