Schlotheim. Kurier Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden.

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1 Schlotheimer Kurier Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Schlotheim Jahrgang 21 Bothenheilingen Issersheilingen Kleinwelsbach Körner Marolterode Neunheilingen Donnerstag, den 26. März 2015 Obermehler Nummer 12 Osterfeuer in Bothenheilingen Kommt zum Osterfeuer am 4. April 2015 ab Uhr auf den Lindenberg. Mit Ostereiersuchen für die Kinder, sowie Würstchen und Getränke. Hierzu lädt der Dorfclub und die Feuerwehr herzlich ein. Osterfeuer in Issersheilingen am 4. April ab Uhr am Schlotheimer Weg. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Es lädt herzlich ein der Traditions- und Feuerwehrverein Am Rosenanger e.v. Osterfeuer in Koerner Westernreit- und Fahrverein Schlotheim e.v. Osterfeuer am 5. April 2015 um Uhr auf dem Gelände der High-Mountain-Ranch in Hohenbergen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es wird herzlich eingeladen. Wir möchten Sie herzlich einladen am 4. April 2015 ab Uhr auf dem Schützenplatz. (ehemals Lehmgrube) Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Es lädt herzlich ein die Freiwillige Feuerwehr Körner

2 Amtsblatt der VG Schlotheim 2 Nr. 12/15 Gemeinden Wichtiges auf einen Blick Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Herr Reiner Hoffmann Sekretariat / Stellvertreter des Vorsitzenden der VG Herr Hans-Joachim Roth Telefonnummern der Ämter Sekretariat des Bgm / Bauamt Hauptamt Standesamt Kämmerei Kasse Ordnungsamt Allgemeine Sprechzeiten und Kassenstunden... Tel / 9 80 Montag...von Uhr Dienstag...von und Uhr Mittwoch... keine Sprechzeiten Donnerstag...von und Uhr Freitag...von Uhr Sprechzeiten Mobiler Bürgerservice d. Landratsamtes U-H-Kreis Montag...von Uhr Internet: Adressen: Posteingang:...post@vg-schlotheim.de Zuarbeit Schlotheimer Kurier:...L.Lenz@vg-schlotheim.de Stadt Schlotheim Schlotheim, Markt 1 Bürgermeister Hans-Joachim Roth...Tel.: / Sprechzeiten: Dienstag bis Uhr und nach Vereinbarung ORTSTEIL HOHENBERGEN Ortsbürgermeister Harald Dlouhy Tel. priv / ORTSTEIL MEHRSTEDT Ortsbürgermeister Hagen Mörstedt Tel. priv / Sprechzeiten für beide Ortsteilbürgermeister... nach Vereinbarung Bothenheilingen Bürgermeister Jürgen Übensee Tel. dienstlich / privat / Handy / Fax / privat...juebensee@live.de Sprechzeit: Dienstag bis Uhr Anger 106, Bothenheilingen Issersheilingen Bürgermeisterin Christel Winkler Tel. dienstl / Tel. privat / Handy / Sprechzeit: jeden 2. Dienstag im Monat bis Uhr und nach Vereinbarung unter Telefon / Hauptstraße 3, Issersheilingen Kleinwelsbach Bürgermeister Jan Opitz Handy / Tel. privat / Sprechzeit:...Termin nach Vereinbarung Schulstraße 16, Kleinwelsbach Körner Bürgermeister Matthias Niebuhr Tel.: / Fax: / Handy / Sprechzeit: jeden Dienstag Uhr Bauamt: jeden Dienstag Uhr August-Bebel-Str. 18, Körner Obermehler Bürgermeister Siegbert Baumert Tel. unter VG Schlotheim / 9 80 Bürgermeistersprechstunden nach terminlicher Vereinbarung, dienstags. Marolterode Bürgermeister Joachim Haase Tel./Fax: dienstl / Handy: / Tel./privat / Sprechzeit:... nach Vereinbarung Mittwoch bis Uhr Hauptstr. 20 a, Marolterode Neunheilingen Bürgermeister Sandro Seeländer Handy: / Sprechzeiten:... Termin nach Vereinbarung Neunheilingen, Schloßgasse 7 Trink- und Abwasserverbände Trink- und Abwasserzweckverband Notter Bereich Trink- und Abwasser: für die Stadt Schlotheim und die Gemeinden Körner, Marolterode, Obermehler Bereich Trinkwasser: für die Gemeinde Issersheilingen Telefon / Telefax / Bereitschaftsdienst Wasser- und Abwasserhavarien / in Ausnahmefällen / Anmeldung Klärgrubenentleerung /98441 oder Abwasserzweckverband Mittlere Unstrut Bad Langensalza für die Gemeinden Bothenheilingen, Neunheilingen, Issersheilingen und Kleinwelsbach Telefon / Telefax / Anmeldung Klärgrubenentleerung / Wichtige Rufnummern Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst Feuerwehr Schlotheim / Kassenärztlicher Notfalldienst Zentrale Leitstelle / Allgemeiner Krankentransport / Notruf Polizei Sozialstation / Alten- u. Pflegeheim der AWO / Jugendpfleger Matthias Kopka / Kinderheim Schloss Schlotheim / Bauhof / Havarien / Telefonnummer bei Nichtzustellung des Schlotheimer Kuriers Vertrieb / Linus-Wittich-Verlag / Öffnungszeiten Altpapierannahmestelle in Schlotheim Montag, Parkplatz Edeka, Feldstraße Uhr Bibliothek Schlotheim im FFZ / Montag und Donnerstag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch und Freitag... geschlossen Bibliothek Körner im Mehrgenerationenhaus / Dienstag u. Donnerstag Uhr Die Tafel im FFZ Vereinshaus Schlotheim, Heilinger Str. 1 b jeden Donnerstag... von bis Uhr Frauen- und Familienzentrum / Internet ffzschlotheim@gmx.de Montag bis Donnerstag Uhr Freitag... geschlossen in den Ferienspielen:...Mo.-Do. von 8-16 Uhr und Fr. von 8 13 Uhr Friedhof Schlotheim, täglich Uhr Heimat- und Technikmuseum Mehler Reinhard Kühn...Handy / Montag bis Donnerstag...von 8 bis 16 Uhr oder nach Absprache inpetto Caritas Sozialkaufhaus Schlotheim, Gartenstraße / Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag... von bis Uhr Mittwoch... geschlossen Heilpädagogisch- therapeutische Kinder- und Jugendwohngruppen Schloss Schlotheim Pferdemarkt 3b Leiter der Einrichtung Herr Scheibler - Telefon / Mobiltelefon / Jugendpfleger der VG Schlotheim - Matthias Kopka Amtshof 3, Volkenroda, Handy / Jugendclub Schlotheim Vereinshaus Schlotheim, Heilinger Str. 1b, Telefon Montag bis Donnerstag Uhr Freitag Uhr Jugendfußball-Leistungszentrum / Internet

3 Amtsblatt der VG Schlotheim 3 Nr. 12/15 Gesundheitszentrum Salzflair Bahnhofstraße, Tel.: / Sprechzeiten: Montag - Freitag... von bis Uhr jeden 1. Samstag im Monat und Präventionskurse...nach Absprache Kleintierpraxis Dr. med. vet. H.-J. Eger Stiegelstraße 24, Körner Handy / Tel. dienstl / Tel. privat / Sprechstunde: Montag und Mittwoch Uhr und Termin nach Vereinbarung Kleintierpraxis Jens Klement Angerweg 15, Schlotheim Tel / Funkt / Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr... von bis Uhr Mi, Sa... von bis Uhr und nach Vereinbarung Polizeisprechstunde wöchentlich donnerstags...von Uhr im Verwaltungsgebäude der VG Schlotheim, Markt 1 In dringenden Fällen - Polizeiinspektion Unstrut-Hainich, Brunnenstraße 75, Mühlhausen... Tel.: 03601/4510 Postagentur Schlotheim, Bahnhofstraße / Schiedsstelle Schlotheim Zimmer 301 / VG Schlotheim, Markt 1 jeden 1. Dienstag im Monat...von Uhr ansonsten nach Terminvereinbarung Handy Edeltraud Cramer / Telefon Alfons Burhenne / Schießstand Schlotheim, Obermehlersche Landstraße 1 Mittwoch Uhr Sonntag Uhr Seilerbad Schlotheim Montag bis Freitag... von bis Uhr und Dienstag... von bis Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag... geschlossen Telefon / Eintritt/Erwachsene... 1,5 Stunden / 4,50 EUR... 2,5 Stunden / 7,00 EUR Kinder bis 14 Jahre...bis 3 Stunden / 3,50 EUR Schüler ab 14 Jahre u. Studenten...bis 3 Stunden / 4,00 EUR Gruppenpreise nach Vereinbarung Seilermuseum Schlotheim Telefon Museum - Erik Eisfeld / Termine nach telefonischer Absprache. Museum des BdV Körner Frau Schmidt / Jeder letzter Sonntag im Monat... von bis Uhr oder nach Absprache Silo Hohenbergen ist ab 20.März 2015 wieder geöffnet! Freitag Uhr Samstag Uhr In Ausnahmefällen wenden Sie sich bitte an / Wohnbau GmbH Bahnhofstr. 6, Schlotheim / GWG Schlotheim eg Feldstr. 3, Schlotheim / Kostenlose Veröffentlichung Berichte von Glaubensgemeinschaften, Vereinen, Verbänden, Bürgergruppen usw. der Mitgliedsgemeinden der VG Schlotheim, über ihre Tätigkeit, auch Informationen über Geplantes, Termine und Hintergründe usw. können im Rahmen der technischen Möglichkeiten zur kostenlosen Veröffentlichung im Schlotheimer Kurier im Rathaus (Hauptamt, Frau Lenz) abgegeben werden. Gleichzeitig möchten wir allen Autoren danken, die ihre Beiträge dem Schlotheimer Kurier zur unentgeltlichen Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Diese Veröffentlichungen geben entsprechend dem Grundrecht über eine freie Meinungsäußerung im Rahmen einer Bürgerzeitung die Ansichten des Autors wieder, die nicht Meinung und Standpunkt des Herausgebers und der Mitgliedsgemeinden der VG Schlotheim sein müssen. Einsendungen, die die persönliche Würde und die Rechte Dritter in Wort oder Bild verletzen, werden nicht berücksichtigt. Über die entgeltliche Platzierung von Annoncen aus dem privaten und geschäftlichen Bereich im Schlotheimer Kurier informieren Sie die Mitarbeiter des Hauptamtes der VG Schlotheim, Herr Bergemann/Kurierinfo sowie der zuständige Anzeigenberater des Verlages Linus Wittich. Nächster Redaktionsschluss am für den Erscheinungstermin am Impressum Schlotheimer Kurier Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Markt 1, Schlotheim, Tel /980 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen Teil: für die Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinschaftsvorsitzende, für die Gemeinden der Bürgermeister Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen. Kostenlose Veröffentlichungen von Vereinen, Verbänden u. Kirchen leiten Sie bitte an Frau Lenz, VG Schlotheim (Tel.: /98239, L.Lenz@vg-schlotheim.de) weiter. Die Annahme gebührenpflichtiger, privater Kleinanzeigen erfolgt künftig nur noch über Herrn Uli Bergemann (Tel.: /80414, ulitop@aol.com). Die gewerblichen Anzeigen werden von Herrn Beneckenstein (Tel.: 03634/38376, Handy: 0171/ ) entgegen genommen. Aus dem Inhalt: Amtlicher Teil: Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Bekanntmachung Ostern u. Brauchtumsfeuer Seite 6 Gemeinde Kleinwelsbach Wahlbekanntmachung Seite 6 Gemeinde Körner Einladung zur Ratssitzung Seite 6 Nichtamtlicher Teil: Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Flohmarkt im AWO Seniorenheim Seite 7 Stadt Schlotheim Regelschule - Danke für Spende Seite 7 FFW Nachrichten Seite 7-8 Vereinsnachrichten Seite 8-9 Gemeinde Körner Kita Spielmobil - Elternbastelabend Seite 9-10 Historisches aus Körner - Teil 4 Seite 10 Frauentag im MGH Seite 11 Kinderflohmarkt Seite 11 Frühlingskonzert - Liederseelen Seite 11 Gemeinde Neunheilingen Ostertanz Seite 12 Kirchliche Nachrichten Friedhofssatzung Bothenheilingen Seite 15-20

4 Amtsblatt der VG Schlotheim 4 Nr. 12/15 Veranstaltungskalender der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Tag Beginn Veranstaltung Veranstaltungsort / Veranstalter März Fastenwoche Volkenroda, Kloster Uhr Jahreshauptversammlung Förderverein Stadtkirche Schlotheim, Pfarramt, Herrenstraße Jahreshauptversammlung Mehrstedt, Gemeindesaal / TSV 1920 e.v Frühjahrsputz in der Gemeinde Körner / Gemeinde Uhr Turm und Türmer Lesung mit Musik im Steintor Volkenroda, Kloster, Steintor Uhr Beratungsdienst Geld und Haushalt der SPK Herr Schreiner, Schlotheim, Vereinszimmer, Heilinger Str. / Ökologisch haushalten ein Gewinn für Umwelt und Budget Landfrauen April Uhr Vorstandssitzung Schlotheim, KGV Steinfeldt-Siedlung Uhr Mitgliederversammlung des Rassekaninchenzüchtervereins Schlotheim, Ausstellungszentrum Ostern im Kloster Volkenroda, Kloster Bewerber-Wochenende für ein FSJ Volkenroda, Kloster Kohlenschlägertreffen (Anmeldung unter /92410) Schlotheim, Kakadu am Anger Uhr Treffen der Kohlenschläger Unbedingt anmelden Schlotheim, Gasthaus Zum Erbprinzen Uhr Tier- und Bauernmarkt Volkenroda, Klostergut Uhr Osterfeuer Bothenheilingen, Lindenberg / Dorfclub u. FFW Osterfeuer am ehemaligen Bahnhof Mehrstedt / TSV 1920 e.v Osterfeuer / Ostergottesdienst Körner Uhr Ostertanz mit dem Duo mate Neunheilingen, Kleiner Saal / Pfingstverein Uhr Ostermenü bitte vorbestellen Schlotheim, Gasthaus Zum Erbprinzen Uhr Osterfeuer Hohenbergen, High-Mountain Ranch / WruFV Uhr Österliche Festtagsspezialitäten a la carte (vorbestellen) Schlotheim / RiSo-Hotel Uhr Konzert zum Ostersonntag Volkenroda, Klosterkirche Uhr Konzertgottesdienst am Ostermontag mit Arcis-Vocalisten Volkenroda, Klosterkirche Uhr Flohmarkt für Jedermann Hohenbergen, Gasthof Lindenhof Uhr Traditionelles Ostervesper der Landfrauen Schlotheim, Vereinszimmer, Heilinger Str Frühlingsfest Schlotheim, Hohgang Frühlingssingen mit dem gemischten Chor Körner, Nottertal Veranstaltung mit dem Chronisten Herrn Groß Körner Patenkind-Wochenende Volkenroda, Klosterkirche Uhr Christus-Wallfahrt Volkenroda, Christus-Pavillon u.17 Uhr Frühlingskonzerte der Musikschule Glaser Körner, Nottertal / Musikschule Glaser Der frische Spargel ist da Herbsleber Spargelwochen Schlotheim / RiSo-Hotel Uhr Maifeuer am Stausee Schlotheim, Stausee / SPD Ortsverband Mai Fußballspiel Verheiratete gegen Ledige Bothenheilingen, Sportplatz / Sportverein Fußballturnier Körner, Sportplatz / SV Fortuna Uhr Tier- und Bauernmarkt Volkenroda, Klostergut Uhr 5 Jahre Tanz in den Mai, Kleinwelsbach, Saal, Festwiese / Heimatverein Maibaumaufstellung am um 15 Uhr Uhr Vorstandssitzung Schlotheim, KGV Steinfeldt-Siedlung Uhr Mitgliederversammlung des Rassekaninchenzüchtervereins Schlotheim, Ausstellungszentrum Uhr Flohmarkt für Jedermann Hohenbergen, Gasthof Lindenhof Uhr Festlicher Gottesdienst mit Einführung der neuen Lektoren Volkenroda, Christus-Pavillon Uhr Muttertagsbrunch Körner, Gaststätte Nottertal Gottesdienst zu Himmelfahrt Volkenroda, an der alten Eiche Jubelkonfirmation Körner, Oberkirche / ev. Pfarramt Bundesjugendcamp der Evangelisch-Methodistischen Kirche Volkenroda, Kloster Pfingsten mit Pfingstbaum holen und aufstellen, Bothenheilingen, Spielplatz, Saal / Ständchen und Tanz Pfingstgesellschaft Konfirmation Körner, Oberkirche / ev. Pfarramt Uhr Pfingstspezialitäten a la carte (bitte vorbestellen) Schlotheim / RiSo-Hotel Uhr Ökumenischer Taufgedächtnis-Gottesdienst Volkenroda, Klosterkirche Meditatives Wandern Volkenroda, Kloster Gospelday Volkenroda, Kloster Uhr Gospelkonzert zum Mitsingen Volkenroda, Klosterkirche Uhr Tag der offenen Tür Schlotheim / FFW und Verein Uhr Konzertgottesdienst mit Darius Rossol Volkenroda, Klosterkirche

5 Amtsblatt der VG Schlotheim 5 Nr. 12/15 Bereitschaftsdienste Wir gratulieren Bereitschaftsdienste der Ärzte - Bitte beachten bei Notfällen - Der Bereitschaftsdienst der Ärzte für den Raum Schlotheim sowie für den Bereich Kirchheilingen-Großengottern wird über die bundesweite kassenärztliche Notfalldienst- Rufnummer vermittelt!!! (Mo., Di., Do. ab Uhr und Mi., Fr. ab Uhr) Anmeldung Krankentransport über 03601/ bitte aufbewahren - Bereitschaftsdienst für den Bereich Schlotheim Ab werden die Sitzdienste ausschließlich im Krankenhaus Mühlhausen zu folgenden Zeiten durchgeführt: Montag, Dienstag, Donnerstag bis Uhr Mittwoch, Freitag bis Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag und Uhr Bereitschaftsdienst für den Bereich Kirchheilingen - Großengottern Ab werden die Sitzdienste ausschließlich im Krankenhaus Bad Langensalza zu folgenden Zeiten durchgeführt: Montag, Dienstag, Donnerstag bis Uhr Mittwoch, Freitag bis Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag und Uhr Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Seit Juli 2007 wird der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte im Bereich Schlotheim über die zentrale Notdiensttelefonnummer der Thür. Zahnärzte Nr.:0180/ vermittelt. Sie können den diensthabenden Zahnarzt auch über das Internet unter erfahren. Bereitschaftsdienst der Apotheken An den Wochentagen können Sie aus den Tageszeitungen sowie auf den Notdiensttafeln die Bereitschaftsdienste der Apotheken entnehmen. Bereitschaftsdienst Stadt Mühlhausen / Landapotheken , Samstag Lindenblüten-Apotheke Mühlhausen Uhr , Sonntag Brücken-Apotheke Mühlhausen Uhr Bereitschaftsdienst Altkreis Bad Langensalza , Samstag Apotheke am Anger Kircheilingen Uhr , Sonntag Amalien-Apotheke Bad Langensalza Uhr Folgende Arztpraxen bleiben wegen Urlaub geschlossen: Praxis Frau Zech...vom Gesundheitszentrum Salzfl air... vom Praxis Frau Matschulat, Kirchhlg.... vom Geburtstagsglückwünsche Die Bürgermeister gratulieren ihren Jubilaren und wünschen Gesundheit und Wohlergehen SCHLOTHEIM Antonie Becker zum 93. Geburtstag Rita Dode zum 76. Geburtstag Monika Manke zum 68. Geburtstag Thea Trenkelbach zum 77. Geburtstag Waldrose Fritz zum 74. Geburtstag Bernhard Saul zum 66. Geburtstag Roswitha Burkhardt zum 75. Geburtstag Herbert Thiele zum 75. Geburtstag Zum Fest der Eisernen Hochzeit gratuliert der Bürgermeister den Eheleuten Edith und Hans Kühmstedt Freya Bartsch zum 83. Geburtstag Klaus Fritz zum 78. Geburtstag Erika Köhler zum 66. Geburtstag MEHRSTEDT Heidrun Laux zum 69. Geburtstag Herta Moritz zum 76. Geburtstag MAROLTERODE Ingrid Haußen zum 78. Geburtstag KÖRNER Werner Kiel zum 69. Geburtstag Ruth Dammenhayn zum 67. Geburtstag Hannelore Hotze zum 79. Geburtstag VOLKENRODA Waldemar Peterseim zum 65. Geburtstag OBERMEHLER Ehrenfried Alban zum 77. Geburtstag GROßMEHLRA Charlotte Dempwolf zum 83. Geburtstag NEUNHEILINGEN Günter Bohm zum 84. Geburtstag Günter Demuth zum 75. Geburtstag Maria Schulz zum 71. Geburtstag Wolfgang Reinhardt zum 77. Geburtstag Anna Reinländer zum 87. Geburtstag ISSERSHEILINGEN Erich Walther zum 87. Geburtstag KLEINWELSBACH Erika Mehlitz zum 75. Geburtstag Wilfried Dietsch zum 74. Geburtstag

6 Amtsblatt der VG Schlotheim 6 Nr. 12/15 Amtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Bekanntmachung für die Stadt Schlotheim mit den OT Hohenbergen und Mehrstedt sowie die Gemeinden Körner mit Volkenroda und Österkörner, Marolterode und Obermehler mit Großmehlra und Pöthen Einstweilige Verfügung In Übereinstimmung mit den Bürgermeistern der Stadt Schlotheim und der Gemeinden Körner, Marolterode und Obermehler erlassen wir hiermit entsprechend des Thür. Feiertagsgesetzes (ThürFtG) vom in der zurzeit gültigen Fassung, bezugnehmend auf den 6 sowie den 7 Abs. 3, Nr.3 eine A u s n a h m e g e n e h m i g u n g für die Zeit vom 03. April bis 06. April 2015 zur Durchführung des traditionellen Brauchtums des Kohlenschlagens im Verwaltungsbereich der VG Schlotheim. Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit ist das Brauchtum des Kohleschlagens nur außerhalb der geschlossenen Ortschaften (Bebauung) erlaubt. In diesem Zusammenhang weise ich weiterhin auf die 5 und 8 des ThürFtG hin, die durch diese Ausnahme nicht aufgehoben sind. Schlotheim, 12. Mrz Hoffmann Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Anmerkung: 5 und 8 ThürFtG 5 An den Sonntagen, an den gesetzlichen Feiertagen, mit Ausnahme des 1.Mai und des Tages der Deutschen Einheit, und an den religiösen Feiertagen sind in der Nähe von religiösen Zwecken dienenden Gebäuden und Örtlichkeiten alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. 8 (Auszug) (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. öffentlich bemerkbare Tätigkeiten entgegen 4 Abs. 2 vornimmt, 2. Handlungen vornimmt, die entgegen 5 den Gottesdienst zu stören geeignet sind, (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Fünftausend EURO geahndet werden. Bekanntmachung für die Stadt Schlotheim mit den OT Hohenbergen und Mehrstedt sowie die Gemeinden Bothenheilingen, Issersheilingen, Kleinwelsbach, Körner mit den OT Österkörner und Volkenroda, Marolterode, Neunheilingen und Obermehler mit den OT Großmehlra und Pöthen Brauchtumsfeuer - Betreiben von Osterfeuer Aus aktuellem Anlass informieren wir über die Handhabung und das Betreiben von Brauchtumsfeuern zum Osterfest. Der Betreiber eines Brauchtumsfeuers ist verpflichtet unter Angabe von Ort, Zeit, Brennmaterial, Löschmöglichkeiten und der verantwortlichen Person dies schriftlich bis spätestens 31. März 15 beim Ordnungsamt der VG Schlotheim, Markt 1 zu beantragen. Er ist weiterhin für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich. Für die Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 EURO erhoben. Die Pflege der Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) kann vom Karfreitag, d. 03.April 2015 bis Ostermontag, den 06.April 2015 jeweils in der Zeit von Uhr Uhr gestattet werden. Eine Abfallbeseitigung darf aber hierbei nicht erfolgen. Deshalb sind nur unbehandeltes, trockenes Holz oder Reisig als Brennmaterial zulässig. Zum Schutz der Kleintiere ist der Baum- und Strauchschnitt unmittelbar vor der Entzündung des Brauchtumsfeuers aufzuschichten. Brauchtumsfeuer verbieten sich in Natur- und anderen Schutzgebieten und in besonders geschützten Biotopen, beispielsweise in Quellbereichen, an naturnahen Bach- und Flussabschnitten, auf Trocken- und Halbtrockenrasen oder in aufgelassenen Steinbrüchen. Auch andere Rechte, z.b. von Nachbarn sind beim Abbrennen zu beachten. Die Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen vom 02. März 1993 (GVBl. S.232) in der zur Zeit gültigen Fassung ist mit dieser befristeten Gestattung nicht außer Kraft gesetzt. Schlotheim, den 12. Mrz Ordnungsamt Gemeinde Kleinwelsbach Bekanntmachung über die Sitzung des Abstimmungsausschusses der Gemeinde Kleinwelsbach zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses für die Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Kleinwelsbach Die Sitzung des Abstimmungsausschusses der Gemeinde Kleinwelsbach zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses für die Abwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Kleinwelsbach findet am Dienstag, den um 18:00 Uhr in Kleinwelsbach, Schulstraße 16, im Bürgerhaus statt. Die Sitzung des Abstimmungsausschusses ist öffentlich, daher sind interessierte Bürger recht herzlich eingeladen. Christine Skrobanek Abstimmungsleiterin Gemeinde Körner Einladung zur Ratssitzung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Donnerstag, d. 26. März 2015 findet um Uhr im Gasthof Deutsche Eiche in Volkenroda, die 5. Gemeinderatssitzung statt. Hierzu lade ich Sie recht herzlich ein. Tagesordnung: Teil I Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Bestätigung der vorliegenden Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Beratung und Beschlussfassung zur Hundesteuersatzung 6. Beratung und Beschlussfassung zur Erhöhung der Elternbeiträge der Kita Spielmobil 7. Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan Beratung und Beschlussfassung zum Finanz- und Investitionsplan Beratung und Beschlussfassung zum Grundstücksverkauf 10. Informationen des Bürgermeisters Teil II Nicht öffentliche Sitzung Mit freundlichen Grüßen Niebuhr Bürgermeister

7 Amtsblatt der VG Schlotheim 7 Nr. 12/15 Nichtamtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim Schulen und soziale Einrichtungen Flohmarkt für Kinder und Erwachsene Besuchen Sie uns am Samstag, Uhr Die Mitarbeiter veranstalten für Sie einen Kuchenbasar. AWO Seniorenwohnpark Gartenstraße 6, Schlotheim Der AWO Förderverein Zum Seilerpark lädt ein. Stadt Schlotheim Schulen und soziale Einrichtungen Regelschule Schlotheim Wir sagen Danke für eine großzügige Spende Am 25. Februar zogen einige Schüler unserer fünften Klassen gemeinsam mit ihrer Lehrerin Frau Schreiber zur Seiler - Apotheke, bewaffnet mit selbstgebasteltem Frühlingsfensterschmuck. Damit sagten sie Danke im Namen unserer Schule für eine großzügige Spende, an der auch viele Patienten und Kunden der Seiler - Apotheke beteiligt waren. Rückblick: Am Ende des letzten Jahres wurden die Kalender für das Jahr 2015 in der Seiler-Apotheke mit der Bitte um eine kleine Spende von 50 Cent verteilt. Die vielen kleinen Beträge summierten sich schließlich zu einer stolzen Summe von über 360, die von Frau Häßler anschließend noch auf 500 aufgestockt und unserer Schule zur Verfügung gestellt wurden. In Zeiten immer knapper ausfallender fi nanzieller Zuschüsse von staatlicher Seite war die Spende ein sehr willkommenes Geschenk, von dem gleich fünf dringend benötigte neue Mikroskope gekauft worden sind, da mit den alten zum Teil schon unsere Eltern gearbeitet haben. Vereine und Verbände Gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinden Bothenheilingen, Neunheilingen und Kleinwelsbach Veröffentlichung Amtsblatt des Zweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza, Nr. 02 vom 12. März 2015 Wir möchten die Bürger der oben genannten Gemeinden darüber informieren, dass im jeweiligen Gemeindebüro das Amtsblatt des Zweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza, Nr. 2 vom zur Einsicht ausliegt. Gemeinsame Bekanntmachung der Gemeinden Bothenheilingen, Neunheilingen, Issersheilingen und Kleinwelsbach Veröffentlichung Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes Mittlere Unstrut, Nr. 01 vom 12. März 2015 Wir möchten die Bürger der oben genannten Gemeinden darüber informieren, dass im jeweiligen Gemeindebüro das Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes Mittlere Unstrut, Nr. 1 vom zur Einsicht ausliegt. SG Körner/Schlotheim I Landesklasse Die Spiele der Hinserie fi nden in Körner statt, die Rückserie dann in Schlotheim. Datum Anstoß Heim Gast So SG Körner/Schlotheim SV Empor Walschleben Sa FSV Preußen Bad Lgs. SG Körner/Schlotheim So SG Körner/Schlotheim SV Bad Frankenhausen So SC 1911 Heiligenstadt II SG Körner/Schlotheim SG Körner/Schlotheim II 1. Kreisklasse (Spielort Sportplatz in Mehrstedt) Datum Anstoß Heim Gast So SV 1883 Langula SG Körner/Schlotheim II Sa SG Körner/Schlotheim II SG SC Großengottern II So BSV 1920 Großvargula SG Körner/Schlotheim II Sa SG Körner/Schlotheim II SG Felchta So SpVgg Faulungen SG Körner/Schlotheim II Nochmals ein großes Dankeschön an das Team der Seiler-Apotheke und natürlich an alle anderen daran beteiligten Spender. Die Schüler und Lehrer der Regelschule Schlotheim Vereine und Verbände Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schlotheim g. V. Historik Werte Bürgerinnen und Bürger! Haben Sie schon etwas für das Osterkörbchen oder an ein Geschenk zur Jugendweihe oder Konfi rmation gedacht? Greifen Sie jetzt zu, es liegen nur noch 8 Exemplare vor. Das Chronikbuch der Freiwilligen Feuerwehr Schlotheim können Sie kaufen, bei: Pfeiffer, Laugbasse 13 in Schlotheim Tel.: /80675 Buchhandlung Erdenberger, Schlotheim, Amtsstr. 37; Tel.: Die Chronik umfasst den Zeitraum vom Mittelalter bis zum Jahr Enthält auch viele auswärtige Brandeinsätze. 373 Seiten mit vielen Abbildungen, davon 40 farbig, Format A 4, Harteinband Aus Kostengründen sind weitere Auflagen nicht mehr möglich. H-J Pfeiffer

8 Amtsblatt der VG Schlotheim 8 Nr. 12/15 Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schlotheim g.v. Unser diesjähriges Kohlenschlagen findet am Karfreitag, dem 3. April statt. Achtung!!! Achtung!!! Nicht nur für Kohlenschläger ist dieses Jahr auch wieder die Gulaschkanone der Feuerwehr unterwegs. Von unseren Feuerwehrköchen wird leckere Linsensuppe gekocht, welche es am Karfreitag an den folgenden Standorten gibt: - gegen Uhr am Viereckigen Holz - gegen Uhr an der ehemaligen Lämmermast U. Marks - Vereinsvorsitzender Cliquen-Turnier Samstag, Beginn 12:30 Uhr auf dem Sportplatz in Mehrstedt Eingeladen sind alle fußballinteressierten Gruppen (z. B. Sportgruppen, Jugendclubs, Betriebs- und Freizeitmannschaften). Gespielt wird auf Kleinfeld, bei einer Mannschaftsstärke von 1:6 oder 1:5. Anmeldungen bitte an Dominik Hartung, Tel. 0175/ Verein der Freunde der Geschichte Schlotheims und des Seilermuseums e.v. Aufgrund von Krankheiten des Vorstandes des Geschichtsvereines Schlotheim muss die angekündigte Mitgliederversammlung, am 25. März 2015, Uhr im Gasthaus zum Erbprinzen ausfallen. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Der Vorstand Jagdgenossenschaft Hohenbergen Versammlung der Jagdgenossenschaft Hohenbergen Am Mittwoch, dem fi ndet um Uhr im Löschbrunnen die Versammlung der Jagdgenossenschaft Hohenbergen statt. Dazu sind alle Jagdgenossen herzlich eingeladen. Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 2. Bericht des Vorstandes mit Kassenbericht 3. Bericht des Jagdpächters 4. Diskussion zu den Berichten 5. Pachtangelegenheiten 6. Sonstiges Bernhard Fitze Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Zeige Blut spende Mut! Sei Blutspender. Denn auch du könntest mal auf eine Blutspende angewiesen sein. Wir laden Sie herzlich ein zur Blutspende in Schlotheim Frauen- und Familienzentrum, Heilinger Straße 1b am Dienstag, dem von Uhr TSV 1920 Mehrstedt e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Am Donnerstag, den 26. März 2015 findet um Uhr, auf dem Saal der Gaststätte von Mehrstedt, unsere Mitgliederversammlung statt. Alle aktiven und passiven Mitglieder werden hiermit recht herzlicheingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung 2. Wahl des Versammlungsleiters 3. Feststellung der satzungsgemäßen Berufung der Versammlung 4. Bestätigung der mit der Einladung bekannt gegebenen Tagesordnung 5. Bericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr Bericht Kassenwart u. Revisionkommission für das Geschäftsjahr Berichte der Sektionsleiter, Fußball, Tanzsport und Tischtennis 8. Beschluss über die Betragssätze für das Jahr Diskussion Mehrstedt, de Jürgen Dietrich - Vereinsvorsitzender SSV07 Frauen Fußball - Landesliga Datum Anstoß Heim Gast So SSV 07 Schlotheim SV Schott Jena So FFV Erfurt SSV 07 Schlotheim So SSV 07 Schlotheim FSV Bad Salzungen So FFC Saalfeld SSV 07 Schlotheim So SSV 07 Schlotheim FFC Gera SSV07 Herren - Tischtennis Schlotheim 1 Regionalliga Süd Datum Anstoß Heim Gast Sa SSV 07 Schlotheim SV SR. Hohenstein-E. SSV07 Herren - Tischtennis Schlotheim 5 2. Kreisliga Süd Datum Anstoß Heim Gast Fr SV Blau-Weiß Tüngeda 3 SSV 07 Schlotheim 5 Schlotheimer Sportverein 1887 e.v. Tradition verpflichtet Kohlenschlagen im Sportverein Herzliche Einladung an alle Mitglieder und Freunde unseres Vereins Nach dem Krieg war es Hans Erdenberger, der mit einigen Freunden das Kohlenschlagen in Schlotheim neu belebte. Ihm zu Ehren wurde nach seinem Tode 1966 in unserer Gruppe der,,hans-erdenberger-pokal gestiftet und alljährlich an den besten Kohlenschläger verliehen. Zu unserer Gruppe gehören zwischen Männer; viele davon Exil-Schlotheimer und Freunde aus ganz Deutschland, die es sich nicht nehmen lassen, diesen schönen Osterbrauch gemeinsam mit alten Bekannten zu begehen. Wir treffen uns 8.00 Uhr oberhalb der alten Bahnbrücke Richtung Obermehler, in der Nähe der Mühle und teilen dort erst die einzelnen Gruppen (7-9 Leute) ein. Von da aus führt die Strecke über das Feld zum Autohaus Ludwig, über den Galgenberg zur Marolteröder Chaussee, vorbei an Siegfried Erdenbergers Garten, die Kuhweide hoch und durchs Königsholz zur Frühstückspause, auch dieses Jahr wieder, in den,,kakadu. Hier gibt es Zwischenauswertungen und sonstige lustige Dinge. Nach dem Frühstück geht es über das Königsholz zum Pfl ichtschlag (mind. 50 m) auf den Kirchberg, durch den alten Steinbruch am Klärwerk vorbei, über die Notter zur ehemaligen Feldscheune. Der Schlussspurt führt uns über freies Feld Richtung Volkenrodaer Weg, am Kuhstall vorbei zum Bahnhof. Ziel ist wie jedes Jahr der,,schwarze Adler - immer wieder ein Erlebnis. Hier werden die Punkte aller Teilnehmer gezählt und das Ergebnis eines jeden bekannt gegeben.

9 Amtsblatt der VG Schlotheim 9 Nr. 12/15 Die Rangfolge, Fotos und sonstige Informationen stehen auf der Homepage: und Gerhard Kross Schlotheimer Sportverein 1887 e.v. Handball Landesliga weibliche Jugend B SVW Eisenach Schlotheimer SV 20:30 (7:15) Donnerstag, , 17 Uhr Zu diesem Nachholespiel wurden wir zunächst mit falschen Angaben in die Jahn-Halle geschickt. Wenig später stellte sich heraus, dass wir in der Aßmann-Halle spielen sollten. Nach einer sehr knapp bemessenen Aufwärmphase ging es schon los. Wir spielten von Anfang an konzentriert, aber ein paar Fehler im Angriff konnten wir nicht vermeiden. Trotzdem gelangen uns mehrere gute Anspiele an den Kreis, die Z. Detzer souverän verwandelte. In der Abwehr standen wir solide und konnten viele Torwürfe unterbinden. Die Fehler der Gegner nutzten wir zu Kontern, daher führten wir schon zur Halbzeit deutlich mit acht Toren Differenz. In der zweiten Hälfte deckten uns die Gegner sehr offensiv. Diese Abwehrformation waren wir aus dem Training nicht gewohnt, doch haben wir die neue Situation mit Laufarbeit clever gelöst. Im weiteren Spielverlauf konnte unser Trainer munter durchwechseln, so dass jede Spielerin große Spielanteile bekam. Dass wir unsere Führung ausbauen konnten lag auch an einer guten Torwartleistung von M. Willing. 2 gegebene Siebenmeter wurden von uns konsequent verwandelt. Zum Spielende standen wir in der Abwehr nicht mehr so konsequent, deshalb konnten die Gastgeberinnen noch ein paar Tore gut machen. Am Ende gewannen wir das Spiel hochverdient, ein gelungener Abschluss für diesen Tag, zumal einige schon am Vormittag im Landesfi nale Jugend trainiert für Olympia erfolgreich waren. Schlotheim spielte mit: M. Willing, Z. Detzer (4), H. Grund (8), V. Grund (4), J. Wiegand (8), D. Dörre, F. Münch, C. Deutsch, E. Probst (4), L. Diedrich und J. Huhnstock (5). F. Münch / vbu Schlotheimer Sportverein 1887 e.v. Heimspielplan Handball 2014/ Uhr wjc Lok Meiningen Uhr wja HSG Werratal Uhr Frauen HV Hermsdorf Uhr wjb (TL) Behringen/Sonneborn Uhr wjb (TL) SV Hermsdorf Schlotheimer SV 1887 Abt. Handball Spielplan Frauenmannschaft 2014/15 - Landesliga Datum Anstoß Heim Gast Sa, :00 Gera-Zwötzen - Schlotheim So, :00 Schlotheim - HV Hermsdorf Parteien und Wählergruppen SPD Ortsverein Schlotheim Maifeuer am um Uhr am Stausee. Der SPD-Ortsverein lädt alle großen und kleinen Bürgerinnen und Bürger aus Schlotheim und Umgebung zum traditonellen Maifeuer recht herzlich ein. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Ortsvereinsvorsitzender Gemeinde Bothenheilingen Vereine und Verbände SG Bothenheilingen/FSV Bad Lgs. Kreisliga Datum Anstoß Heim Gast So FSV 1921 Herbsleben SG Bothenhlg./FSV Lgs. So SG Bothenhlg./FSV Lgs. SG SV 90 Altengottern II So FSV 90 Henningsleben SG Bothenhlg./FSV Lgs. So spielfrei SG Bothenhlg./FSV Lgs. So SG Ammern II SG Bothenhlg./FSV Lgs. Gemeinde Körner Schulen und soziale Einrichtungen Nachrichten aus der Kita Spielmobil, Körner Wie jedes Jahr werden die Eltern unserer Kindertagesstätte nicht müde, sich unter Leitung der Elternbeiratsvorsitzenden, Frau Gröger, Gedanken darüber zu machen, wie sie der Kindereinrichtung helfen können und gleichzeitig das gemeinsame Tun mit möglichst vielen Eltern organisieren können. So fand auch in diesem Jahr wieder ein Elternbastelabend statt, der das Ziel hatte, geschmackvolle Dekoartikel herzustellen. Diese sollten zum Bauernmarkt in Volkenroda meistbietend verkauft werden.

10 Amtsblatt der VG Schlotheim 10 Nr. 12/15 Vereine und Verbände So entstanden am verschiedene Bastelergebnisse, die gut zum Frühling und zu Ostern passen. Anwesend waren 9 Muttis und 2 Vatis die offensichtlich viel Freude am kreativen Tun hatten. Da an diesem Abend nicht alles geschafft wurde, trafen sich besonders engagierte Muttis noch einmal. So konnte der Bauernmarkt am 7. März kommen. Unsere Elternbeiratsvorsitzende organisierte den Transport der Bastelergebnisse nach Volkenroda und verabredete mit einigen Eltern die Verkaufszeiten. Dank des herrlichen Frühlingswetters kamen viele Besucher auf den Markt und nahmen das Angebot des Kindergartens gern an. So konnte eine Summe von 141,50 eingenommen werden. Darüber freuen wir uns natürlich sehr und bedanken uns bei allen Beteiligten und besonders bei Frau Gröger für ihre Hartnäckigkeit bei der Organisation und Durchführung dieses Vorhabens. Da nicht alle Artikel verkauft werden konnten, boten wir diese in unserer Kaufhalle nochmals an. Für diese Möglichkeit danken wir Frau Madeheim und ihrem Team ganz herzlich und freuen uns schon auf die nächste Aktion unseres Elternbeirates. Alle Kinder und Mitarbeiter der KITA Spielmobil Historisches aus Körner Die Dorf -oder Ziegelmühle wird im Jahre 1530 mit 4 Acker Land der Burgwall genannt, dem Hans Günzel für verschiedene Dienste, als Eigentum vom Kloster Volkenroda überlassen erhält die Ziegelmühle vom Kloster die Ölmühl Gerechtigkeit dazu. Frühere Erwähnungen sind leider noch nicht bekannt, auch über den Bau des Mühlgrabens liegen keine Hinweise vor. Die ältesten Besitzer des Dorfes waren die Herren von Körner, unter ihnen ein Sibold (von Körner), Cuno (von Körner) und Rudolph (von Körner). Die durch verschiedene Geschäfte mit dem Kloster immer wieder benannt werden. Ihr Sitz war seit ungefähr 903 eine Burg bzw. auch als steinernes Schlösschen bezeichnete befestigte Anlage mit einem starken Turm. Diese Tatsache ist oft umstritten, weil doch in unmittelbarer Nähe die Reichsburg und Kaiserpfalz in Volkenroda stand (zerstört 1075?). Fest steht jedoch, sie soll in der Nähe des ehemaligen Bahnhofs gelegen haben. Von Notter und Holzbach umflossen, deutet die Befestigung auf eine Wasserburg hin, welches auf slawischen Ursprung schließen läst (Besiedlung doch deutlich älter). Die Existenz dieser Befestigungsanlage läst sich dennoch bis 1314 nachweisen. Friedrich von Körner verkaufte seinen Anteil am Schloss, 6 Hufen Land, sein Vorwerk beim Schlosse und alle anderen Güter, für 270 Mark reinen Silbers. Sein Bruder Rudolf verkauft seinen Anteil vom Schloss und seine übrigen Güter mit Ausnahme des Patronatsrecht (hier Rechtsstellung seines Nachfolgers oder Rechtsstellung des Stifters einer Kirche?), für 450 Mark reinen Silbers. Letzt endlich verzichtet Rudolfs Schwester Adelheid, Gattin Heinrichs von Langenvelt (Wendepfaff genannt) auf ihre Rechte an den verkauften Gütern in Körner (Beck 3/1 1315). Ihr Sohn Heinrich verkaufte an das Kloster das Recht der Herberge zu Körner für 15 Mark übliche Währung. Auch ging mit dem Verkauf des Schlosses oder der Burg 1315 die Gerichtsbarkeiten (höhere und niedere und das Halsgericht) an das Kloster Volkenroda über. Von diesen Geschäften wäre noch zu erwähnen, das Graf Otto von Lutterberg dem Kloster Volkenroda eine Mühle hinter dem Schloss übereignete (?), mit welcher Friedrich von Heilingen beliehen war (als Lehen). Sicherlich besaßen die Herren von Körner viele Besitzungen hier im Ort. So verkaufte Rudolf von Körner 1337 dem Kloster sein Mühlstätte in Körner an der Nachra, oberhalb der Westernbrucken, die heißt zum Birnbaum. Es war gewiss nicht die Dorf- oder Ziegelmühle. Oberhalb gesehen ist auch das heutige Grundstück der Familie Hausen. Lag hier eine Mühle? Ebenfalls verkaufte er eine Mühlstätte unterhalb dieser Brücke gelegen, die Winkelmühle genannt für 6 Mark. Unterhalb dieser Brücke kommen mehrere Stellen in Frage. Das Grundstück der Fam. Graupe, es macht vor der Mühlgasse einen Knick (Winkel?). Auch das Grundstück der Frau Möhrstedt könnte diese Mühlstätte bezeichnen? (die Insel genannt) (1341 kommt Gottfried von Körner als Zeuge in einem Georgentaler Klosterbrief vor). So stellt sich die Frage, wurde auch der Notterbach durch mehrere Mühlen genutzt? Sicherlich wie schon erwähnt, auch durch Handwerker als Schleif und Schneidmühlen. War die starke Ausnutzung ein Grund, das man auf künstliche Wasserläufe auswich, um einen noch größeren Nutzen aus der Wasserkraft zu ziehen? Oder war der Mühlgraben schon in Vorzeiten eine technische Errungenschaft um die Berg und Dorfmühle mit der Wasserkraft Leistungsstärker zu versorgen. Solche Vermutungen und Spekulationen stehen auf sehr wackligen Füßen und lassen sich geschichtlich kaum beweisen. Halten wir uns lieber an Jahreszahlen und Ereignisse die sich durch Dokumente u. ä. beweisen lassen. Zu erwähnen ist jedoch noch, das als 1892 eine erneute Trockenheit eintrat und die Mühlen nicht in der Lage waren das benötigte Korn zu mahlen, die Dorfmühle mit einer Dampfmaschine angetrieben wurde.

11 Amtsblatt der VG Schlotheim 11 Nr. 12/15 Aber erst am Anfang der 50 ziger Jahre wurde die Wasserkraft gänzlich durch einen Elektromotor ersetzt und bis 1980 betrieben. Seit dieser Zeit wird die alte Dorfmühle als Eisdiele von der Familie Meyer weiter geführt (Foto privat) Fortsetzung folgt: 1998 (Foto privat) MGH Körner Frauentag im MGH Am führten wir im MGH eine Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Frauentages durch. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Dorothea Lemke erinnerte an die historischen Bezüge des Tages und spannte den Bogen bis in die Gegenwart. Wir freuen uns den 4. Kinderfl ohmarkt veranstalten zu können. Der Verein Kinder in Körner e. V. und das Mehrgenerationenhaus in Körner laden Sie herzlich zum Stöbern ein. Wann? Samstag :00 Uhr- 13:00 Uhr Wo? Mehrgenerationenhaus Körner / Deutsches Haus Wilhelm-Külz-Str. 38, Körner Was? Kinderbekleidung für die kommende Saison von Gr , Schuhe, Umstandsmode, Kinderwagen/-sitze, Spielsachen >>> einfach alles Rund ums Kind. Möchtest du mitmachen, melde Dich: Christine Delert > christine.delert@gmail.com, 0173/ Christin Haupt > christin-haupt@t-online.de, 0171/ Anmeldungen bis einschließlich Wir freuen uns auf Sie und Euch! Frühlingskonzert in Körner Liederseelen Der Gemischte Chor Körner e.v. lädt herzlich zu seinem neuen Programm Liederseelen ein. Zu hören sein wird es im Rahmen des Frühlingskonzertes am Sonntag, den 19.April um Uhr im Saal der Gaststätte Nottertal. Unterstützt werden die Sängerinnen und Sänger von Musikern aus Mühlhausen und Grabe. Liederseelen ist ein Programm quer durch die Jahreszeiten und Jahrhunderte. Mit teilweise eigenen Arrangements und interessanten Instrumentierungen laden wir zu nachdenklichen, aber auch unterhaltsamen Liedern und Texten ein. Ab Uhr gibt es Kaffee und selbst gebackenen Kuchen! KC Sandhasen Körner Kegelergebnisse Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung durch Julian Ewert, Bundespreisträger Jugend musiziert am Klavier. Carmen Listemann für den Vorstand SFZ 1. Mannschaft, 1. Regionalklasse KC Sandhasen Körner I vs. KV Udestedt I Riedl, Peter 456 Becker, Uwe 408 Stühm,Mario 434 Effenberger, Markus 471 Hüge, Peter 450 Reitner, Uwe 427 Trotz hervorragender Ergebnisse mussten wir uns gegen Udestedt geschlagen geben.

12 Amtsblatt der VG Schlotheim 12 Nr. 12/15 2. Mannschaft, 1. Kreisklasse KSV Rot-Weiß Grabe II vs. KC Sandhasen Körner II Möhrstedt, Tino 399 Roseneck, Matthias 399 Bamberg, Nico 385 Meyer, Uwe 384 Schwarz, Mirko 385 Meyer, Frank 435 Eine knappe Niederlage im Lokalderby. gez. M.Stühm - KC Sandhasen Körner Gemeinde Marolterode Vereine und Verbände SG Marolterode Fußball 1. Kreisklasse Datum Anstoß Heim Gast So SG Marolterode SV Eintr. Mühlhausen So SG Fortuna Ballhausen SG Marolterode So SV 1883 Langula SG Marolterode So SG Marolterode SG SC Großengottern II So BSV Großvargula SG Marolterode SG Marolterode Tischtennis 2. Kreisliga Süd Datum Anstoß Heim Gast Fr SV B-W Tüngeda 2 SG Marolterode 1 Mo TTSV Herbsleben 3 SG Marolterode 1 Do TSV Bad Tennstedt 2 SG Marolterode 2 Fr SV 1922 Thamsbrück 2 SG Marolterode 1 Gemeinde Obermehler Vereine und Verbände Zeit zum Helfen SPENDE BLUT!!! Ein Herz für s Helfen! Wir laden Sie herzlich ein zur Blutspende in Obermehler - Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße am Freitag, dem von Uhr SV BW 90 Großmehlra 2. Kreisklasse Datum Anstoß Heim Gast So SV BW 90 Großmehlra SG SC Großengottern III Sa SV Hainich Heyerode II SV BW 90 Großmehlra So SV BW 90 Großmehlra SV Borussia Kammerforst So SG Kirchheilinger SV II SV BW 90 Großmehlra So SV BW 90 Großmehlra DJK SG Struth II SV BW 90 Großmehlra e.v. Vom Jahre Blau-Weiß 90 Großmehlra e.v Uhr Spiel Jung gegen Alt, anschließend gemütliches beisammen Sitzen Uhr Turnierspiele der B-Junioren Uhr Turnierspiele der 1. Mannschaft anschließend 11-Meter schießen, dann gemütlicher Ausklang des Abends Uhr Start des Seifenkistenrennens 0-14 Jahre Uhr Seifenkistenrennen der,,alten ab Jahre Kinderfest mit Tombola und vielen Spielen Gemeinde Neunheilingen Vereine und Verbände Kirchliche Nachrichten Stadt Schlotheim Die Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden Schlotheim, Marolterode, Mehrstedt und Holzsußra Die Kirchenältesten mit dem Pfarrer laden Sie sehr herzlich zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen ein: Donnerstag, den 26.März Uhr Schlotheim Andacht im AWO-Seniorenwohnpark Vom bis ist Pfarrer Freudenberg auf Konfirmandenfahrt. Die Kasualvertretung übernimmt Pfarrer Reim (Tel.:0170/ ) in Neunheilingen Am Samstag, dem 4. April 2015 findet um Uhr im Kleinen Saal (Gaststätte Weißes Roß) ein Ostertanz mit dem Duo mate statt, zu dem der Pfingst- und Traditionsverein recht herzlich einlädt. Sonntag, den 29. März Palmsonntag Uhr Schlotheim Passionsmusik mit dem Kirchenchor und dem Posaunenchor (Leitung und Orgel: Kantor Rüdiger Löwer) in der Evangelischen Kirche St. Servator Schlotheim, Eintritt frei, eine Kollekte am Ausgang für die Innenausmalung der Kirche wird freundlich erbeten. Erklingen wird Musik aus unterschiedlichen Jahrhunderten von der Renaissance bis in die Gegenwart, insbesondere Bearbeitungen von Liedern, die sich mit dem Einzug Jesu in Jerusalem und seinem Leiden und Sterben beschäftigen. Donnerstag, den 02. April Gründonnerstag Uhr Schlotheim Andacht mit Tischabendmahl im Gewölbekeller (Pfarrhaus)

13 Amtsblatt der VG Schlotheim 13 Nr. 12/15 Freitag, den 03. April Karfreitag Uhr Mehrstedt Gottesdienst mit Abendmahl Uhr Schlotheim Gottesdienst Uhr Marolterode Gottesdienst mit Abendmahl Uhr Holzsußra Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag, den 05. April Ostersonntag Uhr Schlotheim Osterfeuer mit Osterfrühstück für Leib & Seele (im Pfarrhaus) Uhr Schlotheim Gottesdienst mit Taufe und Kindergottesdienst (in der Kirche) Herzlich eingeladen sind alle Kinder bis 12 Jahre, die Lust darauf haben, biblische Geschichten zu entdecken, zu basteln und zu spielen. Montag, den 06. April 2015 Ostermontag Uhr Mehrstedt Gottesdienst Jubelkonfirmation 2015 in Schlotheim Die diesjährige Jubelkonfi rmation in Schlotheim fi ndet am Sonntag, den 10. Mai um Uhr statt. Es sind die Konfi rmanden der Goldenen (1965), Diamantenen (1955), Eisernen (1950) und Gnadenkonfi rmation (1945) zum Abendmahlsgottesdienst mit Einsegnung in die Stadtkirche St. Servator eingeladen. Die Jubilare bitten wir sich bei den Organisatoren der jeweilgen Jahrgänge anzumelden bzw. über das Gemeindebüro (Herrenstr. 1, Tel / 80302). Posaunenchor Kirchenchor Männerchor Schloth. Vocalisten Kinderchor (ab 5 Jahre) 14-tägig Gemeindenachmittag Ü-60 Kreis Besuchsdienstkreis Schlotheim Konfi rmandenunterricht (8. Kl.) Junge Gemeinde (offen für alle Jugendlichen) Vorkonfi rmandenunterricht (7. Kl.) montags ab Uhr dienstags ab Uhr nach Absprache mit V. Müller nach Absprache mit A. Glaser 14. April 2015 um Uhr nach Absprache mit Fr. Sell Donnerstag nach den Osterferien Donnerstag nach den Osterferien Donnerstag nach den Osterferien Pfarrer Frank Freudenberg Kirchengemeinde Schlotheim, Herrenstr. 1, Schlotheim dienstl.: (036021) 80302, mobil: (036021) (Umleitung) frank_freudenberg@t-online.de Ev. Pfarramt Schlotheim - Herrenstraße 1, Schlotheim, Tel /80302, Fax , ev-kirche-schlotheim@t-online.de Kirchgemeinde Schlotheim, Sparkasse Unstrut-Hainich IBAN DE , BIC: HELADEF1MUE - Gemeindebüro im Pfarrhaus Schlotheim: Frau Isserstedt, dienstags und donnerstags Uhr Katholische Pfarrgemeinde St. Bonifatius Schlotheim Pfarrer-Bonhoeffer-Straße, Schlotheim zugehörig zur Pfarrei St.Marien Bad Langensalza, 99947, Kurpromenade 2, Tel: 03603/ Internet: badlangensalza.kathweb.de st-marien-bls@gmx.de Gottesdienste Do., Liudger, Bischof von Münster, Glaubensbote Religionsunterricht der Klassen 7 bis 10 in Schlotheim Kreuzwegandacht in Schlotheim ( H. Pietzonka ) Heilige Messe in St. Bonifatius Schlotheim (Pfarrer) So., PALMSONNTAG Bußgottesdienst Heilige Messe in Kirchheilingen (Prof. Tiefensee) Heilige Messe in St. Bonifatius Schlotheim (Pfarrer) Heilige Messe in St. Marien Bad Lgs. (Pfr. Jelich) Bußgottesdienst in St. Marien Bad Lgs. (Pfr. Franz + Pfr.) Bußgottesdienst in St. Bonif. Schlotheim (Pfr. Franz + Pfr.) Di., Wochentag der Karwoche Dies sacerdotalis Wort-Gottes-Feier in St. Bonifatius Schlotheim Do., GRÜNDONNERSTAG Messe vom Letzten Abendmahl mit Opfergang in Schlotheim (Pfr.) anschl. Agape für die ganze Gemeinde, bitte Speisen und Getränke mitbringen Fr., KARFREITAG Ökumenischer Kinderkreuzweg in Bad Langensalza Die Feier von Leiden und Sterben des Herrn - in LSZ (Prof. Tiefensee), anschl. Beichtgelegenheit Die Feier von Leiden und Sterben des Herrn in Schlotheim (Pfarrer), anschl. Beichtgelegenheit Sa., KARSAMSTAG - Tag der Grabesruhe des Herrn Auferstehungsfeier in St. Bonifatius Schlotheim (Pfr.) Auferstehungsfeier in St. Marien Bad Lgs. (Prof. Tiefensee) So., OSTERSONNTAG Hochfest der Auferstehung des Herrn Osterhochamt in St. Bonifatius Schlotheim (Pfr. Jelich) Osterhochamt in St. Marien Bad Langensalza (Pfarrer) Mo., OSTERMONTAG Heilige Messe in St. Bonifatius Schlotheim (Pfarrer) anschl. Ostereiersuchen Heilige Messe in St. Marien Bad Lgs. (Pfr. Jelich) Familiengottesdienst, anschl. Ostereiersuchen Moment mal: Überraschung, Verwunderung sind der Anfang des Begreifens. Sie sind der ureigenste Sport und Luxus des geistigen Menschen. Darum ist seine Zunftgebärde, die Welt aus staunend geweiteten Augen zu betrachten. Alles in der Welt ist merkwürdig und wunderbar für ein Paar wohl geöffnete Augen. José Ortega y. Gasset (spanischer Kulturphilosoph, Soziologe und Essayist, ) > Wie ist es um meine Fähigkeit des urteilslosen Staunens bestellt? > Über was konnte ich heute mit wohl geöffneten Augen staunen? Zeugen Jehovas Gedenkfeier des Todes Jesu Christi? Jehovas Zeugen laden zur Abendmahlsfeier ein Am Abend vor seinem Tod kam Jesus mit seinen Aposteln zusammen. Damals führte er eine Gedenkfeier ein, die an seinen Tod erinnern sollte. Er gab seinen Jüngern die Anweisung: Tut dies immer wieder zur Erinnerung an mich (Lukasevangelium 22,19). Jesu Todestag jährt sich am Freitag, den 3. April Jehovas Zeugen der Ortsgemeinde Mühlhausen laden anlässlich dieses Gedenktages um Uhr in die Friedrich-Naumann-Straße 57 zum Abendmahl des Herrn ein. Wie können das Leben und der Tod Jesu Christi für uns heute Gutes bewirken? Auf diese Frage geht Prediger Sandro Seifert ein, bevor er die schlichte aber feierliche Zeremonie, das Reichen von Brot und Wein, mit den Anwesenden durchführt. Zwei Wochen später, am Sonntag, den 19. April 2015, um 17 Uhr lädt die Gemeinde zu einer weiteren weltweiten Veranstaltung ein. Gastredner Jens Gießler aus Bad Salzungen nimmt bezugnehmend auf die Aussprüche Jesu zu dem praxisnahen Thema Stellung: Als Familie glücklich sein. Wie?. Informationen über die Gedenkfeier und weitere Gottesdienste in Ihrer Nähe fi nden Sie auch auf > Über uns > Zusammenkünfte. Interessierte Besucher und Besucherinnen aus Schlotheim und den umliegenden Ortschaften sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei, es fi ndet keine Kollekte statt. Mitfahrgelegenheiten können unter der Rufnummer: erfragt werden. Gemeinde Körner Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Körner mit Hohenbergen, Österkörner u. Volkenroda Die Kirchenältesten mit dem Pfarrer laden Sie sehr herzlich zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen ein: Karfreitag, Uhr Karfreitagsgottesdienst in Hohenbergen Kirche mit Abendmahl Karsamstag, Uhr Osternacht in Körner Oberkirche für den gesamten Pfarrbereich Körner-Menteroda-Schlotheim (mit vielen Kerzen, Abendmahl, Taufgedenken und Segnungsangebot) Ostermontag, Uhr Ostergottesdienst in Körner Oberkirche

14 Amtsblatt der VG Schlotheim 14 Nr. 12/15 regelmäßige Termine im Pfarrhaus Körner: Sprechzeit Pfarrer Schultze (rechter Eingang) Christenlehre Klasse 1-2: (Jungs und Mädchen im wöchentlichen Wechsel) Christenlehre Klasse 3-6: (Jungs und Mädchen im wöchentlichen Wechsel) Konfirmandenunterricht (7.+8.Klasse) mit Pfarrer Schultze: Kirchenchor Körner mit Kantor Löwer: Posaunenchor Körner mit Kantor Löwer: Frauenkreis: Besuchsdienstkreis: Seniorennachmittag: Gemeindekirchenrat: dienstags, Uhr donnerstags Uhr donnerstags Uhr dienstags, Uhr mittwochs, Uhr, 14-tägig mittwochs, Uhr, 14-tägig nach Absprache mit Frau Stief Dienstag , 9.30 Uhr Dienstag , 14 Uhr Donnerstag, , 19 Uhr Monatsspruch März: Ist Gott für uns, wer kann wider uns sein?. (Röm. 8,31 L) Pfarramt Körner Pfarrer Michael Schultze, Bergstr Menteroda Tel: (036029) 84467, Internet: Kloster Volkenroda Amtshof 3, Körner / Volkenroda, Tel / 559-0; Fax: / ; info@kloster-volkenroda.de; Internet: Wir laden ein zu unseren Gottesdiensten, Gebetszeiten und Veranstaltungen: Montag Samstag 07:30 Uhr Werktagsgottesdienst mit Mahlfeier 12:00 Uhr Mittagsgebet 18:00 Uhr Abendgebet (außer samstags) Sonntag 10:00 Uhr Gottesdienst mit Mahlfeier (mit Kindergottesdienst) Gemeinsam auf Ostern zugehen Gründonnerstag, 2. April :00 Uhr: Feier zur Einsetzung des Heiligen Abendmahls (mit gemeinsamem Essen in der Kirche) Karfreitag, 3. April :00 Uhr: Gottesdienst 15:00 Uhr: Kreuzweg Andacht mit jungen Leuten Karsamstag, 4. April :30 Uhr: Werktagsgottesdienst (ohne Abendmahl) 12:00 Uhr: Mittagsgebet Ostersonntag, 5. April :00 Uhr: Feier der Osternacht, anschließend gemeinsames Osterfrühstück 10:00 Uhr: kein Gottesdienst 19:30 Uhr: Konzert mit den Arcis-Vocalisten, München Ostermontag, 6. April :00 Uhr: Konzertgottesdienst mit den Arcis-Vocalisten, München Die Arcis-Vocalisten An den beiden Osterfeiertagen sind die Arcis-Vocalisten aus München, die aus den Vorjahren noch in bester Erinnerung sind, wieder zu Gast im Kloster Volkenroda. Im Konzert am Ostersonntag erklingt festliche Chormusik und eine musikalische Messe von Wolfgang Amadeus Mozart. Der Konzertgottesdienst am Ostermontag wird ebenso von den Arcis-Vocalisten unter Leitung von Prof. Thomas Gropper gestaltet. Eintrittspreise: Ostersonntag: 8,- // erm. 6,- Ostermontag: Eintritt frei Spende erbeten Ökumenische Christus-Wallfahrt Sonntag, 26. April 2015 Unter dem Motto Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat werden am 26. April viele Menschen aus ganz Mitteldeutschland zur Ökumenischen Christus-Wallfahrt erwartet. Das Kloster Volkenroda lädt dazu in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland sowie dem Bistum Erfurt ein. Zudem werden von den umliegenden Posaunenchören zahlreiche Bläser erwartet. Damit wird die neue Saison am Christus-Pavillon eröffnet, dessen Tore dann bis Ende Oktober geöffnet sein werden. Höhepunkt ist der ökumenische Gottesdienst mit Weihbischof Dr. Reinhard Hauke. Posaunenklänge und Chöre sorgen für einen festlichen Rahmen des Gottesdienstes. Bunt und fröhlich können die Kinder nach einem gemeinsamen Beginn in der Klosterkirche einen eigenen Gottesdienst erleben. Pilgerwege nach Volkenroda Uhr Ebeleben, St. Bartolomäi-Kirche Uhr Schlotheim, Pfarramt, Herrenstr Uhr Obermehler, Kirche St. Ulrich Uhr Grabe, Furthmühle Uhr Körner, Pfarramt, Dammstr. 11 Mittagsprogramm & Gottesdienst Uhr Essen & Begegnung im Kloster Angebote für Kinder; Bläsermusik Markt der Möglichkeiten Uhr Festlicher Gottesdienst im Christus-Pavillon Kindergottesdienst in der Klosterkirche Uhr Ausklang (Kaffee, Kuchen, Gospelmusik) Gemeinde Obermehler St. Ulrich Obermehler & St. Vitus Großmehlra Wochenspruch Der Menschensohn muss erhöht werden, damit alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben. Johannes 3,14.15 Die Kirchältesten und der Pfarrer laden Sie sehr herzlich zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen ein. Gottesdienste Donnerstag, 2. April Tischabendmahl am Gründonnerstag 19:00 Uhr Obermehler im Bürgerhaus Samstag, 4. April Karsamstag Osternacht 19:30 Uhr Körner in der Oberkirche Sonntag, 5. April Ostersonntag 14:00 Uhr Großmehlra im Gemeindehaus 16:00 Uhr Obermehler im Gemeindehaus Weitere Informationen sowie Änderungen entnehmen Sie bitte den Schaukästen in den Kirchengemeinden oder der Internetseite

15 Amtsblatt der VG Schlotheim 15 Nr. 12/15 Weitere Veranstaltungen in unserem Pfarrbereich: Zum Ausschneiden und Aufhängen - Termine April Vorst.-GD der Konf. 10:00 Uhr in Menteroda 26. April Christuswallfahrt 11:00 Uhr ab Obermehler 02. Mai Konfirmation Mehler 13:00 Uhr in Obermehler 14. Mai Christi Himmelfahrt 10:30 Uhr an der Eiche 31. Mai Jubelkonfirmation 13:00 Uhr in Großmehlra 05. Juli Kirchfest 14:00 Uhr in Großmehlra 23. August Schulanfänger-GD 10:00 Uhr 13. September Tag des Denkmals in Großmehlra 27. September Erntedank 14:00 Uhr in Großmehlra 16:00 Uhr in Obermehler 31. Oktober Reformations-GD 14:00 Uhr in Urbach 11. November St. Martinsfeier 18:00 Uhr in Großmehlra 18. November Buß- u. Bettag 19:00 Uhr in Menteroda 29. November Advents-Andacht 13:30 Uhr im Museum 24. Dezember Christvesper 17:00 Uhr Großmehlra Genauere Informationen zu den einzelnen Terminen kurz vor Termin in dieser Zeitung Jubelkonfirmation 2015 Die Jubelkonfirmation findet in diesem Jahr am um 13:00 Uhr in der St. Vitus-Kirche in Großmehlra statt. Die Jubelkonfirmanden der Konfirmationsjahrgänge 1990, 1965, 1955 und 1950, die in Obermehler oder Großmehlra konfirmiert wurden, erhalten im April eine Einladung. Darüber hinaus sind auch diejenigen herzlich eingeladen, die in anderen Orten in diesen Jahren konfirmiert worden sind und mittlerweile in unseren Kirchengemeinden wohnen. Bitte melden Sie sich dazu bei der Kirchenältesten Karin Thämert oder dem Kirchenältesten Alfons Burhenne Tel /80883 an. Sie erhalten dann ein Einladungsschreiben mit allen Informationen. Zuständiger Pfarrer Michael Schultze Erreichbarkeit: Ev.- Luth. Pfarramt Menteroda Tel.: (036029)84467, Bergstraße 3, Menteroda Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Freitag von 9 bis 11 Uhr, ansonsten über die Kirchenältesten der Kirchengemeinden! Die Termine und den Gottesdienstplan unseres Pfarramtes Menteroda können Sie auf der Internetseite unter folgendem Link sehen: ( Die Gemeindekirchenräte und Pfarrer Michael Schultze wünschen Ihnen Gottes Segen und Frieden, Schutz und Bewahrung. Gemeinden Neunheilingen, Bothenheilingen, Issersheilingen und Kleinwelsbach Evgl. Pfarramt Thamsbrück Pfarrgasse 2, Thamsbrück, Tel / Terminplan für die Kirchengemeinden im Pfarrbezirk FÜR ALLE GEMEINDEN: Palmsonntag, , Uhr, Heilig-Kreuz-Kirche Neunheilingen: Zentraler Gottesdienst mit dem Abschlussgespräch der Konfirmandengruppe! Dazu sind alle Gemeindemitglieder aus den beteiligten Orten herzlich eingeladen! Zur Konfirmandengruppe gehören: Sarah Müller, Hannes Sell (Neunheilingen), Frances Brandenburg, Isabel Müller (Bothenheilingen), Lena Hähnlein (Großwelsbach), Lea Pietsch, Josefin Wille (Thamsbrück). NEUNHEILINGEN: Palmsonntag, 29.3., 14 Uhr Gottesdienst (siehe oben) Gründonnerstag, , Uhr Gottesdienst im Pfarrhaus mit Abendmahlsfeier (Erstabendmahl der Konfirmanden) BOTHENHEILINGEN: Karfreitag, , Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier im Gemeinderaum ISSERSHEILINGEN: Karfreitag, , Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier im Gemeinderaum KLEINWELSBACH: Nächster Gottesdienst: Ostermontag, , Uhr (Gottesdienst für Kinder und Erwachsene mit Abendmahlsfeier) Friedhofssatzung des Evangelischen Kirchspiels Thamsbrück für den Friedhof in Bothenheilingen vom Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen 1 Leitung und Verwaltung des Friedhofs (1) Der Friedhof in Bothenheilingen steht in der Trägerschaft des Evangelischen Kirchenspiels Thamsbrück. (2) Die Leitung und Aufsicht liegen beim Gemeindekirchenrat. Zur Unterstützung der Verwaltung kann der Friedhofsträger einen Ausschuss einsetzen und mit der Leitung beauftragen. Er kann sich auch Beauftragter bedienen. (3) Kirchliche Aufsichtsbehörde ist das Kreiskirchenamt Mühlhausen, Bei der Marienkirche 9, Mühlhausen. (4) Die Aufsichtsbefugnisse der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden sowie die Genehmigungsrechte der im Freistaat Thüringen für die Kommunen zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden bleiben unberührt. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof dient der Bestattung Verstorbener und der Pflege der Gräber im Andenken an die Verstorbenen. Er ist zugleich Stätte der Verkündigung des christlichen Auferstehungsglaubens. (2) Gestattet ist die Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Ableben Einwohner der Gemeinde Bothenheilingen waren oder b) bei ihrem Ableben ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf dem Friedhof hatten oder c) innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde beigesetzt werden. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung (Erlaubnis) des Friedhofsträgers. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht nicht. 3 Bestattungsbezirke - entfällt - 4 Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung (1) Der Friedhofsträger kann bestimmen, dass a) auf dem Friedhof oder Teilen davon keine Nutzungsrechte mehr überlassen werden (Nutzungsbeschränkung), b) der Friedhof oder Teile davon für weitere Bestattungen gesperrt werden (Schließung), c) der Friedhof oder Teile davon einer anderen Verwendung zugeführt werden (Entwidmung). (2) Im Fall der Nutzungsbeschränkung sind Bestattungen nur noch zulässig, soweit die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Nutzungsbeschränkung bestehenden Bestattungsrechte noch nicht ausgeübt worden sind (reservierte Bestattungsrechte). Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist lediglich zur Anpassung an die regelmäßige Ruhezeit zulässig. (3) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit im Fall einer Teilschließung des Friedhofs das Recht auf weitere Bestattungen in einer Wahlgrabstätte erlischt, kann dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte (Ersatzwahlgrabstätte) zur Verfügung gestellt werden sowie die Umbettung bereits bestatteter Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten des Friedhofsträgers ermöglicht werden. (4) Durch die Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofs als Ruhestätte der Toten verloren und es wird die volle Verkehrsfähigkeit des Grundstücks wiederhergestellt. Die Entwidmung eines Friedhofs oder eines Friedhofsteils ist erst nach seiner Schließung und nach Ablauf der Ruhezeit nach der letzten Bestattung sowie nach Ablauf aller Nutzungsrechte möglich. (5) Nutzungsbeschränkung, Schließung und Entwidmung des Friedhofs oder Teilen davon werden öffentlich bekannt gegeben. Nutzungsberechtigte von Wahlgrabstätten erhalten einen schriftlichen Bescheid, sofern ihr Aufenthalt bekannt oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist. (6) Umbettungstermine werden einen Monat vorher in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig sind sie bei Wahlgrabstätten dem Nutzungsberechtigten mitzuteilen. (7) Ersatzgrabstätten werden vom Friedhofsträger auf seine Kosten in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlossenen Friedhof hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des bestehenden Nutzungsrechtes. Abschnitt 2: Ordnungsvorschriften 5 Öffnungszeiten

16 Amtsblatt der VG Schlotheim 16 Nr. 12/15 Der Friedhof ist während der durch den Friedhofsträger festgesetzten Zeiten geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben. Sonderregelungen können durch den Friedhofsträger getroffen werden. Der Friedhof ist in den Sommermonaten (April bis September) von Uhr bis Uhr und in den Wintermonaten (Oktober bis März) von Uhr bis Uhr geöffnet. 6 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Friedhofsbesucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Friedhofsträgers beziehungsweise des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (2) Innerhalb des Friedhofs ist nicht gestattet: a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis hierzu erteilt ist; ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge des Friedhofsträgers und Fahrzeuge, die im Auftrag des Friedhofsträgers eingesetzt werden, b) Waren aller Art, insbesondere Blumen und Kränze, nicht genehmigte gewerbliche Dienste oder nicht angezeigte Dienstleistungen anzubieten oder dafür zu werben, c) Dienstleistungen oder störende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nähe einer Bestattung oder Beisetzung auszuführen, d) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten beziehungsweise ohne Zustimmung des Friedhofsträgers gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen sind Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind, f) den Friedhof und seine Anlagen und Einrichtungen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Einfriedungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten, g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen, h) Tiere mitzubringen; ausgenommen sind Blindenhunde, i) Ansprachen und musikalische Darbietungen außerhalb von Bestattungsfeiern ohne Genehmigung des Friedhofsträgers abzuhalten, j) Gläser, Blechdosen und ähnliche Behältnisse als Vasen oder Schalen zu verwenden, k) Unkrautvertilgungsmittel und chemische Schädlingsbekämpfungsmittel, Pestizide sowie ätzende Steinreiniger zu verwenden, l) Gießkannen, Gartengeräte und Materialien jeglicher Art auf den Grabstätten oder hinter den Grabmalen und in Anpflanzungen aufzubewahren, m) Ruhebänke neben Grabstellen oder in deren Nähe aufzustellen. Der Friedhofsträger ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Buchstaben j), l), m) unpassende Gegenstände entfernen zu lassen. (3) Von den Bestimmungen des Absatzes 2 kann der Friedhofsträger Ausnahmen zulassen, soweit diese mit dem Zweck des Friedhofs und dieser Satzung vereinbar sind. Erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig beim Friedhofsträger einzuholen. 7 Grabmal- und Bepflanzungsordnung - entfällt - 8 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter, andere Gewerbetreibende und sonstige Dienstleistungserbringer (im Folgenden: Gewerbetreibende) haben ihre Tätigkeit auf dem Friedhof dem Friedhofsträger vorher anzuzeigen. Sie erhalten nach der Anzeige vom Friedhofsträger für längstens ein Jahr eine Anzeigebestätigung, sofern die in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Auf Antrag kann eine Zulassung für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt werden. (2) Der Gewerbetreibende muss in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sein und hat dem Friedhofsträger nachzuweisen, dass er einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz besitzt. Wird ein Antrag auf Zulassung nach Absatz 1 Satz 3 gestellt, ist die Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen (zum Beispiel bei Handwerkern durch den Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder bei Gärtnern durch den Nachweis der Anerkennung durch die Landwirtschaftskammer) nachzuweisen. (3) Der Gewerbetreibende hat die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen (zum Beispiel eine Grabmal- und Bepflanzungsordnung) schriftlich anzuerkennen und zu beachten. (4) Der Friedhofsträger stellt für jeden Gewerbetreibenden nach Absatz 1 einen schriftlichen Berechtigungsbeleg aus. Die Gewerbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienstetenausweis auszustellen. Der Berechtigungsbeleg und der Bedienstetenausweis sind dem Friedhofsträger beziehungsweise dem aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. (5) Der Gewerbetreibende haftet für alle Schäden, die er oder seine Bediensteten im Zusammenhang mit der Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. Entstehen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten Schäden bei Dritten, hat der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger von der Haftung freizustellen. (6) Gewerbliche Arbeiten und Dienstleistungen auf dem Friedhof dürfen nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofs, jedoch spätestens um Uhr, an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen spätestens um Uhr zu beenden. Soweit Öffnungszeiten nicht festgelegt sind, dürfen die Arbeiten in den Monaten März bis Oktober nicht vor 6.00 Uhr und in den Monaten November bis Februar nicht vor 7.00 Uhr begonnen werden. Der Friedhofsträger kann eine Verlängerung der Arbeitszeit zulassen. 6 Absatz 2 Buchstabe c) bleibt unberührt. (7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend an den vom Friedhofsträger genehmigten Stellen gelagert werden. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall, Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden. (8) Der Friedhofsträger kann die Tätigkeit der Gewerbetreibenden, die trotz Mahnung gegen die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen des Absatz 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, auf Zeit oder Dauer untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die Mahnung entbehrlich. Abschnitt 3: Bestattungsvorschriften 9 Anzeigepflicht und Bestattungszeit (1) Eine auf dem Friedhof gewünschte Bestattung ist beim Friedhofsträger unter Vorlage der Bescheinigungen des Standesamtes über die Beurkundung des Todesfalles oder eines Beerdigungserlaubnisscheines der Ordnungsbehörde rechtzeitig anzumelden. (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Soll eine Urnenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen. (4) Als anzeigeberechtigt und verpflichtet gelten, soweit der Verstorbene nicht eine anderweitige Verfügung getroffen hat, die Angehörigen in der Reihenfolge gemäß Anlage 1.1. Kommen für die Bestattungspflicht mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren Person vor. Beauftragte gehen Angehörigen vor. Dieser Reihenfolge eventuell nach dem jeweiligen Landesrecht entgegenstehende Festlegungen gehen vor. 10 Kirchliche Bestattungen (1) Kirchliche Bestattungen sind gottesdienstliche Handlungen. (2) Der Friedhofsträger setzt Ort und Zeit der Bestattung im Einvernehmen mit den Angehörigen, dem zuständigen Pfarrer und dem Bestattungsunternehmen fest. (3) Die Bestattung durch einen anderen Pfarrer bedarf der Zustimmung des Friedhofsträgers. Die Bestimmungen der Kirche über die Erteilung des Erlaubnisscheines (Dimissoriale) bleiben unberührt. Das Auftreten fremder Bestattungsredner ist dem Friedhofsträger rechtzeitig vor Beginn der Trauerfeier anzuzeigen. Die Glocken läuten nur zu kirchlichen Bestattungen. 11 Särge, Urnen und Trauergebinde (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. Das Verwenden von mit bioziden Holzschutzmitteln behandelten Särgen, das Verwenden von Särgen aus Tropenholz und die Verwendung von paradichlorbenzolhaltigen Duftsteinen ist nicht gestattet und muss vom Friedhofsträger zurückgewiesen werden. (2) Särge sollen höchstens 2,10 m lang, im Mittelmaß 0,65 m hoch und 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung des Friedhofsträgers bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (3) Särge von Leibesfrüchten, Fehlgeborenen und Kindern, die bis zum vollendeten fünften Lebensjahr verstorben sind, dürfen höchstens 1,60 m lang, 0,60 m hoch und im Mittelmaß 0,50 m breit sein. (4) Das Einsenken von Särgen in Gräber, in denen sich Schlamm oder Wasser befindet, ist unzulässig. (5) Urnenkapseln müssen aus zersetzbarem Material sein. (6) Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichem, biologisch abbaubarem Material hergestellt sein. Gebinde und Kränze sind nach der Trauerfeier durch die anliefernden Gärtner oder Bestatter beziehungsweise durch die Angehörigen oder Nutzungsberechtigten wieder abzuholen. 12 Ausheben der Gräber, Grabgewölbe (1) Die Gräber werden von Beauftragten des Friedhofsträgers oder einem dazu berechtigten Bestattungsunternehmen ausgehoben und wieder zugefüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante einer Urne mindestens 0,50 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Das Ausmauern von Gräbern und das Einsetzen von Grabkammern sind unzulässig. (5) Vorhandene Gewölbegräber dürfen grundsätzlich nicht weiter belegt werden, es sei denn, dass die Gewölbe entfernt und verfüllt werden. Der Friedhofsträger kann hiervon Ausnahmen zulassen; diese bedürfen der Zustimmung des Kreiskirchenamtes. (6) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor dem Ausheben der Gräber entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch den Friedhofsträger entfernt werden müssen, hat der Nutzungsberechtigte die dadurch entstehenden Kosten zu erstatten. 13 Belegung, Wiederbelegung, Graböffnung (1) In einem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, eine verstorbene Mutter mit ihrem gleichzeitig verstorbenen neugeborenen Kind oder zwei gleichzei-

17 Amtsblatt der VG Schlotheim 17 Nr. 12/15 tig verstorbene Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg zu bestatten. (2) Vor Ablauf der in dieser Friedhofssatzung festgelegten Ruhezeiten darf ein Grab nicht wieder belegt werden. (3) Wenn beim Ausheben eines Grabes zur Wiederbelegung Sargteile, Gebeine oder Urnenreste aufgefunden werden, sind diese sofort mindestens 0,30 m unter der Sohle des neu aufgeworfenen Grabes zu versenken. Werden noch nicht verweste Leichenteile vorgefunden, so ist das Grab sofort wieder zu schließen und für künftige Nutzung als Bestattungsstätte zu sperren. (4) Das Ausgraben einer Leiche und das Öffnen eines Grabes bedürfen der Genehmigung des Friedhofsträgers und - soweit das Landesrecht dies vorsieht - der Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörde. Dies gilt nicht für eine durch richterlichen Beschluss angeordnete Leichenschau. 14 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Urnen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der Erlaubnis des Friedhofsträgers. Die Erlaubnis wird nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt. Soweit Landesrecht im ersten Jahr der Ruhezeit eine Umbettung zulässt, ist zusätzlich ein dringendes öffentliches Interesse erforderlich. Umbettungen aus Gemeinschaftsanlagen sind nicht zulässig; ausgenommen sind Umbettungen von Amts wegen. 4 Absatz 2 und 3 bleiben unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- und Aschenreste dürfen nur mit Erlaubnis des Friedhofsträgers in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Die Erlaubnis zur Umbettung wird aufgrund eines schriftlichen Antrags erteilt. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Mit dem Antrag sind entweder der Nutzungsvertrag, eine Verleihungsurkunde oder die Grabnummerkarte beziehungsweise ein vom Friedhofsträger ausgestellter gleichwertiger Nachweis vorzulegen. (5) Die Durchführung der Umbettungen erfolgt durch vom Friedhofsträger hierzu mit einer Erlaubnis versehene Berechtigte. Der Zeitpunkt der Umbettung wird vom Friedhofsträger festgesetzt. Umbettungen von Erdbestattungen finden in der Regel nur in den Monaten Dezember bis Mitte März statt. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen und nicht durch den Friedhofsträger grob fahrlässig oder schuldhaft verursacht worden sind, hat der Antragsteller oder der Veranlasser zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Das Ausgraben von Leichen, Särgen, Aschen oder Urnen zu anderen Zwecken als der Umbettung bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung. 15 Ruhezeiten (1) Die Ruhezeit bei Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen beträgt 25 Jahre. (2) Grabstätten dürfen erst nach Ablauf der festgelegten Ruhezeit wiederbelegt oder anderweitig verwendet werden. Abschnitt 4: Grabstätten 16 Arten von Grabstätten und Nutzungsrechte (1) Grabstätten werden unterschieden in: a) Wahlgrabstätten, b) Gemeinschaftsgrabanlage, c) Ehrengrabstätten. (2) Nutzungsrechte an Grabstätten werden nur unter den in dieser Satzung aufgestellten Bedingungen vergeben. Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen bestehen nur Rechte nach dieser Satzung. (3) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb oder Verlängerung eines Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. (4) Für Wahlgrabstätten wird die Vergabe von Nutzungsrechten abhängig gemacht von der schriftlichen Anerkennung dieser Satzung sowie der Grabmal- und Bepflanzungsordnung, sofern der Friedhofsträger eine solche erlassen hat. (5) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich für die Nutzungsberechtigten die Verpflichtung zur Anlage und Pflege der Grabstätten. Eine vorfristige Rückgabe des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen kann der Friedhofsträger im begründeten Einzelfall zulassen. (6) Nutzungsberechtigte haben dem Friedhofsträger jede Änderung ihrer Anschrift mitzuteilen. Für Schäden oder sonstige Nachteile, die sich aus der Unterlassung einer solchen Mitteilung ergeben, ist der Friedhofsträger nicht ersatzpflichtig. 17 Reihengrabstätten - entfällt - 18 Wahlgrabstätten (1) Eine Wahlgrabstätte ist eine Grabstätte für eine Sargbestattung oder Urnenbeisetzung, an der der Erwerber ein Nutzungsrecht für die Dauer von bis zu 50 Jahren (erste und zweite Belegung gemäß der in 15 festgelegten Ruhezeit) erwirbt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich. (2) Für Wahlgrabstätten gelten folgende Abmessungen: a) Sargbestattungen: Einzelgrab: Länge 2,50 m, Breite 1,25 m, Doppelgrab: Länge 2,50 m, Breite 2,50 m, b) Urnenbestattungen: Einzelgrab: Länge 1,00 m, Breite 1,00 m. Maße auf alten Grabfeldern werden hiervon nicht berührt. (3) In einer Wahlgrabstätte darf bei Sargbestattungen nur eine Leiche bestattet werden. In einer mit einem Sarg belegten Wahlgrabstätte kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. In einer Wahlgrabstätte ohne Sarg können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Für eine Doppelwahlgrabstätte gilt die doppelte Belegungszahl. (4) Die Ruhezeit bei Wahlgrabstätten ergibt sich aus 15. Vor Ablauf der Ruhezeit ist eine Wiederbelegung der Wahlgrabstätte nicht zulässig. 19 Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten (1) Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles vergeben. Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Tag der Zuweisung. (2) Über die Vergabe des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte erteilt der Friedhofsträger eine schriftliche Bestätigung. In ihr wird die genaue Lage der Wahlgrabstätte und die Dauer der Nutzungszeit angegeben. Dabei wird darauf verwiesen, dass der Inhalt des Nutzungsrechtes sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Friedhofssatzung richtet. (3) Mit Ablauf der Nutzungszeit erlischt das Nutzungsrecht. Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann es verlängert werden. Der Antrag ist vor Ablauf des Nutzungsrechts zu stellen. 16 Absatz 3 bleibt unberührt. (4) Überschreitet bei einer weiteren Belegung oder Wiederbelegung von Wahlgrabstätten die neu begründete Ruhezeit die laufende Nutzungszeit, so ist das Nutzungsrecht für die zur Wahrung der Ruhezeit notwendigen Jahre für die Wahlgrabstätte zu verlängern. Bei mehrstelligen Grabstätten ist die Verlängerung für sämtliche Gräber der Grabstätten einheitlich vorzunehmen. (5) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der Nutzungsberechtigte sechs Monate vorher schriftlich hingewiesen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder kann er nicht ohne besonderen Aufwand ermittelt werden, ist durch öffentliche Bekanntmachung sowie für die Dauer von drei Monaten durch Hinweis auf der Grabstätte auf den Ablauf des Nutzungsrechtes hinzuweisen. (6) Der Erwerber des Nutzungsrechtes soll schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Das Nutzungsrecht kann nur auf eine Person aus dem Kreis der in Anlage 1.1 dieser Satzung genannten Personen übertragen werden. Die Übertragung bedarf der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers. (7) Trifft der Nutzungsberechtigte bis zu seinem Ableben keine Regelung nach Absatz 6, geht das Nutzungsrecht in der Reihenfolge gemäß Anlage 1.1 dieser Satzung auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird jeweils der Älteste Nutzungsberechtigter. Der Rechtsnachfolger hat die Übernahme des Nutzungsrechtes dem Friedhofsträger schriftlich anzuzeigen. (8) Die Übertragung des Nutzungsrechtes wird dem neuen Nutzungsberechtigten schriftlich bestätigt. Solange das nicht geschehen ist, können Bestattungen in Wahlgrabstätten nicht verlangt werden. (9) Ist keine Person zur Übernahme des Nutzungsrechtes bereit oder wird die Übernahme des Nutzungsrechtes dem Friedhofsträger nicht schriftlich angezeigt, so endet das Nutzungsrecht an der Grabstätte nach einer öffentlichen Aufforderung, in der auf den Entzug des Nutzungsrechtes hingewiesen wird. (10) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur einheitlich für die gesamte Grabstätte möglich. 20 Benutzung von Wahlgrabstätten (1) In Wahlgrabstätten können nur der Nutzungsberechtigte und seine Angehörigen bestattet werden. (2) Als Angehörige im Sinne dieser Bestimmungen gelten: a) Ehegatten, b) der Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, c) Verwandte auf- und absteigender Linie sowie Geschwister und Geschwisterkinder, d) die Ehegatten der unter Buchstabe c) bezeichneten Personen. (3) Auf Wunsch des Nutzungsberechtigten können darüber hinaus mit Zustimmung des Friedhofsträgers auch andere Verstorbene beigesetzt werden. 21 Gemeinschaftsgrabanlagen und anonyme Bestattungen (1) Gemeinschaftsgrabanlagen sind Grabstätten, auf denen mehrere Urnenbeisetzungen vorgenommen werden können. Die Namen und Daten der Verstorbenen sind entweder auf einem gemeinsamen Gedenkstein oder auf einer in den Rasen ebenerdig eingelassenen Gedenkplatte mit einer Größe von 35 cm x 40 cm vermerkt. Die Farbe der Platte und das Schriftbild sind mit der Kirchengemeinde vorher abzusprechen. (2) Die Grabgestaltung und -pflege von Gemeinschaftsgrabanlagen erfolgt allein im Auftrag des Friedhofsträgers. Eine individuelle Mitgestaltung ist unzulässig. (3) Bestattungen ohne Angaben der Namen der Verstorbenen (anonyme Bestattungen) an oder auf Grabstätten sowie das Verstreuen von Asche von Verstorbenen sind unzulässig. 22 Ehrengrabstätten

18 Amtsblatt der VG Schlotheim 18 Nr. 12/15 (1) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt dem Friedhofsträger. (2) Gräber der Opfer von Krieg- und Gewaltherrschaft bleiben dauernd bestehen. Die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Gräber regelt das Gräbergesetz. (3) Gedenkfeiern bedürfen des Einvernehmens des Friedhofsträgers. Abschnitt 5: Gestaltung der Grabstätten 23 Friedhofs- und Belegungsplan, Baumbestand (1) Der Friedhofsträger führt einen Friedhofs- und Belegungsplan. Gibt es auf dem Friedhof verschiedene Abteilungen, so werden diese im Belegungsplan entsprechend ausgewiesen. (2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt allein dem Friedhofsträger. Entstehen dadurch Schäden an Grabstätten, haftet der Friedhofsträger nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (3) Der Baumbestand auf den Friedhöfen steht unter besonderem Schutz. Die Bäume und Gewächse auf oder neben Grabstätten sollen auf einer Wuchshöhe von 50 cm gehalten werden. 24 Herrichtung und Instandhaltung der Grabstätten, Verkehrssicherheit (1) Grabstätten sind unbeschadet eventueller Anforderungen aus der Grabmal- und Bepflanzungsordnung so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt. Sie dürfen nur bis höchstens zu einem Drittel der Fläche mit wasserundurchlässigem Material bedeckt werden. Bepflanzungen sind so zu gestalten, dass andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigt werden. Für die Bepflanzung sind ausschließlich standortgerechte und heimische Pflanzen zu verwenden. (2) Das Anliefern und Verwenden von Kunststoffen für die Grabgestaltung und als Grabschmuck ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Plastikblumen, Plastiktöpfe und Plastikschalen. (3) Chemische Unkrautbekämpfungsmittel sowie die Anwendung jeglicher Pestizide bei der Grabpflege sind verboten. (4) Grabschmuck ist instand zu halten. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Gräbern zu entfernen. (5) Die Nutzungsberechtigten beziehungsweise die für die Grabstätte Verantwortlichen haben für die Verkehrssicherheit auf den Grabstätten zu sorgen. Aufforderungen des Friedhofsträgers zur Herstellung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit haben sie unverzüglich auf eigene Kosten Folge zu leisten. Entstehen durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten Schäden bei Dritten, hat der Nutzungsberechtigte den Friedhofsträger von der Haftung freizustellen. 25 Verantwortliche, Pflichten (1) Für die Herrichtung, die Instandhaltung und die Verkehrssicherheit von Wahlgrabstätten ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes. (2) Für die Errichtung und jede wesentliche Änderung von Grabmalen oder baulichen Anlagen sowie einzelner Teile davon gilt 27 Absatz 2. Der Antragsteller hat bei Wahlgrabstätten sein Nutzungsrecht nachzuweisen. Sofern es zum Verständnis erforderlich ist, kann der Friedhofsträger die Vorlage einer maßstäblichen Detailzeichnung mit den erforderlichen Einzelangaben verlangen. (3) Die Grabstätten müssen spätestens sechs Monate nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes sowie nach jeder Bestattung beziehungsweise Beisetzung baldmöglichst ordnungsgemäß hergerichtet werden. (4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Gewerbetreibenden oder Dienstleister beauftragen. Dabei sind die Anforderungen des 8 zu beachten. (5) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung des Friedhofsträgers die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer von acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte. (6) - entfällt - (7) Bei Wahlgrabstätten kann der Friedhofsträger die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht entziehen. Grabmale und andere Baulichkeiten gehen ab dem Zeitpunkt des Nutzungsrechtsentzugs in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über. Vor Entzug des Nutzungsrechtes ist der Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat noch einmal die entsprechende öffentliche Bekanntmachung und ein für die Dauer von acht Wochen angebrachter Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid wird der Nutzungsberechtigte aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. (8) Der Friedhofsträger kann verlangen, dass der Nutzungsberechtigte die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes abräumt. (9) Weitere Gestaltungsvorschriften ergeben sich aus der jeweils gültigen Grabmal- und Bepflanzungsordnung des Friedhofsträgers. 26 Grabpflegeverträge - entfällt - 27 Grabmale (1) Gestaltung und Inschrift von Grabmalen dürfen das christliche Empfinden nicht verletzen. Grabmale sollen nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt worden sein. Sofern Produktions- oder Bearbeitungsorte eines Grabmales außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes liegen, soll der Nachweis durch Vorlage eines von einem unabhängigen Dritten erstellten Zertifikates erbracht werden, das die Herstellung des Grabmales ohne Kinderarbeit bestätigt. (2) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und der damit zusammenhängenden baulichen Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Friedhofsträgers. Mit der Durchführung dürfen nur Gewerbetreibende und Dienstleister beauftragt werden. Die Bestimmungen dieser Satzung, insbesondere 8, sind zu beachten. (3) Die Genehmigung ist vom Nutzungsberechtigten rechtzeitig vor der Vergabe des Auftrages und der Vorlage von maßstäblichen Zeichnungen und mit genauen Angaben über Art und Bearbeitung des Werkstoffes, über Inhalt, Form und Anordnung der Inschrift einzuholen. Über den Antrag entscheidet der Friedhofsträger unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage aller Unterlagen. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Genehmigung als erteilt. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Entspricht die Ausführung des Grabmales nicht dem genehmigten Antrag, wird dem Verfügungs- beziehungsweise Nutzungsberechtigten eine Frist von drei Monaten zur Änderung oder Beseitigung des Grabmales gesetzt. Gleiches gilt, wenn Grabmale und Anlagen ohne Genehmigung errichtet oder verändert worden sind. Hier wird dem Verfügungs- beziehungsweise Nutzungsberechtigten eine nachträgliche Beantragungsfrist von drei Monaten gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird das Grabmal auf Kosten des Verfügungsbeziehungsweise Nutzungsberechtigten von der Grabstelle entfernt, gelagert und zur Abholung bereitgestellt. Werden auch die zur Abholung abgeräumten und bereitgestellten Grabmale vom Nutzungsberechtigten innerhalb von drei Monaten nicht abgeholt, gehen sie in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über. In diesem Fall kann der Friedhofsträger die Grabmale auf Kosten des Nutzungsberechtigten entsorgen lassen. (6) Werden bis zur Errichtung der endgültigen Grabmale provisorische Grabmale errichtet, so sind diese nicht zustimmungspflichtig. Die Verwendung der nichtzustimmungspflichtigen Grabmale darf längestens bis zu einem Jahr nach der Bestattung bzw. Beisetzung erfolgen. 28 Errichtung und Instandhaltung der Grabmale (1) Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerkes so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. (2) Die beauftragten Gewerbetreibenden oder Dienstleister haben nach den Vorschriften der jeweils geltenden Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA Grabmal) die Grabmale und baulichen Anlagen zu planen, zu errichten und zu prüfen. Dabei sind die Grabsteine so zu fundamentieren, dass es nur zu geringen Setzungen kommen kann und Setzungen gegebenenfalls durch einen wirtschaftlich vertretbaren Aufwand korrigiert werden können. Der Übergabe eines Grabmales und von baulichen Anlagen an den Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten hat eine Abnahmeprüfung vorauszugehen. Der Friedhofsträger kann überprüfen, ob die Arbeiten gemäß der genehmigten Vorlagen ausgeführt worden sind. (3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. Der Friedhofsträger kann in einer Grabmal- und Bepflanzungsordnung Näheres regeln. (4) Für den verkehrssicheren Zustand eines Grabmales und seiner sonstigen baulichen Anlagen ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich. (5) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann der Friedhofsträger auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (zum Beispiel die Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung des Friedhofsträgers nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist der Friedhofsträger berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. Der Friedhofsträger ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der Grabstätte, der für die Dauer von einem Monat angebracht wird. (6) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der aus mangelhafter Standsicherheit oder durch das Umstürzen von Grabmalen, Grabmalteilen oder einer baulichen Anlage verursacht wird. Sie stellen den Friedhofsträger von Ansprüchen Dritter frei, sofern diesen kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten trifft. (7) Die Standfestigkeit der Grabmale wird mindestens einmal jährlich im Auftrag des Friedhofsträgers durch eine Druckprobe überprüft und dokumentiert. 29 Verzeichnis geschützter Grabmale und Bauwerke (1) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen oder solche, die als besondere Eigenart eines Friedhofs erhalten bleiben sollen, werden in einem Verzeichnis geführt. (2) Der Friedhofsträger kann die Zustimmung zur Änderung derartiger Grabmale und baulicher Anlagen versagen. Die zuständigen Denkmalbehörden sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.

19 Amtsblatt der VG Schlotheim 19 Nr. 12/15 30 Entfernung von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit schriftlicher Erlaubnis des Friedhofsträgers entfernt werden. Dabei ist 16 Absatz 6 zu beachten. Bei Grabmalen im Sinne des 29 kann der Friedhofsträger die Zustimmung versagen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder nach Ablauf des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Das Entfernen darf grundsätzlich nur durch nach 8 zugelassene Gewerbetreibende oder Dienstleister erfolgen. Erfolgt die Entfernung durch den Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten, haftet dieser für alle dabei entstehenden Schäden, er stellt den Friedhofsträger von allen Ansprüchen Dritter frei. (3) Auf den Ablauf der Ruhezeit/Nutzungszeit soll durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen werden. Erfolgt die Entfernung nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung, so ist der Friedhofsträger berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen gehen in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgers über; der Friedhofsträger ist jedoch nicht verpflichtet, diese zu verwahren. Die dem Friedhofsträger erwachsenden Kosten aus der Beräumung hat der Nutzungsberechtigte oder Verantwortliche zu tragen. Bei wertvollen Grabmalen sind die Bestimmungen des 29 zu beachten. Abschnitt 6: Bestattungen und Feiern 31 Benutzung von Leichenräumen - entfällt - 32 Bestattungs- und Beisetzungsfeiern (1) Bestattungs- und Beisetzungsfeiern können in einem dafür bestimmten Raum (zum Beispiel Friedhofskapelle, Kirche), am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (2) Die Benutzung einer Kapelle oder Kirche kann untersagt werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. (3) Musik- und Gesangsdarbietungen auf dem Friedhofsgelände bedürfen der Erlaubnis des Friedhofsträgers. 33 Friedhofskapelle und Kirche (1) Kirchliche Gebäude dienen bei der kirchlichen Bestattung als Stätte der Verkündigung. (2) Der Friedhofsträger gestattet die Benutzung der kirchlichen Räume durch christliche Kirchen, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen angehören. Die Benutzung der Räume durch andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bedarf der Erlaubnis des Friedhofsträgers. Bei der Benutzung der kirchlichen Räume für Verstorbene, die keiner christlichen Kirche angehören, ist der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte zu respektieren. Der Friedhofsträger ist berechtigt, Bedingungen an die Benutzung zu stellen. 34 Andere Bestattungsfeiern am Grabe (1) Bei Bestattungsfeiern, Ansprachen und der Niederlegung von Grabschmuck am Grabe von Verstorbenen anderer als der in 33 Absatz 2 Satz 1 genannten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften sowie Personen, die keiner christlichen Kirche angehörten, ist zu respektieren, dass sich das Grab auf einem kirchlichen Friedhof befindet. (2) Widmungsworte auf Kränzen und Kranzschleifen dürfen christlichen Inhalten nicht zuwiderlaufen. Abschnitt 7: Schlussbestimmungen 35 Alte Rechte (1) Die Nutzungszeit und die Gestaltung von Grabstätten, über welche der Friedhofsträger bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich nach den bisherigen Vorschriften. (2) Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstanden sind, werden auf eine Nutzungszeit nach 15 Absatz 1 und 19 Absatz 3 dieser Satzung seit Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Urne. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. 36 Haftungsausschluss Der Friedhofsträger haftet nicht für Schäden, die durch Tiere, durch höhere Gewalt, durch dritte Personen oder durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen entstehen. 37 Gebühren (1) Für die Benutzung des Friedhofs, kirchlicher Gebäude und anderer Einrichtungen werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung des Evangelischen Kirchenspiels Thamsbrück erhoben. Zur Erhebung der Gebühren erlässt der Friedhofsträger Bescheide. Darüber hinaus können auch Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden. (2) Nicht entrichtete Gebühren können im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden. 38 Zuwiderhandlungen (1) Wer den Bestimmungen der 5, 6 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe a) bis f) und Absatz 2 Buchstabe h) und i), 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 bis 6, 12 Absatz 1, 22 und 32 bis 34 zuwiderhandelt, kann durch einen Beauftragten des Friedhofsträgers des Friedhofs verwiesen werden. Verstöße können als Hausfriedensbruch verfolgt werden. (2) Strafrechtlich relevante Tatsachen werden nach den dafür geltenden staatlichen Bestimmungen verfolgt. 39 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die Friedhofssatzung und alle ihre Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch das Kreiskirchenamt, bei Friedhöfen auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen auch der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, die für die jeweilige Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet. (2) Friedhofssatzungen und Aufforderungen werden öffentlich und im vollen Wortlauf in der für Satzungsbekanntmachungen der zuständigen politischen Gemeinde geltenden ortsüblichen Weise bekannt gemacht. Zusätzlich werden sie durch Aushang und Kanzelabkündigung bekannt gemacht. (3) Die jeweils gültige Fassung der Friedhofssatzung liegt zur Einsichtnahme beim Evangelischen Kirchspiel Thamsbrück, Evangelisches Pfarramt Thamsbrück, Große Pfarrgasse 2, Thamsbrück und beim Gemeindekirchenrat in Bothenheilingen und in der Kirche aus. 40 Rechtsmittel (1) Gegen einen Bescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger Evangelisches Kirchespiel Thamsbrück, Evangelische Kirchengemeinde Bothenheilingen, Evangelisches Pfarramt Thamsbrück, Große Pfarrgasse 2, Thamsbrück, Widerspruch einlegen. (2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so erlässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen Widerspruchsbescheid. (3) Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreiskirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen Verwaltungsgericht eröffnet. (4) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. (5) Für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen einen Gebührenbescheid gelten die besonderen Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung des Friedhofsträgers. 41 Gleichstellungsklausel Alle Personen-, Funktions- und Amtsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofssatzung und alle Änderungen treten jeweils am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung tritt die Friedhofsordnung vom außer Kraft. Friedhofsträger: Bothenheilingen, gez. Melzer Vorsitzende/r oder Stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates* gez. Weißenborn D. S. Mitglied des Gemeindekirchenrates Genehmigungsvermerke: 1. Kreiskirchenamt Die Leiterin des Kreiskirchenamtes Mühlhausen, gez. Neid Amtsleiterin 2. Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Die Genehmigung der Friedhofssatzung des Evangelischen Kirchspiels Thamsbrück für den Friedhof in Bothenheiligen vom wird hiermit genehmigt. Mühlhausen, (siehe Genehmigungsbescheid) Ausfertigung: Die vom Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Thamsbrück am beschlossene Friedhofssatzung für den Friedhof in Bothenheilingen wurde dem Kreiskirchenamt Mühlhausen als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am unter dem Aktenzeichen vorstehend genannter Satzung die kirche-naufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet, hat am die erforderliche Genehmigung erteilt. Die vorstehend benannte Friedhofssatzung des Evangelischen Kirchspiels Thamsbrück für den Friedhof in Bothenheilingen wird deshalb ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Kreiskirchenamt Die Leiterin des Kreiskirchenamtes Mühlhausen, gez. Neid - Amtsleiterin

20 Amtsblatt der VG Schlotheim 20 Nr. 12/15 Friedhofsgebührensatzung des Evangelischen Kirchspiels Thamsbrück für den Friedhof in Bothenheilingen vom Abschnitt 1: Gebühren 1 - Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung des Friedhofs in Bothenheilingen, seiner Einrichtungen und Anlagen sowie für besondere Leistungen des Friedhofsträgers werden Gebühren nach Maßgabe dieser Friedhofsgebührensatzung erhoben. (2) Werden erbrachte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch die volle Gebühr zu entrichten. Wird von der Benutzung des Friedhofs und seiner Bestattungseinrichtungen nach Beantragung Abstand genommen, sind die Aufwendungen zu ersetzen, die dem Friedhofsträger entstanden sind. 2 - Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühr ist 1. der Nutzungsberechtigte, 2. der für die Grabstätte Verantwortliche, 3. der Antragsteller beziehungsweise Auftraggeber einer gebührenpflichtigen Leistung. (2) Für die mit der Bestattung zusammenhängenden Gebühren haftet in jedem Falle auch der Bestattungspflichtige (Haftungsschuldner). (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. 3 - Entstehung der Gebühr und Fälligkeit (1) Die Gebühren entstehen mit der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Friedhofssatzung. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. (2) Der Gebührenbescheid wird dem Gebührenschuldner durch einen einfachen Brief bekannt gegeben. Die Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (3) Der Friedhofsträger kann - außer in Notfällen - die Benutzung des Friedhofs und seiner Einrichtungen untersagen sowie Leistungen verweigern, solange fällige Gebühren nicht entrichtet worden sind und auch keine entsprechende Sicherheit geleistet worden ist. (4) Nicht rechtzeitig gezahlte Gebühren werden kostenpflichtig angemahnt. Nach erfolgloser Mahnung können die Gebühren und die durch die Mahnung entstandenen Kosten im Wege des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsverfahrens beigetrieben werden. 4 - Stundung, Erlass und Rückzahlung von Gebühren (1) Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. (2) Wird einem Verzicht auf eine Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechtes durch den Friedhofsträger stattgegeben, so werden die bei der Überlassung des Nutzungsrechtes ge-zahlten Gebühren nicht, auch nicht teilweise, zurückgezahlt. 5 - Rechtsmittel (1) Gegen den Gebührenbescheid des Friedhofsträgers kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Friedhofsträger Evangelisches Kirchspiel Thamsbrück, Evangelische Kirchengemeinde Bothenheilingen, Evangelisches Pfarramt Thamsbrück, Große Pfarrgasse 2, Thamsbrück, Widerspruch einlegen. (2) Hilft der Friedhofsträger dem Widerspruch nicht ab, so erlässt das zuständige aufsichtsführende Kreiskirchenamt einen Widerspruchsbescheid. (3) Gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid des Kreiskirchenamtes ist der Klageweg zum zuständigen staatlichen Verwaltungsgericht eröffnet. (4) Widerspruch und Klage gegen den Gebührenbescheid haben keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung wird durch die Einlegung eines Rechtsmittels nicht aufgehoben. (5) Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend. Abschnitt 2: Gebührentarif 6 - Nutzungsgebühren (1) Für Nutzungsrechte an Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben: 1. für Wahlgräber je Wahlgrabstätte Einzelerdwahlgrabstätte (Nutzungszeit 25 Jahre) 150,00 Doppelerdwahlgrabstätte (Nutzungszeit 25 Jahre) 300,00 Einzelurnenwahlgrabstätte (Nutzungszeit 25 Jahre) 100,00 2. für eine Grabstätte in der Gemeinschaftsgrabanlage je Grabstätte Urnenbeisetzungen (Nutzungsgebühr zuzüglich Herstell- und Pflegekostenbeitrag) 150,00 Für die Aufnahme persönlicher Daten auf der in den Rasen ebenerdig eingelassenen Grab-platte oder für ähnliche Leistungen werden Gebühren in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten einschließlich Mehrwertsteuer erhoben. 3. für Urnenbeisetzungen in einer schon belegten Wahlgrabstätte 25,00 (2) Für die Verlängerung oder den Wiedererwerb eines Rechtes an einer Grabstätte werden pro Grabstätte und Jahr folgende Gebühren (1/25 der entsprechenden Gebühr des Wahlgrabes) erhoben: für Einzelerdwahlgräber pro Jahr 6,00 für Doppelerdwahlgräber pro Jahr 12,00 für Einzelurnenwahlgräber pro Jahr 4, Bestattungsgebühren - entfällt Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen (1) Für Ausgrabungen aufgrund richterlicher Anordnungen und Umbettungen werden folgende Gebühren erhoben: 1. für das Ausgraben einer Leiche 200,00 2. für das Ausgraben einer Urne 100,00 (2) Ist bei der Ausgrabung eine Umsargung erforderlich, sind diese Gebühren ebenfalls zu übernehmen. (3) Für das Ausgraben und Wiedereinsetzen einer Urne sind ebenfalls die tatsächlich entstehenden Kosten zu ersetzen oder zu begleichen. 9 - Gebühren für die Grabberäumung (1) Für die Beräumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit, nach der Entziehung des Nutzungsrechtes beziehungsweise nach der Entfernung von nicht genehmigten Grabmalen und baulichen Anlagen durch den Friedhofsträger oder durch von ihm Beauftragte werden folgende Gebühren erhoben: 1. für die Beseitigung von Grabmalen und Abdeckplatten oder ähnlichen Einrichtungen 1.1. bei Einzelerdwahlgräbern 100, bei Doppelerdwahlgräbern 150, bei Einzelurnenwahlgräbern 75,00 2. für die Beseitigung von Grabeinfriedungen je laufenden Meter 20,00 3. für die Beseitigung von Bäumen, Strauchwerk, Gebüsch je Gewächs 10,00 4. für die Beseitigung sonstigen Zubehörs 10,00 In jedem Fall sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu ersetzen Friedhofsunterhaltungsgebühren Für die laufende Pflege und Unterhaltung, für die Überprüfung der Standsicherheit, für die Abfallentsorgung, für die Rasenmahd sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof werden folgende Gebühren pro Grabstätte erhoben: 1. jährlich 10,00 oder 2. fünfjährig ( 5 Jahre x 10,00 EUR) 50,00 3. nach Verlängerung von Rechten an einer Grabstätte jährlich 10,00 4. für Grabstätten in der Gemeinschaftsgrabanlage wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr in einer Summe für die gesamte Ruhezeit fällig, diese beträgt (25 Jahre x 10,00 EUR) 250, Gebühren für die Benutzung einer Leichenhalle oder der Kirche Für Trauerfeiern ohne kirchliche Begleitung werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben: für die Nutzung der Kirche 150,00 Diese Gebühren sind im Voraus zu entrichten Verwaltungsgebühren Soweit keine Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Kirchlichen Verwaltungskostenanordnung erhoben werden, gelten die nachfolgend aufgeführten Verwaltungsgebühren: 1. allgemeine Verwaltungsgebühren aus Anlass einer Bestattung 10,00 2. für die Genehmigung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen 10,00 3. für sonstige Verwaltungsleistungen 3.1. Genehmigung einer Umbettung 50, Berechtigungskarte zur Durchführung gewerblicher Arbeiten 10, Genehmigung der Beisetzung eines Ortsfremden, soweit nicht bereits ein Anrecht auf Beisetzung in einem Wahlgrab besteht 10, die Erlaubnis zum Befahren des Friedhofs mit einem Kraftfahrzeug 10, für das Erteilen einer gewerblichen Fotografiererlaubnis 10, Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten jeweils am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom außer Kraft. Friedhofsträger: Bothenheilingen, gez. Melzer - Vorsitzende/r oder Stellv. Vorsitzende/r des Gemeindekirchenrates* gez. Gössel D. S. Mitglied des Gemeindekirchenrates Genehmigungsvermerke: 1. Kreiskirchenamt Die Leiterin des Kreiskirchenamtes Mühlhausen, gez. Neid Amtsleiterin 2. Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Die Genehmigung der Friedhofssatzung des Evangelischen Kirchspiels Thamsbrück für den Friedhof in Bothenheiligen vom wird hiermit genehmigt. Mühlhausen, (siehe Genehmigungsbescheid) Ausfertigung: Die vom Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Thamsbrück am beschlossene Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Bothenheilingen wurde dem Kreiskirchenamt Mühlhausen als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am unter dem Aktenzeichen vorstehend genannter Satzung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Rechtsaufsichtsbehörde, die für die Kommunalgemeinde zuständig ist, auf deren Gebiet sich der Friedhof befindet, hat am die erforderliche Genehmigung erteilt. Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung des Evangelischen Kirchspiels Thamsbrück für den Friedhof in Bothenheilingen wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Kreiskirchenamt Mühlhausen, Die Leiterin des Kreiskirchenamtes gez. Neid - Amtsleiterin

21 Amtsblatt der VG Schlotheim 21 Nr. 12/15 Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo Physiotherapie Ellen Sacher beging 20jährige bestehen! Kurier-Anstoß Leidiges Thema: Hundekot und Sauberkeit in der Seilerstadt! Vor 20 Jahren hat Ellen Sacher ihre Praxis in der Bahnhofstraße mit einer Mitarbeiterin eröffnet. Bereits 2 Jahre später aber erfüllte sie sich ihren Wunsch und konnte ihre Praxis, die sie sich mit Ehemann Dietmar in der Thomas-Müntzer-Straße gebaut hatte, eröffnen. Im Jahr 2005 konnte die Praxis auf weitere 3 Behandlungszimmer erweitert werden. Damit konnte man den Anforderungen der Patienten noch besser gerecht werden und zusätzliche Therapien anbieten. Heute kann man sagen, dass das Leistungsspektrum ein rundum Paket in Sachen physiotherapeutische Behandlungen und Prävention bietet. 5 umfangreich ausgebildete Physiotherapeuten stehen zur Verfügung. Am Jubiläumstag kamen neben Patienten, Freunden und Geschäftspartnern auch Bürgermeister Hans-Joachim Roth zum Gratulieren. UB Kommen wir gleich auf den Punkt! Das 1. Bild oben zeigt die Ecke Pfarrer-Bonhoeffer-Straße/Steinweg. Hier scheinen die Hunde besonders gern ihr Geschäft zu machen und ihre Herrchen besonders penetrant zu vergessen, die Haufen mitzunehmen und zu entsorgen, denn die Anwohner treten fast täglich in Haufen vor ihren Türen. Aber auch das gibt es, wie das 2. Bild zeigt: Pferdeäpfel. Auch diese müssen die Pferdebesitzer entfernen, schon aus hygienischen Gründen. Man stelle sich vor, Kleinkinder fangen an damit zu spielen. Das untere Bild zeigt einen super aufgeräumten Parkplatz am Netto. So sieht er aber nur aus, wenn Montagfrüh Frau Köhring den Unrat vom Vorabend, wenn Jugendlich alles verschmutzt hatten, weg gemacht hat.

22 Amtsblatt der VG Schlotheim 22 Nr. 12/15 Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo Dies & Das Hallo, an alle frischgebackenen Eltern! mit den Kindern den Kindergarten über die Feuerschutztreppe zum Stellplatz. Vielen Dank dafür an Teresa Brunn von der Feuerwehr Obermehler. An weiteren Tagen ging es um witterungsbedingte Kleidung, richtiges Verhalten zu den entsprechenden Jahreszeiten, gesunde Ernährung, Sport und Spiel. Zur gesunden Ernährung gehören auch die Zubereitung leckerer Frucht- und Vitaminspieße und ein leckeres Frühstücksbüfett, welches Frau Beck und Herr Stopp von der Barmer GEK Mühlhausen spendierten. Vielen Dank auch hierfür. Ab den 15. April 2015 findet in der AWO KITA Seilermännchen unser Babyturnen statt. Die regelmäßigen Treffen finden immer am 3. Mittwoch des Monates um Uhr im Turnraum des Kindergartens statt. Wir laden alle 0 bis 12 Monate alten Babys ein, für eine Stunde unsere Gäste zu sein. Mit freundlichen Grüßen das Team der Erzieherinnen AWO Gesundheitswochen in der KITA Henriette Suchsland in Obermehler Im Rahmen der Gesundheitswochen erlebten unsere Kinder viele interessante Höhepunkte, bei denen es zahlreiche Überraschungen gab. Gleich zu Beginn besuchte uns die Mutti von Marces, die sich durch besondere Kleidung in eine Feuerwehrfrau verwandelte. Am Donnerstag führten wir vielfältige gymnastische Übungen zur Kräftigung der Arm-, Bein- und Bauchmuskulatur durch. Dabei verwandelten sich die Kinder in Fahrzeuge und meisterten verschiedenste Übungsabläufe auf unserer Rennstrecke. Das hat allen sehr viel Spaß gemacht. So zeigte sie uns, welche Kleidung Feuerwehrleute tragen, was ihre Aufgaben sind, wie man sich die Notrufnummer 112 gut merken kann sowie richtiges Verhalten bei Bränden. Sie hatte viel Wissenswertes für uns mitgebracht. Wir führten auch eine Übung durch. Nach dem Alarm und konkreter Anweisung verließen wir Zum Ende der Woche bekamen wir Besuch von Theos Mutti. Sie entführte uns auf eine Reise durch den Dschungel. Dabei kamen viele Muskelgruppen in Bewegung und ganz besonders wurde die Rückenmuskulatur geschult. Die Kinder begeisterten sich für die Tiere, die im Dschungel leben. Danke an Jenny Schmidt, die anschaulich präsentierte, was man mit verschiedensten Utensilien alles anstellen kann. In der 2. Woche begrüßten wir Conners Mutti. Sie trug ihre Sanitäterbekleidung. Dabei lernten die Kinder viel, z. B. wie man Menschen, die verletzt sind, helfen kann und es wurde

23 Amtsblatt der VG Schlotheim 23 Nr. 12/15 Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo +++ Kurierinfo geübt, selbst Verbände anzulegen. Auch in einen richtigen Krankenwagen durften die Kinder klettern und jedes Kind bekam seine Fragen beantwortet. Wir bedanken uns auch ganz herzlich bei Jennifer Schwarz vom DRK. Wir werden berichten wie es weiter geht, im 2. Teil in der nächsten Ausgabe. Das Erzieherteam Sportliches Schlotheimer Schützenverein e. V. ehrte Hermann Gründl zum 80. Geburtstag! Eine Abordnung des Schlotheimer Schützenvereins e. V. ehrte sein Gründungsmitglied Hermann Gründl anlässlich seines 80. Geburtstages mit einem Ehrensalut. Die Glückwünsche und den Blumenstrauß überreichte das Vorstandsmitglied, Kassenwart Mechthild Heinemann. Hermann Gründel ist ein Mann der 1. Stunde und eines der aktivsten Mitglieder im Verein. Er ist nicht nur ein sehr erfolgreicher Sportschütze, in den verschiedensten Disziplinen auf Vereins- und Kreisebene, er ist auch einer von denen, die durch ihren Einsatz als Schießleiter dafür verantwortlich sind, dass Training, Wettkämpfe und Vereinsmeisterschaften abgesichert und reibungslos durchgeführt werden können. In seiner fachlichen, ruhigen und besonnen Art ist Hermann Gründl stets ein Vorbild für den Nachwuchs des Schützenvereins. Für diese Leistungen und die vielen handwerklichen Einsätze bedankten sich die Schützenschwestern und Schützenbrüder, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit und Wohlergehen, mit der Überreichung einer Ehrenurkunde und einen Ehrenorden an den Jubilar, der sich über die Ehrung sehr freute. Im Anschluss an die Gratulationskur stellte sich der Jubilar, gemeinsam mit den Ehrensalutschützen,unter dem Kommando von Vereinsvorsitzenden Hans-Peter Roth, dem Kurier, der ebenfalls gratulierte, für ein Gruppenbild zur Verfügung! UB

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