Ziel der Novellierung: Aktualisierung der technischen Regeln zur Instandhaltung von GEA

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1 DWA / ZVSHK Gemeinschaftstagung GEA 16./17. Januar 2012 in Fulda Die neue DIN Instandhaltung der GEA Wesentliche Änderungen und Zustandserfassung Klaus-Dieter Sondergeld, Hamburg Ziel der Novellierung: Aktualisierung der technischen Regeln zur Instandhaltung von GEA DIN EN Überprüfung der Leistungsfähigkeit der GEA während gesamter Nutzungsdauer ist dynamischer Prozess. Grundleitungsplan von 1928 Die Frist für Erstprüfung bis wurde gestrichen. Fristsetzung ist Aufgabe des Gesetzgebers/Kommune DIN : konkretisiert Maßnahmen zur Instandhaltung zur Erreichung einer dauerhaft funktionsfähigen GEA und ihrer Werterhaltung. Anlässe und Zeitspannen für die Überprüfungen sind in DIN festgelegt. Der Abbau des Abnutzungsvorgangs einer GEA infolge physikalischer oder chemischer Einwirkungen kann mit ca. 40 Jahren angenommen werden. 1

2 Anwendungsbereich DIN und DIN EN für GEA Die DIN gilt zusammen mit DIN und i.v. mit DIN EN , Teil 30 gilt auch für Abwasserleitungen und Anschlusskanäle der GEA, die im öffentlichen Grund liegen, aber nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage sind, V 0,5 m/s V 0,7 m/s 2

3 Verbindlichkeit der Technischen Betriebsnorm DIN Grundstücksentwässerungsanlagen (Abwasseranlagen) sind nach 60 (1) WHG vom in Kraft seit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betrieben und zu unterhalten. Als solche gelten die einschlägigen Normen DIN und DIN EN sowie Regelwerke der DWA oder Fachverbände. Nach 61 (2) WHG ist der Betreiber der Abwasseranlage verpflichtet die Anlage auf ihren Zustand, Funktionsfähigkeit, ihre Unterhaltung, ihren Betrieb sowie Art und Menge des Abwasser und der Abw-Inhaltsstoffe selbst zu überwachen. Diese Verpflichtungen gelten unmittelbar! Die technischen Regelwerke sind jedoch nicht unmittelbar rechtswirksam. Ein Abweichen von einer Norm ist noch kein Rechtsverstoß. Dieses ist er erst dann, wenn die Einhaltung einer Norm in einem Gesetz, einer Rechtsverordnung, einer Abwassersatzung oder einer amtl. Bekanntmachung ausdrücklich gefordert wird. Unabhängig hiervon ist der Grundeigentümer gut beraten, die Normen zum Nachweis der Erfüllung seiner Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Behörde kann bei der Einführung der Norm z.b. unter Berücksichtigung kommunaler Ziele (wie Sanierungsfristen aus der Abwasser-Eigenkontrollverordung (EKVO) für bestimmte Gebiete / Straßen) und Wasserschutzgebieten die dort genannten Fristen verlängern oder verkürzen. In dem die Behörden dieses 3 umsetzen, entsprechen die Maßnahmen letztl. den Zielsetzungen der DIN

4 Erkenntnisse aus früheren Überprüfungen Bei Überprüfungen (um 1990) von Grundleitungen wurden Schäden unterschiedlichster Art festgestellt: 38,6 % Lageabweichungen 36,5 % Wurzeleinwüchse 4,6 % Rissbildungen 17,5 % Ablagerungen 2,8 % sonstige Schäden Ca. 25 % der untersuchten Abschnitte waren nur schadenfrei. Nach 1970 hergestellten Leitungen Tendenz geringerer Schäden muss in erster Linie auf verbesserte Dichtungsmaterialien und -systeme (integrierte Dichtungen, wie Steckmuffe L und K bei Steinzeugrohren) und der zunehmenden Verwendung von Kunststoffrohren als Grundleitungen zurückgeführt werden. Das Alter von Entwässerungsanlagen ist bei der Beurteilung ordnungsgemäßen Zustandes der GEA von wesentlicher Bedeutung. 4

5 Entwicklung Dichtheitsprüfung neuer Abw-leitungen GEA Seit 1842 Entwicklung der Kanalisation in Deutschland. Die Gesamtlänge der Grundleitungen beträgt ca.1,3-1,5 Mio. Km. Erstausgabe DIN 1986: Dichtheitsprüfung in DIN : erstmals normativ für GEA entsprechend DIN 4033 nach der Verlegung der Leitung in der Baugrube gefordert. Mit Einführung von DIN EN 1610: wurde DIN 4033 ersetzt. Jetzt Dichtheitsprüfung nach Verfüllung des Rohrgrabens als Abnahmeprüfung. Damit können negative Einwirkungen auf die Abwasserleitung, rechtzeitig vor Inbetriebnahme festgestellt werden. Das Datum dieser Prüfung ist maßgebend für die erste Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren. Nach VOB Teil C DIN und VOB Teil C DIN ist die Dichtheitsprüfung eine besonders zu vergütende Leistung. 5

6 Anwendungsbereich DIN DIN enthält für die Zustandserfassung und Prüfverfahren der Prüfungen mit KA und/oder DR abgestufte Regelungen für Anlässe und Zeitspannen für wiederkehrende Prüfungen sowie für die Kodierung, Zustandsbewertung, Schadensklassen und Sanierungsprioritäten für die GEA wie: Grundleitungen, erdverlegte Druckleitungen Abwasseranlagen, die als Auffangvorrichtungen nach 62 WHG entsprechend ehem. 21 VAwS (künftig E VAUwS 28 vom ) nach DWA-A 787 / TRwS 787 betrieben werden Einsteig- und Inspektionsschächte (DIN EN 476) einschließlich Pumpenschächte Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen 6

7 Prüfverfahren nach DIN Gleichstellung der Zeitspanne für Wiederholungsprüfungen der GEA mit Prüfung KA, die häusliches Abwasser und gewerbliches Abwasser nach einer ABA ableiten. Dichtheitsprüfung (DR) mit Wasserdruck, ist neu mit (DR 1 ) bzw. mit vereinfachte Dichtheitsprüfung (DR 2 ) bezeichnet. Erstprüfung und Wiederholungsprüfung mit DR 1 wie bisher bei Grundleitungen für gewerbliches Abwasser vor einer ABA oder Auffangvorrichtungen von Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe nach 62 WHG. Das Verfahren DR 1 gilt weiterhin für gewerbliche Altanlagen, für die noch keine nachweisbare Dichtheitsprüfung erfolgte. Bei nachgewiesener Prüfung DR 1 kann die Zustandsprüfung künftig mit KA erfolgen. 7

8 Bei Neuanlagen Erstprüfung DR 1 nach DIN EN 1610 Bestehende Anlagen über die häusliches Abwasser abgeleitet wird: KA alle 20 Jahre - Zeitintervall der Prüfungen, KA nach 30 Jahren erstmalige Wiederholungsprüfung für mit DR 1 geprüften Neuanlagen, anschließend Zeitintervall 20 Jahre Fettabscheider NS 4 mit nachgeschaltetem Probenahmeschacht Prüfung der Leitung wie häusliches Abwasser KA Bürogebäude mit Kantine (im Gebäude keine Grundleitungen) Wasserscheide Schlammfang Leichtstoffabscheider Probenahmestelle Waschplatz bzw. Anlage im Sinne von 62 WHG bzw. (E) 28 VAUwS Prüfintervall 5 Jahre Prüfung DR 1 Überprüfung (Generalinspektion) einschließlich Dichtheitsprüfung nach DIN :2003 wiederkehrend alle 5 Jahre Schacht DN 1000 an der Grundstücksgrenze Prüfung KA Kanalanschlussleitung Schmutz- oder Mischwasserkanal 8

9 Fachbetriebe und Prüfbericht Die Prüfungen DR und KA dürfen nur von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Die Norm nennt erstmals Anforderungen an die Sach- und Fachkunde des Prüfers und die technische Ausrüstung des Fachbetriebes für die Prüfungen KA und DR. Der Dichtheitsnachweis beinhaltet einen Prüfbericht und einen Lageplan. 9

10 Bestandsplan Muster neu: Musterplan für Bestandszeichnung und Muster für Prüfprotokoll / Bestätigung der Dichtheitsprüfung 10

11 Bestandsplan erstellen, Vermessung (Akteneinsicht nehmen) Elektromagnetische Ortung Prüfungstechniken Zugänglichkeit zur GEA schaffen, ggf. Bauteilöffnung Optische Inspektion KA (Kanalfernsehanlage) Ortsbesichtigung, Befragung der Nutzer, abwasserrelevante Betriebsveränderungen prüfen, frühere Nutzungen erfragen, Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen Fließversuche mit Farbeinleitung Benebelung Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft Reinigung mit HD-Gerät und Hindernisbeseitigung 11

12 Zustandsprüfung mit KA (1) Die Norm stellt klar, dass die Durchführung von optischen Inspektionen keinen Nachweis der Dichtheit im Sinne von DIN EN 1610 liefert. Diese Prüfung zeigt den erkennbaren baulichen Zustand der Anlage auf. Die optische Inspektion wird als Dichtheitsnachweis (fiktive Dichtheit) nach den Kriterien der Norm anerkannt.. Lindauer Schere Werkbild: JT-Elektronik GmbH Kieler Stäbchen Werkbild: IBAK ORION L Voraussetzung der Akzeptanz Dichtheitsprüfung durch optische Inspektion nach DIN ist, dass keine sichtbaren Schäden festgestellt werden. 12

13 Zustandsprüfung mit KA (2) Zugänglichkeit der Reinigungs- und Inspektionsöffnungen ist vom Eigentümer zu gewährleisten. In der Regel vor KA-Prüfung mit dem HD-Gerät Anlage reinigen. Wasserdruck anpassen. Schäden, die mit der Prüfung KA erfasst werden können: Undichtheiten Grundwasserinfiltration bzw. Abwasserexfiltration Abflusshindernisse Lageabweichung mechanischer Verschleiß Korrosion Verformung Risse undichte Rohrverbindungen Rohrbrüche Einsturz Können kurze Leitungsabschnitte trotz eines abbiegefähigen Kamerasystems nicht inspiziert werden, wurden aber sonst keine Mängel festgestellt, kann von 13 einer weiteren Prüfung Abstand genommen werden.

14 Grundleitungen, in den häusliches Abwasser abgeleitet wird. Vereinfachte Dichtheitsprüfung DR 2 Unterkante der Tiefster Entwässerungsgegenstand, Bodenablauf Prüfzeit 15 min / Wasserzugabewert 0,2 l/m 2 Reinigungsöffnung in der Fallleitung Prüfzeit 15 min / Wasserzugabewert 0,2 l/m 2 14

15 Prüfhöhen (Druckhöhen) Dichtheitsprüfung für Schächte Pumpenschächte und Schächte Prüfzeit 30 min / Wasserzugabewert 0,15 l/m 2 Schächte mit geschlossener Rohrdurchführung werden nur visuell auf Schäden, einschließlich des ordnungsgemäßen Zustandes des verschlossenen Reinigungsrohres, geprüft. Berme mit Gefälle zur Abwasserleitung Oberkante Schachthals bei Abwassersammelgruben und Pumpenschächten, Schächten mit offenem oder geschlossenem Durchfluss vor Abwasserbehandlungsanlagen oder Schächten innerhalb der Schutzzone II in Wassergewinnungsgebieten 0,50 m über Rohrscheitel bei bestehenden Anlagen Prüfzeit 15 min / Wasserzugabewert 0,4 l/m 2 Schacht mit offenem Durchfluss und gelenkigem Anschluss der Grundleitung Beispiele der Prüfhöhen (-ebenen) für eine Dichtheitsprüfung mit Wasser bei Schächten 15

16 Prüfhöhen (Druckhöhen) Dichtheitsprüfung für Kleinkläranlagen Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen Prüfzeit 30 min / Wasserzugabewerte: Werkstoff Beton = 0,10 l/m 2 andere Werkstoffe wie PE oder GFK = 0 Druckhöhe 0,05 m über Rohrscheitel 0,10 m DN 150 Blase oder Absperrscheibe für die Dichtheitsprüfung Prinzipskizze Kleinkläranlage für die Dichtheitsprüfung Abwassersammelgruben: Prüfung bis Oberkante Schachthals (Konus) wie Schächte 16

17 Dichtheitsprüfung für Auffangvorrichtungen i.v.m. Anlagen nach 62 WHG Umschlagfläche für z.b. wassergefährdende Stoffe Anlage nach 21 VAwS (künftig E VAUwS 28) Dichtheitsprüfung gemäß TRwS 787 nach DIN EN 1610 Die gesamte Anlage, einschließlich Sammelbehälter ist im 5 Jahresintervall auf Dichtheit zu prüfen. Im Schadenfall sind die Anlagen unverzüglich zu reinigen und unabhängig von den Prüfintervallen auf Dichtheit zu prüfen. 17

18 Schadensdokumentation und Zustandsbewertung Die bei der optischen Inspektion oder Dichtheitsprüfung festgestellten Schäden sind eindeutig zu dokumentieren und zu bewerten. Hierfür sind Lagepläne mit Objektbezeichnungen und Untersuchungsberichte mit Schadensbeschreibung anzufertigen. Festgestellte Schäden sind zu beheben. Bei größeren Sanierungen sollten die Sanierungsfristen mit der zuständigen Behörde rechtzeitig abgestimmt werden. 18

19 Neu in DIN : hauptsächlich in GEA zu erwartende Schadensbilder in Grundleitungen bis DN 250 und Schächten Tabellen zur Zustandserfassung / Zustandsbeschreibung bei der optischen Inspektion (KA), deren Kodierungen, Zustandsbewertung und Sanierungsfristen bei festgestellten Mängeln in Abhängigkeit von Schadensklassen und einer hieraus resultierenden Prioritätensetzung. Die Schadenkodierung entspricht DIN EN mit DWA-M 149-3, sie ist anzuwenden und betrachtet die Bereiche Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit der GEA. Auszug aus Tab: A.1 Schäden Schadensklassen Kodierung und Beschreibung gegebenenfalls (Charakterisierung C1 bzw. C2) A B C Hohlraum oder BAP X Boden sichtbar BAO Eindringendes Bodenmaterial BBD (%) X Verschobene Rohrverbindung Anm.: Bei thermoplastischen Kunststoffrohren gilt der jeweilige Wert für A min (abhängig von der Produktnorm), es ergibt sich hier kein Schadensbild der Klasse B BAJ (C1: A) (mm) bis < 50 < 30 BAJ (C1: B) (mm) bis < 20 < 15 BAJ (C1: C) ( ) DN bis < 9 < 5 BAJ (C1: C) ( ) DN > bis < 4 < 2 19

20 Auszug aus DIN EN PP Kunststoff-Rohrsysteme für erdverlegte Abwasserleitungen Werkbilder: Fa. Rehau A min ist eingehalten 20

21 Verschobene Verbindung Aus EN :2003: Bild F.25 Beispiel für verschobene Rohrverbindung (in Längsrichtung) 21

22 Auszug Tab. B.2 Sanierungsanlass, -priorität und -zeitraum Sanierungsanlass, entsprechend der Schadensklassen A, B oder C bzw. dem Ergebnis der Dichtheitsprüfung Sanierungspriorität Wasserschutzzone (WSZ) II III Keine WSZ Sanierungszeitraum a,b,c Schäden nach Tabellen A.1 und A.2: Ab einem Schaden der Klasse A oder ab zwei Schäden der Klasse B je 10 m (Abwasserleitung bzw. Grundleitungsnetz). Bei Schächten ist unabhängig von den Leitungsschäden der größte Einzelschaden je Schacht maßgebend. I x x 6 Monate a) Werden Um- oder Anbaumaßnahmen am Gebäude, der GEA oder den Außenanlagen des Grundstückes ausgeführt oder sollen diese ausgeführt werden, sind die notwendigen Sanierungsmaßnahmen spätestens im Zuge der Baumaßn., jedoch nicht später als dem sich aus Tab. B.1 ergebenden Handlungsbedarf durchzuführen. b) Wenn die Anlagen im Grundwasser oder in der Grundwasserwechselzone liegen, sind die Fristen zu halbieren. c) Wenn günstige Verhältnisse mit ausreichenden Grundwasserdeckschichten vorliegen, können die Fristen verdoppelt werden. d) Wenn die Anlagen in der Schutzzone II liegen, gelten Fußnoten a bis c nicht. e) Wenn es sich um Anlagen zur Ableitung von gewerblichem Abwasser und Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung nach DWA-A 787 innerhalb der Schutzzone 22 III handelt, gilt die Fußnote c nicht.

23 Auszug aus Anhang B - Tab. B.1 Sanierungspriorität, -umfang und Handlungsbedarf Priorität Sanierungsumfang Handlungsbedarf Bemerkungen I sehr hoch / hoch sofort / kurzfristig (bis maximal 6 Monate) Bei der Sanierung sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit alle Schäden zu berücksichtigen. II mittel / gering mittelfristig (bis maximal 5 Jahre) Im Einzelfall sind zusätzliche Prüfungen und/oder vorgezogene Reparaturen notwendig. Mit der gesamten Sanierung kann bis zu einer mittelfristig anstehenden Umbaumaßnahme gewartet werden, jedoch nicht länger als fünf Jahre. III sehr gering / kein langfristig / kein (nächste Wiederholungsprüfung) Die Schäden an den Anlagen sind bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung nach Tabelle 2, soweit die zuständige Behörde keine anderen Regelungen getroffen hat, zu sanieren. 23

24 Prüfergebnis mit festgestellte Schäden Zustände, die nach dem Grundsatz der Besorgnis unverzügliches Handeln erfordern, müssen sofort (z.b. 3 6 Monate) beseitigt werden. Wie z.b.: Funktionsbeeinträchtigungen, die die betriebliche Funktion des Objektes weitestgehend aufheben (z. B. starker Wurzeleinwuchs oder andere schwerwiegende Abflusshindernisse). Zustände die die Verkehrssicherheit gefährden oder eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen darstellen. alle baulichen Schäden in Wasserschutzgebieten der Zone II, die eine Dichtheit des Entwässerungssystems in Frage stellen. Schäden mit Einsturzgefahr des Objektes oder anliegender Bauwerke und Einrichtungen. sichtbar austretendes Abwasser Schäden mit Lagerungsdefekten wie sichtbaren Hohlräumen, eindringendem Bodenmaterial oder Schäden mit Rissen bzw. Brüchen mit Rohrdeformationen, Bereiche mit Hinweisen auf Lagerungsdefekte z. B. im Bereich von Einsenkungen an der Geländeoberfläche, Schäden mit Sicht auf das das Rohr umgebende Bodenmaterial. Schäden, die massive Undichtheiten anzeigen, z.b. fließendes Grundwasser Schächte, die sich unmittelbar auf das Abwasserrohr abgesenkt (Verformung) haben. 24

25 Beispiele für Sanierungsverfahren Reparaturverfahren (Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden) Inliner Endprodukt bei einem Bogen (Faltenbildung mögl.) Brawoliner Renovierung (Auskleidungsverfahren) Kurzschlauch Werkbild: Insituform Inversionsverfahren z. B. ab DN 100 bis DN 400 Inliner DN 100 Werkbild: Wavin Flutungsverfahren Werkbild: Sanipor Hydraulischer Nachweis erforderlich bei allen Inversionsverfahren, einschließlich DN

26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 26

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