(StPO DML Pop) Ziele des Studiums
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- Franz Hummel
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1 Studien- und Prüfungsordnung für den postgradualen Studiengang zum Diplommusiklehrer bzw. zur Diplommusiklehrerin (Studienrichtung Popularmusik) an der Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (StPO DML Pop) Aufgrund von 4 Abs. 2 des Kirchengesetzes über die Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 10. April 2000 (KABl S.190) und von 24 Abs. 1, 2 der Grundordnung der Hochschule für evangelische Kirchenmusik vom 2. August 2000 (KABl S. 342, ber. S. 420) erlässt der Landeskirchenrat folgende Studien- und Prüfungsordnung für den postgradualen Studiengang zum Diplommusiklehrer bzw. zur Diplommusiklehrerin (Studienrichtung Popularmusik) an der Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (StPO DML Pop): 1 Ziele des Studiums 2 Qualifikation für das Studium 3 Eignungsprüfung 4 Studiendauer 5 Ausbildungsfächer 6 Lehrveranstaltungen 7 Praktika und Kurse 8 Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprüfung 9 Fächer und Umfang der pädagogischen Diplomprüfung 10 Prüfungsanforderungen 11 Bildung der Gesamtnote 12 Inkrafttreten 1 Ziele des Studiums (1) Das Studium zum Diplommusiklehrer bzw. zur Diplommusiklehrerin soll die Studierenden auf den Beruf eines Leiters bzw. einer Leiterin von Popularmusikgruppen im kirchlichen Bereich vorbereiten und ihnen die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu künstlerischer und pädagogischer Arbeit befähigt werden. 1
2 (2) Die zu vermittelnden künstlerischen Fähigkeiten umfassen künstlerisches und technisches Können, Interpretationsfähigkeit, Stilempfinden und gestalterisches Vermögen. (3) Berufstätigkeiten, auf die das Studium vorbereiten soll, sind: 1. Kantor bzw. Kantorin mit der besonderen Befähigung zur Leitung von Popularmusikgruppen im kirchlichen Bereich. 2. Kirchenmusiker bzw. Kirchenmusikerin mit der Aufgabe der Förderung und Ausbildung neben- und ehrenamtlicher kirchenmusikalischer Kräfte für instrumentale Aufgaben. 2 Qualifikation für das Studium (1) Die Qualifikation für das Studium wird nachgewiesen: 1. durch ein abgeschlossenes Diplom-KirchenMusikstudium, 2. durch das Bestehen einer Eignungsprüfung ( 3), 3. Nachweis der Beschäftigung (Mitwirkung oder Leitung) in der Praxis eines Jazz-, Rock-, Pop-Ensembles oder vergleichbarer popularmusikspezifischer Gruppierungen zu erbringen. Gelöscht: Kirchen (2) Auf die Qualifikationsvoraussetzung gemäß Absatz 1 Nr. 2 wird verzichtet bei Absolventen bzw. Absolventinnen des Diplomstudiengangs Kirchenmusik (B) der Hochschule für evangelische Kirchenmusik in Bayreuth, wenn 1. ihre Diplom-Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt und 2. sie vier Semester lang an der studienbegleitenden Zusatzausbildung im Fach Jazz-Rock-Pop-Klavier (1 Wochenstunde Einzelunterricht pro Semester) teilgenommen haben und 2. im Rahmen der Diplom-B-Prüfung das Schwerpunktfach Popularmusik/ Arrangement mindestens mit der Note 1,50 bestanden wurde. Gelöscht: sie vier Semester lang an der studienbegleitenden Zusatzausbildung im Fach Jazz- Rock-Pop-Klavier (1 Wochenstunde Einzelunterricht pro Semester) teilgenommen haben und Formatiert 3 Eignungsprüfung (1) Die Eignungsprüfung wird im Fach Klavier durchgeführt. (2) Anforderungen der Eignungsprüfung (Dauer 30 Minuten): 2 1. Vortrag von zwei Stücken aus den Bereichen Jazz, Rock oder Pop. Die vorbereiteten Stücke können solo, mit vorhandener Rhythmusgruppe oder begleitet durch Kassette gespielt werden. Eigene Begleitgruppen sind nicht gestattet. Von den vorbereiteten Stücken sind fünf gut leserliche Kopien mitzubringen.
3 2. Mit einer Vorbereitungszeit von 20 Minuten: Vortrag eines Standards aus dem Jazz-, Rock-, Popbereich, nach der Vorlage eines Leadsheets (Melodie und Akkordbezeichnung). 3. Darstellung binärer und ternärer Rhythmen sowie von Polyrhythmen. 4. Aufnahmegespräch. 4 Studiendauer (1) Die Regelstudienzeit des postgradualen Studiengangs zum Diplommusiklehrer bzw. zur Diplommusiklehrerin (Studienrichtung Popularmusik) beträgt einschließlich der Diplomprüfung vier Fachsemester. (2) Eine Verschiebung der Diplomprüfung um ein oder zwei Semester ist ganz oder in einzelnen Fächern möglich. Die Verschiebung muss spätestens am 1. Juni des Prüfungsjahres beantragt werden. Formatiert (3) Der Höchstumfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 59,5 Semesterwochenstunden (SWS). 5 Ausbildungsfächer (1) Der Studiengang umfasst künstlerische, praktische, musiktheoretische, musikpädagogische und andere wissenschaftliche Fächer, die aufeinander abgestimmt sind. (2) Die Ausbildung in den einzelnen Fächern erfolgt entweder während der gesamten Studienzeit (Vollzeitfächer) oder nur während eines Teiles (Teilzeitfächer). (3) Das Studienangebot wird ergänzt durch fachspezifische Seminare, Übungen und besondere Hochschulveranstaltungen. (4) Die Ausbildung vollzieht sich nach folgendem Studienplan: 3
4 Fach Semesterwochenstunden im postgradualen Studiengang Art der Lehrveranstaltung 1 Nachweise, Arten des Abschlusses, Dauer der Prüfung 2 Semester Diplom Obligatorische Vollzeitfächer Jazz- Rock-Pop-Klavier E p 45' Gitarre 0,75 0,75 0,75 0,75 E p 30' Schlagzeug 0,5 0,5 0,5 0,5 E p 20' Arrangement Ü sh, p 15' Methodik der Bandleitung und Ü Ensemblespiel sh, p 30' Hochschulchor Ü T Studiochor 3 1,5 1,5 1,5 1,5 Ü T Obligatorische Teilzeitfächer instrumentales Nebenfach ,5 0,5 E p 10' Begleitpraxis am Klavier 0,75 0, E p 10' Rhythmik Ü T Studiotechnik Ü m 10' Jazz- Pop - Rock Harmonik V/Ü s / p 45' / 10' Gehörbildung 1 1 Ü p 10' Geschichte der Popularmusik V m 10' Diplomarbeit sh, 6 Monate Fakultative Fächer Gospelchor Blockseminar T Jazz-Gesang 0,75 0,75 0,75 0,75 E p 20' Musik und Computer Ü T Formatiert 6 Lehrveranstaltungen Das Lehrangebot der Hochschule für evangelische Kirchenmusik umfasst folgende Lehrveranstaltungen: 1. Einzelunterricht (E) 2. Übungen (in der Regel Gruppenunterricht, 3 6 Teilnehmer) (Ü) 3. Vorlesungen (V) 4. Blockseminare (B) 5. 1 E=Einzelunterricht, Ü=Übungen (i. d. Regel 3-6 TN), V=Vorlesung. 2 p: praktische Prüfung; s: schriftliche Prüfung; m: mündliche Prüfung; T: Testat; sh: schriftliche Hausarbeit. 3 Befreiung ist in Absprache mit dem Chorleitungsdozenten möglich. 4 Nur Trompete, Posaune, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Kontrabass oder E-Bass möglich. 5 In der Regel 3 Tage. 4
5 7 Praktika und Kurse Während des Studiums sind ein Kurs und ein vierwöchiges Praktikum mit unterschiedlicher Thematik, nach Absprache mit dem verantwortlichen Leiter bzw. der verantwortlichen Leiterin des Aufbaustudienganges, zu besuchen bzw. zu absolvieren. Mögliche Themenschwerpunkte sind: gemeindlicher Gospelchor, gemeindliche Bandarbeit, Jazz-Chor, Angebote des Verbandes christlicher Popularmusik oder Deutscher Evangelischer Kirchentag. 8 Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprüfung Neben den in 15 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für evangelische Kirchenmusik geforderten Voraussetzungen und Unterlagen sind für die pädagogische Diplomprüfung die Nachweise des Besuchs der in 7 genannten Praktika und Kurse vorzulegen. 9 Fächer und Umfang der pädagogischen Diplomprüfung (1) Die Fächer: Fach Art Prüfungsdauer Gewichtung in Minuten Obligatorische Vollzeitfächer: 1. Jazz- Pop- Rock-Klavier praktisch 45' s Gitarre praktisch 30' 2-fach 3. Schlagzeug praktisch 20' 1-fach 4. Arrangement a) schriftliche Hausarbeit a) : b) = 1 : 1 b) mündlich/praktisch 15' Gesamtnote s Methodik der Bandleitung und Ensemblespiel a) schriftliche Hausarbeit (Probenentwurf) _ b) praktisch 30' a) : b) = 1 : 1 Gesamtnote s. 11 5
6 Fach Art Prüfungsdauer Gewichtung in Minuten Obligatorische Teilzeitfächer 6. Instrumentales Nebenfach praktisch 10' 1-fach 7. Begleitpraxis am Klavier praktisch 10' 1-fach 8. Studiotechnik mündlich 10' 1-fach 9. Jazz- Pop- Rock-Harmonik a) praktisch 10' a) : b) = 1 : 1 b) schriftlich 45' Gesamtnote 1-fach 10. Gehörbildung a) praktisch 10' 1-fach 11. Geschichte der Popularmusik mündlich 10' 1-fach Fakultative Fächer: 12. Jazz-Gesang praktisch 20' 1-fach (2) Alle Teilzeitfächer können vorweg abgeschlossen werden. (3) Die Fächer Gitarre, Begleitpraxis am Klavier, Jazz- Pop- Rock-Harmonik und Musik und Computer können schon in der Diplomprüfung Kirchenmusik (B) abgelegt worden sein. 10 Prüfungsanforderungen (1) Anforderungen in den einzelnen Fächern: Obligatorische Vollzeitfächer: 1. Jazz-, Pop-, Rock-Klavier a) Vortrag eines ausnotierten Solostückes aus dem Pop-, Rock- oder Jazzbereich bzw. einer Transkription. 6
7 b) Vortrag von drei Stücken unterschiedlicher Stilistik (Blues, Bebop, Funk, Latin, Rock, Gospel etc.) mit Improvisation, eines davon aus dem Bereich des neuen geistlichen Liedes. c) Vortrag einer Ballade (Jazzstandard, Real Book, Rockballade etc.). 2. Gitarre a) Vortrag von zwei Stücken unterschiedlicher Stilistik (Blues, Folk, Latin, Rock, Jazz, Gospel, neues geistliches Lied, etc.). b) Ad-hoc Begleitung eines Stücks nach vorgegebenem Akkordschema auf der a- kustischen Gitarre. c) Vortrag von Begleitriffs unterschiedlicher Stilistiken auf der E-Gitarre. d) Improvisation nach einem Akkordschema (Blues, Jazz, Rock, etc.). 3. Schlagzeug/Percussion a) Vortrag eines vorbereiteten Stückes nach notierter Vorlage. b) Vorführung verschiedener Rhythmen und Schlagkombinationen. c) Zusammenspiel mit Piano und Bass über ein binäres (Latin/Rock) oder ternäres (Swing) Stück. d) Congas / Bongo: Grundrhythmen aus der Latin- und Afrolatin-Musik. 4. Arrangement a) Kenntnisse unterschiedlicher Arrangiertechniken, unter vorrangiger Berücksichtigung instrumentaler Voraussetzungen und Gegebenheiten der kirchenmusikalischen Praxis. b) Stilistische Besonderheiten und Fragen zum selbsterstellten Arrangement. 5. Methodik der Bandleitung und Ensemblespiel a) Gruppenpädagogische Aspekte einer Bandsituation (Motivation, Umgang mit Konflikten und Autorität). b) Aufbau und Durchführung einer Bandprobe, didaktisch-methodische Fragestellungen. c) Organisatorische Rahmenbedingungen. Obligatorische Teilzeitfächer: 6. Instrumentales Nebenfach Saxophon, Klarinette, Trompete, Posaune a) Beherrschen der Tonleitern und Akkorde. b) Kenntnisse grundlegender Akkordverbindungen (II-V-I, Blues etc.). c) Vortrag von zwei Stücken unterschiedlicher Stilistik (Blues, Bebop, Funk, Latin etc.) mit Improvisation. 7
8 d) Harmoniegebundene Improvisation unter Einbeziehung von modalen und Bluesleitern. Bassgitarre a) Tonleitern. b) Verschiedene Spieltechniken. c) Improvisation. d) Zusammenspiel mit Piano und Schlagzeug über ein binäres (Latin/Rock) oder ein ternäres (Swing) Stück. 7. Begleitpraxis am Klavier Vortrag von drei freigewählten und vorbereiteten Stücken aus den Bereichen unterschiedlicher Stilistik, auch aus den Bereichen Jazz/Pop/Rock oder Neues Lied. 8. Studiotechnik a) MIDI-Technik und Kenntnis der einschlägigen Anwendersoftware. Kreativer Einsatz MIDI-gesteuerter Hardware bei kleineren Musikkompositionen; Geschichte der synthetischen Klangerzeugung. b) Aufnahme von Pop-Musik; Künstlerisch kreativer Einsatz von Hall- und Effektgeräten, Abmischen von Bands. c) Beschallung Übersicht über das gängige Beschallungsequipment, drahtlose Mikrofontechnik, Effektgeräte, besondere akustische Verhältnisse in Kirchenräumen. 9. Jazz-, Pop-, Rock-Harmonik a) Notation und Bestimmung von Skalen, Intervallen und Akkorden. b) Analyse und Ergänzung von Akkordzusammenhängen mittels Akkordsymbolen. c) Ausführung von Beispielen auf dem Klavier (z. B. II V I Kadenzen). d) Voicings und Reharmonisation von Standards. 10. Gehörbildung Erfassen von binären, ternären und polyrhythmischen Beispielen, Skalen und Akkordtypen. 11. Geschichte der Popularmusik Überblick über die wichtigsten Stilepochen und ihre Entwicklung (Jazz, Rockmusik und Mischformen). 8
9 Fakultative Fächer: 12. Jazz-Gesang (Jazz, Pop, Rock) Vortrag von drei Stücken aus den Stilbereichen Jazz, Pop, Rock, Musical, Chanson oder neues geistliches Lied (davon mindestens ein Jazzstandard). 13. Diplomarbeit: Für die Diplomarbeit gilt 17 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für evangelische Kirchenmusik. Bei der Wahl des Themas ist darauf zu achten, dass die Aufgabe dem Zweck der Prüfung angemessen ist und die Beschaffung der Hilfsmittel keine ungewöhnlichen Schwierigkeiten bereitet. Das Thema ist aus den Bereichen 4., 5., 8., 9. oder 11. zu wählen. Formatiert (2) Die genannten Anforderungen können in Anforderungsprofilen der Hochschule für evangelische Kirchenmusik näher definiert werden. 11 Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote errechnet sich wie folgt: a) Jazz- Pop- Rock-Klavier, Arrangement und Methodik der Bandleitung/Ensemblespiel zusammen 50% der Gesamtnote (Gewichtung 1 : 1 : 1), b) Diplomarbeit 10% der Gesamtnote, c) Sonstige Fächer zusammen 40% der Gesamtnote. 12 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft. 9
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