TRBA 100: Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien

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1 TRBA 100: Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien Seminar in Innsbruck, Juni 2013 Dipl.-Ing. Manfred Hinker

2 Wertigkeit: Selbstverständlich österreichische Gesetze, Verordnungen primär! TRBA als Stand der Technik

3 Begriffsbestimmungen Gefährdung Einstufung biologischer Arbeitsstoffe Laboratorien (inkl. Nebenräume) Biologika Inaktivierung Sterilisation Dekontamination Desinfektionsverfahren

4 Gefährdungsbeurteilung 4.1: Informationsbeschaffung und Zuordnung zu beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verwendung 4.2 und 4.3: Schutzstufenzuordnung : Einstufung Schutzstufe Gefährdungsermittlung Maßnahmenfestlegung Kap.4.3.2: beispielhafte Schutzstufenzuordnung bei unbeabsichtigter Verwendung

5 Beispiele für Schutzstufenzuordnung laut TRBA 100 Humane Probenmaterialen Schutzstufe 2 Mit bekannten 3er-Erregern Schutzstufe 3 Nach neg. Analyse Schutzstufe 1 Sterilitätsprüfungen, QS Schutzstufe 1 Tierische Proben ohne Verdacht Schutzstufe 1 von Primaten oder mit Verdacht Schutzstufe 2 TSE-Verdacht ABAS 603

6 Beispiele für Schutzstufenzuordnung laut TRBA 100 Tuberkulosediagnostik eingeschränkt Schutzstufe 2 Tuberkulosediagnostik weitergehend Schutzstufe 3 Milzbranddiagnostik screening Schutzstufe 2 Milzbranddiagnostik weiterführend Schutzstufe 3 Geprüfte Biologika-Untersuchungen Schutzstufe 1 Proben aus Abwasser, Abfall, Kompost Schutzstufe 2

7 Kriterien für Gefährdungsbeurteilung Risikogruppeneinstufung Hohe/geringe Infektionsdosis Arbeiten mit infektiösen Stadien des b.a.? Hohe Auftretenswahrscheinlichkeit (Epidemiegefahr) Tätigkeit mit hohen Konzentrationen des b.a.? Einsatz großer Mengen? Tätigkeiten mit Verletzungsgefahr, Aerosolbildung? Häufung manueller Arbeitsschritte

8 Schutzmaßnahmen, Allgemeines Ersetzungspflicht von b.a. durch solche mit geringerem Risiko Zahl der Beschäftigten, die mit b.a. arbeiten, minimieren Arbeitsverfahren auswählen: automatisiert, geringe Volumina, minimale Aerosolbildung, rasche Inaktivierung des Materials, effektive Dekontamination der Geräte TOP:Technische vor organisatorischen vor persönlichen Schutzmaßnahmen Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort Hygieneplan Unterweisungen Betriebsanweisungen

9 Betriebsanweisung soll enthalten: Wirkung der b.a., mögliche Gefahren Anweisungen zum Verhalten bei Arbeit mit b.a. Notwendige Schutzmaßnahmen, Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zur Immunisierung Verhalten im Notfall, bei Unfällen und Störungen Erste Hilfe-Maßnahmen Entsorgungsmaßnahmen für kontaminierte Abfälle

10 Schutzstufe 1: GMT (Grundregeln guter mikrobiologischer Technik) siehe Anhang 1 Abgegrenzte Räume mit ausreichend Arbeitsfläche Oberflächen leicht zu reinigen, beständig Waschbecken vorhanden Bei Organismen mit toxischer oder sensibilisierender Wirkung: erhöhte Sicherheitsmaßnahmen

11 Schutzstufe 2: Abgegrenzte Labore Fenster, Türen geschlossen halten Deutliche Kennzeichnung Zugangsbeschränkungen, Sichtfenster, PSA Waschbecken, Augenspüle etc. Sicherheitswerkbank, dekontaminierte Prozessabluft Sichere Aufbewahrung der b.a. und der Abfälle Inaktivierung der kontaminierten Abfälle Transportbehälter gekennzeichnet, sicher

12 Schutzstufe 3: Zugang über Schleusen, mit Waschmöglichkeit Spezielle PSA ist anzulegen Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Einrichtungen Ständiger kontrollierbarer Unterdruck, Abluft nicht rückführen Sicherheitswerkbank, geschlossenes System Sterilisationseinheit im Labor Abwässer inaktivieren Abdichtbarkeit zum Zwecke der Begasung Fenster dicht und nicht zu öffnen Notfallpläne

13 Anhang 1 Grundlagen guter mikrobiologischer Technik 12 Regeln Anhang 2 Mikroorganismenbezogene Sicherheitsmaßnahmen für b. A. der Risikogruppe 3** Anhang 3 Literatur

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21 Biologische Arbeitsstoffe AUVA - Hilfestellung Luftkeim-Messungen Gesamtkeimzahl Einzelne Keimgruppen Beratungstätigkeit Literatur, Information AUVA, Abt. HUB Adalbert-Stifter-Straße Wien, Tel.: 33111/598 manfred.hinker@auva.at

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