ABGABEN- ÄNDERUNGS- GESETZ 2015
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- Meike Bachmeier
- vor 7 Jahren
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1 01/16 Ausgabe 12 ABGABEN- ÄNDERUNGS- GESETZ 2015 Editorial S 2 3 News und Highlights S 4-13 Steuerwissenschaften und S Steuerpraxis in Linz Themenschwerpunkt AbgÄG 2015 S Spektrum der Steuerwissenschaften S und des Außenwirtschaftsrechts Forschungsthemen & Lehrangebot S Lehrveranstaltungen im SS 16 S Wussten Sie schon... S 54 Veranstaltungen im SS 16 S 56 istockphoto.com
2 STEUERWISSENSCHAFTEN UND STEUERPRAXIS IN LINZ Auch im vergangenen Wintersemester wurden vom Forschungsinstitut für Steuerrecht und Steuermanagement in Kooperation mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (Landesstelle Oberösterreich) im Rahmen der bereits vor vielen Jahren ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe Steuerwissenschaften und Steuerpraxis in Linz vier Vortragsabende zu aktuellen finanz- und steuerrechtlichen Problemstellungen veranstaltet. Als Vortragende fungierten wie immer ausgewiesene Experten aus Wissenschaft, Beratungs-, Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis. Unternehmensbewertung Der am 14. Oktober 2015 abgehaltene erste Veranstaltungstermin des Wintersemesters war dem Thema Unternehmensbewertung Aktuelle Entwicklungen gewidmet. Das Auditorium lauscht den spannenden Vorträgen. Univ.-Prof. Dr. Ewald Aschauer (JKU) stellte eingangs die Neuerungen des Fachgutachtens KFS BW 1 vor. Einführend ging er dabei auf die Rahmenbedingungen und die wissenschaftlich anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung ein. Anschließend schilderte er die wesentlichen Neuerungen des Fachgutachtens KFS BW 1, welche erhöhte formelle und materielle Plausibilitätsverpflichtungen, die Berücksichtigung von Insolvenzwahrscheinlichkeiten und die Regelungen zur Berücksichtigung von Steuern und Synergieeffekten umfassen. In Bezug auf die erhöhten Plausibilitätsverpflichtungen ging Aschauer insbesondere auf das Konsistenzerfordernis im Zusammenhang mit der ewigen Rente ein, weil durch hohe Überrenditen der Eintritt neuer Marktteilnehmer bewirkt werde und dieses Wachstum wiederum entsprechende Investitionen durch Unternehmen in das Nettovermögen erfordere. Es sei daher essentiell, geeignete Annahmen für die zu erwartende langfristige Entwicklung des Rentabilitätsniveaus in der Rentenphase unter Berücksichtigung der dafür relevanten Einflussfaktoren für das zu bewertende Unternehmen zu treffen. Des Weiteren sollen die Annahmen für die Berechnung der ewigen Rente, welche durch die starke Gewichtung der Wertbeiträge der finanziellen Überschüsse in der Rentenphase beeinflusst sind, kritisch überprüft werden. Bewertungsrelevante Insolvenzrisiken, welchen das zu bewertende Unternehmen ausgesetzt ist, sollen zukünftig in der ewigen Rente durch einen Zuschlag zum Zinssatz berücksichtigt werden. Im Anschluss folgte ein Vortrag von Ing. Mag. Peter Hager (BMF, Fachexperte im bundesweiten Fachbereich ESt/KSt), welcher sich mit der Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit von Unternehmensbewertungsgutachten beschäftigte. Einführend erläuterte er Funktion und Anwendung von Gutachten im Steuerrecht. Anschließend ging Hager auf die wichtigsten Bestandteile eines Gutachtens (Bewertungsobjekt, Bewertungssubjekt, Bewertungsstichtag, Bewertungsmethode, Bewertungsergebnis und Ergebnisplausibilisierung) ein. Weiters erörterte Hager die häufigsten Fehler im Rahmen der Gutachtenserstellung (wie etwa das Fehlen von Erläuterungen konkreter Werte, der Nichtansatz des Unternehmerlohns oder eine nicht nachvollziehbare Planung). Abschlie-
3 ßend wurde die Behandlung von Gutachten durch die Finanzbehörden und die Handhabung bei nicht nachvollziehbaren Gutachten erläutert. Der dritte Vortrag von WP/StB Hon.-Prof. Univ.-Doz. Mag. Dr. Reinhard Schwarz (Stellvertretender Vorsitzender des KWT-Fachsenats für Steuerrecht, Schwarz Kallinger Zwettler Wirtschaftsprüfung Steuerberatung) handelte von der Unternehmensbewertung bei Umgründungen unter Anwendung des Fachgutachtens KFS BW 1. Besonderes Augenmerk legte Schwarz dabei auf die Funktion des Bewertungszwecks, das Stichtagsprinzip, den Verkehrswert, den Unternehmenswert, den Unternehmerlohn, die Berücksichtigung von Ertragsteuern und die Bedeutung des Substanzwertes. Anschließend wurde der auf aktueller VwGH-Rechtsprechung (E , 2010/15/0127) basierende Entwurf des Zuschreibungsgebotes im UmgrStR 2002-Wartungserlass 2015 dargestellt, wonach eine Weitergeltung der Zuschreibungspflicht nach 6 Z 13 EStG bei der übernehmenden Körperschaft bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten nicht bestehe, sondern der beizulegende Wert die Funktion der Anschaffungs- und Herstellungskosten übernehme und somit als maßgebende Wertobergrenze für zukünftige Bewertungen fungiere. Abschließend wurden die bei Umgründungen anwendbaren Unternehmensbewertungsverfahren kurz erläutert und häufige Fehler in Bezug auf die Gutachtenerstellung bei Umgründungen erklärt. Einlagenrückzahlung und Wegzugsbesteuerung Der am 12. November 2015 abgehaltene zweite Veranstaltungstermin stand unter dem Titel Einlagenrückzahlung und andere Aspekte des AbgÄG Der Vortrag von Mag. Christoph Schlager und Dr. Elisabeth Titz (beide BMF, Abteilung VI/1 Steuerpolitik und Abgabenlegistik) war der Einlagenrückzahlung ( 4 Abs 12 EStG) und der Wegzugsbesteuerung ( 6 Z 6 und 27 Abs 6 EStG) und damit den ertragsteuerlichen Herzstücken des AbgÄG 2015 gewidmet. So soll das AbgÄG 2015 in Bezug auf 4 Abs 12 EStG weitgehend zurück zur Rechtslage vor dem StRefG 2015/2016 führen. Gegenüber dem StRefG 2015/2016 wird etwa das in seiner Strenge heftig kritisierte Primat der Gewinnausschüttung ( Verwendungsreihenfolge ) aufgeweicht und auch das verpflichtende Evidenzieren umgründungsbedingter Differenzbeträgen aufgegeben. Neu ist die positive Innenfinanzierung als Voraussetzungskriterium für die Zulässigkeit offener Gewinnausschüttungen. Erläutert wurde weiters das Zusammenspiel zwischen 4 Abs 12 EStG und der mit dem AbgÄG 2015 ebenfalls neu gestalteten Ausschüttungssperre des 235 Abs 1 UGB. Im Bereich der Wegzugsbesteuerung wurde der Tatbestand des 6 Z 6 EStG um sonstige Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechts führen ergänzt. Darunter fallen beispielsweise die Verlegung der Geschäftsleitung oder auch der Abschluss oder die Änderung von Doppelbesteuerungsabkommen. Bei der Wegzugsbesteuerung verfolgte der Gesetzgeber bisher einheitlich ein Nichtfestsetzungskonzept. Dieses gilt weiterhin bei (körperlichem) Wegzug oder bei unentgeltlicher Übertragung an natürliche Person in EU-/EWR-Staaten bzw in Staaten mit umfassender Amts- und Vollstreckungshilfe. Für die anderen Wegzugstatbestände sieht 6 Z 6 EStG hinkünftig ein neues Ratenzahlungskonzept vor. Diskussion mit Mag. Christoph Schlager Univ.-Ass. MMag. Peter Bräumann (JKU) ging in seinem anschließenden Vortrag auf die Problematik der Bruchstellen zwischen Steuer- und Unternehmensrecht 15
4 Die Folien zu vergangenen Veranstaltungen stehen online unter steuerrecht zum Download zur Verfügung. im Zusammenhang mit der Einlagenrückzahlung ein. Diese wurzeln in den unterschiedlichen Zwecken dieser beiden Rechtsgebiete und offenbaren sich schon in Grundsatzfragen wie etwa der unterschiedlichen Weite des Einlagenbegriffs im Steuer- bzw Unternehmensrecht. Bisher konnte dieses Spannungsfeld bei Einlagenrückzahlungen nach überwiegender Meinung dadurch gelöst werden, dass diese steuerlich nur infolge entsprechend unternehmensrechtlicher Maßnahmen für zulässig erklärt wurden. Ein steuerliches Wahlrecht wurde nur im Bereich des Bilanzgewinn-Subkontos angenommen. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum AbgÄG 2015 soll jedoch künftig ein Wahlrecht bestehen, eine unternehmensrechtlich vorgenommene offene Ausschüttung steuerlich als Einlagenrückzahlung oder als Gewinnausschüttung zu behandeln. Trotz großer wechselseitige Abhängigkeiten zwischen Steuer- und Unternehmensrecht (wie etwa im Bereich der Gewinnermittlung), scheinen sich die beiden Rechtsgebiete teilweise auseinanderzuentwickeln. Bräumann plädierte deshalb für eine kritischere Novellen-Evaluierung. Denn beispielsweise im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung wären zwei getrennte Welten mit wackeligen notwendigen Brücken konstruiert worden. Abgabenänderungsgesetz 2015 Am 9. Dezember 2015 fand unter dem Titel Abgabenänderungsgesetz 2015 der dritte Vortragsabend des Wintersemesters 2015/16 statt. Als erster Vortragender fungierte Univ.-Ass. Mag. Sebastian Tratlehner (JKU). Thema seines Vortrags war der neue 2 Abs 4a EStG und die damit verbundenen Folgefragen. Zunächst erläuterte er die geplante gesetzliche Regelung betreffend die Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten. Weiters befasste er sich mit dem derzeitigen Einkünftezurechnungsregime der EStR 2000 und präsentierte zahlreiche einschlägige Entscheidungen aus der Judikatur des VwGH und BFG. Abgerundet wurde der Vortrag durch die Behandlung von Folgefragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten, einem Exkurs in die Umsatzsteuer und einem kurzen kritischen Fazit. Univ.-Ass. Mag. Sebastian Tratlehner bei seinem Vortrag Der zweite Vortrag wurde von Mag. Matthias-Hermann Ofner (BMF, Abteilung VI/5 Gebühren und Verkehrsteuern) zum Thema Grundstückswertverordnung Neue Ersatz- und Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ab gehalten. Bei seinem Vortrag ging er auf die Neuerungen im Bereich der Grunderwerbsteuer aufgrund des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015 näher ein. Beleuchtet wurden dabei etwa der GrESt-Tarif, die Anpassungen des Betriebsfreibetrages, der Gesellschafterwechseltatbestand bei Personengesellschaften, der neue Anteilsvereinigungstatbestand und die Befreiung der Partnerwohnstätte. Der Schwerpunkt des Vortrages war dem neuen Bemessungsgrundlagenregime des 4 GrEStG gewidmet. Mag. Ofner schilderte den für die Ermittlung des Grundstückswertes vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler entworfenen Begutachtungsentwurf der Grundstückswertverordnung 2016, welcher ua das Pauschalwertmodell und den Immobilienpreisspiegel beinhaltet. Am Ende seines Vortrages beleuchtete der Vortragende die Situation der Land- und Forstwirtschaft und die Begleitregelungen, welche eine Mitteilungs- und Bestätigungspflicht beinhalten. Im dritten Vortrag referierte WP Dr. Christian Stangl (Universität Wien) über die Änderungen für Privatstiftungen und ging dabei insbesondere auf die jüngsten 16
5 Neuerungen in den Bereichen der Wegzugsbesteuerung und der Zwischenbesteuerung ein. Im Zuge dessen erläuterte er die DBA-rechtliche Behandlung von Zuwendungen von Privatstiftungen an ihre Begünstigten. Des Weiteren beleuchtete er den Fall des EuGH , C-589/13 F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt und schilderte die Folgen der Verweigerung der Zwischensteuerentlastung auf die Kapitalverkehrsfreiheit. Außerdem wurden die Auswirkungen der Rechtsänderung auf die Auflösung von Privatstiftungen erörtert. Zu guter Letzt hinterfragte der Vortragende die Konformität der Neuregelungen mit dem EU-Recht und erläuterte die Auswirkungen der KESt-freien Zuwendungen betreffend reiner Inlandsfälle im Falle der Auflösung von Privatstiftungen. Rechtsprechung Der vierte und letzte Vortragsabend des Wintersemesters fand am 27. Jänner 2016 unter dem Titel Aktuelle Rechtsprechung statt. WP Dr. Christian Stangl referiert über Privatstiftungen Mag. Karoline Windsteig (Richterin am BFG Wien) präsentierte den zahlreich erschienen Zuhörern aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes. Eingangs stellte sie zwei Entscheidungen betreffend Subventionen ( 1 und 4 UStG) vor, in denen das BFG bei Zuschüssen von Gemeinden an eine GmbH bzw an einen gemeinnützigen Verein das Vorliegen eines direkten Leistungsaustausches jeweils verneinte, weil das öffentliche Interesse der Gemeinden im Vordergrund stand. Weitere umsatzsteuerliche Entscheidungen betrafen die Unternehmereigenschaft eines Geschäftsführers ( 2 UStG), die geforderten Rechnungsangaben im Zusammenhang dem Vorsteuerabzug ( 11 und 12 UStG) und die Differenzbesteuerung ( 24 UStG). Abschließend wurden aktuelle Entscheidungen zum einkommensteuerlichen Zufluss von Geschäftsführerbezügen ( 19 EStG) und zur FinanzOnline-Verordnung gemäß 97 Abs 3 BAO vorgestellt. Im Anschluss folgte ein Vortrag von Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn (VwGH) über die aktuelle Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes. Im Rahmen seines Referats erörterte Zorn mehr als 20 VwGH-Entscheidungen und ging auf deren Auswirkungen ein. Insbesondere die Ausführungen zur präzisierten und verschärften Rechtsprechung zum wirtschaftlichen Eigentum (VwGH , 2013/15/0135) weckten großes Interesse bei den zahlreichen Besuchern. Demnach bedarf die Begründung von wirtschaftlichem Eigentum einer Chance auf die Wertsteigerungen sowie einem Risiko der Wertminderungen. Abseits von steuerlichen Spezialthemen wurde auch eine Entscheidung zur Frage präsentiert, welche Unterlagen im Rahmen einer Gesetzesinterpretation herangezogen werden können und welchen Bezug diese zum Parlament aufweisen müssen (VwGH , 2011/15/0199). Der dritte Vortrag von VfGH-Mitglied Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz (JKU/VfGH) beschäftigte sich mit der jüngsten Rechtsprechungen des Verfassungsgerichtshofes in Abgabensachen. Erörtert wurde unter anderem die aktuelle und brisante Rechtsprechung zur ImmoESt, zur Schaumweinsteuer und zur Stabilitätsabgabe. An allen Veranstaltungsterminen fanden im Anschluss die Vorträge Podiumsdiskussionen über die präsentierten Neuerungen und Problemstellungen statt, die von A. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner moderiert wurden. Auch die Zuhörer hatten dabei die Möglichkeit, durch Fragen oder Diskussionsbeiträge an den spannenden Debatten aktiv teilzunehmen. Sen.-Präs. Univ.-Prof. Dr. Zorn berichtet über aktuelle Rechtsprechung Ausblick Im aktuellen Sommersemester stehen im Rahmen der Vortragsreihe Steuerwissen-schaften und Steuerpraxis in Linz Veranstaltungen zu den Themen Der neue Zollkodex der Union ( ), Aktuelles zur Beratung von KMU (April 2016), Umgründungen ( ) und Ausgewählte Aspekte des Beschwerdeverfahrens (Juni 2016) dem Programm. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. 17
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