Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5069. Unterrichtung

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1 Unterrichtung Der Präsident Hannover, den des Niedersächsischen Landtages Landtagsverwaltung Den Müll im Meer nachhaltig reduzieren Beschluss des Landtages vom Drs. 17/3935 Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der Europäischen Union (Richtlinie 2008/56 EG) formuliert das Ziel, bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen. Für die deutsche Nordsee kommt die am vom Bund-Länder-Ausschuss Nord- und Ostsee vorgelegte Anfangsbewertung des Umweltzustandes der deutschen Nordsee zu dem Ergebnis, dass dieses Ziel bisher bei weitem nicht erreicht ist. Der Umfang und die Auswirkungen des Eintrags von Müll in die Nordsee sind in der Anfangsbewertung detailliert dargestellt. Demnach werden jährlich rund t Abfälle in die Nordsee eingetragen, die zu rund drei Vierteln aus Kunststoffen oder Styropor bestehen. Diese Einschätzung deckt sich mit der vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) durchgeführten Analyse des im Rahmen des Programms Fishing for Litter angelandeten Mülls. Demnach bestehen 70 % der angelandeten Müllmenge bezogen auf die Trockenmasse aus Kunststoffen; bezogen auf die Müllteile machen Kunststoffe sogar 95 % aus. Etwa die Hälfte der Masse der angelandeten Kunststoffe wurde als Netze identifiziert, rund ein weiteres Viertel sind Seile. Die Quelle des Meeresmülls ist nach Aussagen des NLWKN zu rund 44 % zumindest nicht eindeutig zuzuordnen; rund ein Drittel wird der Schifffahrt und der Fischerei zugeschrieben, etwa ein Viertel den privaten Haushalten inklusive Tourismus und Freizeitnutzung. Erkenntnissen des Alfred-Wegner-Instituts aufgrund von Befliegungen der deutschen Nordsee zufolge gibt es einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Schiffs- und der Mülldichte. Die Auswirkungen des Plastikmülls auf die Meeresumwelt werden in der Anfangsbewertung zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie eindrücklich dargestellt. Seevögel verspüren durch Plastikteile im Magen ein permanentes Sättigungsgefühl, das bis zum Verhungern der Tiere führt. In den Mägen der zwischen 2002 und 2006 entlang der Nordseeküste gesammelten toten Eissturmvögel befanden sich im Durchschnitt 32,4 Müllteile. Weitgehend unerforscht, jedoch nicht weniger problematisch, sind nach Einschätzung des Alfred-Wegner-Instituts Mikroplastikpartikel im Meer, die sowohl über die Flüsse direkt eingetragen werden als auch durch den Zerfall größerer Kunststoffteile entstehen. Diese Partikel werden vom Zooplankton aufgenommen, sorgen dort für Veränderungen der Organismen und gelangen über die Nahrungskette auch in Fische und Meeressäuger. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. das in Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Küstenfischern und dem NABU organisierte Projekt Fishing for Litter fortzusetzen und - soweit möglich - auszuweiten, 2. eine Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes mit dem Ziel zu prüfen, die Gebühren für die Entsorgung des von den Schiffen angelandeten Mülls zu einem fixen Bestandteil der Hafengebühren zu machen, 3. die Entwicklung und den Einsatz von biologisch abbaubaren Alternativen für den Scheuerschutz von Schleppnetzen zu fördern, 4. die Erforschung der Auswirkungen von Mikroplastik auf die benthonische Meeresumwelt und die im Meer lebenden Organismen nachhaltig zu unterstützen, 1

2 5. die Erforschung der Quellen und Verbreitung von Plastikmüll und insbesondere von Mikroplastikpartikeln zu unterstützen und diesbezügliche bestehende Wissenslücken zu schließen und 6. sich gegenüber dem Bund und den Küstenanrainern der Nordsee auf nationaler wie internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass a) eine gemeinsame Task Force Müllvermeidung und Müllbeseitigung in der Nordsee gegründet wird, b) bereits an der Quelle ansetzende Maßnahmen zur Vermeidung von Plastikmüll und insbesondere von Mikroplastikpartikeln ergriffen und Mikroplastikpartikel in Kosmetikprodukten verboten werden, c) Alternativen zum Einsatz von Mikroplastikpartikeln in Kosmetika oder Reinigungsmitteln entwickelt und technische Rückhaltemöglichkeiten für Mikroplastikpartikel in Haushaltsgeräten und Kläranlagen entwickelt werden, d) die Überwachung der Schifffahrt hinsichtlich der Müllentsorgung optimiert wird und e) die Öffentlichkeit stärker für die Problematik des Eintrags von Müll aller Größenfraktionen in die Nordsee sensibilisiert wird. Antwort der Landesregierung vom Die Landesregierung wird der Aufforderung des Landtags, den Müll im Meer nachhaltig zu reduzieren, im Wesentlichen durch die Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) nachkommen. Die Regelungsinhalte der MSRL wurden mit Abschnitt 3 a (Bewirtschaftung von Meeresgewässern) des Wasserhaushaltsgesetzes in nationales Recht umgesetzt. Meere ohne Belastung durch Abfall sind ein zentrales Ziel - Umweltziel 5 - der MSRL. Küstengewässer einschließlich ihres Meeresgrundes und Untergrundes sind ein wesentlicher Bestandteil der Meeresumwelt und fallen daher in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie. Die Länder sind für das Küstenmeer (bis zur 12-Seemeilen-Linie) zuständig, während die Meeresschutzaufgaben in der sich anschließenden Ausschließlichen Wirtschaftszone dem Bund obliegen. Zur organisatorischen Umsetzung der MSRL in Deutschland wurde das Verwaltungsabkommen Meeresschutz und dessen Geschäftsordnung zwischen dem Bund und den fünf Küstenländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vereinbart und von ihnen unterzeichnet. Die Küstenländer einschließlich Niedersachsens und der Bund haben im Rahmen der Umsetzung der MSRL ein Maßnahmenprogramm zur Erreichung oder Aufrechterhaltung eines guten Umweltzustands aufgestellt, das sich nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung zurzeit bei den beteiligten Partnern in Ressortbeteiligungen befindet. Dieses Maßnahmenprogramm muss bis zum an die EU-Kommission übermittelt werden. Bis Ende 2016 muss das Maßnahmenprogramm durch eine weitere Konkretisierung und Detailplanung anwendungsbereit gemacht werden. Ein erheblicher Teil dieser Maßnahmen wird im Rahmen der Umsetzung anderer EU-Richtlinien, besonders der Wasserrahmenrichtlinie, durchgeführt, weil der Haupteintrag vieler Last- und Schadstoffe in die Meere über die großen Flüsse erfolgt. Speziell für die Erreichung der sieben Umweltziele zum Meeresschutz wurden 31 neue Maßnahmen unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Neun dieser Maßnahmen sind dem Umweltziel Meere ohne Belastung durch Abfall zugeordnet. Nach Anhang 1 der MSRL liegt ein guter Umweltzustand in Bezug auf Meeresmüll dann vor, wenn die Eigenschaften und Mengen der Abfälle im Meer keine schädlichen Auswirkungen auf die Küsten- und Meeresumwelt haben. Der gute Umweltzustand für die deutsche Nordsee ist in Bezug auf Abfälle im Meer dann erreicht, wenn Abfälle und deren Zersetzungsprodukte keine schädlichen Auswirkungen auf die Meereslebewesen und Lebensräume haben. Weiterhin sollen Abfälle und deren Zersetzungsprodukte nicht die Einwanderung und Ausbreitung von nicht-einheimischen Arten unterstützen. 2

3 Für eine deutsche Nordsee ohne Belastung durch Abfall wurden daher folgende operative Umweltziele festgelegt (Festlegung von Umweltzielen für die deutsche Nordsee, 2012): Kontinuierlich reduzierte Einträge und eine Reduzierung der bereits vorliegenden Abfälle führen zu einer signifikanten Verminderung der Abfälle mit Schadwirkung für die marine Umwelt an den Stränden, auf der Meeresoberfläche, in der Wassersäule und am Meeresboden, nachgewiesene schädliche Abfälle in Meeresorganismen (insbesondere von Mikroplastik) gehen langfristig gegen Null, weitere nachteilige ökologische Effekte (wie das Verfangen und Strangulieren in Abfallteilen) werden auf ein Minimum reduziert. Eine Reihe bestehender nationaler und europäischer Vorgaben hat bereits die Verringerung der Einträge von Abfällen in die Meere zum Ziel. Dazu gehören: Abfallwirtschaft: Pfandsysteme für bestimmte Getränkeverpackungen; Deponierungsverbot für Kunststoffe; flächendeckende Erfassung von Verpackungen im Verbund mit Verwertungs- und Recyclingquoten; Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder gemäß den Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG), weitergehende Abwasserbehandlung, Verbot der Einbringung von Abfällen in die Hohe See, Vorgaben für Hafenauffangeinrichtungen, Mülltagebücher und Müllbehandlungsplänen (RL 2000/59/EG), IMO (International Maritime Organization): Annex V von MARPOL (Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe) und Hafenstaatkontrollen, Nordsee als Sondergebiet mit Verbot des Einbringens jeglicher Schiffsabfälle. Da allein durch die bisherigen Maßnahmen der gute Umweltzustand und die operativen Ziele der Nordsee im Hinblick auf Abfälle im Meer nicht erreicht werden können, sieht das Maßnahmenprogramm für die deutsche Nordsee besondere MSRL-Maßnahmen für die Umweltziele vor, die innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens nicht bzw. nicht ausreichend adressiert sind. Weil eine rein national ausgerichtete Strategie beim globalen Problem Müll im Meer nicht hinreichend erscheint, haben die Anrainerstaaten des Nordostatlantiks auf der OSPAR-Jahrestagung im Juni 2014 einen regionalen Aktionsplan gegen Meeresmüll verabschiedet. Dieser soll dazu beitragen, dass künftig deutlich weniger Müll in den Nordostatlantik gelangt als bisher und ein Teil des bereits im Meer befindlichen Mülls entfernt wird. Zum Nordostatlantik gehört auch die Nordsee. Dieser regional entwickelte und koordinierte Aktionsplan stellt auch einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der MSRL dar. Deutschland hat daran federführend mitgewirkt und wird sich an der Umsetzung des Aktionsplans aktiv beteiligen. Die in dem Aktionsplan genannten Maßnahmen werden daher gemäß der sich aus den wasserrechtlichen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen im nationalen Maßnahmenprogramm fortgeführt bzw. berücksichtigt. Um das Umweltziel 5 Meere ohne Belastung durch Abfall zu erreichen, enthält das nationale MSRL-Maßnahmenprogramm für die deutsche Nordsee folgende neue Maßnahmen: Verankerung des Themas Meeresmüll in Lehrzielen, Lehrplänen und -material, Modifikation/Substitution von Produkten unter Berücksichtigung einer ökobilanzierten Gesamtbetrachtung, Vermeidung des Einsatzes von primären Mikroplastikpartikeln, Reduktion der Einträge von Kunststoffmüll, z. B. Plastikverpackungen, in die Meeresumwelt, Müllbezogene Maßnahmen zu Fischereinetzen und -geräten, Etablierung des Fishing-for-Litter -Konzepts, Reduzierung bereits vorhandenen Mülls im Meer, 3

4 Reduzierung des Plastikaufkommens durch kommunale Vorgaben, Reduzierung der Emission und des Eintrags von Mikroplastikpartikeln. Mit diesen Maßnahmen wird auch die Entschließung des Landtags vom umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird zu den Nummern 1 bis 6 der Landtagsentschließung Folgendes ausgeführt: Zu 1: Mit der MSRL-Maßnahme Etablierung des,fishing-for-litter -Konzepts sollen die Fishing-for- Litter -Initiativen, deren Ziele neben der Entfernung von Müll insbesondere die Sensibilisierung des Fischereisektors und der allgemeinen Öffentlichkeit sowie auch die Gewinnung von Daten zur Müllbelastung sind, nach Möglichkeit gefördert und ausgeweitet werden. Durch das gemeinsam mit dem NABU (Naturschutzbund Deutschland e. V:) durchgeführte Pilotprojekt hat Niedersachsen eine Vorreiterrolle. Die Landesregierung wird die bestehende Initiative in Niedersachsen weiter unterstützen. In allen größeren Häfen Niedersachsens wurde die Initiative bereits im Laufe des Pilotprojekts umgesetzt. In kleineren Häfen sollen Möglichkeiten der Anbindung an das Fishing-for- Litter -Projekt weiter erkundet werden. Bis dahin können die Fischer den Müll in den umliegenden größeren Häfen anlanden. Zusätzlich soll im Rahmen der Maßnahme die Verwertbarkeit des angelandeten Mülls untersucht werden. Zu 2: Durch die MSRL-Maßnahme Reduktion der Einträge von Kunststoffmüll, z. B. Plastikverpackungen, in die Meeresumwelt werden u. a. die Entwicklung und die flächenhafte Etablierung eines ambitionierteren No-Special-Fee -Systems für kunststoffhaltige Abfälle in europäischen Häfen angestrebt, um illegale Einbringungen von Schiffsmüll in die Meeresumwelt weiter zu minimieren. Es soll die Anpassung der Richtlinie zu Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle (2000/59/EG) unterstützt werden. Zu 3: Ein direkter Bezug zu Dolly Ropes (Scheuerschutz von Schleppnetzen) ist in der MSRL-Maßnahme Modifikation/Substitution von Produkten unter Berücksichtigung einer ökobilanzierten Gesamtbetrachtung zu finden. Während andere Maßnahmenvorschläge zum Umweltziel 5 auf die generelle Vermeidung weiterer Einträge bestimmter Müllarten abzielen, geht es bei dieser Maßnahme in erster Linie um die Modifikation von eingesetzten Materialien und Veränderung der Produkteigenschaften. Eine Umsetzung erfolgt auch durch die MSRL-Maßnahme Müllbezogene Maßnahmen zu Fischereinetzen und -geräten über die Entwicklung alternativer Netze/Materialien bzw. Fanggerätmodifikationen, die zu einer Reduzierung der Verschmutzung der Meeresumwelt mit Kunststoffen führt. Zu 4: Forschungsaktivitäten hierzu sind in der ersten Phase der vorgenannten MSRL-Maßnahme Modifikation/Substitution von Produkten unter Berücksichtigung einer ökobilanzierten Gesamtbetrachtung verankert. Beginnend mit den häufigsten Funden sowie Fundstücken, die potenziell besonders schädlich für die Meeresumwelt sind, soll geprüft werden, welche Art der Gefährdung in welchem Umfang von ihnen ausgeht. Dazu gehört auch die Erforschung der Auswirkungen der insbesondere in Kunststoffabfällen enthalten Inhaltsstoffe, die toxisch und hormonell wirksam sein können. Zu 5: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hierzu sind in folgenden MSRL-Maßnahmen zu finden: Die Maßnahme Modifikation/Substitution von Produkten unter Berücksichtigung einer ökobilanzierten Gesamtbetrachtung beinhaltet eine genaue Analyse, welche problematischen Gegen- 4

5 stände sich zum einen besonders häufig in der Meeresumwelt finden lassen und zum anderen ein besonderes Schädigungspotenzial für die Meeresumwelt aufweisen. In der Maßnahme Reduzierung bereits vorhandenen Mülls im Meer werden u. a. besonders vom Müll betroffene Gebiete identifiziert und, wo möglich und quantitativ sinnvoll, die Funde nach Mengen und Zusammensetzung analog etablierter Überwachungsprotokolle ausgewertet. In der Maßnahme Entwicklung kosteneffizienter Rückhaltesysteme von Mikroplastikpartikeln zur Vermeidung der Freisetzung in die aquatische Umwelt sind in der ersten Phase Bedarfsermittlung, Wissensgenerierung und Machbarkeitsstudien vorgesehen. Zu 6 a): Wie in der Vorbemerkung bereits dargestellt, haben die Anrainerstaaten des Nordostatlantiks auf der OSPAR-Jahrestagung im Juni 2014 einen regionalen Aktionsplan gegen Meeresmüll verabschiedet. Dieser soll dazu beitragen, dass künftig deutlich weniger Müll in den Nordostatlantik gelangt als bisher und ein Teil des bereits im Meer befindlichen Mülls entfernt wird. Zum Nordostatlantik gehört auch die Nordsee. Dieser regional entwickelte und koordinierte Aktionsplan stellt einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der MSRL dar. Deutschland hat daran federführend mitgewirkt und wird sich an der Umsetzung des Aktionsplans aktiv beteiligen. Die in dem Aktionsplan genannten Maßnahmen werden daher gemäß der sich aus den wasserrechtlichen Bestimmungen ergebenden Verpflichtungen im aktuellen nationalen Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Zu 6 b): Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder haben den Bund gebeten, hinsichtlich produktbezogener Regelungen als weitergehendere Maßnahmen zur Vermeidung des Einsatzes von Mikroplastik - sofern nicht zeitnah ein freiwilliger Ausstieg der Industrie erfolgt - sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Verwendung ungebundener Mikroplastikpartikel, z. B. in Reinigungsmitteln, Kosmetika und Körperpflegemitteln, verboten wird. Zu 6 c): Es sind folgende MSRL-Maßnahmen vorgesehen: Vermeidung des Einsatzes von primären Mikroplastikpartikeln : Diese Maßnahme zielt auf die Vermeidung des Eintrags der primären Mikroplastikpartikel in die Umwelt auch durch Etablierung von Alternativprodukten. Reduzierung der Emission und des Eintrags von Mikroplastikpartikeln : Hiermit sollen über ein mehrstufiges Verfahren (Bedarfsermittlung, Ableitung und Konkretisierung von Maßnahmen) eine Verbesserung der Rückhaltung von Mikroplastikeinträgen im Mischwasserüberlauf, eine verbesserte Rückhaltung in Kläranlagen und die Machbarkeit von verbesserten Systemen zur Rückhaltung in Waschmaschinen überprüft und gegebenenfalls eingeführt werden. Zu 6 d): Hierzu sind international abgestimmte Maßnahmen notwendig. Im Regionalen Aktionsplan zum Meeresmüll, den OSPAR in 2014 verabschiedet hat, ist deshalb in Bezug auf die Überwachung der Schifffahrt folgendes Vorgehen festgelegt: Identifizierung von Best Practice für Inspektionen in Bezug auf Schiffsmüll nach dem Annex V von MARPOL, Aufnahme eines Dialogs mit der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (Paris Memorandum of Understanding) mit dem Ziel, das Risiko einer illegalen Schiffsmüllentsorgung bei den Inspektionen zu priorisieren. Die Hafenstaatkontrolleure überprüfen an Bord der Schiffe, ob die internationalen Regelwerke zur Schiffssicherheit, zur Verhütung der Umweltverschmutzung und zu den Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten eingehalten werden. Zu 6 e): Über die MSRL-Maßnahme Verankerung des Themas Meeresmüll in Lehrzielen, Lehrplänen und -material soll ein gesteigertes gesellschaftliches Problembewusstsein für die Folgen von Abfällen 5

6 in der Meeresumwelt mit spezieller Fokussierung auf zentrale Zielgruppen (Kinder und Jugendliche sowie potenzielle Verursacher) geschaffen werden, um einen Wandel im Umgang mit Müll herbeizuführen bzw. Menschen in die Lage zu versetzen, umweltgerechtes Verhalten selbst zu multiplizieren. Dadurch können die Einträge von Abfällen in die Meeresumwelt signifikant gesenkt werden. Adressaten der Maßnahme sind deshalb Schulen (u. a. allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Fachschulen), Bildungseinrichtungen und außerschulische Einrichtungen. Bei den letzteren sind dies vor allem Sektoren, die an das Meer als Arbeitsumfeld gebunden sind. 6 (Ausgegeben am )

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