Ordnung für die Praxisphase(n) im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik der Fachhochschule Hannover (Praxisphasenordnung; PraO)
|
|
- Gabriel Bayer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nr. 3/2005 vom Verkündungsblatt der FHH 10 von 157 Ordnung für die Praxisphase(n) im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik der Fachhochschule Hannover (Praxisphasenordnung; PraO) 1 Geltungsbereich Diese "Ordnung für die Praxisphase(n) (PraO)" gilt für die Studiengänge Energietechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik und Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik der Fachhochschule Hannover. 2 Ziele der Praxisphase(n) (1) Die Praxisphase(n) soll/sollen dazu beitragen, die Studierenden auf ihr zukünftiges berufliches Tätigkeitsfeld vorzubereiten. Sie ist/sind ein wesentlicher Bestandteil des Fachhochschulstudiums und orientiert/orientieren sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis. (2) Die Praxisphase(n) hat/haben das Ziel, den Studierenden eine realistische Vorstellung von der Berufswirklichkeit sowie den Möglichkeiten, Grenzen und Problemen des angestrebten Berufsfeldes zu vermitteln. (3) Die Studierenden sollen durch eigene Anschauung und angeleitete Mitarbeit die wesentlichen Aufgaben und Tätigkeiten ihres künftigen Berufsfeldes exemplarisch erfahren und zugleich vertiefte praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erlangen. (4) Die Praxisphase(n) soll/sollen die Studierenden befähigen, die Lehrveranstaltungen des Studiums in ihrer Bedeutung für die Berufspraxis einzuordnen. Die Studierenden sollen unter fachlicher Betreuung die bisherig vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis anwenden lernen. 3 Grundlegende Bestimmungen (1) Die Praxisphase(n) ist/sind Bestandteil des zweiten Studienabschnittes. Der Aufenthalt in der Praxisstelle umfasst ohne Inanspruchnahme von Urlaub einen Zeitraum von mindestens 10 Wochen plus Präsentation (18 Credits). In der Regel wird die vorgeschriebene Zeit als eine zusammenhängende Praxisphase im 7. Regelstudiensemester abgeleistet. Zur Studienzeitverkürzung kann alternativ der vorgeschriebene Aufenthalt in der Praxisstelle (10 Wochen) in zwei Praxisphasen in der vorlesungsfreien Zeit aufgeteilt werden. Für die beiden Praxisphasen sind die vorlesungfreien Zeiten vorgesehen, jedoch nicht vor dem 4. Semester. Bevor die zweite Praxisphase beginnt, müssen alle Prüfungen des ersten Studienabschnitts bestanden sein. In besonderen familiären Situationen (z. B. bei Alleinerziehenden) sind auf Antrag Teilzeitregelungen bei entsprechender Verlängerung des Zeitraums der Praxisphase(n) möglich. (2) Die Praxisphase(n) wird/werden in der Regel in dafür geeigneten betrieblichen Einrichtungen (im Folgenden: Praxisstellen) außerhalb der Hochschule durchgeführt. Sofern nicht genügend Praktikumsstellen zur Verfügung stehen, kann/können die Praxisphase(n) auch an einer Hochschuleinrichtung möglichst im Rahmen eines Forschungs- oder Entwicklungsprojektes absolviert werden. Die Studierenden werden von einer Professorin oder einem Professor und einer Betreuungsperson in der Praxisstelle betreut, wobei diese in der Regel mindestens eine dem Fachhochschulabschluss entsprechende oder eine gleichwertige Qualifikation haben muss. Ordnung für die Praxisphasen im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Seite 1 von 10
2 Nr. 3/2005 vom Verkündungsblatt der FHH 11 von 157 (3) Die erfolgreiche Ableistung der Praxisphase(n) ist nach der Prüfungsordnung (PO) für alle Studiengänge Prüfungsvorleistung für die Zulassung zur Bachelorarbeit. (4) Während der Praxisphase(n) bleiben die Studierenden Mitglieder der Hochschule mit allen Rechten und Pflichten; sie sind insbesondere auch verpflichtet, die Rückmeldefristen zu beachten. (5) Während der Praxisphasen sind die Arbeitszeitregelungen der Praxisstelle für die Studierenden verbindlich. 4 Ausbildungsinhalte und Durchführung der Praxisphasen Als Grundlage für die Durchführung der Praxisphase(n) dient ein Rahmenausbildungsplan (Anlage). Auf der Basis des Rahmenausbildungsplans werden im Zusammenwirken von Praxisstelle, Studentin oder Student und einer betreuenden Professorin oder einem betreuenden Professor die Ausbildungsinhalte vereinbart. Diese legen unter Berücksichtigung der theoretischen Kenntnisse und der praktischen Erfahrung der Studentin oder des Studenten beispielsweise den Einsatzbereich, einen Zeitplan, die Einarbeitung sowie ggf. die konkreten Aufgabenstellungen fest. 5 Beauftragte (1) Für die Organisation der Praxisphase(n) und für die Wahrnehmung der durch diese Ordnung festgelegten Aufgaben ist der Fachbereich verantwortlich. Er überträgt die Wahrnehmung dieser Aufgaben einer Professorin oder einem Professor (Beauftragte). (2) Die/Der Beauftragte stellt die Durchführung der Praxisphase(n) sicher, achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden, berichtet regelmäßig dem Fachbereichsrat über die Entwicklung der Praxisphase(n) und gibt Anregungen zur Reform dieser Ordnung. (3) Die Amtszeit der/des Beauftragten beträgt zwei Jahre. (4) Zu den besonderen Aufgaben der/des Beauftragten gehören: - die Sicherstellung der Betreuung durch die Hochschule, - die Zulassung geeigneter Praxisstellen, - die besondere Förderung und Regelung von Praxisphasen im Ausland, - die Entscheidung über Anträge auf Abweichung von den vorgesehenen Praxisphasenzeiten, - die Durchführung von gemeinsamen Informationsveranstaltungen der Lehrenden und der Betreuungspersonen zur Aufarbeitung und Umsetzung der unterschiedlichen Erfahrungen in Lehre und Praxisphasen, - die Kontrolle der ordnungsgemäßen und erfolgreichen Ableistung der Praxisphasen. 6 Praktikantenamt der Fachhochschule Hannover Das Zentrale Praktikantenamt der Fachhochschule Hannover unterstützt die/den Beauftragten und übernimmt die im Zusammenhang mit der/den Praxisphase(n) zu erledigenden Verwaltungsaufgaben, insbesondere die Abwicklung der Meldeverfahren zu der/den Praxisphase(n). Es ist Anlaufstelle der Studierenden für studiengangübergreifende Anliegen im Zusammenhang mit der/den Praxisphase(n). Ordnung für die Praxisphasen im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Seite 2 von 10
3 Nr. 3/2005 vom Verkündungsblatt der FHH 12 von Zulassung zu der/den Praxisphase(n) und Betreuung (1) Die Studentin oder der Student meldet sich schriftlich zu der/den Praxisphase(n) an; die Meldefristen legt die/der Beauftragte fest. (2) Die fachliche Betreuung der Studentin oder des Studenten der Praxisphase(n) seitens der Hochschule übernimmt eine Professorin oder ein Professor des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik, die oder der unter Berücksichtigung der Wünsche der Studentin oder des Studenten im Einvernehmen mit der/dem Beauftragten ausgewählt worden ist. Für den Studiengang Wirtschaftsingenieur kann die fachliche Betreuung auch von einer Professorin oder einem Professor aus dem Fachbereich Wirtschaft übernommen werden. Die betreuende Professorin oder der betreuende Professor tritt bei Bedarf mit der Praxisstelle in Verbindung und ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Studentin oder den Studenten sowie der Betreuungsperson in der Praxisstelle. Die oder der Studierende soll der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor die Aufgabenstellung vorlegen. Die Betreuung kann vor Ort oder in der Hochschule erfolgen. 8 Anerkennung der Praxisphase(n) (1) Die gesamte Praxisphase (10 Wochen) wird mit bestanden (18 Credits) oder nicht bestanden bewertet. (2) Die Bewertung der Praxisphase(n) erfolgt - unter Berücksichtigung des von der Praxisstelle abgegebenen Tätigkeitsnachweises (Anlage) über Dauer und Inhalt der Praxisphase(n) und - auf der Grundlage des von der Studentin oder dem Studenten angefertigten Berichts, der in der Regel von der Praxisstelle gegenzuzeichnen ist und - aufgrund einer Darstellung der Arbeit und der Vermittlung der Ergebnisse mit mündlichem Vortrag mit anschließender Diskussion und - aufgrund der Beurteilung der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors. Der Praxisbericht soll erkennen lassen, dass die Studentin oder der Student nach didaktisch/methodischer Anleitung Studium und Praxis verbinden kann und soll dazu beitragen, die in der/den Praxisphase(n) erworbenen Erfahrungen für den Lehrbetrieb nutzbar zu machen. Der Bericht mit einem Umfang von ca. 10 Seiten umfasst insbesondere - eine Beschreibung der Praxisstelle, - eine Beschreibung der während der Praxisphase(n) wahrgenommenen Aufgaben und deren Ergebnisse. Im mündlichen Vortrag berichtet jede Studentin oder jeder Student ca. 15 min über ihre oder seine Arbeit und Erfahrungen. Die Gestaltung und terminliche Einplanung obliegt der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor (z.b. im Rahmen ihrer oder seiner Vorlesung oder einer gesonderten Veranstaltung in der Hochschule oder in der Praxisstelle). Die abschließende Entscheidung über das erfolgreiche Ableisten der Praxisphase(n) wird von der/dem Beauftragten vorgenommen. (3) Fehlzeiten in den Praxisphasen sind grundsätzlich nachzuholen. Über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Studierenden der/die Beauftragte. Ordnung für die Praxisphasen im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Seite 3 von 10
4 Nr. 3/2005 vom Verkündungsblatt der FHH 13 von 157 (4) Wird die gesamte Praxisphase zunächst als nicht bestanden bewertet, legt die/der Beauftragte fest, ob die gesamte Praxisphase wiederholt werden muss bzw. welche Teilleistungen erneut zu erbringen sind. (5) Über die erfolgreich abgeschlossene(n) Praxisphase(n) stellt die Fachhochschule eine Bescheinigung aus. 9 Vertrag über die Praxisphase(n) (1) Vor Beginn der Praxisphase(n) schließen die Studentin oder der Student und die Praxisstelle einen Vertrag ab. In der Regel findet der Mustervertrag der Fachhochschule Hannover (Anlage ) Verwendung; besteht eine Praxisstelle auf ihrer eigenen Vertragsform, so kann auch diese von der Hochschule nach Prüfung anerkannt werden. Eine Vertragsausfertigung erhält die Hochschule. (2) Der Vertrag soll insbesondere regeln: - die Verpflichtungen der Praxisstelle, - die Verpflichtungen der Studentin oder des Studenten, - die Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung für die Studentin oder den Studenten, - die Gewährung von Urlaub, - die Fragen der Unfallversicherung der Studentin oder des Studenten, - die Freistellung für Verpflichtungen an der Hochschule, 10 Auswahl der Praxisstellen (1) Die Studierenden sollen sich rechtzeitig und selbständig um eine Praxisstelle bemühen. Der oder die Beauftragte sowie das Praktikantenamt der Fachhochschule Hannover beraten sie dabei und weist ihnen erforderlichenfalls Praxisplätze nach. Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Praxisstelle besteht nicht. Die/Der Beauftragte prüft, soweit erforderlich, einen von den Studierenden nachgewiesenen Platz auf die Erfordernisse der Praxisphase(n). Sind die eigenen Bemühungen der Studentin oder des Studenten um einen Praxisplatz erfolglos, ist dies rechtzeitig dem Praktikantenamt nachzuweisen. (2) Ein Wechsel der Praxisstelle während der Praxisphase(n) ist nur dann zulässig, wenn dies zur Erreichung des Studienzieles unumgänglich ist. Ein beabsichtigter Wechsel bedarf der Zustimmung der/des Beauftragten. 11 Inkrafttreten Diese Praxisphasenordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ordnung für die Praxisphasen im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Seite 4 von 10
5 Nr. 3/2005 vom Verkündungsblatt der FHH 14 von 157 TÄTIGKEITSNACHWEIS Frau/Herr... Studentin/Student der Fachhochschule Hannover im Studiengang hat in der Zeit vom... bis... in unserem Unternehmen: den betrieblichen Teil der Praxisphase(n) abgeleistet. Fehltage:... Grund: Fehltage wurden nachgeholt. Urlaubstage:... Beschreibung der Ausbildungsinhalte ( in Stichworten ) (Ort, Datum) (Unterschrift u. Firmenstempel) Ordnung für die Praxisphasen im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Seite 5 von 10
6 Nr. 3/2005 vom Verkündungsblatt der FHH 15 von 157 Studiengang: RAHMENAUSBILDUNGSPLAN Praxisphase(n) im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Energietechnik Informationstechnik Nachrichtentechnik Wirtschaftsingenieur Die Praxisphase(n) ist/sind Bestandteil des zweiten Studienabschnittes. Hierfür gelten folgende Richtlinien: Ausbildungsziel: Ergänzung und Vertiefung des Studienwissens durch selbständige ingenieurnahe Tätigkeiten. Kenntnis der Arbeitsbedingungen und -methoden des Bachelor of Engeneering in der industriellen Praxis. Ausbildungsinhalt: Mitarbeit an ingenieurmäßigen Aufgaben in mindestens einem bzw. maximal in drei der nachstehenden Tätigkeitsfeldern: - Projektierung - Vertrieb - Entwicklung - Fertigung - Konstruktion - Arbeitsvorbereitung - Datenverarbeitung - Qualitätssicherung - Montage und Inbetriebnahme Die Mitarbeit in anderen Bereichen ist nach vorheriger Vereinbarung mit dem Beauftragten für die Durchführung der Praxisphase(n) möglich. Ausbildungszeit: In der Regel 10 Wochen (ohne Urlaub). Der Aufenthalt in der Praxisstelle umfasst ohne Inanspruchnahme von Urlaub einen Zeitraum von 10 Wochen (18 Credits). In der Regel wird die vorgeschriebene Zeit als eine zusammenhängende Praxisphase im 7. Regelstudiensemester abgeleistet. Zur Studienzeitverkürzung kann alternativ der vorgeschriebene Aufenthalt in der Praxisstelle (10 Wochen) in zwei Praxisphasen in der vorlesungsfreien Zeit aufgeteilt werden. Näheres regelt die Praxisphasenordnung. Ordnung für die Praxisphasen im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Seite 6 von 10
7 Nr. 3/2005 vom Verkündungsblatt der FHH 16 von 157 Zwischen (Firma - Behörde - Einrichtung) (Bezeichnung - Anschrift - Fernsprecher) nachfolgend Praxisstelle genannt, und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft Student(in) an der Fachhochschule Hannover im Studiengang Energietechnik Informationstechnik Nachrichtentechnik Wirtschaftsingenieur des Fachbereichs Elektro- und Informationstechnik nachfolgend Student(in) genannt, wird folgender Vertrag über die Praxisphase(n) (bitte Zutreffendes ankreuzen) zusammenhängende Praxisphase in zwei Teile geteilte Praxisphasen geschlossen: 1 Allgemeines An der Fachhochschule Hannover, Fachbereich Elektro- und Informationstechnik, werden Praxisphasen durchgeführt. Die dafür geltende Praxisphasenordnung (PraO) und der Rahmenausbildungsplan sowie ggf. ein individueller Ausbildungsplan sind Bestandteil dieses Vertrages. Ordnung für die Praxisphasen im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Seite 7 von 10
8 Nr. 3/2005 vom Verkündungsblatt der FHH 17 von 157 (1) Die Praxisstelle verpflichtet sich, 1. dem Studenten/der Studentin in der Zeit 2 Pflichten der Vertragspartner vom bis (mind. 10 Wochen ohne Urlaub/mit Urlaub entsprechend länger) eine dem Rahmenausbildungsplan entsprechende Tätigkeit zu übertragen. Es ist ihm/ihr zu ermöglichen, etwaige Fehlzeiten (Ausfallzeiten) nachzuholen, 2. eine/n Betreuer/in gemäß 3 PraO einzusetzen, 3. den Studenten/die Studentin für die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen sowie für ausstehende Wiederholungen von Fachprüfungen freizustellen, 4. dem/der betreuenden Hochschullehrer/in der Fachhochschule die Betreuung des Studenten/der Studentin am Arbeitsplatz zu ermöglichen, 5. dem Studenten/der Studentin einen schriftlichen Tätigkeitsnachweis auszustellen sowie dem Studenten/der Studentin auf dessen/deren Wunsch ein Zeugnis auszuhändigen. (2) Der Student/die Studentin ist verpflichtet, sich dem Zweck der Praxisphase(n) entsprechend zu verhalten, insbesondere 1. die gebotenen Bildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 2. die ihm/ihr im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, 3. den im Rahmen der Praxisphase(n) erteilten Anordnungen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen, 4. die geltenden Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten, 5. bei Fernbleiben die Praxisstelle und den Beauftragten der Fachhoschule Hannover unverzüglich zu benachrichtigen und bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit spätestens am dritten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ordnung für die Praxisphasen im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Seite 8 von 10
9 Nr. 3/2005 vom Verkündungsblatt der FHH 18 von Kostenerstattungs- und Aufwandsentschädigung 4 Ausbildungsbetreuer/in Die Praxisstelle benennt Frau/Herrn Tel.: als Betreuer/in für den Studenten/die Studentin während der Ableistung der Praxisphase(n). Diese/r Betreuer/in ist zugleich Gesprächspartner/in des Studenten/der Studentin sowie des/der Beauftragten der Hochschule und des/der fachlich betreuenden Hochschullehrers/in in allen Fragen, die dieses Vertragsverhältnis berühren. 5 Urlaub Während der Vertragsdauer steht dem Studenten/der Studentin ein Erholungsurlaub von... Tagen zu.* kein Erholungsurlaub zu.* * Nicht Zutreffendes bitte streichen. 6 Versicherungsschutz (1) Rechtsgrundlage während der Ableistung der Praxisphase(n) ist das Sozialgesetzbuch (SGB) VII. (2) Während der Ableistung eines externen Praktikums im Ausland ist für Studenten kein Schutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gegeben. Ordnung für die Praxisphasen im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Seite 9 von 10
10 Nr. 3/2005 vom Verkündungsblatt der FHH 19 von 157 Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden 7 Auflösung des Vertrages 1. ohne Angabe von Gründen innerhalb von 3 Wochen, 2. bei Aufgabe oder Änderung des Studien- oder Praxiszieles jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen. Die Auflösung geschieht durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner, nach vorheriger Anhörung der in 4 genannten Betreuer. 8 Vertragsausfertigungen Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet. Eine Ausfertigung erhält die Fachhochschule. 9 Sonstige Vereinbarungen Praxisstelle: Student(in): (Ort, Datum) (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) (Unterschrift) Ordnung für die Praxisphasen im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Seite 10 von 10
Ordnung für die Praxisphase(n) In der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover (Praxisphasenordnung;; PraO)
Nr. 6/2012 vom 13.12.2012 Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 8 von 141 Ordnung für die Praxisphase(n) In der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover (Praxisphasenordnung;;
MehrOrdnung für die praktischen Studiensemester (Praxissemesterordnung zur DPO vom ) 1 Geltungsbereich
Praxissemester im Fachbereich Elektro- und Informationstechnik Ordnung für die praktischen Studiensemester (Praxissemesterordnung zur DPO vom 22.06.2004) 1 Geltungsbereich Diese Praxissemesterordnung gilt
MehrNr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover (FHH), Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Abteilung Bioverfahrenstechnik
MehrFACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK
FACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Ausbildungsvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Bezeichnung - Anschrift - Fernsprecher) nachfolgend Praxissemesterstelle genannt,
MehrFACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK
FACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK Ausbildungsvertrag zwischen: (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift - Telefon/Fax) nachfolgend Praxissemesterstelle genannt, und Herrn / Frau:
MehrNeufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt Nr. 6/2012 vom 13.12.2012 der Hochschule Hannover. 1 Geltungsbereich
Ordnung für Praxisphasen an der Hochschule Hannover, Fakultät IV Wirtschaft und Informatik, Abteilung Wirtschaftsinformatik (Praxisphasenordnung-WI; PraO-WI) Neufassung veröffentlicht im Verkündungsblatt
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 131 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover (FHH), Fakultät II Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik, Abteilung Bioverfahrenstechnik
MehrArbeitsvertrag. Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS)
= = = Arbeitsvertrag Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS) zwischen Unternehmen: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: E-Mail: nachstehend Praxisstelle genannt und Herrn/Frau: geboren
MehrAmtliche Mitteilungen
Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences Amtliche Mitteilungen 26. Jahrgang, Nr. 37 Seite 1 22. April 2005 INHALT Ordnung für Praxisphasen an der TFH Berlin (OPp) Seite 2 Herausgeber:
MehrPhilosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, Düsseldorf. Vereinbarung über die Ableistung eines Praktikums. Zwischen.... Name, Vorname:...
Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, 40225 Düsseldorf Vereinbarung über die Ableistung eines Praktikums im Studiengang Informationswissenschaft und Sprachtechnologie im Ergänzungsfach Informationswissenschaft
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131 Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Praxisphasenvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift
MehrPraktikumsvertrag PM (224 Std.)
Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Faculty of Social Sciences and Cultural Studies Praxisreferat SA/SP Gebäude 3 / Raum 03.1.017 Münsterstr.
MehrPraxismodulordnung. der Universität Lüneburg. für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht
Praxismodulordnung der Universität Lüneburg für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht 1 Grundsätzliches... 2 2 Ziele... 2 3 Grundlegende Bestimmungen... 2 4 Praxisstellen, Verträge... 3 5 Inhalte des
MehrAusbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag)
Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag) Zwischen (Name der Behörde / des Betriebs/ der Einrichtung) (Adresse der Behörde/ des Betriebs/der Einrichtung) (nachfolgend Praktikumsbetrieb genannt
MehrAnlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik
Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik 1. Allgemeines 1.1 In den Studiengang Umwelttechnik ist eine Berufspraktische Tätigkeit (Praxisphase) eingeordnet. 1.2 Die
MehrAUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung der Praxisphase. zwischen Firma / Institution... vertreten durch... und Herrn / Frau... geb. am... in...
Anlage 2 1. Student 2. Praxisstelle 3. Fachbereich AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung der Praxisphase zwischen Firma / Institution... vertreten durch... Anschrift...... - nachfolgend Praxisstelle
MehrPhilosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, Düsseldorf
Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, 40225 Düsseldorf Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Informationswissenschaft und Sprachtechnologie Inhaltsverzeichnis 1 Ziele und Inhalte des Praktikums
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013
Mitteilungsblatt Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013 Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs Recht im Unternehmen des Fachbereichs Rechtspflege vom 17.04.2013 Mitteilungsblatt Herausgeber: Der Präsident Badensche
MehrP r a k t i k u m s v e r t r a g. Zwischen... Firma - Behörde - Einrichtung.... Bezeichnung - Anschrift. vertreten durch... Frau/Herrn...
P r a k t i k u m s v e r t r a g Zwischen....................................................... Firma - Behörde - Einrichtung....................................................... Bezeichnung - Anschrift
MehrAUSBILDUNGSVEREINBARUNG
AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Praxisforschungsprojekts zwischen Firma/Institution vertreten durch Anschrift Telefon ( ) Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt und Frau/Herrn geboren am.
Mehr1 Geltungsbereich. Maschinenbau/Produktentwicklung und Technische Planung, Bio-, Umwelt- und Prozess-
Ordnung für die praktische Studienphase für die Bachelor-Studiengänge Physikingenieurwesen, Maschinenbau/Produktentwicklung und Technische Planung, Bio-, Umweltund Prozess-Verfahrenstechnik, Bio- und Pharmatechnik
MehrAUSBILDUNGSVEREINBARUNG
Nach Bestätigung des Vertrages durch das Prüfungs- und Praktikantenamt (G 215) je ein Exemplar an: 1. Praxisstelle 2. Student AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Moduls Projekt Baupraxis zwischen
MehrVERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER
VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:
MehrFACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum
FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studienganges Soziale Arbeit Zwischen Träger Anschrift, Telefon in der Einrichtung/ Abteilung: Anschrift,
MehrFH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien
Praxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.01.2009 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrPraktikumsvertrag. Name:... Anschrift:... Tel.:... Name:... Vorname:... Matr.-Nr.:... Geb. am:... in:... Anschrift:...
Praktikumsvertrag Zwischen der Firma/Einrichtung/Behörde Name:... Anschrift:...... Tel.:... und Frau/Herrn (nachfolgend Praktikant/in genannt Name:... Vorname:... Matr.-Nr.:... Geb. am:... in:... Anschrift:......
MehrBerufspraktikum Elektronik. > So innovativ kann Technik sein.
Berufspraktikum Elektronik > So innovativ kann Technik sein. Allgemeines Das Berufspraktikum wird im Studiengang Elektronik im 6. Studiensemester absolviert. Es sind gemäß dem Studiengangsantrag 13 zusammenhängende
MehrAnschrift: Tel:... Fax:.. . Matrikel-Nr.: Tel:... geboren am:.. in:
Vertrag über die Praxistätigkeit (Praxissemester und Praktikum) im praxisbegleiteten Bachelorstudiengang Architektur bzw. Innenarchitektur in Teilzeit (Praktikumsvertrag) Zwischen der Firma/dem Unternehmen.
MehrPraktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (PraktO FbW)
Praktikumsordnung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (PraktO FbW) 1 Geltungsbereich (1) Diese Praktikumsordnung ist Bestandteil
MehrAmtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,
1 Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52, 16.09.2016 Ordnung über das Praxissemester für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaft (viersemestrig) und Financial Management (viersemestrig)
MehrPraktikumsvertrag. zwischen der Praxisstelle. Bezeichnung... Anschrift... Telefon Internet. und dem/der Praktikanten/in. Name, Vorname...
Praktikumsvertrag für den Bachelor-Studiengang Industrial Design Institut für Industrial Design Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Industriedesign Hochschule Magdeburg-Stendal Praktikumsvertrag zwischen
MehrZwischen... in... und Herrn/Frau... geboren am... in... wohnhaft in... Matrikel Nr... - nachfolgend Praxis-Studierende / Studierender genannt -
Vertrag für das Projektpraktikum im Studiengang Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Zwischen...... in...... - nachfolgend
MehrVereinbarung zur Durchführung des Praktischen Studiensemesters
Bachelor-Studiengänge FPO 2013 zwischen Name, Vorname Studierende/r Matr.-Nr. Anschrift Telefon E-Mail Studiengang Name und Firma/Behörde Anschrift Telefon E-Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt - wird
MehrNr.6/2010 vom 5.10.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 117
Nr.6/2010 vom 5.10.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 19 von 117 Ordnung für Praxisphasen der Fachhochschule Hannover, Abteilung Design und Medien der Fakultät III Medien, Information und Design (Praxisphasenordnung;
MehrVom. Stand: ; Entwurf Dez V
Ordnung für das Praxissemester (PSO) für den Bachelor-Studiengang Informations- und mit Praxissemester des Fachbereichs Informations- und Elektrotechnik an der Fachhochschule Dortmund Vom Stand: 22.6.2010;
MehrVERTRAG zur Anfertigung der Masterarbeit in einem Unternehmen
Anlage 3 der Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Lebensmittel- und Bioprodukttechnologie VERTRAG zur Anfertigung der Masterarbeit in einem Unternehmen Zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung)
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 38. Jahrgang, Nr. 40, 03.05.2017 Ordnung für das Praxissemester (PSO) für die Bachelorstudiengänge Biomedizintechnik mit Praxis-/Auslandssemester und Digitale Technologien
MehrPraktikumsordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Geltungsbereich
Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Hochschule Emden/Leer Constantiaplatz 4 26723 Emden Praktikumsordnung Bachelorstudiengang Soziale Arbeit 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die studienbegleitenden
MehrVermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik
Fakultät Geoinformation für die Bachelorstudiengänge Vermessung/Geoinformatik und Kartographie/Geoinformatik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 29.02.2016
MehrPraktikumsvertrag. ... (Name und Anschrift) ... (nachfolgend als Praktikumsbetrieb bezeichnet) vertreten durch. Herrn/Frau. und Herrn/Frau...
Praktikumsvertrag zwischen dem Unternehmen... (Name und Anschrift)... (nachfolgend als Praktikumsbetrieb bezeichnet) vertreten durch Herrn/Frau... und Herrn/Frau... geb. am... (nachfolgend als Student/in
MehrPraktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge
Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Öffentliche Verwaltung Verwaltungsökonomie Europäisches Verwaltungsmanagement Verwaltungsmanagement/eGovernment
MehrVertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund
Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums
MehrBachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Die Praxisphase. Grundlagen Voraussetzungen Mustervertrag Formulare
Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Die Praxisphase Grundlagen Voraussetzungen Mustervertrag Formulare Grundlagen und Voraussetzungen für die Praxisphase Gemäß Prüfungsordnung 2007: Voraussetzungen
MehrHochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Ordnung für die Durchführung des Praxisprojektes in den Bachelorstudiengängen der Fakultät Informatik/Mathematik 1 Geltungsbereich (1) Diese Ordnung regelt
MehrAusbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis
Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis Zur Durchführung des praktischen Studiensemester und einer darüber hinausgehenden Zusatzpraxis im Studiengang an der Hochschule Hof, Alfons-Goppel-Platz
MehrWFK. Verordnung über die praktischen Studiensemester an Fachhochschulen (Praxissemesterverordnung. Vom 16.
22190-4 - 1-6 - 1 - WFK Verordnung über die praktischen Studiensemester an Fachhochschulen (Praxissemesterverordnung - PrSV) Vom 16. Oktober 2002 Auf Grund des Art. 135 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes
MehrPraktikumsvertrag. für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege. Pflege. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)
für die Fachoberschule Gesundheit und Soziales Schwerpunkt Gesundheit-Pflege Praxisschwerpunkt* Gesundheit Pflege * Bitte den zutreffenden Schwerpunkt ankreuzen. zwischen (Praktikumseinrichtung, Stempel)
MehrOrdnung für das Industriepraktikum des. Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie. der Hochschule Neubrandenburg. vom
Anlage 1 zur Fachstudienordnung Ordnung für das Industriepraktikum des Dualen Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie der Hochschule Neubrandenburg vom 24.05.2013 Ordnung für das Industriepraktikum
MehrPraktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn... Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant)
Anlage 2 Praktikumsvertrag zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn... und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1 Rechtsverhältnis (1) Frau/Herr...
MehrAusbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1
Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt [] Studienprojekt [] Studienprojekt Für Studierende an der Hochschule Kempten - nachfolgend Hochschule genannt des Bachelorstudiengangs Soziale
MehrVV Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes
223418 Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes Bezug: Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes vom 16. Juli
MehrPraxisphasenvertrag. 1 Gegenstand, Betreuungszeiten
1/5 Praxisphasenvertrag Zwischen dem Praxisunternehmen: vertreten durch.. und Frau/Herr Name, Vorname:... geboren am:... Anschrift:...... wird folgendes vereinbart: 1 Gegenstand, Betreuungszeiten (1) Im
MehrPraxissemesterordnung
Praxissemesterordnung für die Bachelor-Studiengänge Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Elektrotechnik der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften an der Fachhochschule Köln vom 10.
Mehr^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí= PQK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=VSI=OMKNOKOMNP
^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå= séêâωåçìåöëää~íí= PQK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=VSI=OMKNOKOMNP I=OMKNOKOMNP= = = = lêçåìåö=ñωê=ç~ë=mê~âíáâìãlmê~ñáëéêçàéâí= ~äë=sçê~ìëëéíòìåö=ñωê=çáé=wìä~ëëìåö= òìã=j~ëíéêëíìçáéåö~åö=cáäã j~ëíéêëíìçáéåö~åö=cáäã=
MehrPraxisordnung der Evangelischen Hochschule Dresden
Praxisordnung der Evangelischen Hochschule Dresden 1 Geltungsbereich Diese Praxisordnung regelt die Ziele, den Inhalt, den Verlauf und die Zuständigkeiten für die praktischen Studienanteile der nachfolgend
MehrMeldung der Praktikumsstelle Praktisches Studiensemester BASA Wintersemester 2017/2018
A Meldung der Praktikumsstelle Nachname: Vorname: Straße: Matrikel-Nr.: Telefon: E-Mail: PLZ, Ort: (während des Praktikums) Studienschwerpunkt: Das praktische Studiensemester (20 Wochen à 37,5 Stunden)
MehrPraktikumsordnung. des Institutes für Wirtschaftsinformatik. an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig
Praktikumsordnung des Institutes für Wirtschaftsinformatik an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Inhaltsverzeichnis: 1 Grundsätze und Ziele 2 Verantwortung des Fachbereichs
MehrVerkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 14. August 2014 Nr. 58 Bekanntmachung der Neufassung der Praxissemesterordnung für die praxisbegleiteten Bachelorstudiengänge Architektur
MehrHAWK - Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Fakultät Bauwesen - Studiengang Wirtschaftsingenieur Infrastruktur in Holzminden
HAWK - Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Fakultät Bauwesen - Studiengang Wirtschaftsingenieur Infrastruktur in Holzminden Leitfaden Praxismodul im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieur
MehrOrdnung für den praktischen Studienanteil für den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinformatik
Ordnung für den praktischen Studienanteil für den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinformatik Der praktische Studienanteil liegt im 6. Semester. Voraussetzung für die Aufnahme des praktischen Studienanteils
MehrFH Dortmund 1 PraxO Maschinenbau und Werkstofftechnik
1 Ordnung für das Praxissemester (PraxO) für die Studiengänge Maschinenbau und Werkstofftechnik in der Fachrichtung Ingenieurwesen an der Fachhochschule Dortmund Vom 24. Juni 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrA n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:
A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter
MehrBeuth Hochschule für Technik Berlin, Fachbereich VIII, Veranstaltungstechnik und Management Bachelor, Theatertechnik Bachelor
Aus RSPO 2016: 12 Praxisphasen (1) Praxisphasen dienen der wechselseitigen Integration von Wissenschaft und Praxis. Die Bachelor-Studiengänge der Beuth Hochschule für Technik Berlin sehen Praxisphasen
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen
MehrVertrag zur Ableistung des. Berufspraktikums
Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums (gemäß 9 Abs. 3 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung) der/dem
MehrPraktikumsordnung. Angewandte Mathematik / Applied Mathematics. Bachelorstudiengang (Bachelor of Science)
Fachbereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften Praktikumsordnung Angewandte Mathematik / Applied Mathematics Bachelorstudiengang (Bachelor of Science) an der Hochschule für Technik, Wirtschaft
MehrPraktikumsvertrag. zwischen: Name:... Firma:... Vorname:... Name:... Strasse, Nr.:... Vorname:... PLZ, Ort:... Strasse, Nr.:... PLZ, Ort:...
Praktikumsvertrag zwischen: Praktikant/in: Betrieb: Name:..................... Firma:.................... Vorname:..................... Name:.................... Strasse, Nr.:..................... Vorname:....................
MehrPraktikumsvereinbarung (Muster) 1. Art und Stellung des Praktikums. 2. Dauer des Praktikums. Zwischen, Anschrift:
Praktikumsvereinbarung (Muster) Zwischen, Anschrift: (nachfolgend: Praktikumsstelle) und der/dem Studierenden der Universität Hamburg im Studiengang (Matrikel-Nr. ) Frau/Herrn geb. am in Anschrift:, Telefon
MehrPraktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG. zwischen. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch. Frau/Herrn..
Anlage 1 Praktikumsvertrag nach Maßgabe von 26 BBiG zwischen.. (Praktikumsbetrieb) vertreten durch Frau/Herrn.. und Frau/Herrn... (nachfolgend: Praktikantin/Praktikant) gesetzlich vertreten durch 1.. 1
MehrStudienordnung Bachelorstudiengang Angewandte Mathematik. Anlage 3: Praktikumsordnung
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Studienordnung Bachelorstudiengang Angewandte Mathematik Anlage 3: Praktikumsordnung - PraktO-AMB - Fassung vom 04.11.2009 auf der Grundlage von 13
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 3/
Amtliche Mitteilungen Nr. 3/2016 18.01.2016 Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik an der TH Wildau Auf der Grundlage von 19, 21 und 72 Abs. 2 des
MehrANHANG R. Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen
ANHANG R Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen Praktikumsordnung Seite 2 Praktikumsordnung für den Studiengang "Bauingenieurwesen" Inhalt an der Ruhr-Universität Bochum Entwurf
MehrAusbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag)
Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag) Zwischen (Unternehmen, Behörde, Einrichtung) (nachfolgend Praktikumsbetrieb genannt), und Herrn/Frau (Vor- und Zuname) Student/Studentin im Studiengang
MehrMitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2013 vom 30. Juli 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 29/2013 vom 30. Juli 2013 Praktikumsordnung des Bachelor-Studiengangs Recht (Ius) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule
MehrP r a k t i k u m v e r t r a g (Muster)
Anlage 1 zu 6 der Allgemeinen Praktikumordnung der HTW Dresden A 1 P r a k t i k u m v e r t r a g (Muster) Zwischen... Firma - Behörde - Einrichtung... Bezeichnung - Anschrift - Fernsprecher vertreten
MehrM e l d e b o g e n. Es wird ein Praktikumsplatz bereitgestellt im Winter-/Sommersemester 20... Praktikant/in
Anlage 1 PO M e l d e b o g e n Praktikumsplatz für das Unternehmenspraktikum im Ausland im Studiengang Languages and Business Administration mit den Studienschwerpunkten chinesischsprachiger Kulturraum/
MehrPraktikumsvertrag. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche Straße 52 in 10825 Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und
Praktikumsvertrag Zwischen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche 52 in 10825 Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und dem/der Studenten/in der HWR Berlin Matrikelnummer E-Mail-Adresse
Mehrund Herrn / Frau... Familienname, Vorname (-nachfolgend Student / Studentin genannt-) wohnhaft in... ... Anschrift, Telefon
Fachhochschule Kaiserslautern Fachbereich Bauen und Gestalten Vertrag für die Praxisphase der Bachelor-Studiengänge Architektur, Bauingenieurwesen, Innenarchitektur und Virtual Design an der Fachhochschule
MehrAnhang 6 Praktikumsordnung
Anhang 6 Praktikumsordnung Praktikumsordnung für Studierende des Studienganges Hörakustik der Fachhochschule Lübeck Aufgrund der Studienordnung und Prüfungsordnung für den Studiengang Hörakustik der Fachhochschule
MehrAusfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule. Vertrag
Vertrag Ausfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule über die Durchführung der Praxisphase im Modul Betriebliche Praxisstudien zwischen Praktikumsbetrieb: und der Studentin / dem
MehrHochschule Heilbronn, Campus Künzelsau Reinhold-Würth-Hochschule
Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau Reinhold-Würth-Hochschule Rahmenrichtlinie für das Praktische Studiensemester der Bachelor-Studiengänge Betriebswirtschaft und Kultur-, Freizeit-, Sportmanagement
MehrNeufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16.
Neufassung der Allgemeinen Bestimmungen für Praxismodule in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Universität Kassel vom 16. Juli 2014 Aufgrund der Ordnung zur Änderung der Allgemeinen Bestimmungen
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57 Praxissemesterordnung für den Bachelorstudiengang Maschinentechnik an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (PSO Maschinentechnik)
MehrJustus-von-Liebig-Realschule Landeshauptstadt Düsseldorf
Justus-von-Liebig-Realschule Landeshauptstadt Düsseldorf Ottweilerstr. 20 40476 Düsseldorf Telefon 0211.4 36 00 51 Fax 0211.43 16 54 E-Mail rs.ottweilerstr@schule. duesseldorf.de Hinweise zum Betriebspraktikum
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG. Wintersemester 2015/16
Gültigkeit ab WiSe 2014/15 Fachbereich Design Gebührenordnung PRAKTIKUMSORDNUNG für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius,
MehrPraktikumsordnung für den Bachelorstudiengang. Agrarwirtschaft. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences
Fakultät Landbau/Landespflege Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Agrarwirtschaft an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 23.10.2012 Datum der
MehrBERUFSBILDENDE SCHULE WISSEN Hachenburger Str. 47, Wissen
BERUFSBILDENDE SCHULE WISSEN Hachenburger Str. 47, 57537 Wissen Ausbildungsvertrag (Berufspraktikum) (3-fach) zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) des Trägers (genaue Bezeichnung des Trägers,
MehrOrdnung für die Praxisphasen im Studiengang Heilpädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts
Nr. 2/2009 vom 2.3.2009 Verkündungsblatt der FHH Seite 73 von 77 Ordnung für die Praxisphasen im Studiengang Heilpädagogik mit dem Abschluss Bachelor of Arts 1 Allgemeines Das Studium im Bachelor-Studiengang
MehrVertrag zur Ableistung des Berufspraktikums
Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums (3 - fach) (gemäß 9 Abs. 3 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung)
MehrPraktikumsordnung für das Praxissemester im Bachelorstudiengang. Umweltmonitoring
Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie Praktikumsordnung für das Praxissemester im Bachelorstudiengang Umweltmonitoring der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences vom 1.4.2016
MehrUNTERNEHMENSPROJEKTE
UNTERNEHMENSPROJEKTE Master of Science in Business Administration für Nicht- Wirtschaftswissenschaftler HOCHSCHULE MAINZ FACHBEREICH WIRTSCHAFT (Stand: 10.2014) Erläuterungen zu den Unternehmensprojekten
MehrStaatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer
im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden
MehrPraktikumsordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion
Praktikumsordnung Anlage 3 zur Studienordnung (Studo-FPB) für den Bachelorstudiengang Fernsehproduktion an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (PrakO-FPB) vom 02. September 2008
MehrNähere Bestimmungen für das Praxisprojekt
Nähere Bestimmungen für das Praxisprojekt 1. Allgemeines 1.1 In den Bachelor-Studiengang Allgemeine Informatik ist ein Praxisprojekt eingebunden. Es wird von der Hochschule begleitet. 1.2 Für den Fall,
MehrPRAKTIKANTENORDNUNG (PrakO-BA)
Anlage 3 zu den studiengangspezifischen Bestimmungen PRAKTIKANTENORDNUNG (PrakO-BA) zum Baustellenpraktikum (BP) Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 2 Ausbildungsinhalte 3 Dauer des Baustellenpraktikums
MehrFACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum
KH Mainz Fachbereich Soziale Arbeit Praxisordnung BA Anlage 1 FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum im Rahmen des Bachelor-Studienganges Soziale Arbeit Zwischen Träger
MehrFakultät für Informatik. Praktikumsordnung
Verwaltungshandbuch Teil 1 ohne FME Praktikumsordnungen 1.7 A-Rundschreiben veröffentlicht am: 07.02.2011 Fakultät für Informatik Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Computervisualistik, Informatik,
MehrVerkündungsblatt. Inhalt. Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Verkündungsblatt 14. Jahrgang Wolfenbüttel, den 17.06.2011 Nummer 09 Inhalt Richtlinie für die Durchführung des Praxisprojekts in den Bachelorstudiengängen Bauingenieurwesen (Wasser- und Tiefbau) und Wasser-
Mehr