Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spitex Biel-Bienne Regio
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- Mareke Gerber
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spitex Biel-Bienne Regio Biel Evilard-Macolin Leubringen-Magglingen Bienne Perles / Longeau Pieterlen/Lengnau
2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätzliches Zielsetzung Dienstleistungsumfang Dienstleistung Dienstleistungsgrenzen Tarife und Rechnungsstellung Kündigung Sofortige Vertragsauflösung Schweigepflicht und Datenschutz Haftung Keine Annahme weiterer Arbeiten Geschenke an Mitarbeiterinnen Beschwerdeverfahren Gerichtsstand
3 Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden nur von «Klient» gesprochen. Diese männliche Form schliesst die weibliche Form der «Klientin» inhaltlich mit ein. 1. Grundsätzliches Das Vertragsverhältnis zwischen Spitex Biel-Bienne Regio und ihren Klienten wird bestimmt 1. durch die individuelle Leistungsvereinbarung auf der Basis einer Bedarfsabklärung 2. durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 3. durch die «Klienteninformation» und sind Bestandteile der Klientendokumentation. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln generell das Verhältnis zwischen Spitex Biel-Bienne Regio und ihren Klienten. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung erbringt Spitex Biel-Bienne Regio für die Einwohner der Gemeinden Biel-Bienne, Lengnau, Pieterlen und Evilard-Magglingen entgeltliche Leistungen in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Hauspflege sowie Hauswirtschaft. Soweit die individuellen Vereinbarungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles vorsehen, gelten als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über den Auftrag (Art. 394ff). 2. Zielsetzung Spitex Biel-Bienne Regio unterstützt die Klienten mit pflegerischen, hauswirtschaftlichen, beratenden und begleitenden Leistungen im Bereich der Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden die eigenen Ressourcen des Klienten, seiner Angehörigen oder seines sozialen Umfeldes berücksichtigt. Die Unterstützung erfolgt nach dem Grundsatz «Hilfe zur Selbsthilfe». Die Dienstleistungen sind im Leistungsvertrag mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) definiert und erfolgen nach internen Vorgaben und Richtlinien. 1
4 3. Dienstleistungsumfang Der Umfang der Dienstleistungen wird in der Bedarfsabklärung und im Hilfe- und Pflegeplan festgehalten. 4. Dienstleistung 4.1. Bedarfsabklärung In einem Gespräch vor Ort wird der Dienstleistungsbedarf zusammen mit dem Klienten (oder deren Vertretung, bzw. Bezugspersonen) abgeklärt. Dieses Gespräch wird periodisch wiederholt und der Dienstleistungsumfang allenfalls den veränderten Umständen angepasst Klientendokumentation In der Klientendokumentation wird die gesundheitliche Situation des Klienten aufgezeichnet, einschliesslich laufender Veränderungen sowie alle pflegerischen und hauswirtschaftlichen Massnahmen, inkl. ärztliche Verordnungen. Diese Klientendokumentation bleibt Eigentum von Spitex Biel-Bienne Regio. Sie wird jedoch in der Regel während des Vertragsverhältnisses in der Wohnung des Klienten aufbewahrt. Sie muss bei jedem Einsatz für die Spitex-Mitarbeiterin zugänglich sein und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an Spitex Biel- Bienne Regio retourniert werden Durchführung der Dienstleistungen Für die Organisation und Planung der Dienstleistung ist die Einsatzplanung des zuständigen Standortes verantwortlich. Sie berücksichtigt soweit möglich Kontinuität beim Personaleinsatz und vermeidet unnötige Verschiebungen in der Einsatzzeit. Ein Anspruch auf bestimmte Mitarbeitende besteht nicht ; es kommen männliche und weibliche Fachpersonen zum Einsatz. Der Klient muss während den Spitex-Einsätzen anwesend sein. Einsätze, welche der Klient kurzfristiger als 24 Stunden oder gar nicht absagt, werden in Rechnung gestellt. Bedingen besondere Umstände oder die ärztliche Anordnung den Einsatz von zwei Mitarbeitenden bzw. Fachpersonen, wird den Klienten die Arbeitszeit von beiden in Rechnung gestellt. 2
5 4.4. Einsatz von Dritt-Organisationen Die Leistungen werden von Mitarbeitenden der Spitex Biel-Bienne Regio erbracht. Bei speziellen betrieblichen oder fachlichen Umständen, bleibt der Einsatz von entsprechend qualifizierten Personals von anderen Organisationen vorbehalten Mitwirkung des Klienten Ein fachgerechter Einsatz kann nur erfolgen, wenn der Klient und die Mitarbeiterinnen von Spitex Biel-Bienne Regio zusammen arbeiten. Klienten und Mitarbeiterinnen begegnen sich mit Respekt und Achtung. Der Klient erklärt sich mit der Verwendung des von Spitex Biel-Bienne Regio eingesetzten oder empfohlenen Pflegematerials einverstanden und passt bei Bedarf die Wohnungseinrichtung den Handlungsnotwendigkeiten an. Er achtet auf den Gesundheitsschutz der Spitex-Mitarbeiterinnen und unterlässt Belastungen z.b. durch intensives Rauchen. Besonderer Wert wird auf den Einsatz von Hilfsmitteln gelegt, die für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen unabdingbar sind (z.b. elektrisches Pflegebett, geeignetes Putzmaterial und Handschuhe). Aus Hygienegründen verwenden alle Mitarbeiterinnen ein Händedesinfektionsmittel. Die Mittel der Grund- und Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaft werden beim Klienten aufbewahrt, diese Materialkosten gehen zu Lasten des Klienten Wohnungsschlüssel Falls nötig, übergibt der Klient Spitex Biel-Bienne Regio drei Hausbzw. Wohnungsschlüssel. Die Schlüsselübergabe ist schriftlich zu quittieren. Spitex Biel-Bienne Regio ist für eine sorgfältige Aufbewahrung der Schlüssel verantwortlich. Jegliche Verantwortung für Schlüssel, welche von den Klienten im Brief-/Milchkasten, unter der Fussmatte o.a. deponiert werden, wird abgelehnt. Für die Verwaltung der Schlüssel bei der Spitex Biel-Bienne Regio wird eine monatliche Gebühr erhoben. Spitex Biel-Bienne Regio vermittelt gegen eine einmalige Gebühr einen Schlüsseltresor, die Bedingungen sind vertraglich zwischen Spitex Biel-Bienne Regio und dem Klienten geregelt. Bei einer notfallmässigen Öffnung der Wohnung durch Dritte trägt der Klient die Kosten. 3
6 5. Dienstleistungsgrenzen Der Dienstleistungsumfang wird im Rahmen der Bedarfsabklärung vereinbart. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die Menge der pflegerischen Leistungen durch die Krankenversicherer beschränkt ist. Leistungen, welche über diese Beschränkung hinausgehen, sind vertraglich speziell zu regeln und durch den Klienten abzugelten. Dienstleistungen können nur soweit übernommen werden, als es der Gesundheitszustand des Klienten angesichts der allgemeinen Rahmenbedingungen der Spitextätigkeit erlaubt. Spitex Biel-Bienne Regio teilt dem Klienten zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit, wenn die Pflege aus technischen oder anderen Gründen zu Hause nicht mehr machbar ist, eine gesundheitliche Gefährdung besteht oder sich der Eintritt in eine stationäre Pflegeinstitution aufdrängt. Spitex Biel-Bienne Regio trägt zu einer sinnvollen Lösung bei. 6. Tarife und Rechnungsstellung 6.1. Grundsatz Alle Dienstleistungen von Spitex Biel-Bienne Regio inklusive der administrativen Erfassung und allfälliger Abklärungen mit Ärzten, Spitälern und weiteren Diensten zugunsten des Klienten sowie Leistungen von im Auftrag von Spitex Biel-Bienne Regio tätigen Dritten werden durch den Klienten gemäss dem jeweiligen geltenden Tarif abgegolten. Die Klienten werden periodisch über die geltenden Tarife informiert Leistungserfassung Basis für die Rechnungsstellung bildet die Leistungserfassung von Spitex Biel-Bienne Regio mit einem elektronischen Erfassungssystem. Allfällige Beanstandungen sind innert fünf Tagen nach Rechnungserhalt der Administration zu melden Übernahme durch Krankenversicherer/ Rechnung Die gesetzlichen Bestimmungen und die Verträge mit den Krankenversicherern regeln Art und Umfang jener Leistungen, deren Bezahlung von der Krankenversicherung übernommen wird. Soweit möglich stellt Spitex Biel-Bienne Regio die kassenpflichtigen Pflegeleistungen direkt 4
7 der Krankenversicherung des Klienten in Rechnung. Übrige Leistungen, wie die hauswirtschaftlichen, werden dem Klienten in Rechnung gestellt Rechnungsstellung/Fälligkeit Spitex Biel-Bienne Regio stellt dem Klienten im laufenden Monat die Rechnung über die Leistungen des Vormonats mit dem Zahlungsziel von 30 Tagen zu. 7. Kündigung 7.1. Ordentliche Kündigungsfrist Der Vertrag wird mit dem vereinbarten Ende des Auftrages automatisch aufgelöst. Er kann auch jederzeit von Klienten mit einer Frist von mindestens 2 Werktagen gekündigt werden Formalität Die Kündigung des Vertrages durch Spitex Biel-Bienne Regio erfolgt schriftlich Formlose Vertragsauflösung Der Vertrag endet ohne formelle Kündigung, wenn der Klient wegen Umzug das Einzugsgebiet der Spitex Biel-Bienne Regio verlässt, selbständig wird, in eine stationäre Pflegeinstitution eintritt oder stirbt. 8. Sofortige Vertragsauflösung In besonderen Fällen ist die Möglichkeit einer sofortigen Vertragsauflösung vorbehalten, namentlich bei Nichtbezahlen der Rechnung trotz mehrmaliger Mahnung Auftreten von Verhältnissen oder Verhalten des Klienten, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht der Spitex-Mitarbeiterinnen unzumutbar machen. Die zuständigen Behörden werden darüber informiert. Ein Abbruch von Spitexleistungen wird nach den Richtlinien des Spitex Verbands Kanton Bern über den Abbruch von Spitex-Einsätzen abgewickelt. 5
8 9. Schweigepflicht und Datenschutz Spitex Biel-Bienne Regio hat seine Mitarbeiterinnen zur Einhaltung der Schweigepflicht sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Klienten gespeichert oder an Dritte übermittelt werden, insbesondere an Krankenversicherer, Ärzte, Alters- und Pflegeinstitutionen, staatliche Amtsstellen und Angehörige sowie Dritte, welche vertraglich vereinbarte Dienstleistungen beim Klienten erbringen. Der Klient erklärt sich mit der Verwendung seiner Daten ausdrücklich einverstanden. Beim Umgang mit diesen Daten werden die geltenden Datenschutzgesetze beachtet. Der Klient entbindet die behandelnden Ärzte gegenüber Spitex Biel-Bienne Regio von der Schweigepflicht. 10. Haftung Spitex Biel-Bienne Regio haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die fahrlässig oder grobfahrlässig durch seine Mitarbeiterinnen verursacht worden sind und nicht auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnützung zurückzuführen sind. Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung, beispielsweise für körperlichen Schaden bedingt durch Unfälle im öffentlichen oder privaten Bereich, die nicht durch das Spitexpersonal verursacht werden, ist ausgeschlossen. 11. Keine Annahme weiterer Arbeiten Es ist den Spitex-Mitarbeiterinnen nicht gestattet, weitere Leistungen ausserhalb des Arbeitseinsatzes mit den Klienten zu vereinbaren. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht von Spitex Biel-Bienne Regio angeboten werden. 6
9 12. Geschenke an Mitarbeiterinnen Den Spitex-Mitarbeiterinnen ist es untersagt, von Klienten oder deren Angehörigen Geld oder andere Geschenke bzw. Hinterlassenschaften für den persönlichen Gebrauch anzunehmen, soweit diese über blosse Aufmerksamkeiten hinausgehen. Wenn der Kunde darauf besteht, werden Beträge von Fr. 10. bis 100. in die Teamkasse abgegeben, Beträge ab Fr sind der Geschäfts leitung zu Gunsten des Fonds Spitex Biel-Bienne Regio zu übergeben. 13. Beschwerdeverfahren Ergeben sich zwischen dem Klienten und den Spitex-Mitarbeiterinnen Meinungsverschiedenheiten, halten beide Parteien das folgende Verfahren ein : 1. Beide Parteien sprechen mit der zuständigen Standortleitung innerhalb der Spitex Biel-Bienne Regio und stellen den Antrag auf Bereinigung. 2. Kommt keine Einigung zustande, sprechen beide Parteien den Geschäftsleiter der Spitex Biel-Bienne Regio an. 3. Kommt keine Einigung zustande, sprechen beide Parteien den Präsidenten der Spitex Biel-Bienne Regio an. 4. Kommt keine Einigung zustande, besteht die Möglichkeit, die unabhängige Bernische Ombudsstelle für Alters-, Betreuungsund Heimfragen anzusprechen (Zinggstrasse 16, 3007 Bern, Telefon , info@ombudsstellebern.ch). 14. Gerichtsstand Gerichtsstand für sämtliche rechtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Spitex Biel-Bienne Regio und den Klienten ist in jedem Fall Biel-Bienne. 7
10 Biel-Bienne, im November 2013 (Auflage Februar 2015) Spitex Biel-Bienne Regio Geschäftsstelle Zentralstrasse 115 Nord Postfach Biel/Bienne 7 Telefon Telefax info@spitex-biel-regio.ch Internet 8
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