AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Grundsätzliches Das Vertragsverhältnis zwischen solida SPITEX GmbH und ihren Kunden und Kundinnen wird bestimmt durch: Den Pflege- und Betreuungsauftrag (gemäss RAI-HC-Leistungsplanungsblatt) auf Basis einer Bedarfsabklärung Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Die AGB sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung und werden dem Kunden oder der Kundin vor der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung ausgehändigt. Mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung gehen solida SPITEX GmbH und der Kunde ein Auftragsverhältnis ein und erklären damit die AGB für anwendbar. Soweit in der Rahmenvereinbarung und in den AGB nichts Spezielles geregelt ist, gelten die Regelungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere die Bestimmungen über den Auftrag (OR Art. 394 ff). 2. Zielsetzung Solida SPITEX GmbH bietet den Kunden und Kundinnen ein breites Spektrum an Dienstleistungen im Sinne der ergänzenden Betreuung und Pflege zu Hause an. Die Unterstützung erfolgt nach dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe. Dabei werden die Ressourcen des Kunden und der Kundin, deren Angehörigen sowie ihres sozialen Umfeldes berücksichtigt. 3. Dienstleistungsumfang Der Umfang der Dienstleistungen wird in der Bedarfsabklärung ermittelt und regelmässig überprüft. Er ist im Pflege- und Betreuungsauftrag festgehalten.

2 4. Dienstleistungen 4.1. Bedarfsabklärung Beim Erstbesuch des Kunden oder der Kundin durch die solida SPITEX GmbH erfolgt gemeinsam mit dem und/oder deren Vertretung sowie in Rücksprache mit dem Arzt, eine umfassende Abklärung der Gesamtsituation. Dabei werden Pflege- und Hilfebedarf ermittelt und die notwendigen Massnahmen geplant. Das Resultat wird im Pflege- und Betreuungsauftrag festgehalten und dem Arzt zur Verordnung zugestellt. Bei fortdauerndem Pflege- und Hilfebedarf oder einer Erhöhung von Leistungen wird die ärztliche Spitex-Verordnung in periodischen Abständen gemäss rechtlichen Vorgaben regelmässig aktualisiert. Die Krankenpflegeversicherung hat grundsätzlich 14 Tage Zeit, um die ärztliche Spitexverordnung zu beanstanden Pflege- und Betreuungsauftrag Der Umfang der Leistungen wird im Pflege- und Betreuungsauftrag festgelegt. Übersteigt der Mehrbedarf an Leistungen im KVG-Bereich (Krankenversicherungsgesetz) den in die Pflege und Betreuungsauftrag angegebenen Leistungsumfang, muss ein neuer Pflege- und Betreuungsauftrag erstellt werden Dokumentationen In der Dokumentation werden alle betreuungsrelevanten und kundenbezogenen Informationen sorgfältig festgehalten. Dazu gehören u.a. die gesundheitliche Situation des Kunden und der Kundin, pflegerische, hauswirtschaftliche oder weitere Massnahmen sowie ärztliche Verordnungen. Die Dokumentation bleibt Eigentum der solida SPITEX GmbH. Sie wird am Einsatzort und bei Bedarf im Zentrum nachgeführt. solida SPITEX GmbH kann keine Verantwortung übernehmen, wenn Unbefugte Einblick in den zu Hause deponierten Teil der Dokumentation nehmen. Die Zeit für das Nachführen der Dokumentation ist Teil der erbrachten Dienstleistung und wird verrechnet Einsatzplanungen solida SPITEX GmbH erbringt Dienstleistungen rund um die Uhr. Wird ein Einsatz durch den Kunden oder der Kundin abgesagt, muss eine frühestmögliche Mitteilung von der Kundenseite an solida SPITEX GmbH erfolgen. Für Einsätze, welche seitens der Kunden nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, wird eine Umtriebs-Entschädigung von Fr verrechnet. Im Falle eines notfallmässigen Spitaleintrittes oder bei Todesfall, erfolgt keine Verrechnung.

3 4.5. Erreichbarkeit Für unsere Kunden sind wir telefonisch zu unseren Bürozeiten erreichbar. Bei dringenden Anliegen (z.b. Einsatzabsagen und Verschiebungen, Mitarbeitende ist nicht zum Einsatz erschienen) erreichen uns unsere Kunden auch ausserhalb der Bürozeiten auf unserer Hauptnummer (Pikettdienst). Einsätze leisten wir Tag und Nacht das ganze Jahr hindurch. Die soldia SPI- TEX ist kein Notfalldienst. Für Notfälle gibt die solida SPITEX ihren Kunden ein seperates Blatt mit Notfallnummern ab, welches entsprechend der Wohngemeinde des Kunden angepasst ist Standortgespräche / Fallbesprechungen Die Mitarbeitenden von solida SPITEX GmbH führen bei Bedarf und in Absprache mit dem Kunden Standortgespräche mit anderen Personen des interdisziplinären Versorgungsteams durch. Dazu gehören u.a. der Arzt, Mitarabeitende anderer Institutionen wie die Pro Senectute oder die Erwachsenenschutzbehörde. Des Weiteren können zur Förderung der Versorgungsqualität Fallbesprechungen einberufen werden. Sowohl die Standortgespräche als auch die Fallbesprechungen tragen zu einer Verbesserung komplexer Lebenssituationen bei und werden im Sinne der Abklärung als kassenpflichtige Leistung in Rechnung gestellt Einsatz von mehreren Mitarbeitenden und Drittorganisationen Erfordern besondere Umstände oder die ärztliche Spitex-Verordnung den gleichzeitigen Einsatz von zwei Mitarbeitenden, wird die Arbeitszeit beider in Rechnung gestellt. In der Regel werden alle Dienstleistungen durch Mitarbeitende von solida SPI- TEX GmbH abgedeckt. In Ausnahmefällen bleibt solida SPITEX GmbH der Einsatz von entsprechend qualifiziertem Personal anderer Organisationen vorbehalten. Auch in diesen Fällen ist solida SPITEX GmbH verantwortlich für die Koordination und Prozesssteuerung. Die Drittorganisationen sind für alle durch sie erbrachten Leistungen verantwortlich Mitwirkungspflichten der Kunden Ein erfolgreicher Einsatz kann nur stattfinden, wenn der Kunde und die Mitarbeitende gleichermassen dazu beitragen. Der Kunde ist daher bei den Einsätzen in der Regel anwesend und wirkt nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe soweit wie möglich mit. Des Weiteren erklärt sich der Kunde mit der Verwendung und der Vor-Ort-Lagerung des nötigen Pflegematerials einverstanden. Zudem passt er bei Bedarf die Wohnungseinrichtung und die hygienischen Verhältnisse den Notwendigkeiten für die angemessene Hilfe und Pflege an. Hierbei ist der Einsatz von Hilfsmitteln unerlässlich, welche für den Gesundheitsschutz des Kunden als

4 auch der Mitarbeitenden notwendig sind (z.b. Pflegebett, rutschfeste Unterlagen etc.). Das Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitenden liegt allein bei solida SPITEX GmbH Verwaltung von Schlüsseln und Einsatz von Schlüsseltresoren Bei Bedarf händigt der Kunde solida SPITEX GmbH eine genügende Anzahl von Haus- und/oder Wohnungsschlüsseln aus. Zusätzlich kann solida SPITEX GmbH in Absprache mit dem Kunden einen Schüsseltresor organisieren, damit der Zugang zu den Räumlichkeiten jederzeit gewährleistet ist. Die Kosten dafür, gehen zu Lasten des Kunden. solida SPITEX GmbH gewährleistet einen sachgerechten Umgang der Mitarbeitenden mit dem Tresor. Bei Missbrauch durch Dritte schliesst solida SPITEX GmbH jegliche Haftung aus. Der Schlüsseltresor ist grundsätzlich bei Einbruch und für einfachen Diebstahl in der Hausratversicherung des Kunden mitversichert. Sowohl Schlüssel als auch Schlüsseltresor werden von beiden Parteien quittiert Eindringen in die Wohnung Findet die Mitarbeitende bei einem planmässigen Einsatz die Wohnungstür unerwarteter Weise verschlossen vor und wurde solida SPITEX GmbH zuvor kein Wohnungsschlüssel übergeben (Ziffer 4.9), ist die solida SPITEX GmbH berechtigt, die Wohnungstüre von Fachleuten öffnen zu lassen, wenn der Verdacht besteht, dass dem Kunden etwas zugestossen sein könnte. Die Kosten für das Öffnen der Tür gehen zu Lasten des Kunden. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen Angehörige innert nützlicher Frist die Wohnung öffnen können. 5. Dienstleistungsgrenzen Der Dienstleisungsumfang wird grundsätzlich im Rahmen der Bedarfsabklärung vereinbart. Dennoch können Dienstleistungen nur soweit ausgeführt werden, als es der Gesundheitszustand des Kunden angesichts der Rahmenbedingungen einer Spitextätigkeit erlaubt. solida SPITEX GmbH teilt dem Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit, wenn die Pflege zu Hause die Gesundheit des Kunden nicht mehr sicherstellt und sich der Eintritt in eine stationäre Einrichtung aufdrängt. solida SPITEX GmbH kann in diesen Fällen zur Findung einer sinnvollen Lösung beitragen. 6. Rechnungsstellung und Zahlung solida SPITEX GmbH stellt alle Dienstleistungen inklusive allfälliger Abklärungen mit Ärzten, Apotheken und weiteren Diensten zugunsten des Kunden in Rechnung. Als Basis für die Rechnungsstellung halten die Mitarbeitenden ihre

5 Arbeitsleistungen elektronisch fest. Allfällige Unstimmigkeiten und Beanstandungen zu den erfassten Leistungen sind an die zuständige Leitung zu richten. Die gesetzlichen Bestimmungen und die Verträge mit den Krankenpflegeversicherungen regeln Art und Umfang jener Leistungen, deren Bezahlung von der Krankenpflegeversicherung übernommen wird. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich in der Regel bis zum 15. des Monats über die Leistungen des Vormonats. Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen sofern keine individuellen Vereinbarungen getroffen wurden. Muss die Zahlung gemahnt werden, stellt solida SPITEX GmbH dem Kunden die Mahnspesen in Rechnung. Allfällige Betreibungsgebühren gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. 7. Schweigepflicht, Datenschutz und Privatsphäre solida SPITEX GmbH verpflichtet die Mitarbeitenden zur Beachtung und Einhaltung der beruflichen Schweigepflicht (Strafgesetzbuch Art. 321) sowie des Datenschutzes (Datenschutzgesetz Art. 3). solida SPITEX GmbH und ihre Mitarbeitenden achten die Privatsphäre des Kunden und verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Auf Verlangen gewährt solida SPITEX GmbH dem Kunden Einsicht in ihre Akten und orientiert ihn umfassend bezüglich Art, Umfang und Fortführung der Hilfe, Pflege und Betreuung. Beim Umgang mit Kundendaten werden die geltenden Datenschutzgesetze beachtet. Der Kunde entbindet die behandelnden Ärzte gegenüber solida SPI- TEX GmbH der Schweigepflicht. Bei vorliegender Selbst- oder Fremdgefährdung eines Kunden kann solida SPITEX GmbH in Absprache mit dem Arzt erste Kontakte zu Behörden (z.b. Erwachsenenschutzbehörde KESB, Polizei) aufnehmen. solida SPITEX GmbH orientiert den Kunden nach Möglichkeit vorgängig darüber. Weitere Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation des Kunden bleiben den Behörden überlassen. 8. Keine Annahmen von Geschenken Den Mitarbeitenden ist es untersagt, von Kunden oder Angehörigen Geld oder andere Geschenke bzw. Hinterlassenschaften anzunehmen, soweit diese über blosse Aufmerksamkeiten hinausgehen. Auf Wunsch können weitergehende Zuwendungen von Kunden gerne als Spende an solida SPITEX GmbH Spitex ausgerichtet werden. 9. Private Aufträge an Mitarbeitende Es ist den Mitarbeitenden nicht gestattet, Arbeiten mit dem Kunden ausserhalb der Einsätze und Arbeitszeit zu vereinbaren. Dies gilt auch für Dienstleistungen, die von solida SPITEX GmbH nicht angeboten werden. Zusatzleistungen müssen mit der Leitung vereinbart und eventuell durch Drittorganisationen

6 übernommen werden. Das Verbot gilt während sechs Monaten über die Beendigung des Anstellungsverhälnisses der Mitarbeitenden bei der solida SPITEX GmbH hinaus. 10.Haftung solida SPITEX GmbH haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich oder grobfahrlässig durch die Mitarbeitenden verursacht worden sind und nicht auf altersbedingte Materialermüdung bzw. Abnützung zurückzuführen sind. Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung, beispielsweise für körperlichen Schaden bedingt durch Unfälle im öffentlichen oder privaten Bereich die nicht durch die Mitarbeitenden fahrlässig verursacht werden, ist ausgeschlossen. 11.Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag wird mit der Dauer in dem vereinbarten Auftrages automatisch aufgelöst. Er kann auch jederzeit einseitig mit einer Frist von mindestens 7 Tagen gekündigt werden. In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer sofortigen Vergragsauflösung, namentlich bei Nichtbezahlen der Rechnung trotz merfacher Mahnung oder bei Auftreten von Verhältnissen oder Verhalten seitens des Kunden oder Angehörigen, welche die Erbringung von Dienstleistungen aus Sicht der Mitarbeitenden unzumutbar machen. Die Kündigung des Vertrages erfolgt schriftlich. Der Vertrag endet ohne förmliche Kündigung, wenn der Kunde in eine stationäre Pflegeinstitution eintritt oder verstirbt. 12. Beschwerdeverfahren Ergeben sich zwischen den Kunden und Kundinnen und den Mitarbeitenden Streitfälle, halten beide Parteien das folgende Verfahren ein: Beide Parteien sprechen die zuständige Geschäftsleitung an Kommt keine Einigung zustande, besteht die Möglichkeit folgende Beschwerdestellen zu kontaktieren: Die oberste Beschwerdestelle für Kunden ist der zuständige Bezirksrat. Es besteht auch die Möglichkeit die unabhängige Beschwerdestelle für das Alter zu kontaktieren oder die unabhängige Ombudsstelle.

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