Al l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n ( AG B )

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1 Al l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n ( AG B ) 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Organisatorisches 4. Dienstleistungsumfang 5. Dienstleistungen 6. Grenzen der Dienstleistungen 7. Tarife und Rechnungsstellung 8. Schweigepflicht und Datenschutz 9. Kündigung 10. Haftung 11. Beschwerdeverfahren 12. Gerichtsstand Für Klienten: Neuanmeldungen & Auskünfte: Montag Freitag: 7-12 / Uhr Version: Stützpunkt Nidau: Stützpunkt Port: Stützpunkt Safnern: Stützpunkt Twann: Stunden Spitex-Pikett für pflegerische Notfälle bei Spitexklienten: Wählen Sie die zuständige Stützpunktnummer und Sie werden weitergeleitet an den Pikettdienst Spitex AareBielersee Ipsachstrasse 10 Telefon Nationale Spitex-Nummer Nidau Fax info@spitexaarebielersee.ch

2 1 Grundsätzliches Das Vertragsverhältnis zwischen der Spitex AareBielersee und ihren Klienten wird bestimmt: 1. durch die individuelle Leistungsvereinbarung im Rahmen der Hilfe- und Pflegeplanung auf der Basis der Bedarfsabklärung RAI-HC 2. durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie 3. das jeweils aktuelle Tarifblatt. Die Dokumente sind Bestandteile der Klientendokumentation und werden vom Klienten ausdrücklich als Bestandteil des Vertragsverhältnisses anerkannt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln generell das Verhältnis zwischen der Spitex AareBielersee und ihren Klienten. Im Rahmen der kantonalen Leistungsvereinbarung erbringt die Spitex AareBielersee für die Klienten entgeltliche Dienstleistungen im pflegerischen, betreuerischen und hauswirtschaftlichen Bereich. Soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles vorsehen, gelten als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über den Auftrag (Art. 394ff). 2 Zielsetzung Die Spitex AareBielersee unterstützt ihre Klienten mit pflegerischen, hauswirtschaftlichen und/oder betreuerischen Dienstleistungen im Sinne der ergänzenden Dienstleistungen zu Hause. Dabei werden die eigenen Ressourcen des Klienten, seiner Angehörigen oder seines sozialen Umfeldes berücksichtigt. Die Unterstützung erfolgt nach dem Grundsatz: soviel Selbständigkeit wie möglich, soviel Spitex-Leistungen wie nötig. Die Dienstleistungen werden nach kantonalen Vorgaben sowie nach internen Standards erbracht. 3 Organisatorisches Einsatzplanung - Zuständig für die Einsatzplanung ist die Stützpunktleiterin. Sie vermeidet unnötigen Personalwechsel und unnötige Verschiebungen der Einsatzzeit. - Wir arbeiten in interdisziplinären Pflegegruppen. Wünsche in Bezug auf das Pflegepersonal können aus organisatorischen Gründen nur bedingt berücksichtigt werden. Es kommen weibliche und männliche Fachleute zum Einsatz. - Der Klient muss während des Spitex-Einsatzes anwesend sein. Einsatzzeiten - Die Spitex AareBielersee bietet ihre Dienstleistungen täglich von 7 bis 21 Uhr an. Die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen wird bei der Planung mitberücksichtigt. - Ein Pikettdienst steht während 24 Stunden für unsere Klienten zur Verfügung. - Die abgemachten Einsatzzeiten sind Richtzeiten. Unvorhergesehene Zeitverschiebungen des Einsatzbeginns (+/ ½ Stunde) müssen in Kauf genommen werden. - Abgemachte Einsätze, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. (Ausnahmeregelungen gelten bei nachweislichen Notfällen wie z.b. Spitaleintritte.) Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, machen wir dies mit Pauschalen: Fr für einen nicht abgesagten Pflegeeinsatz und für die Hauswirtschaft eine Stunde mit dem entsprechenden Tarif. War die Spitex für die Pflege und die Hauswirtschaft geplant, dann sind beide Pauschalen geschuldet. Klientendokumentation In der elektronischen Klientendokumentation wird die gesundheitliche Situation des Klienten aufgezeichnet, einschliesslich laufender Veränderungen AGB Spitex AareBielersee 2018 Seite 2 von 8

3 sowie alle pflegerischen und hauswirtschaftliche Massnahmen. Diese Dokumentation ist Eigentum der Spitex AareBielersee. Mitwirken der Klienten Ein fachgerechter Einsatz kann nur erfolgen, wenn der Klient und die Mitarbeitenden der Spitex AareBielersee gemeinsam dazu beitragen. Klienten und Mitarbeitende begegnen sich gegenseitig mit Respekt und Achtung. Der Klient erklärt sich mit der Verwendung des von Spitex AareBielersee eingesetzten Pflegematerials einverstanden und passt bei Bedarf die Wohnungseinrichtung den Handlungsnotwendigkeiten an. Er achtet auf den Gesundheitsschutz der Spitex-Mitarbeitenden und vermeidet Belastungen, z.b. durch intensives Rauchen. Besonderer Wert wird auf den Einsatz von Hilfsmitteln gelegt, die für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit der Mitarbeitenden unabdingbar sind (z.b. Hebe- und Transferlifte, Pflegebetten, aber auch geeignetes Putzmaterial und Handschuhe). Wohnungsschlüssel Falls nötig, händigt der Klient der Spitex AareBielersee einen Haus- bzw. Wohnungsschlüssel aus. Die Schlüsselübergabe wird schriftlich quittiert. Die Spitex AareBielersee ist für eine sorgfältige Aufbewahrung der Schlüssel verantwortlich. Der Aufwand für die Verwaltung der Schlüssel geht zu Lasten der Klienten. Sind mehrere Einsätze pro Tag nötig, braucht die Spitex mindestens 2 Schüssel, um unnötige Wegzeiten zu vermeiden. Verfügt die Spitex AareBielersee über keinen Schlüssel und muss notfallmässig in die Wohnung eindringen, trägt der Klient die Kosten für die Notöffnung. Die Rückgabe der Schlüssel erfolgt an die Klienten, falls nicht möglich an Angehörige, die auf dem Kontaktblatt aufgeführt sind (gegen Voranmeldung und mit Ausweispflicht auf dem jeweiligen Stützpunkt). Zusammenarbeit Die Spitex AareBielersee leistet ihre Arbeit bei Bedarf in Zusammenarbeit mit folgenden Stellen: Ärzte, Spitäler, Heime, Apotheken, Angehörige und Bekannte, Gesundheits- und Sozialbehörden. Lehrbetrieb Die Spitex AareBielersee ist ein Lehrbetrieb und wird vom Kanton Bern zur Ausbildung verpflichtet. Es ist möglich, dass auch bei Ihnen Lernende unter der Anleitung von diplomierten Mitarbeitenden zum Einsatz kommen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 4 Dienstleistungsumfang Der Umfang der Dienstleistungen wird in der Bedarfsabklärung, in der Pflegeplanung und der Leistungsvereinbarung festgehalten. Weitergehende Leistungserbringung ist den Mitarbeitenden der Spitex AareBielersee nicht gestattet. Bei höherem Leistungsumfang wird die Leistungsvereinbarung entsprechend angepasst. In der Leistungsvereinbarung werden auch jene Leistungen aufgeführt, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden und die nicht unter den Tarifschutz fallen. Diese Kosten sind vom Klienten zu bezahlen und werden von der Spitex AareBielersee separat in Rechnung gestellt. 5 Dienstleistungen Bedarfsabklärung Pflege- und hauswirtschaftliche Dienstleistungen müssen wir gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) mittels einer Bedarfsabklärung erfassen. Die nötigen Massnahmen werden mit den Klienten, deren Angehörigen und dem zuständigen Arzt besprochen und in der Bedarfsabklärung festgehalten. Die Krankenkasse erhält von dieser Bedarfsabklärung einen Zusammenzug, das Bedarfsmeldeformular. Aufgrund dieses Formulars vergütet die Krankenkasse unsere Leistungen. Dieses Bedarfsmeldeformular ist in der Regel für drei, bei Langzeitklienten für sechs Monate gültig und muss in diesen Inter- AGB Spitex AareBielersee 2018 Seite 3 von 8

4 vallen erneuert werden. Wir kümmern uns um die Planungen der Abklärungen und senden den Krankenkassen die vom Arzt unterschriebenen Bedarfsmeldeformulare zu. Abklärungen/Rundgespräche im Spital Abklärungen und Rundgespräche im Spital sind möglich. Beratung Wir beraten Klienten und deren Angehörige bei: - der Planung und Durchführung der Pflege und Kontrollen - der Einnahme von Medikamenten - dem Anlegen von verschiedenen Verbänden - der Planung und Durchführung von Diäten - der Haushaltsführung - dem Gebrauch von medizinischen Geräten - Vermittlung von weiteren externen Angeboten, Selbsthilfegruppen etc. Behandlungspflege Mit ärztlicher Verordnung: - Medikamente richten und verabreichen - Wundversorgung aller Art - Vitalzeichenkontrolle (Puls, Blutdruck etc.) - Injektionen, Infusionen - weitere verordnete Massnahmen Grundpflege Mithilfe bei der Grundpflege wie: - Hilfe beim Essen und Trinken - Hilfe bei der täglichen Körperpflege - Hilfe beim An- und Ausziehen - Dekubitusprophylaxe und Hautpflege - Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen - Mobilisation und Bewegungsübungen - Betten und lagern - Duschen und baden Palliativpflege Die Spitex AareBielersee verfügt über entsprechend qualifizierte Spezialistinnen und bietet pflegerische Interventionen und Unterstützung bei Klienten, die an einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung leiden und bietet eine umfassende Begleitung und Betreuung für sterbende Menschen zu Hause an. Auf ärztliche Verordnung übernehmen wir: - Die Abklärung der Pflege zusammen mit den Klienten, den Angehörigen oder Bezugspersonen, dem Spital oder dem Arzt - Die fachspezifischen Verrichtungen wie Umgang mit Portsystemen und Infusionen - Die Symptomkontrollen und Begleitung bei Schmerzen, Übelkeit, Müdigkeit etc. - Die Organisation und Koordination der an der Pflege beteiligten Dienste sowie die Vermittlung von unterstützenden Angeboten - Beratung zu aktuellen Fragen rund um die Krankheit - Begleitung und Betreuung in Krisensituationen und während des Sterbens Begleitung psychischkranker und demenzkranker Menschen Spitex AareBielersee verfügt über entsprechend qualifizierte Psychiatriepflegefachpersonen und bietet eine umfassende Begleitung und Betreuung zu Hause an: - Betreuung im gewohnten Lebensumfeld - Unterstützen und Entlasten bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens - Aufbau einer tragfähigen Tages- und Wochenstruktur AGB Spitex AareBielersee 2018 Seite 4 von 8

5 - Förderung der Eigenständigkeit im täglichen Leben soweit wie möglich - Unterstützung im Umgang mit verordneten Medikamenten - Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen - Begleitung und Beratung des sozialen Umfeldes Wundexpertinnen Unsere zertifizierten Wundexpertinnen kommen bei schwierigen Wundbehandlungen zum Einsatz und beraten die übrigen Pflegefachpersonen bei der Durchführung. Sie verfügen über eine zusätzliche Ausbildung, die schweizweit anerkannt ist. Pikettdienst Unser Pikettdienst bietet den Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörigen in Notfällen auch in der Nacht Sicherheit. Die Leistungen werden ohne Nachtzuschlag zu den Tarifen gemäss Tarifblatt in Rechung gestellt. Telealarm Für unsere Klientinnen und Klienten stellen wir unsere Rufnummer auch für den Telealarm zur Verfügung, damit die Sicherheit zu Hause rund um die Uhr gewährleistet ist. Dafür zwingend ist ein Wohnungsschlüssel für den Nachtpikettdienst. Dieser Dienst kostet im Monat Fr sowie die monatliche Schlüsselpauschale von Fr (Die Schlüsselpauschale wird nur einmalig verrechnet, wenn wir für den Tagdienst zusätzliche Schlüssel haben.) Beratung und Begleitung pflegender Angehöriger Die Beratung hilft, Überlastungen bei den pflegenden Angehörigen zu vermeiden und die richtigen Entlastungsangebote herauszufinden. Kinderspitex Wir arbeiten mit der Kinderspitex zusammen, dort, wo wir aus fachlichen Gründen die Pflege kranker Kinder nicht selber leisten können. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen - Die Spitex AareBielersee verwendet grundsätzlich die im betreffenden Haushalt zur Verfügung stehenden Reinigungsmittel und Utensilien. Fehlende Utensilien, die nicht durch die Klienten oder deren Angehörigen besorgt werden, können durch unsere Mitarbeitenden gegen Verrechnung besorgt werden. - Andere Putzarbeiten wie zum Beispiel Fenster putzen werden nicht als einmalige Leistungen angeboten, sondern erfolgen frühestens nach 3- monatigem vorgängigem Spitex-Einsatz und werden immer von zwei Spitex-Mitarbeitenden erbracht. - Einkäufe, welche die Menge von zwei Einkaufstaschen übersteigen, werden nur mit dem Spitexauto gemacht. - Wenn die Spitex-Mitarbeiterin bei der Einsatzfamilie das Mittagessen einnimmt, so gilt dies als Arbeitszeit. Es wird kein Kostgeld entschädigt. - Es werden keine Arbeiten ausgeführt, welche die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen gefährden. - Alle Arbeiten werden nur in Anwesenheit der Klienten und Klientinnen erbracht (Notfallsituationen ausgenommen). - Während eines Spitalaufenthaltes kann die Spitex AareBielersee kleinere Arbeiten wie Briefkasten leeren, lüften, Pflanzenpflege etc. übernehmen. Diese Arbeiten werden aus Sicherheitsgründen von zwei Mitarbeitenden durchgeführt. Diese Leistungen werden von Krankenkassen nur bei entsprechendem Versicherungsschutz vergütet. Genaue Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. - Nicht in den Aufgabenbereich der Spitex fallen: Entrümpeln von Estrich und Keller, Endreinigungen beim Umzug, Reinigungen, die das Verschieben schwerer Möbel bedingen, Teppiche schamponieren, Reinigen von Abläufen und Spülkästen, Kleider- und Zimmerpflege von gesunden, erwachsenen Kindern, die im gleichen Haushalt leben. AGB Spitex AareBielersee 2018 Seite 5 von 8

6 Materialbestellung Die Spitex AareBielersee hat ein beschränktes Materiallager. Grosse Materialbestellungen werden deshalb direkt über die Apotheke oder andere Stellen abgewickelt (zum Beispiel Inkontinenzmaterial und Krankenmobilien). Fahrten mit Spitexauto Das Spitexauto steht für kleine Fahrten (z.b. gemeinsames Einkaufen) entgeltlich zur Verfügung. Umzug Hilfe beim Einpacken für den Umzug. Es werden keine schweren Gegenstände demontiert und es werden keine Gegenstände verladen. Es wird kein Verpackungsmaterial besorgt. 6 Grenzen der Dienstleistungen Unsere Dienstleistungen haben dort Grenzen, wo die Pflege und Betreuung zu Hause aus fachlichen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht oder nicht mehr zu verantworten ist. Das trifft dann zu, wenn die Sicherheit unserer Klienten oder unserer Mitarbeitenden nicht mehr gewährleistet werden kann, wenn die pflegenden Angehörigen trotz Unterstützung der Spitex an ihre Grenzen stossen oder wenn die Hilfeleistungen so intensiv werden, dass ein stationärer Aufenthalt die sinnvollere Alternative darstellt. 7 Tarife & Rechnungsstellung Grundsatz Alle Dienstleistungen der Spitex AareBielersee inklusive allfälliger Abklärungen mit Ärzten und weiteren Diensten zugunsten der Klienten werden dem Klienten gemäss dem jeweils geltenden Tarif in Rechnung gestellt. Kosten der Pflegeleistungen, die von den obligatorischen Krankenpflegeversicherungen nicht übernommen werden und die mit dem Klienten vereinbart wurden, gehen vollständig zu Lasten der Klienten. Die Klienten werden bei Eintritt oder jährlich im April über die aktuellen Tarife mittels Tarifblatt informiert. Es gelten keine besonderen Tarife für Vereinsmitglieder. Leistungserfassung Basis für die Rechnungsstellung bildet die elektronische Leistungserfassung der Spitex AareBielersee. Der Klient ist berechtigt, Einsicht in die elektronische Leistungserfassung zu verlangen. Allfällige Beanstandungen sind spätestens eine Woche nach Einsicht in die elektronische Leistungserfassung an die Spitex AareBielersee zu richten. Einsatz von mehreren Mitarbeitenden der Spitex AareBielersee Bedingen besondere Umstände, eine Einführung in pflegerische Massnahmen oder bedingt die Pflegeplanung den gleichzeitigen Einsatz von zwei Mitarbeitenden, wird die Arbeitszeit von beiden in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, wenn Lernende im Hinblick auf eine gezielte Lernsituation als Zweitperson dabei sind. Rechnungsstellung und Fälligkeit Die Rechnungen werden monatlich erstellt. Die krankenkassenpflichtigen Leistungen rechnen wir direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab (Tiers Payant). Der Klient erhält von uns eine Kopie der in Rechnung gestellten Leistungen. Nicht kassenpflichtige Leistungen werden dem Klient in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und zwar unabhängig davon, ob eine Leistungspflicht eines Dritten (Krankenkasse, Ergänzungsleistungen, Fürsorgeleistungen etc.) besteht. Falls eine Zusatzversicherung besteht, übernimmt diese allenfalls nicht kassenpflichtige Leistungen. Die Abklärungen betreffend Leistungen aus den Zusatzversicherungen ist Sache des Klienten. Die Spitex AareBielersee behält sich vor, Rechnungsausstände durch Drittstellen einzufordern und ihre Leistungen zu kürzen oder einzustellen. AGB Spitex AareBielersee 2018 Seite 6 von 8

7 Hauswirtschaft - Die Tarife für die Hauswirtschaft richten sich nach dem steuerbaren Einkommen und Vermögen der Klienten. Basis für die Berechnung bildet die letzte definitive Veranlagung. Dieses wird durch die Spitex AareBielersee nach der Anmeldung bei der Gemeinde erfragt. Ist ein Klient nicht einverstanden, dass die Spitex die Steueranfrage macht, kann er selber den Nachweis der Steuerdaten erbringen. Falls beides nicht geschieht, stellt die Spitex AareBielersee den höchsten Tarif in Rechnung. - Für hauswirtschaftliche Leistungen wird pro Tag eine Wegpauschale von 5 Franken, sowie eine monatliche Administrationspauschale von 5 Franken verrechnet. - Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine obligatorischen Leistungen der Krankenkasse. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und wie Sie versichert sind (evtl. durch eine Zusatzversicherung). Pflegerische Leistungen - Der Dienstleistungsumfang wird im Rahmen der Bedarfsabklärung vereinbart. - Die Tarife richten sich nach dem geltenden Tarifvertrag mit der santésuisse. - Die Patientenbeteiligung wird allen Klientinnen und Klienten, die das 65. Altersjahr vollendet haben, in Rechnung gestellt. Sie beträgt Fr pro Tag. Bei einer Pflegeleistung von weniger als einer Stunde pro Tag erfolgt die Beteiligung anteilmässig. - Die Patientenbeteiligung muss zusätzlich zu den bisherigen Franchisen und Selbstbeteiligungen von den Klientinnen und Klienten selbst bezahlt werden. - Bis zu 60 Stunden Pflegeleistungen im Quartal werden durch die Krankenkassen zurückerstattet (ausgenommen sind der Selbstbehalt von 10%, die Jahresfranchise sowie die Patientenbeteiligung). Übersteigt der Bedarf die 60 Stunden, muss ein Gesuch an die Krankenkasse gerichtet werden. Leistungen welche nicht von der Krankenkasse vergütet werden, sind vertraglich speziell zu regeln. - Die Spitex übernimmt die dafür nötigen Formalitäten. Es werden ein schriftliches Einverständnis des Klienten und ein Arztbericht zuhanden des Vertrauensarztes der entsprechenden Krankenkasse gesendet. - Die durch die Krankenkasse nicht gedeckten Kosten sowie die von Klienten gewünschten Extraleistungen, gehen vollständig zu Lasten der Klienten und werden separat in Rechnung gestellt. Sonderleistungen Einkauf mit Spitexauto Kliententransport im Notfall Pauschale Fr für Kurzstrecken Grosse Strecken Fr pro km Pauschale Fr für Kurzstrecken Grosse Strecken Fr pro km Kopie Klientendokumentation Pauschale Fr Schlüsselpauschale Fr. 7.- pro Monat Pauschale Telealarm Fr pro Monat Administrationspauschale Hauswirtschaft Fr. 5.- pro Monat AGB Spitex AareBielersee 2018 Seite 7 von 8

8 8 Schweigepflicht & Datenschutz Schweigepflicht Spitex AareBielersee hat ihre Mitarbeitenden zur Einhaltung der Schweigepflicht sowie der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Klienten gespeichert oder an Dritte übermittelt werden, insbesondere an Krankenversicherer, Ärzte, Alters- und Pflegeinstitutionen, staatliche Stellen und Angehörige. Als Klient bestimmen Sie allerdings mittels der Leistungsvereinbarung den genauen Personenkreis, gegenüber welchem die Spitex AareBielersee notwendige Daten weiterleiten darf. Datenschutz Spitexdokumentationen werden von der Spitex AareBielersee, sobald der Einsatz abgeschlossen ist, 10 Jahre elektronisch archiviert. Sie sind Eigentum der Spitex AareBielersee. Klienten können eine kostenpflichtige Kopie der Dokumentation verlangen. Alle gespeicherten Dokumente sind den Klienten auf Wunsch in unseren Lokalitäten zur Einsicht zugänglich. Beim Umgang mit den Klientendaten werden die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten. 9 Kündigung Die Leistungsvereinbarung kann jederzeit einseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 24 Stunden schriftlich oder mündlich gekündigt werden. Mit dem vereinbarten Ende des Einsatzes wird die Leistungsvereinbarung automatisch aufgelöst. 10 Haftung Spitex AareBielersee haftet für Schäden am Wohnungsmobiliar, die vorsätzlich oder grobfahrlässig durch ihre Mitarbeitenden verursacht worden sind und nicht auf altersbedingte Materialabnützung zurück zu führen sind. Der Umfang der Haftung bemisst sich nach dem Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Jegliche weitere Haftung für Schäden, die nicht durch das Spitexpersonal fahrlässig verursacht werden, ist ausgeschlossen. 11 Beschwerdeverfahren Grundsätzlich sind alle Mitarbeitenden der Spitex AareBielersee verpflichtet, Beschwerden von Klienten und Angehörigen entgegen zu nehmen und an die zuständige Stelle weiter zu leiten. Ergeben sich zwischen den Klienten und den Mitarbeitenden der Spitex AareBielersee Uneinigkeiten, halten sich beide Parteien an folgendes Vorgehen: 1. Beide Parteien sprechen die zuständige Stützpunktleiterin an mit dem Auftrag, den Fall zu klären. 2. Oder die Parteien füllen eine Beschwerdemeldung aus und klären die Differenz mit der Pflegedienstleitung als neutrale Stelle. 3. Kommt auf dem einen oder anderen Weg keine Einigung zustande, sprechen beide Parteien die Geschäftsleitung an (Tel ). 4. Als letzte interne Instanz kann die Präsidentin des Vereins kontaktiert werden. Ein Termin kann über die Geschäftsleitung vereinbart werden (Tel: ). 12 Gerichtsstand Gerichtsstand für sämtliche rechtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Spitex AareBielersee und dem Klienten ist in jedem Fall Biel. AGB Spitex AareBielersee 2018 Seite 8 von 8

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