Info-Broschüre. Bußgeldkatalog
|
|
- Katharina Krämer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Info-Broschüre Bußgeldkatalog
2 2 Titelbild: Gerhard Seybert (Fotolia) Grafiken: ARCD, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ARCD-Bußgeldkatalog, Auszug aus dem offiziellen Bußgeldkatalog, Stand 05/2014. Alle Angaben ohne Gewähr.
3 3 Sehr geehrtes ARCD Mitglied, vor Ihnen liegt die aktuelle Fassung des ARCD Bußgeld - katalogs (Stand: 1. Mai 2014) Aus Gründen der Übersichtlichkeit enthält dieser Katalog nur die Bußgelder für die häufigsten Verkehrsdelikte und Vergehen. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Frage haben, die sich mittels dieses Bußgeldkatalogs nicht klären lässt, stehen wir Ihnen jederzeit mit weiteren Informationen zur Verfügung. Wir haben den Inhalt dieses ARCD Bußgeldkatalogs nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt und gründlich recherchiert. Dennoch können wir für Druck- und inhaltliche Fehler keine Gewähr übernehmen. Besten Dank für Ihr Verständnis. Ihr Team vom ARCD
4 4 Verwarnung und Verwarnungsgeld Die Verwarnung ist die mildeste Form der Ahndung eines Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Vorschriften. Sie erfolgt ausschließlich bei als geringfügig bezeichneten Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie z. B. Überschreiten der zulässigen Parkzeit mangelhafte Kennzeichenbeleuchtung Nichtmitführen von Ausweispapieren Dies kann mündlich in Form einer Ermahnung geschehen oder schriftlich, indem Ihnen eine Zahlungs aufforderung über - geben oder an die Windschutzscheibe gesteckt wird. Das Verwarnungsgeld reicht bis 55 Euro, je nach Verstoß. Wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht bezahlen, riskieren Sie ein Bußgeldverfahren mit erhöhten Kosten. Aufgrund einer Verwarnung kann keine Eintragung in das Fahreignungsregister in Flensburg erfolgen. Bußgeldbescheid Durch einen Bußgeldbescheid werden nicht geringfügige Verkehrsordnungswidrig - keiten mit Bußgeld, eventuell auch Fahrver - boten, geahndet. Die Höhe eines Bußgelds kann von den im Katalog angegebenen Sätzen erheblich abweichen. Die Regelsätze Bußgeldverfahren: Die wichtigsten Schritte Begehen einer Ordnungswidrigkeit Verwarnung bis 55 Euro Polizei/Verwaltungsbehörde Bußgeld ab 60 Euro bezahlen Rücknahme oder Änderung des Bescheids Einstellung des Verfahrens Verwarnung nicht bezahlen Bußgeldbescheid Polizei/Verwaltungsbehörde ermittelt Gerichtsverfahren Amtsgericht: Hauptverhandlung Anhörungsbogen Personendaten sind Pflichtangaben Angaben zur Sache nicht erforderlich Einspruch innerhalb von 2 Wochen schriftlich (Einschreiben, Fax) Angabe von Gründen nicht nötig Einstellung des Verfahrens Einspruch zurücknehmen, bezahlen Urteil Einstellung, Freispruch oder Bestätigung, Erhöhung oder Minderung des Bußgelds ARCD
5 5 erhöhen sich z. B., wenn es durch den Verkehrsverstoß zu einer Gefährdung oder Schädigung anderer gekommen ist. Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeld - bescheid einlegen wollen, muss das schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von zwei Wochen bei der Bußgeldstelle geschehen, am besten per Einschreiben mit Rückschein an den Sachbearbeiter. Im günstigsten Fall wird Ihr Bescheid aufgehoben oder das Verfahren einge stellt. Möglich ist auch, dass ein für Sie ungünstigerer Bescheid ergeht und Sie z. B. zu einer höheren Geldbuße verurteilt werden. Ebenfalls kann das Gericht den Bescheid aufheben oder das Verfahren einstellen. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt normalerweise nach drei n und darf dann nicht mehr weiterverfolgt werden. Verstöße gegen das Promille- Gesetz" verjähren dagegen erst nach einem Jahr bzw. bei Alkoholfahrten von Fahranfängern nach einem halben Jahr! Straftaten Wenn Sie rechtswidrig und schuldhaft einen gesetzlichen Straftatbestand erfüllen, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. Bei Verkehrsvergehen kann das sein: eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Entzug der Fahrerlaubnis Nach Entzug der Fahrerlaubnis und Ablauf der Sperrfrist muss ein neuer Führerschein beantragt werden. Fahreignungsregister Was wird ins Fahreignungs register eingetragen? Voraussetzung für eine Eintragung ist, dass das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt und die Ordnungswidrigkeit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und damit in Anlage 13 der Fahrerlaubnis - verordnung (FeV) aufgelistet ist. Schwere Ordnungswidrig keiten und Straftaten werden mit einem bis drei Punkten be wertet. VORMERKUNG ERMAHNUNG VERWARNUNG ENTZIEHUNG
6 6 Eingetragen werden beispielsweise: Verurteilungen in Verkehrs - strafsachen Entscheidungen des Amtsgerichts wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten rechtskräftige Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten Welche Maßnahmen drohen? Bei einem Stand von 4 bis 5 Punkten erhält der Betroffene erstmals eine Ermahnung und eine Auffor derung, sein Verhalten im Straßenverkehr zu ändern. Außerdem bekommt er eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem, verbunden mit dem Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Abbau von einem Punkt. Bei einem Stand von 6 bis 7 Punkten erhält der Fahrerlaubnisinhaber eine Verwarnung unter Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen. Auch auf dieser Stufe ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungs seminar freiwillig besucht werden kann jedoch ohne Punktabbaumöglichkeit. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis ent - zogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs n erteilt werden jedoch nur mit Nachweis einer erfolgreich durchgeführten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Wann werden die Eintragungen gelöscht? Ordnungswidrigkeiten oder Straf taten und deren Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen: 2,5 Jahre bei schweren Ordnungswidrigkeiten 5 Jahre bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis Gelöscht werden die Eintragungen nach jeweils einem weiteren Jahr Überliegefrist. Punktekonto Sie können sich über Ihr Punktekonto im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt informieren, das kostenlos Auskunft erteilt. Dafür müssen Sie dem Antrag, den Sie auf herunterladen können, eine unterschriebene Kopie Ihres Personal - ausweises beifügen, denn nur Sie sollen die Auskunft erhalten. Eine Auskunft per Telefon oder Fax ist nicht möglich. Richten Sie den Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt, Fahreignungs register, Flensburg. Weitere Informationen auch im Internet beim Kraftfahrt-Bundesamt unter und unter
7 7 Bußgeldkatalog (Stand: ) Auszug Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen... bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in 1 P 80 nein Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet... auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen 1 P 80 nein anderen behindert Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder 1 P 60 nein Reifglätte ohne Reifen, welche die vorgeschriebenen Eigenschaften erfüllen müssen (M+S-Reifen)... mit Behinderung 1 P 80 nein Beim Führen eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht 1 P 140 nein Geschwindigkeit Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 100 nein 1 P/ 2 P* 80 bis 680* nein/ ja* Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen 1 P 80 nein *) je nach Überschreitung der Geschwindigkeit
8 8 Geschwindigkeit Pkw, Motorrad Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten (Pkw, Motorrad, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamgewicht) bis 10 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 15 nein bis 10 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 10 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 25 nein km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 20 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 35 nein km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 30 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 80 nein km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 70 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 100 nein km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 80 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 2 P Monat km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 120 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 2 P Monat km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 2 P Monat km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 2 P km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 2 P Monat km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 2 P km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 2 P über 70 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 2 P über 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 2 P 600 3
9 Unfall 9 Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls nicht unverzüglich 30 nein angehalten Als Beteiligter die Unfallstelle nicht richtig abgesichert 30 nein Unfallspuren (Beweise) beseitigt 30 nein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t Gegen das Sonntagsfahrverbot verstoßen als... Abbiegen Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Beim Abbiegen in ein Grundstück, Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Lastkraftwagenfahrer 120 nein Halter des Lastkraftwagens 570 nein Fußgängerüberwege 1 P 70 nein 1 P 70 nein 1 P 70 nein 1 P 80 nein An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) 1 P 80 nein
10 10 Abstand Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 1 P 75 nein 4/10 des halben Tachowertes 1 P 100 nein 3/10 des halben Tachowertes 1 P / 2 P* 160 nein / 1 Monat* 2/10 des halben Tachowertes 1 P / 2 P* 240 nein / 2 * 1/10 des halben Tachowertes 1 P / 2 P* 320 nein / 3 * 5/10 des halben Tachowertes 1 P 100 nein 4/10 des halben Tachowertes 1 P 180 nein 3/10 des halben Tachowertes 2 P Monat 2/10 des halben Tachowertes 2 P /10 des halben Tachowertes 2 P Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) Mindestabstand von 50 m zu einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf Autobahnen nicht eingehalten 1 P 80 nein Drogen Berauschende Mittel Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu 24a StVG genannten berauschenden Mittels geführt... Bei vorliegender Zuwiderhandlung gegen 24a StVG (Wiederholungstat) Bei mehreren vorliegenden Zuwiderhandlungen gegen 24a StVG *) Bei mehr als 100 km/h 2 P Monat 2 P P
11 Überholen 11 Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 1 P 100 nein Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu 1 P 80 nein Überholende überholt Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während 1 P 100 nein des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Ge- genverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage... und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet 1 P 150 nein... und dabei Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt 1 P 150 nein... mit Gefährdung 2 P Monat... mit Unfall 2 P Monat Überholt mit Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht 1 P 120 nein über 7,5 t bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen... mit Gefährdung 2 P Monat... mit Unfall 2 P Monat Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 1 P 80 nein Vorfahrt Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten behindert Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet (soweit nicht Straftat) nein 1 P 100 nein Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet 50 nein
12 12 Parken An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt... und den fließenden Verkehr dadurch behindert 25 nein... und ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 1 P 60 nein Vor oder in amtlich gekennzeichneter Feuerwehrzufahrt 35 nein geparkt... und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 1 P 65 nein In einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) unberechtigt... gehalten 20 nein... geparkt 25 nein Parken... auf Behindertenparkplätzen 35 nein... im Fußgängerbereich 30 nein... an Engstellen 15 nein... ohne Parkschein oder Parkzeit überschritten 10 bis 30 nein Parken in zweiter Reihe 20 nein... und andere behindert 25 nein Nicht nach der Parkflächenmarkierung geparkt 10 nein Alkohol 0,5-Promille-Grenze ( 24a StVG) Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Alkoholkonzentration im Atem oder im Blut oder einer Alkoholmenge, die zu einer Atem- oder Blutalkoholkonzentration geführt hat von 0,25 mg/l oder mehr bzw. 0,5 Promille oder mehr 2 P Monat Bei schon vorliegender Zuwiderhandlung gegen 24a StVG (Wiederholungstat) Bei schon mehreren vorliegenden Zuwiderhandlungen gegen 24a StVG 0,0 Promille für Fahranfänger und für alle anderen Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren nicht eingehalten 2 P P P 250 nein
13 Autobahnen und Kraftfahrstraßen Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit Ladung mehr als 4,20 m betrug An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet 13 1 P 70 nein 1 P 75 nein Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 1 P 75 nein Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren (soweit nicht Straftat)... in einer Ein- und Ausfahrt 1 P 75 nein... auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 1 P 130 nein... auf der durchgehenden Fahrbahn 2 P Monat Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt 1 P 70 nein Seitenstreifen von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 1 P 75 nein Bahnübergänge Mit nicht angepasster Geschwindigkeit an einen Bahnübergang herangefahren Bahnübergang unter Verstoß der Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte Bahnübergang trotz Blinklicht, senken der Schranke oder Haltegebot eines Bediensteten überquert Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet Beleuchtung Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 1 P 100 nein 1 P 80 nein 2 P Monat 1 P 80 nein 1 P 60 nein
14 14 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse Bei an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder mit ausreichendem Abstand vorbeigefahren oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch Fahrgäste behindert oder gefährdet. Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt Einem Schulbus/Omnibus das Abfahren von einer gekennzeichneten Fläche nicht ermöglicht Bei an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Vorbeifahrt Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast gefährdet oder behindert Bereifung und Lauffläche 1 P B = 60 G = 70 nein 1 P 60 nein 5 nein 1 P B = 60 G = 70 nein B = Behinderung, G = Gefährdung Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß 1 P 60 nein Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofas) oder Anhängers in diesen Fällen angeordnet oder zugelassen 1 P 75 nein Verkehrshindernisse Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegengelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte 1 P 60 nein
15 Richtzeichen Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht eingehalten Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) einen Fußgänger gefährdet nein 1 P 60 nein Zeichen eines Polizeibeamten Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt 1 P 70 nein Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 1 P 70 nein Betriebsverbot und -beschränkungen Inbetriebnahme des Fahrzeugs angeordnet, obwohl fu r das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand, bzw. zugelassen Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke nicht beachtet 40 nein 1 P 60 nein Zulassungspflicht Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt 1 P 70 nein 50 nein Fahrzeug außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen abgestellt 40 nein
16 16 Vorschriftzeichen Im Kreisverkehr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung einfahren... als Kfz-Führer 25 nein... als Radfahrer 20 nein Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt 10 nein Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt und dadurch einen anderen gefährdet Trotz Rotlicht nicht an Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet 1 P 70 nein 1 P 70 nein Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten und dadurch einen Fußgänger gefährdet... bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit 1 P 60 nein Zusatzschild)... bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr 1 P 70 nein Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt 80 nein Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 1 P 180 nein... bei anderen Kraftfahrzeugen 1 P 90 nein Stützlast Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent über- oder unterschritten wurde 1 P 60 nein
17 17 Umweltzone Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone 80 nein Hauptuntersuchung Als Halter die Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um mehr als... 2 bis 4 25 nein... 4 bis 8 1 P 60 nein P 75 nein Lichttechnische Einrichtungen Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über... Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht 15 nein... Begrenzungsleuchten oder vordere Rückstrahler 15 nein... seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten 15 nein... zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten 15 nein... Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler 15 nein... Warndreieck, Warnleuchte, Warnweste oder 15 nein Warnblinkanlage... Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen 15 nein Tunnel Im Tunnel ohne Abblendlicht gefahren 10 nein... und andere dadurch gefährdet 15 nein... mit Unfall 35 nein Im Tunnel gewendet 1 P 60 nein
18 18 Rote Ampel Innerhalb einer Sekunde nach dem Umschalten auf Rot die Ampel überfahren Sonstige Ordnungswidrigkeiten Handy-Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage... im Auto 1 P 60 nein... auf dem Rad 25 nein Amtliches Kennzeichen Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 1 P 90 nein... mit Gefährdung 2 P Monat... mit Unfall 2 P Monat Mehr als eine Sekunde nach dem Umschalten auf Rot die 2 P Monat Ampel überfahren... mit Gefährdung 2 P Monat... mit Unfall 2 P Monat Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 1 P 70 nein Personenbeförderung, Sicherungspflichten 60 nein 65 nein Nichtanlegen von vorhandenen Sicherheitsgurten 30 nein Ein Kind nicht gesichert 1 P 60 nein Mehrere Kinder nicht gesichert 1 P 70 nein Schutzhelm auf dem Kraftrad nicht getragen 15 nein
19 19 Rechtsschutz mit Bonus Sie haben die Wahl: a Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz Jedes Kfz des Versicherungsnehmers zu einem Beitrag pro Fahrzeug. Gilt für zugelassene Fahrzeuge zu Lande (für Nichtselbstständige). Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz Alle Landfahrzeuge der Familie zu einem Pauschalbeitrag. Gilt auch für Lebenspartner und Ihre Kinder (für Nichtselbstständige). Rechtsschutz für das Privatleben Idealer Schutz für Sie und Ihre Familie im privaten und beruflichen Bereich inkl. Verkehrsrechtsschutz. Inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Die ideale Ergänzung zu 3: Versicherungsschutz für alle selbst bewohnten Wohnobjekte in Deutschland. Versicherungspartner: DAG Deutsche Rechtsschutz- Versicherung AG, Zweigniederlassung ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen (HRB 3995) Jetzt Angebot anfordern! ARCD Rechtsschutz Postfach Bad Windsheim Tel / versicherung@arcd.de Top- Konditionen 10 % Bonus für ARCD Mitglieder
20 Oberntiefer Straße Bad Windsheim Telefon / Fax / ARCD Bußgeldkatalog, Auszug aus dem offiziellen Bußgeldkatalog, Stand 05/2014. Alle Angaben ohne Gewähr.
Abbiegen. Abstand. Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen.
Abbiegen Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen. Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch
MehrBußgeldkatalog: BKatV
Beck`sche Textausgaben Bußgeldkatalog: BKatV Textausgabe von Dr. Michael Burmann 4. Auflage Bußgeldkatalog: BKatV Burmann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrBußgeldkatalog Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)
Bußgeldkatalog 2010 Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) Übertretung Euro Punkte Fahrverbot bis 10 km/h 15 11-15 km/h 25 16-20 km/h 35
MehrBußgeld- und Punktekatalog
Bußgeld- und katalog Bußgeld- und katalog Falschparken Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 40 1 - in Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 50 1 - Fahren unter
MehrEine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Informationen übermitteln wir Ihnen gerne auf Wunsch.
1 download via Makris Rechtsanwälte Goltsteinstraße 22 D - 40211 Düsseldorf fon +49 (0)211 17335-0 fax +49 (0)211 17335-20 info@makris.de http://www.makris-rechtsanwaelte.de Bußgeldkatalogverordnung (BKatV)
MehrBußgeldkatalog Neuerungen (... oder gleich zu den Punkten...)
Bußgeldkatalog Neuerungen (... oder gleich zu den Punkten...) Neuerungen ab 1. Mai 2014 Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) wurde mit der Neunten und Zehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
MehrBeim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim 80 2
download via Makris Rechtsanwälte Goltsteinstraße 22 D - 40211 Düsseldorf fon +49 (0)211 17335-0 fax +49 (0)211 17335-20 info@makris.de www.makris.de http://www.makris-rechtsanwaelte.de http://www.anwaltskanzlei-fuer-internationales-privatrecht.de
MehrRechtsanwaltskanzlei Gabriele Lüsse
Verkehrsverstoße, Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Halten Halteverbot mißachtet ab 10 - - in zweiter Reihe gehalten 15 - - unzulässig auf Autobahn gehalten 30 - - Parken nicht platzsparend geparkt 10 -
MehrNeue Bußgelder ab ( )
von 6 Neue Bußgelder ab 0.02.2009 (02.02.09) Auszug aus dem Bußgeld- und katalog (Stand: 0.02.2009) Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Verkehrsverstoß bisheriges Bußgeld Bußgeld ab 2009 unangepasste
MehrWir bitten alle Verkehrsteilnehmer sich aus Gründen der Verkehrssicherheit den geltenden Vorschriften entsprechend zu verhalten.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde informiert Sie als Verkehrsteilnehmer über die momentan geltenden Bestimmungen aus dem Bußgeldkatalog, in Bezug auf die Wiederaufnahme der Tätigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung
MehrGültig ab
Gültig ab 01.05.2014 Anlage 13 (zu 40 FeV) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Im Fahreignungsregister
MehrGeldbuße (in EUR) Halten. Fahrverbot (Monate) Halteverbot missachtet 10. in zweiter Reihe gehalten 15. unzulässig auf Autobahn gehalten 30
Halten Halteverbot missachtet 10 in zweiter Reihe gehalten 15 unzulässig auf Autobahn gehalten 30 Parken nicht platzsparend geparkt 10 Parkverbot missachtet 15 - länger als eine Stunde 25 in "zweiter Reihe"
Mehrab (1*) km/h innerorts ab km/h außerorts 75 3 (1*)
Tempoüberschreitung in mit Pkw / Kraftrad Flensburg bis 10 km/h innerorts 15 bis 10 km/h außerorts 10 11-15 km/h innerorts 25 11-15 km/h außerorts 20 16-20 km/h innerorts 35 16-20 km/h außerorts 30 21-25
MehrPrivatkunden Bußgeldkatalog
Privatkunden Bußgeldkatalog 2 BUSSGELDKATALOG ZUR INFORMATION Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Über besonders unfallträchtige
MehrAnlage 13 (zu 40) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anlage 13 (zu 40) (BGBl. I 2014, 363 367) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Im Fahreignungsregister sind
MehrBezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40 FeV) Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen
MehrBußgelder in Deutschland
Bußgelder in Deutschland Verstöße gegen die deutschen Straßenverkehrsvorschriften werden mit Bußgeldern und Strafen geahndet. Die wichtigsten Regelungen haben wir Ihnen im den zusammengestellt. Geschwindigkeitsüberschreitungen
MehrAuszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. Februar 2009) Neue Bußgelder gegen Hauptunfallursachen ab 1. Februar 2009
Bußgeldkatalog Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog (Stand: 01. Februar 2009) Collage von Verkehrszeichen (Quelle: BMVBS) Neue Bußgelder gegen Hauptunfallursachen ab 1. Februar 2009 Die neuen Obergrenzen
MehrAuszug Bußgeld-Katalog
Auszug Bußgeld-Katalog Straßenverkehr (Stand Januar 2010) Zu schnell gefahren? Seite: 2 + 3 Sicherheitsabstand Seite: 4 eingehalten? Autobahn und Schnellstraßen Falsch verhalten? Seite: 5 Vorfahrt missachtet?
MehrBezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anlage 13 (zu 40 FeV) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden en und Ordnungswidrigkeiten (Fundstelle BGBl. I 2014, 363 367) Im Fahreignungsregister
Mehr- 3 - Tabelle 1. Aktueller
Auflistung der aufgrund der Anhebung der Bußgeldobergrenze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten beabsichtigten der Bußgeldkatalog Verordnung () Die Bußgeldregelsätze sollen für die nachfolgend genannten
MehrBMVBS - Bußgeldkatalog-Bußgeldkatalog
Seite 1 von 12 Bußgeldkatalog Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog Collage von Verkehrszeichen (Quelle: BMVBS) Bußgelder gegen Hauptunfallursachen Die Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit
MehrBußgeldkatalog-Verordnung - BKatV - Anlage (zu 1 Abs. 1)
Gesetzgeber Tabelle vom 25.04.2006 0187951 Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV - Anlage (zu 1 Abs. 1) 1 Zuwiderhandlungen gegen 24 StVG 1.1 Straßenverkehrs-Ordnung 1.1.1 Grundregeln 1.1.2 Straßenbenutzung
Mehr- 2-2 Verwarnung. (1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Vom 13. November 2001
MehrAuszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Stand Februar 2009
Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Stand Februar 2009 Geschwindigkeitsüberschreitungen bei PKW Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften außerhalb geschlossener Ortschaften bis 10
MehrRegelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten. innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts. Bis
Tempolimit überschritten Überschreitung des Limits in km/h Regelsatz in Punkte Fahrverbot in Monaten innerorts ausserorts innerorts ausserorts innerorts ausserorts Bis 10 15 10 - - - - 11-15 25 20 - -
MehrVerordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) "Bußgeldkatalog-Verordnung
MehrV aufgeh. durch 5 Satz 2 V ( ) v I 498 mwv Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v I 2232
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) BKatV Ausfertigungsdatum:
MehrROLAND RECHTSSCHUTZ. Bußgeldkatalog. ROLAND Bußgeldkatalog
ROLAND RECHTSSCHUTZ Bußgeldkatalog geht es mir gut ROLAND Bußgeldkatalog 2 AUSZUG ZUR INFORMATION Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt, gefährdet oder
Mehr(1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden sein.
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) BKatV Ausfertigungsdatum:
MehrVom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3716)
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Vom 13. November 2001
Mehr- 2-2 Verwarnung. (1) Die Verwarnung muss mit einem Hinweis auf die Verkehrszuwiderhandlung verbunden
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Vom 13. November 2001
Mehr- 1 - Vom 13. November 2001
- 1 - Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) Vom 13. November
MehrBußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (PKW, andere KFZ bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht)
Bußgeldkatalog 2014 Geschwindigkeitsüberschreitungen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts (PKW, andere KFZ bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht) Tatbestand in km/h Bußgeld in Punkte Fahrverbot Bis 10
MehrInhaltsverzeichnis NK-GVR 1
Inhaltsverzeichnis Bußgeldkatalog (BKat)... 3 Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG)... 71 Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember
MehrStraftaten. Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperre Fahrlässige Tötung ** 3 Fahrlässige Körperverletzung ** 3
Straftaten bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperre Fahrlässige Tötung ** 3 Fahrlässige Körperverletzung ** 3 Nötigung 3 A Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 3 A Gefährdung
MehrVerkehrsverstöße von LKW-Fahrer 2007
Sonderauswertung des Kraftfahrtbundesamtes im Auftrag des ACE Auto Club Europa (2008) Verkehrsverstöße von LKW-Fahrer 2007 1. Bei Eis und Schnee (STVO 2 Abs.3) 2. Bei wetterbedingt schlechter Sicht (STVO
MehrMittelbare Änderung durch Art. 7b V v I 348 ist berücksichtigt
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines es wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) BKatV Ausfertigungsdatum:
MehrDer Punktekatalog aus Flensburg:
Der Punktekatalog aus Flensburg: Punktekatalog Flensburg - Wählen Sie links weitere Themen aus! Der Punktekatalog Flensburg gibt an, wie viele Punkte man für welches Vergehen erhält, wenn man die Regeln
MehrBKatV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines es wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog- Verordnung - BKatV) BKatV Ausfertigungsdatum:
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 498 FNA: FNA
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: BKatV Ausfertigungsdatum: 1.03.2013 Gültig ab: 01.0.2013 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2013, 98 FNA: FNA 9231-1-21
Mehr498 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 22. März 2013
498 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 22. März 2013 Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines es wegen Ordnungswidrigkeiten
MehrEingangsformel. 1 Bußgeldkatalog. 2 Verwarnung. BKatV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines es wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) BKatV Ausfertigungsdatum:
MehrBußgeldkatalog. weniger als 4/ weniger als 3/10 (Fahrverbot bei mehr als 100 km/h) Monat
Bußgeldkatalog Abstandverstoß Ohne zwingenden Grund stark gebremst mit Gefährdung Ohne zwingenden Grund stark gebremst mit Sachbeschädigung Sicherheitsabstand unterschritten bei einem Tempo bis 80 km/h
MehrBezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anlage 13 (zu 40) Im Fahreignungsregister sind nachfolgende Entscheidungen
MehrBußgeld, Punkte, Fahrverbot geordnet nach Verkehrsverstoß:
Falschparken oder zu schnelles Fahren auf der Autobahn je nach Verkehrsverstoß müssen Sie mit Geldbußen, n in Flensburg oder sogar rechnen. Zurich gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen,
MehrVerordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines s wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ( BKatV) Vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033) Zuletzt
MehrInfocenter der R+V Versicherung. Bußgeldkatalog Punkte im Straßenverkehr
Infocenter der R+V Versicherung Bußgeldkatalog Punkte im Straßenverkehr Inhalt Das Infocenter der R+V Versicherung Das Infocenter der R+V Versicherung... Der Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters... Wer ein
MehrReißverschluss verfahren
Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen
MehrNeues Fahreignungs- Bewertungssystem (Alt: Mehrfachtäter-Punktsystem ) START 01. Mai 2014
Neues Fahreignungs- Bewertungssystem (Alt: Mehrfachtäter-Punktsystem ) START 01. Mai 2014 Fahreignungsregister (FAER) (Alt: Verkehrszentralregister ) Quelle: BMVI und Kraftfahrt-Bundesamt (Stand 01. Mai
MehrNeues aus dem Verkehrsrecht
Neues aus dem Verkehrsrecht Ewald Ternig, FHöV- Fb. Polizei / LPS Rhld.-Pf. Rita Schemmer, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz 2 Abs. 3 a StVO Winterreifenpflicht? Ausrüstung an Wetterverhältnisse
MehrDas künftige Punktesystem ab 2014 Fahreignungsregister (FaER) (Entwurf) (Quelle:BMVBS)
Das künftige Punktesystem ab 2014 Fahreignungsregister (FaER) (Entwurf) (Quelle:BMVBS) Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Ermahnung und Information über Fahreignungs-Bewertungssystem
MehrBundesrat Drucksache 769/12. Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundesrat Drucksache 769/12 13.12.12 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Vk - In Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung
MehrBundesgesetzblatt. Tag Inhalt Seite Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung...
Bundesgesetzblatt 3029 Teil I G 5702 2001 Ausgegeben zu Bonn am 21. November 2001 Nr. 59 Tag Inhalt Seite 9. 11. 2001 Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung............................
MehrStraßenverkehrs-Ordnung - StVO
12 Straßenverkehrs-Ordnung - StVO Grundregeln - 1 StVO 101000 Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden. 1 Abs. 2, 49 StVO; 24 StVG; -- BKat 101006 Sie gerieten ins Schleudern und verursachten
MehrBeschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis Abbiegen Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet.
Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis Abbiegen Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet 70 Euro 2 Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und 70
Mehr...größer 80 km/h betrug weniger als Euro Punkte. 5/10 des halben Tachowertes /10 des halben Tachowertes 100 1
Abstand Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit......größer 80 km/h betrug weniger als Euro Punkte 5/10 des halben Tachowertes 75 1 4/10 des halben Tachowertes 100 1 3/10 des halben
MehrBußgeldkatalog (Auszug)
Bußgeldkatalog (Auszug) Geschwindigkeitsverstöße außerhalb geschlossener Ortschaften Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit PKW: bis 10 km/h 10 11 bis 15 km/h 20 16 bis 20 km/h
MehrSo läuft das Verfahren ab 5. Rechtsschutzversicherung und Rechtsanwalt sinnvoll oder sogar nötig? 29. Verkehrsverstöße und ihre Folgen 37
2 Inhalt So läuft das Verfahren ab 5 Was ist eigentlich ein Verkehrsverstoß? 6 Die Verwarnung 6 Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde 8 Wenn es vor Gericht geht 22 Können Sie gegen ein Urteil vorgehen?
MehrRund um den Punkt. Sie sind punktgenau gelandet. Hier finden Sie alles Wissenswerte "Rund um den Punkt". Warum gibt es ein Punktsystem?
Rund um den Punkt Rund um den Punkt Sie sind punktgenau gelandet. Hier finden Sie alles Wissenswerte "Rund um den Punkt". Warum gibt es ein Punktsystem? Welche Folgen haben? Wie lange behalte ich? Wie
MehrAuszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2009 Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:
www.bussgeldkataloge.de Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2009 Hier finden Sie Auszüge aus dem Verwarnungs- und dem Bußgeldkatalog. Zugunsten der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit
MehrDer Grünpfeil. a) zügig auf die Kreuzung fahren und rechts abbiegen.
Start Der Grünpfeil Frage 1: Wenn ich mich einer roten Ampel nähere, die über ein Grünpfeil-Schild verfügt und ich rechts abbiegen will, muss ich erst den Blinker setzen und dann a) zügig auf die Kreuzung
MehrÜ b e r h o l e n. 5 StVO. Selber Straßenteil. Verkehrsteilnehmer. warten. Überholen ist der
Ü b e r h o l e n 5 Überholen ist der - tatsächliche (auch absichtslose) Vorgang des Vorbeifahrens - auf dem selben Straßenteil - an einem anderen Verkehrsteilnehmer, - der sich in der selben Richtung
MehrStundenplan Schlagbaumer Straße Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht
Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht 21.09.2015 B 18.30 20.00 3 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Grundregel 1 StVO, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen,
MehrGeschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:
Auszüge aus dem aktuellen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2012 Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung) Ab 40 EUR kommen noch wenigstens 23,50
MehrRechtsschutz. Auszug aus dem Bußgeldkatalog
Rechtsschutz Auszug aus dem Bußgeldkatalog Stand: 01.01.2008 Rechtsschutz Ausgewählte Verkehrsverstöße im Überblick Tatbestand Bußgeld Punkte / Fahrverbot in Monaten Geschwindigkeitsüberschreitung mit
MehrStundenplan Schlagbaumer Straße Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht
Datum Klasse Uhrzeit Thema Inhaltsübersicht 07.12.2015 B 18.30 20.00 5 Vorfahrt Bedeutung und Definition / Rechts vor Links / Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen / Abknickende Vorfahrtstraße / Kreisverkehr
MehrDatum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Montag 19.12.2016 Zusatz 18.30-20,00 14 Technik 2 B Fahren von Solokraftfahrzeugen / Personen und Güterbeförderung / Zusammenstellen von Zügen / Verbinden und
MehrInhalt. Vorwort Einführung. Verwarnungsgeld Bußgeld Punktsystem Fahrerlaubnis auf Probe... 9
Inhalt Vorwort.............................. 2 Einführung Verwarnungsgeld..................... 5 Bußgeld............................ 6 Punktsystem......................... 7 Fahr auf Probe................
MehrDatum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit The Kurzbeschreibung Montag 25.09.2017 Grund 18.30-20,00 12 Lebenslanges Lernen / Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften Zahlen, Daten, Fakten / Ältere Fahrer, Fahranfänger
MehrTipps und Infos rund ums Blinken
Verkehrsexperten informieren Impressum Herausgeber: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.v. (ADAC) Ressort Verkehr, Am Westpark 8, 81373 München www.adac.de/verkehrs-experten Tipps und Infos rund ums
MehrStundenplan Schlagbaumerstr.19 Grund und Zusatz Klasse B / C/CE /D
Datum Uhrzeit Thema 14.09.2015 Thema 9 Straßenverkehrssysteme und seine Nutzung Verkehrswege- ihre Bedeutung, Fahrbahnmarkierungen, Straßenbenutzung, Autobahn und Kraftfahrstraße Verkehrsverhalten bei
MehrInhalt. Die Autoren. Einleitung TEIL I - ERLÄUTERUNGEN
Die Autoren Einleitung 10 10 TEIL I - ERLÄUTERUNGEN Wichtiger Hinweis: Die nachfolgende detaillierte Gliederung führt direkt zu den Antworten auf alle Fragen und ersetzt so ein Stichwortverzeichnis zu
MehrBußgeldkatalog. mit Punktsystem
Bußgeldkatalog mit Punktsystem Stand: 01.11.2017 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eigene Mobilität ist ein wesentlicher Baustein in der Lebensqualität jedes Einzelnen. Gerade in weitläufigen Regionen
MehrDatum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Donnerstag Grund 10.15-11.45 10 Ruhender Verkehr 15.09.2016 Halten und Parken / Halteverbote / Parkverbote / Ein- und Aussteigen Grund 14.45-16.15 1 Persönliche
MehrNeuer Bußgeldkatalog ab Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen
Neuer Bußgeldkatalog ab 01.04.2004 Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen Telefonieren im Straßenverkehr EUR 40,00 statt bisher EUR 30,00 müssen Autofahrer bezahlen, die während der Fahrt ohne Freisprechanlage
MehrN E W S L E T T E R. Teil 1 Fragen und Antworten
Informationen rund um das Verkehrsrecht Stand März 2009 Seite 1 Unsere Mandanten fahren selbstverständlich immer rücksichtsvoll und verkehrsangepasst! Wenn gleichwohl die Polizei einschreitet, beruht dies
MehrDAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM AB DEM 1. MAI 2014
MERKBLATT Standortpolitik DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM AB DEM 1. MAI 2014 Am 1. Mai 2014 ist das neue Punktesystem für die Bewertung von Verkehrsverstößen in Kraft getreten. Zentrales Ziel der Neuordnung
MehrDatum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung
Datum Klasse Uhrzeit Thema Kurzbeschreibung Donnerstag Grund 10.15-11.45 10 Ruhender Verkehr 01.12.2016 Halten und Parken / Halteverbote / Parkverbote / Ein- und Aussteigen Grund 14.45-16.15 1 Persönliche
MehrDas Infocenter der R+V Versicherung. Inhalt. Der Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters
Inhalt Das Infocenter der R+V Versicherung Das Infocenter der R+V Versicherung... Der Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters... Risiken durch Information vermeiden Ziel des Infocenters der R+V Versicherung
MehrBußgeldkatalog mit neuem Punktsystem
Bußgeldkatalog mit neuem Punktsystem Stand: 01.05.2014 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die eigene Mobilität ist ein wesentlicher Baustein in der Lebensqualität jedes Einzelnen. Gerade in weitläufigen
MehrInfocenter der R+V Versicherung. Bußgeldkatalog Punkte im Straßenverkehr
Infocenter der R+V Versicherung Bußgeldkatalog Punkte im Straßenverkehr Inhalt Das Infocenter der R+V Versicherung Das Infocenter der R+V Versicherung... Der Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters... Risiken
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 24/2013 22.05.2013 Dr. Sch Aktuelles zur Punktereform Sehr geehrte Damen und Herren, am 16.05.2013 hat der Bundestag mit dem 4. Gesetz zur Änderung
MehrMERKBLATT Standortpolitik
MERKBLATT Standortpolitik DAS NEUE FLENSBURGER PUNKTESYSTEM AB DEM 1. MAI 2014 Am 1. Mai 2014 ist das neue Punktesystem für die Bewertung von Verkehrsverstößen in Kraft getreten. Zentrales Ziel der Neuordnung
MehrNEUES AUS DEM VERKEHRSRECHT
NEUES AUS DEM VERKEHRSRECHT Hans Jürgen Lutz Leiter des Sachbereichs Verkehr im Polizeipräsidium Rheinpfalz Rita Schemmer Fachgruppenleiterin Verkehrswirtschaft, Verkehrsrecht Koblenz VERKEHRSREGELN sollen
MehrEin Quiz für Einsteiger ADFC Gießen
Richtig im Radverkehr? Ein Quiz für Einsteiger 2011 ADFC Gießen 1) Wie schnell dürfen Autos und Fahrräder hier maximal fahren? A) Wenn nichts anderes ausgeschildert ist, 30 km/h. ) g, B) An den Fußverkehr
MehrDEUTSCHLAND. Regelsatz får Grundtatbestand (EUR) Mit Gef hrdung: ErhÇhung auf (EUR) Mit Sachbesch digung: ErhÇhung auf (EUR)
GeringfÅgige VerkehrsverstÇße kçnnen durch Polizei oder VerwaltungsbehÇrde mit Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 EUR geahndet werden. Die VerwarnungsgeldhÇhe ist im bundeseinheitlichen katalog geregelt.
MehrRechtsschutz. Auszug aus dem Bußgeldkatalog. Stand: 01.02.2009
Auszug aus dem katalog Stand: 01.02.2009 Ausgewählte Verkehrsverstöße im Überblick Geschwindigkeitsüberschreitung mit PKW trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen,
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1004 21. Wahlperiode 14.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 07.07.15 und Antwort des Senats Betr.:
MehrGrundfragen von Testbogen Nr. 70 für die Klasse B (Ersterwerb)
Grundfragen von Testbogen Nr. 70 für die Klasse B (Ersterwerb) 1. Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten? (Frage: 1.4.41-010, Punkte: 4) A Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug
MehrRechtsschutz. Auszug aus dem Bußgeldkatalog. Stand: 01.02.2015
ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen Zweigniederlassung der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG Liesegangstraße 15 40211 Düsseldorf Telefon: (02 11) 90 89 90 Telefax: (02 11) 90 89 999 E-Mail:
MehrEs kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt. Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden
Welches Verhalten ist richtig? Ich darf durchfahren Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen Welches Verhalten ist richtig? Ich muss den Radfahrer abbiegen lassen Ich muss den blauen Pkw durchfahren
MehrVerkehrsrecht kompakt
Verkehrsrecht kompakt Systematischer Querschnitt mit Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht von Adolf Rebler Regierungsamtsrat, Regierung der Oberpfalz, Regensburg und.' -. Bernd Huppertz J Polizeihauptkommissar,
MehrRTLratgeber Bußgeldkatalog
Ein Dienst von RTL Media Services Seite 1/10 RTLratgeber Bußgeldkatalog Wie viel Bußgeld Sie bezahlen müssen, wenn Sie zu schnell fahren oder falsch parken, steht im Bußgeldkatalog. Behörden können nicht
MehrFachvereinigung Omnibus und Touristik. Haltestellen
Haltestellen Der Sicherung der Haltestellen kommt eine bedeutende Aufgabe zu, denn das Ein- und Aussteigen, das Warten an den Haltestellen und das Überqueren der Fahrbahn auf dem Weg zur Haltestelle stellen
MehrInnerorts Raum für alle!?
Frage 1 / Folie 3 20,- Euro kostet das Verwarnungsgeld für Halten in zweiter Reihe. Wer länger als 15 Minuten in der zweiten Reihe hält und dabei den Verkehr behindert, zahlt 35,- Euro. Wer beim Halten
MehrWas versteht die Straßenverkehrsordnung unter Halten? Was ist Parken?
Halten und Parken Was versteht die Straßenverkehrsordnung unter Halten? Was ist Parken? Halten und Parken sind Vorgänge, die dem ruhenden - im Gegensatz zum fließenden - Verkehr zuzuordnen sind. HALTEN
Mehr