Info-Broschüre. Bußgeldkatalog

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1 Info-Broschüre Bußgeldkatalog

2 2 Titelbild: Gerhard Seybert (Fotolia) Grafiken: ARCD, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ARCD-Bußgeldkatalog, Auszug aus dem offiziellen Bußgeldkatalog, Stand 05/2014. Alle Angaben ohne Gewähr.

3 3 Sehr geehrtes ARCD Mitglied, vor Ihnen liegt die aktuelle Fassung des ARCD Bußgeld - katalogs (Stand: 1. Mai 2014) Aus Gründen der Übersichtlichkeit enthält dieser Katalog nur die Bußgelder für die häufigsten Verkehrsdelikte und Vergehen. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Frage haben, die sich mittels dieses Bußgeldkatalogs nicht klären lässt, stehen wir Ihnen jederzeit mit weiteren Informationen zur Verfügung. Wir haben den Inhalt dieses ARCD Bußgeldkatalogs nach bestem Wissen und Gewissen für Sie zusammengestellt und gründlich recherchiert. Dennoch können wir für Druck- und inhaltliche Fehler keine Gewähr übernehmen. Besten Dank für Ihr Verständnis. Ihr Team vom ARCD

4 4 Verwarnung und Verwarnungsgeld Die Verwarnung ist die mildeste Form der Ahndung eines Verstoßes gegen verkehrsrechtliche Vorschriften. Sie erfolgt ausschließlich bei als geringfügig bezeichneten Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie z. B. Überschreiten der zulässigen Parkzeit mangelhafte Kennzeichenbeleuchtung Nichtmitführen von Ausweispapieren Dies kann mündlich in Form einer Ermahnung geschehen oder schriftlich, indem Ihnen eine Zahlungs aufforderung über - geben oder an die Windschutzscheibe gesteckt wird. Das Verwarnungsgeld reicht bis 55 Euro, je nach Verstoß. Wenn Sie das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht bezahlen, riskieren Sie ein Bußgeldverfahren mit erhöhten Kosten. Aufgrund einer Verwarnung kann keine Eintragung in das Fahreignungsregister in Flensburg erfolgen. Bußgeldbescheid Durch einen Bußgeldbescheid werden nicht geringfügige Verkehrsordnungswidrig - keiten mit Bußgeld, eventuell auch Fahrver - boten, geahndet. Die Höhe eines Bußgelds kann von den im Katalog angegebenen Sätzen erheblich abweichen. Die Regelsätze Bußgeldverfahren: Die wichtigsten Schritte Begehen einer Ordnungswidrigkeit Verwarnung bis 55 Euro Polizei/Verwaltungsbehörde Bußgeld ab 60 Euro bezahlen Rücknahme oder Änderung des Bescheids Einstellung des Verfahrens Verwarnung nicht bezahlen Bußgeldbescheid Polizei/Verwaltungsbehörde ermittelt Gerichtsverfahren Amtsgericht: Hauptverhandlung Anhörungsbogen Personendaten sind Pflichtangaben Angaben zur Sache nicht erforderlich Einspruch innerhalb von 2 Wochen schriftlich (Einschreiben, Fax) Angabe von Gründen nicht nötig Einstellung des Verfahrens Einspruch zurücknehmen, bezahlen Urteil Einstellung, Freispruch oder Bestätigung, Erhöhung oder Minderung des Bußgelds ARCD

5 5 erhöhen sich z. B., wenn es durch den Verkehrsverstoß zu einer Gefährdung oder Schädigung anderer gekommen ist. Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeld - bescheid einlegen wollen, muss das schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von zwei Wochen bei der Bußgeldstelle geschehen, am besten per Einschreiben mit Rückschein an den Sachbearbeiter. Im günstigsten Fall wird Ihr Bescheid aufgehoben oder das Verfahren einge stellt. Möglich ist auch, dass ein für Sie ungünstigerer Bescheid ergeht und Sie z. B. zu einer höheren Geldbuße verurteilt werden. Ebenfalls kann das Gericht den Bescheid aufheben oder das Verfahren einstellen. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt normalerweise nach drei n und darf dann nicht mehr weiterverfolgt werden. Verstöße gegen das Promille- Gesetz" verjähren dagegen erst nach einem Jahr bzw. bei Alkoholfahrten von Fahranfängern nach einem halben Jahr! Straftaten Wenn Sie rechtswidrig und schuldhaft einen gesetzlichen Straftatbestand erfüllen, müssen Sie mit einer Strafe rechnen. Bei Verkehrsvergehen kann das sein: eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Entzug der Fahrerlaubnis Nach Entzug der Fahrerlaubnis und Ablauf der Sperrfrist muss ein neuer Führerschein beantragt werden. Fahreignungsregister Was wird ins Fahreignungs register eingetragen? Voraussetzung für eine Eintragung ist, dass das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt und die Ordnungswidrigkeit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und damit in Anlage 13 der Fahrerlaubnis - verordnung (FeV) aufgelistet ist. Schwere Ordnungswidrig keiten und Straftaten werden mit einem bis drei Punkten be wertet. VORMERKUNG ERMAHNUNG VERWARNUNG ENTZIEHUNG

6 6 Eingetragen werden beispielsweise: Verurteilungen in Verkehrs - strafsachen Entscheidungen des Amtsgerichts wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten rechtskräftige Bußgeldbescheide wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten Welche Maßnahmen drohen? Bei einem Stand von 4 bis 5 Punkten erhält der Betroffene erstmals eine Ermahnung und eine Auffor derung, sein Verhalten im Straßenverkehr zu ändern. Außerdem bekommt er eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem, verbunden mit dem Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum Abbau von einem Punkt. Bei einem Stand von 6 bis 7 Punkten erhält der Fahrerlaubnisinhaber eine Verwarnung unter Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen. Auch auf dieser Stufe ergeht der Hinweis, dass ein Fahreignungs seminar freiwillig besucht werden kann jedoch ohne Punktabbaumöglichkeit. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis ent - zogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs n erteilt werden jedoch nur mit Nachweis einer erfolgreich durchgeführten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Wann werden die Eintragungen gelöscht? Ordnungswidrigkeiten oder Straf taten und deren Punkte verfallen nach festen Tilgungsfristen: 2,5 Jahre bei schweren Ordnungswidrigkeiten 5 Jahre bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis 10 Jahre bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis Gelöscht werden die Eintragungen nach jeweils einem weiteren Jahr Überliegefrist. Punktekonto Sie können sich über Ihr Punktekonto im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt informieren, das kostenlos Auskunft erteilt. Dafür müssen Sie dem Antrag, den Sie auf herunterladen können, eine unterschriebene Kopie Ihres Personal - ausweises beifügen, denn nur Sie sollen die Auskunft erhalten. Eine Auskunft per Telefon oder Fax ist nicht möglich. Richten Sie den Antrag an das Kraftfahrt-Bundesamt, Fahreignungs register, Flensburg. Weitere Informationen auch im Internet beim Kraftfahrt-Bundesamt unter und unter

7 7 Bußgeldkatalog (Stand: ) Auszug Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen... bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in 1 P 80 nein Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet... auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen 1 P 80 nein anderen behindert Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder 1 P 60 nein Reifglätte ohne Reifen, welche die vorgeschriebenen Eigenschaften erfüllen müssen (M+S-Reifen)... mit Behinderung 1 P 80 nein Beim Führen eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht 1 P 140 nein Geschwindigkeit Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 100 nein 1 P/ 2 P* 80 bis 680* nein/ ja* Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen 1 P 80 nein *) je nach Überschreitung der Geschwindigkeit

8 8 Geschwindigkeit Pkw, Motorrad Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten (Pkw, Motorrad, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamgewicht) bis 10 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 15 nein bis 10 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 10 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 25 nein km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 20 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 35 nein km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 30 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 80 nein km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 70 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 100 nein km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 80 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 2 P Monat km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 1 P 120 nein km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 2 P Monat km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 2 P Monat km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 2 P km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 2 P Monat km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 2 P km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 2 P über 70 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 2 P über 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 2 P 600 3

9 Unfall 9 Als Beteiligter eines Verkehrsunfalls nicht unverzüglich 30 nein angehalten Als Beteiligter die Unfallstelle nicht richtig abgesichert 30 nein Unfallspuren (Beweise) beseitigt 30 nein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 t Gegen das Sonntagsfahrverbot verstoßen als... Abbiegen Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Beim Abbiegen in ein Grundstück, Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Lastkraftwagenfahrer 120 nein Halter des Lastkraftwagens 570 nein Fußgängerüberwege 1 P 70 nein 1 P 70 nein 1 P 70 nein 1 P 80 nein An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht, oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt (soweit nicht Straftat) 1 P 80 nein

10 10 Abstand Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als Erforderlichen Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 1 P 75 nein 4/10 des halben Tachowertes 1 P 100 nein 3/10 des halben Tachowertes 1 P / 2 P* 160 nein / 1 Monat* 2/10 des halben Tachowertes 1 P / 2 P* 240 nein / 2 * 1/10 des halben Tachowertes 1 P / 2 P* 320 nein / 3 * 5/10 des halben Tachowertes 1 P 100 nein 4/10 des halben Tachowertes 1 P 180 nein 3/10 des halben Tachowertes 2 P Monat 2/10 des halben Tachowertes 2 P /10 des halben Tachowertes 2 P Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) Mindestabstand von 50 m zu einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf Autobahnen nicht eingehalten 1 P 80 nein Drogen Berauschende Mittel Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu 24a StVG genannten berauschenden Mittels geführt... Bei vorliegender Zuwiderhandlung gegen 24a StVG (Wiederholungstat) Bei mehreren vorliegenden Zuwiderhandlungen gegen 24a StVG *) Bei mehr als 100 km/h 2 P Monat 2 P P

11 Überholen 11 Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 1 P 100 nein Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu 1 P 80 nein Überholende überholt Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während 1 P 100 nein des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Ge- genverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage... und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet 1 P 150 nein... und dabei Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt 1 P 150 nein... mit Gefährdung 2 P Monat... mit Unfall 2 P Monat Überholt mit Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht 1 P 120 nein über 7,5 t bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen... mit Gefährdung 2 P Monat... mit Unfall 2 P Monat Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 1 P 80 nein Vorfahrt Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten behindert Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet (soweit nicht Straftat) nein 1 P 100 nein Prüfungs-, Probe-, Überführungsfahrten Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet 50 nein

12 12 Parken An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt... und den fließenden Verkehr dadurch behindert 25 nein... und ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 1 P 60 nein Vor oder in amtlich gekennzeichneter Feuerwehrzufahrt 35 nein geparkt... und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 1 P 65 nein In einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328) unberechtigt... gehalten 20 nein... geparkt 25 nein Parken... auf Behindertenparkplätzen 35 nein... im Fußgängerbereich 30 nein... an Engstellen 15 nein... ohne Parkschein oder Parkzeit überschritten 10 bis 30 nein Parken in zweiter Reihe 20 nein... und andere behindert 25 nein Nicht nach der Parkflächenmarkierung geparkt 10 nein Alkohol 0,5-Promille-Grenze ( 24a StVG) Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Alkoholkonzentration im Atem oder im Blut oder einer Alkoholmenge, die zu einer Atem- oder Blutalkoholkonzentration geführt hat von 0,25 mg/l oder mehr bzw. 0,5 Promille oder mehr 2 P Monat Bei schon vorliegender Zuwiderhandlung gegen 24a StVG (Wiederholungstat) Bei schon mehreren vorliegenden Zuwiderhandlungen gegen 24a StVG 0,0 Promille für Fahranfänger und für alle anderen Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren nicht eingehalten 2 P P P 250 nein

13 Autobahnen und Kraftfahrstraßen Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit Ladung mehr als 4,20 m betrug An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet 13 1 P 70 nein 1 P 75 nein Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 1 P 75 nein Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren (soweit nicht Straftat)... in einer Ein- und Ausfahrt 1 P 75 nein... auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 1 P 130 nein... auf der durchgehenden Fahrbahn 2 P Monat Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt 1 P 70 nein Seitenstreifen von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 1 P 75 nein Bahnübergänge Mit nicht angepasster Geschwindigkeit an einen Bahnübergang herangefahren Bahnübergang unter Verstoß der Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte Bahnübergang trotz Blinklicht, senken der Schranke oder Haltegebot eines Bediensteten überquert Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet Beleuchtung Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 1 P 100 nein 1 P 80 nein 2 P Monat 1 P 80 nein 1 P 60 nein

14 14 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse Bei an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs, haltender Straßenbahn oder haltendem gekennzeichneten Schulbus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit Schrittgeschwindigkeit oder mit ausreichendem Abstand vorbeigefahren oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch Fahrgäste behindert oder gefährdet. Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichneten Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle überholt Einem Schulbus/Omnibus das Abfahren von einer gekennzeichneten Fläche nicht ermöglicht Bei an einer Haltestelle (Zeichen 224) haltendem Omnibus des Linienverkehrs oder gekennzeichnetem Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht bei Vorbeifahrt Schrittgeschwindigkeit oder ausreichenden Abstand nicht eingehalten oder, obwohl nötig, nicht angehalten und dadurch einen Fahrgast gefährdet oder behindert Bereifung und Lauffläche 1 P B = 60 G = 70 nein 1 P 60 nein 5 nein 1 P B = 60 G = 70 nein B = Behinderung, G = Gefährdung Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß 1 P 60 nein Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs (außer Mofas) oder Anhängers in diesen Fällen angeordnet oder zugelassen 1 P 75 nein Verkehrshindernisse Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegengelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte 1 P 60 nein

15 Richtzeichen Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht eingehalten Als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) einen Fußgänger gefährdet nein 1 P 60 nein Zeichen eines Polizeibeamten Zeichen eines Polizeibeamten nicht befolgt 1 P 70 nein Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 1 P 70 nein Betriebsverbot und -beschränkungen Inbetriebnahme des Fahrzeugs angeordnet, obwohl fu r das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand, bzw. zugelassen Betriebsverbot oder -beschränkung wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette oder Prüfmarke nicht beachtet 40 nein 1 P 60 nein Zulassungspflicht Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt 1 P 70 nein 50 nein Fahrzeug außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf öffentlichen Straßen abgestellt 40 nein

16 16 Vorschriftzeichen Im Kreisverkehr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung einfahren... als Kfz-Führer 25 nein... als Radfahrer 20 nein Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt 10 nein Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt und dadurch einen anderen gefährdet Trotz Rotlicht nicht an Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet 1 P 70 nein 1 P 70 nein Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten und dadurch einen Fußgänger gefährdet... bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit 1 P 60 nein Zusatzschild)... bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr 1 P 70 nein Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt 80 nein Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs Fahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen oder Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 1 P 180 nein... bei anderen Kraftfahrzeugen 1 P 90 nein Stützlast Kraftfahrzeug mit einem einachsigen Anhänger in Betrieb genommen, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent über- oder unterschritten wurde 1 P 60 nein

17 17 Umweltzone Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone 80 nein Hauptuntersuchung Als Halter die Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um mehr als... 2 bis 4 25 nein... 4 bis 8 1 P 60 nein P 75 nein Lichttechnische Einrichtungen Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über... Scheinwerfer für Fern- oder Abblendlicht 15 nein... Begrenzungsleuchten oder vordere Rückstrahler 15 nein... seitliche Kenntlichmachung oder Umrissleuchten 15 nein... zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten 15 nein... Schluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler 15 nein... Warndreieck, Warnleuchte, Warnweste oder 15 nein Warnblinkanlage... Ausrüstung oder Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen 15 nein Tunnel Im Tunnel ohne Abblendlicht gefahren 10 nein... und andere dadurch gefährdet 15 nein... mit Unfall 35 nein Im Tunnel gewendet 1 P 60 nein

18 18 Rote Ampel Innerhalb einer Sekunde nach dem Umschalten auf Rot die Ampel überfahren Sonstige Ordnungswidrigkeiten Handy-Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage... im Auto 1 P 60 nein... auf dem Rad 25 nein Amtliches Kennzeichen Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 1 P 90 nein... mit Gefährdung 2 P Monat... mit Unfall 2 P Monat Mehr als eine Sekunde nach dem Umschalten auf Rot die 2 P Monat Ampel überfahren... mit Gefährdung 2 P Monat... mit Unfall 2 P Monat Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 1 P 70 nein Personenbeförderung, Sicherungspflichten 60 nein 65 nein Nichtanlegen von vorhandenen Sicherheitsgurten 30 nein Ein Kind nicht gesichert 1 P 60 nein Mehrere Kinder nicht gesichert 1 P 70 nein Schutzhelm auf dem Kraftrad nicht getragen 15 nein

19 19 Rechtsschutz mit Bonus Sie haben die Wahl: a Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz Jedes Kfz des Versicherungsnehmers zu einem Beitrag pro Fahrzeug. Gilt für zugelassene Fahrzeuge zu Lande (für Nichtselbstständige). Verkehrs-Pauschal-Rechtsschutz Alle Landfahrzeuge der Familie zu einem Pauschalbeitrag. Gilt auch für Lebenspartner und Ihre Kinder (für Nichtselbstständige). Rechtsschutz für das Privatleben Idealer Schutz für Sie und Ihre Familie im privaten und beruflichen Bereich inkl. Verkehrsrechtsschutz. Inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Die ideale Ergänzung zu 3: Versicherungsschutz für alle selbst bewohnten Wohnobjekte in Deutschland. Versicherungspartner: DAG Deutsche Rechtsschutz- Versicherung AG, Zweigniederlassung ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen (HRB 3995) Jetzt Angebot anfordern! ARCD Rechtsschutz Postfach Bad Windsheim Tel / versicherung@arcd.de Top- Konditionen 10 % Bonus für ARCD Mitglieder

20 Oberntiefer Straße Bad Windsheim Telefon / Fax / ARCD Bußgeldkatalog, Auszug aus dem offiziellen Bußgeldkatalog, Stand 05/2014. Alle Angaben ohne Gewähr.

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