So läuft das Verfahren ab 5. Rechtsschutzversicherung und Rechtsanwalt sinnvoll oder sogar nötig? 29. Verkehrsverstöße und ihre Folgen 37

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2 2 Inhalt So läuft das Verfahren ab 5 Was ist eigentlich ein Verkehrsverstoß? 6 Die Verwarnung 6 Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde 8 Wenn es vor Gericht geht 22 Können Sie gegen ein Urteil vorgehen? 26 Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten? 27 Rechtsschutzversicherung und Rechtsanwalt sinnvoll oder sogar nötig? 29 Was bringt eine Rechtsschutzversicherung? 30 So finden Sie den richtigen Anwalt 35 Verkehrsverstöße und ihre Folgen 37 Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten 38 Das erwartet Sie: Geldbuße und Fahrverbot 43 Die häufigsten Verkehrsstraftaten 51 Alkohol und Drogen im Straßenverkehr 59 Verkehrsverstöße im Ausland 63

3 3 Das Verkehrszentralregister die Flensburger Verkehrssünderkartei 65 Welche Folgen haben die Punkte? 66 Wann werden Punkte gelöscht? 67 So können Sie Punkte abbauen 70 So erfahren Sie Ihren Punktestand 72 Der Bußgeldkatalog 73 Wie ist der Katalog aufgebaut? 74 Der Katalog 76 Der Punktekatalog für Verkehrsstraftaten 119 Anhang: Muster 121 Einspruchsschreiben gegen einen Bußgeldbescheid 121 Einspruchsrücknahmeschreiben 121 Punkteanfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt 122 Stichwortverzeichnis für den Katalogteil 123 Stichwortverzeichnis für den Textteil 127

4 Was ist eigentlich ein Verkehrsverstoß? 5 5 So läuft das Verfahren ab Sie haben s eilig, fahren zu schnell und schon blinkt das Blaulicht hinter Ihnen. Wer sich jetzt richtig verhält, kann Geld sparen. Was ist aber, wenn tatsächlich der Bußgeldbescheid ins Haus flattert? In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie den Anhörungsbogen richtig ausfüllen (S. 11) wie Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben (S. 17) wie die Gerichtsverhandlung abläuft (S. 23) wann Ordnungwidrigkeiten verjähren (S. 27)

5 6 So läuft das Verfahren ab Was ist eigentlich ein Verkehrsverstoß? Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sind so genannte Ordnungswidrigkeiten. Sie können mit einem Bußgeld von 5 bis zu 1000 geahndet werden. Bei fahrlässiger Begehung bestimmter Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Höhe des Bußgeldes durch den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geregelt. Jede Geldbuße von 40 oder mehr zieht auch die Eintragung von Punkten nach dem Mehrfachtäter- Punktsystem im Verkehrszentralregister die Punkte in Flensburg nach sich. Darüber hinaus kann zusätzlich ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten angeordnet werden. Auch Verstöße, die nicht sofort als solche zu erkennen sind, können Bußgelder zur Folge haben. Verursachen Sie einen Verkehrsunfall ohne Personenschaden, haben Sie dabei auch noch gegen Verkehrsvorschriften verstoßen. Neben Ihrem eigenen Schaden müssen Sie daher gegebenenfalls auch noch ein Bußgeld bezahlen und bekommen Punkte, bei mehreren Voreintragungen eventuell sogar ein Fahrverbot. Die Verwarnung Die Verwaltungsbehörde und die ermittelnden Polizeibeamten haben bei geringfügigen Verstößen die Möglichkeit, eine kostenfreie mündliche oder eine kostenpflichtige Verwarnung (5 bis 35 ) auszusprechen. Ordnungswidrigkeiten müssen jedoch anders als Straftaten nicht verfolgt werden. Ob

6 Die Verwarnung 7 überhaupt ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die ermittelnde Behörde unter Berücksichtigung aller Begleitumstände. Beispiel: Die Situation richtig einschätzen Kann Bodo Blitz den Polizisten am Unfallort davon überzeugen, dass er zwar möglicherweise ein wenig zu weit in die Kreuzung eingefahren ist, der Unfallgegner jedoch mindestens 30 km/h zu schnell war, so dass er gar nicht mehr hatte reagieren können, kann die Polizei trotz der Tatsache, dass der Unfallgegner dies abstreitet, von der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens absehen. Möglich ist in diesem Fall eine gebührenfreie mündliche oder eine gebührenpflichtige schriftliche Verwarnung Voraussetzung für eine Verwarnung ist, dass Sie sich damit einverstanden erklären und bei einer kostenpflichtigen Verwarnung den Verwarnungsbetrag innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel eine Woche) bezahlen. Die Zahlung selbst wirkt hierbei auch als Erklärung des Einverständnisses. Bezahlen Sie rechtzeitig, kann wegen des Verstoßes kein Bußgeldbescheid mehr erlassen werden. Erfolgt die Zahlung hingegen nicht rechtzeitig, müssen Sie mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides rechnen, der zusätzlich Verfahrenskosten (aktuell rund 25 ) verursacht und bei dem das Bußgeld auch höher sein kann, als das ursprüngliche Verwarnungsgeld. Überlegen Sie daher gut, ob Sie eine Verwarnung nicht einfach akzeptieren, um weitere Kosten zu vermeiden. Nur wenn Sie sicher sind, dass Sie den Verkehrsverstoß nicht begangen haben, sollten Sie es auf einen Bußgeldbescheid ankommen lassen.

7 8 So läuft das Verfahren ab Ist die Frist zur Zahlung des Verwarnungsgeldes abgelaufen (z. B. wegen Urlaub, längerer Überlegungszeit oder verspäteter Anwaltskonsultation), besteht kein Rechtsanspruch darauf, nachträglich noch ins Verwarnungsverfahren zurückzukehren. Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde Je nach Bundesland werden Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel von zentralen Bußgeldstellen als Verwaltungsbehörden entweder für das gesamte Bundesland oder auch nur für die jeweilige Stadt oder den Landkreis geahndet. Die Verkehrsverstöße werden zunächst von der Polizei aufgenommen und der Sachverhalt wird festgestellt. Dies kann auch auf einer Anzeige eines anderen Verkehrsteilnehmers beruhen. Die Pflicht zur Anhörung Die Polizei oder die Verwaltungsbehörde hat die Pflicht, Sie als so genannten Betroffenen zunächst zum Sachverhalt anzuhören. Dies kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Niemand ist verpflichtet, sich selbst oder einen Angehörigen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen. Hierüber müssen Sie und Ihre Angehörigen vorab informiert werden doch gerade im Ordnungswidrigkeitenrecht erfolgt genau das oft nicht oder nicht hinreichend deutlich.

8 Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde 9 Über das Kennzeichen identifiziert Häufig ist der Beginn eines Verfahrens eine so genannte Kennzeichenanzeige. Die Polizei erhält Kenntnis davon, dass der Fahrer eines bestimmten PKW einen Verkehrsverstoß begangen haben soll. Der Anzeigeerstatter kann den Fahrer zwar nicht beschreiben, er hat sich jedoch das Kennzeichen gemerkt. Im fließenden Verkehr ist ein Verkehrsverstoß nur dem Fahrer des Fahrzeuges zur Tatzeit anzulasten. Die Ermittlungsbehörden müssen daher den Fahrer ausfindig machen. Vom Halter eines Fahrzeugs darf nicht automatisch auf den Fahrer rückgeschlossen werden. Wer ist gefahren? Zunächst kann also der Halter schriftlich oder mündlich als Zeuge kontaktiert und befragt werden, wer zum Tatzeitpunkt den Wagen gefahren hat (Fahrereigenschaft). Gibt der Halter an, er sei zwar gefahren, der Sachverhalt sei jedoch ganz anders gewesen, wird das Verfahren ab diesem Zeitpunkt gegen den Halter als Beschuldigten in Bußgeldsachen dem so genannten Betroffenen geführt. Nachdem die Verwaltungsbehörde den Sachverhalt und seine Einwendungen geprüft hat, muss er mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides gegen sich rechnen. Ob die Verwaltungsbehörde bei der Abwägung einer Zeugenaussage gegen die Schilderung des Betroffenen letzterer den Vorzug gibt, ist oftmals nicht vorauszusehen.

9 123 Stichwortverzeichnis für den Katalogteil Abbiegen Nr. 35 bis 44, S. 82 f. Rechtsabbiegen mit Grünpfeil Nr. 131 bis 133, S. 94 Abblendlicht Nr. 75 f., S. 87 Abgasbelästigungen Nr. 118, S. 93 Abgasuntersuchung, Frist überschritten Nr. 218, S. 109 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, Überschreitung der zulässigen Maße Nr. 192 f., S. 104 Abschleppen, von Fahrzeugen Nr. 67, S. 86 Warnblinklicht nicht eingeschaltet Nr. 68, S. 86 Absperrung Absperrgerät missachtet Nr. 163, S. 99 Vorbeifahren bei Gegenverkehr Nr. 30, S. 81 Abstand Bremsen ohne zwingenden Grund Nr. 13, S. 79 Mit Lkw oder Omnibus Mindestabstand auf Autobahn nicht eingehalten Nr. 15, S. 79 von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten Nr und 12.6 (Tab. 2), S. 116 zum Einscheren erforderlichen Abstand nicht eingehalten Nr. 14, S. 79 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen Nr. 198 bis 200, S. 105 f. Alkohol Atemalkohol Nr. 241, S. 112 Blutalkohol Nr. 241, S. 112 Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen Nr. 243, S. 112 Anfahren vom Fahrbahnrand mit Gefährdung Nr. 47, S. 83 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen Nr. 198 bis 200, S. 105 f. Anschnallen, Nr. 100, S. 90 Arztschild, Nr. 222a, S. 110 Ausländische Kraftfahrzeuge Nr. 185, S. 102 Ausnahmegenehmigung Nr. 166 f., S. 99 Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, Nr. 1, S. 76 Autobahn Benutzung Nr. 78 bis 88, S. 87 f. Rechtsfahrgebot Nr. 4.2, S. 77 Bahnübergänge Nr. 89 f., S. 88 Belästigung, unnütz hin- und hergefahren Nr. 118, S. 93 Beleuchtungseinrichtungen nicht benutzt Nr. 73 bis 76, S. 86 f. unsachgemäß benutzt Nr. 73 f., S. 86 Berauschende Mittel Nr. 242, S. 112 Bereifung und Laufflächen Nr. 208 bis 213, S. 107 f. Besetzung von Kraftomnibussen Nr. 201 f., S. 106 Betriebserlaubnis Nr. 175, S. 101 Betriebsverbot und -beschränkungen Nr. 178 bis 179, S. 101 f. und Nr. 187a, S. 103 Blaues Blinklicht, nicht beachtet Nr. 135, S. 95 Blaues und gelbes Blinklicht, Missbrauch Nr. 134, S. 95 Bremsen ohne zwingenden Grund Nr. 13, S. 79 Dauerlichtzeichen Nr. 132, S. 94 Drogen Nr. 242, S. 112 Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen, keine Gasse gebildet Nr. 50, S. 83

10 124 Stichwortverzeichnis für den Katalogteil Einfahren auf Fahrband mit Gefährdung Nr. 47, S. 83 Vorfahrt nicht beachtet Nr. 82, S. 87 Einschränkung der Fahrerlaubnis Nr. 169, S. 100 Erforderlicher Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten Nr. 12, S. 79 Erlaubnis Nr. 166 f., S. 99 Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen Nr. 206 f., S. 107 Fahrerlaubnis Einschränkung Nr. 169, S. 100 Mitführen Nr. 168, S. 100 Fahrerlaubnis-Verordnung S. 100 Fahrräder Nr. 229 f., S. 111 Fahrstreifenbenutzung Nr. 31, S. 81 Fahrtenbuch, nicht ordnungsgemäß geführt Nr. 190, S. 104 Fahrtrichtungsanzeiger Nr. 29 f., S. 81 Fahrzeugführer, Pflichten Nr. 107 bis 110, S. 91 f. Fahrzeug-Zulassungsverordnung S. 100 Ferienreise-Verordnung Nr. 239 f., S. 111 Führerschein, Mitführen Nr. 168, S. 100 Fußgänger, Verhalten Nr. 111 f., S. 92 Fußgängerüberweg, Fehlverhalten Nr. 113 f., S. 92 Gegenverkehr Gefährdung Nr. 4.1, S. 77 Überholen Nr. 19, S. 80 Vorrang bei verengter Fahrbahn nicht gewährt Nr. 137, S. 95 Gesamtgewicht hinter Kraftfahrzeugen Nr. 198 bis 200, S. 105 f. Geschwindigkeit Als Fahrzeugführer Menschen gefährdet Nr. 10, S. 78 mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren Nr. 8, S. 77 überschritten bei Sichtweite unter 50 m Nr. 9, S. 78 zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, für Lkw Nr (Tab. 1), S. 113 für Lkw mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen Nr (Tab. 1), S. 114 für Pkw Nr (Tab. 1), S. 115 Geschwindigkeitsbegrenzer Nr. 223 bis 226, S. 110 Gehweg Nr. 2, S. 76; Nr. 111, S. 92 Grünpfeil Nr. 131 bis 133, S. 94 Halten an Haltelinie nicht gehalten Nr. 154, S. 97 beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Nr. 64, S. 85 im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten Nr. 59, S. 85 Unzulässig gehalten Nr. 51, S. 83 Höchstgeschwindigkeit überschritten für Lkw Nr (Tab. 1), S. 113 für Lkw mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen Nr (Tab. 1), S. 114 für Pkw Nr (Tab. 1), S. 115 Internationaler Kraftfahrzeugverkehr Nr. 237 bis 238, S. 111 f. Kraftfahrstraße, Benutzung Nr. 78 bis 88, S. 87 f. Kreisverkehr Nr. 45 f., S. 83 Ladung oder Ladeeinrichtung Nr. 102 bis 106, S. 90 Lichttechnische Einrichtungen Nr. 221 f., S. 109 Liegenbleiben von Fahrzeugen Nr. 66 f., S. 86 Menschen gefährdet, durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit Nr. 10, S. 78 Öffentliche Verkehrsmittel Nr. 91 bis 96, S. 88 f. Parken beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Nr. 64, S. 85

11 Stichwortverzeichnis für den Katalogteil 125 im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt Nr. 60, S. 85 Parkuhr, Parkschein, Höchstparkdauer Nr. 63, S. 85 Unzulässig geparkt Nr. 51 bis 58, S. 83 f. Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigtnr. 48, S. 83 Personenbeförderung, vorschriftsmäßige Sicherung von Kindern Nr. 98 f., S. 90 Pflichten des Fahrzeugführers Nr. 107 bis Nr. 110, S. 91 f. Probefahrten Nr. 181 bis 183, S. 102 Prüfungsfahrten Nr. 181 bis 183, S. 102 Punktekatalog für Verkehrsstraftaten S. 119 Rechts überholt innerhalb geschlossener Ortschaften Nr. 16, S. 79 außerhalb geschlossener Ortschaften Nr. 17, S. 80 Rechtsfahrgebot, Verstoß gegen Nr. 3 f., S. 76 Nebel, Regen oder Schneefall Beleuchtung Nr. 75 f., S. 87 Geschwindigkeitsüberschreitung Tab. 1, S. 113 bis 115. Transport gefährlicher Güter Nr. 6, S. 77 Regen, siehe Nebel Rettungsfahrzeug, Behinderung im Einsatz Nr. 51a3, 53.1, S. 84 Richtzeichen markierten Fahrstreifen nicht beachtet Nr. 160 bis 162, S. 99 f. verkehrsberuhigter Bereich Nr. 157 bis 159, S. 98 f. Richtzeichen Nr. 157 bis 162, S. 98 f. Rotlicht, nicht gehalten und dadurch einen anderen gefährdet Nr. 150, S. 97 Rückwärtsfahren, anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Nr. 44, S. 83 Schalldämpferanlage Nr. 219 f., S. 109 Schneefall, siehe Nebel Seitenstreifen, vorschriftswidrige Benutzung Nr. 2, S. 76; Nr. 7.2, S. 77, Nr. 88, S. 88 Sicherungspflicht Beförderung von Kindern Nr. 98 f., S. 90 Fahrzeugführer Nr. 107 bis 110, S. 91 f. Ladung Nr. 102 bis 106, S. 90 Schutzhelm Nr. 100, S. 90 Sicherheitsgurt Nr. 100, S. 90 Unfallbeteiligter Nr. 125, S. 93 Warnkleidung Nr. 127, S. 93 Sichtbeeinträchtigung durch Ladung Nr , S. 77 Sichtweite unter 50 m Geschwindigkeit überschritten Nr. 9, S. 78 als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mitgefährlichen Gütern Nr. 6, S. 77 Sonntagsfahrverbot Nr. 119 f., S. 93 Stockender Verkehr, keine Gasse für Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen gebildet Nr. 50, S. 83 Straßenverkehrs-Ordnung S. 76 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung S. 103 Straßenbenutzung übermäßige Straßenbenutzung Nr. 115 f., S. 92 als Radfahrer oder Mofafahrer Nr. 7, S. 77 Überführungsfahrten Nr. 181 bis 183, S. 102 Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt Nr. 17, S. 80 bei unklarer Verkehrslage Nr. 19, S. 80 beim Einordnen einen Überholten behindert Nr. 25, S. 80 Geschwindigkeit erhöht beim Überholt werden Nr. 26, S. 80

12 126 Stichwortverzeichnis für den Katalogteil innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt Nr. 16, S. 79 mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit Nr. 18, S. 80 unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen Nr. 20, S. 80 Vorschriftswidrig links überholt Nr. 28, S. 81 Übermäßige Straßenbenutzung Nr. 115 f., S. 92 Unfall Unfallspuren beseitigt Nr. 126, S. 93 Unfallbeteiligter, Sicherungspflicht Nr. 125, S. 93 Unterfahrschutz missachtet Nr. 194, S. 105 Verkehrsberuhigter Bereich Nr. 157 bis 159, S. 98 Verkehrshindernisse Nr. 121 bis 124, S. 93 Verkehrsrechtliche Anordnungen Nr. 164 f., S. 99 Verkehrssicherheit, Pflichten Nr. 214, S. 108 Versicherungskennzeichen Nr. 184, S. 102 Verordnung über Internationalen Kraftfahrzeugverkehr Nr. 237 bis 238, S. 111 f. Vorfahrt Behinderung durch nicht beachten Nr. 33, S. 81 Gefährdung durch nicht beachten Nr. 34, S. 81 Vorschriftzeichen Einbahnstraße Nr. 138 f., S. 95 Fußgängerbereich Nr. 141, S. 96 Kreisverkehr Nr. 138 f., S. 95 nicht befolgt Nr. 136 bis 156, S. 95 ff. Unbedingtes Haltgebot, Nr. 136, S. 95; Nr. 150, S. 97 Vorgeschriebene Fahrtrichtung Nr. 138, S. 95 Vorgeschriebener Mindestabstand Nr. 149, S. 97 Wendeverbot Nr. 148, S. 97 Vorstehende Außenkanten Nr. 188, S. 103 Warnkleidung Nr. 127, S. 93 Warnzeichen Als Führer eines Omnibusses nicht gegeben Nr. 71, S. 86 missbräuchlich gegeben Nr. 70 und 72, S. 86 Wechsellichtzeichen Nr. 130 und 132, S. 94 f. Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt Nr. 128, S. 94 Wenden, anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Nr. 44, S. 83 Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt Nr. 129, S. 94 Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten Nr. 11, S. 78 Zulassungsbescheinigung nicht mitgeführt oder ausgehändigt Nr. 174, S. 100 Zulassung Nr. 175 bis 177, S. 101 Zurückziehen aus dem Verkehr Nr. 180, S. 102

13 127 Stichwortverzeichnis für den Textteil Abstand 40 Alkohol 59 ff. Alkoholverbot 75 Angaben, falsche 12 Angehörige 10 Anhörung 8 Anhörungsbogen 11 ff., 17 Aufbauseminar 60 f., 70 Ausland 63 f. Beratungverkehrspsychologische 70 Bußgeldbescheid 17, 19 Bußgeldhöhe 6, 66, 75 Drogen 59, 60, 62 f. Einspruch 17 f., 20, 43, 68 Einspruchsfrist 17, 19 Einspruchsrücknahme 25, 121 Einstellung des Verfahrens 15 Fahrer 9 ff. Fahrerlaubnisentzug 56 f., 62 f., 66 Fahrlässigkeit 6, 14 Fahruntauglichkeit 60 f. Fahrverbot 39 f., 44 f., 56 f., 66, 75 Fahrzeugzulassungsverordnung 75 Freispruch 15 Frist 7 f., 17, 26, 46 Führerschein 46 ff., 56 Gericht 22 f. Geschwindigkeitsverstöße 38, 45 Gutachten 33, 39, 58, 63 Halter 9, 11, 31 Idiotentest siehe MPU Kennzeichen 9 Körperverletzung 51, 54 Kosten 7, 26, 29 ff. Ladung vor Gericht 22 f. zur Polizei 12 MPU 57 Muster Einspruchsrücknahme 121 Parken 41, 43 Polizei 12 Punkte Abbau 70 Löschung 67 Punktestand 72 Verkehrsstraftaten 119 Rechtsanwalt 16, 27, 35, 38 Rechtsbeschwerde 26 f. Rechtsschutz 29 ff. Rotlicht 40 Straftat 50 f., 54, 60, 119 Strafverfahren 21, 34, 52 Trunkenheit 52, 54, 60 f. Urteil 26 f., 32, 53 Verhandlung 22, 24, 26 Verjährung 27 f. Verjährungsfrist 28 Verkehrszentralregister 6, 65 f., 69 Verwarnung 6 f. Vorsatz 14, 34 Wiedereinsetzung 19 Wiederholungstäter 45 Zeugen 24

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