1. Bekanntgabe eines Kabinettbeschlusses im Umlaufverfahren gemäß 20 der Geschäftsordnung der Landesregierung;
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- Gerrit Melsbach
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1 1258. Sitzung des Kabinetts des Landes Nordrhein-Westfalen am Dienstag, 23. September 1975, in Düsseldorf, Haus des Ministerpräsidenten, Haroldstraße 2 am Beginn: 18:15 Uhr Anwesend: Minister für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr Dr. Riemer Finanzminister Prof. Dr. Halstenberg Innenminister Dr. Hirsch Justizminister Dr. Posser Minister für Wissenscha und Forschung Rau Minister für Ernährung, Landwirtscha und Forsten Deneke (bis Uhr) Minister für Bundesangelegenheiten Frau Donnepp Staatssekretär Dr. Schnoor Landespressechef Stallberg Es wird festgestellt, daß der Herr Ministerpräsident durch Herrn Minister Dr. Riemer, Herr Minister Girgensohn durch Herrn Minister Rau, Herr Minister Deneke ab Uhr durch Herrn Minister Prof. Dr. Halstenberg und Herr Minister Prof. Dr. Farthmann durch Frau Minister Donnepp vertreten werden. I. Landesangelegenheiten 1. Bekanntgabe eines Kabinettbeschlusses im Umlaufverfahren gemäß 20 der Geschäftsordnung der Landesregierung; hier: Novellierung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 9. Mai 1961 Bekanntgegeben. 2. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Finanz- und Lastenausgleichs mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 1976 (Finanzausgleichsgesetz FAG 1976) Die Landesregierung berät über die gemeinsame Kabinettvorlage des Innen- und des Finanzministers vom 22. September Die Beratung wird fortgesetzt. 3. Entwurf einer Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Neufassung der Verordnung) Die Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenp icht wird in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministerpräsidenten vom 22. September 1975 ausgefertigt. Dabei setzt die Landesregierung voraus, daß in allen Bundesländern die Gebührenbefreiung für Schulen und Vollzugsanstalten entfällt. 4. Entwurf einer Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel Die Verordnung über Zuständigkeiten nach der Verordnung über Anwendungsverbote und - beschränkungen für P anzenschutzmittel wird vorbehaltlich etwaiger Einwendungen des zuständigen Landtagsausschusses in der Fassung der Anlage zur Kabinettvorlage des Ministers für Ernährung, Landwirtscha und Forsten vom 11. September 1975 ausgefertigt.
2 5. Harmonisierung der Fördersätze in Zuwendungsrichtlinien des Landes Die Landesregierung nimmt die Empfehlungen der Staatssekretäre vom 22. September 1975 zur Harmonisierung von Fördersätzen zur Kenntnis. Soweit gleiche Projektarten im Gemeindebereich nach unterschiedlichen Richtlinien gefördert werden können, sollen die Fördersätze mit dem Ziel überprü werden, bis zur Beratung über den Haushalt 1977 zu einer Vereinheitlichung zu gelangen. Die Staatssekretäre werden beau ragt, der Landesregierung rechtzeitig einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Die Höhe der Fördersätze soll sich - unabhängig vom Gegenstand des Vorhabens - stärker als bisher nach der nanziellen Leistungskra der Gemeinden ausrichten. 6. Beirat der Landeszentralbank in Nordrhein-Westfalen a) Der Vorlage des Ministers für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr, nach der die Herren Dr. Paul Zellhorn und Dipl.-Ing. Georg Schulho für den Rest der Amtsperiode bis zum bzw dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank als stellvertretende Mitglieder für den Beirat der Landeszentralbank Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen werden sollen, wird zugestimmt. b) Der Minister für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr wird beau ragt, diesen Vorschlag über den Präsidenten der Landeszentralbank Nordrhein-Westfalen an den Präsidenten der Deutschen Bundesbank weiterzuleiten. 7. Mitteilung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Haushaltsvorgriffe im Betrage von DM und darüber im 1. Halbjahr des Haushaltsjahres 1975 (1.1. bis ) an den Landtag Die Landesregierung erhebt keine Einwendungen gegen die vom Finanzminister vorgeschlagene Mitteilung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Haushaltsvorgri e im Betrage von DM und darüber im 1. Halbjahr 1975 an den Landtag. 8. Lehramtsanwärterin Erika Maria Kappel wohnha in Friedrichsfeld; hier: Einstellung in den ö entlichen Volksschuldienst unter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe Die Landesregierung nimmt die Erklärung des Innenministers zur Kenntnis, daß beabsichtigt ist, die Bewerberin erneut von der Kommission anhören zu lassen. 9. Ernennung der Oberregierungsrätin Juliane Voll-Hartung, Innenministerium, zur Regierungsdirektorin nach Bes.Gruppe A 15 Beschlossen mit der Maßgabe, daß die Ernennung nicht vor dem wirksam wird. 10. Ernennung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Hanno Blumberg, Landgericht Dortmund, zum Präsidenten des Landgerichts nach Bes.Gruppe R 5
3 11. Ernennung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Günther Rennen, Oberlandesgericht Köln, zum Präsidenten des Landgerichts beim Landgericht Köln nach Bes.Gruppe R Versetzung des Vorsitzenden Richters am Finanzgericht August Weß, Finanzgericht Münster, in den Ruhestand gemäß 3 Abs. 4 LRiG mit Ablauf des 31. März 1976 Vorsitzender Richter am Finanzgericht August Weß, Finanzgericht Münster, wird gemäß 3 Abs. 4 LRiG mit Ablauf des 31. März 1976 in den Ruhestand versetzt. II. Personalvorschläge gemäß 9a Abs. 2 und 9b der Geschä sordnung für die Kabinettsitzung am 23. September Ernennung des Richters am Landgericht Dr. Christian Balzer, Landgericht Düsseldorf, zum Richter am Oberlandesgericht beim Oberlandesgericht Düsseldorf nach Bes.Gruppe R 2 2. Ernennung des Richters am Landgericht Michael Fritze, Landgericht Essen, zum Vorsitzenden Richter am Landgericht nach Bes.Gruppe R 2 3. Ernennung des Richters am Landgericht Dr. Dieter Gieseler, Landgericht Essen, zum Vorsitzenden Richter am Landgericht nach Bes.Gruppe R 2 4. Ernennung des Richters am Landgericht Dieter Gottschalk, Landgericht Wuppertal, zum Vorsitzenden Richter am Landgericht nach Bes.Gruppe R 2 5. Ernennung des Richters am Landgericht Uwe Iben, Landgericht Wuppertal, zum Vorsitzenden Richter am Landgericht nach Bes.Gruppe R 2
4 6. Ernennung des Richters am Landgericht Hans-Peter Kirchhof, Landgericht Wuppertal, zum Richter am Oberlandesgericht beim Oberlandesgericht Düsseldorf nach Bes.Gruppe R 2 7. Ernennung des Richters am Amtsgericht Klaus-Jürgen Metten, Amtsgericht Essen, zum Vorsitzenden Richter am Landgericht beim Landgericht Essen nach Bes.Gruppe R 2 8. Ernennung der Richterin am Landgericht Helga Rodiek, Landgericht Duisburg, zur Richterin am Oberlandesgericht beim Oberlandesgericht Düsseldorf nach Bes.Gruppe R 2 9. Ernennung des Studiendirektors - als Fachleiter an einem Bezirksseminar - Dr. Johannes Daun, Staatl. Bezirksseminar I Wuppertal, zum Oberstudiendirektor - als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums - beim Städt. Humboldt-Gymnasium Solingen nach Bes.Gruppe A Ernennung des Studiendirektors - als ständiger Vertreter eines Oberstudiendirektors - Friedhelm Tanski, Städt. Gymnasium Werden in Essen, zum Oberstudiendirektor - als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums - nach Bes.Gruppe A Einstellung des Herrn Christoph Caskel als künstlerische Lehrkraft für das Fach Schlagzeug bei der Staatlichen Hochschule für Musik Rheinland unter Eingruppierung in die Vergütungsgruppe I der Vergütungsordnung der auf Privatdienstvertrag angestellten künstlerischen Lehrkräfte Herr Christoph Caskel, geb. am , wird mit Wirkung vom für das Fach Schlagzeug an der Staatlichen Hochschule für Musik Rheinland unter Eingruppierung in die Vergütungsgruppe I der Vergütungsordnung der auf Privatdienstvertrag angestellten künstlerischen Lehrkrä e eingestellt. 12. Weiterbeschäftigung von Angestellten über das 65. Lebensjahr hinaus; hier: Dozent Kurt Reinhold, geboren am Der Weiterbeschä igung des Herrn Dozenten Kurt Reinhold als vollbeschä igter künstlerischer Lehrer für das Fach Sologesang an der Staatlichen Hochschule für Musik Westfalen-Lippe unter Fortzahlung
5 der Vergütung der Vergütungsgruppe III a VGO wird über das 65. Lebensjahr hinaus bis zum zugestimmt. III. Außerhalb der Tagesordnung 1. Vergütungen für die Mitglieder der Gremien der Westdeutschen Landesbank Der Finanzminister und der Minister für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr werden beau ragt, sich über die an die Mitglieder der Gewährträgerversammlung, des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse zu zahlenden Vergütungen zu verständigen. 2. Katholische Gesamtschule in Krefeld Die Landesregierung nimmt zustimmend von der zwischen dem Finanzminister und dem Kultusminister erzielten Verständigung Kenntnis, daß der den staatlichen Gesamtschulen gewährte Versuchszuschlag auf die Lehrergrundstellenzahl in gleicher Höhe auch der privaten katholischen Gesamtschule Krefeld zugebilligt wird. 3. Die nächste Kabinettsitzung findet am Dienstag, dem 30. September 1975, Uhr in Düsseldorf, Haus des Ministerpräsidenten, Haroldstraße 2, statt. Ende: Uhr Genehmigt: Riemer [handschri lich] (Dr. Riemer) Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten Schnoor [handschri lich] (Dr. Schnoor)
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